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Katastrophenbilanz: Bayern-Versicherung Lebensversicherung Aktiengesellschaft

geralt (CC0), Pixabay
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Bayern-Versicherung Lebensversicherung Aktiengesellschaft

München

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 und Lagebericht Bayern-Versicherung Lebensversicherung Aktiengesellschaft München

Geschäftszahlen im Überblick 1

Bayern-Versicherung Lebensversicherung AG 2019 2018 2017 2016 2015
Versicherungsbestand: Anzahl der Verträge Tsd. 1.924 1.889 1.876 1.862 1.856
Versicherungssumme Mio. € 59.882,5 56.365,2 53.905,4 51.590,0 49.590,2
Gebuchte Bruttobeiträge Mio. € 2.853,4 2.737,5 2.721,9 2.693,1 2.649,7
Aufwendungen für Versicherungsfälle brutto Mio. € -2.224,7 -2.246,2 -1.982,6 -2.264,4 -2.369,7
Verwaltungskostensatz brutto (in % der gebuchten Bruttobeiträge) % 1,4 1,4 1,4 1,4 1,6
Nettoergebnis aus Kapitalanlagen * Mio. € 829,4 764,6 1.118,1 779,3 1.055,4
Nettoverzinsung * % 3,0 2,9 4,4 3,2 4,5
Laufende Durchschnittsverzinsung (nach Verbandsformel) * % 2,3 2,1 3,7 2,6 3,2
Zuführungen zur Rückstellung für Beitragsrückerstattung (RfB) Mio. € -129,0 -119,0 -173,0 -63,5 -142,1
Rohüberschuss nach Steuern Mio. € 143,0 133,0 239,3 105,5 174,6
Kapitalanlagen * Mio. € 27.758,5 26.638,9 25.838,1 24.631,1 23.784,0
Versicherungstechnische Rückstellungen brutto Mio. € 26.637,7 25.876,1 25.244,1 24.083,0 23.438,2
Eigenkapital Mio. € 330,4 385,4 385,4 330,4 305,9
Jahresüberschuss Mio. € 14,0 14,0 65,0 40,0 31,0

1 Seit dem Geschäftsjahr 2014 besteht ein Ergebnisabführungsvertrag zwischen der Bayern-Versicherung Lebensversicherung AG und der Versicherungskammer Bayern Versicherungsanstalt des öffentlichen Rechts sowie dem Genossenschaftsverband Bayern e. V. Der Ausweis von Rohüberschuss nach Steuern und Jahresüberschuss in diesem Überblick erfolgt vor Ergebnisabführung.
* Ohne fondsgebundene Lebensversicherung.

Gremien

Aufsichtsrat

Prof. Dr. Ulrich Reuter

Vorsitzender (seit 1. Mai 2019)

Landrat

Landkreis Aschaffenburg

Erster Verbandsvorsitzender Sparkassenverband Bayern

Dr. Ulrich Netzer

Vorsitzender (bis 30. April 2019)

Präsident

Sparkassenverband Bayern

(bis 30. April 2019)

Dr. Alexander Büchel

Stellvertretender Vorsitzender

Mitglied des Vorstands

Genossenschaftsverband Bayern e. V.

Günther Bolinius

Vorsitzender des Vorstands

Sparkasse Donnersberg

Norbert Bruckner

Mitarbeiter Aktuariat Markt, Lebensversicherung

Jana Degenhart

Stellvertretende Vorsitzende des Betriebsrats VKB

Reinhard Dirr

Mitglied des Vorstands

Sparkasse Ingolstadt Eichstätt

Achim Fertig

Mitarbeiter Produkte Umsysteme, Lebensversicherung

Manfred Göhring

Vorsitzender des Vorstands

Raiffeisenbank Altdorf-Feucht eG

Martin Hörberg

Bilanzaktuariat Leben

Hubert Kamml

Sprecher des Vorstands

Volksbank Raiffeisenbank Rosenheim-Chiemsee eG

Volkmar Kriesch

Vorsitzender des Konzernbetriebsrats

Dr. Ewald Maier

Vorsitzender des Vorstands

Sparkasse Forchheim

Stellvertretender Landesobmann der bayerischen Sparkassen

Alfons Maierthaler

Vorsitzender des Vorstands

Sparkasse Rosenheim-Bad Aibling

Johann Natzer

Vorsitzender des Vorstands

Sparkasse Donauwörth

(seit 20. März 2019)

Katja Oppenauer

Mitarbeiterin Betriebliche Altersvorsorge, Lebensversicherung

Walter Pache

Vorsitzender des Vorstands i. R.

Sparkasse Günzburg-Krumbach

(bis 20. März 2019)

Josef Pellkofer

Erster Bürgermeister der Stadt Dingolfing

(seit 1. Mai 2019)

Hans Jürgen Rohmer

Vorsitzender des Vorstands

Sparkasse Mittelfranken-Süd

Jürgen Schäfer

Vorsitzender des Vorstands

Sparkasse Aschaffenburg-Alzenau

Theo Schneidhuber

Mitglied des Vorstands

Sparkasse im Landkreis Cham

Johann Vötter

Mitarbeiter Services, Lebensversicherung

Josef Wagner

Vorsitzender des Vorstands

Sparkasse Regen-Viechtach

Vorstand

Dr. Frank Walthes

Vorsitzender

Controlling und Unternehmensplanung, Revision, Risikomanagement, Compliance, Personal, Datenschutz, Unternehmensrecht, BO-Governance, Öffentlichkeitsarbeit, Rückversicherung

Barbara Schick

Stellvertretende Vorsitzende

Komposit (Versicherungsbetrieb, Produktentwicklung, Mathematik, Maklervertrieb, Technisches Risikomanagement)

(bis 13. November 2019)

Konzernkoordination Kompositversichererung (Versicherungsbetrieb, Schadenbearbeitung, Produktentwicklung, Mathematik, Controlling, Maklervertrieb, Technisches Risikomanagement, Versicherungsmathematische Funktion)

(seit 13. November 2019)

Dr. Harald Benzing

Krankenversicherung

(bis 31. Mai 2019)

Dr. Robert Heene

Versicherungsbetrieb, Schaden-/Leistungsbearbeitung, Zahlungsverkehr

(bis 13. November 2019)

Koordination Kunden- und Vertriebsservice – COO, Versicherungsbetrieb, Leistungsbearbeitung, Zahlungsverkehr, Produktentwicklung, Mathematik, Versicherungsmathematische Funktion, Controlling (Leben)

(seit 13. November 2019)

Klaus G. Leyh

Vertrieb, Marketing

Isabella Pfaller

Rechnungswesen, Kapitalanlage und -verwaltung, Unternehmenssteuern

Dr. Ralph Seitz

Lebensversicherung (Versicherungsbetrieb, Produktentwicklung, Mathematik)

(bis 13. November 2019)

Dr. Stephan Spieleder

Informationstechnologie, Digitalisierung, Projektmanagement, Interne Beratung, Allgemeine Services

Lagebericht

Geschäft und Rahmenbedingungen

Geschäft

Die Bayern-Versicherung Lebensversicherung AG, München, gegründet im Jahr 1922, ist als einer der führenden Lebensversicherer in den Geschäftsgebieten Bayern und Pfalz tätig und zählt zu den zehn größten Lebensversicherern in Deutschland (Stand: 2018). Das Unternehmen bietet umfassende Lösungen zur privaten, betrieblichen und geförderten Altersvorsorge an. Mit bedarfsgerechten und flexiblen Produkten zur Absicherung von Lebensrisiken bietet es für die Kunden der Bayern-Versicherung Lebensversicherung diverse Möglichkeiten zur Einkommensabsicherung sowie zum Aufbau und zur Übertragung des Vermögens. Zusätzlich können die Kunden das Pflegerisiko absichern und Vorsorge für ihre Hinterbliebenen treffen.

Entwicklung der Gesamtwirtschaft

Die Entwicklung der Weltwirtschaft hat sich im Jahr 2019 deutlich verlangsamt. Dies resultierte vor allem aus einer spürbar schwächeren Entwicklung in der Industrie. Unsicherheiten im Zusammenhang mit den anhaltenden Handelskonflikten belasteten den Welthandel und bremsten die Investitionsbereitschaft. Im Euroraum hatte die konjunkturelle Dynamik bereits im Jahr 2018 an Schwung verloren und blieb im Jahr 2019 verhalten, trotz der weiteren Lockerung der expansiven Geldpolitik durch die Europäische Zentralbank.

Die deutsche Wirtschaft verzeichnete in den Jahren 2014 bis 2018 mit jährlichen Wachstumsraten zwischen 1,5 und 2,5 Prozent einen anhaltenden Aufschwung. Im Jahr 2019 wuchs das deutsche Bruttoinlandsprodukt nach ersten Berechnungen des Statistischen Bundesamts (Destatis) mit 0,6 (1,5) Prozent spürbar schwächer.

Hierzu führte insbesondere die Schwäche der Industrie, wohingegen die Wirtschaftsleistung im Bereich der Dienstleistungen und beim Baugewerbe stieg. Aus dem Außenhandel kamen schwächere Impulse. Dennoch nahmen die deutschen Exporte weiter zu, allerdings nicht mehr so stark wie in den Vorjahren.

Der Arbeitsmarkt und die Binnennachfrage stellen sich weiterhin solide dar. Die privaten Konsumausgaben stiegen preisbereinigt um 1,6 (1,3) Prozent, die staatlichen Konsumausgaben erhöhten sich um 2,5 (1,4) Prozent. Die Sparquote aller privaten Haushalte lag gemäß Statistischem Bundesamt mit 10,9 (11,0) Prozent etwa auf dem Vorjahresniveau.

Zu der günstigen wirtschaftlichen Lage der privaten Haushalte, auf die ein Großteil der Versicherungsnachfrage in Deutschland entfällt, trugen insbesondere der weitere Beschäftigungsaufbau sowie das Lohnwachstum bei. Die Anzahl der Erwerbstätigen erreichte mit rund 45,3 (44,9) Mio. Personen einen neuen Höchststand. Einen etwas dämpfenden Effekt auf das Wachstum der verfügbaren Einkommen hatte der Anstieg der Verbraucherpreise um 1,4 (1,8) Prozentpunkte.

Entwicklung des Kapitalmarkts

Im Umfeld abkühlender Konjunktur in Europa, expansiver Geldpolitik und niedriger Inflationsraten sind die Renditen für sichere Anlagen weiter gefallen. In Deutschland fielen die Renditen für zehnjährige Staatsanleihen im Spätsommer auf den Wert von -70 Basispunkten und konnten sich gegen Jahresende wieder auf -20 Basispunkte erholen. Auch vergleichbare amerikanische Anleihen erlitten bis August einen deutlichen Renditeverlust von 2,7 Prozent auf 1,5 Prozent, bevor sie sich wieder auf 1,9 Prozent Ende Dezember erholen konnten.

Die Wechselkursschwankungen des Euro zum US-Dollar waren trotz der hohen politischen Unsicherheitsfaktoren und der nach wie vor bestehenden Zinsdifferenz recht gering. Der Wert des Euro pendelte im Jahr 2019 in einer Spanne zwischen 1,09 USD und 1,15 USD und gab während des Gesamtjahres leicht nach (von 1,15 USD auf 1,12 USD).

Die wieder expansivere Notenbankpolitik, Hoffnung auf eine konjunkturelle Stabilisierung und der Mangel an Anlagealternativen bewirkten im Gesamtjahr 2019 eine äußerst positive Entwicklung der Aktienmärkte. Sowohl der deutsche Aktienmarkt (z. B. Dax) als auch viele internationale Aktienindizes konnten Gewinne von 25 Prozent oder sogar mehr erzielen. Die großen US-Aktienindizes (wie S&P 500, Dow Jones oder Nasdaq) konnten am Ende des Jahres sogar neue historische Höchststände erreichen.

Branchenentwicklung

Die deutsche Versicherungswirtschaft befindet sich in einer Zeit großer Transformation und sieht sich vielfältigen Herausforderungen gegenüber. Beispiele hierfür sind geänderte Kundenerwartungen, ein zunehmender Wettbewerbsdruck durch die demografische Entwicklung, die Digitalisierung und neue Marktteilnehmer, technische Entwicklungen, neue, oft agile Zusammenarbeitsformen sowie kundenzentrierte Ökosysteme.

Zentrale Herausforderung für die Versicherer ist die seit Jahren anhaltende Niedrigzinsphase, die sich im Jahr 2019 mit Negativzinsen sogar noch verschärft hat. Die heutige und zukünftige Aufgabe ist, eine ausgewogene Anlagestrategie zwischen Risiko und Rendite zu verfolgen, um die Ertragsanforderung der Kompositversicherer sowie die passivseitigen Verpflichtungen der Personenversicherer langfristig zu erfüllen. Bislang beweist die Branche erfolgreich, dass sie mit ihrer auf Sicherheit und Stabilität ausgerichteten Kapitalanlage auch in schwierigen Zeiten ein verlässlicher Partner für die Bürger bei der Absicherung der Risiken aus der Sach- und Personenversicherung bleibt.

Neben dem Zinsumfeld werden die Versicherer durch die sich kontinuierlich ändernden und wachsenden Anforderungen der gesetzlichen und regulatorischen Vorgaben gefordert. Die hohe Regulierungsintensität bindet viele Kapazitäten.

Die Digitalisierung trifft in der Versicherungswirtschaft mit ihren neuen technischen Möglichkeiten auf gewachsene Systemlandschaften und konventionelle Unternehmenskulturen. Die digitale Transformation betrifft dabei alle Bereiche des Versicherungsgeschäfts und wird die Branche wesentlich verändern – sowohl im Kunden- und Vertriebskontakt als auch in den internen Arbeitsprozessen. Zwar bindet sie aktuell viele Kapazitäten und erfordert hohe Zukunftsinvestitionen, bietet aber auch große Chancen zur Erschließung neuer Geschäftsmöglichkeiten und zur effizienteren Gestaltung von bestehenden Geschäftsprozessen.

Insgesamt verzeichnete die deutsche Versicherungswirtschaft im Jahr 2019 in einem schwierigen und anspruchsvollen Markt eine positive Geschäftsentwicklung. Die Beitragseinnahmen zeigten eine deutlich positive Entwicklung. Hierzu trug insbesondere die Nachfrage nach Lebensversicherungen mit neuen Garantieformen sowie die Entwicklung des Einmalbeitragsgeschäfts in der Lebensversicherung bei. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) geht in einer vorläufigen Schätzung (Jahresmedienkonferenz am 29. Januar 2020, GDV) von einem Beitragswachstum in Höhe von insgesamt 6,7 (2,2) Prozent aus.

Die Lebensversicherung (einschließlich Pensionskassen und Pensionsfonds) erzielte im Geschäftsjahr 2019 mit 11,3 (1,5) Prozent eine deutlich höhere Wachstumsrate der Beitragseinnahmen als im Vorjahr. Dabei entwickelten sich die Einmalbeiträge mit einer Steigerung von 37,1 (4,9) Prozent sehr positiv. Die laufenden Beiträge zeigten einen leichten Anstieg um 0,1 (0,1) Prozent.

Die zentrale Herausforderung für die Lebensversicherung bleibt weiterhin das Niedrigzinsumfeld. Diesem begegnen die Unternehmen mit einer verstärkten Investition in alternativen Anlagen wie Infrastrukturprojekte, aber auch durch die Entwicklung und den Vertrieb neuer Produkte mit reduzierten Garantien und erhöhten Renditechancen sowie von Produkten mit Risikovorsorge. Knapp 60 Prozent des Neugeschäfts (Anteil am APE 1) entfielen im Jahr 2019 nach vorläufigen Zahlen des GDV bereits auf Produkte mit modifizierten Garantien.

Der Wunsch in der Bevölkerung nach einer verlässlichen Absicherung des Vorsorgeniveaus im Alter zeigt sich in dem weiterhin hohen Anteil der Rentenversicherung am Neugeschäft in der Lebensversicherung. Den hohen Stellenwert der Lebensversicherung als langfristig ausgerichtete Vorsorge sowie die Kundenzufriedenheit und hohe Beratungsqualität in der Lebensversicherung verdeutlicht die anhaltend geringe Stornoquote, die bereits seit dem Jahr 2015 unter 3 Prozent des mittleren Jahresbestands liegt.

1 APE = Annual Premium Equivalent; Summe der laufenden Prämien aus Lebensversicherungen plus ein Zehntel der Einmalbeiträge.

Geschäftsentwicklung und Ergebnis

Das Beitragswachstum der Bayern-Versicherung Lebensversicherung lag im Geschäftsjahr 2019 bei 4,2 (0,6) Prozent und damit leicht über dem erwarteten Beitragsanstieg. Das höhere Wachstum ist auf eine über der Planung liegende Steigerung der Einmalbeiträge zurückzuführen, die sich auf 8,2 (3,5) Prozent belief. Maßgeblich war die starke Nachfrage nach kapitalmarktorientierten Versicherungen, die inzwischen ca. 60 Prozent der Einmalbeiträge umfasst. Der Anteil klassischer Versicherungen wurde weiter verringert, um die Produkttransformation von den klassischen Versicherungen hin zu Verträgen mit niedrigeren und alternativen Garantien zu forcieren. Die Einnahmen aus laufenden Beiträgen erreichten erwartungsgemäß das Vorjahresniveau.

Der Verwaltungskostensatz der Bayern-Versicherung Lebensversicherung konnte mit 1,4 Prozent auf dem niedrigen Stand des Vorjahres gehalten werden und lag wie in der Vergangenheit deutlich unter dem Marktniveau. Die Abschlusskostenquote konnte auf 4,5 (4,7) Prozent gesenkt werden.

Das Nettoergebnis aus Kapitalanlagen 1 fiel mit 829,4 (764,6) Mio. Euro deutlich höher als im Vorjahr und als geplant aus. Ursächlich ist im Wesentlichen der auf 215,9 (114,6) Mio. Euro gestiegene Reservierungsbedarf im Rahmen der Zinszusatzreserve. Die Zunahme des Reservierungsaufwands ist vor allem auf das historisch niedrige Zinsniveau am Kapitalmarkt zurückzuführen.

Wie erwartet lag der Jahresüberschuss vor Ergebnisabführung der Bayern-Versicherung Lebensversicherung im Geschäftsjahr 2019 mit 14,0 Mio. Euro auf Vorjahresniveau. Er wurde letztmalig gemäß dem Ergebnisabführungsvertrag an die Anteilseigner abgeführt. Der Vertrag wurde zum Jahresende 2019 beendet. In diesem Zusammenhang wurden 55 Mio. Euro den Gewinnrücklagen entnommen und ebenfalls den Anteilseignern zugeführt.

1 Ohne fondsgebundene Lebensversicherung.

Ertragslage

Beiträge

Die gebuchten Bruttobeiträge lagen mit 2,85 (2,74) Mrd. Euro deutlich über dem Vorjahresniveau. Ursächlich war der Anstieg des Neugeschäfts gegen Einmalbeitragszahlung. Auf laufende Beiträge entfielen wie im Vorjahr 1,34 Mrd. Euro, auf Einmalbeiträge 1,51 (1,40) Mrd. Euro.

Zusammen mit den Beiträgen aus der Rückstellung für Beitragsrückerstattung (RfB) beliefen sich die gesamten Beitragseinnahmen brutto auf 2,91 (2,78) Mrd. Euro.

Neugeschäft

Die Anzahl der neu abgeschlossenen Verträge konnte auf 216.185 (181.910) gesteigert werden. Die erzielte Beitragssumme, die Beitragseinnahmen über die gesamte Laufzeit der Verträge, lag mit 4,47 (3,81) Mrd. Euro deutlich über dem Vorjahresniveau. Die Versicherungssumme stieg auf 8,72 (7,19) Mrd. Euro.

Der gesamte Neubeitrag lag mit 1,63 (1,50) Mrd. Euro deutlich über dem Vorjahresergebnis. Grund dafür war die starke Nachfrage nach kapitalmarktorientierten Versicherungen. Die Neubeiträge gegen Einmalzahlung stiegen auf 1,51 (1,40) Mrd. Euro. Dabei trug erneut die Produktfamilie Rente WachstumGarant mit einem Drittel des gesamten Einmalbeitrags wesentlich zum Erfolg der seit Jahren laufenden Produkttransformation in Richtung solvenzschonender Produkte bei. Die Neubeiträge gegen laufende Beitragszahlung stiegen auf 118,5 (98,1) Mio. Euro.

Abgänge

Bei den Beitragsabgängen in Höhe von 114,3 (129,4) Mio. Euro entfielen 59,4 (74,4) Mio. Euro auf Abläufe und 54,9 (55,0) Mio. Euro auf Rückkäufe, Umwandlungen in beitragsfreie Versicherungen, sonstigen vorzeitigen Abgang sowie auf Abgänge durch Tod, Heirat oder Berufsunfähigkeit von Versicherungsnehmern.

Die Stornoquote nach Beiträgen lag wie im Vorjahr bei 3,5 Prozent. Sie enthält neben Rückkäufen auch Beitragsfreistellungen von Verträgen ohne Kündigung.

Bestand

Der Bestand lag mit 1.924.360 (1.888.743) Verträgen leicht über dem Vorjahresniveau. Die Versicherungssumme der Verträge im Bestand stieg auf 59,88 (56,37) Mrd. Euro.

Versicherungsleistungen

Die Aufwendungen für Versicherungsfälle (brutto) gingen leicht auf 2,22 (2,25) Mrd. Euro zurück.

Die gesamten ausgezahlten Leistungen an Versicherungsnehmer beliefen sich auf 2,36 (2,37) Mrd. Euro. Sie setzten sich zusammen aus den Aufwendungen für Versicherungsfälle (brutto), bereinigt um die Summe aus der Veränderung der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle (brutto) und Regulierungsaufwendungen in Höhe von 22,1 (24,8) Mio. Euro, sowie den ausgezahlten Gewinnanteilen und Beteiligungen an den Bewertungsreserven in Höhe von 154,2 (148,5) Mio. Euro.

Kosten

Der Verwaltungskostensatz der Bayern-Versicherung Lebensversicherung lag unverändert bei 1,4 Prozent und damit weiterhin deutlich unter Marktniveau. Die Abschlusskostenquote konnte auf 4,5 (4,7) Prozent gesenkt werden.

Ergebnis aus Kapitalanlagen 1

Das Nettoergebnis aus Kapitalanlagen belief sich auf 829,4 (764,6) Mio. Euro.

Die Erträge aus Kapitalanlagen in Höhe von 898,4 (901,4) Mio. Euro setzten sich im Wesentlichen aus laufenden Erträgen in Höhe von 687,7 (607,2) Mio. Euro, Zuschreibungen auf Kapitalanlagen in Höhe von 14,3 (8,4) Mio. Euro und Abgangsgewinnen in Höhe von 195,1 (282,9) Mio. Euro zusammen.

Die laufenden Erträge aus Kapitalanlagen sind im Wesentlichen aufgrund von höheren Ausschüttungen aus Investmentanteilen in Höhe von 133,9 (54,8) Mio. Euro gestiegen. Die Erträge aus zinstragenden Kapitalanlagen im Direktbestand sind auf vergleichbarem Niveau wie im Vorjahr.

Die Gewinne aus dem Abgang von Kapitalanlagen in Höhe von 195,1 (282,9) Mio. Euro setzten sich im Wesentlichen aus Gewinnen aus der Sacheinlage von Immobilien in eine Immobilien-Kommanditgesellschaft in Höhe von 144,9 (0) Mio. Euro sowie der Realisierung von Anteilen an Investmentvermögen in Höhe von 27,7 (2,6) Mio. Euro, von Schuldscheinforderungen und Darlehen in Höhe von 11,7 (60,8) Mio. Euro und von Namensschuldverschreibungen in Höhe von 7,7 (159,5) Mio. Euro zusammen.

Die Aufwendungen für Kapitalanlagen beliefen sich auf 68,6 (135,7) Mio. Euro. Dies ist überwiegend auf niedrigere Abschreibungen auf Kapitalanlagen in Höhe von 22,1 (50,7) Mio. Euro und auf niedrigere Verluste aus dem Abgang von Kapitalanlagen in Höhe von 5,4 (38,1) Mio. Euro zurückzuführen.

Die Nettoverzinsung erreichte 3,0 (2,9) Prozent. Die laufende Durchschnittsverzinsung, die nach der vom GDV empfohlenen Methode berechnet wurde, lag bei 2,3 (2,1) Prozent.

1 Das Nettoergebnis, die Nettoverzinsung und die lfd. Durchschnittsverzinsung beinhalten nicht die Vermögensgegenstände, Erträge und Aufwendungen von Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Inhabern von Lebensversicherungspolicen.

Jahresüberschuss und Ergebnisabführungsvertrag

Der Rohüberschuss nach Steuern belief sich auf 143,0 (133,0) Mio. Euro. Die Zuführung zur Zinszusatzreserve als Teil der Deckungsrückstellung in Höhe von 215,9 (114,6) Mio. Euro ist dabei bereits berücksichtigt. Die deutliche Zunahme des Reservierungsaufwands ist vor allem auf das historisch niedrige Zinsniveau am Kapitalmarkt zurückzuführen. Der Referenzzinssatz sank auf 1,92 (2,09) Prozent.

Vom Rohüberschuss führte die Bayern-Versicherung Lebensversicherung 129,0 (119,0) Mio. Euro der Reserve für künftige Überschussbeteiligungen der Kunden (RfB) zu. Gleichzeitig wurden der RfB 176,5 (160,0) Mio. Euro entnommen und den Versicherungsnehmern als Überschussbeteiligung gutgeschrieben oder ausgezahlt. Am Jahresende belief sich die RfB auf 1,23 (1,28) Mrd. Euro. Durch die zum Bilanzstichtag vorgenommene Reservierung der laufenden Überschussanteile und der Schlussüberschussanteile für das Folgejahr ist die Überschussbeteiligung des Jahres 2020 für die Kunden bereits gesichert.

Der Jahresüberschuss vor Ergebnisabführung lag wie im Vorjahr bei 14,0 Mio. Euro. Es wurde gemäß dem Ergebnisabführungsvertrag an die Anteilseigner abgeführt. Der Vertrag wurde zum Jahresende 2019 beendet.

Überschussbeteiligung

Die Bayern-Versicherung Lebensversicherung zeigt sich im weiterhin niedrigen Zinsumfeld robust und verlässlich. Die Kunden erhalten auch im Jahr 2020 eine Verzinsung, die andere gängige Kapitalanlagen mit vergleichbarer Sicherheit deutlich übertrifft. Für Neuverträge der neuen klassischen Rentenversicherung gegen laufende Beitragszahlung PrivatRente Garant beträgt die Gesamtverzinsung im Jahr 2020 2,6 Prozent. Diese setzt sich aus der laufenden Verzinsung in Höhe von 2,1 Prozent sowie den Schlussüberschüssen inklusive Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven in Höhe von 0,5 Prozent zusammen.

Finanzlage

Liquidität

Die zur jederzeitigen Erfüllung der laufenden Zahlungsverpflichtungen notwendige Liquidität wird durch eine mehrjährige Liquiditätsplanung sichergestellt. Diese Liquiditätsplanung berücksichtigt Einzahlungen, die im Wesentlichen aus Beiträgen, Erträgen aus und Rückzahlungen von Kapitalanlagen stammen. Sie werden mit den Auszahlungen, die vorwiegend aus Versicherungsleistungen, Reinvestitionen in Kapitalanlagen sowie laufenden Ausgaben des Versicherungsbetriebs und Investitionen bestehen, zusammengeführt.

Die für das Versicherungsgeschäft wesentliche Investitionstätigkeit findet im Rahmen der Kapitalanlagen statt. Durch die vorschüssigen laufenden Beitragseinnahmen und die Rückflüsse aus den Kapitalanlagen fließen permanent liquide Mittel zu. Diese werden – neben den laufenden Auszahlungen für Leistungen an die Kunden -wiederum in Kapitalanlagen investiert, um die Erfüllung der zukünftigen Verpflichtungen stets gewährleisten zu können.

Investitionen

Investitionszweck im Hinblick auf die freien Mittel der Bayern-Versicherung Lebensversicherung ist eine optimierte Kapitalanlage. Entsprechend dem Grundsatz der unternehmerischen Vorsicht sind sämtliche Vermögenswerte dabei so anzulegen, dass Sicherheit, Qualität, Liquidität und Rentabilität des Portfolios als Ganzen sichergestellt sind.

