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Karsten Reetz: Können die Anleger das Geld nicht direkt auf die Strasse schmeißen? reconcept 06 Windpark Jeggeleben GmbH & Co. KG

AlexanderStein (CC0), Pixabay
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Schon eine provozierende Überschrift, keine Frage, aber das soll auch so sein, denn wir haben über die Jahre viele Investments von Karsten Reetz angeschaut und mit Verlaub, so richtig Geld verdient, hat da noch kein investierter Anleger. Mal ehrlich Herr Reetz, warum sollten Anleger überhaupt bei Ihnen ein Investment tätigen? Da fehlt uns der zündende Gedanke!

reconcept 06 Windpark Jeggeleben GmbH & Co. KG

Hamburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019

Bilanz zum 31. Dezember 2019

Aktiva

31.12.2019 31.12.2018
EUR EUR
A. Anlagevermögen
I. Sachanlagen
1. Technische Anlagen und Maschinen 10.527.082,79 11.416.694,79
II. Finanzanlagen
1. Beteiligungen 500,00 500,00
10.527.582,79 11.417.194,79
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 213.677,60 203.534,58
2. Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 92,05 34.009,10
3. Sonstige Vermögensgegenstände 11.637,52 13.537,43
225.407,17 251.081,11
II. Guthaben bei Kreditinstituten 683.391,61 684.908,71
908.798,78 935.989,82
C. Rechnungsabgrenzungsposten 821,90 31,10
11.437.203,47 12.353.215,71

Passiva

31.12.2019 31.12.2018
EUR EUR
A. Kapitalanteile der Kommanditisten
I. Kommanditkapital 8.296.000,00 8.296.000,00
II. Kapitalrücklage (Agio) 248.880,00 248.880,00
III. Entnahmen der Kommanditisten -393.200,46 -185.700,46
IV. Verlustvortrag -2.830.200,04 -2.198.943,44
V. Jahresfehlbetrag -172.885,14 -631.256,60
5.148.594,36 5.528.979,50
B. Rückstellungen
1. Sonstige Rückstellungen 54.107,50 50.838,40
C. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten gegenüber kreditinstituten 5.438.585,50 5.956.133,50
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 443.523,41 442.713,95
3. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 336.361,12 348.558,02
4. Verbindlichkeiten gegenüber Kommanditisten 2.082,50 25,00
5. Sonstige Verbindlichkeiten 13.949,08 25.967,34
6.234.501,61 6.773.397,81
11.437.203,47 12.353.215,71

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2019

2019 2018
1. Umsatzerlöse 1.089.015,38 630.986,88
2. sonstige betriebliche Erträge 25.532,44 20.601,61
3. Abschreibungen auf Sachanlagen -889.612,00 -593.074,66
4. sonstige betriebliche Aufwendungen -277.468,88 -542.141,94
5. Betriebsergebnis -52.533,06 -483.628,11
6. Erträge aus Beteiligungen 14.665,81 0,00
7. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 103,00 0,00
8. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -135.120,89 -148.663,22
9. Finanzergebnis -120.352,08 -148.663,22
10. Steuern vom Einkommen und Ertrag (Vorjahr: Ertrag EUR 0,40) 0,00 0,40
11. Ergebnis nach Steuern -172.885,14 -632.290,93
12. Sonstige Steuern 0,00 1.034,33
12. Jahresfehlbetrag -172.885,14 -631.256,60

Anhang für das Geschäftsjahr 2019

I. Allgemeine Angaben

Die reconcept 06 Windpark Jeggeleben GmbH & Co. KG hat ihren Sitz in Hamburg. Die Gesellschaft wird beim Amtsgericht Hamburg unter HRA 117701 geführt.

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) und des Gesellschaftsavertrages unter Berücksichtigung der §§ 23 ff. Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) aufgestellt worden.

Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) gewählt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Personenhandelsgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB in Verbindung mit § 264a HGB und hat größenabhängige Erleichterungen bei der Aufstellung des Jahresabschlusses teilweise in Anspruch genommen.

Außerdem handelt es sich bei der Gesellschaft um einen Emittenten von Vermögensanlagen, dessen Vermögensanlagen nach dem 1. Juni 2012 erstmals öffentlich angeboten wurden. Die Gesellschaft hat daher für Rechnungslegung, Prüfung und Offenlegung die Vorschriften der §§ 23 bis 26 VermAnlG zu beachten.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Bei der Bewertung wurde von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen.

Die sogenannte Corona-Pandemie bzw. der nachfolgende so genannte Lock-Down ab Mitte März 2020 führt nach Einschätzung der Geschäftsführung zu keiner Bestandsgefährdung der Gesellschaft. Insbesondere die produzierten Strommengen sowie die erzielbaren Strompreise im Rahmen der Direktvermarktung sind bisher von der Corona-Pandemie unbeeinflusst geblieben und werden dies nach Erwartung der Geschäftsführung auch weiterhin bleiben.

