Startseite Allgemeines KapMuG läuft länger
Allgemeines

KapMuG läuft länger

OpenClipart-Vectors (CC0), Pixabay
Teilen

Die Fraktion der CDU/CSU und der SPD haben den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes (KapMuG) vorgelegt (19/20599). Danach soll die Geltungsdauer des KapMuG bis zum Ablauf des 31. Dezember 2023 verlängert werden. Das Gesetz ist bis zum 31. Oktober 2020 befristet.

Mit dem KapMuG wurde 2005 erstmalig ein Verfahren zur gebündelten gerichtlichen Handhabung von Massenklagen mit kapitalmarktrechtlichem Bezug eingeführt. Es soll geschädigten Anlegerinnen und Anlegern die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen erleichtern. 2012 wurde das KapMuG von Grund auf neugefasst.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Kritische Analyse des PEH-Berichts Q3 2024: Ein Einblick in Risiken und Strategien

Der PEH-Halbjahresbericht 2024 zeigt eine komplexe Finanzstruktur und Strategien der Private Equity...

Allgemeines

Wenn ein Unternehmen in der Schweiz 2 Monate seine Löhne nicht bezahlen kann

In der Schweiz gibt es keine direkte gesetzliche Verpflichtung, sofort Insolvenz anzumelden,...

Allgemeines

Friedrich Merz keine Zeit für politische Spielchen

Verantwortung in der Krise: Warum auch die Opposition gefordert ist In Zeiten...

Allgemeines

One Direction: Festnahmen nach tragischem Balkonsturz von Liam Payne

Knapp drei Wochen nach dem tödlichen Sturz des britischen Sängers Liam Payne...