Investitionsschwerpunkte waren im Geschäftsjahr 2019 Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere in Höhe von 1.558,6 Mio. Euro, Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldforderungen in Höhe von 604,3 Mio. Euro, Anteile an Investmentvermögen in Höhe von 600,3 Mio. Euro und Anteile an verbundenen Unternehmen in Höhe von 348,4 Mio. Euro. Die Zugänge bei Anteilen an verbundenen Unternehmen entfallen überwiegend auf Immobilienbeteiligungen, davon sind 220,0 Mio. Euro auf eine Sacheinlage von Immobilien in eine Immobilien-Kommanditgesellschaft zurückzuführen.

Die Abgänge in Höhe von insgesamt 2.569,8 Mio. Euro entfallen im Wesentlichen auf Schuldscheinforderungen-und -Darlehen mit einem Betrag in Höhe von 1.163,9 Mio. Euro, auf Anteile an Investmentvermögen mit einem Betrag von 537,2 Mio. Euro und auf Namensschuldverschreibungen mit einem Betrag in Höhe von 322,2 Mio. Euro.

Kapitalstruktur

Die Kapitalstruktur der Bayern-Versicherung Lebensversicherung stellte sich zum Bilanzstichtag wie folgt dar:

Aktiva

Geschäftsjahr Vorjahr
Mio. € % Mio. € %
Kapitalanlagen 27.758,5 92,3 26.638,9 92,7
Übrige Aktiva 2.323,0 7,7 2.098,1 7,3
Gesamt 30.081,5 100,0 28.737,0 100,0
Passiva Geschäftsjahr Vorjahr
Mio. € % Mio. € %
Eigenkapital 330,4 1,1 385,4 1,3
Versicherungstechnische Rückstellungen 26.580,5 88,4 25.825,8 89,9
Übrige Passiva 3.170,6 10,5 2.525,8 8,8
Gesamt 30.081,5 100,0 28.737,0 100,0

Den versicherungstechnischen Rückstellungen in Höhe von 26.580,5 (25.825,8) Mio. Euro standen Kapitalanlagen in Höhe von 27.758,5 (26.638,9) Mio. Euro gegenüber.

Vermögenslage

Eigenkapital

Das Eigenkapital entwickelte sich im Vergleich zum Vorjahr wie folgt:

Eigenkapital Geschäftsjahr Vorjahr
Mio. € % Mio. € %
Eingefordertes Kapital 25,6 7,7 25,6 6,6
Kapitalrücklage 74,4 22,5 74,4 19,3
Gewinnrücklagen 230,4 69,8 285,4 74,1
Gesamt 330,4 100,0 385,4 100,0

Kapitalanlagen

Der Bestand der Kapitalanlagen der Bayern-Versicherung Lebensversicherung erhöhte sich im Geschäftsjahr um 4,2 Prozent auf 27.758,5 (26.638,9) Mio. Euro.

Diese Bestandsveränderung resultierte im Wesentlichen aus Zugängen (inkl. Amortisationen) in Höhe von 3.678,4 (4.803,7) Mio. Euro und Abgängen (inkl. Amortisationen) in Höhe von 2.569,8 (3.935,2) Mio. Euro.

Investitionsschwerpunkte waren im Geschäftsjahr 2019 Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere in Höhe von 1.558,6 Mio. Euro, Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldforderungen in Höhe von 604,3 Mio. Euro, Anteile an Investmentvermögen in Höhe von 600,3 Mio. Euro und Anteile an verbundenen Unternehmen in Höhe von 348,4 Mio. Euro. Die Zugänge bei Anteilen an verbundenen Unternehmen entfallen überwiegend auf Immobilienbeteiligungen, davon sind 220,0 Mio. Euro auf eine Sacheinlage von Immobilien in eine Immobilien-Kommanditgesellschaft zurückzuführen.

Die Kapitalanlagen setzten sich zum Bilanzstichtag wie folgt zusammen:

Kapitalanlagen Geschäftsjahr Vorjahr
Mio. € % Mio. € %
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 607,5 2,2 539,8 2,0
Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen 1.173,9 4,2 853,6 3,2
Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 9.900,0 35,7 9.795,1 36,8
Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 3.793,5 13,7 2.442,2 9,2
Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldforderungen 2.196,7 7,9 1.714,8 6,4
Sonstige Ausleihungen 10.086,9 36,3 11.223,4 42,1
Einlagen bei Kreditinstituten 0,0 0,0 70,0 0,3
Gesamt 27.758,5 100,0 26.638,9 100,0

Die Bewertungsreserven beliefen sich auf 4.562,3 (2.383,1) Mio. Euro und lagen bei 16,4 (8,9) Prozent des Buchwerts der Kapitalanlagen.

Versicherungstechnische Rückstellungen

Die versicherungstechnischen Rückstellungen setzten sich zum Bilanzstichtag wie folgt zusammen:

Versicherungstechnische Rückstellungen Geschäftsjahr Vorjahr
Mio. € % Mio. € %
Beitragsüberträge 65,8 0,2 78,5 0,3
Deckungsrückstellung 25.185,9 94,8 24.376,0 94,3
Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle 96,8 0,4 91,7 0,4
Rückstellung für erfolgsabhängige und erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattung 1.232,0 4,6 1.279,6 5,0
Gesamt 26.580,5 100,0 25.825,8 100,0

Die Veränderung der Versicherungstechnischen Rückstellungen im Geschäftsjahr 2019 ist im Wesentlichen auf den Anstieg der Deckungsrückstellung zurückzuführen. Die Summe der von den Kunden geleisteten Sparbeiträge, der rechnungsmäßigen Zinsen auf die Eingangsrückstellung und die Sparbeiträge sowie die Zuführung zur sogenannten Zinszusatzreserve überstiegen die Ablauf-, Renten- und Stornoleistungen, was den Anstieg der Deckungsrückstellung im Wesentlichen erklärt.

Zusammenfassende Aussage zur wirtschaftlichen Lage

Der Vorstand der Bayern-Versicherung Lebensversicherung bewertet die geschäftliche Entwicklung vor dem Hintergrund des gesamtwirtschaftlichen und branchenspezifischen Umfelds zum Zeitpunkt der Aufstellung des Lageberichts insgesamt als positiv. Das Unternehmen verfügt über eine stabile Eigenmittelausstattung sowie über eine zur jederzeitigen Erfüllung der laufenden Zahlungsverpflichtungen notwendige Liquidität. Die vorhandenen Eigenmittel übersteigen die gesetzlich vorgeschriebenen Solvabilitätsanforderungen. Das Beitragswachstum fiel etwas höher als geplant aus. Das Nettoergebnis aus Kapitalanlagen fiel aufgrund des zinsinduzierten höheren Reservierungsbedarfs für die Zinszusatzreserve deutlich höher als im Vorjahr und als erwartet aus. Der Jahresüberschuss vor Ergebnisabführung lag wie geplant mit 14 Mio. Euro auf Vorjahresniveau. Er wurde letztmalig gemäß dem Ergebnisabführungsvertrag an die Anteilseigner abgeführt. Der Vertrag wurde zum Jahresende 2019 beendet. In diesem Zusammenhang wurden 55 Mio. Euro den Gewinnrücklagen entnommen und ebenfalls den Anteilseignern zugeführt.

Dienstleistungen und Ausgliederungen

Die Bayerische Landesbrandversicherung AG übernahm mit verschiedenen Dienstleistungs- und Ausgliederungsverträgen Aufgaben aus den Querschnittsbereichen (z. B. Recht, Steuern, Datenschutz, Compliance, Revision, Planung und Controlling, IT-Management, Marketing, Kapitalanlagemanagement, Personalmanagement, Rechnungswesen, Risikomanagement, Verkaufsmanagement, Vertriebspartner- und Kundenmanagement sowie weitere Verwaltungsaufgaben) für verschiedene Unternehmen des Konzerns Versicherungskammer, darunter auch die Bayern-Versicherung Lebensversicherung.

Die Rückversicherungsaktivitäten werden von der Versicherungskammer Bayern Konzern-Rückversicherung AG wahrgenommen.

Die Bayern-Versicherung Lebensversicherung stellt der Öffentliche Lebensversicherung Berlin Brandenburg AG und der SAARLAND Lebensversicherung AG Dienstleistungen aus Prozessen, wie z. B. Produktentwicklung und – management, Konzernstrategie und Unternehmensentwicklung, Versicherungsmathematische Funktionen etc., zur Verfügung.

Die Verwaltung der konzernweiten Pensionskasse (Pensionskasse Konzern Versicherungskammer Bayern VVaG) ist organisatorisch bei der Bayern-Versicherung Lebensversicherung angesiedelt.

Die Funktionen Betrieb, Schaden und Leistung sowie der Zahlungsverkehr für die Sparten Leben, Kranken und Komposit für den Privatkundenbereich sind im Ressort Kunden- und Vertriebsservice organisatorisch zusammengefasst. Die Bayerischer Versicherungsverband VersicherungsAG übernahm mit Dienstleistungs- und Ausgliederungsverträgen die Aufgaben.

Sämtliche Aufgaben im Bereich elektronische Datenverarbeitung und zur Vereinheitlichung der konzerninternen EDV-Technik bzw. IT-Infrastruktur und Leistungen im Bereich EDV-Technik werden von der VKBit Betrieb GmbH für die zum Konzern Versicherungskammer gehörenden Unternehmen erbracht.

Personal- und Sozialbericht

Der Konzern Versicherungskammer hat sich zum Ziel gesetzt, in allen Geschäftsgebieten für seine Kunden erste Wahl zu sein.

Der Konzern Versicherungskammer fordert und fördert engagierte Mitarbeiter 1 und unterstützt sie durch fachliche und persönliche Entwicklungsmöglichkeiten. Ziel der betrieblichen Aus- und Weiterbildung ist es, den Bedarf an qualifizierten Fach- und Führungskräften durch die Förderung und Entwicklung eigener Mitarbeiter zu decken. Ein größerer Anteil der Führungskräftepositionen für die erste und zweite Führungsebene kann mit eigenem Nachwuchs besetzt werden. Zur Sicherstellung der Qualität des Führungskräftenachwuchses gibt es für beide Führungsebenen ein mehrmonatiges Programm zur Auswahl und Entwicklung. Um eine erfolgreiche und zielorientierte Weiterbildung der Mitarbeiter zu gewährleisten, werden Personalentwicklungsmaßnahmen grundsätzlich von einer Bedarfsklärung, Bewertung und Transfersicherung begleitet. Das Gesamtkonzept der Personalentwicklung setzt sich aus individuellen Entwicklungsmaßnahmen zusammen. Der Konzern Versicherungskammer fördert darüber hinaus verschiedene berufsbegleitende Weiterbildungsmaßnahmen.

Um seine Marktposition zu festigen, bildet der Konzern Versicherungskammer sogenannte Navigatoren mit fundierten Kenntnissen in operativer Exzellenz im Unternehmen aus. Diese Mitarbeiter fördern als methodische Partner der jeweiligen Abteilungen eine kundenorientierte und effiziente Arbeitsweise. Diese Prinzipien der kundenzentrierten Arbeit werden dadurch Schritt für Schritt auf das ganze Unternehmen ausgeweitet.

Der Konzern Versicherungskammer bietet darüber hinaus jährlich einer hohen Anzahl von geeigneten Bewerbern einen Ausbildungsplatz an. Neben dem Berufseinstieg über die klassische Ausbildung zum Kaufmann für Versicherungen und Finanzen bzw. zum Fachinformatiker legt der Konzern Versicherungskammer seit dem Jahr 1998 regelmäßig für Hochschul- und Fachhochschulabsolventen duale Studiengänge und für Hochschulabsolventen Traineeprogramme auf.

Das Führungsverständnis folgt seit vielen Jahren der Konzernstrategie und den „Konzerngrundsätzen zur Führung und Zusammenarbeit“. Zielvereinbarungen und Leistungsbeurteilungen sind ein fester Bestandteil der täglichen Arbeit. Mitarbeiter der zweiten Führungsebene oder solche mit einem übertariflich dotierten Arbeitsvertrag erhalten eine variable Vergütung, die an den Konzernzielen und der individuellen Leistung der Mitarbeiter ausgerichtet ist.

Der Konzern Versicherungskammer bietet verschiedene Arbeitszeitmodelle an, die die Interessen der Mitarbeiter mit den betrieblichen Erfordernissen in Einklang bringen. Neben der Möglichkeit zur Teilzeitarbeit oder zum Jobsharing in Führungspositionen gibt es auch die Option des mobilen Arbeitens.

Der Konzern Versicherungskammer fördert die Gesundheit seiner Mitarbeiter mit einem professionellen und ganzheitlichen Konzept. Ziel ist es, die Beschäftigten in ihren mentalen, physischen und professionellen Reserven zu stärken sowie ihr Wohlbefinden und ihre Leistungsfähigkeit zu fördern. Dies wird durch eine systematische Förderung der betrieblichen Gesundheit und durch Maßnahmen zur Stärkung der Eigenverantwortung der Mitarbeiter für ihre Gesundheit erreicht.

Betriebliches Gesundheitsmanagement umfasst als ganzheitliche Strategie Planung, Koordination, Durchführung und Kontrolle aller Maßnahmen, die sowohl zur individuellen Gesundheit des einzelnen Mitarbeiters als auch zu einer „gesunden Organisation“ beitragen. Im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements bietet der Konzern Versicherungskammer seinen Beschäftigten deshalb ein umfassendes und vielfältiges Programm an. Zu den Angeboten zählen unter anderem Vorträge und Seminare zu unterschiedlichen Gesundheitsthemen wie „Gesunde Arbeit“, „Umgang mit digitalem Dauerstress“ usw., Empfehlungen für die gesundheitsbewusste Arbeitsgestaltung und für die bewegte Pause, Sport- und Entspannungsprogramme im Sportverein und im Fitnessstudio (VKBFit), Beiträge in der Gesundheits-Community des Social Intranets, gesunde Ernährung, eine konzerneigene Fitness-App und vieles mehr.

Der Konzern Versicherungskammer verfolgt eine familienbewusste Personalpolitik und hat diese im Rahmen mehrerer Auditierungsphasen durch die berufundfamilie Service GmbH verstärkt auf alle Konzernunternehmen in der Region ausgeweitet. Das Unternehmen fördert auf diese Weise seit vielen Jahren die Verbundenheit der Mitarbeiter mit dem Unternehmen und positioniert sich im Wettbewerb um qualifizierte Fachkräfte und Spezialisten als attraktiver Arbeitgeber. Im Geschäftsjahr 2019 erhielt der Konzern Versicherungskammer nunmehr das dauerhafte Zertifikat.

Im April des Jahres 2015 beschloss der Deutsche Bundestag das Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst. Die Auswirkungen auf die vom Gesetzgeber geforderten Quoten auf Unternehmensebene sind je nach Geschäftsfeld, Größe der Gesellschaft und Art der Dienstleistungsbeziehungen im Konzern Versicherungskammer unterschiedlich deutlich erkennbar.

Der Vorstand legte als Zielgrößen einen Frauenanteil von 30,0 Prozent in der ersten und in Höhe von 16,7 Prozent in der zweiten Führungsebene unterhalb des Vorstands fest. Die angestrebten Zielgrößen sollen bis zum 30. Juni 2022 erreicht werden.

Der Konzern Versicherungskammer bietet seinen Mitarbeitern die Möglichkeit einer überwiegend arbeitgeberfinanzierten betrieblichen Altersversorgung über eine Unterstützungskasse.

Die Vertretung der Arbeitnehmer des Unternehmens nahm der jeweilige Betriebsrat der einzelnen Konzernstandorte wahr; die Interessen der Leitenden Angestellten vertrat der gemeinsame Sprecherausschuss für die Unternehmen des Konzerns Versicherungskammer. Der Vorstand dankt diesen Gremien für die gute Zusammenarbeit.

Für die in den konsolidierten Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen waren im Jahr 2019 durchschnittlich 6.690 (6.577) Mitarbeiter tätig; davon waren 3.991 (3.945) Vollzeitangestellte, 1.545 (1.511) Teilzeitangestellte, 882 (832) angestellte Außendienstmitarbeiter und 272 (289) Auszubildende. Die steigende Mitarbeiteranzahl gegenüber dem Jahr 2018 resultiert vor allem aus dem Insourcing der Mitarbeiter der Tochtergesellschaft Combitel GmbH sowie einem Zubau im angestellten Außendienst.

Die Bayern-Versicherung Lebensversicherung beschäftigte im Geschäftsjahr 2019 durchschnittlich 640 (648) Mitarbeiter im angestellten Innen- und Außendienst.

Der Vorstand dankt allen Mitarbeitern herzlich für die geleistete Arbeit und ihr großes Engagement im Geschäftsjahr 2019.

1 Im Folgenden wird zur Vereinfachung ausschließlich die männliche Form verwendet; inbegriffen sind selbstverständlich alle Mitarbeiter jedes Geschlechts.

Chancen- und Risikobericht

Chancen durch Unternehmenspolitik

Chancen durch Vertriebspräsenz

Durch den flächendeckenden Multikanalvertrieb mit Sparkassen, Agenturen und Genossenschaftsbanken wird eine hohe regionale Präsenz in Bayern und in der Pfalz sichergestellt. Mit unseren Partnern werden langfristige Verträge geschlossen, um eine höchstmögliche Integration bei exzellenter Produkt- und Servicequalität zu erreichen. Die Zusammenarbeit erfolgt jeweils im Rahmen der strategischen Ausrichtung des Partners und unter Eingliederung in den jeweiligen Marktauftritt.

Mit bedarfsorientierten Angebotskonzepten, mit einer intensiven Vertriebsunterstützung sowie mit dem weiteren Ausbau des Service wird das Unternehmen auch in Zukunft seine Marktposition festigen. Die breit diversifizierten Vertriebskanäle bieten in einem sich stark ändernden Marktumfeld nachhaltige Wachstumschancen und werden sich positiv auf die künftige Entwicklung des Unternehmens auswirken.

Chancen durch Produkte

Im Rahmen einer jährlich aktualisierten und weiterentwickelten Markt- und Produktstrategie werden wesentliche Faktoren und regulatorische Rahmenbedingungen mit Einfluss auf das zukünftige Produktportfolio und auf vertriebliche Aktivitäten identifiziert. Daraus entsteht jeweils das konkrete Zielbild für das Folgejahr. Darüber hinaus wird das Zukunftsmodell Lebensversicherung perspektivisch fortgeschrieben. Die Bayern-Versicherung Lebensversicherung führt auch im Jahr 2020 die Transformation weiter und fokussiert gleichzeitig den Neugeschäftsmix mit einer Steigerung des Biometrieanteils sowie über den Verkauf von Renten- und Kapitalprodukten mit Ertragschancen bei höherer Kapitalmarktorientierung. Um diese Zielsetzungen zu unterstützen wird, wie zuletzt im April 2019 erfolgt, die Modernisierung der Biometrieprodukte im Bereich der Einkommenssicherung – sowohl privat als auch in der betrieblichen Altersversorgung (bAV) – fortgesetzt. Nach den bereits etablierten Produktlinien zur Nutzung der Chancen des Kapitalmarkts für aufgeschobene Renten steht dazu als Alternative zur rein klassisch kalkulierten eine investmentorientierte Rentenphase auf der Agenda.

Auf die im September 2019 bereitgestellten, neuen Risikolebensversicherungen für den Todesfall folgte zum Jahreswechsel auf das Jahr 2020 mit der SofortRente Invest eine investmentorientierte Sofortrente gegen Einmalbeitrag. Ebenfalls zum Jahreswechsel unterstreicht die Sofort RiesterRente den Anspruch der Bayern-Versicherung Lebensversicherung, für ihre Kunden und Vertriebspartner als Problemlöser in Riesterfragen zu dienen – hier speziell für den gesetzlich vorgesehenen Anbieterwechsel zum Rentenbeginn.

Das gesamte Biometriegeschäft wird zudem durch das im Oktober 2019 im Konzern Versicherungskammer eingeführte Beratungstool RiCo (RisikoCockpit) positiv gefördert. RiCo ist das neue digitale Beratungstool für den Vertrieb von biometrischen Produkten und navigiert Berater und Kunden fallabschließend durch die Gesundheitsprüfung der Berufsunfähigkeits-, Risikolebensversicherungen und PflegeRente. Dank seiner dynamischen Programmierung fragt RiCo nur das, was zur Entscheidung nötig ist und führt in der überwiegenden Anzahl der Fälle zu einem Votum. Dies erleichtert den gesamten Prüfungsprozess und die Dauer der Policierung verkürzt sich in aller Regel – ein gutes Beispiel dafür, wie Digitalisierung den Beratungsalltag erleichtert.

Zusätzlich zur vertrieblichen Begleitung der Produktauslieferungen werden mit zielgruppenspezifischen Konzepten, Bestandskampagnen und neuen produktbezogenen Vermarktungsansätzen für private und staatlich geförderte Produkte inklusive der betrieblichen Altersversorgung langfristige Absicherungen gegen laufende Beiträge unterstützt – ergänzt um Altersvorsorgelösungen gegen Einmalbeiträge.

Chancen durch Engagements und Kooperationen

Der Konzern Versicherungskammer betreibt zukunftsträchtige Engagements und Kooperationen. Dabei werden Chancen identifiziert, die nachhaltige Wettbewerbsvorteile schaffen können. Durch Sponsoring ausgewählter, langjähriger Partner in den Bereichen Sicherheit und Soziales wird der Konzern Versicherungskammer seiner sozialen Verantwortung gerecht und die Verwurzelung in der Region nachhaltig gestärkt.

Chancen durch externe Rahmenbedingungen

Chancen durch Digitalisierung

Veränderte Kundenanforderungen, rasanter technologischer Wandel und zunehmende Digitalisierung bringen der Versicherungsbranche neue Chancen, sie verschärfen aber auch die Wettbewerbssituation auf dem Versicherungsmarkt. Die digitale Transformation sowie neue, innovative Marktteilnehmer führen zu Veränderungen an den traditionellen Geschäftsmodellen der Branche. Der Konzern Versicherungskammer möchte diese Chancen proaktiv nutzen. Durch eine fokussierte Digitalisierungsagenda werden Vorteile für das Kerngeschäft wahrgenommen, neue Geschäftsmodelle entwickelt und innovative Ökosystem-Lösungen geschaffen.

Grundlegendes Ziel des Konzerns Versicherungskammer ist es, moderner Serviceversicherer zu sein, der die Digitalisierung als Chance für den Ausbau und die Intensivierung der Interaktion mit den Kunden begreift und gleichermaßen fest in seinen regionalen Wurzeln verankert bleibt.

In diesem Kontext legt der Konzern Versicherungskammer besonderen Wert darauf, den sich wandelnden Kommunikationsansprüchen der Kunden gerecht zu werden. Der Ausbau digitaler Kundenkontaktpunkte durch die Weiterentwicklung und Optimierung sprach- und textbasierter Chatbot-Technologien stand deshalb in diesem Jahr im Fokus. Mit dem Projekt „VKBrain PLUS“ gelang es dem Konzern Versicherungskammer beispielsweise, einen zukunftsfähigen Kommunikationskanal zu schaffen, in dem eine spezielle Schnittstelle zwischen dem digitalen Sprachassistenten Alexa und der internen Wissensdatenbank konzipiert und umgesetzt wurde. Durch das innovative Konzept wurde „VKBrain PLUS“ zudem mit dem „Knowledge Award 2019“ für die beste Umsetzung aktiver Wissensmanagement-Technologie ausgezeichnet.

Eine verbesserte digitale Unterstützung der Vertriebspartner zeigt sich in der fortschreitenden Entwicklung des „S-Versicherungsmanagers“. In Kooperation mit dem Start-up-Unternehmen CLARK ist es dem Konzern Versicherungskammer hierbei gelungen, Vertrieb und Kunden eine zeitgemäße Anwendung für digitales Versicherungsmanagement zur Verfügung zu stellen. Getreu dem Shared-Services-Ansatz sollen neben den Sparkassen in Zukunft auch andere öffentliche Versicherer von der Anwendung profitieren.

Zur Steigerung der Wiederanlagen wurde Mitte des Jahres 2019 ein innovativer und moderner Wiederanlageprozess als Testfeld gestartet. Kunden des Konzerns Versicherungskammer, deren Lebensversicherungsverträge kurz vor dem Ablauftermin stehen, erhalten ein personalisiertes Gratulationsschreiben. Über einen QR-Code bzw. eine URL-Adresse kann der Kunde ein auf ihn angepasstes Video zu seinem ablaufenden Vertrag ansehen und erhält eine auf ihn individuell zugeschnittene Produktempfehlung zur Wiederanlage. Das Interesse an Wiederanlage-Produkten konnte damit bereits in der Pilotphase gesteigert werden.

In Zusammenarbeit mit dem Schweizer Start-up vlot Ltd. testet der Konzern Versicherungskammer auf seiner Homepage eine algorithmusbasierte Bedarfsanalyse zur Absicherung des Todesfalls. Die neuartige Analyse bietet Kunden und Vertriebspartnern einen schnellen Überblick zu Versorgungslücken und Risikopotenzialen. Der ganzheitliche Ansatz umfasst auch die Berücksichtigung von staatlichen und arbeitgeberbezogenen Leistungen in der Analyse und lässt großes Cross-Selling-Potenzial erwarten.

Ein Novum im Geschäftsfeld Leben ist der RentenManager. Mit dessen Einführung wurde eine Anwendung etabliert, die Vertrieb und Kunden durch eine moderne und emotionale Ansprache dabei unterstützt, das Thema Altersvorsorge besser greifbar zu machen.

Eine wichtige Rolle nimmt der im Jahr 2017 vom Konzern Versicherungskammer in führender Rolle gegründete InsurTech Hub Munich e. V. ein. Durch die schnelle Entwicklung zur mittlerweile bedeutendsten europäischen Innovationsplattform im Bereich Versicherung erhält der Konzern Versicherungskammer Zugang zu einem weltweiten Netzwerk aus innovativen Start-up-Unternehmen. Die Beispiele der aus dem InsurTech Hub Munich entstandenen erfolgreichen Kooperationen sind vielfältig und adressieren eine Vielzahl von Handlungsfeldern entlang der Wertschöpfungskette.

Im Zuge der fortschreitenden Digitalisierung des Konzerns Versicherungskammer wurde im Jahr 2019 auch der Einsatz von Data Analytics und von Künstlicher Intelligenz (KI) vorangetrieben. Neben zahlreichen, erfolgreich umgesetzten Anwendungen im Bereich der Betrugsprävention wurden mithilfe von KI-basierten Prognosemodellen Fortschritte in der Früherkennung von Stornofällen erzielt. Dies brachte auch eine Verbesserung für die Personalbedarfsplanung im Geschäftsfeld Leben. Parallel zum Ausbau der Dateninfrastruktur und der Fähigkeiten im Bereich der Bild-, Text- und Spracherkennung wird an der Entwicklung modell- und datengetriebener Geschäftsentscheidungen gearbeitet. Die vorgenannten Maßnahmen werden vom internen Ausbildungsprogramm „Data Academy“ flankiert, welches zunächst für die Disziplin „Data Science“ gestartet wurde, um Predictive-Analytics-Fähigkeiten auch dezentral in den Fachbereichen auszuprägen.

Für das Jahr 2020 steht die Industrialisierung noch stärker im Fokus: Der Konzern Versicherungskammer wird nicht nur weitere Data-Analytics- und KI-Anwendungsfälle umsetzen, sondern konsequent den Weg hin zu einer industrialisierten Entwicklung und Verwertung von analytischen Modellen beschreiten.

Im Rahmen der größten Untersuchung zur Digitalisierung in deutschen Betrieben wurde dem Konzern Versicherungskammer das Deutschlandtest-Siegel „Digital Champion – Unternehmen mit Zukunft“ bereits zum zweiten Mal in Folge von Focus Money verliehen.

Chancen durch Mitarbeiter

Der demografische Wandel, fortschreitende Digitalisierung und sich wandelnde Kundenbedürfnisse verändern den Konzern Versicherungskammer. Diese Veränderungen werden proaktiv durch die Förderung vielfältiger Kompetenzen und die gezielte und langfristige Bindung qualifizierter Mitarbeiter und Nachwuchstalente an den Konzern Versicherungskammer positiv entwickelt.

Auch deshalb wird Diversity als Management-Führungsinstrument etabliert und in das Zielesystem des Konzerns Versicherungskammer aufgenommen. So wird die Diversity-Kultur im Konzern Versicherungskammer ein Instrument der Transformation und der permanente Prozess für nachhaltigen Erfolg untermauert. Diversity setzt auf die vielfältigen Erfahrungen, Perspektiven und Kompetenzen der Mitarbeiter, schafft ein von Respekt und Wertschätzung geprägtes, vorurteilsfreies Arbeitsumfeld und gibt Raum für kreatives Arbeiten.

