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Kappen

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Ab heute sind in Deutschland lose Verschlusskappen bei bestimmten Getränken verboten, um Plastikmüll zu verringern. Diese neue Regel betrifft Einwegverpackungen, deren Deckel aus Kunststoff bestehen. Ausgenommen von dieser Pflicht sind Verpackungen aus Glas oder Metall sowie Mehrweggetränkebehälter.

Die Einführung der sogenannten „angebundenen Deckel“ basiert auf einer EU-Richtlinie, die darauf abzielt, den Plastikmüll in der Umwelt zu reduzieren. Laut dem Bundesumweltministerium liegt dieser Richtlinie eine Studie zugrunde, die gezeigt hat, dass Kunststoffdeckel zu den am häufigsten an Stränden der EU gefundenen Kunststoffabfällen gehören.

Die Studie identifizierte Plastikverschlüsse als besonders problematisch, da sie leicht verloren gehen und somit einen erheblichen Anteil an der Verschmutzung von Meeren und Küsten ausmachen. Durch die Einführung der angebundenen Deckel soll sichergestellt werden, dass die Verschlüsse nach Gebrauch an der Flasche bleiben und somit nicht in die Umwelt gelangen.

Diese Maßnahme ist ein weiterer Schritt in den Bemühungen der EU und Deutschlands, die Umweltbelastung durch Plastik zu reduzieren und nachhaltigere Verpackungslösungen zu fördern. Verbraucher sind nun dazu angehalten, darauf zu achten, dass ihre Einweggetränkebehälter mit angebundenen Kappen ausgestattet sind, um zur Verringerung von Plastikmüll beizutragen.

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