Startseite Vorsicht Anlegerschutz Karsten Reetz: haben die Anleger eine Chance ihr Geld wieder zu bekommen? reconcept 08 Anleihe der Zukunftsenergien Multi Asset-Portfolio GmbH & Co. KG
Anlegerschutz

Karsten Reetz: haben die Anleger eine Chance ihr Geld wieder zu bekommen? reconcept 08 Anleihe der Zukunftsenergien Multi Asset-Portfolio GmbH & Co. KG

geralt (CC0), Pixabay
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Na, eine provokative Frage an Karsten Reetz, aber eine Frage, die sich insgeheim möglicherweise so mancher Anleger dann stellen wird, wenn er sich diese Bilanz einmal genauer anschaut.

 

reconcept 08 Anleihe der Zukunftsenergien Multi Asset-Portfolio GmbH & Co. KG

Hamburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019

Bilanz zum 31.12.2019

AKTIVA

EUR EUR
A. Anlagevermögen
I. Finanzanlagen
1 .Anteile an verbundenen Unternehmen 0,00 598.544,13
2. Beteiligungen 720.143,21 769.757,54
720.143,21 1.368.301,67
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 27.900,37 0,00
2. Sonstige Vermögensgegenstäünde 1.229,85 1.181,62
29.130,22 1.181,62
II. Guthaben bei Kreditnstituten 3.006.200,61 2.947.959,69
C. Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Fehlbetrag der Kommanditisten 1.509.378,46 1.226.228,96
5.264.852,50 5.543.671,94

PASSIVA

EUR EUR
A. Kapitalanteile der Kommanditisten
I. Kommanditkapital 1.000,00 1.000,00
II. Verlustvortrag -1.227.228,96 -964.734,75
III. Jahresfehlbetrag -283.149,50 -262.494,21
IV. Nicht durch Vermögeneinlagen gedeckter Fehlbetrag der Kommanditisten 1.509.378,46 1.226.228,96
0,00 0,00
B. Rückstellungen
1. Sonstige Rückstellungen 12.545,00 19.587,99
C Anleihenkapital
1. Namensschuldverschreibung 5.181.000,00 5.181.000,00
D. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 6.545,00 16.445,43
2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 0,00 260.549,50
3. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern 0,00 1.326,52
3. Sonstige Verbindlichkeiten 64.762,50 64.762,50
71.307,50 343.083,95
5.264.852,50 5.543.671,94

Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2019

2019 2018
EUR EUR
1. Sonstige betriebliche Erträge 58.803,22 62.674,92
2. Sonstige betriebliche Aufwendungen -82.902,72 -56.491,28
3. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -259.050,00 -268.677,85
-davon an verbundene Unternehmen EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 23,01)
4. Ergebnis nach Steuern/Jahresüberschuss -283.149,50 -262.494,21

Anhang für das Geschäftsjahr 2019

der reconcept 08 Anleihe der Zukunftsenergien Multi Asset-Portfolio GmbH & Co. KG,

Hamburg

I. Allgemeine Angaben zum Unternehmen

Die reconcept 08 Anleihe der Zukunftsenergien Multi Asset-Portfolio GmbH & Co. KG hat ihren Sitz in Hamburg. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA 119081 eingetragen.

Die Gesellschaft wurde am 6. Juli 2015 gegründet.

II. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) sowie den einschlägigen Vorschriften im Gesellschaftsvertrag aufgestellt. Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB. Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine Personenhandelsgesellschaft, auf die nach § 267 HGB i.V.m. § 264a HGB die Rechnungslegungsgrundsätze einer kleinen Kapitalgesellschaft anzuwenden sind. Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften wurden teilweise in Anspruch genommen.

Da die Gesellschaft mit einer Namensschuldverschreibung Vermögensanlagen i.S.v. § 1 Abs. 2 Nr. 6 VermAnlG emittiert hat bzw. zuvor eine entsprechende Vermögensanlage angeboten hat, hat sie darüber hinaus die besonderen Rechnungslegungsvorschriften der §§ 23 bis 26 VermAnlG beachtet.

III. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag ein negatives Eigenkapital aus. Sie ist daher bilanziell überschuldet.

Aufgrund des bestehenden qualifizierten Rangrücktritts für das Anleihekapital besteht trotz bilanzieller Überschuldung keine Überschuldung im insolvenzrechtlichen Sinne. Die Geschäftsführung geht im Rahmen der Unternehmensplanung von einer positiven Fortführungsprognose aus.

Die auf die Posten der Bilanz angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen den anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften.

Die Finanzanlagen sind grundsätzlich mit den Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert bilanziert.

Die Forderungen wurden zu Nennwerten bilanziert.

Das Guthaben bei Kreditinstituten wurde zum Nominalwert angesetzt.

Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.

Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

IV. Erläuterungen zur Bilanz

Kommanditkapital

Zum Bilanzstichtag beträgt die auf dem Festkapitalkonto verbuchte Pflichteinlage der Kommanditistin EUR 1.000,00. Die persönlich haftende Gesellschafterin ist nicht am Vermögen der Gesellschaft beteiligt und weder berechtigt noch verpflichtet, eine Einlage zu leisten.

Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen die Kosten für die Erstellung und Prüfung des Jahresabschlusses sowie für die Erstellung der Steuererklärungen für die Jahre 2017 und 2018.

Verbindlichkeiten

Das Anleihekapital in Höhe von TEUR 5.181 (i.V. TEUR 5.181) hat eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr und unter fünf Jahren.

Die übrigen Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 71 (i.V. TEUR 343) haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

V. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt.

IV. Sonstige Angaben

Im Geschäftsjahr 2019 wurden keine Arbeitnehmer beschäftigt.

Organe der Gesellschaft

Die Geschäftsführung und Vertretung der reconcept 08 Anleihe der Zukunftsenergien Multi Asset-Portfolio GmbH & Co. KG obliegt der persönlich haftenden Gesellschafterin reconcept Capital 02 GmbH, Hamburg. Das gezeichnete Kapital der persönlich haftenden Gesellschafterin beträgt TEUR 25.

Einzelvertretungsberechtigter Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin ist Herr Karsten Reetz, Kaufmann, Rosengarten.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen aus Dienstleistungsverträgen belaufen sich auf TEUR 23. Sie betreffen in Höhe von TEUR 23 verbundene Unternehmen.

Anteilsbesitz

Anteil Eigenkapital 31.12.2019 Jahresergebnis 2019
Name, Sitz % TEUR TEUR
Windkraft Pfaffengrün GmbH & Co. KG, Hamburg, 30,00 990 -14
reconcept 09 Windenergie Deutschland GmbH & Co. KG, Hamburg 5,30 5.126 -176

Nachtragsbericht

Die Gesellschaft hat mit Kaufvertrag vom 4. Juni 2020 eine weitere Beteiligung an dem französischen Windpark „Saint Jacques de Nehou“ erworben. Die Investitionshöhe beträgt EUR 7,325 Mio. Davon werden EUR 2,325 Mio. aus Eigenmitteln erbracht. Weitere EUR 5,0 Mio. werden aus Kreditmitteln finanziert. Das Erfüllungsgeschäft aus dem Kaufvertrag („Closing“) soll im Juli 2020 erfolgen.