Im Konzern Versicherungskammer engagieren sich Mitarbeiter und Führungskräfte zudem auf freiwilliger Basis und eigeninitiativ für die Entwicklung der konzernweiten Zusammenarbeit. Daraus entstehen Maßnahmen zu New-Work-Konzepten, zum generationen- und hierarchieübergreifenden Austausch sowie zur Förderung des gesellschaftlichen Engagements.

Auch die Förderung von Frauen in qualifizierten Fach- und Führungsfunktionen gehört zum Diversity-Programm, genauso wie die Vereinbarkeit individueller Lebensentwürfe mit den beruflichen Erfordernissen, beispielsweise mit dem Jobsharing von Führungskräften in Teilzeit.

Ebenso leistet die gezielte Förderung und Weiterentwicklung unterschiedlicher Talente einen nachhaltigen Wertbeitrag zum Unternehmenserfolg. Ein diskriminierungs- und vorurteilsfreies Arbeitsumfeld bildet dabei die Grundlage für eine respektvolle und wertschätzende Zusammenarbeit.

Zusammenfassung und Ausblick

Das Unternehmen sieht Chancen in der Stärkung seiner führenden Wettbewerbsposition im Geschäftsgebiet. Der Fokus liegt auf einer auf die Kundenbedürfnisse ausgerichteten Produktpalette, auf der Kosteneffizienz sowie auf der flächendeckenden Service- und Vertriebspräsenz als Versicherer der Regionen.

Durch den intensiven Dialog mit bestehenden und potenziellen Kunden im Rahmen zahlreicher Initiativen und Projekte, die Anpassung von Verkaufsprozessen sowie die umfassende Präsenz von Vertrieb und Service vor Ort ist das Unternehmen für zukünftige Wachstumsfelder regional gut positioniert.

Langfristig abgeschlossene Verträge mit Vertriebspartnern und eine hohe regionale Präsenz sichern eine hohe Servicequalität.

Die Chance, die digitale Transformation der Versicherungsbranche durch die Entwicklung zukunftsgerichteter Konzepte in verschiedenen Kooperationen und Projekten aktiv mitzugestalten, erkennt und nutzt das Unternehmen. So werden neue Kooperationen für die digitale Entwicklung unter anderem mit dem InsurTech Hub Munich oder dem Start-up-Unternehmen CLARK ausgebaut und der Einsatz von Data Analytics und Künstlicher Intelligenz (KI) wird weiter vorangetrieben.

Durch sein solides Anlageportfolio und sein systematisches Risikomanagement sichert das Unternehmen die aufsichtsrechtlichen Risikokapitalanforderungen nachhaltig.

Der Vorstand sieht das Erkennen und Wahrnehmen von Chancen als integralen Bestandteil des Managements. Elementar für eine effiziente Unternehmens- und Konzernsteuerung ist eine klare und transparente Strategie, die auf die langfristige Sicherung der Unternehmensexistenz abzielt, sowie deren entsprechende Umsetzung. Daher werden die Veränderungen der Rahmenbedingungen laufend beobachtet, um frühzeitig Chancen zu identifizieren und mit passenden Versicherungsprodukten flexibel darauf reagieren zu können.

Strukturen und Prozesse des Risikomanagements

Das Risikomanagement im Unternehmen ist darauf ausgerichtet, dass im Sinne des Gesetzes zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) sowie gemäß Abschnitt 3 §§ 26 ff. Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) gefährdende Entwicklungen und wesentliche Risiken frühzeitig erkannt und adäquate Gegenmaßnahmen ergriffen werden können. Es orientiert sich dabei konsequent an den Anforderungen des VAG sowie an den Anforderungen nach Solvency II.

Die Struktur des Unternehmens sorgt für eine Funktionstrennung zur Vermeidung von Interessenkonflikten sowie für eine eindeutige Zuordnung von Verantwortlichkeiten. Dabei wird eine Trennung zwischen dem Aufbau von Risikopositionen und deren Bewertung und Steuerung berücksichtigt.

Der Vorstand ist verantwortlich für die Durchführung und Weiterentwicklung des Risikomanagements. Er trifft hier gemäß § 91 Abs. 2 AktG geeignete Maßnahmen, damit der Fortbestand des Unternehmens gesichert ist und gefährdende Entwicklungen frühzeitig erkannt werden. Dabei wird er vom Unternehmens-Risikoausschuss unterstützt, der entsprechende Empfehlungen an den Vorstand des Unternehmens ausspricht.

Die Aufgabe der Risikomanagementfunktion wird im Konzern Versicherungskammer zentral von der Abteilung Konzernrisikocontrolling ausgeführt. Sie koordiniert die Risikomanagementaktivitäten auf allen Ebenen und in allen Geschäftsbereichen. Dabei wird sie von den dezentralen Risikocontrollingeinheiten unterstützt.

Das dezentrale Risikocontrolling des Unternehmens setzt sich aus dem Kapitalanlagecontrolling, dem Aktuariat Lebensversicherung sowie den dezentralen Controllingeinheiten zusammen.

Die Kombination aus dezentralen und zentralen Risikomanagementeinheiten ermöglicht, Risiken frühzeitig und flächendeckend zu identifizieren, einzuschätzen und vorausschauend zu steuern.

Die Risikostrategie des Unternehmens leitet sich aus der Geschäftsstrategie und der übergeordneten Risikostrategie des Konzerns Versicherungskammer ab. Sie beschreibt Art und Umfang der wesentlichen Risiken des Unternehmens. Darüber hinaus wird der potenzielle Einfluss von Risiken auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage dargestellt sowie deren Handhabung festgelegt. Dabei bezieht das Unternehmen Risikoerwägungen und den Kapitalbedarf in den Management- und Entscheidungsfindungsprozess ein. Die Risikostrategie wird durch den Vorstand beschlossen und einmal jährlich im Aufsichtsrat erörtert. Die Risiko- und Ertragssituation des Unternehmens wird mithilfe eines konsistenten Ampel- und Limitsystems überwacht und gesteuert. Im Konzern Versicherungskammer wurden darüber hinaus Gremien (z. B. Risikoausschuss, Governance-Ausschuss, Modellkomitee) eingerichtet. Diese dienen der Empfehlung und Entscheidungsvorbereitung und gewährleisten die Förderung der Risikokultur sowie die Umsetzung konzernweiter Standards.

Im Zuge des Risikomanagementprozesses führt das Unternehmen einmal jährlich eine Risikoinventur durch. Der Fokus liegt dabei auf der Erfassung sämtlicher Risiken und Prozesse, die sich nachhaltig negativ auf die Finanz-, Vermögens- und Ertragslage des Unternehmens auswirken können.

Das Reporting über eingegangene Risiken, über die aktuelle Risikosituation und die Risikotragfähigkeit des Unternehmens erfolgt über die Risikomanagementfunktion.

Das Unternehmen führt mindestens einmal pro Jahr eine umfassende unternehmenseigene Risiko- und Solvabilitätsbeurteilung (ORSA) durch. Im Geschäftsjahr 2019 erfolgte dies turnusmäßig auf Basis des Stichtags 31. Dezember 2018. Eine anlassbezogene Beurteilung war im abgelaufenen Jahr nicht notwendig.

Risikoprofil

Risiken, die sich nachhaltig negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens auswirken, werden im Rahmen des Risikoprozesses identifiziert, analysiert, bewertet und durch die zuständigen Fachbereiche gesteuert.

Das Risikoprofil des Unternehmens wird insbesondere von Marktrisiken und von versicherungstechnischen Risiken dominiert.

Die Marktrisiken beschreiben die Unsicherheit der Kapitalanlage in Bezug auf die Veränderungen von Marktpreisen und -kursen sowie hinsichtlich der zwischen ihnen bestehenden Abhängigkeiten. Dies schließt beispielsweise das Aktien-, Spread-, Immobilien-, Zins- oder Wechselkursrisiko mit ein.

Die versicherungstechnischen Risiken spiegeln den Umstand wider, dass versicherte Leistungen im Lebensversicherungsgeschäft anders als erwartet auftreten können. Hierunter fallen insbesondere biometrische Risiken und Risiken aus dem geänderten Kundenverhalten.

Das Risikoprofil umfasst zudem Risiken aus dem Ausfall von Forderungen aus dem Versicherungsgeschäft (Gegenparteiausfallrisiko), operationelle Risiken aus menschlichem, technischem, prozessualem oder organisatorischem Versagen sowie Liquiditätsrisiken, strategische Risiken und Reputationsrisiken. Diese Risiken sind eher von untergeordneter Bedeutung.

Marktrisiko

Das Marktrisiko bemisst sich an der Ungewissheit in Bezug auf Veränderungen von Marktpreisen und -kursen (inklusive Zinsen, Aktienkursen und Devisenkursen) sowie über die Abhängigkeiten und ihre Volatilitätsniveaus. Es leitet sich direkt oder indirekt aus Schwankungen in der Höhe bzw. Volatilität der Marktpreise für die Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und Finanzinstrumente ab.

Die Kapitalanlagen des Unternehmens werden nach dem Prinzip der unternehmerischen Vorsicht angelegt. In einem Anlagekatalog sind zulässige Anlageklassen und Anlagegrundsätze enthalten. Dadurch wird sichergestellt, dass die Marktrisiken, die insbesondere aus der Anlagetätigkeit resultieren, quantifizierbar und beherrschbar sind. Im Rahmen der Anlageplanung werden diese Vorgaben präzisiert. Die Vorgaben sind im Wesentlichen die dauerhafte Bedeckung der Verpflichtungen durch Sicherungsvermögen sowie die Erzielung einer Mindestverzinsung sicherzustellen. Für die verabschiedete Anlageplanung wird die Erfüllbarkeit der Solvenzkapitalanforderungen validiert.

Das Unternehmen hat Asset-Liability-Management- (ALM) und Risikomanagementprozesse implementiert. Dabei werden mithilfe von Stresstests sowie Szenario- und Sensitivitätsanalysen die Risikotragfähigkeit und die Auswirkungen auf die HGB-Bilanz und die Solvabilitätsübersicht überprüft. Dieser Prozess dient dazu, konkrete Maßnahmen für die Steuerung der Kapitalanlagen zusammen mit den Verbindlichkeiten abzuleiten. Konkret werden z. B die Auswirkungen lang anhaltender Zinsniveaus, ein wesentlicher Schock an den Aktienmärkten sowie eine Verschlechterung der Bonität von Zinsträgern untersucht.

In den betrachteten Szenarien und im betrachteten Planungszeitraum ist das Unternehmen in der Lage, alle handelsrechtlichen Verpflichtungen zu erfüllen. Ebenso bleibt die Eigenmittelausstattung stets oberhalb der intern definierten Warnschwelle. Darüber hinaus werden mit Blick auf das Konzentrationsrisiko interne Limite für die Mischung und Streuung der Kapitalanlagen festgelegt und deren Einhaltung wird überwacht.

Zur Sicherstellung einer Mindestverzinsung nach HGB wird für alle Risikokategorien überprüft, ob mehr Risikobudget als notwendig verfügbar ist. Ist dies nicht der Fall, werden Entscheidungen zum notwendigen Handlungsbedarf im Planungszeitraum getroffen und die Planung entsprechend adjustiert. Für volatile Anlageklassen wie z. B. Aktien muss ein größeres Risikobudget zur Verfügung gestellt werden, sodass im Falle einer negativen Marktentwicklung die Erzielung der Mindestverzinsung nicht gefährdet wird.

Der überwiegende Teil der Kapitalanlagen des Unternehmens (etwa 85 Prozent bezüglich des Zeitwerts) ist in Zinsträger investiert und somit dem Zinsrisiko und dem Spreadrisiko ausgesetzt. Die Zinsträger entfallen im Wesentlichen auf Unternehmensanleihen (12.567,8 Mio. Euro) sowie auf Staatsanleihen (6.207,0 Mio. Euro) und Pfandbriefe / Covered Bonds (4.225,5 Mio. Euro).

Insbesondere im indirekten Bestand enthaltene Aktien, außerbörsliche Eigenkapitalinstrumente, Private Equity, Rohstoffe sowie zum Teil Anlageinstrumente mit Merkmalen von Aktien und Schuldverschreibungen unterliegen dem Aktienrisiko. Diese entsprechen etwa 6 Prozent des Zeitwerts der gesamten Kapitalanlagen des Unternehmens ohne fondsgebundene Lebensversicherung.

Das Immobilienrisiko betrifft sowohl direkt gehaltene Grundstücke und Bauten als auch Immobilienfonds und Immobilienbeteiligungen im indirekten Bestand. Der Zeitwert des Gesamtbestandes beläuft sich auf 2.250,1 Mio. Euro.

Alle wesentlichen Wechselkursrisiken aus Fremdwährungsinvestitionen sind abgesichert.

Zinsrisiko

Das Zinsrisiko entsteht in der Lebensversicherung dadurch, dass sich die Marktwertveränderungen aller zinssensitiven Vermögenswerte und Verbindlichkeiten nicht gegenläufig ausgleichen. Zudem besteht das Risiko, dass die Kapitalerträge nicht für die Finanzierung der vertraglich garantierten und im Rahmen der versicherungstechnischen Tarifierung berücksichtigten Zinszusagen ausreichen. Des Weiteren existieren keine ausreichend liquiden Kapitalmärkte, um die langfristigen Verpflichtungen der Lebensversicherungsverträge mit fristenkongruenten Vermögenswerten abzudecken. Hieraus resultiert ein Neu- und Wiederanlagerisiko.

Der Lebensversicherungsbestand des Unternehmens besteht zum überwiegenden Teil aus Verträgen mit einer garantierten Verzinsung für einen Teil der Versichertenguthaben. Beim Neugeschäft steuert das Unternehmen jedoch bei Altersvorsorgeprodukten seit einigen Jahren auf einen veränderten, weniger auf Zinsrisiken konzentrierten Mix im Neuzugang hin. Die Garantiezusage ab Vertragsbeginn beschränkt sich im Allgemeinen auf die eingezahlten Beiträge oder auch nur auf einen Teil davon sowie auf eine Mindestrente bei Rentenversicherungen. Bei Hybridprodukten führt die Verwendung eines Umschichtungsalgorithmus dazu, dass ein großer Teil des Guthabens in Fonds statt in klassischem Sicherungsvermögen angelegt wird.

Die garantierten Verzinsungen der Sparanteile gelten beim überwiegenden Teil des Bestands für die gesamte Vertragsdauer und hängen von der Rechnungszinsgeneration zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ab. Sie liegen zwischen 4 Prozent und 0,5 Prozent. Davon nicht betroffen sind die oben erwähnten, für den Neuzugang offenen Produkte mit flexiblen Garantiezusagen.

Die Absenkung des durchschnittlichen Rechnungszinses des Versicherungsbestands vermindert das Risiko der Zinsgarantie und wird im Wesentlichen durch drei Effekte beeinflusst: das Neugeschäft mit abgesenktem Garantiezins sowie Produkten mit flexiblen Garantiezusagen, Bestandsabgänge mit hohem Garantiezins und eine Zinszusatzreserve gemäß den gesetzlichen Vorgaben (Deckungsrückstellungsverordnung) für den Neubestand sowie eine Zinsverstärkung gemäß genehmigtem Geschäftsplan für den Altbestand. Damit beim weiteren Aufbau der Zinszusatzreserve und bei ihrer Auflösung die finanziellen Mittel effektiv zur Absicherung der Zinsgarantie genutzt werden können wurde die Deckungsrückstellungsverordnung im Jahr 2018 geändert. Die Ermittlung des Referenzzinses, der für die Berechnung der Zinszusatzreserve maßgeblich ist, wurde dahingehend angepasst, dass die Veränderung des Referenzzinses gegenüber dem Vorjahr begrenzt wird (Korridormethode). Im Niedrigzinsumfeld wird mit der neuen Regelung erreicht, dass der weitere Aufbau der Zinszusatzreserve und ihre anschließende Auflösung in kleineren Schritten erfolgt.

Durch langfristige Kapitalanlagen und bestehende Sicherheitsmittel ist das Unternehmen in der Lage, auch niedrige Kapitalmarktzinsen abzufedern und somit die Verpflichtungen gegenüber seinen Kunden sicherzustellen.

Unterstellt man im Bereich der Zinsträger zum Bilanzstichtag eine Verschiebung der Zinskurve um einen Prozentpunkt nach oben, führt dies zu einer Verminderung des Zeitwerts um 2.768,8 Mio. Euro. Da die Bewertungsreserven höher sind als der beschriebene Rückgang, ist die Risikotragfähigkeit aus Sicht des Unternehmens gegeben.

Spreadrisiko

Das Spreadrisiko ergibt sich aus dem Volumen und der Art der festverzinslichen Wertpapiere, der Bonität der Emittenten sowie der zugrunde liegenden Duration. Die Volatilität der Credit-Spreads gegenüber dem risikolosen Zins und die daraus resultierenden Veränderungen der Marktwerte der Kapitalanlagen stellen das Spreadrisiko dar.

Die Kreditqualität des Bestands an Zinsträgern zeigt sich daran, dass zum Stichtag 93 Prozent der Zinsträger mit einer Bonitätsbeurteilung im Investmentgrade-Bereich bewertet wurden.

Die Aufteilung nach Bonitätsstufen stellt sich im Unternehmen für den jeweiligen Kapitalanlagebestand (Gesamtbestand ohne Berücksichtigung der fondsgebundenen Lebensversicherung) an Zinsträgern nach Zeitwerten wie folgt dar:

Anteile der Bonitätsstufen
in Prozent
Zinsträger AAA/AA A/BBB BB/B CCC/D/NR
Staatsanleihen und – darlehen 90,0 6,6 3,3 0,1
Unternehmensanleihen 21,1 65,9 12,0 1,0
Pfandbriefe/Covered Bonds 98,3 1,7 0,0 0,0
Sonstige Zinsträger 10,4 84,8 0,6 4,2
Gesamtbestand 47,1 45,4 6,4 1,1

Die Diversifikation der Kapitalanlage wird durch die Einhaltung der internen Vorgaben bezüglich Mischung und Streuung sichergestellt. Die Exponierung in Spreadrisiken von indirekt gehaltenen Zinsträgern wird durch die externen Asset-Manager überwacht. Bei Identifikation von negativen Entwicklungen werden entsprechende Handlungsmaßnahmen umgesetzt.

Aktienrisiko

Das Aktienrisiko umfasst die Schwankungen an Aktien- und Finanzmärkten (Beteiligungen, Private Equity, Hedgefonds, Aktienfonds, Rohstoffe und andere alternative Kapitalanlagen).

Der Bestand an Aktien und mit Aktienrisiko behafteten Investitionen beträgt etwa 7 Prozent des Kapitalanlagebestands. Aufgrund der Volatilität dieser Anlageklasse hat das Aktienrisiko Relevanz für das Unternehmen.

Zur Minderung des Aktienrisikos sowie zur Verbesserung des Risiko-Ertrags-Verhältnisses der Aktienanlagen werden systematische Risikosteuerungsstrategien eingesetzt. Im Rahmen der Anlageplanung werden Zielquoten sowie zulässige Bandbreiten für die Aktienanlagen festgelegt. Die operative Steuerung erfolgt mittels Derivaten, d. h. Futures und Optionen (jeweils Long- und Shortpositionen) auf Aktienindizes entsprechend dem zugrunde liegenden Aktienbestand.

Ein unterstelltes Szenario mit einem Rückgang der Aktienkurse um 30 Prozent und der Beteiligungszeitwerte um 15 Prozent würde zu einer Verminderung der Zeitwerte um 467,8 Mio. Euro führen. Da die Bewertungsreserven höher sind als der beschriebene Rückgang, ist die Risikotragfähigkeit aus Sicht des Unternehmens gegeben.

Immobilienrisiko

Das Immobilienrisiko beschreibt die Gefahr eines Marktwertrückgangs für Immobilien. Für die Bestimmung wird die Volatilität am Immobilienmarkt betrachtet und die Risikohöhe festgestellt. Die wesentlichen Kenngrößen werden jährlich ermittelt und analysiert.

Das Immobilienrisiko wird durch laufende Überwachung und ein aktives Portfoliomanagement gemindert.

Wechselkursrisiko

Das Wechselkursrisiko beschreibt das aus zukünftigen Wechselkursentwicklungen resultierende Risiko hinsichtlich des beizulegenden Zeitwerts oder der künftigen Zahlungsströme eines monetären Finanzinstruments.

Das Wechselkursrisiko wird durch den Einsatz von Derivaten (Devisentermingeschäften) gemindert. Dabei werden Fremdwährungspositionen in wesentlichen Teilportfolios abgesichert. Das nicht abgesicherte Fremdwährungsrisiko ist auf Gesamtportfolioebene von untergeordneter Bedeutung.

Werden zur Absicherung des Wechselkursrisikos in der Direktanlage in Fremdwährung getätigte Geschäfte mit Devisentermingeschäften gesichert, wird die ökonomische Sicherungsbeziehung durch Bildung von Bewertungseinheiten im Rahmen von Macro Hedges bilanziell nachvollzogen. Abgesichert werden jeweils nahezu 100 Prozent des Buchwerts der Investition in Fremdwährung. Infolge der betragskongruenten Sicherung ist von einer gegenläufigen Wertänderung von Grundgeschäft und Sicherungsinstrument auszugehen.

Konzentrationsrisiko

Die Kapitalanlage des Unternehmens muss sowohl zwischen den als auch innerhalb der Anlageklassen ein Mindestmaß an Diversifikation aufweisen, um eine übermäßige Anlagekonzentration und die damit einhergehende Kumulierung von Risiken in den Portfolios zu vermeiden. Die Mischung der Vermögensanlagen soll durch einen Risikoausgleich zwischen den verschiedenen Anlagen anlagetypische Risiken begrenzen und so die Sicherheit des gesamten Bestands mit herstellen. Es gilt der Grundsatz, dass eine einzelne Anlageklasse nicht überwiegen darf.

Unter Streuung ist die zur Risikodiversifikation gebotene Verteilung der Anlagen aller Arten auf verschiedene Schuldner bzw. bei Immobilien auf verschiedene Objekte zu verstehen. Die Quoten werden risikoorientiert aus der Bonität der jeweiligen Schuldner(-gruppe) abgeleitet.

Es werden Limite in Bezug auf Anlageart, Emittenten und regionale Konzentrationen in internen Leit- und Richtlinien festgelegt und deren Einhaltung wird laufend überwacht. Das Konzentrationsrisiko wird dadurch gemindert und ist dementsprechend auf Gesamtportfolioebene von untergeordneter Bedeutung.

Versicherungstechnisches Risiko aus der Lebensversicherung

Das versicherungstechnische Risikoprofil des Unternehmens ist insbesondere durch das biometrische Risiko, das Kosten- und das Stornorisiko geprägt.

Biometrisches Risiko

Unter biometrischen Risiken werden in diesem Zusammenhang insbesondere Langlebigkeit, Sterblichkeit und Invalidisierung verstanden.

Die Rechnungsgrundlagen zu den biometrischen Risiken werden zur Berechnung von Prämien und Rückstellungen bereits zu Vertragsbeginn festgelegt, unterliegen durch die Langfristigkeit der Verträge allerdings einem deutlichen Trend- und Änderungsrisiko.

Im Rahmen der HGB-Bilanzierung werden Rechnungsgrundlagen verwendet, die durch adäquate Sicherheitszuschläge dem Irrtums-, Zufalls- und Änderungsrisiko angemessen Rechnung tragen und so die Risiken minimieren.

Werden diese Sicherheitszuschläge nicht benötigt, generieren sie Überschüsse, die den gesetzlichen Regelungen entsprechend größtenteils an die Versicherungsnehmer weitergegeben werden. Eine Veränderung der Risikoerwartung kann durch eine Anpassung der künftigen Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer gedämpft werden. Wenn beispielsweise die Sterblichkeit bei Risikoversicherungen höher ist als erwartet, werden mehr Leistungen fällig. Durch eine mögliche Reduzierung der Überschussbeteiligung können dennoch ausreichend Mittel bereitgestellt werden, um die Leistungen zu bezahlen (Risikodämpfung).

Durch aktuarielle Analysen und Bewertungen wird die Angemessenheit der Kalkulation überprüft. Die Erfüllbarkeit aller Leistungsverpflichtungen wird durch die Bildung einer Deckungsrückstellung gesichert. Diese wird auf Basis offizieller Renten-, Sterbe- und Invaliditätstafeln sowie der Empfehlungen der Deutschen Aktuarvereinigung e. V. (DAV) sowie mithilfe der Expertise von Rückversicherern für das unternehmensspezifische Kundenportfolio berechnet.

Aufgrund der zu erwartenden höheren Lebenserwartung wurde gemäß den Empfehlungen der DAV für den Bestand an Rentenversicherungen zum 31. Dezember 2019, der nicht auf Basis der Sterbetafel DAV 2004 R kalkuliert wird, wie bereits in den Vorjahren eine zusätzliche Zuführung zur Deckungsrückstellung vorgenommen. Neuere Erkenntnisse zur Sterblichkeitsentwicklung oder eine weitere von der DAV empfohlene Stärkung der Sicherheitsmargen können zu erneuten Zuführungen zur Deckungsrückstellung führen und damit das zukünftige Ergebnis belasten.

Kostenrisiko

Das Kostenrisiko spiegelt die negative Abweichung der tatsächlichen von den erwarteten Kosten wider. Durch Analysen der Abschluss- und Verwaltungskosten, durch Zerlegung des Rohüberschusses nach Ergebnisquellen sowie durch eine laufende Beobachtung der Kostenentwicklung werden Ursachen für Veränderungen und deren Trends überwacht und es wird eine entsprechende Gegensteuerung sichergestellt.

Um rechtzeitig Maßnahmen zur Kostenreduktion ergreifen zu können, werden Entwicklungen im Versicherungsumfeld kritisch beobachtet.

Stornorisiko

Das Stornorisiko beschreibt die unerwartete Kündigung von Lebensversicherungsverträgen und wird bei der Berechnung der Deckungsrückstellung berücksichtigt, indem die Deckungsrückstellung jedes einzelnen Versicherungsvertrags mit Rückkaufsrecht mindestens so hoch angesetzt wird wie der jeweilige vertraglich oder gesetzlich garantierte Rückkaufswert. Eine zusätzliche Belastung ergäbe sich bei einem raschen Zinsanstieg. Bei vorzeitiger Vertragsbeendigung wären die Versicherungsnehmer nach geltendem Recht nicht an den gegebenenfalls entstandenen stillen Lasten zu beteiligen, sodass diese Verluste bei Verkauf der entsprechenden Kapitalanlagen vollständig von dem Unternehmen zu tragen wären.

Eine vorausschauende Liquiditätssteuerung trägt zur Risikominderung und -steuerung bei, sodass ungeplante Realisierungen von Verlusten bei der Veräußerung von Kapitalanlagen vermieden werden können. Bei der Ermittlung der Zinszusatzreserve (Neubestand), der Zinsverstärkung (Altbestand) sowie der Auffüllbeträge bei anwartschaftlichen Rentenversicherungen werden bei Versicherungsverträgen, bei denen das Recht auf Rückkauf gesetzlich oder vertraglich vereinbart ist, unternehmensindividuelle Stornowahrscheinlichkeiten berücksichtigt. Die Herleitung der Stornowahrscheinlichkeiten wird nach objektiven Gesichtspunkten bestimmt und aus vergangenheitsbezogenen Daten abgeleitet sowie nach Produktgruppen getrennt festgelegt. Die in den verwendeten Stornoannahmen enthaltenen Sicherheitsniveaus werden jährlich überprüft.

Gegenparteiausfallrisiko

Das Gegenparteiausfallrisiko bezeichnet das Risiko von Verlusten aufgrund von unerwarteten Ausfällen oder Verschlechterungen der Bonität von Banken, Rückversicherern, Versicherungsnehmern und Versicherungsvermittlern.

Die fälligen Ansprüche gegenüber Versicherungsnehmern und -vermittlern beliefen sich zum Bilanzstichtag auf 18,2 Mio. Euro. Davon entfielen auf Forderungen, die älter als 90 Tage waren, 3,1 Mio. Euro.

Zur Risikovorsorge wurden die in der Bilanz ausgewiesenen fälligen Forderungen gegenüber Kunden und Vermittlern um Pauschalwertberichtigungen in Höhe von 0,07 Mio. Euro vermindert. Diesem Risiko wurde mit Bonitätsprüfungen bei der Annahme bzw. im Bestand mit getroffenen Maßnahmen im Mahnverfahren begegnet.