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rückstellungen, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts Abweichendes bestimmt ist. Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rückstellungen sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Die in der Bilanz ausgewiesenen Vermögensgegenstände wurden einzeln bewertet (§ 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB).

Die Gesellschaft hat Ende April 2018 zwei Windenergieanlagen erworben. Somit handelt es sich beim Geschäftsjahr 2019 in wirtschaftlicher Hinsicht um das erste volle Geschäftsjahr in Bezug auf die Stromerzeugung. Weiterhin ist das Geschäftsjahr 2018 kostenseitig noch durch die Übernahme der Windenergieeinlagen beeinträchtigt gewesen. Die Jahresergebnisse 2018 und 2019 sind somit nur eingeschränkt miteinander vergleichbar.

Aktiva

Anlagevermögen

Die Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen auf Sachanlagen werden linear über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer vorgenommen.

Die Finanzanlagen sind grundsätzlich mit den Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet.

Umlaufvermögen

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert oder mit dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.

Die Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nennwert am Bilanzstichtag bilanziert.

Rechnungsabgrenzungsposten werden entsprechend den gesetzlichen Regelungen abgegrenzt und mit ihren Nominalwerten angesetzt.

Passiva

Die Sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen mit den Erfüllungsbeträgen, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig sind. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden bei der Bewertung der Rückstellungen berücksichtigt, sofern ausreichend objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

III. Erläuterungen zur Bilanz

Anlagevermögen

Sachanlagen

Unter den technischen Anlagen und Maschinen werden zwei Windenergieanlagen ausgewiesen.

Finanzanlagen

Die Gesellschaft ist mit einem Anteil von 50% Kommanditistin der Windpark Jeggeleben Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG, Hamburg. Das Jahresergebnis 2019 der Windpark Jeggeleben Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG beträgt TEUR 35. Das Eigenkapital der Windpark Jeggeleben Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG per Ende 2019 beträgt TEUR 1.

Die Entwicklung des Anlagevermögens zum 31.12.2019 wird gesondert im Anlagespiegel dargestellt.

Umlaufvermögen

Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände (EUR 225.407,17) haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Der Vorjahrssaldo beläuft sich auf EUR 251.081,11.

Eigenkapital

Zum 31. Dezember 2019 sind Anleger mit Pflichteinlagen von insgesamt EUR 8.295.000,00 (Kapitalkonto I nach § 19 Ziffer 2 des Gesellschaftsvertrags) über die Treuhandkommanditistin, die über eine eigene Pflichteinlage von EUR 1.000,00 verfügt, an der Gesellschaft beteiligt.

Gemäß § 3 Ziffer 4 des Gesellschaftsvertrags beläuft sich die ins Handelsregister einzutragende Haftsumme auf 10 % der Kommanditeinlage (Pflichteinlage).

Die im Handelsregister eingetragene Haftsumme der Kommanditisten der reconcept 06 Windpark Jeggeleben GmbH & Co. KG beträgt zum 31. Dezember 2019 EUR 829.600,00.

Die Eintragung der Begrenzung der Haftsumme erfolgte am 1. September 2016.

Die Kapitalrücklage (Agio) beläuft sich auf EUR 248.880,00 und betrifft andere Zuzahlungen in das Eigenkapital im Sinne von § 272 Abs. 2 Ziffer 4 HGB. Die Bildung erfolgte nach § 19 Ziffer 3 des Gesellschaftsvertrags. Die Kapitalrücklage ist Teil des Kapitalkontos III.

Zum 31. Dezember 2019 besteht ein Verlustkonto (Kapitalkonto II nach § 19 Ziffer 2 des Gesellschaftsvertrags) in Höhe von EUR 3.003.085,18. Der Jahresfehlbetrag 2019 ist nach den Regelungen des Gesellschaftsvertrages dem variablen Kapitalkonto II (Gewinn- und Verlustkonto) zugewiesen worden und ist Teil des Verlustkontos.

Die Entnahmen der Kommanditisten (Privatkonto nach § 19 Ziffer 2 Gesellschaftsvertrag) belaufen sich per 31.12.2019 kumuliert auf EUR 393.200,46 und sind Teil des Kapitalkontos III. Im Geschäftsjahr 2019 erfolgten Entnahmen als Liquiditätsausschüttungen bzw. – auszahlungen in Höhe von TEUR 207.

Die Entwicklung der Kapitalkonten im Geschäftsjahr ist in Anlage 5 in einer gesonderten Aufstellung enthalten.

Rückstellungen

Die Sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen die Rückbauverpflichtungen der Windenergieanlagen sowie Aufwendungen für die Erstellung und Prüfung des Jahresabschlusses 2019 sowie für die Steuerberatung.

Der gemäß § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB zum Monatsende Dezember 2019 anzuwendende Abzinsungssatz für die Rückbaurückstellung beträgt nach der Rückstellungsabzinsungsverordnung 1,97%.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, bestehen gegenüber der Windpark Jeggeleben Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG aus Bereitstellungen von Liquidität an den RE 06 EUR 330.334,19 sowie aus in Anspruch genommenen Leistungen der Infrastrukturgesellschaft (Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen) in Höhe von EUR 6.026,93.

