Das Bundesverfassungsgericht hat unter Auflagen den Weg für den Start des Euro-Rettungsschirms ESM und den neuen EU-Fiskalpakt für mehr Haushaltsdisziplin in den Schuldenstaaten freigemacht.
Die Karlsruher Richter wiesen am Mittwoch Eilanträge überwiegend zurück, mit denen die zahlreichen Kläger dem Bundespräsidenten die Unterzeichnung der beiden Ratifizierungsgesetze bis zum endgültigen Urteil verbieten wollten.
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