Die durchschnittliche Ausfallquote der Forderungen aus dem Versicherungsgeschäft der vergangenen drei Jahre belief sich auf 0,9 Prozent.

Der Vertrieb von Versicherungsprodukten durch Vermittler ist für das Unternehmen von entscheidender Bedeutung für den wirtschaftlichen Erfolg. Um das Forderungsausfallrisiko gegenüber Vermittlern gering zu halten, kommt der Auswahl sowie der laufenden Überprüfung der Vermittler eine besondere Aufmerksamkeit zu.

Liquiditätsrisiko

Das Liquiditätsrisiko bezeichnet das Risiko, dass ein Unternehmen aufgrund von mangelnder Liquidität bzw. Fungibilität von Assets nicht in der Lage ist, seinen finanziellen Verpflichtungen bei Fälligkeit nachzukommen.

Bei der Bewertung und Steuerung des Liquiditätsrisikos sind die zu erwartenden Zahlungsströme aller relevanten Aktiv- und Passivposten zu berücksichtigen. Das Liquiditätsmanagement des Unternehmens ist darauf ausgerichtet, allen finanziellen Verpflichtungen jederzeit und dauerhaft nachkommen zu können.

Dies geschieht insbesondere durch die Planung und Überwachung aller zu erwartenden Zahlungsströme aus dem Kapitalanlagebereich und der Versicherungstechnik.

Im Rahmen der Finanzplanung werden, abgeleitet aus der Mittelfristplanung der Geschäftszahlen und einer Langfristsimulation der Zahlungsströme der Aktiv- und Passivseite, die unterjährigen, mittelfristigen und langfristigen Zahlungsströme sowie die notwendige Liquidität ermittelt.

Die Planung unterliegt regelmäßigen Analysen der Soll-Ist-Abweichung und wird turnusmäßig aktualisiert. Unter einer angemessenen Reserve für Liquiditätsengpässe wird das Vorhandensein ausreichender liquider Vermögenswerte verstanden, die zur Bedienung von kurzfristig schwankenden Zahlungsverpflichtungen vorzuhalten sind.

Aufgrund der für den gesamten Planungszeitraum prognostizierten jährlichen Liquiditätsüberschüsse und der hohen Fungibilität der Wertpapierbestände ist gewährleistet, dass sämtliche Verbindlichkeiten, insbesondere gegenüber allen Versicherungsnehmern, jederzeit erfüllt werden können. Die strategische Asset-Allocation gibt Mindestanforderungen an die Liquidität von einzelnen Assetklassen vor.

Operationelles Risiko

Das operationelle Risiko bezeichnet das Risiko von Verlusten, die durch menschliches, technisches, prozessuales oder organisatorisches Versagen hervorgerufen werden. Darüber hinaus werden Risiken aufgrund von externen Einflüssen berücksichtigt.

Das operationelle Risiko umfasst insbesondere Risiken in den Bereichen IT, Personal, Recht sowie Betrugsfälle, jedoch nicht strategische oder Reputationsrisiken.

Zur Strukturierung der operationellen Risiken verwendet das Unternehmen die Kategorisierung des Operational Risk Insurance Consortium (ORIC).

Zum Schutz gegen den Ausfall von Datenverarbeitungssystemen sowie zur Gewährleistung der Datensicherheit hat das Unternehmen zahlreiche technische und organisatorische Maßnahmen zur Risikominimierung getroffen. Dazu zählen ständige Sicherheits- und Qualitätsprüfungen durch interne und externe Spezialisten. Diese gewährleisten eine kontinuierliche Anpassung an die technische Weiterentwicklung und wirken somit risikominimierend in Bezug auf potenzielle technische Bedrohungen. Regelmäßig getestete Notfallkonzepte können im Bedarfsfall abgerufen werden und beschränken damit gezielt das Risiko aus möglichen DV-technischen Störungen oder Ausfällen.

Personalrisiken können aus Fluktuation, Kapazitätsengpässen, Motivationsverlust bei Mitarbeitern und ähnlichen Ursachen resultieren. Um sie zu minimieren, kommen im Unternehmen neben der strategischen Personalplanung insbesondere Maßnahmen wie regelmäßige Mitarbeitergespräche, personelle Förderungs- und Fortbildungsprogramme, flexible Arbeitszeitgestaltung oder betriebliches Gesundheitsmanagement zum Einsatz.

Rechtliche Risiken können sich aus gesetzlichen oder vertraglichen Rahmenbedingungen sowie deren Änderungen ergeben. Dies umfasst zivil- und handelsrechtliche sowie bilanz- und steuerrechtliche Risiken. Neue Regelungen und Gesetzesentwürfe werden durch die juristischen Abteilungen des Unternehmens laufend beobachtet, um frühzeitig im Sinne einer Risikominimierung für das Unternehmen reagieren zu können.

Aktuell beinhaltet dies die Diskussion der Politik über einen möglichen Provisionsdeckel in der Lebensversicherung. Dieser kann – je nach Ausgestaltung – einen erheblichen Einfluss auf die Versorgung der Bevölkerung mit qualitativ hochwertiger Beratung nehmen. In der Folge könnten sich das Neugeschäft der Lebensversicherer und damit auch deren Beitragseinnahmen rückläufig entwickeln.

Unter dem Betrugsrisiko werden alle internen und externen Betrugsfälle durch Mitarbeiter, Dienstleister oder Kunden zum Nachteil des Unternehmens erfasst. Dieses Risiko wird durch umfangreiche Überwachungs-, Sicherheits- und Regulierungsmaßnahmen beschränkt. Der Bereich Compliance sowie die Geldwäschefunktion tragen unter anderem dazu bei, potenziell auftretende Betrugsrisiken frühzeitig zu identifizieren und zu vermeiden.

Das umfassende und ursachenbezogene Risikomanagement des Unternehmens sowie ein effizientes Internes Kontrollsystem (IKS) vermindern diese Risiken. Durch laufende Überwachung der Einhaltung von Gesetzen sowie durch die Vorgabe von externen und internen Richtlinien werden die operationellen Risiken zusätzlich reduziert.

Das Business-Continuity-Management des Unternehmens ist darauf ausgerichtet, dass kritische Geschäftsfunktionen und -prozesse auch bei schwerwiegenden Störungen oder Katastrophen in Bezug auf ihre vorgegebenen Kernaufgaben mit den erforderlichen Qualitäts- und Zeitvorgaben erfüllt werden können.

Strategisches Risiko

Das strategische Risiko spiegelt sich darin wider, dass strategische Geschäftsentscheidungen oder ihre unzureichende Umsetzung negative Folgen für die gegenwärtige oder zukünftige Geschäftsentwicklung eines Versicherers haben können. Zum strategischen Risiko zählt auch das Risiko, das sich daraus ergibt, dass Geschäftsentscheidungen einem geänderten Wirtschaftsumfeld nicht angepasst werden. Das strategische Risiko tritt in der Regel im Zusammenhang mit anderen Risiken auf.

Das Unternehmen überprüft jährlich seine Risikostrategie und passt die Prozesse und Strukturen im Bedarfsfall an.

Reputationsrisiko

Das Reputationsrisiko ist jenes Risiko, das sich aufgrund einer möglichen Beschädigung des Rufs des Unternehmens infolge einer negativen Wahrnehmung in der Öffentlichkeit ergibt. Für die Reputation des Unternehmens ist jeder Kontakt der Mitarbeiter, der Führungskräfte und der Vorstandsmitglieder zu Kunden, Vertriebspartnern, Eigentümern sowie zur gesamten Öffentlichkeit wichtig.

Die Analyse des Risikos wird anhand eines Szenarioansatzes in Zusammenarbeit zwischen dem Konzernrisikocontrolling und der verantwortlichen Hauptabteilung Unternehmenskommunikation durchgeführt. Hier wird unterstellt, dass negative Ereignisse, die von der Presse oder den sozialen Medien aufgegriffen werden, zu einem Neugeschäftsrückgang führen könnten.

Als Instrument zur Risikominderung wird ein umfangreicher und bewährter situativer Maßnahmenkatalog berücksichtigt. Zur Sicherung der Reputation des Unternehmens sind in der Aufbau- und Ablauforganisation zahlreiche Prozesse und Aktivitäten verankert, wie beispielsweise die Einberufung eines Krisenstabs. In den für die jeweilige Situation einberufenen Arbeitsgruppen werden alle weiteren Maßnahmen und Aktivitäten festgelegt, um das Reputationsrisiko präventiv und reaktiv zu minimieren. Der Bereich Compliance trägt innerhalb des Konzerns Versicherungskammer unter anderem dazu bei, potenziell auftretende Reputationsrisiken aufgrund von Rechtsverstößen frühzeitig zu identifizieren und zu vermeiden.

Zudem hat sich der Konzern Versicherungskammer zur Einhaltung des GDV-Verhaltenskodexes zur optimalen Beratung und Betreuung der Kunden sowohl durch die Unternehmen als auch durch die Vertriebspartner des Konzerns Versicherungskammer durch regelmäßige Schulungen verpflichtet. Einen weiteren reputationsrelevanten Mehrwert für die Kunden liefert der Konzern Versicherungskammer durch den Beitritt zum Code of Conduct, der Verhaltensregeln für den Umgang mit Kundendaten in der Versicherungswirtschaft beinhaltet.

Im Rahmen des laufenden Risikomanagementprozesses wird das Reputationsrisiko regelmäßig überprüft.

Zusammenfassung und Ausblick

Das Unternehmen verfügt über ein Risikomanagementsystem, das es ermöglicht, bestehende und absehbare Risiken rechtzeitig zu erkennen, zu bewerten und zu steuern. Tritt eines der vorgenannten Risiken über die getroffenen Risikominderungsmaßnahmen hinaus ein, kann dies nach der Verlustausgleichsfähigkeit der versicherungstechnischen Rückstellungen zu einer ergebniswirksamen Belastung für das Unternehmen führen.

Aus heutiger Sicht liegen jedoch keine Erkenntnisse über mögliche Risiken oder Gefahren vor, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden. Die aktuelle Diskussion über die Einführung eines Provisionsdeckels in der Lebensversicherung wird laufend beobachtet und analysiert.

Im Geschäftsjahr konnte die Qualität des Risikomanagements innerhalb des Unternehmens erneut nachhaltig gesteigert werden. Durch die stetige Weiterentwicklung und Anpassung aller wesentlichen Prozesse, Systeme und Verfahren ist das Unternehmen auf die sich ändernden internen und externen Rahmenbedingungen und ihre Auswirkungen auf die Risikolage vorbereitet.

Insbesondere wurden die Risikostrategie und die Risikosteuerung weiterentwickelt. Dies erfolgte beispielsweise im Zuge der weiteren Verfeinerung des ORSA-Prozesses oder des Asset-Liability-Managements.

Die rechtlichen Anforderungen an das Risikomanagement der Versicherer wurden in den letzten Jahren deutlich verändert. Das Unternehmen setzt die Anforderungen nach Solvency II um und hat die dazu notwendigen Strukturen und Prozesse im Unternehmen etabliert.

Die gemäß Solvency II geforderte Kapitalausstattung ist gegeben. Dies bestätigen die im vergangenen Jahr durchgeführten Berechnungen nach Solvency II. Nähere Informationen zur Solvabilität werden im Bericht über die Solvabilität und Finanzlage (SFCR) enthalten sein.

Das Unternehmen nutzt die vom Gesetzgeber vorgesehenen Übergangsmaßnahmen, auch wenn diese derzeit nicht benötigt werden. Es hat frühzeitig damit begonnen, seine Geschäftspolitik und Produkte den geänderten aufsichtsrechtlichen Anforderungen anzupassen. Das Unternehmen hat die Übergangsmaßnahmen beantragt, um die Übergangsphase von 16 Jahren aktiv und im Sinne des Kunden gestalten zu können.

Prognosebericht

Gesamtwirtschaftliche Entwicklung

Die konjunkturelle Dynamik der Weltwirtschaft wird sich im Jahr 2020 voraussichtlich weiterhin verhalten darstellen. Im Euroraum ist nach Einschätzung des Sachverständigenrats der Bundesregierung (Jahresgutachten 2019/2020, November 2019) mit einer Wachstumsrate von 1,1 Prozent zu rechnen.

Für Deutschland liegt die erwartete Steigerung des Bruttoinlandsprodukts bei 0,9 Prozent (kalenderbereinigt: 0,5 Prozent). Zu dem anhaltend schwachen Wachstum wird insbesondere die Industrieschwäche führen. Zudem sind die Aussichten für den Welthandel und die für Deutschland bedeutende Automobilbranche verhalten.

Eine wichtige Stütze bleibt weiterhin der private Konsum. Zwar wird ein weiterer Anstieg der Verbraucherpreise erwartet, jedoch führen die günstige Beschäftigungslage auf dem deutschen Arbeitsmarkt und Lohnsteigerungen zu höheren Haushaltseinkommen und steigenden privaten Konsumausgaben. Daneben bleiben auch die Geld- und die Fiskalpolitik auf absehbare Zeit weiterhin expansiv ausgerichtet.

Branchenentwicklung

Ein Großteil der Versicherungsnachfrage in Deutschland entfällt auf die privaten Haushalte. Deren Lage stellt sich aufgrund der guten Einkommens- und Arbeitsmarktperspektiven weiterhin günstig dar. Gleichwohl ist aufgrund der schwächer erwarteten konjunkturellen Entwicklung ein etwas geringeres Beitragswachstum zu erwarten. Die deutsche Versicherungswirtschaft dürfte daher nach dem starken Plus im Jahr 2019 im Geschäftsjahr 2020 ein geringeres Beitragswachstum in Höhe von rund 1,5 bis 2 Prozent gegenüber dem Geschäftsjahr 2019 zeigen (Jahresmedienkonferenz am 29. Januar 2020, GDV).

Die Lebensversicherung wird im anhaltenden Niedrigzinsumfeld auch in Zukunft eine Verzinsung über der Rendite von vergleichbaren Kapitalmarktprodukten bieten. Zudem bleiben die Alleinstellungsmerkmale der Lebens- und Rentenversicherung unvermindert bestehen: sicherer Vermögensaufbau, eine lebenslange und verlässliche Rente und die Absicherung biometrischer Risiken. Somit wird die Lebensversicherung ihre tragende Rolle in der Altersvorsorge weiter behaupten.

Der Anstieg der verfügbaren Einkommen wird zusätzliche Absicherungen im Bereich der privaten Altersvorsorge ermöglichen.

Das verfestigte Niedrig- bzw. Nullzinsumfeld stellt insbesondere für die Lebensversicherer mit ihrer auf Sicherheit und Ertrag ausgerichteten Kapitalanlage eine große Herausforderung dar. Die Unternehmen reagieren auf die Zinssituation und die steigenden regulatorischen Belastungen mit der Entwicklung neuer Lebensversicherungsprodukte, die alternative Garantiemodelle mit besseren Renditechancen bieten. Der Anteil der sogenannten „Neuen Klassik“ wie auch der kapitalmarktorientierten Produktkonzepte mit Garantien an den Neuabschlüssen wird im kommenden Jahr weiter steigen.

Insgesamt ist bei den Lebensversicherern im Jahr 2020 eine spürbar schwächere Geschäftsentwicklung als im abgelaufenen Geschäftsjahr zu erwarten. Dabei wird mit Einmalbeitragseingängen auf anhaltend hohem Niveau, jedoch deutlich geringerem Wachstum im Vergleich zum Vorjahr gerechnet.

Unternehmensentwicklung 1

Für das Jahr 2020 plant die Bayern-Versicherung Lebensversicherung mit gebuchten Bruttobeiträgen auf Vorjahresniveau. Dabei erwartet sie steigende Einmalbeiträge und einen ablaufbedingten Rückgang der laufenden gebuchten Beiträge.

Dem anhaltend schwierigen Kapitalmarktumfeld begegnet die Bayern-Versicherung Lebensversicherung mit vorausschauenden Risikovorsorgemaßnahmen und einer kontinuierlichen Anpassung des Produktportfolios.

Die Kapitalanlagestrategie der Bayern-Versicherung Lebensversicherung ist auf langfristige Sicherheit, Stabilität und nachhaltige Ertragskraft ausgerichtet. Die Neu- und Wiederanlage erfolgt vorwiegend in Unternehmensanleihen und Infrastrukturanlagen mit Investmentgrade-Qualität sowie Investitionen im Immobilienbereich. Die nachhaltige Kapitalanlagestrategie garantiert zusammen mit der Zinszusatzreserve weiterhin die dauerhafte Erfüllbarkeit der Verpflichtungen gegenüber den Kunden.

Die Bayern-Versicherung Lebensversicherung geht im Geschäftsjahr 2020 weiter von einem anhaltenden Niedrigzinsumfeld aus. Für das Jahr 2020 rechnet das Unternehmen mit einem moderaten Mehraufwand für den Aufbau der Zinszusatzreserve und plant daher mit einem höheren Nettoergebnis aus Kapitalanlagen. Der Jahresüberschuss wird in Höhe von 10 Mio. Euro erwartet.

1 Die bedeutsamsten zur Unternehmenssteuerung herangezogenen Leistungsindikatoren der Bayern-Versicherung Lebensversicherung sind die gebuchten Bruttobeiträge (laufende Beiträge, Einmalbeiträge), das Kapitalanlageergebnis sowie der Jahresüberschuss.

Vorbehalt bei Zukunftsaussagen

Der vorliegende Prognosebericht enthält Einschätzungen für die künftige Entwicklung des Unternehmens, die auf Basis von Planungen, Prognosen und der vorsichtigen Abwägung aller bekannten Chancen und Risiken gemacht werden können. Aufgrund unbekannter Risiken, Ungewissheiten und Unsicherheiten handelt es sich um Annahmen, die so nicht eintreten oder nicht vollständig eintreffen müssen. Die Gesellschaft kann für die getroffenen Prognosen keine Haftung übernehmen und verpflichtet sich gleichzeitig nicht, diese an die tatsächlich eintretenden Einflüsse anzupassen oder zu aktualisieren.

Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289f HGB

Im April 2015 beschloss der Deutsche Bundestag das Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst.

Durch eine daraus resultierende Änderung des AktG ist die Gesellschaft verpflichtet, Zielgrößen für den Frauenanteil im Aufsichtsrat und im Vorstand sowie in den beiden obersten Führungsebenen unterhalb des Vorstands festzulegen.

Der Aufsichtsrat legte als Zielgröße einen Frauenanteil in Höhe von 9,5 Prozent im Aufsichtsrat und in Höhe von 12,5 Prozent im Vorstand fest.

Der Vorstand legte als Zielgröße einen Frauenanteil in Höhe von 30,0 Prozent in der ersten und in Höhe von 18,2 Prozent in der zweiten Führungsebene unterhalb des Vorstands fest.

Die von Aufsichtsrat und Vorstand angestrebten Zielgrößen konnten bis zum 30. Juni 2017 weitestgehend erreicht werden. Lediglich in der zweiten Führungsebene wurde die Zielgröße mangels geeigneter Bewerberinnen bei der Besetzung von einzelnen Funktionen um -1,5 Prozentpunkte knapp verfehlt.

Nach Ablauf dieser ersten Zielerreichungsfrist legte die Gesellschaft neue Zielgrößen fest.

Der Aufsichtsrat legte als Zielgröße einen Frauenanteil in Höhe von 9,5 Prozent im Aufsichtsrat und in Höhe von 12,5 Prozent im Vorstand fest.

Der Vorstand legte als Zielgröße einen Frauenanteil in Höhe von 30,0 Prozent in der ersten und in Höhe von 16,7 Prozent in der zweiten Führungsebene unterhalb des Vorstands fest.

Die von Aufsichtsrat und Vorstand angestrebten Zielgrößen sollen bis zum 30. Juni 2022 erreicht werden.

Definitionen

Abschlusskostenquote (brutto)

Die Abschlusskostenquote (brutto) ist das Verhältnis der Abschlussaufwendungen (brutto) zur Beitragssumme des Neugeschäfts.

Brutto/Netto

„Brutto“ bedeutet vor Abzug der Rückversicherungsanteile und „netto“ nach Abzug der Rückversicherungsanteile, auch „für eigene Rechnung“ genannt.

Laufende Durchschnittsverzinsung nach Verbandsformel

Die laufende Durchschnittsverzinsung beinhaltet die laufenden Erträge aus Kapitalanlagen abzüglich der laufenden Aufwendungen für Kapitalanlagen und setzt diese ins Verhältnis zum mittleren Bestand der Kapitalanlagen am 1. Januar und am 31. Dezember des jeweiligen Geschäftsjahres.

Nettoverzinsung

Die Nettoverzinsung beinhaltet alle Erträge aus Kapitalanlagen abzüglich aller Aufwendungen für Kapitalanlagen und setzt diese ins Verhältnis zum mittleren Bestand der Kapitalanlagen am 1. Januar und am 31. Dezember des jeweiligen Geschäftsjahres.

Rohüberschuss

Der Rohüberschuss ist das Jahresergebnis nach Steuern zuzüglich der Brutto-Aufwendungen für die erfolgsabhängige Rückstellung für Beitragsrückerstattung und zuzüglich der im Geschäftsjahr gewährten Direktgutschriften.

Stornoquote

Die Stornoquote gibt das Verhältnis der vorzeitig abgehenden Versicherungsverträge zum mittleren Bestand der Versicherungsverträge an.

Verwaltungskostenquote (brutto)

Die Verwaltungskostenquote (brutto) ist das Verhältnis der Aufwendungen für die Verwaltung von Versicherungsverträgen (brutto) zu den verdienten Beiträgen (brutto).

Verwaltungskostensatz (brutto)

Der Verwaltungskostensatz (brutto) ist das Verhältnis der Aufwendungen für die Verwaltung von Versicherungsverträgen (brutto) zu den gebuchten Beiträgen (brutto).

Versicherungszweige und Versicherungsarten

Hauptversicherung (Einzel- und Kollektivversicherung)

Kapitalbildende Lebensversicherung

Vermögensbildungsversicherung

Risikoversicherung

Rentenversicherung

Rentenversicherung nach § 1 AltZertG

Berufsunfähigkeitsversicherung

Erwerbsunfähigkeitsversicherung

Fondsgebundene Lebensversicherung

Fondsgebundene Rentenversicherung

Fondsgebundene Pflegeversicherung

Fondsgebundene Rentenversicherung nach § 1 AltZertG

Restkreditversicherung

Saldenversicherung

Zusatzversicherung

Risiko-Zusatzversicherung

Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung

Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherung

Unfall-Zusatzversicherung

Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherung

Kapitalisierungsgeschäft

Anlage zum Lagebericht

Bewegung und Struktur des Versicherungsbestands im Geschäftsjahr 2019

Gesamtes selbst abgeschlossenes Versicherungsgeschäft
(nur Hauptversicherungen) (Haupt- und Zusatzversicherungen) (nur Hauptversicherungen)
A. Bewegung des Bestands an selbst abgeschlossenen Lebensversicherungen Anzahl der Versicherungen Lfd. Beitrag für ein Jahr
in Tsd.€
Einmalbeitrag
in Tsd. €
Versicherungssumme bzw. 12fache Jahresrente
in Tsd. €
I. Bestand am Anfang des Geschäftsjahres 1.888.743 1.373.146 56.365.167
II. Zugang während des Geschäftsjahres
1. Neuzugang
a) eingelöste Versicherungsscheine 216.185 94.342 1.416.312 8.109.694
b) Erhöhung der Versicherungssummen (ohne Pos. 2) 0 24.135 97.497 613.386
2 Erhöhung der Versicherungssummen durch Überschussanteile 0 0 0 8.792
3. Übriger Zugang 7.835 2.399 0 105.083
4. Gesamter Zugang 224.020 120.876 1.513.809 8.836.955
III. Abgang während des Geschäftsjahres
1. Tod, Berufsunfähigkeit etc. 9.474 4.130 215.102
2. Ablauf der Versicherung/Beitragszahlung 80.671 59.415 2.712.919
3. Rückkauf und Umwandlung in beitragsfreie Versicherungen 89.034 47.580 2.177.475
4. Sonstiger vorzeitiger Abgang 1.378 734 130.751
5. Übriger Abgang 7.847 2.459 83.327
6. Gesamter Abgang 188.403 114.318 5.319.574
IV. Bestand am Ende des Geschäftsjahres 1.924.360 59.882.548
Einzelversicherungen
Kapitalversicherungen (einschl. Vermögensbildungsversicherungen) ohne Risikoversicherungen und sonstige Lebensversicherungen
A. Bewegung des Bestands an selbst abgeschlossenen Lebensversicherungen Anzahl der Versicherungen Lfd. Beitrag für ein Jahr
in Tsd.€
I. Bestand am Anfang des Geschäftsjahres 462.782 397.998
II. Zugang während des Geschäftsjahres
1. Neuzugang
a) eingelöste Versicherungsscheine 5.206 1.796
b) Erhöhung der Versicherungssummen (ohne Pos. 2) 0 9.503
2 Erhöhung der Versicherungssummen durch Überschussanteile 0 0
3. Übriger Zugang 724 289
4. Gesamter Zugang 5.930 11.588
III. Abgang während des Geschäftsjahres
1. Tod, Berufsunfähigkeit etc. 2.813 1.120
2. Ablauf der Versicherung/Beitragszahlung 26.764 31.718
3. Rückkauf und Umwandlung in beitragsfreie Versicherungen 7.361 7.115
4. Sonstiger vorzeitiger Abgang 36 10
5. Übriger Abgang 18 264
6. Gesamter Abgang 36.993 40.226
IV. Bestand am Ende des Geschäftsjahres 431.720 369.360
Einzelversicherungen
Risikoversicherungen Rentenversicherungen (einschl. Berufsunfähigkeits- und Pflegerentenversicherungen) ohne sonstige Lebensversicherungen Sonstige Lebensversicherungen
A. Bewegung des Bestands an selbst abgeschlossenen Lebensversicherungen Anzahl der Versicherungen Lfd. Beitrag für ein Jahr
in Tsd.€
Anzahl der Versicherungen Lfd. Beitrag für ein Jahr
in Tsd.€
Anzahl der Versicherungen Lfd. Beitrag für ein Jahr
in Tsd.€
I. Bestand am Anfang des Geschäftsjahres 93.576 45.179 647.621 577.283 467.301 216.957
II. Zugang während des Geschäftsjahres
1. Neuzugang
a) eingelöste Versicherungsscheine 10.436 5.278 13.463 14.428 181.550 67.989
b) Erhöhung der Versicherungssummen (ohne Pos. 2) 0 379 0 8.673 0 4.933
2 Erhöhung der Versicherungssummen durch Überschussanteile 0 0 0 0 0 0
3. Übriger Zugang 16 14 2.653 925 4.331 1.040
4. Gesamter Zugang 10.452 5.670 16.116 24.026 185.881 73.962
III. Abgang während des Geschäftsjahres
1. Tod, Berufsunfähigkeit etc. 141 75 4.104 2.545 1.126 258
2. Ablauf der Versicherung/Beitragszahlung 4.356 2.148 14.251 21.676 17.890 914
3. Rückkauf und Umwandlung in beitragsfreie Versicherungen 1.943 1.402 10.710 16.162 66.009 16.533
4. Sonstiger vorzeitiger Abgang 335 119 728 558 225 38
5. Übriger Abgang 9 59 74 217 1.388 1.036
6. Gesamter Abgang 6.783 3.804 29.867 41.157 86.638 18.779
IV. Bestand am Ende des Geschäftsjahres 97.244 47.045 633.870 560.152 566.543 272.140
Kollektivversicherungen
A. Bewegung des Bestands an selbst abgeschlossenen Lebensversicherungen Anzahl der Versicherungen Lfd. Beitrag für ein Jahr
in Tsd.€
I. Bestand am Anfang des Geschäftsjahres 217.464 135.729
II. Zugang während des Geschäftsjahres
1. Neuzugang
a) eingelöste Versicherungsscheine 5.530 4.851
b) Erhöhung der Versicherungssummen (ohne Pos. 2) 0 647
2 Erhöhung der Versicherungssummen durch Überschussanteile 0 0
3. Übriger Zugang 111 131
4. Gesamter Zugang 5.641 5.630
III. Abgang während des Geschäftsjahres
1. Tod, Berufsunfähigkeit etc. 1.290 131
2. Ablauf der Versicherung/Beitragszahlung 17.410 2.959
3. Rückkauf und Umwandlung in beitragsfreie Versicherungen 3.010 6.368
4. Sonstiger vorzeitiger Abgang 54 9
5. Übriger Abgang 6.359 884
6. Gesamter Abgang 28.122 10.352
IV. Bestand am Ende des Geschäftsjahres 194.983 131.006
B. Struktur des Bestands an selbst abgeschlossenen Lebensversicherungen (ohne Zusatzversicherungen) Anzahl der Versicherungen Versicherungssumme bzw. 12fache Jahresrente
in Tsd. €
Anzahl der Versicherungen Versicherungssumme
in Tsd. €
I. Bestand am Anfang des Geschäftsjahres 1.888.743 56.365.167 462.782 12.218.106
(davon beitragsfrei) (754.601) (12.853.548) (108.265) (1.860.467)
II. Bestand am Ende des Geschäftsjahres 1.924.360 59.882.548 431.720 11.403.695
(davon beitragsfrei) (785.371) (14.061.322) (102.260) (1.780.851)
B. Struktur des Bestands an selbst abgeschlossenen Lebensversicherungen (ohne Zusatzversicherungen) Anzahl der Versicherungen Versicherungssumme
in Tsd. €
I. Bestand am Anfang des Geschäftsjahres 93.576 10.176.594
(davon beitragsfrei) (13.313) (255.435)
II. Bestand am Ende des Geschäftsjahres 97.244 11.241.119
(davon beitragsfrei) (13.813) (278.697)
B. Struktur des Bestands an selbst abgeschlossenen Lebensversicherungen (ohne Zusatzversicherungen) Anzahl der Versicherungen 12fache Jahresrente
in Tsd. €
Anzahl der Versicherungen Versicherungssumme
in Tsd. €
I. Bestand am Anfang des Geschäftsjahres 647.621 19.345.124 467.301 10.637.381
(davon beitragsfrei) (260.051) (4.347.603) (295.162) (5.098.911)
II. Bestand am Ende des Geschäftsjahres 633.870 19.875.294 566.543 13.416.927
(davon beitragsfrei) (254.933) (4.283.419) (347.708) (6.355.756)
B. Struktur des Bestands an selbst abgeschlossenen Lebensversicherungen (ohne Zusatzversicherungen) Anzahl der Versicherungen Versicherungssumme bzw. 12fache Jahresrente
in Tsd. €
I. Bestand am Anfang des Geschäftsjahres 217.464 3.987.962
(davon beitragsfrei) (77.809) (1.291.133)
II. Bestand am Ende des Geschäftsjahres 194.983 3.945.513
(davon beitragsfrei) (66.656) (1.362.599)
C. Struktur des Bestands an selbst abgeschlossenen Zusatzversicherungen Zusatzversicherungen insgesamt Unfall-Zusatzversicherungen
Anzahl der Versicherungen Versicherungssumme bzw. 12fache Jahresrente
in Tsd. €
Anzahl der Versicherungen Versicherungssumme
in Tsd. €
I. Bestand am Anfang des Geschäftsjahres 314.849 23.098.969 63.216 2.375.201
II. Bestand am Ende des Geschäftsjahres 298.430 22.373.669 56.470 2.149.087
D. Bestand an in Rückdeckung übernommenen Lebensversicherungen
I. Versicherungssumme am Anfang des Geschäftsjahres
II. Versicherungssumme am Ende des Geschäftsjahres
C. Struktur des Bestands an selbst abgeschlossenen Zusatzversicherungen Berufsunfähigkeits- oder Invaliditäts-Zusatzversicherungen
Anzahl der Versicherungen 12fache Jahresrente
in Tsd. €
I. Bestand am Anfang des Geschäftsjahres 224.810 19.905.651
II. Bestand am Ende des Geschäftsjahres 215.942 19.445.431
D. Bestand an in Rückdeckung übernommenen Lebensversicherungen
I. Versicherungssumme am Anfang des Geschäftsjahres
II. Versicherungssumme am Ende des Geschäftsjahres
C. Struktur des Bestands an selbst abgeschlossenen Zusatzversicherungen Risiko- und Zeitrenten-Zusatzversicherungen Sonstige Zusatzversicherungen
Anzahl der Versicherungen Versicherungssumme bzw. 12fache Jahresrente
in Tsd. €
Anzahl der Versicherungen Versicherungssumme bzw. 12fache Jahresrente
in Tsd. €
I. Bestand am Anfang des Geschäftsjahres 25.127 762.537 1.696 55.579
II. Bestand am Ende des Geschäftsjahres 23.026 705.135 2.992 74.016
D. Bestand an in Rückdeckung übernommenen Lebensversicherungen
I. Versicherungssumme am Anfang des Geschäftsjahres
II. Versicherungssumme am Ende des Geschäftsjahres