Die Liquiditätsentnahmen entwickelten sich wie folgt:

EUR
Stand Entnahmen 2018 345.000,00
Beteiligungsertrag 2019 -14.665,81
Stand Entnahmen 2019 330.334,19

In dem Maße, in dem in der Infrastrukturgesellschaft ein entnahmefähiger Gewinn entsteht, wird ein Beteiligungsertrag periodengleich vereinnahmt, der sich für das Geschäftsjahr 2019 auf TEUR 15 beläuft.

Die Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr in Höhe von EUR 1.313.461,44 (Vorjahr EUR 1.334.809,64).

Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit größer 1 Jahr betragen: EUR 4.921.060,00 (Vorjahr: EUR 5.438.605,33).

Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahr betragen EUR 2.850.878,67 (Vorjahr EUR 3.368.424,00).

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind in voller Höhe durch Nutzungsrechte, Wege- und Leitungsrechte, Sicherungsübereignung, Abtretungen sowie Verpfändung der Anlagen besichert.

Die Sonstigen Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 13.949,08 sind zugleich Verbindlichkeiten aus Steuern (Vorjahr: EUR 25.967,34).

IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Zinsen und ähnliche Aufwendungen

Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen enthalten Zinsen aus der Aufzinsung von Rückstellungen in Höhe von EUR 2.292,00 (Vorjahr: EUR 1.854,00).

V. Sonstige Angaben

Belegschaft

Die Gesellschaft beschäftigt 2019 keine Mitarbeiter.

Persönlich haftende Gesellschafterin

Die reconcept Capital 05 GmbH, Hamburg, mit einem Stammkapital von EUR 25.000,00 war bis zum 02.07.2019 persönlich haftende Gesellschafterin der reconcept 06 Windpark Jeggeleben GmbH & Co. KG. Die reconcept Capital 05 GmbH, Hamburg, ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.6.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der reconcept Capital 02 GmbH, Hamburg, verschmolzen. Die Verschmelzung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers am 2.7.2019 wirksam geworden. Die reconcept Capital 02 GmbH, Hamburg, mit einem Stammkapital von EUR 25.000,00 ist damit seit dem 02.07.2019 persönlich haftende Gesellschafterin der reconcept 06 Windpark Jeggeleben GmbH & Co.KG.

Geschäftsführer der reconcept Capital 05 GmbH, Hamburg, war Herr Karsten Reetz, Kaufmann, Rosengarten. Geschäftsführer der reconcept Capital 02 GmbH, Hamburg, ist ebenfalls Herr Karsten Reetz.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen betragen TEUR 1.479. Sie bestehen nicht gegenüber verbundenen Unternehmen. Insbesondere die Anmietung des Grundstücks und die Inanspruchnahme externer Dienstleistungen dienen der Erhöhung der Flexibilität anstelle eines Flächenankaufs bzw. der Einstellung eigener Mitarbeiter.

Nachtragsbericht

Es sind nach dem Bilanzstichtag keine nachtragspflichtigen Ereignisse eingetreten, die eine wesentliche Bedeutung haben.

 

Hamburg, 11. Mai 2020

Karsten Reetz, Geschäftsführer

Entwicklung des Anlagevermögens zum 31. Dezember 2019

Anschaffungs- und Herstellungskosten
Anlagevermögen 01.01.2019 Zugänge Abgänge 31.12.2019
EUR EUR EUR EUR
I. Sachanlagen
1. Technische Anlagen und Maschinen 12.009.769,45 0,00 0,00 12.009.769,45
II. Finanzanlagen
1. Beteiligungen 500,00 0,00 0,00 500,00
12.010.269,45 0,00 0,00 12.010.269,45
Abschreibungen
Anlagevermögen 01.01.2019 Zugänge Abgänge 31.12.2019
EUR EUR EUR EUR
I. Sachanlagen
1. Technische Anlagen und Maschinen 593.074,66 889.612,00 0,00 1.482.686,66
II. Finanzanlagen
1. Beteiligungen 0,00 0,00 0,00 0,00
593.074,66 889.612,00 0,00 1.482.686,66
Restbuchwerte
Anlagevermögen 31.12.2019 31.12.2018
EUR EUR
I. Sachanlagen
1. Technische Anlagen und Maschinen 10.527.082,79 11.416.694,79
II. Finanzanlagen
1. Beteiligungen 500,00 500,00
10.527.582,79 11.417.194,79

