Weitreichende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes.
Die Bundeswehr darf ab sofort bei Einsätzen im Inland in Ausnahmefällen militärische Mittel einsetzen. Passagiermaschinen dürfen jedoch weiterhin nicht abgeschossen werden. Es gibt noch weitere Einschränkungen. Demnach müsse auch in Eilfällen ein Beschluss der Bundesregierung eingeholt werden. Kritik ließ nicht lange auf sich warten. Verfassungsrichter Reinhard Gaier stellte sich noch im Gericht in einem Sondervotum gegen seine Kollegen. Er argumentierte, dass das Grundgesetz geändert werden müsse, wer die Trennung von Polizei und Militär aufgehoben werden soll.
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