Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass KasseBank mit angegebenem Geschäftssitz unter anderem in Berlin, keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften, insbesondere des Kreditgeschäfts im Sinne des § 1 Absatz 1 Satz 2 Nr. 2 KWG, oder Erbringen von Finanzdienstleistungen hat. Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt.
Die der BaFin vorliegenden Informationen und Unterlagen, rechtfertigen die Annahme, dass sich das Unternehmen als Onlinebank geriert und unerlaubt Darlehen in Deutschland ausreicht sowie vorgibt Bitcoin-Konten zuführen, ohne im Besitz einer hierfür erforderlichen Erlaubnis zu sein. Neben der Firmierung KasseBank bezeichnet sich das Unternehmen auf seiner Website auch als Kasen Bank oder SKT Micro Finance.
Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen in Deutschland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Mit einer grundsätzlichen Warnung weist die BaFin auf Praktiken unseriöser Kreditvermittler hin.
Darüber hinaus hat die BaFin Informationen zusammengestellt, die helfen können, unseriöse Anbieter von Geldanlagen zu erkennen.
Kommentar hinterlassen