Entwicklung/Stand der Kapitalkonten zum 31. Dezember 2019

gemäß § 19 Ziffer 2 des Gesellschaftsvertrages vom 19. August 2014

Kapitalkonto I Kapitalrücklage
Kommanditeinlagen 31.12.2019 Agio 31.12.2019
EUR EUR
reconcept Treuhand GmbH 1.000,00 30,00
treuhänderisch gehaltene Kommanditeinlagen 8.295.000,00 248.850,00
8.296.000,00 248.880,00
Kapitalkonto II (Bilanzverlust)
Kapitalkonto II 01.01.2019 Verlustanteil Geschäftsjahr Kapitalkonto II 31.12.2017
EUR EUR EUR
reconcept Treuhand GmbH -960,25 -20,84 -981,09
treuhänderisch gehaltene Kommanditeinlagen -2.829.239,79 -172.864,30 -3.002.104,09
-2.830.200,04 -172.885,14 -3.003.085,18
Privatkonto
Entnahmen 01.01.2019 Entnahmen 2019 Entnahmen 31.12.2019
reconcept Treuhand GmbH 0,00 0,00 0,00
treuhänderisch gehaltene Kommanditeinlagen -185.700,46 -207.500,00 -393.200,46
-185.700,46 -207.500,00 -393.200,46
Verbindlichkeiten Kommanditisten
01.01.2019 Auszahlungen Erhöhung im Geschäftsjahr 31.12.2019
EUR EUR EUR
reconcept Treuhand GmbH 0,00 0,00 0,00 0,00
treuhänderisch gehaltene Kommanditeinlagen 25,00 -25,00 2.082,50 2.082,50
25,00 -25,00 2.082,50 2.082,50

Lagebericht für das Geschäftsjahr 2019

I. Grundlage des Unternehmens

Die reconcept 06 Windpark Jeggeleben GmbH & Co. KG (nachfolgend „Gesellschaft“ oder „Beteiligungsgesellschaft“ genannt) beabsichtigte ursprünglich und zwar bis zum 3. November 2017, in ein oder mehrere Windenergieprojekte in Finnland zu investieren. Mit Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung am 3. November 2017 wurde der Zweck der Gesellschaft neu gefasst und erweitert.

Die Gesellschaft beabsichtigte danach, in Windenergieanlagen in Finnland und/oder in Deutschland oder in anderen Ländern der EURO-Zone, die über ein vergleichbares, staatlich garantiertes Vergütungssystem verfügen, zu investieren und die Windenergieanlagen zu betreiben. Die Anleger beteiligen sich indirekt über die Treuhandkommanditistin an der Beteiligungsgesellschaft.

Die Investition in die Windenergieanlagen war an die in der Gesellschafterversammlung vom 3. November 2017 neu gefasste Investitionskriterien gebunden.

Die Geschäftsführung wurde beauftragt und bevollmächtigt, zwei Windenergieanlagen des Windparks Jeggeleben sowie 50 % der Kommanditanteile an der Infrastrukturgesellschaft des Windparks, der Windpark Jeggeleben Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG, Hamburg, zu erwerben.

Per hat die Gesellschaft am 30. April 2018 zwei Windenergieanlagen, belegen auf dem Flurstück 32 der Flur 7 und Flurstück 3/1 der Flur 7, Gemarkung Jeggeleben, mit den Seriennummern 920795 und 920796 erworben. Die Anlagen sind bereits seit dem 11. November 2015 in Betrieb.

Die Laufzeit der Gesellschaft wurde durch Änderung des § 1 Ziffer 4 des Gesellschaftsvertrages mit der Beschlussfassung vom 3. November 2017 grundsätzlich befristet bis zum 31. Dezember 2025 verlängert. Sofern die Windenergieanlagen bis zu diesem Zeitpunkt nicht vollständig veräußert sind, kann die Geschäftsführung die Laufzeit der Gesellschaft bis zur vollständigen Veräußerung verlängern.

Ebenfalls mit Beschlussfassung vom 3. November 2017 wurde die bisherige Komplementärin, die reconcept Capital GmbH, durch reconcept Capital 05 GmbH ausgetauscht. Die reconcept Capital 05 GmbH, Hamburg, ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20. Juni 2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der reconcept Capital 02 GmbH, Hamburg, verschmolzen worden. Herr Karsten Reetz ist Geschäftsführer der reconcept Capital 02 GmbH, die nunmehr die Komplementärstellung innehat.

II. Wirtschaftsbericht

1. Gesamtwirtschaftliche Lage / Branchensituation

Weltweit haben Regierungen Klimaziele festgesetzt sowie Vergütungssysteme und Quotenregelungen für Erneuerbare Energien eingeführt. Nationale Ziele und andere politische Unterstützungsmechanismen lassen Solar-, Wind- und andere Erneuerbare Energien von Jahr zu Jahr weiter anwachsen. Erneuerbare Energien haben im Jahr 2018 mehr als 26 Prozent zur globalen Stromproduktion beigetragen. Die über Zukunftsenergien erzeugte Kapazität verzeichnete mit geschätzten neu installierten 181 Gigawatt (GW) einen weiteren deutlichen Anstieg.

Den größten Anteil der Erneuerbaren Energien weist nach wie vor die Wasserkraft auf, aber auch die anderen erneuerbaren Energieträger, vor allem die Wind- und Solarenergie, weisen deutliche Wachstumsraten auf. Dies zeigt der neueste Statusreport für Erneuerbare Energien des Expertennetzwerks REN 21 (Renewables 2019 Global Status Report).