Jahresabschluss

Bilanz zum 31. Dezember 2019

Aktivseite

in € Geschäftsjahr Vorjahr
A. Kapitalanlagen
I. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 607.516.662 539.778.523
II. Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 1.000.381.143 673.560.934
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 3.830.059 4.647.917
3. Beteiligungen 169.670.061 175.400.159
1.173.881.263 853.609.010
III. Sonstige Kapitalanlagen
1. Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 9.899.967.492 9.795.053.616
2. Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 3.793.539.773 2.442.181.382
3. Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldforderungen 2.196.665.015 1.714.793.320
4. Sonstige Ausleihungen
a) Namensschuldverschreibungen 6.202.311.618 6.262.264.267
b) Schuldscheinforderungen und Darlehen 3.697.408.596 4.769.367.783
c) Darlehen und Vorauszahlungen auf Versicherungsscheine 28.513.361 32.708.987
d) übrige Ausleihungen 158.702.809 159.134.097
10.086.936.384 11.223.475.134
5. Einlagen bei Kreditinstituten 0 70.000.000
6. Andere Kapitalanlagen 51 51
25.977.108.715 25.245.503.503
27.758.506.640 26.638.891.036
B. Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Inhabern von Lebensversicherungspolicen 1.942.968.219 1.509.198.447
C. Forderungen
I. Forderungen aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft an:
1. Versicherungsnehmer
a) fällige Ansprüche 14.714.915 22.495.852
b) noch nicht fällige Ansprüche 35.132.923 50.029.971
49.847.838 72.525.823
2. Versicherungsvermittler 3.452.404 11.484.136
davon: an verbundene Unternehmen: 482.781 (1.236.970) €
53.300.242 84.009.959
II. Sonstige Forderungen 40.578.574 29.462.194
davon: an verbundene Unternehmen: 7.532.855 (8.234.565) €
davon: an Beteiligungsunternehmen: 211.250 (211.250) €
93.878.816 113.472.153
D. Sonstige Vermögensgegenstände
I. Laufende Guthaben bei Kreditinstituten, Schecks und Kassenbestand 48.186.829 91.519.370
II. Andere Vermögensgegenstände 15.469.814 150.275.007
63.656.643 241.794.377
E. Rechnungsabgrenzungsposten
I. Abgegrenzte Zinsen und Mieten 222.256.670 233.666.619
II. Sonstige Rechnungsabgrenzungsposten 211.564 19.732
222.468.234 233.686.351
Summe der Aktiva 30.081.478.552 28.737.042.364

Ich bestätige hiermit entsprechend § 128 Abs. 5 VAG, dass die im Vermögensverzeichnis aufgeführten Vermögensanlagen den gesetzlichen und aufsichtsbehördlichen Anforderungen gemäß angelegt und vorschriftsmäßig sichergestellt sind.

 

München, den 18. Februar 2020

Der Treuhänder

Pöschl

Passivseite

in € Geschäftsjahr Vorjahr
A. Eigenkapital
I. Eingefordertes Kapital
Gezeichnetes Kapital 102.280.000 102.280.000
abzüglich nicht eingeforderter ausstehender Einlagen -76.693.782 -76.693.782
25.586.218 25.586.218
II. Kapitalrücklage 74.444.098 74.444.098
III. Gewinnrücklagen
1. andere Gewinnrücklagen 230.328.587 285.328.587
230.328.587 285.328.587
IV. Bilanzgewinn 0 0
330.358.903 385.358.903
B. Nachrangige Verbindlichkeiten 300.000.000 300.000.000
C. Versicherungstechnische Rückstellungen
I. Beitragsüberträge 65.716.688 78.449.232
II. Deckungsrückstellung
1. Bruttobetrag 25.242.845.699 24.426.116.549
2. davon ab: Anteil für das in Rückdeckung gegebene Versicherungsgeschäft -56.921.947 -50.113.635
25.185.923.752 24.376.002.914
III. Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle
1. Bruttobetrag 97.126.693 91.917.569
2. davon ab: Anteil für das in Rückdeckung gegebene Versicherungsgeschäft -327.542 -168.898
96.799.151 91.748.671
IV. Rückstellung für erfolgsabhängige und erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattung 1.232.049.897 1.279.573.429
26.580.489.488 25.825.774.246
D. Versicherungstechnische Rückstellungen im Bereich der Lebensversicherung, soweit das Anlagerisiko von den Versicherungsnehmern getragen wird
I. Deckungsrückstellung 1.919.133.310 1.489.581.758
II. Übrige versicherungstechnische Rückstellungen 23.834.909 19.616.689
1.942.968.219 1.509.198.447
E. Andere Rückstellungen
I. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 70.708.353 58.911.268
II. Steuerrückstellungen 53.737.865 88.861.347
III. Sonstige Rückstellungen 40.313.605 29.429.929
164.759.823 177.202.544
F. Depotverbindlichkeiten aus dem in Rückdeckung gegebenen Versicherungsgeschäft 57.249.489 50.282.532
G. Andere Verbindlichkeiten
I. Verbindlichkeiten aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft gegenüber:
1. Versicherungsnehmern 426.737.904 407.986.668
2. Versicherungsvermittlern 1.345.511 1.181.460
428.083.415 409.168.128
II. Abrechnungsverbindlichkeiten aus dem Rückversicherungsgeschäft 5.768.069 5.158.855
davon: gegenüber verbundenen Unternehmen: 2.287.959 (2.575.498) €
III. Sonstige Verbindlichkeiten 271.545.052 74.472.335
davon: gegenüber verbundenen Unternehmen: 213.779.547 (30.623.497) €
davon: gegenüber Beteiligungsunternehmen: 1.196.261 (10.356.886) €
davon: aus Steuern: 1.996.501 (2.046.302) €
705.396.536 488.799.318
H. Rechnungsabgrenzungsposten 256.094 426.374
Summe der Passiva 30.081.478.552 28.737.042.364

Es wird bestätigt, dass die in der Bilanz unter den Posten C. II. und D. I. der Passiva eingestellte Deckungsrückstellung unter Beachtung des § 341f HGB sowie unter Beachtung der auf Grund des § 88 Abs. 3 VAG erlassenen Rechtsverordnung berechnet worden ist; für den Altbestand im Sinne des § 336 VAG und des Artikels 16 § 2 Satz 2 des Dritten Durchführungsgesetzes/EWG zum VAG ist die Deckungsrückstellung nach dem zuletzt am 21. Januar 2020 genehmigten Geschäftsplan berechnet worden.

 

München, den 17. Februar 2020

Der Verantwortliche Aktuar

Ortlieb

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2019

Posten
in €
Geschäftsjahr Vorjahr
I. Versicherungstechnische Rechnung
1. Verdiente Beiträge für eigene Rechnung
a) Gebuchte Bruttobeiträge 2.853.388.899 2.737.502.483
b) Abgegebene Rückversicherungsbeiträge -76.908.773 -68.023.380
2.776.480.126 2.669.479.103
c) Veränderung der Bruttobeitragsüberträge 12.732.544 14.376.277
12.732.544 14.376.277
2.789.212.670 2.683.855.380
2. Beiträge aus der Brutto-Rückstellung für Beitragsrückerstattung 57.622.808 45.271.226
3. Erträge aus Kapitalanlagen
a) Erträge aus Beteiligungen 54.283.519 57.352.705
davon: aus verbundenen Unternehmen: 29.220.190 (32.119.467) €
b) Erträge aus anderen Kapitalanlagen
davon: aus verbundenen Unternehmen: 8.292.271 (8.113.723) €
aa) Erträge aus Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 50.937.858 47.453.282
bb) Erträge aus anderen Kapitalanlagen 581.049.542 502.542.269
631.987.400 549.995.551
c) Erträge aus Zuschreibungen 14.294.644 8.359.246
d) Gewinne aus dem Abgang von Kapitalanlagen 195.109.826 282.930.992
e) Erträge aus Gewinngemeinschaften, Gewinnabführungs- und Teilgewinnabführungsverträgen 2.770.492 2.807.336
898.445.881 901.445.830
4. Nicht realisierte Gewinne aus Kapitalanlagen 178.084.918 43.684.000
5. Sonstige versicherungstechnische Erträge für eigene Rechnung 14.061.341 7.388.370
6. Aufwendungen für Versicherungsfälle für eigene Rechnung
a) Zahlungen für Versicherungsfälle
aa) Bruttobetrag -2.219.498.512 -2.238.417.802
bb) Anteil der Rückversicherer 14.379.195 11.973.861
-2.205.119.317 -2.226.443.941
b) Veränderung der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle
aa) Bruttobetrag -5.209.124 -7.805.210
bb) Anteil der Rückversicherer 158.644 -58.928
-5.050.480 -7.864.138
-2.210.169.797 -2.234.308.079
7. Veränderung der übrigen versicherungstechnischen Netto-Rückstellungen
a) Deckungsrückstellung
aa) Bruttobetrag -1.246.280.702 -799.793.484
bb) Anteil der Rückversicherer 6.808.313 7.188.708
-1.239.472.389 -792.604.776
b) Sonstige versicherungstechnische Netto-Rückstellungen -4.218.220 3.562.249
-1.243.690.609 -789.042.527
8. Aufwendungen für erfolgsabhängige und erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattungen für eigene Rechnung -128.990.778 -119.035.000
9. Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb für eigene Rechnung
a) Abschlussaufwendungen -203.128.788 -179.903.679
b) Verwaltungsaufwendungen -40.596.723 -39.031.721
-243.725.511 -218.935.400
c) davon ab: erhaltene Provisionen und Gewinnbeteiligungen aus dem in Rückdeckung gegebenen Versicherungsgeschäft 49.646.750 43.684.689
-194.078.761 -175.250.711
10. Aufwendungen für Kapitalanlagen
a) Aufwendungen für die Verwaltung von Kapitalanlagen, Zinsaufwendungen und sonstige Aufwendungen für die Kapitalanlagen -41.075.047 -46.836.593
b) Abschreibungen auf Kapitalanlagen -22.087.114 -50.746.015
c) Verluste aus dem Abgang von Kapitalanlagen -5.390.117 -38.142.763
d) Aufwendungen aus Verlustübernahme -44.612 -15.682
-68.596.890 -135.741.053
11. Nicht realisierte Verluste aus Kapitalanlagen -11.342.959 -111.650.585
12. Sonstige versicherungstechnische Aufwendungen für eigene Rechnung -25.221.273 -21.922.799
13. Versicherungstechnisches Ergebnis für eigene Rechnung 55.336.551 94.694.052
II. Nichtversicherungstechnische Rechnung
1. Sonstige Erträge 70.053.492 89.810.852
davon: aus der Währungsumrechnung: 6.302.763 (3.626.901) €
2. Sonstige Aufwendungen -89.916.954 -93.809.105
davon: aus der Währungsumrechnung: -997.083 (-6.664.621) €
-19.863.462 -3.998.253
3. Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit 35.473.089 90.695.799
4. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -20.009.048 -75.230.255
5. Sonstige Steuern -1.464.041 -1.465.544
-21.473.089 -76.695.799
6. Aufgrund einer Gewinngemeinschaft, eines Gewinnabführungs- oder eines Teilgewinnabführungsvertrages abgeführte Gewinne -69.000.000 -14.000.000
-69.000.000 -14.000.000
7. Jahresfehlbetrag / Jahresüberschuss -55.000.000 0
8. Entnahmen aus Gewinnrücklagen
a) aus anderen Gewinnrücklagen 55.000.000 0
55.000.000 0
9. Bilanzgewinn 0 0

Anhang

Angabe zur Identifikation

Die Bayern-Versicherung Lebensversicherung Aktiengesellschaft mit Firmensitz in der Maximilianstraße 53, 80538 München, wird im Handelsregister beim Amtsgericht München unter der Handelsregisternummer HRB 123660 geführt.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Rechnungslegungsvorschriften

Der Jahresabschluss wurde nach den Bestimmungen des HGB, des AktG und des VAG in Verbindung mit der Verordnung über die Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen (RechVersV) in der aktuellen Fassung erstellt.

Zur Verbesserung der Übersichtlichkeit wurden die Einzelposten des Jahresabschlusses grundsätzlich in vollen Eurobeträgen ausgewiesen. Durch kaufmännische Rundungen können sich bei der Addition der Einzelwerte Abweichungen zu den andernorts angegebenen Summen und Werten ergeben.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken wurden gemäß § 341b Abs. 1 HGB nach den für das Anlagevermögen geltenden Vorschriften zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Gemäß § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB sind Abschreibungen außerplanmäßig bei einer voraussichtlich dauernden Wertminderung auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorzunehmen (gemildertes Niederstwertprinzip).

Anteile an verbundenen Unternehmen, Ausleihungen an verbundene Unternehmen und Beteiligungen wurden gemäß § 341b Abs. 1 HGB nach den für das Anlagevermögen geltenden Vorschriften zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Gemäß § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB werden Abschreibungen außerplanmäßig bei einer voraussichtlich dauernden Wertminderung auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen (gemildertes Niederstwertprinzip).

Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere wurden grundsätzlich gemäß § 341b Abs. 2 Halbsatz 2 HGB nach den für das Anlagevermögen geltenden Vorschriften zu fortgeführten Anschaffungskosten bzw. bei dauernder Wertminderung mit dem niedrigeren beizulegenden Wert (gemildertes Niederstwertprinzip) bewertet, sofern diese dauerhaft dem Geschäftsbetrieb dienen. Sofern diese Kapitalanlagen dem Umlaufvermögen zugeordnet sind, wurde gemäß § 341b Abs. 2 Halbsatz 1 HGB zu Anschaffungskosten bzw. zum niedrigeren Börsen- oder Marktwert am Bilanzstichtag (strenges Niederstwertprinzip) bewertet.

Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere wurden grundsätzlich gemäß § 341b Abs. 2 Halbsatz 2 HGB nach den für das Anlagevermögen geltenden Vorschriften zu fortgeführten Anschaffungskosten bzw. bei dauernder Wertminderung mit dem niedrigeren Wert (gemildertes Niederstwertprinzip) bewertet, da diese dauerhaft dem Geschäftsbetrieb dienen. Sofern diese Kapitalanlagen dem Umlaufvermögen zugeordnet sind, wurde gemäß § 341b Abs. 2 Halbsatz 1 HGB zu Anschaffungskosten bzw. zum niedrigeren Börsen- oder Marktwert am Bilanzstichtag (strenges Niederstwertprinzip) bewertet. Die Amortisation der Differenz zwischen Anschaffungskosten und Rückzahlungsbetrag erfolgte unter Anwendung der Effektivzinsmethode nach § 341c Abs. 3 HGB über die Restlaufzeit.

Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldforderungen wurden gemäß § 341b Abs. 1 HGB nach den für das Anlagevermögen geltenden Vorschriften zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Gemäß § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB sind Abschreibungen außerplanmäßig bei einer voraussichtlich dauernden Wertminderung auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorzunehmen (gemildertes Niederstwertprinzip).

Namensschuldverschreibungen, Schuldscheinforderungen und Darlehen, Darlehen und Vorauszahlungen auf Versicherungsscheine sowie übrige Ausleihungen wurden gemäß § 341b Abs. 1 HGB nach den für das Anlagevermögen geltenden Vorschriften zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Bei Namensschuldverschreibungen wurde das Wahlrecht der Nennwertbilanzierung gemäß § 341c Abs. 1 HGB nicht angewendet. Die Amortisation der Differenz zwischen Anschaffungskosten und Rückzahlungsbetrag erfolgte unter Anwendung der Effektivzinsmethode nach § 341c Abs. 3 HGB über die Restlaufzeit.

Andere Kapitalanlagen wurden gemäß § 341b Abs. 1 HGB nach den für das Anlagevermögen geltenden Vorschriften zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.

Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Inhabern von Lebensversicherungspolicen (fondsgebundene Versicherungen) wurden gemäß § 341d HGB i. V. m. § 56 RechVersV mit dem Zeitwert (Rücknahmewert) bewertet.

Wertaufholungsgebot und Zuschreibungen

Das Wertaufholungsgebot gemäß § 253 Abs. 5 HGB wurde beachtet.

Währungsumrechnung

Auf fremde Währung lautende Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen wurden gemäß § 256a Satz 1 HGB zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet. Bei Restlaufzeiten von einem Jahr oder weniger wurden gemäß § 256a Satz 2 HGB die §§ 253 Abs. 1 Satz 1 und 252 Abs. 1 Nr. 4 Halbsatz 2 HGB nicht angewendet.

Sicherungsgeschäfte

Devisentermingeschäfte sind entsprechend ihrer Zweckbestimmung Sicherungsgeschäfte und werden mit den gesicherten Geschäften zu Bewertungseinheiten gemäß § 254 HGB zusammengefasst. Zum Bilanzstichtag wurde für den wirksamen Teil der Bewertungseinheit die Einfrierungsmethode angewendet. Für den ineffektiven Teil wurde eine Drohverlustrückstellung in entsprechender Höhe gebildet.

Forderungen aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft sowie Sonstige Forderungen wurden grundsätzlich zum Nennwert, vermindert um etwaige Wertberichtigungen, angesetzt.

Wegen des allgemeinen Zahlungsausfallrisikos wurden bei den Forderungen aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft Pauschalwertberichtigungen nach den Erfahrungswerten der Vorjahre gebildet.

Die künftigen, die anfänglichen Abschlussaufwendungen deckenden Beitragsteile wurden – außer bei den fondsgebundenen Rentenversicherungen – im Rahmen der Zillmerung bzw. auf der Grundlage einer mit dem Versicherungsnehmer vertraglich vereinbarten wirtschaftlichen Ausgliederung aktiviert. Das Prinzip der bilanziellen Vorsicht wurde beachtet (Pauschalwertberichtigung).

Laufende Guthaben bei Kreditinstituten, Schecks und Kassenbestand sowie andere Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nennwert, vermindert um etwaige Währungsschwankungen, angesetzt.

Die unter den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesenen Beträge entfallen auf das aktuelle Geschäftsjahr und waren am Bilanzstichtag noch nicht fällig. Sie wurden mit Nominalbeträgen angesetzt.

Die Beitragsüberträge wurden für jeden Vertrag einzeln berechnet – entsprechend dem jeweiligen Beginn des Versicherungsjahres und der Zahlungsweise. Hinsichtlich der nicht übertragungsfähigen Beitragsteile wurden die steuerlichen Bestimmungen beachtet.

Die Deckungsrückstellung für das selbst abgeschlossene Versicherungsgeschäft – mit Ausnahme der fondsgebundenen Lebens- und Rentenversicherungen – einschließlich der darin enthaltenen Überschussbeteiligung sowie die Forderungen an Versicherungsnehmer wurden für jede Versicherung einzelvertraglich, prospektiv und mit implizit angesetzten Kosten berechnet.

Die Berechnungen für den Altbestand i. S. d. § 336 VAG und des Artikels 16 § 2 Satz 2 des Dritten Durchführungsgesetzes/EWG zum VAG inklusive der Berechnungen der Auffüllungsbeträge für Rentenversicherungen bzw. die Kontrollberechnungen zur Prüfung der Angemessenheit der gebildeten Rückstellungen bei Versicherungen mit Berufsunfähigkeitsrisiko erfolgten nach den der Aufsichtsbehörde vorliegenden Geschäftsplänen.

Für die nach dem 31. Dezember 1994 abgeschlossenen Versicherungsverträge, bei denen bei unverändertem Verfahren der Risikoeinschätzung die Prämien und Leistungen mit den dem Altbestand zuzuordnenden Versicherungsverträgen übereinstimmen, wurde die Deckungsrückstellung einschließlich der darin enthaltenen Überschussbeteiligung wie beim Altbestand berechnet.

Die Deckungsrückstellung für den Neubestand wurde nach den Grundsätzen bestimmt, die der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gemäß § 143 VAG mitgeteilt wurden. Dabei wurden die seit dem Jahr 2005 ergangenen BGH-Urteile zu den Mindestrückkaufswerten und Stornoabzügen in der Lebensversicherung berücksichtigt.

Die Deckungsrückstellung jeder Versicherung wurde mindestens in Höhe des vertraglich oder gesetzlich garantierten Rückkaufswerts angesetzt.

Für die wesentlichen Teilbestände des Versicherungsbestands wurden folgende Zinssätze (angegeben sind der Rechnungszins und gegebenenfalls zusätzlich der Referenzzins) und Ausscheideordnungen für die Berechnung der Deckungsrückstellung verwendet:

Versicherungsbestand Zinssätze Ausscheideordnung
Kapitalversicherungen
Tarifwerk 1968 3,00 %/1,92 % Sterbetafel 1960/1962
Tarifwerk 1987 3,50 %/1,92 % Sterbetafel 1986 für Männer bzw. Frauen
Tarifwerk 1996 4,00 %/1,92 % DAV 1994T für Männer bzw. Frauen
Tarifwerk 2000 3,25 %/1,92 % DAV 1994T für Männer bzw. Frauen
Tarifwerk 2004 2,75 %/1,92 % DAV 1994T für Männer bzw. Frauen
Tarifwerk 2007/2008 2,25 %/1,92 % DAV 1994T für Männer bzw. Frauen
Tarifwerk 2009 2,25 %/1,92 % DAV 2008T für Männer bzw. Frauen
Tarifwerk 2012 1,75 % DAV 2008T für Männer bzw. Frauen
Tarifwerk 2013 1,75 % Unternehmenseigene Mischtafel, abgeleitet aus DAV 2008T (Unisex)
Tarifwerk 2015 1,25 % Unternehmenseigene Mischtafel, abgeleitet aus DAV 2008T (Unisex)
Tarifwerk 2017/2018 0,90 % Unternehmenseigene Mischtafel, abgeleitet aus DAV 2008T (Unisex)
Rentenversicherungen
Tarifwerk 1957 3,00 %/1,92 % Sterbetafel 1949/1951
Tarifwerk 1987 3,50 %/1,92 % Sterbetafel 1987R für Männer bzw. Frauen
Tarifwerk 1996 4,00 %/1,92 DAV 1994R für Männer bzw. Frauen
Tarifwerk 2000 inklusive nach §1 AltZertG 3,25 °%/1,92 DAV 1994R für Männer bzw. Frauen
Tarifwerk 2004 inklusive nach §1 AltZertG 2,75 °%/1,92 DAV 1994R für Männer bzw. Frauen
Tarifwerk 2005 inklusive nach §1 AltZertG 2,75 °%/1,92 DAV 2004R für Männer bzw. Frauen
Tarifwerk 2007-2011 2,25 %/1,92 DAV 2004R für Männer bzw. Frauen
Tarifwerk 2012 1,75 DAV 2004R Für Männer bzw. Frauen
Tarifwerk 2013 1,75 Unternehmenseigene Mischtafel, abgeleitet aus DAV 2004R (Unisex)
Tarifwerk 2015 inklusive nach §1 AltZertG 1,25 % Unternehmenseigene Mischtafel, abgeleitet aus DAV 2004R (Unisex)
Tarifwerk 2017/2018 inklusive nach §1 AltZertG 0,90 Unternehmenseigene Mischtafel, abgeleitet aus DAV 2004R (Unisex)
nach §1 AltZertG
Tarifwerk 2006 2,75 °%/1,92 DAV 2004R für Frauen (Unisex)
Tarifwerk 2007-2009 2,25 °%/1,92 Unternehmenseigene Mischtafel, abgeleitet aus DAV 2004R (Unisex)
Tarifwerk 2012 1,75 Unternehmenseigene Mischtafel, abgeleitet aus DAV 2004R (Unisex)

Für Risikoversicherungen wurden seit der Einführung des Tarifwerks 2013 besondere unternehmenseigene Ausscheideordnungen verwendet; bei den Tarifwerken davor wurden Rechnungsgrundlagen der Kapitalversicherungen benutzt.

Die Auffüllungsbeträge für Rentenversicherungen des Alt- und Neubestands, die nicht auf Basis der Sterbetafel DAV 2004 R kalkuliert wurden, wurden mit der von der DAV vorgeschlagenen Interpolation der Deckungsrückstellung auf Basis der Sterbetafeln DAV 2004 R-Bestand und DAV 2004 R-B20 berechnet.

