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Karwendelbahn AG – Bekanntmachung der Erhebung einer Anfechtungsklage gemäß § 246 Abs. 4 Satz 1 AktG und § 249 Abs. 1 AktG

succo (CC0), Pixabay
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Karwendelbahn AG

Mittenwald

WKN: 825760
ISIN: DE0008257601

Bekanntmachung der Erhebung einer Anfechtungsklage
gemäß § 246 Abs. 4 Satz 1 AktG und § 249 Abs. 1 AktG

Die Karwendelbahn AG gibt gemäß § 246 Abs. 4 Satz 1 AktG bekannt, dass die Aktionäre Karl-Walter Freitag, Stoewer-Werke AG i.L. und Reichsquell Brauerei Bürgerliches Brauhaus GmbH i.L. eine Anfechtungsklage gegen die Beschlussfassung zu TOP 2 der Hauptversammlung am 24.09.2021 erhoben haben. Hilfsweise, dass festgestellt wird, dass der Beschluss nichtig ist. Äußerst hilfsweise, dass der Beschluss unwirksam ist.

Die Klage ist beim Landgericht München I – Abteilung für Zivilsachen – unter dem Aktenzeichen 5 HK O 14184/​21 (2) anhängig.

Ein Termin zur Güteverhandlung ist noch nicht bestimmt worden.

 

Mittenwald, im November 2021

Karwendelbahn AG

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