Das Bundesverfassungsgericht stoppt das Telekommunikationsgesetz.
Einem Urteil des Gerichts zufolge ist das Gesetz teilweise grundgesetzwidrig. Bisher konnten sich Ermittler oft unproblematisch Passwörter für E-Mail-Konten oder Informationen über IP-Adressen beschaffen. Nun muss der Gesetzgeber nachbessern, da diese Regelung nach Auffassung des Gerichts zum großen Teil das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verletzen. Das Urteil rief vielerorts positive resonanz hervor. Auch der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar zeigte sich erfreut über die Karlsruher Entscheidung.
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