Der Bundeswahlleiter
10. Bekanntmachung
über die Berufung eines Listennachfolgers
in das 8. Europäische Parlament
Gemäß § 77 Absatz 2 und 3 der Europawahlordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Mai 1994 (BGBl. I S. 957), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 16. Mai 2018 (BGBl. I S. 570) geändert worden ist, gebe ich bekannt:
Das Mitglied des Europäischen Parlaments Burkhard Balz – gewählt über die Liste für das Land Niedersachsen der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU) – hat gemäß § 22 Absatz 2 Nummer 4 und Absatz 3 des Europawahlgesetzes (EuWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. März 1994 (BGBl. I S. 423, 555, 852), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 10. Juli 2018 (BGBl. I S. 1116) geändert worden ist, dem Präsidenten des Europäischen Parlaments zur Niederschrift erklärt, dass er mit Wirkung zum 1. September 2018 auf seine Mitgliedschaft im Europäischen Parlament verzichte.
Das Europäische Parlament hat in seiner Sitzung vom 10. September 2018 das Freiwerden des Sitzes zum 1. September 2018 entsprechend § 23 Absatz 1 Nummer 5 EuWG festgestellt.
Gemäß § 24 Absatz 1 und 3 EuWG ist der bisher noch nicht berücksichtigte Bewerber auf der Liste für das Land Niedersachsen der CDU
Herr Dr. Stefan Gehrold
von mir als gewählt festgestellt worden.
Nach § 21 Absatz 2 EuWG hat er die Mitgliedschaft im Europäischen Parlament am 20. September 2018 erworben.
W/31491000 – WE4035
Der Bundeswahlleiter
In Vertretung
Dr. Sabine Bechtold
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