Szenario: Ein Riester-Sparer bei der Württembergischen Lebensversicherung AG erhält neue Kinderzulagen. Dadurch sinken seine Eigenbeiträge, auf die er bereits die vollen Abschluss- und Vertriebskosten bezahlt hat.
Für die neuen Kinderzulagen wird er jedoch erneut zur Kasse gebeten – der Versicherer verlangt ein zweites Mal Abschluss- und Vertriebskosten. Und noch mehr: Fällt die Zulage des Riester-Sparers wieder weg, verlangt die Württembergische abermals Abschluss- und Vertriebskosten auf die dann wieder erhöhten Eigenbeiträge.
Doppelte Abschlussprovisionen bei gleichem Gesamtbeitrag
Dieser Fall, zeigt: Bei jeder zulagenbedingten Änderung des Eigenbeitrags zahlt der Versicherte bei der Württembergischen erneut Abschluss- und Vertriebskosten. Obwohl sich im vorliegenden Fall der Gesamtbeitrag des Versicherten über den gesamten Zeitraum nicht verändert.
Es ist zu befürchten, dass auch andere Versicherer für jede Form von Zulagenerhöhung die Abschluss- und Vertriebskosten erneut berechnen – zum Beispiel bei der jüngsten Erhöhung der Riester-Grundzulage um 21 Euro. Dies lässt sich aber weder in den Verträgen noch in den Standmitteilungen eindeutig erkennen. Konkrete Fälle liegen dazu noch nicht vor.
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