Startseite Vorsicht Anlegerschutz Karl Heinz Wieder der Geldeinsammler für die Lichtmiete Holding AG usw. – was nun?
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Karl Heinz Wieder der Geldeinsammler für die Lichtmiete Holding AG usw. – was nun?

mohamed_hassan (CC0), Pixabay
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Auch Ihnen, sehr geehrter Herr Wieder, wird das erneute Desaster bei der Deutschen Lichtmiete nun sicherlich nicht entgangen sein. Nun fragen wir Sie Herr Wieder, wie bekommen die Investoren, die von Ihnen überzeugt wurden in das Unternehmen ein Investment zu tätigen, nun ihr Geld zurück?

Sie haben ja möglicherweise da nicht unerhebliche Provisionen kassiert. Nun, gute Arbeit muss bezahlt werden, aber ob sie hier dann gute Arbeit gemacht haben oder eben möglicherweise nur gute Provision kassiert haben, das bleibt dann herauszufinden.

Ich versichere Ihnen aber, dass wir genau dies tun werden, denn ähnlich wie die Staatsanwaltschaft Oldenburg festgestellt hat, sind auch wir der Meinung, dass man hier für ein Unternehmen Geld eingesammelt hat, was damals schon wirtschaftlich auf sehr ungesunden Füssen gestanden hat. Das haben sie den Anlegern bei Ihren Gesprächen wohl nicht mitgeteilt, so zumindest meine Interpretation der veröffentlichten Mitteilung der Staatsanwaltschaft Oldenburg.

FireShot Capture 565 – Suchergebnis – Bundesanzeiger – www.bundesanzeiger.de

Genau diese Veröffentlichung kann ihnen doch nun „wirtschaftlich das Genick brechen“, denn wenn die Staatsanwaltschaft Oldenburg das so veröffentlicht, wie wird das ein Richter an einem deutschen bzw. schweizer Zivilgericht sehen? Ich denke diese Frage können Sie sich jetzt selber beantworten.

Hören Sie auch bitte auf, irgendwelche Märchen zu erzählen, „dass man das Lebenswerk von Alexander Hahn zerstört habe“. Mensch Herr Wieder, was für ein Lebenswerk bitte? Ein Unternehmen, das unter Verdacht steht, kriminell gehandelt zu haben? Natürlich gilt hier auch die Unschuldsvermutung für die beschuldigten Personen!

Auch wenn Sie ihren Wohnsitz in die Schweiz verlegt haben, das wird Ihnen nichts nutzen, denn auch da gibt es Gerichte, die zuständig sind, denn das Unternehmen war/ist eine Schweizer Gesellschaft.

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