Die Internationale Energieagentur (IEA) geht im Rahmen ihrem aktuellen World Energy Outlook 2019 davon aus, dass die Welt im Jahr 2040 ihren Energiebedarf zu 50 Prozent aus Erneuerbaren Energien decken wird. Die Boomjahre für Kohle, der einst wichtigsten Quelle zur weltweiten Stromerzeugung, seien vorbei. Nicht zuletzt aufgrund der stark fallenden Preise für Erneuerbare-Energien-Anlagen sind EE-Anlagen konkurrenzfähig geworden.

Derzeit führt die Europäische Union Rechtsvorschriften für erweiterte Zielvorgaben ein: Bis 2030 will die EU-Kommission den Anteil Erneuerbarer Energien am Bruttoendenergieverbrauch auf 32 Prozent erhöhen, für 2020 sind 20 Prozent das Ziel. Weitere Ziele des Klima- und Energiepaketes der EU für 2030 sind eine Treibhausgasreduktion um mindestens 40 Prozent (gegenüber dem Stand von 1990) und eine Verbesserung der Energieeffizienz um 27 Prozent gegenüber einem prognostizierten künftigen Energieverbrauch.

2. Geschäftsverlauf und Lage der Gesellschaft

Geschäftsführer der Komplementärin reconcept Capital 02 GmbH ist Herr Karsten Reetz. Der Gründungskommanditist, die reconcept Treuhand GmbH, hält einen Kommanditanteil in Höhe von TEUR 1.

Per Kaufvertrag hat die reconcept 06 Windpark Jeggeleben GmbH & Co. KG am 30. April 2018 zwei Windenergieanlagen, belegen auf dem Flurstück 8/1 der Flur 7 und Flurstück 15/1 der Flur 7, Gemarkung Jeggeleben, mit den Seriennummern 920798 und 920797 erworben. Die Anlagen sind seit dem 11. November 2015 in Betrieb. Die Anlagen werden seit Mai 2018 auf Rechnung der Gesellschaft betrieben. In wirtschaftlicher Hinsicht war das Geschäftsjahr 2018 insofern in Bezug auf die Umsatzerlöse und die Betriebskosten der beiden Windenergieanlagen ein Rumpfgeschäftsjahr, das 8 Monate umfasste, während das Geschäftsjahr 2019 erstmals in wirtschaftlicher Hinsicht ein volles Geschäftsjahr von 12 Monaten beinhaltet.

2.1. Vermögenslage

Zum Bilanzstichtag besteht das Anlagevermögen der Gesellschaft aus den Windenergieanlagen (Technische Anlagen und Maschinen) in Höhe von TEUR 10.527 sowie aus einer Beteiligung an der Windpark Jeggeleben Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG, Hamburg, in Höhe von TEUR 1. An der Windpark Jeggeleben Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG besteht eine Beteiligung von 50 %.

Das Umlaufvermögen besteht zum Bilanzstichtag aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 214 betreffend die letzten Stromabrechnungen des Geschäftsjahres und aus sonstigen Vermögensgegenständen in Höhe von TEUR 12.

Zum Bilanzstichtag stehen der Gesellschaft liquide Mittel in Höhe von TEUR 683 zur Verfügung.

Bei einem Eigenkapital von TEUR 5.149 beträgt die Eigenkapitalquote rund 45 %.

Die Rückstellungen belaufen sich auf TEUR 54 und betreffen neben den Kosten der Erstellung, der Steuererklärung und der Prüfung insbesondere die Rückbauverpflichtung, da sich die Windanlagen auf gepachtetem Gelände befinden. Die Rückbauverpflichtung wird ratierlich über die Nutzungsdauer der Anlagen bzw. die Laufzeit des Pachtvertrags angesammelt und beläuft sich zum Bilanzstichtag auf TEUR 39.

Von den Gesamtverbindlichkeiten von TEUR 6.235 entfallen TEUR 5.439 auf die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten. Die übrigen Verbindlichkeiten betreffen insbesondere mit TEUR 444 die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und mit TEUR 336 die Verbindlichkeiten gegenüber Beteiligungsunternehmen. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen beziehen sich maßgeblich auf einen Sicherheitseinbehalt und die Verbindlichkeiten gegenüber Beteiligungsunternehmen betreffen die Infrastrukturgesellschaft des Windparks.

2.2. Finanzlage

Die Gesellschaft verfügt zum 31. Dezember 2019 über ein Kommanditkapital von insgesamt TEUR 8.296 sowie über eine Kapitalrücklage (Agio) von TEUR 249. Durch Entnahmen von kumuliert TEUR 393 sowie insbesondere aufgrund der Vergütungen der Gründungsphase der Gesellschaft besteht zum Bilanzstichtag ein gegenüber der Einwerbung geringeres Eigenkapital, das sich zum Bilanzstichtag auf TEUR 5.149 beläuft. Wirtschaftlich hat die Gesellschaft erst mit der Übernahme der beiden Windenergieanlagen des Windparks Jeggeleben zum Ende April des Vorjahres den Geschäftsbetrieb aufgenommen.