Zusätzlich wurden bei den Berechnungen der Auffüllungsbeträge bei anwartschaftlichen Rentenversicherungen des Alt- und Neubestands Kapitalabfindungs- und Stornowahrscheinlichkeiten berücksichtigt.

Für Versicherungen mit Berufsunfähigkeitsrisiko und Versicherungsbeginn vor dem 1. Januar 2012, die nicht auf der Basis der von der DAV entwickelten neuen biometrischen Rechnungsgrundlagen (DAV-Tafeln 1997) für das Berufsunfähigkeitsrisiko kalkuliert wurden, wurde der Auffüllungsbetrag auf der Grundlage der den unternehmensindividuellen Verhältnissen angepassten DAV-Tafeln 1997 ermittelt. Bei Verträgen mit Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeitsrisiko und Beginn ab 1. Januar 2012 wurden unternehmenseigene Tafeln verwendet.

Bei Verträgen der fondsgebundenen Pflegerentenversicherung wurden unternehmenseigene Tafeln verwendet.

Zur Berechnung der Bonus- und Verwaltungskostenrückstellungen wurden die gleichen Ausscheideordnungen wie bei der zugehörigen Hauptversicherung angewendet. Bei beitragsfreien Versicherungen war eine gemäß bzw. entsprechend dem Geschäftsplan berechnete Verwaltungskostenrückstellung in der Deckungsrückstellung enthalten.

Für Versicherungen, deren Rechnungszins über dem gemäß § 5 Abs. 3 DeckRV (Deckungsrückstellungsverordnung in der Fassung vom 10. Oktober 2018 unter erstmaliger Anwendung der sogenannten „Korridormethode“) bestimmten Referenzzins in Höhe von 1,92 Prozent lag, wurde gemäß § 5 Abs. 4 DeckRV die Bilanzdeckungsrückstellung durch eine einzelvertragliche zusätzliche Rückstellung (Zinszusatzreserve) erhöht. Bei der Ermittlung der Zinszusatzreserve (im Neubestand) sowie der Zinsverstärkung (im Altbestand) wurden bei Versicherungsverträgen, bei denen das Recht auf Kapitalwahl oder Rückkauf gesetzlich oder vertraglich vereinbart ist, unternehmensindividuelle und teilbestandsabhängige Kapitalwahl- und Stornowahrscheinlichkeiten berücksichtigt. Darüber hinaus wurde bei Kapitalversicherungen und Risikoversicherungen mit Gesundheitsprüfung vor dem Tarifwerk 2009 die Sterbetafel DAV 2008 T verwendet.

Einzelversicherungen des Altbestands im Sinne des § 336 VAG und des Artikels 16 § 2 Satz 2 des Dritten Durchführungsgesetzes/EWG zum VAG wurden im Wesentlichen mit 35 Promille der Versicherungssumme oder der zehnfachen Jahresrente gezillmert. Einzelversicherungen im Neubestand wurden im Wesentlichen mit 40 Promille bzw. ab dem Jahr 2015 mit 25 Promille der Beitragssumme gezillmert. Gruppenversicherungen nach den Sondertarifen wurden im Altbestand im Wesentlichen mit 20 Promille der Versicherungssumme, im Neubestand mit maximal 24 Promille der Beitragssumme gezillmert.

Die aufsichtsrechtlich zulässigen Höchstzillmersätze wurden nicht überschritten.

Für das in Rückdeckung gegebene Versicherungsgeschäft entsprachen die Anteile des Rückversicherers den Rückversicherungsverträgen.

Eine Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle wurde für jeden bis zum Abschlussstichtag eingetretenen und bis zum Zeitpunkt der Bestandsfeststellung bekannt gewordenen und noch nicht abgewickelten Versicherungsfall einzeln in Höhe der zu erwartenden Leistung angesetzt.

Für jeden Versicherungsfall, der bis zum Abschlussstichtag eingetreten war, jedoch erst nach der Bestandsfeststellung bekannt wurde, wurde in Höhe der unter Risiko stehenden Summe eine Spätschadenrückstellung gebildet. Dabei wurde die Versicherungsleistung abzüglich vorhandener Deckungsrückstellungen und Beitragsüberträge zurückgestellt. Die nach Abschluss der Einzelerfassung noch zu erwartenden Versicherungsfälle wurden aufgrund von Erfahrungswerten durch eine pauschale Ergänzung der Spätschadenrückstellung berücksichtigt.

Die Rückstellung für Abläufe und die bis zur Bestandsfeststellung durchgeführten Rückkäufe, bei denen die Fälligkeit vor dem Abschlussstichtag lag, die aber bis dahin noch nicht ausbezahlt werden konnten, wurde für jeden Versicherungsvertrag einzeln ermittelt; der Wert entsprach dem Betrag, den der Versicherungsnehmer aus der Deckungsrückstellung erhält.

Die Rückstellung für Regulierungsaufwendungen wurde entsprechend dem BMF-Erlass vom 2. Februar 1973 berechnet.

Der Schlussüberschussanteilfonds innerhalb der Rückstellung für Beitragsrückerstattung (RfB) wird prospektiv und einzelvertraglich berechnet. Der Schlussüberschussanteilfonds setzt sich zusammen aus den Rückstellungen für Schlussüberschüsse und für die Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven.

Für den Altbestand im Sinne des § 336 VAG und des Artikels 16 § 2 Satz 2 des Dritten Durchführungsgesetzes/EWG zum VAG wurde der Schlussüberschussanteilfonds nach dem der Aufsichtsbehörde vorliegenden Geschäftsplan berechnet. Für die nach dem 31. Dezember 1994 abgeschlossenen Versicherungsverträge, bei denen bei unverändertem Verfahren der Risikoeinschätzung die Prämien und Leistungen mit den dem Altbestand zuzuordnenden Versicherungsverträgen übereinstimmen, wurde der Schlussüberschussanteilfonds wie beim Altbestand berechnet. Für den Neubestand wurde der Schlussüberschussanteilfonds entsprechend § 28 Abs. 7 RechVersV i.V.m. § 28 Abs. 7e RechVersV als versicherungsmathematischer Barwert des ratierlichen Teils der bei Ablauf vorgesehenen Schlussüberschussanteile berechnet. Der Diskontierungszinssatz unter Berücksichtigung von Storno und Tod belief sich auf 1,70 Prozent.

Die Deckungsrückstellung von Lebensversicherungen, soweit das Anlagerisiko von den Versicherungsnehmern getragen wird (fondsgebundene Lebens- und Rentenversicherungen), sowie die übrige versicherungstechnische Rückstellung der fondsgebundenen Überschussanteile wurden nach der retrospektiven Methode aus dem Rücknahmepreis für eine Anteilseinheit und der Gesamtzahl der Anteilseinheiten zum Bewertungsstichtag ermittelt. Die Anteilseinheiten wurden am Bewertungsstichtag zum Zeitwert bewertet. Werden bei fondsgebundenen Versicherungen Garantien abgegeben, wird gegebenenfalls eine zusätzliche prospektive Deckungsrückstellung gebildet.

Die Pensionsrückstellungen wurden gemäß § 253 HGB ermittelt und nach versicherungsmathematischen Grundsätzen berechnet. Die Bewertung der Versorgungsverpflichtungen erfolgt nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Method). Hierbei werden sowohl die am Stichtag bekannten Renten und erworbenen Anwartschaften als auch die künftig zu erwartenden Steigerungen von Gehältern und Renten bei der Bewertung berücksichtigt. Für die biometrischen Annahmen wurden erstmals die neuen, im Jahr 2018 veröffentlichten Heubeck-Richttafeln RT 2018 G im Jahresabschluss 2019 angewendet.

Die folgenden versicherungsmathematischen Annahmen wurden – jeweils bezogen auf das Jahresende und mit wirtschaftlicher Wirkung für das Folgejahr – getroffen. Weiter wurde gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, die Pensionsrückstellungen mit dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre von 2,71 Prozent (3,21 Prozent) zu bewerten, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Zudem wurde die jährliche Steigerungsrate für Gehälter einheitlich mit 2,75 Prozent und für Renten mit 2,00 Prozent unverändert angesetzt. Weiter wurde von einer Fluktuation von 2,00 Prozent bei Frauen und 1,90 Prozent bei Männern ausgegangen. Die Sterbewahrscheinlichkeit für den Gesamtbestand auf 80 Prozent der Grundwerte aus den Heubeck-Richttafeln RT 2018 G zu senken wurde unverändert beibehalten.

Die Bewertungen der Rückstellungen für Altersteilzeit- und Jubiläumsverpflichtungen erfolgten nach versicherungsmathematischen Grundsätzen. Die biometrischen Rechnungsgrundlagen wurden den Heubeck – Richttafeln RT 2018 G entnommen. Die Bewertung dieser Verpflichtungen erfolgte im Wesentlichen analog zu den Pensionszusagen und auf Basis der gleichen Rechnungsannahmen (mit Ausnahme des Rechnungszinses). Der Ausweis erfolgte unter den sonstigen Rückstellungen.

Die Rückstellungen für Altersteilzeit wurden mit einem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre von 0,72 Prozent (0,98 Prozent) bewertet, der sich bei einer pauschal angenommenen Restlaufzeit von drei Jahren ergibt. Auf die Anwendung der abgesenkten Sterblichkeit von 80 Prozent der Grundwerte wurde für die Altersteilzeitverpflichtung abgesehen, da hier die Auswirkungen gering sind.

Für die Bewertung der Jubiläumsverpflichtungen wurde ein durchschnittlicher Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre von 1,47 Prozent (1,81 Prozent) verwendet. Für die Abzinsung wurde pauschal eine angenommene Restlaufzeit von neun Jahren unterstellt.

Die Pensionsrückstellungen sowie die Altersteilzeitrückstellungen wurden mit Vermögensgegenständen, die ausschließlich der Erfüllung dieser Schuld dienen und dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind, gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB verrechnet.

Die Steuerrückstellungen sowie alle übrigen Sonstigen Rückstellungen wurden gemäß § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden gemäß § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Jahre abgezinst.

Depotverbindlichkeiten aus dem in Rückdeckung gegebenen Versicherungsgeschäft, Verbindlichkeiten aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft, Abrechnungsverbindlichkeiten aus dem Rückversicherungsgeschäft, Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sowie sonstige Verbindlichkeiten und nachrangige Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Depotverbindlichkeiten aus dem in Rückdeckung gegebenen Versicherungsgeschäft entsprachen dem bar deponierten Anteil der Rückversicherer an den versicherungstechnischen Rückstellungen.

Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach § 250 Abs. 2 HGB bilanziert.

Aktive und passive latente Steuern wurden für die Unterschiede in den Wertansätzen zwischen Handels- und Steuerbilanz sowie für steuerliche Verlustvorträge angesetzt.

Die Bewertung temporärer bzw. quasitemporärer Differenzen sowie der steuerlichen Verlustvorträge erfolgte mit dem für das Geschäftsjahr geltenden kombinierten Steuersatz für Körperschaftsteuer (KSt inklusive SolZ) und Gewerbesteuer (GewSt) von 32,3 (32,2) Prozent.

Die passiven latenten Steuern entstanden hauptsächlich aus der unterschiedlichen Bewertung von Grundstücken und sonstigen Ausleihungen. Die mit den passiven latenten Steuern zu saldierenden aktiven latenten Steuern beruhten im Wesentlichen auf Bewertungsunterschieden bei den Kapitalanlagen, den Pensionsrückstellungen und den sonstigen Rückstellungen.

Für den Aktivüberhang wurden entsprechend dem Wahlrecht des § 274 HGB im Berichtsjahr keine latenten Steuern bilanziert. Verlustvorträge wurden nur insoweit berücksichtigt, wie sie innerhalb der nächsten fünf Jahre verrechenbar sind.

Sonstiges

In der Bilanz wurden die Abzugsbeträge mit einem Minuszeichen dargestellt. Aufwände wurden in der Gewinn- und Verlustrechnung mit einem Minuszeichen und Erträge ohne Vorzeichen dargestellt.

Der Begriff „Beteiligungsunternehmen“ wurde gleichbedeutend für die Formulierung „Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht“ verwendet.

Entwicklung der Kapitalanlagen im Geschäftsjahr 2019

Aktivposten Bilanzwerte Vorjahr
Tsd. €
Zugänge
Tsd. €
Umbuchungen
Tsd. €
Abgänge
Tsd. €
Zuschreibungen
Tsd. €
Abschreibungen
Tsd. €
A.I. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 539.779 163.591 0 -83.002 0 -12.851
A.II. Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 673.561 348.394 -17.552 -13.031 9.009 0
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 4.648 0 0 -818 0 0
3. Beteiligungen 175.400 44.514 17.552 -71.662 7.847 -3.981
4. Summe A.II. 853.609 392.908 0 -85.511 16.856 -3.981
A.III. Sonstige Kapitalanlagen
1. Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 9.795.054 600.322 36.902 -537.222 6.876 -1.965
2. Inhaberschuldverschreibungen und andere
festverzinsliche Wertpapiere 2.442.181 1.558.623 -36.902 -170.365 3 0
3. Hypotheken-, Grundschuld- und
Rentenschuldforderungen 1.714.793 604.317 0 -122.445 800 -800
4. Sonstige Ausleihungen
a) Namensschuldverschreibungen 6.262.264 262.219 0 -322.171 0 0
b) Schuldscheinforderungen und Darlehen 4.769.368 91.939 0 -1.163.898 0 0
c) Darlehen und Vorauszahlungen auf Versicherungsscheine 32.709 4.463 0 -8.659 0 0
d) übrige Ausleihungen 159.134 2 0 -6.500 8.557 -2.490
5. Einlagen bei Kreditinstituten 70.000 0 0 -70.000 0 0
6. Andere Kapitalanlagen 0 0 0 0 0 0
6. Summe A.III. 25.245.503 3.121.884 0 -2.401.259 16.236 -5.255
Insgesamt 26.638.891 3.678.382 0 -2.569.771 33.092 -22.087
Aktivposten Bilanzwerte Geschäftsjahr
Tsd. €
A.I. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 607.517
A.II. Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 1.000.381
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 3.830
3. Beteiligungen 169.670
4. Summe A.II. 1.173.881
A.III. Sonstige Kapitalanlagen
1. Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 9.899.967
2. Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 3.793.540
3. Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldforderungen 2.196.665
4. Sonstige Ausleihungen
a) Namensschuldverschreibungen 6.202.312
b) Schuldscheinforderungen und Darlehen 3.697.409
c) Darlehen und Vorauszahlungen auf Versicherungsscheine 28.513
d) übrige Ausleihungen 158.703
5. Einlagen bei Kreditinstituten 0
6. Andere Kapitalanlagen 0
6. Summe A.III. 25.977.109
Insgesamt 27.758.507

Erläuterungen zur Bilanz

Aktiva

A. Kapitalanlagen

Zeitwert der Kapitalanlagen gemäß § 54 RechVersV Geschäftsjahr Vorjahr
Buchwerte
Tsd. €
Zeitwerte
Tsd. €
Buchwerte
Tsd. €
Zeitwerte
Tsd. €
A. Kapitalanlagen
I. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken
607.517 1.375.570 539.779 1.244.320
II. Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 1.000.381 1.071.157 673.561 740.003
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 3.830 3.939 4.648 4.756
3. Beteiligungen 169.670 190.872 175.400 200.125
1.173.881 1.265.968 853.609 944.884
III. Sonstige Kapitalanlagen
1. Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 9.899.967 10.648.323 9.795.054 9.568.176
2. Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 3.793.540 4.444.425 2.442.181 2.584.789
3. Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldforderungen 2.196.665 2.343.534 1.714.793 1.784.034
4. Sonstige Ausleihungen
a) Namensschuldverschreibungen 6.202.312 7.606.059 6.262.264 7.256.474
b) Schuldscheinforderungen und Darlehen 3.697.409 4.443.631 4.769.368 5.372.508
c) Darlehen und Vorauszahlungen auf Versicherungsscheine 28.513 28.513 32.709 32.709
d) übrige Ausleihungen 158.703 164.830 159.134 164.095
10.086.937 12.243.033 11.223.475 12.825.786
5. Einlagen bei Kreditinstituten 0 0 70.000 70.000
6. Andere Kapitalanlagen 0 0 0 0
25.977.109 29.679.315 25.245.503 26.832.785
27.758.507 32.320.853 26.638.891 29.021.989
Bewertungsreserven zum Bilanzstichtag 4.562.346 2.383.098

Die Bewertungsreserven beliefen sich auf 4.562.346 (2.383.098) Tsd. Euro und lagen bei 16,4 (8,9) Prozent des Buchwerts der Kapitalanlagen.

Auf Kapitalanlagen wurden im Geschäftsjahr Abschreibungen gemäß § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB in Höhe von 7.270 (26.158) Tsd. Euro vorgenommen.

Zum Bilanzstichtag wurde bei Anteilen an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen in Höhe eines Buchwerts von 2.500 Tsd. Euro (Zeitwert: 2.384 Tsd. Euro) für Infrastrukturbeteiligungen von einer Abschreibung abgesehen. Die langfristige Unternehmensplanung und die zugrundeliegenden Marktannahmen begründeten die Einschätzung einer vorübergehenden Wertminderung.

Zum Bilanzstichtag wurde bei Inhaberschuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren in Höhe eines Buchwerts von 203.704 Tsd. Euro (Zeitwert: 197.052 Tsd. Euro) sowie bei Hypothekenforderungen in Höhe eines Buchwerts von 79.728 Tsd. Euro (Zeitwert: 77.448 Tsd. Euro) und bei Sonstigen Ausleihungen in Höhe eines Buchwerts von 123.000 Tsd. Euro (Zeitwert: 121.419 Tsd. Euro) von einer Abschreibung auf den Zeitwert abgesehen, da die vorübergehende Wertminderung nicht auf eine Bonitätsverschlechterung zurückzuführen ist.

Bei den Zeitwerten der Anteile an verbundenen Unternehmen, Beteiligungen und Investmentanteilen sind im Berichtsjahr die Zeitwerte der Devisentermingeschäfte innerhalb der Bewertungseinheiten enthalten. Diese beliefen sich bei den Anteilen an verbundenen Unternehmen auf -3.152 Tsd. Euro, bei den Beteiligungen auf -3.448 Tsd. Euro und bei den Investmentanteilen auf -4.476 Tsd. Euro.

Werden zur Absicherung des Währungsrisikos in Fremdwährung getätigte Investitionen in geschlossenen und offenen Immobilienfonds mit Devisentermingeschäften gesichert, wird die ökonomische Sicherungsbeziehung durch Bildung von Bewertungseinheiten im Rahmen von Macro Hedges bilanziell nachvollzogen. Abgesichert wurden im Berichtsjahr jeweils nahezu 100 Prozent des Buchwerts in Fremdwährung der Investition. Infolge der betragskongruenten Sicherung ist von einer gegenläufigen Wertänderung des Grundgeschäfts und des Sicherungsinstruments auszugehen.

Die Währungssicherung wird dabei auf den jeweiligen Buchwert in Fremdwährung abgestellt; d. h., bei Kapitalabrufen wird gleichzeitig das Sicherungsvolumen aufgebaut, bei Kapitalrückführungen entsprechend abgebaut. Dies geschieht durch den Abschluss zusätzlicher bzw. gegenläufiger Devisentermingeschäfte. Es handelt sich um eine jährlich rollierende Absicherung.

Zur Effektivitätsmessung erfolgt eine Gegenüberstellung der Marktwertveränderungen der Devisentermingeschäfte und des Grundgeschäfts zum Geschäftsjahresende.

Zum 31. Dezember 2019 waren Investitionen in Höhe von 146.973 Tsd. US-Dollar und 110.648 Tsd. Kanadische Dollar abgesichert. Der Zeitwert der korrespondierenden Devisentermingeschäfte belief sich auf -11.076 Tsd. Euro.

In die Überschussbeteiligung einzubeziehende Kapitalanlagen:

Mio. €
zu fortgeführten Anschaffungskosten 5.021
zum beizulegenden Zeitwert 5.847
Saldo 826

Der Betrag der Bewertungsreserven, der rechnerisch zum Bilanzstichtag der Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer zuzuordnen ist, lag damit bei 3,0 (1,6) Prozent des Buchwerts der Kapitalanlagen. Die Ermittlung der maßgebenden Bewertungsreserven, die nach § 153 VVG in die Überschussbeteiligung einzubeziehen sind, wurde monatlich jeweils zum ersten auf den Monatsersten folgenden Werktag durchgeführt. Die Bewertungsreserven wurden dem Versicherungsvertrag nach einem verursachungsorientierten Verfahren zugeordnet. Bei der Beendigung des Vertrags wurde der für diesen Zeitpunkt zu ermittelnde Betrag zur Hälfte zugeteilt und an den Versicherungsnehmer ausgezahlt.

Die Zeitwerte wurden, abhängig von der jeweiligen Anlageart, nach folgenden branchenweit anerkannten Methoden ermittelt:

Der Zeitwert des Grundvermögens wurde anhand der Ertragswertmethode ermittelt. Für unbebaute Grundstücke kamen die Marktwerte, für Gebäude die Ertragswerte und für im Bau befindliche Objekte die kumulierten Herstellungskosten zum Ansatz. Sämtliche Grundstücksobjekte wurden zum Bilanzstichtag neu bewertet. Der Zeitwert von an der Börse notierten Eigenkapitalinstrumenten wurde mit dem letzten zum Bilanzstichtag verfügbaren Börsenkurs ermittelt. Der Zeitwert von nicht börsennotierten Eigenkapitalinstrumenten wurde mit dem Ertragswertverfahren oder anhand des Nettovermögenswerts ermittelt. Der Zeitwert von an der Börse notierten Wertpapieren wurde mit dem letzten zum Bilanzstichtag verfügbaren Börsenkurs bewertet. Sofern kein Börsenkurs vorhanden war, erfolgte die Bewertung von fondsgebundenen Kapitalanlagen zu dem von der Kapitalverwaltungsgesellschaft übermittelten Rücknahmepreis. Der Zeitwert von nicht börsennotierten Schuldtiteln wurde mit dem Discounted-Cashflow-Verfahren zum 31. Dezember 2019 unter Berücksichtigung der jeweiligen Bonitäts- und Liquiditätsabschläge ermittelt. Der Zeitwert der Hypothekendarlehen wurde anhand der aktuellen Swapkurve unter Einbeziehung von Bonitätsaufschlägen im Discounted-Cashflow-Verfahren ermittelt. Der Zeitwert von Ausleihungen an verbundene Unternehmen wurde mit dem Discounted-Cashflow-Verfahren ermittelt. Basis war die aktuelle Swapkurve unter Berücksichtigung von laufzeit- und emittentenabhängigen Bonitäts- und Liquiditätsspreads. Bei Darlehen und Vorauszahlungen auf Versicherungsscheine wurde der Nennwert angesetzt, der dem Zeitwert entspricht.

A. I. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken

Der Bilanzwert der überwiegend eigengenutzten Grundstücke belief sich auf 5 (5) Tsd. Euro.

A. II. Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen

Aufstellung des Anteilsbesitzes zum Bilanzstichtag gemäß § 285 Nr. 11 HGB Anteil am Kapital
%
Eigenkapital
Tsd. €
Jahresergebnis
Tsd. €
AEW Value Investors Asia II Feeder L.P. Luxemburg 36,59 95.135 1.908 3
AEW Value Investors Asia III Parallel, L.P. Luxemburg 8,16 197.547 -1.812 3
Asia Property Fund II GmbH & Co. KG München 10,59 15.851 52.723 3
Asia Property Fund III S.C.S. Luxemburg 8,61 320.888 27.176 3
AviaRent II S.C.A. SICAV-RAIF – Little Friends Munsbach 29,41 0 0 7
BayBG Bayerische Beteiligungsgesellschaft mbH München 6,80 237.213 4.370 2
Brazil Real Estate Opportunities Fund II -Distrito Federal (BrL), L.P. Cayman Islands 100,00 23.906 6.458 3
Brazil Real Estate Opportunities Fund II GmbH &Co. KG München 100,00 35.720 -89 1
Brazil Real Estate Opportunities Fund II Luxco S.a.r.l. Luxemburg 8,85 0 0 7
BSÖ Beteiligungsgesellschaft mbH München 45,00 39.370 1.286 3
CBRE Europe Value Partners 2 SCSP SICAV-RAIF Luxemburg 6,66 200.599 29.808 4
DCVIM Deutschland GmbH & Co. geschlossene Investmentkommanditgesellschaft Hamburg 40,00 58.105 -181 3
Deutsche Finance Individualstrukur Nr.1 GmbH & Co. KG München 100,00 70.040 3.869 4
Deutsche Finance Individualstrukur Nr.2 GmbH & Co. KG München 55,00 37.439 -311 3
DF Deutsche Finance COMMERCIAL PARTNERS I GmbH & Co. KG München 50,00 3.437 -28 4
GTIS US Property Income Partners S.C.S. Luxemburg 12,05 96.064 4.327 3
HSBC NF China Real Estate GmbH & Co. KG Düsseldorf 41,67 1.217 1.359 2
InfraRed NF China Real Estate Fund III L.P. Guernsey 13,51 51.597 1.251 3
InfraRed NF China Real Estate II GmbH & Co. KG Düsseldorf 100,00 3.652 -43 2
InfraRed NF China Real Estate II L.P. Guernsey 20,82 86.502 7.047 3
L.T.D. Lübeckertordamm Entwicklungs-GmbH München 94,90 42.100 0 5, 6
LHI InfraImmo GmbH & Co. KG Pullach i. Isartal 44,87 8.791 -70 5,8
Obelisk Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH München 100,00 1.011 0 3,6
PGIM Real Estate Asia Value Partners IV SCSP Luxemburg 13,17 0 0 7
Private Investment Fund Management S.a.r.l. Luxemburg 9,09 31 11 3
Private Investment Fund: A, S.C.Si.SICAV SIF Luxemburg 65,33 650.787 41.419 3
Private Investment Fund: C, S.C.Si.SICAV SIF Luxemburg 44,50 69.458 3.326 3
Protektor Lebensversicherungs AG Berlin 2,94 15.332 320 3
Schroder EuroLogistik Fonds GmbH & Co. KG Frankfurt am Main 6,54 13.538 -656 3
Tishman Speyer Investment-Partners I GmbH & Co. Geschlossene Investmentkommanditgesellschaft Frankfurt am Main 36,99 102.016 348 3
TMW Asia Property Fund I GmbH & Co. KG München 3,84 17 -2 3
U.S. Property Fund V GmbH & Co. KG München 13,95 156.861 22.186 2
United States Property Fund VI S.C.S. Luxemburg 6,88 66.895 -1.344 2
Verband öffentlicher Versicherer K.d.ö.R. Berlin und Düsseldorf 7,47 77.766 2.148 3
VKB Immobilienmanagement I Verwaltung GmbH München 100,00 25 -1 5,8
VKB Immobilienmanagement I GmbH Co. KG München 100,00 220.042 -28 5,8
Wafra Residential Value Invest I, Inc. Delaware 17,39 170.052 1.373 3

1 Eigenkapital und Jahresergebnis aus dem Jahresabschluss zum 30. September 2017.
2 Eigenkapital und Jahresergebnis aus dem Jahresabschluss zum 30. September 2018.
3 Eigenkapital und Jahresergebnis aus dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2018.
4 Eigenkapital und Jahresergebnis aus dem Jahresabschluss zum 30. September 2019.
5 Eigenkapital und Jahresergebnis aus dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019.
6 Ergebnisabführungsvertrag.
7 Eigenkapital und Jahresergebnis lagen zum Bilanzstichtag nicht vor.
8 Rumpfgeschäftsjahr.

A. II. 1. Anteile an verbundenen Unternehmen

Die Zugänge bei den Anteilen an verbundenen Unternehmen setzten sich im Wesentlichen aus Zugängen von Immobilienbeteiligungen in Höhe von 269.783 Tsd. Euro und Private-Equity-Investments in Höhe von 76.111 Tsd. Euro zusammen. In den Zugängen von Immobilienbeteiligungen ist eine Sacheinlage von Immobilien in eine Immobilien-Kommanditgesellschaft in Höhe von 220.070 Tsd. Euro enthalten.

Die Zuschreibungen enthielten Währungskursgewinne in Höhe von 8.474 Tsd. Euro.

A. II. 3. Beteiligungen

Bei den Zugängen handelt es sich um Immobilienbeteiligungen in Höhe von 44.514 Tsd. Euro.

Die Zuschreibungen enthielten Währungskursgewinne in Höhe von 7.810 Tsd. Euro.

