Den Vermögensarresten liegt der Verdacht zugrunde, dass die Beschuldigten im Zuge der Veräußerung von Partizipationsscheinen der in der Schweiz ansässigen Lichtmiete Holding AG im zweiten Halbjahr 2021 bewusst irreführende Angaben hinsichtlich der wirtschaftlichen Verfassung der Deutsche Lichtmiete Unternehmensgruppe gemacht haben oder haben machen lassen, um auf diese Weise Investorengelder für eine Beteiligung der Lichtmiete Holding AG an der Deutsche Lichtmiete Unternehmensgruppe einzuwerben und den wirtschaftlichen Fortbestand der Deutsche Lichtmiete Unternehmensgruppe sowie ihr eigenes Einkommen aus der Tätigkeit dort zu sichern, während ihnen aufgrund der Ertragslage der Unternehmensgruppe bekannt war, dass die Beteiligung der Lichtmiete Holding AG nicht werthaltig sein würde.
Zitat Ende
Das sagen nicht wir, sondern die Staatsanwaltschaft Oldenburg in einem heute veröffentlichten Vermögensarrest. Mal ehrlich Herr Karl Heinz Wieder, damit verurteilt doch jeder Richter in Deutschland jeden Vertriebler zur Haftung für den eingetretenen Schaden, oder was meinen Sie?
Wer jetzt klug ist, schließt sich ganz schnell unserer Interessengemeinschaft an unter www.ig-deutsche-lichtmiete.de
Was nun meine Damen und Herren vom Vertrieb?
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