Die Gesellschaft hat im April 2018 ein Darlehen bei der NordLB in Höhe von TEUR 6.344 übernommen. Zum 31. Dezember 2019 beliefen sich die Darlehensverbindlichkeiten auf TEUR 5.439. Die Darlehensrückführung von TEUR 517 im Geschäftsjahr 2019 konnte vollständig aus den Abschreibungen bzw. den Abschreibungsgegenwerten von TEUR 890 refinanziert werden.

Die Guthaben bei Kreditinstituten belaufen sich auf TEUR 683 und sind gegenüber dem Vorjahr nur kaum verändert.

2.3. Ertragslage

Die Umsatzerlöse sind gegenüber dem Vorjahr von TEUR 631 auf TEUR 1.089 deutlich angestiegen. Ursächlich ist insbesondere, dass mit dem Erwerb der beiden Windenergieanlagen zum Ende April 2018 im Vorjahr kein volles Betriebsjahr bestanden hat. Die Erlöse betreffen neben den Erlösen aus der Direktvermarktung des erzeugten Stroms überwiegend die Marktprämie aus dem definierten Satz des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG).

Die Gesellschaft weist zum Bilanzstichtag einen Jahresfehlbetrag in Höhe von TEUR 173 aus. Der Jahresfehlbetrag ergibt sich im Wesentlichen aus sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von TEUR 277, Abschreibungen in Höhe von TEUR 890 sowie Zinsen und ähnlichen Aufwendungen in Höhe von TEUR 135. Den Kosten stehen die Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 1.089, sonstige betriebliche Erträge in Höhe von TEUR 26 und Beteiligungserträge von TEUR 15 gegenüber.

Der Jahresfehlbetrag von TEUR 173 ist deutlich geringer als im Vorjahr (Vorjahr: Jahresfehlbetrag von TEUR 632) ausgefallen. Bezieht man die Abschreibungen mit ein, so ergibt sich im Geschäftsjahr vor Abschreibungen ein Überschuss von TEUR 717 gegenüber einem Fehlbetrag von TEUR -39 im Vorjahr. Die Ergebnisverbesserung vor Abschreibungen betrifft neben den gestiegenen Stromerlösen insbesondere die Kosten der Inbetriebnahme der Gesellschaft im Vorjahr. Im Vorjahr sind in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen Einmalkosten aus Strukturierung von TEUR 148 sowie weitere verschiedene Einmalkosten von zusammen TEUR 96 enthalten gewesen.

Die Stromerträge lagen über denen des Vorjahres, jedoch unter der Planung. Während die Windausbeute bzw. die durchschnittliche Windgeschwindigkeit insbesondere durch die hohen Sommertemperaturen unter der Planung gelegen hat, konnten die überwiegend guten Wetterbedingungen in den übrigen Monaten des Jahres die Windflaute des Sommers anteilig – jedoch leider nicht komplett – ausgleichen. Die Prognoseabweichung der Stromausbeute war 2019 jedoch geringer als im Geschäftsjahr 2018. Die Strommenge unterschritt den Planwert um 4,1 %, während sich im Vorjahr für die Monate Mai bis Dezember 2018 eine Planabweichung von 13,0 % ergeben hatte. Im Durchschnitt der BDB-Windregion entwickelte sich der Standort Jeggeleben im Einklang mit der bundesdurchschnittlichen Abweichung der Windausbeute. Die entschädigungsrelevanten Ausfälle infolge von Einspeisemanagementmaßnahmen des Netzbetreibers beliefen sich im Geschäftsjahr 2019 auf rund 1,9 % der produzierten Strommenge.

Die Anlagenverfügbarkeit betrug während des gesamten Geschäftsjahres nahezu 100 %.

III. Prognosebericht

Für das Geschäftsjahr 2020 wird mit einem verbesserten Jahresergebnis gerechnet. Die Umsatzerlöse sollen sich bei weitgehend gleichbleibenden Kosten aufgrund einer steigenden Stromausbeute leicht erhöhen, so dass ein ausgeglichenes Ergebnis zustande kommt. Es wird erwartet, dass sich die Windausbeute an die langjährige Durchschnittswindausbeute des Standorts zumindest annähern wird. Per Ende Mai 2020 liegen die kumuliert produzierten Strommengen über Plan. Entscheidend für das Erreichen der Prognose werden die Windausbeuten im Sommer und im Herbst 2020 sein.

Der im Vorjahr für 2019 prognostizierte Jahresüberschuss konnte insbesondere aufgrund der Windflaute im Sommer nicht erreicht werden, auch wenn sich die Windbedingungen 2019 gegenüber 2018 bereits deutlich verbessert dargestellt haben.