A. III. 1. Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere

Angaben zu den Investmentvermögen gemäß § 285 Nr. 26 HGB:

Anlageziele Anteilswert
Tsd. €
Zeitwert
Tsd. €
Saldo
Tsd. €
Ausschüttungen Geschäftsjahr
Tsd. €
Aktien 1 995.000 1.045.460 50.459 14.446
Gemischt 1 8.263.145 8.791.112 527.966 99.689
Immobilien 2 115.253 134.597 19.344 3.245
Renten 1 1.408.887 1.539.103 130.216 15.040
Gesamt 10.782.287 11.510.272 727.986 132.420

1 Börsentägliche Anteilsscheinrückgabe möglich.
2 Jederzeitige Anteilsscheinrückgabe unter Beachtung der marktüblichen Restriktionen hinsichtlich Liquidierbarkeit und Kündigung der zugrunde liegenden Vermögensgegenstände. Für Immobilienfonds gelten die besonderen Vorschriften des § 257 KAGB.

Die Tabelle enthält auch die Investmentanteile, die unter die Position B. Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Inhabern von Lebensversicherungspolicen fallen.

Angaben zur Widmung von Anteilen an Investmentvermögen:

Anteile an Investmentvermögen sind in Höhe eines Buchwerts von 8.504.584 (8.646.656) Tsd. Euro und eines korrespondieren Zeitwerts in Höhe von 9.121.561 (8.388.738) Tsd. Euro dem Anlagevermögen zugeordnet.

Die Zuschreibungen enthielten Währungskursgewinne in Höhe von 2.513 Tsd. Euro.

A. III. 2. Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere

Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere sind in Höhe eines Buchwerts von 3.768.641 (2.388.506) Tsd. Euro und eines korrespondierenden Zeitwerts in Höhe von 4.414.469 (2.537.481) Tsd. Euro dem Anlagevermögen zugeordnet.

A. III. 4. Sonstige Ausleihungen

Die übrigen Ausleihungen setzten sich zum Bilanzstichtag wie folgt zusammen:

Geschäftsjahr
Tsd. €
Vorjahr
Tsd. €
Namensgenussrechte 91.345 91.843
Stille Beteiligungen 67.288 67.231
Forderungen aus dem Verkauf von Hedgefonds-Zertifikaten 70 60
Gesamt 158.703 159.134

Auf Stille Beteiligungen wurden im Geschäftsjahr Abschreibungen in Höhe von 2.490 Tsd. Euro vorgenommen, die durch Bonitätsverschlechterung der Emittenten verursacht wurden. Zudem wurden Zuschreibungen auf Stille Beteiligungen in Höhe von 8.548 Tsd. Euro vorgenommen.

In den übrigen Ausleihungen wird ein Zeitwert in Höhe von 1.950 Tsd. Euro für einen bedingten zusätzlichen Kaufpreis ausgewiesen. Dieser Kaufpreis wurde zzgl. im Rahmen der Abwicklung der HETA Asset Resolution AG beim Umtausch von Schuldtiteln in Nullkuponanleihen beschlossen. Die Zahlung des bedingten Kaufpreises ist abhängig vom Liquidationsergebnis und erfolgt nach rechtskräftiger Beendigung der Abwicklung der HETA Asset Resolution AG.

B. Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Inhabern von Lebensversicherungspolicen

Anzahl der Anteileinheiten am 31. Dezember 2019 Anlagestock Anteile Bilanzwert
Amundi MSCI EM UCITS ETF 33.909,62 151.298
AriDeka Fonds 3.167,35 231.438
BGF-Japan Small & MidCap Opp. A2 2.273,96 146.988
BGF-US Basic Value Fund A2 4.015,17 338.118
BGF-World Gold N.A2 EUR 25.588,77 766.384
BGF-World Mining Fund A2 EUR 73.954,35 2.677.147
DEKA BK FFM 0% 2013/01.12.2025 9.025.664,65 9.992.313
DEKA DAX UCITS ETF 30.016,09 3.606.874
Deka Div.Strategie CF 33.220,96 5.599.725
Deka EURO STOXX 50(r) UCITIS ETF 42.585,12 1.601.954
Deka Struktur: 2 Chance 572.471,66 26.196.303
Deka Struktur: 2 ChancePlus 570.338,52 30.399.043
Deka Struktur: 2 ErtragPlus 53.463,92 2.344.928
Deka Struktur: 2 Wachstum 253.369,28 10.119.569
Deka-BasisAnlage A100 108,92 19.737
Deka-BasisAnlage A20 1.325,29 139.513
Deka-BasisAnlage A40 1.567,09 172.568
Deka-BasisAnlage A60 3.506,78 414.782
Deka-Convergence Aktien 8.919,31 1.722.140
Deka-Convergence Renten CF 2.039,16 91.476
Deka-Corporate Bond Euro CF 794,37 45.756
Deka-Digitale Kommunikation TF 145,49 12.281
Deka-Euroland Balance CF 20.523,40 1.188.921
Deka-Europa Bond TF 57.166,93 2.452.461
Deka-Europa Nebenwerte 4.453,33 382.809
Deka-Europa Select 7.756,10 562.860
Deka-EuropaBond CF 17,09 2.012
Deka-Immobilien Europa 109.688,64 5.220.082
Deka-Nachhaltigkeit Aktien CF(A) 1.213,43 229.618
Deka-Nachhaltigkeit Balance CF (A) 787,39 90.234
Deka-Nachhaltigkeit Renten CF (A) 5.751,58 762.256
Deka-Renten: Euro 1-3 CF Kl. A 33,46 36.009
Deka-Technologie CF 6.807,90 308.330
Deka-UmweltInvest CF 2.850,41 427.361
Deka-VarioInvest 208,54 13.557
Deka-ZielGarant 2018-2021 15.841,34 1.665.875
Deka-ZielGarant 2022-2025 24.034,57 2.648.850
Deka-ZielGarant 2026-2029 30.669,25 3.462.558
Deka-ZielGarant 2030-2033 15.553,37 1.707.916
Deka-ZielGarant 2034-2037 9.454,91 1.038.433
Deka-ZielGarant 2038-2041 6.437,72 704.094
Deka-ZielGarant 2042-2045 4.297,64 479.445
Deka-ZielGarant 2046-2049 3.642,09 434.210
Deka-ZielGarant 2050-2053 3.427,58 377.034
DekaFonds 64.919,70 7.372.281
DekaLux-Geldmarkt: Euro 323.723,05 15.386.880
DekaLux-Japan 63,27 47.219
DekaLux-USA TF 320,18 44.364
DekaLuxTeam – Emerging Markets 3.597,00 537.355
DekaRent-international 6.138,63 124.062
DekaSpezial 3.763,96 1.501.369
DekaStruktur: 3 Chance 241.192,77 13.928.883
DekaStruktur: 3 ChancePlus 129.041,87 9.769.760
DekaStruktur: 3 ErtragPlus 97.303,65 4.429.262
DekaStruktur: 3 Wachstum 258.763,51 11.608.131
DekaStruktur: 4 Chance 101.482,56 7.826.335
DekaStruktur: 4 ChancePlus 105.721,95 12.244.716
DekaStruktur: 4 Ertrag 12.339,79 547.887
DekaStruktur: 4 ErtragPlus 27.174,44 1.277.199
DekaStruktur: 4 Wachstum 81.534,33 4.150.097
DekaStruktur: V Chance 126.158,33 13.819.383
DekaStruktur: V ChancePlus 32.174,57 5.035.320
DekaStruktur: V Ertrag 16.179,50 1.497.089
DekaStruktur: V ErtragPlus 16.356,06 1.558.896
DekaStruktur: V Wachstum 70.922,73 6.902.910
Dekatresor 4.875,82 423.855
FF – Sustainable Eurozone Equity Fd 132.602,84 2.478.347
Fidelity America Fd. Cl. A 2.166,76 21.477
Fidelity Asia Focus Fd. 118.429,82 1.081.975
Fidelity Em.Europe, Mid.A-Acc.EUR 544,29 10.728
Fidelity Emerging Markets Fund A EUR 512,34 8.136
Fidelity Euro Corp Bd A Acc. EUR 39.470,29 1.304.888
Fidelity Europ. Div. A-Acc.EUR 1.248,91 23.242
Fidelity Europ. Smaller Comp. Fd 6.012,45 358.944
Fidelity European Growth A Fd. 483.548,02 8.138.113
Fidelity European Multi Asset Income 37.739,01 703.078
Fidelity Fds-Gl M.Ass.Tac.Def. 143.324,70 2.085.374
Fidelity Japan Fd. Cl. A 55.252,59 98.184
Fidelity SMART Global Defensive Fd (Fid.Fund SICAV 289.844,78 3.805.662
Flossbach von Storch – Multi Asset – Balanced R 4.308,79 711.467
Fr.Temp.Int.-Latin Am. Fd. A EUR 604,76 33.159
Fr.Temp.Int.-T.Money Mkt. A (acc) 4.088,65 4.041.790
Frankl. Mutual Beacon Fund 1.062,37 85.139
Franklin Global Fundamental Strategies Fund 361.841,32 4.703.937
Global Opportunities Funds 773,12 47.609
Goldman Sachs Asia Equity Portfolio E (EUR) 66.780,85 2.012.775
Goldman Sachs Funds SICAV – N11 Equity Portfolio 10.875,12 116.364
IFM Aktienfonds Select 44.400,58 4.879.179
Indexorientierte Kapitalanlage 2.998.614,60 356.385.345
Investmentkonzept 387.036,18 22.754.128
JPM – Europe Strategic Value Fund A (dist.) EUR 346.439,43 5.563.817
JPM Emerging Markets Equity Fund 8.168,46 181.585
Keppler-Emerging Markets-INVEST 348,49 13.685
Keppler-Global Value-INVEST 5.959,27 215.368
Liga-Pax-Aktien-Union 3.028,13 123.275
Lingohr-Europa-Systematic-Invest 12.627,87 910.091
Lingohr-Systematic-Invest 1.882,07 227.505
Lyxor MSCI World UCITS ETF 16.839,74 3.496.330
Lyxor New Energy UCITS ETF 11.439,64 324.196
Multizins-INVEST 11.010,46 351.784
Natixis Zertifikat GENO 12/2020 9.741.145,54 13.456.418
ROK Chance 1.624.307,58 128.291.809
ROK Klassik 15.552.576,51 124.725.443
ROK Plus 80.327.433,29 522.288.971
RenditDeka 12.552,11 310.665
S-BayRent Deka 15.110,38 804.023
Sicherheitsoptimierte Kapitalanlage 11.870,51 580.349
StarCapital-Corporate Bond-INVEST 2.142,45 67.102
Swisscanto Equity Fund Sustainable 16.934,01 3.036.099
TempI. Emerging Markets F. 609,49 12.933
Templ. Eastern Europe Fund 33.123,71 907.258
Templ. Emerging Markets Bond Fd 21.226,93 227.340
Templ. Global Total Ret. F. 2.047,66 35.916
Templeton Asian Growth F.Eur 300,07 10.262
Templeton Euro High Yield Fund 64.760,94 396.337
Templeton Global Bond A (acc) EUR 332.173,75 8.895.613
Templeton Growth (Euro) Fund 3.130.274,08 56.251.025
UniStrategie Ausgewogen 31.114,56 2.051.383
UniStrategie Konservativ 27.876,93 1.977.311
UniStrategie: Dynamisch 62.377,68 3.530.577
Xtrackers Euro Stoxx 50 UCITS ETF 10.840,06 599.790
Zertifikat Bayern LB 01/2025 36.131.884,07 46.404.179
Zertifikat Bayern LB 02/2024 40.846.718,15 55.469.843
Zertifikat Bayern LB 11/2024 47.773.434,11 65.497.378
Zertifikat BayernLB 02/2022 65.309.774,99 89.663.790
Zertifikat BayernLB 06/2022 29.462.432,09 40.575.661
Zertifikat BayernLB 07/2021 28.654.088,10 39.571.296
Zertifikat BayernLB 12/2020 49.959.649,03 69.014.259
Gesamt 1.942.968.219

D. II. Andere Vermögensgegenstände

In den Anderen Vermögensgegenständen sind vorausgezahlte Versicherungsleistungen in Höhe von 101.382 (148.272.347) Euro enthalten.

Passiva

A. I. Eingefordertes Kapital

Das Gezeichnete Kapital beträgt 102.280.000 Euro. Es ist eingeteilt in 4.000.000 auf den Namen lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Wert von je 25,57 Euro. Diese können nur mit Zustimmung der Gesellschaft übertragen werden und auf diese ist ein Betrag in Höhe von 25.586.218 Euro einbezahlt.

Der Mehrheitsaktionär, die Versicherungskammer Bayern Versicherungsanstalt des öffentlichen Rechts, München, hat das Bestehen einer Beteiligung an der Gesellschaft gemäß § 20 Abs. 1 bzw. 4 AktG mitgeteilt.

A. III. Gewinnrücklagen

Stand Anfang Geschäftsjahr
Einstellung aus dem Vorjahresbilanzgewinn
Einstellung aus dem Jahresüberschuss
Entnahmen
Stand Ende Geschäftsjahr
andere Gewinnrücklagen 285.328.587 0 0 -55.000.000 230.328.587
Gewinnrücklagen 285.328.587 0 0 -55.000.000 230.328.587

Im Rahmen des Ergebnisabführungsvertrages mit der Versicherungskammer Bayern Versicherungsanstalt des öffentlichen Rechts sowie dem Genossenschaftsverband Bayern e. V. wurde die Bayern-Versicherung Lebensversicherung aufgefordert, die im Geschäftsjahr 2017 gebildete Gewinnrücklage in Höhe von 55,0 Mio. Euro aufzulösen.

B. Nachrangige Verbindlichkeiten

Bei den nachrangigen Verbindlichkeiten in Höhe von 300.000.000 Euro handelt es sich um drei konzerninterne Namensschuldverschreibungen gegenüber der Versicherungskammer Bayern Versicherungsanstalt des öffentlichen Rechts. (200.000.000 Euro), der Bayerischer Versicherungsverband VersicherungsAG (50.000.000 Euro) und der Versicherungskammer Bayern Konzern-Rückversicherung AG (50.000.000 Euro) mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren.

C. IV. Rückstellung für erfolgsabhängige und erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattung

Stand: Anfang Geschäftsjahr 1.279.573.429
Zuführungen 128.990.778
Entnahmen 176.514.310
Stand: Ende Geschäftsjahr 1.232.049.897
Davon entfallen gemäß § 28 Abs. 8 RechVersV auf
a) bereits festgelegte, aber noch nicht zugeteilte laufende Überschussanteile 90.814.662
b) bereits festgelegte, aber noch nicht zugeteilte Schlussüberschussanteile 32.650.194
c) bereits festgelegte, aber noch nicht zugeteilte Beträge für die Mindestbeteiligung an Bewertungsreserven 22.353.942
d) bereits festgelegte, aber noch nicht zugeteilte Beträge zur Beteiligung an Bewertungsreserven, jedoch ohne Beträge nach Buchstabe c) 3.298.986
e) den Teil des Schlussüberschussanteilfonds, der für die Finanzierung von Schlussüberschussanteilen zurückgestellt wird, jedoch ohne Beträge nach Buchstabe b) 303.282.638
f) den Teil des Schlussüberschussanteilfonds, der für die Finanzierung der Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven zurückgestellt wird, jedoch ohne Beträge nach Buchstabe c) 215.149.343
g) den ungebundenen Teil 564.500.132

Die RfB umfasst die für die Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer angesammelten Beträge. Bei der Entnahme handelt es sich um die Überschussanteile für die Versicherungsnehmer, von denen im Geschäftsjahr 124.587.510 Euro ausgezahlt oder verrechnet und 51.926.800 Euro zur verzinslichen Ansammlung bzw. als Bonus gutgeschrieben wurden.

Der Überschussverteilungsplan mit den einzelnen Überschussanteilsätzen ist auf den Seiten 65-125 angegeben.

E. I. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

Geschäftsjahr
Vorjahr
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 70.708.353 58.911.268
Gesamt 70.708.353 58.911.268

Die Anschaffungskosten der mit den Pensionsrückstellungen zu verrechnenden Vermögensgegenstände entsprachen dem Zeitwert und beliefen sich auf 1.797.921 Euro. Der Zeitwert umfasste bei Rückdeckungsversicherungen das Deckungskapital des Versicherungsvertrags zuzüglich unwiderruflich zugeteilter Überschussanteile. Die entsprechenden Vermögensgegenstände wurden mit dem Erfüllungsbetrag für die Pensionsrückstellungen in Höhe von 72.506.274 Euro verrechnet.

Aus der Abzinsung der Rückstellungen für Pensionen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre (2,71 Prozent) ergibt sich im Vergleich zur Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre (1,97 Prozent) ein Unterschiedsbetrag in Höhe von 13.109.279 Euro. Dieser Unterschiedsbetrag ist für die Ausschüttung gesperrt. Diese Ausschüttungssperre führt nicht zu einer Abführungssperre, wenn ein Ergebnisabführungsvertrag vorliegt.

E. III. Sonstige Rückstellungen

Geschäftsjahr
Vorjahr
Provisionszahlungen 21.402.997 18.507.872
Drohende Verluste 6.503.582 751.384
Ausstehende Rechnungen 4.583.937 2.456.934
Jubiläumszuwendungen 1.313.701 1.290.203
Archivierung 870.300 1.180.331
Altersteilzeit 692.945 423.651
Sonstige 4.946.144 4.819.555
Gesamt 40.313.605 29.429.929

Die Anschaffungskosten der mit den Altersteilzeitrückstellungen zu verrechnenden Vermögensgegenstände beliefen sich auf 696.025 Euro und entsprachen dem Zeitwert. Die entsprechenden Vermögensgegenstände wurden mit dem Erfüllungsbetrag für die Altersteilzeitverpflichtungen in Höhe von 1.388.970 Euro verrechnet. Im Zuge der Verrechnung wurden Erträge in Höhe von 7.060 Euro mit Aufwendungen in Höhe von 10.544 Euro verrechnet.

G. Andere Verbindlichkeiten

Von den Verbindlichkeiten aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft gegenüber Versicherungsnehmern waren 344.075.015 Euro Teil der verzinslichen Ansammlung. Davon hatten 100.272.995 Euro eine Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren. Des Weiteren waren in den Sonstigen Verbindlichkeiten 1.284.892 Euro enthalten, die mit einer Grundschuld pfandrechtlich gesichert sind. Von diesen pfandrechtlich gesicherten Verbindlichkeiten hatten 1.210.665 Euro eine Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren.

Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen

Auf Kapitalanlagen mit einem Nennwert von 541.901 Tsd. Euro bestanden nicht eingeforderte Einzahlungsverpflichtungen in Höhe von 358.706 Tsd. Euro.

Es bestanden sonstige finanzielle Verpflichtungen aus zugesagten Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldforderungen, die zum Bilanzstichtag noch nicht ausgezahlt worden waren, in Höhe von 328.476 Tsd. Euro.

Die Bayern-Versicherung Lebensversicherung ist gemäß § 221 ff. VAG Mitglied des Sicherungsfonds für Lebensversicherer. Dieser erhebt jährlich Beiträge bis maximal 0,2 Promille der Summe der versicherungstechnischen Nettorückstellungen, bis ein Sicherungsvermögen von 1 Promille der Summe der versicherungstechnischen Nettorückstellungen aufgebaut ist.

Das Vermögen des Sicherungsfonds hat den vom Gesetzgeber vorgegebenen Umfang mittlerweile erreicht. Nach den Regelungen der Verordnung über die Finanzierung des Sicherungsfonds für die Lebensversicherer erfolgt jedoch weiterhin jedes Jahr eine Beitragserhebung, um die aktuelle Höhe des Sicherungsvermögens zu beziffern und die daraus resultierende Soll-Beteiligung der Mitglieder festzustellen. Für die Bayern-Versicherung Lebensversicherung können daraus zukünftig Verpflichtungen entstehen.

Der Sicherungsfonds kann darüber hinaus Sonderbeiträge in Höhe von weiteren 1 Promille der Summe der versicherungstechnischen Nettorückstellungen erheben, dies entspricht einer Verpflichtung von 22.092.460 Euro.

Die Gesellschaft hat sich zudem verpflichtet, dem Sicherungsfonds oder alternativ der Protektor Lebensversicherungs-AG finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen, sofern die Mittel des Sicherungsfonds bei einem Sanierungsfall nicht ausreichen. Diese Verpflichtung beträgt 1 Prozent der Summe der versicherungstechnischen Nettorückstellungen unter Anrechnung der zu diesem Zeitpunkt bereits an den Sicherungsfonds geleisteten Jahres- und Sonderbeiträge. Unter Berücksichtigung der bisher gezahlten Beiträge lag die Gesamtverpflichtung zum Bilanzstichtag bei 199.569.608 Euro.

Die Bayern-Versicherung Lebensversicherung ist Gründungsmitglied der Versorgungsausgleichskasse Pensionskasse VVaG. Die Gründungsmitglieder sind satzungsgemäß verpflichtet, auf Anforderung des VVaG zusätzliche Gründungsstockmittel zum Zweck der Erfüllung der Solvabilitätsvorschriften zur Verfügung zu stellen.

Derzeit ist kein Sachverhalt bekannt, der eine Inanspruchnahme einer Haftungszusage erwarten lässt.

Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen beliefen sich insgesamt auf 1.262.519 Euro, davon 903.636 Euro gegenüber verbundenen Unternehmen. Sie bestanden aus Miet- und Leasingverpflichtungen.

Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

I. 1. a) Gebuchte Bruttobeiträge

Geschäftsjahr
Vorjahr
Versicherungsarten
Einzelversicherungen 2.343.685.286 2.290.051.915
Kollektivversicherungen 509.703.613 447.450.568
Selbst abgeschlossenes Versicherungsgeschäft 2.853.388.899 2.737.502.483
Zahlungsweise
Laufende Beiträge 1.339.580.402 1.338.445.165
Einmalbeiträge 1.513.808.497 1.399.057.318
Selbst abgeschlossenes Versicherungsgeschäft 2.853.388.899 2.737.502.483
Vertragsarten
Verträge ohne Gewinnbeteiligung 90.270.039 74.731.749
Verträge mit Gewinnbeteiligung 1.597.526.078 1.756.327.580
Verträge, bei denen das Anlagerisiko von den Versicherungsnehmern getragen wird 1.165.592.782 906.443.154
Selbst abgeschlossenes Versicherungsgeschäft 2.853.388.899 2.737.502.483

Rückversicherungssaldo

Anteil der Rückversicherer an Geschäftsjahr
Vorjahr
den verdienten Beiträgen -76.908.773 -68.023.380
den Bruttoaufwendungen für Versicherungsfälle 14.537.839 11.914.933
den Bruttoaufwendungen für den Versicherungsbetrieb 49.646.750 43.684.689
der Veränderung der Deckungsrückstellung 6.808.313 7.188.708
Selbst abgeschlossenes Versicherungsgeschäft -5.915.871 -5.235.050

II. 2. Sonstige Aufwendungen

In diesem Posten sind Aufwendungen aus der Aufzinsung der Sonstigen Rückstellungen in Höhe von 39.917 Euro enthalten.

Sonstige Angaben

Anzahl der Mitarbeiter

Bei der Bayern-Versicherung Lebensversicherung waren im Jahr 2019 durchschnittlich 640 Mitarbeiter beschäftigt.

Mitarbeiter Geschäftsjahr Vorjahr
Innendienst-Vollzeitmitarbeiter 211 211
Innendienst-Teilzeitmitarbeiter 88 92
Angestellte Außendienstmitarbeiter 125 124
Auszubildende 216 221
Gesamt 640 648

Provisionen und sonstige Bezüge der Versicherungsvertreter, Personalaufwendungen

Geschäftsjahr
Tsd. €
Vorjahr
Tsd. €
1. Provisionen jeglicher Art der Versicherungsvertreter i. S. d. § 92 HGB für das selbst abgeschlossene Versicherungsgeschäft -136.717 -115.229
2. Sonstige Bezüge der Versicherungsvertreter i. S. d. § 92 HGB -2.581 -2.506
3. Löhne und Gehälter -35.113 -33.791
4. Soziale Abgaben und Aufwendungen für Unterstützung -5.573 -5.374
5. Aufwendungen für Altersversorgung -12.829 -15.592
6. Aufwendungen insgesamt -192.813 -172.492

Gesamthonorar Abschlussprüfer

Geschäftsjahr
Vorjahr
Abschlussprüfungsleistungen -299.291 -309.098
Andere Bestätigungsleistungen -1.000 -1.000
Steuerberatungsleistungen -8.925 0
Gesamt -309.216 -310.098

Die Abschlussprüfungsleistungen umfassten die Jahresabschlussprüfung und die Prüfung der Solvabilitätsübersicht. Es wurden Andere Bestätigungsleistungen für die Beitragsmeldung an den Sicherungsfonds für die Lebensversicherer gemäß § 7 Abs. 5 SichLVFinV sowie Sonstige Leistungen für die gutachterliche Stellungnahme zu Umstrukturierung von Fonds erbracht.

Gremien

Die Mitglieder des Aufsichtsrats und des Vorstands sind im Kapitel „Gremien“ vor dem Lagebericht aufgeführt.

Die Bezüge des Vorstands lagen bei 1.544.229 Euro. Die Zahlungen an frühere Vorstandsmitglieder und deren Hinterbliebene beliefen sich im Geschäftsjahr auf 527.798 Euro. Für Pensionsverpflichtungen gegenüber früheren Vorstandsmitgliedern und deren Hinterbliebene wurden insgesamt 2.349.478 Euro zurückgestellt. Für die Mitglieder des Aufsichtsrats wurden 282.169 Euro, für Beiratsmitglieder 77.115 Euro aufgewendet.

In den Hypothekenforderungen sind Kredite an Mitglieder des Aufsichtsrats mit 153.388 Euro (Tilgungen im Geschäftsjahr: 0 Euro) mit einem Zinssatz in Höhe von 4,15 Prozent enthalten. Die Laufzeit beträgt zehn Jahre. Sie wurden zu marktüblichen Bedingungen ausgereicht.

Konzernzugehörigkeit

Die Bayern-Versicherung Lebensversicherung gehört zum Konzern Versicherungskammer. Die Versicherungskammer Bayern Versicherungsanstalt des öffentlichen Rechts, München, stellt als Mutterunternehmen den Konzernabschluss für den größten und den kleinsten Kreis von Unternehmen auf und wird die Bayern-Versicherung Lebensversicherung in den Konzernabschluss einbeziehen.

Der nach § 291 Abs. 1 HGB befreiende Konzernabschluss und Konzernlagebericht der Versicherungskammer Bayern Versicherungsanstalt des öffentlichen Rechts, München, wird im Bundesanzeiger bekannt gemacht.

Der Konzernabschluss ist außerdem am Firmensitz der Versicherungskammer Bayern Versicherungsanstalt des öffentlichen Rechts, Maximilianstraße 53, 80530 München, erhältlich und steht auf www.vkb.de zur Verfügung.

Nachtragsbericht

Wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag lagen nicht vor.

Überschussverteilung 2020

Überschussverteilung 2020

Für das Kalenderjahr 2020 wird die auf den folgenden Seiten dargestellte Überschussverteilung festgelegt. Im Kalenderjahr 2019 galten die gleichen Überschussanteilsätze, falls nicht in Klammern andere Werte angegeben wurden.

Bei wachsenden Versicherungen (W-Tarifen) werden – außer bei fondsgebundenen Lebens- und Rentenversicherungen, Rentenversicherungen mit Mindestrente (Rente Garant/Rente Plus), staatlich förderfähigen Rentenversicherungen mit Mindestrente (BasisRente Garant/RentePlus als BasisRente), Rentenversicherungen als Altersvorsorgevertrag, fondsgebundenen Rentenversicherungen als Altersvorsorgevertrag, Rentenversicherungen mit Mindestleistung (Tarif ARD) und Risikoversicherungen – die einzelnen Erhöhungen bei der Überschussbeteiligung wie selbstständige Versicherungen behandelt.

Bei Versicherungen gegen Einmalbeitrag (einschließlich Zuzahlungen) mit in den ersten Jahren reduzierter laufender Überschussbeteiligung können die Überschussanteilsätze (laufender Überschussanteil, Schlussüberschussanteil) auch unterjährig neu festgelegt werden.

Laufende Überschussbeteiligung

Die Festlegung der laufenden Überschussanteile gilt bei Zuteilung gemäß Beitragsfälligkeit für das im Kalenderjahr 2020 beginnende und bei Zuteilung zum Ende des Versicherungsjahres für das im Kalenderjahr 2020 endende Versicherungsjahr.