 

Hamburg, den 22. Juni 2020

reconcept Capital 02 GmbH

vertreten durch den Geschäftsführer

Karsten Reetz

Entwicklung des Anlagevermögens zum 31. Dezember 2019

Anschaffungs- und Herstellungskosten
01.01.2019 Zugänge Abgänge 31.12.2019
EUR EUR EUR EUR
Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 598.544,13 0,00 598.544,13 0,00
2. Beteiligungen 769.757,54 0,00 49.614,33 720.143,21
1.368.301,67 0,00 648.158,46 720.143,21
Abschreibungen
01.01.2019 Zugänge Abgänge 31.12.2019
EUR EUR EUR EUR
Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 0,00 0,00 0,00 0,00
2. Beteiligungen 0,00 0,00 0,00 0,00
0,00 0,00 0,00 0,00
Restbuchwerte
31.12.2019 31.12.2018
EUR EUR
Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 0,00 598.544,13
2. Beteiligungen 720.143,21 769.757,54
720.143,21 1.368.301,67

Entwicklung/Stand der Kapitalkonten zum 31. Dezember 2019

Kapitalkonto I Kapitalkonto II
Kommanditeinlagen 1.1.2019 Veränderungen 2019 Kommanditeinlagen 31.12.2019 Bilanzverlust 1.1.2019 Verlustanteile 2019 Bilanzverlust 31.12.2019
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
reconcept consulting GmbH 1.000,00 0,00 1.000,00 1.227.228,96 283.149,50 1.510.378,46
1.000,00 0,00 1.000,00 1.227.228,96 283.149,50 1.510.378,46

Lagebericht 2019

der reconcept 08 Anleihe der Zukunftsenergien Multi Asset-Portfolio GmbH & Co. KG

I. Grundlage des Unternehmens

Die reconcept 08 Anleihe der Zukunftsenergien Multi Asset-Portfolio GmbH & Co. KG (nachfolgend „Gesellschaft“ genannt) ist Emittentin der festverzinslichen unbesicherten Schuldverschreibung „RE08 Multi Asset Anleihe“, die Anteile an Betreibergesellschaften im Bereich der Erneuerbarer Energien erwerben wird bzw. bereits erworben hat.

Die Platzierung des Anleihekapitals in Höhe von EUR 5.181.000 wurde im November 2017 abgeschlossen.

Zum Ende des Geschäftsjahres 2019 hielt die Gesellschaft Beteiligungen an zwei Gesellschaften, die im Bereich Erneuerbare Energien operativ tätig sind. Darüber hinaus hat die Gesellschaft am 4. Juni 2020 eine weitere Beteiligung an dem französischen Windpark „Saint Jacques de Nehou“ erworben

Mit dieser dritten Investition hat die Gesellschaft Ihre Investitionsphase beendet.

II. Wirtschaftsbericht

1. Gesamtwirtschaftliche Lage / Branchensituation

II. Wirtschaftsbericht

1. Gesamtwirtschaftliche Lage / Branchensituation

Weltweit haben Regierungen Klimaziele festgesetzt sowie Vergütungssysteme und Quotenregelungen für Erneuerbare Energien eingeführt. Nationale Ziele und andere politische Unterstützungsmechanismen lassen Solar-, Wind- und andere Erneuerbare Energien von Jahr zu Jahr weiter anwachsen. Erneuerbare Energien haben im Jahr 2018 mehr als 26 Prozent zur globalen Stromproduktion beigetragen. Die über Zukunftsenergien erzeugte Kapazität verzeichnete mit geschätzten neu installierten 181 Gigawatt (GW) einen weiteren deutlichen Anstieg.

Den größten Anteil der Erneuerbaren Energien weist nach wie vor die Wasserkraft auf, aber auch die anderen erneuerbaren Energieträger, vor allem die Wind- und Solarenergie, weisen deutliche Wachstumsraten auf. Dies zeigt der neueste Statusreport für Erneuerbare Energien des Expertennetzwerks REN 21 (Renewables 2019 Global Status Report).

Die Internationale Energieagentur (IEA) geht im Rahmen ihrem aktuellen World Energy Outlook 2019 davon aus, dass die Welt im Jahr 2040 ihren Energiebedarf zu 50 Prozent aus Erneuerbaren Energien decken wird. Die Boomjahre für Kohle, der einst wichtigsten Quelle zur weltweiten Stromerzeugung, seien vorbei. Nicht zuletzt aufgrund der stark fallenden Preise für Erneuerbare-Energien-Anlagen sind EE-Anlagen konkurrenzfähig geworden.