IV. Chancen- und Risikobericht

1. Chancenbericht

Die Identifikation und Wahrnehmung von Chancen obliegt dem operativen Management. Diese werden in regelmäßigen Abständen mit der Geschäftsführung diskutiert. Aufgrund der engen Vorgaben aus dem Gesellschaftsvertrag ist die Strategie definiert. Chancen können sich hier im Wesentlichen durch Veränderungen von Faktoren, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Stromerzeugung und dem Verkauf von Strom stehen, ergeben. Insbesondere die Annäherung der Windgeschwindigkeiten an den Indexmittelwert des Standorts Jeggeleben bzw. das Überschreiten dieses Mittelwertes sowie die Erzielung höherer Erlöse aus der Stromdirektvermarktung bieten besondere Chancen. Dies wirkt unmittelbar auf das wirtschaftliche Ergebnis der Gesellschaft aus.

2. Risikobericht

Die Risiken der Gesellschaft liegen je nachdem im Wesentlichen bei der operativen Tätigkeit im Verwalten und Betreiben der Windenergieanlagen. Sofern sich die Erträge aus der operativen Tätigkeit (Preise und Strommengen) nicht wie geplant entwickeln, kann dies erhebliche Nachteile für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft – bis hin zu bestandsgefährdenden Risiken – nach sich ziehen.

Negativ auf das wirtschaftliche Ergebnis kann sich ein geringer als prognostiziertes Windaufkommen am Standort Jeggeleben auswirken. In der Folge könnten voraussichtlich geringere Entnahmen bzw. Auszahlungen an die Gesellschaft getätigt werden.

Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland, andere Regierungen oder die EU können zukünftig eine Politik betreiben, die auf den Wert und den wirtschaftlichen Nutzen der Windenergieanlagen nachteilige Auswirkungen hat. Solche Entscheidungen können sowohl politischer, rechtlicher, förderungsrechtlicher oder steuerlicher Art sein. Es können Steuerreformen, umweltrechtliche Beschränkungen, gegebenenfalls eine restriktive Förder- oder Energiepolitik, eine andere nachteilige Wirtschafts- und Geldpolitik sowie Änderungen von Kapitalmarktbedingungen die Beteiligungsgesellschaft betreffen.

Die Windenergieanlagen liefern Strom an den örtlichen Netzbetreiber. Sollte es aus technischen Gründen zu Problemen und Verzögerungen beim Netzdurchfluss kommen, würde dies zu verminderten Einnahmen der Beteiligungsgesellschaft und damit zu geringeren Auszahlungen an die Anleger führen. Störungen und Ausfälle im Stromversorgungsnetz, die nicht in der Verantwortung des Netzbetreibers liegen und nicht von einer Versicherung abgedeckt sind, können ebenso zu verminderten Einnahmen der Beteiligungsgesellschaft führen.

Es besteht das Risiko, dass die Anlagen durch Einspeisemanagement reduzierte Erträge erwirtschaften bzw. sogar ganz vom Netz genommen werden. Es kann zudem nicht ausgeschlossen werden, dass der Betrieb von Windenergieanlagen aufgrund des Schutzes von bedrohten Tierarten eingeschränkt oder gänzlich untersagt wird. Ferner besteht das Risiko, dass die Windenergieanlagen aufgrund von Lärmschutzbestimmungen gedrosselt oder zeitweise abgeschaltet werden müssen. Darüber hinaus kann es zu Abschaltungen bei Vereisungen kommen. Ferner kann es durch die Beeinträchtigungen benachbarter Windenergieanlagen durch Verschattung zur Notwendigkeit von Abschaltungen kommen.

Für den Betrieb der Windenergieanlagen ist der Abschluss langfristiger Wartungsverträge vorgesehen. Es kann aber nicht ausgeschlossen werden, dass die Wartungsgesellschaft ausfällt und Ersatz nur unter Verzögerungen oder nur zu höheren Kosten beschafft werden kann. Ebenfalls können Arbeiten notwendig werden, die durch den Wartungsvertrag nicht abgedeckt sind oder die länger als geplant dauern. Schäden können durch Vandalismus oder Naturgewalten eintreten. Die hierfür abgeschlossenen Versicherungen könnten diese Schäden nicht abdecken. Des Weiteren besteht das Risiko, dass durch mehrfach auftretende Schäden die Versicherungsprämien steigen oder der Versicherungsschutz gekündigt wird. Im Ausnahmefall kann es notwendig werden, die Anlagen vorzeitig außer Betrieb zu nehmen. Dies alles kann sich negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Emittentin auswirken und zu geringeren Auszahlungen an die Anleger bis hin zum Totalverlust der Einlage nebst Agio führen.

Eingriffe in den laufenden Geschäftsbetrieb der Anlagen im Sinne von behördlich angeordneten Einschränkungen des Betriebes können nicht ausgeschlossen werden. Sie würden zu Mindereinnahmen der Beteiligungsgesellschaft und damit zu geringeren Auszahlungen an die Anleger führen. Es ist ferner möglich, dass sich die Erteilung der erforderlichen Genehmigungen für die Beteiligungsgesellschaft in Deutschland verzögert oder ganz verweigert bzw. bereits erteilte Genehmigungen entzogen werden.

