Im Mai 2019 kam es zu einer Durchsuchung der Heidenheimer Firmenräume durch die Staatsanwaltschaft. Wegen des Tatvorwurfs „Untreue zum Nachteil der Karwendelbahn AG“ wurden Unterlagen beschlagnahmt. Was ist daraus geworden? „Das Verfahren läuft noch“, sagt eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft München II auf Anfrage. „Das Material ist sehr umfangreich.“
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So kann man es in einem Bericht des Redaktionsnetzwerkes Deutschland nachlesen. Auch wir haben verschiedentlich über das Thema „Karwendelbahn“ auf unserer Plattform berichtet. Interessant ist dazu dann auch, dass Wolfang Reich wegen eines ähnlichen Vorwurfs bereits 2014 verurteilt worden sein soll; das zu einer Bewährungsstrafe.
Nun fragt man sich als Außenstehender natürlich, „wer gewinnt und wer verliert bei solchen Auseinandersetzengen“? Gewinnen kann hier keiner etwas und sollte Wolfgang Reich in dem noch laufenden Verfahren verurteilt werden, dann wäre das sicherlich für seine unternehmerische Karriere nicht förderlich. Vielleicht läuft Herr Reich einmal gemeinsam mit dem Mittenwalder Bürgermeister auf den Berg. Bergluft macht den Kopf frei.
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