Derzeit führt die Europäische Union Rechtsvorschriften für erweiterte Zielvorgaben ein: Bis 2030 will die EU-Kommission den Anteil Erneuerbarer Energien am Bruttoendenergieverbrauch auf 32 Prozent erhöhen, für 2020 sind 20 Prozent das Ziel. Weitere Ziele des Klima- und Energiepaketes der EU für 2030 sind eine Treibhausgasreduktion um mindestens 40 Prozent (gegenüber dem Stand von 1990) und eine Verbesserung der Energieeffizienz um 27 Prozent gegenüber einem prognostizierten künftigen Energieverbrauch.

2. Geschäftsverlauf und Lage der Gesellschaft

Die Gesellschaft wurde am 6. Juli 2015 gegründet.

Die Billigung der Veröffentlichung des Verkaufsprospektes ist am 25. November 2016 erfolgt. Am 24. April 2017 wurde ein Nachtrag zu dem Verkaufsprospekt veröffentlicht.

Mit Vertrag vom 6. März 2017 hat die Gesellschaft mit der reconcept 07 Anleihe der Zukunftsenergien Wind Deutschland GmbH & Co. KG als Verkäuferin einen Kaufvertrag zum Erwerb eines 30- prozentigen Teils des (einzigen) Kommanditanteils an der Windkraft Pfaffengrün GmbH & Co. KG mit Sitz in Großschirma geschlossen, die eine am 29. August 2016 in Betrieb genommene Windenergieanlage in Pfaffengrün betreibt.

Mit Kaufvertrag vom 4. Juli 2017 hat die Gesellschaft 100 Prozent der Anteile an der GEHO Sun PVA 5 GmbH & Co. KG (jetzt firmierend als GEHO Sun PVA 5 UG & Co. KG – nachfolgend PVA 5 genannt) erworben. Die PVA 5 betreibt drei PV-Anlagen an den Standorten Buchheim (1664,78 kWp), Kobschütz (731,12 kWp) und Etzdorf (328,62 kWp).

Als drittes Investment hat die Gesellschaft im Geschäftsjahr 2018 einen Kommanditanteil in Höhe von TEUR 422 an der reconcept 09 Windenergie Deutschland GmbH & Co. KG erworben.

Mit Datum vom 3. Juli 2018 wurde mit dem Verkäufer der Beteiligung der PVA 5 eine Vereinbarung über den Rückkauf geschlossen. Der Vollzug des Rückkaufs sollte innerhalb von drei Monaten nach Unterzeichnung dieses Vertrags vollzogen werden. Mit Abschluss eines Rückkaufvertrages am 11./12. April 2019 wurde die Beteiligung an der PVA 5 wieder veräußert.

2.1. Vermögenslage

Die Gesellschaft hält 30 Prozent der Kommanditanteile an der Windkraft Pfaffengrün GmbH & Co. KG (Anschaffungskosten TEUR 396), Großschirma und 5,3 Prozent der Kommanditanteile an der reconcept 09 Windenergie Deutschland GmbH & Co. KG (Anschaffungskosten TEUR 324). Daneben bilden Guthaben bei Kreditinstituten (TEUR 3.006) und die nicht durch Vermögensanlagen gedeckten Verlustanteile der Kommanditisten (TEUR 1.509) die Aktivseite der Bilanz. Die Passivseite setzt sich im Wesentlichen aus den sonstigen Rückstellungen (TEUR 13) und den Verbindlichkeiten von TEUR 5.252 zusammen, im Einzelnen den Verbindlichkeiten aus der Namensschuldverschreibung von TEUR 5.181, den Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistungen von TEUR 7 und den sonstigen Verbindlichkeiten von TEUR 65, zusammen.