Sämtliche vorstehende Risiken können sich negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft auswirken.

V. Angaben nach § 24 Abs. 1 Satz 3 VermAnIG

Die Gesellschaft hat im Geschäftsjahr 2019 die folgenden Vergütungen gezahlt:

Die reconcept consulting GmbH erhielt als laufende Vergütung im Rahmen der Vertriebsvereinbarung eine variable Vergütung in Höhe von TEUR 22.

Für die Tätigkeit als persönlich haftender Gesellschafter erhielt die Komplementärin reconcept Capital 02 GmbH eine feste Haftungsvergütung in Höhe von TEUR 9.

Die reconcept Treuhand GmbH erhielt eine variable Vergütung in Höhe von TEUR 26 für die Übernahme von Treuhanddienstleistungen.

Im Geschäftsjahr 2019 wurden von der Gesellschaft keine besonderen Gewinnbeteiligungen gezahlt.

Im Geschäftsjahr 2019 wurden keine Vergütungen an Führungskräfte und Mitarbeiter gezahlt, deren berufliche Tätigkeit sich wesentlich auf das Risikoprofil der Gesellschaft auswirkt.

 

Hamburg, 11. Mai 2020

reconcept Capital 02 GmbH

Karsten Reetz

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die reconcept 06 Windpark Jeggeleben GmbH & Co. KG, Hamburg:

VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der reconcept 06 Windpark Jeggeleben GmbH & Co. KG, Hamburg, bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2019, der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der reconcept 06 Windpark Jeggeleben GmbH & Co. KG, Hamburg für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung des Vermögensanlagengesetzes (VermAnIG) und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2019 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019,

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften unter Berücksichtigung des VermAnIG und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 25 VermAnlG i.V.m. § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 25 VermAnIG i.V.m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung des VermAnlG in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 25 VermAnIG i.V.m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt.

Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.

Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrundeliegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insb. die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrundeliegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen u.a. den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN

VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DER ORDNUNGSGEMÄSSEN ZUWEISUNG VON GEWINNEN, VERLUSTEN, EINLAGEN UND ENTNAHMEN ZU DEN EINZELNEN KAPITALKONTEN

Prüfungsurteil

Wir haben auch die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten der reconcept 06 Windpark Jeggeleben GmbH & Co. KG, hamburg, zum 31. Dezember 2019 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse erfolgte die Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäß.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in Übereinstimmung mit § 25 Abs. 3 VermAnlG unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised) „Assurance Engagements Other than Audits or Reviews of Historical Financial Information“ (Stand Dezember 2013) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten

Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten. Für die von Treuhändern verwalteten Kapitalkonten beschränkt sich die Verantwortung der gesetzlichen Vertreter auf die Zuweisung der Gewinne, Verluste, Einlagen und Entnahmen zu dem Kapitalkonto des Treuhänders sowie auf die Einholung von Informationen zur Entwicklung der Kapitalkonten der von ihm treuhänderisch gehaltenen Anteile. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten zu ermöglichen.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten ordnungsmäßig ist, sowie einen Vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zu der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 25 Abs. 3 VermAnlG unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised) „Assurance Engagements Other than Audits or Reviews of Historical Financial Information“ (Stand Dezember 2013) durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Zuweisung stets aufdeckt. Falsche Zuweisungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.

Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Zuweisungen von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Zuweisungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

beurteilen wir die Ordnungsmäßigkeit der Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten unter Berücksichtigung der Erkenntnisse aus der Prüfung des relevanten internen Kontrollsystems und von aussagebezogenen Prüfungshandlungen überwiegend auf Basis von Auswahlverfahren.

 

Hamburg, den 29. Juni 2020

DELFS & PARTNER mbB
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Grums, Wirtschaftsprüfer

Kampmeyer, Wirtschaftsprüfer

Erklärung der gesetzlichen Vertreter der reconcept 06 Windpark Jeggeleben GmbH & Co. KG, Hamburg nach § 289 Absatz 1 Satz 5 HGB

Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.

 

Hamburg, 11. Mai 2020

reconcept Capital 02 GmbH

Karsten Reetz

Der Jahresabschluss wurde noch nicht festgestellt. Die Veröffentlichung erfolgt nach § 23 Abs. 1 Satz 2 Vermögensanlagengesetz in Verbindung mit § 238 Abs. 1 Satz 3 Handelsgesetzbuch. Die fehlenden Angaben zur Feststellung des Abschlusses werden bis spätestens zum 30. September 2020 nachgeholt. Die Offenlegung des aufgestellten und geprüften Jahresberichts erfolgt nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Vermögensanlagengesetz.

 

Hamburg, den 30. Juni 2020

reconcept Capital 02 GmbH

Die Geschäftsführung

Karsten Reetz

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