Das Eigenkapital hat sich durch den Jahresfehlbetrag von TEUR 283 weiter verringert. Ursächlich ist der noch geringere Investitionsgrad des eingeworbenen Kapitals, so dass den Zinsaufwendungen aus der Namensschuldverschreibung noch keine Beteiligungserträge gegenüberstehen. Die Einnahmen von TEUR 50 aus den Beteiligungen stellten Liquiditätsausschüttungen dar, die die Gewinn- und Verlustrechnung nicht berühren, da sie aus dem zugeführten Beteiligungskapital geleistet worden sind.

Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag mit TEUR 1.509 bilanziell überschuldet. Aufgrund des bestehenden Rangrückstritts für das Anleihekapital besteht trotz bilanzieller Überschuldung keine Überschuldung im insolvenzrechtlichen Sinne. Da die Geschäftsführung auf Basis der Unternehmensplanung von einer positiven Fortführungsprognose ausgeht, liegt keine insolvenzrechtliche Überschuldung im Sinne von § 19 Abs. 2 InsO vor.

2.2. Finanzlage

Die Gesellschaft verfügt zum Stichtag über liquide Mittel in Höhe von TEUR 3.006. Davon stehen TEUR 2.945 jedoch unter einer Mittelverwendungskontrolle, sodass dieser Betrag nur für Investitionen in Projekte im Bereich der Erneuerbaren Energien investiert werden kann. Das frei im Rahmen der laufenden Geschäftstätigkeit zur Verfügung stehende Bankguthabenbeträgt damit TEUR 61.

Ihren Zahlungsverpflichtungen im Vorjahr kam die Gesellschaft im Vorjahr zum Teil dergestalt nach, dass fällige Rechnungsbeträge von einer anderen zur reconcept Gruppe gehörenden Gesellschaft verauslagt wurden. Der Saldo gegenüber verbundenen Unternehmen konnte im Berichtsjahr vollständig wieder ausgeglichen werden. Ursächlich der Liquiditätszufluss aus der Rückgabe der Anteile an der GEHO Sun PVA 5 UG & Co. KG.

2.3. Ertragslage

Die Gesellschaft hat zum Zeitpunkt der Aufstellung dieses Berichtes noch keine Gewinnauszahlungen aus ihren Beteiligungen erhalten. In Zukunft plant die Gesellschaft, weitere Auszahlungen von den Betreibergesellschaften der einzelnen Projekte als Beteiligungserträge zu erhalten, während im Berichtsjahr nur Liquiditätsausschüttungen gegen die bestehenden Beteiligungswerte vorgenommen wurden, die sich im Geschäftsjahr 2019 auf TEUR 50 belaufen haben. Der Jahresfehlbetrag im Berichtsjahr (TEUR -283) setzt sich im Wesentlichen aus den Zinsaufwendungen für die Anleihe (TEUR 259) und aus sonstigen betrieblichen Aufwendungen (TEUR 83). Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betreffen insbesondere Kosten der Verwaltung sowie der Rechts- und Steuerberatung, denen sonstige betriebliche Erträge vor allem aus der Rückübertragung der Anteile an der GEHO Sun PVA 5 UG & Co. KG von TEUR 59 gegenüberstehen.

2.4. Finanzielle Leistungsindikatoren

Da die Gesellschaft im Berichtszeitraum nur einen Teil der vorgesehenen Investitionen umsetzen konnte, sind nur geringe Ausschüttungen/Beteiligungserträge von TEUR 50 als reine Liquiditätsausschüttungen erfolgt, die gegen die Beteiligungsbuchwerte erfasst worden sind. Momentan sind noch keine aussagekräftigen Angaben über finanzielle Leistungsindikatoren möglich, die insbesondere die Beteiligungserträge und den operativen Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit betreffen würden.

III. Prognosebericht

Mit Vereinbarung vom 3. Juli 2018 hatten sich die Verkäuferin der Kommanditanteile der GEHO Sun PVA 5 UG & Co. KG und die Gesellschaft grundsätzlich darauf geeinigt, dass der ursprünglich geschlossene Kommanditanteilskauf- und -übertragungsvertrag rückabgewickelt werden soll und die Projektgesellschaft an einen neuen Käufer übertragen werden soll. Mit einem weiteren Vertrag vom 12. April 2019 hat die Rückübertragung der Kommanditanteile an die ehemalige Verkäuferin der Kommanditanteile, die GEHO Sun GmbH & Co. KG, Hamburg, stattgefunden. Hieraus hat die RE08 einen Erlös in Höhe von TEUR 657 vereinnahmt, der zu einem sonstigen betrieblichen Ertrag aus dem Verkauf der Anteile von TEUR 58 geführt hat, da der Kaufpreis über den Anschaffungskosten gelegen hat. Die Gesellschaft erzielte somit im Jahr 2019 nach Abzug des Buchwerts der Beteiligung in Höhe von TEUR 599 einen Buchgewinn von TEUR 58.

Im Geschäftsjahr 2020 hat die Gesellschaft mit dem Erwerb des französischen Windparks ihre Investitionsphase beendet. Für das Geschäftsjahr 2020 wird aufgrund der Möglichkeit höherer Entnahmen aus den Beteiligungsgesellschaften mit einer Verbesserung des Jahresergebnisses und des Cashflows gerechnet, Es bleibt abzuwarten, in welcher Höhe die Gesellschaft darüber hinaus Ausschüttungen/Beteiligungserträge aus den vor ihr gehaltenen Beteiligungen erzielen kann, die in der Gewinn- und Verlustrechnung gezeigt werden können oder ob die Einnahmen aus den Beteiligungen überwiegend aus Liquiditätsausschüttungen bestehen werden, die dadurch möglich werden, dass planmäßige Abschreibungen auf die Windenergieanlagen bei den Tochtergesellschaften nicht refinanziert werden müssen und dadurch ausgezahlt werden können. Entscheidend wird der Windertrag an den drei Standorten der drei Beteiligungsgesellschaften sein.

Die zum 1. Oktober 2019 fällige Zinszahlung an die Anleihegläubiger wurde aus dem Verkaufserlös der Beteiligung GEHO Sun PVA 5 UG & Co. KG beglichen.

IV. Chancen- und Risikobericht

1. Chancenbericht

Durch den Entschluss der Geschäftsführung, die ursprünglich als Inhaberschuldverschreibung konzipierte Anleihe nicht auf den Markt zu bringen und diese stattdessen als Namensschuldverschreibung neu aufzulegen, wurde ein Anleihekapital von TEUR 5.181 eingenommen. Die bestehende Liquidität ist dafür genutzt worden, weitere Investitionen in Windenergieanlagen an drei Standorten (zwei in Deutschland, einer in Frankreich) zu tätigen, sodass die Möglichkeit auf höhere Beteiligungserträge besteht.

2. Risikobericht

Die Risiken der Gesellschaft liegen im Wesentlichen auf der Ebene der Betreibergesellschaften, da die Gesellschaft selbst keine unternehmerische Tätigkeit ausübt. Sofern sich die Erträge aus den Betreibergesellschaften nicht wie geplant entwickeln, kann dies erhebliche Nachteile für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft – bis hin zu bestandsgefährdenden Risiken – nach sich ziehen. Im Wesentlichen geht es um die Windausbeuten an den drei Windstandorten der Tochtergesellschaften. Weiterhin bestehen Fremdfinanzierungen auf Ebene der Tochtergesellschaften, so dass die Tochtergesellschaften – bevor Liquidität für Auszahlungen zur Verfügung stehet – zunächst die Raten auf die bestehenden Bankkredite leisten müssen.

Das Risiko, dass im eingeworbenen Volumen des Anleihekapitals keine passenden Investitionsmöglichkeiten gefunden werden, hat sich mit der Umsetzung der dritten Investition zur Jahresmitte 2020, erledigt.

Die Windausbeute und die technische Verfügbarkeit der Windenergieanlagen der Tochte- bzw. Beteiligungsgesellschaften kann sich in erheblichem Maße negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft auswirken.

V. Angaben nach § 24 Abs. 1 Satz 3 VermAnlG

Im Geschäftsjahr 2019 wurde eine feste Vergütung an die reconcept GmbH in Höhe von EUR 10.006,94 zzgl. USt. gezahlt. Daneben ist eine Haftungsvergütung an die Komplementärin reconcept Capital GmbH in Höhe von EUR 2.706,08 gezahlt worden. Im Berichtszeitraum wurden keine Vergütungen an Führungskräfte und Mitarbeiter gezahlt, deren berufliche Tätigkeit sich wesentlich auf das Risikoprofil der Gesellschaft auswirken.

 

Hamburg, 22. Juni 2020

reconcept Capital 02 GmbH

Karsten Reetz

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die reconcept 08 Anleihe der Zukunftsenergien GmbH & Co. KG, Hamburg:

VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der reconcept 08 Anleihe der Zukunftsenergien GmbH & Co. KG, Hamburg, bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2019, der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der reconcept 08 Anleihe der Zukunftsenergien GmbH & Co. KG, Hamburg für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung des Vermögensanlagengesetzes (VermAnlG) und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2019 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019,

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften unter Berücksichtigung des VermAnlG und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 25 VermAnlG i.V.m. § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 25 VermAnIG i.V.m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung des VermAnlG in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 25 VermAnIG i.V.m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.

Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrundeliegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insb. die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrundeliegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen u.a. den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN

VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DER ORDNUNGSGEMÄSSEN ZUWEISUNG VON GEWINNEN, VERLUSTEN, EINLAGEN UND ENTNAHMEN ZU DEN EINZELNEN KAPITALKONTEN

Prüfungsurteil

Wir haben auch die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten der reconcept 08 Anleihe der Zukunftsenergien GmbH & Co. KG, Hamburg, zum 31. Dezember 2019 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse erfolgte die Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäß.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in Übereinstimmung mit § 25 Abs. 3 VermAnIG unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised) „Assurance Engagements Other than Audits or Reviews of Historical Financial Information“ (Stand Dezember 2013) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten

Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten. Für die von Treuhändern verwalteten Kapitalkonten beschränkt sich die Verantwortung der gesetzlichen Vertreter auf die Zuweisung der Gewinne, Verluste, Einlagen und Entnahmen zu dem Kapitalkonto des Treuhänders sowie auf die Einholung von Informationen zur Entwicklung der Kapitalkonten der von ihm treuhänderisch gehaltenen Anteile. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten zu ermöglichen.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten ordnungsmäßig ist, sowie einen Vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zu der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 25 Abs. 3 VermAnlG unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised) „Assurance Engagements Other than Audits or Reviews of Historical Financial Information“ (Stand Dezember 2013) durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Zuweisung stets aufdeckt. Falsche Zuweisungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.

Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Zuweisungen von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Zuweisungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

beurteilen wir die Ordnungsmäßigkeit der Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten unter Berücksichtigung der Erkenntnisse aus der Prüfung des relevanten internen Kontrollsystems und von aussagebezogenen Prüfungshandlungen überwiegend auf Basis von Auswahlverfahren.

 

Hamburg, den 29. Juni 2020

DELFS & PARTNER mbB
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Grums,
Wirtschaftsprüfer
Kampmeyer, Wirtschaftsprüfer

Erklärung der gesetzlichen Vertreter der

reconcept 08 Anleihe der Zukunftsenergien Multi Asset-Portfolio GmbH & Co. KG nach § 289 Absatz 1 Satz 5 HGB

Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.

 

Hamburg, 22. Juni 2020

reconcept Capital 02 GmbH

Karsten Reetz

Der Jahresabschluss wurde am 30. Juni 2020 von der Gesellschafterversammlung festgestellt.

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