Eine Direktgutschrift wird nicht durchgeführt.

Die laufenden Überschussanteile setzen sich – sofern im Folgenden nicht anders beschrieben – in der Regel aus einem Risikoüberschussanteil, einem Zinsüberschussanteil und einem Kostenüberschussanteil mit jeweils unterschiedlichen Anteilsätzen und Bezugsgrößen zusammen. Die angegebenen Sätze sind dabei jeweils als Überschussanteilsätze vor Abzug von Kosten zu verstehen.

Die laufenden Überschussanteile können, abhängig vom jeweiligen Tarif, folgendermaßen verwendet werden:

Verzinsliche Ansammlung

Die laufenden Überschussanteile werden dem Überschussguthaben gutgeschrieben und verzinslich angesammelt.

Fondsgebundene Überschussbeteiligung

Die laufenden Überschussanteile werden in Anteile des InvestmentKonzepts oder des gewählten Fonds umgerechnet.

Todesfallbonus

Bei Tod der versicherten Person wird ein Todesfallbonus in der für das betreffende Versicherungsjahr deklarierten Höhe fällig und zur Erhöhung der versicherten Leistung verwendet.

Bonussumme

Die laufenden Überschussanteile werden für eine zusätzliche Versicherungssumme (Bonussumme) verwendet, die gleichzeitig mit der vertraglich vereinbarten Versicherungssumme fällig wird. Die Bonussumme ist überschussberechtigt.

Beitragsverrechnung

Der laufende Überschussanteil wird mit den Beiträgen des Folgejahres, beim Sofortgewinn mit den Beiträgen ab Versicherungsbeginn verrechnet.

Erlebensfallbonus 1

Die laufenden Überschussanteile werden als Einmalbeitrag für einen beitragsfreien Erlebensfallbonus verwendet, der bei Ablauf der Versicherung (bei Rentenversicherungen bei Beginn der Rentenzahlung oder bei Auszahlung der Kapitalabfindung) ausgezahlt oder zur Erhöhung der versicherten Leistung verwendet wird. Der Erlebensfallbonus ist überschussberechtigt.

Bonusrente

Die laufenden Überschussanteile werden für eine zusätzliche beitragsfreie Rente (Bonusrente) verwendet, die zusammen mit der vereinbarten Rente fällig wird. Die Bonusrente ist überschussberechtigt.

Überschussrente

Die laufenden Überschussanteile werden teils für eine vom Alter abhängige Überschussrente, teils für eine zusätzliche beitragsfreie Rente (Bonusrente) verwendet. Die Bonusrente wird bei der Überschussrente angerechnet. Für die Überschussrente wird ein Prozentsatz, der auf die vereinbarte Rente angewendet wird, vertragsindividuell durch eine Hochrechnung so ermittelt, dass die Überschussrente mit den aktuell für den Zinsüberschuss deklarierten Überschusssätzen finanziert werden kann und die Bonusrente diese Überschussrente spätestens beim 100. Lebensjahr erreicht oder übersteigt.

Zusätzliche Rente im Rahmen einer fondsgebundenen Rentenversicherung

Die laufenden Überschussanteile werden dem Deckungskapital zugeführt. Aus einem Teil der laufenden Überschussanteile wird eine zusätzliche Rente berechnet, die zusammen mit der vereinbarten Rente fällig wird.

Bonus im Falle der Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit

Die mit Eintritt des Leistungsfalls zuzuteilenden Überschussanteile werden zur sofortigen Erhöhung der Versicherungsleistungen (Bonus im Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsfall) verwendet.

Bonus

Die laufenden Überschussanteile werden einem mit dem Rechnungszins verzinsten Überschussguthaben zugeführt. Der Bonus ist überschussberechtigt.

1 Für die im Erlebensfallbonus angelegten Überschussanteile betragen bei den Tarifwerken 2007, 2008, 2009, 2012 und 2013 die Verwaltungskosten für jedes Jahr der Vertragsdauer 1,5 Promille der erreichten Erlebensfallsumme.

Schlussüberschussbeteiligung

Die Schlussüberschussanteile werden fällig bei Ablauf der Versicherung (bei Rentenversicherungen zu Beginn der Rentenzahlung oder bei Auszahlung der Kapitalabfindung, bei fondsgebundenen Pflegerentenversicherungen zu Beginn einer Pflegerentenzahlung oder bei Höherstufung in einen höheren Pflegegrad). Bei Vertragsbeendigung durch Tod oder Kündigung wird ein nach versicherungsmathematischen Grundsätzen reduzierter Schlussüberschussanteil fällig.

Die Schlussüberschussanteilsätze werden jeweils nur für Fälligkeiten im Kalenderjahr 2020 verbindlich festgelegt. Die auf den folgenden Seiten angegebenen Schlussüberschussanteilsätze gelten – sofern im Folgenden nicht anders beschrieben – nur für das überschussberechtigte Versicherungsjahr, das im Jahr 2020 endet. Die Schlussüberschussanteilsätze für Versicherungsjahre, die vor dem Jahr 2020 endeten, ergeben sich aus den Geschäftsberichten der jeweiligen Jahre. Wenn Schlussüberschussanteilsätze für bereits abgelaufene Jahre neu festgelegt werden, ändern sich dadurch die bis einschließlich des Jahres 2019 rechnerisch vorläufig zugeordneten Schlussüberschussanteile. Wurde bis einschließlich 2019 eine rechnerisch vorläufig zugeordnete Mindestbeteiligung festgelegt, so wird diese mit den ebenfalls rechnerisch vorläufig zugeordneten Schlussüberschussanteilen zusammengelegt. Von diesem Gesamtbetrag entfallen 40 Prozent auf die Schlussüberschussbeteiligung.

Ob und in welchem Umfang Schlussüberschussanteile für spätere Fälligkeiten festgelegt werden, wird in den Geschäftsberichten der jeweiligen Jahre veröffentlicht. Hierbei können die Schlussüberschussanteilsätze auch für bereits abgelaufene Jahre jeweils neu festgelegt werden. Die endgültige Höhe der Schlussüberschussanteile steht daher erst nach der Festlegung für das Jahr der Vertragsbeendigung oder des Rentenübergangs fest.

Eine Schlussüberschussbeteiligung ist für Verträge gegen Einmalbeitrag, für Verträge in der beitragsfreien Zeit und für Zuzahlungen derzeit nur dann vorgesehen, wenn sie bei der Aufstellung der Überschussanteilsätze explizit aufgeführt ist. Rentenversicherungen mit sofort beginnender Rentenzahlung erhalten keine Schlussüberschussbeteiligung.

Schlussüberschussanteile ab Tarifwerk 2011

Bezugsgröße für den Schlussüberschussanteil ist – sofern auf den folgenden Seiten nicht anders beschrieben – die Bemessungsgröße für den Zinsüberschussanteil. Die Schlussüberschussanteile werden mit Ausnahme von Berufsunfähigkeitsversicherungen mit einem Zinssatz in Höhe von 2,10 (2,45) Prozent p. a. verzinst. Dieser Zinssatz gilt nur für das überschussberechtigte Versicherungsjahr, das im Jahr 2020 endet. Die Zinssätze für Versicherungsjahre, die vor dem Jahr 2020 endeten, ergeben sich aus den Geschäftsberichten der jeweiligen Jahre. Bei zukünftigen Festlegungen können diese Sätze auch für bereits abgelaufene Jahre jeweils neu deklariert werden. Weitere Einzelheiten enthalten die Versicherungsbedingungen.

Schlussüberschussanteile der Tarifwerke 2009 und älter

Bei Vertragsbeendigung durch Kündigung erfolgt eine Schlussüberschussbeteiligung nur dann, wenn ein Drittel der Versicherungsdauer (bei Rentenversicherungen ein Drittel der Zeit bis zum vereinbarten Rentenbeginn), bei Vereinbarung einer Abrufphase ein Drittel der Zeit bis zu deren Beginn, oder das zehnte Versicherungsjahr abgelaufen ist.

Bezugsgrößen für den Schlussüberschussanteil sind – sofern auf den folgenden Seiten nicht anders beschrieben – bei Versicherungen mit laufender Beitragszahlung

die beitragspflichtige Anfangstodesfallsumme bei Kapitalversicherungen, beim Tarif 4Lk die beitragspflichtige Erlebensfallsumme;

die vereinbarte beitragspflichtige Kapitalabfindung zum vereinbarten Rentenbeginn bei Rentenversicherungen;

das beitragspflichtige Deckungskapital zum vereinbarten Rentenbeginn bei staatlich förderfähigen Rentenversicherungen (BasisRente) und bei Rentenversicherungen als Altersvorsorgevertrag;

der bei jährlicher Zahlungsweise zu entrichtende Jahresbeitrag, ohne Stückkosten und gegebenenfalls ohne Risiko- und sonstige Zuschläge, bei Berufsunfähigkeitsversicherungen in der Anwartschaft;

der bei jährlicher Zahlungsweise zu entrichtende Jahresbeitrag, ohne Stückkosten und gegebenenfalls ohne Risiko- und sonstige Zuschläge, bei Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen in der Anwartschaft sowie die ab Versicherungsbeginn bis zum Zuteilungszeitpunkt vollständig beitragspflichtig zurückgelegten Versicherungsjahre. Bei Tarifen mit vereinbarter Abrufphase gelten die angegebenen Bezugsgrößen zu Beginn der Abrufphase sowie die bis dahin vollständig beitragspflichtig zurückgelegten Versicherungsjahre. Während einer vereinbarten Abrufphase werden weitere Schlussüberschussanteile nur gewährt, sofern und solange in dieser Zeit Beiträge gezahlt werden; es gelten die angegebenen Bezugsgrößen am Ende des jeweiligen Jahres der Abrufphase.

Bezugsgrößen für den Schlussüberschussanteil sind – sofern auf den folgenden Seiten nicht anders beschrieben – bei Versicherungen gegen Einmalbeitrag

die Anfangstodesfallsumme bei Kapitalversicherungen;

die vereinbarte Kapitalabfindung zum vereinbarten Rentenbeginn bei Rentenversicherungen;

das Deckungskapital zum vereinbarten Rentenbeginn bei staatlich förderfähigen Rentenversicherungen (BasisRente) sowie die ab Versicherungsbeginn bis zum Zuteilungszeitpunkt vollständig zurückgelegten Versicherungsjahre. Bei Tarifen mit vereinbarter Abrufphase gelten die angegebenen Bezugsgrößen zu Beginn der Abrufphase sowie die bis dahin vollständig zurückgelegten Versicherungsjahre. Während einer vereinbarten Abrufphase werden keine Schlussüberschussanteile gewährt.

Bewertungsreserven und Mindestbeteiligung

1 Beteiligung an den Bewertungsreserven

Soweit einem Versicherungsvertrag 1 nach § 153 VVG eine Beteiligung an den Bewertungsreserven zusteht, wird das Verfahren zur Zuteilung der Bewertungsreserven verbindlich für das Jahr 2020 festgelegt.

1.1 Zuordnung der Bewertungsreserven

Die Bewertungsreserven werden dem Versicherungsvertrag nach einem verursachungsorientierten Verfahren jährlich zum Bilanzstichtag rechnerisch (§ 153 Abs. 3 VVG) zugeordnet.

Dazu wird der Wert der Summe aus dem konventionellen Deckungskapital, soweit es positiv ist, und aus den bereits zugeteilten nicht fondsgebundenen Überschussguthaben des Vertrags am Bilanzstichtag zuzüglich der entsprechenden Werte zu den vorangegangenen Bilanzstichtagen bestimmt. Bei Renten- und Kapitalversicherungen werden zusätzlich die Beitragsüberträge berücksichtigt. Dieser für den Vertrag ermittelte Wert wird zu dem entsprechenden Wert aller berechtigten Verträge ins Verhältnis gesetzt (Verteilungsschlüssel). Während des Rentenbezugs werden bei der Ermittlung des Verteilungsschlüssels nur die Deckungskapitalien seit Rentenbeginn berücksichtigt, wobei dieser Verteilungsschlüssel noch mit dem Quotienten aus der aktuellen garantierten Rente (bei Fälligkeit einer Todesfallleistung im Rentenbezug aus dem Barwert der Todesfallleistung) und der Deckungsrückstellung des vorangegangenen Bilanzstichtags multipliziert wird.

Der so zum Bilanzstichtag ermittelte Verteilungsschlüssel gibt den individuellen Anteil der Bewertungsreserven des Vertrags im Verhältnis zur Gesamtheit aller berechtigten Verträge wieder und gilt jeweils für einen Zeitraum von zwölf Monaten. Der Zeitraum beginnt am 1. Januar des Folgejahres nach 12 Uhr mittags und endet am 1. Januar des nachfolgenden Jahres um 12 Uhr mittags. Welcher Verteilungsschlüssel gilt, hängt vom Zeitpunkt des Beginns der Rentenzahlung, der Auszahlung der Kapitalabfindung, des Wirksamwerdens der Kündigung, des Todesfalls oder des Berufsunfähigkeit/Erwerbsunfähigkeits-Leistungsfalls ab.

1.2 Zuteilung der Bewertungsreserven

Kapital-, Risiko-, Risiko-Zusatz- und Restkreditversicherungen

Bewertungsreserven werden bei Ablauf der (Zusatz-)Versicherung oder bei Beendigung der (Zusatz-)Versicherung vor Ablauf durch Tod der versicherten Person oder Kündigung (Zuteilungszeitpunkte) zugeteilt.

Rentenversicherungen

Bewertungsreserven werden bei Beginn der Rentenzahlung oder Auszahlung der Kapitalabfindung sowie bei Beendigung des Vertrags vor Beginn der Rentenzahlung durch Tod oder Kündigung (Zuteilungszeitpunkte) zugeteilt.

Nach Beginn der Rentenzahlung erfolgt die Zuteilung zum Ende des Versicherungsjahres, wenn die versicherte Person diesen Zuteilungszeitpunkt erlebt, erstmals am Ende des ersten Rentenbezugsjahres. Darüber hinaus erfolgt eine Zuteilung bei Beendigung des Vertrags, sofern dann eine Versicherungsleistung fällig wird.

Selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherungen und Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen sowie selbstständige Erwerbsunfähigkeitsversicherungen und Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherungen Bewertungsreserven werden bei Eintritt des Leistungsfalls und im leistungsfreien Zustand bei Ablauf und bei Beendigung der (Zusatz-)Versicherung durch Tod oder Kündigung (Zuteilungszeitpunkte) zugeteilt.

Nach Eintritt des Leistungsfalls erfolgt die Zuteilung zum Ende des Versicherungsjahres, wenn die versicherte Person diesen Zuteilungszeitpunkt erlebt, erstmals am Ende des ersten Rentenbezugsjahres.

Fondsgebundene Pflegerentenversicherungen

Bewertungsreserven werden für den anwartschaftlichen Teil bei Eintritt des Leistungsfalls und bei Höherstufung in einen höheren Pflegegrad sowie, solange ein anwartschaftlicher Teil besteht, bei Beendigung der Versicherung durch Tod oder Kündigung (Zuteilungszeitpunkte) zugeteilt.

Nach Eintritt des Leistungsfalls erfolgt die Zuteilung für den leistungspflichtigen Teil zum Ende des Versicherungsjahres, wenn die versicherte Person diesen Zuteilungszeitpunkt erlebt, erstmals am Ende des ersten Rentenbezugsjahres.

Zuteilung der Bewertungsreserven

Für die Zuteilung wird der Betrag der maßgebenden Bewertungsreserven für den Zuteilungszeitpunkt gemäß den untenstehenden Regelungen ermittelt. Dieser wird gemäß dem ermittelten Verteilungsschlüssel zur Hälfte dem Vertrag zugeteilt und zur Erhöhung der Versicherungsleistungen oder des Rückkaufswerts verwendet. Die Wertermittlung der maßgebenden Bewertungsreserven wird monatlich jeweils zum ersten auf den Monatsersten folgenden Werktag durchgeführt.

Ablauf der Versicherung (bei Rentenversicherungen Beendigung der Aufschubzeit)

Bei Ablauf der Versicherung oder bei Beendigung der Aufschubzeit bei Rentenversicherungen wird der Betrag der Bewertungsreserven für den Monat vor Ablauf der (Zusatz-)Versicherung bzw. vor Beendigung der Aufschubzeit ermittelt.

Rentenbezug (Rentenversicherungen, selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherungen und Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen, selbstständige Erwerbsunfähigkeitsversicherungen und Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherungen, fondsgebundene Pflegerentenversicherungen):

Während des Rentenbezugs wird der Betrag der Bewertungsreserven jeweils für den Monat vor dem Jahrestag der Versicherung ermittelt.

Tod der versicherten Person, Eintritt des Leistungsfalls bei Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherungen sowie Eintritt des Leistungsfalls sowie Höherstufung in einen höheren Pflegegrad bei fondsgebundenen Pflegerentenversicherungen.

Erfolgt die Meldung über den Tod der versicherten Person oder den Leistungsfall bei Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit sowie Pflegebedürftigkeit bis zum 15. eines Monats, wird der Betrag der Bewertungsreserven für den Monat vor der Meldung ermittelt. Erfolgt die Meldung nach dem 15. des Monats, wird der Betrag der Bewertungsreserven für den Monat der Meldung ermittelt.

Kündigung

Geht eine Kündigung bis zum 27. des Monats vor dem Wirksamwerden der Kündigung zu, wird der Betrag der Bewertungsreserven für den Monat vor dem Wirksamwerden der Kündigung ermittelt. Geht die Kündigung nach dem 27. des betreffenden Monats ein, wird der Betrag der Bewertungsreserven für den Monat des Wirksamwerdens der Kündigung ermittelt.

Der rechnerische Betrag der Bewertungsreserven kann sich vor dem Zuteilungszeitpunkt der Höhe nach jederzeit ändern, starken Schwankungen unterliegen oder sogar ganz entfallen. Nur der zum Zuteilungszeitpunkt ermittelte Betrag der Bewertungsreserven ist maßgeblich für die dem Vertrag tatsächlich zustehende Beteiligung an den Bewertungsreserven.

2 Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven

Die Höhe der maßgebenden Bewertungsreserven kann im Zeitablauf großen Schwankungen unterliegen. Um diese Schwankungen auszugleichen, kann für den Vertrag, über den gesetzlichen Anspruch hinaus, eine Mindestbeteiligung zum Zuteilungszeitpunkt der Bewertungsreserven vorgesehen werden.

Die Mindestbeteiligung wird bei Tod der versicherten Person vor Ablauf der (Zusatz-)Versicherung, bei Rentenversicherungen vor Beginn der Rentenzahlung oder bei Kündigung nach versicherungsmathematischen Grundsätzen reduziert.

Die Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven wird jeweils nur für Zuteilungszeitpunkte im Kalenderjahr 2020 verbindlich festgelegt. Die im Folgenden angegebenen Sätze für die Mindestbeteiligung gelten – sofern im Folgenden nicht anders beschrieben – nur für das im Jahr 2020 endende Versicherungsjahr. Die Sätze für Versicherungsjahre, die vor dem Jahr 2020 enden, ergeben sich aus den Geschäftsberichten der jeweiligen Jahre. Wenn die Sätze für die Mindestbeteiligung für bereits abgelaufene Jahre neu festgelegt werden, ändert sich dadurch die bis einschließlich des Jahres 2019 rechnerisch vorläufig zugeordnete Mindestbeteiligung. Wurde bis einschließlich 2019 eine rechnerisch vorläufig zugeordnete Mindestbeteiligung festgelegt, so wird diese mit den ebenfalls rechnerisch vorläufig zugeordneten Schlussüberschussanteilen zusammengelegt. Von diesem Gesamtbetrag entfallen 60 Prozent auf die Mindestbeteiligung.

Ob und in welchem Umfang eine Mindestbeteiligung für spätere Zuteilungszeitpunkte festgelegt wird, wird in den Geschäftsberichten der jeweiligen Jahre veröffentlicht. Hierbei können die Sätze für die Mindestbeteiligung auch für bereits abgelaufene Jahre jeweils neu festgelegt werden. Die endgültige Höhe der Sätze für die Mindestbeteiligung steht daher erst nach der Festlegung für das Jahr der Vertragsbeendigung oder des Rentenübergangs fest.

Sofern eine Mindestbeteiligung deklariert ist, reduziert sich der auszuzahlende Betrag um die tatsächlich zur Auszahlung kommenden Bewertungsreserven. Sofern zum Zuteilungszeitpunkt der für den Vertrag tatsächlich ermittelte Betrag der Beteiligung an den Bewertungsreserven höher ist als der Betrag, der dem Vertrag als Mindestbeteiligung zusteht, entfällt die Mindestbeteiligung und der höhere tatsächliche Wert der auf den Vertrag entfallenden Bewertungsreserven wird gewährt.

Eine Mindestbeteiligung ist derzeit nur vorgesehen, soweit sie im Folgenden explizit aufgeführt ist. Rentenversicherungen mit sofort beginnender Rentenzahlung erhalten keine Mindestbeteiligung.

Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven ab Tarifwerk 2011

Die Bezugsgrößen für die Mindestbeteiligung entsprechen denjenigen für die Schlussüberschussanteile. Ebenso gelten die bei der Schlussüberschussbeteiligung beschriebenen Regelungen.

Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven der Tarifwerke 2009 und älter

Bei Vertragsbeendigung durch Kündigung erfolgt eine Mindestbeteiligung nur dann, wenn ein Drittel der Versicherungsdauer (bei Rentenversicherungen ein Drittel der Zeit bis zum vereinbarten Rentenbeginn), bei Vereinbarung einer Abrufphase ein Drittel der Zeit bis zu deren Beginn, oder das zehnte Versicherungsjahr abgelaufen ist.

Die Bezugsgrößen für die Mindestbeteiligung entsprechen denjenigen für die Schlussüberschussanteile. Ebenso gelten die bei der Schlussüberschussbeteiligung beschriebenen Regelungen.

1 Hinsichtlich der Bewertungsreserven wird das Kapitalisierungsprodukt WertKonto Plus wie eine Kapitalversicherung behandelt.

Überschussverteilung für die Tarifwerke ab 2011

1. Einzel-Kapitalversicherungen und Gruppen-Kapitalversicherungen

1.1 Kapitalversicherung – mit Ausnahme des GenerationenDepots

1.1.1 Laufender Überschussanteil

Tarifwerk Zinsüberschussanteil Risikoüberschussanteil
Kapitalversicherung mit Gesundheitsprüfung Kapitalversicherung ohne Gesundheitsprüfung (Tarif 1oG)
2018 2017 2015 2% (2,25%) abzüglich Rechnungszins 5% 40%
2013 0,25% (0,5%) 5% 40%
2012 0,25% (0,5%) 0% Männer Frauen
45% 40%

Reduktion des Zinsüberschussanteils bei Versicherung gegen Einmalbeitrag und bei Zuzahlungen

Versicherungsbeginn Reduktion für das … überschussberechtigte Jahr um … Prozentpunkte1
1. 2. 3. 4. 5.
ab 01.01.2017 0,8 0,8 0,8 0,8 0,8
(1,05) (1,05) (1,05) (1,05) (1,05)
01.01.2016-01.12.2016 0,45 0,45 0,45 0,45 0,45
(0,7) (0,7) (0,7) (0,7) (0,7)
01.05.2015-01.12.2015 0,45 0,45 0,45 0,45 0,45
(0,7) (0,7) (0,7) (0,7) (0,7)
01.01.2015-01.04.2015 0,45 0,45 0,45 0,45 0
(0,7) (0,7) (0,7) (0,7)
01.08.2013-01.12.2014 0,25 0,25 0,25 0,25 0
(0,5) (0,5) (0,5) (0,5)
bis 01.07.2013 0,25 0,25 0,25 0,25 0
(0,5) (0,5) (0,5) (0,4)

1 Bei Gruppenversicherungen nach Sondertarifen bei Tarifwerk 2012 wird der Zinsüberschussanteil nicht reduziert.

Laufender Überschussanteil:

bis zum TarifWerk 2013 und beim Erlebensfallbonus: Zinsüberschussanteil in Prozent des Deckungskapitals, um ein Jahr mit dem Rechnungszins abgezinst

ab dem Tarifwerk 2015: Zinsüberschussanteil in Prozent des durchschnittlichen Deckungskapitals, um ein Jahr mit dem Rechnungszins abgezinst

Risikoüberschussanteil in Prozent desjenigen Teils des Beitrags, der zur Abdeckung des Todesfallrisikos dient, gegebenenfalls ohne Risiko- und sonstige Zuschläge. Der Risikoüberschussanteil ist begrenzt auf höchstens 5 Promille des unter Todesfallrisiko stehenden Kapitals.

Ein Verwaltungskostenüberschussanteil wird nicht gewährt.

Der laufende Überschussanteil wird am Ende des Versicherungsjahres zugeteilt.

Verwendungsmöglichkeiten für den laufenden Überschussanteil: 2

Erlebensfallbonus oder fondsgebundene Überschussbeteiligung. Wird bei Versicherungen mit Zuzahlungsrecht die Versicherungsdauer durch Zuzahlungen abgekürzt, so wird zum vorgezogenen Ablauf das Deckungskapital des Erlebensfallbonus fällig.

2 Bei Rückdeckungsversicherungen als Direktzusage zusätzlich: Barauszahlung (ab Tarifwerk 2013 mit Versicherungsbeginnen ab 1. Januar 2014), Beitragsverrechnung (ab Tarifwerk 2015 mit Versicherungsbeginnen ab 1. Januar 2016).

1.1.2 Schlussüberschussanteil, Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven

Tarifwerk Schlussüberschussanteil1
bei einer Beitragszahlungsdauer von beitragspflichtig Einmalbeitrag, Erlebensfallbonus Zuzahlung
2018 0,16% 0,12% 0,12%
2017 (0,3%) (0,24%) (0,24%)
2015 bis zu 0,08% 0,12% 0,12%
12 Jahren (0,18%) (0,24)% (0,24%)
mehr als 0,16% 0,12% 0,12%
12 Jahren (0,3%) (0,24)% (0,24%)
2013 0,12% 0% 0%
2012 (0,24%)
Tarifwerk Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven1
fondsgeb. Überschussbeteiligung beitragspflichtig
2018 0,2% 0,24%
2017 (0,2%)
2015 0,2% 0,12%
0,2% 0,24%
(0,2%)
2013 0% 0,18%
2012 (0,16%)
Tarifwerk Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven1
Einmalbeitrag, Erlebensfallbonus Zuzahlung
2018 0,18% 0,18%
2017 (0,16%) (0,16%)
2015 0,18% 0,18%
(0,16%) (0,16%)
0,18% 0,18%
(0,16%) (0,16%)
2013 0% 0%
2012

1 Bei Versicherungen gegen Einmalbeitrag (nicht bei Gruppenversicherungen nach Sondertarifen bei Tarifwerk 2012) wird der angegebene Satz für den Schlussüberschussanteil während der ersten zwölf Jahre bei Versicherungsbeginnen bis 1. Juli 2013 um 0,35 Prozentpunkte und bei Versicherungsbeginnen ab 1. August 2013 bis 1. Dezember 2014 um 0,3 Prozentpunkte erhöht. Bei Versicherungen gegen Einmalbeitrag und bei Zuzahlungen wird der angegebene Satz für den Schlussüberschussanteil während der ersten zwölf Jahre bei Versicherungsbeginnen ab 1. Mai 2015 bis 1. Juli 2015 um 0,11 Prozentpunkte, bei Versicherungsbeginnen ab 1. August 2015 bis 1. Dezember 2015 um 0,21 Prozentpunkte und bei Versicherungsbeginnen ab 1. Januar 2016 bis 1. September 2018 um 0,1 Prozentpunkte vermindert, bei Versicherungsbeginnen ab 1. Oktober 2018 bis 1. September 2019 um 0,1 Prozentpunkte erhöht und bei Versicherungsbeginnen ab 1. Oktober 2019 um 0,2 Prozentpunkte vermindert. Wird bei Versicherungen mit Zuzahlungsrecht die Versicherungsdauer durch Zuzahlungen abgekürzt, so werden zum vorgezogenen Ablauf ein nach versicherungsmathematischen Grundsätzen reduzierter Schlussüberschussanteil sowie eine ebenso reduzierte Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven fällig. Bei Barauszahlung, Beitragsverrechnung und bei Vermögensbildungsversicherungen entfallen der Schlussüberschussanteil und die Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven. Zudem entfallen der Schlussüberschussanteil und die Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven für den Teil des Erlebensfallbonus, der gegebenenfalls aus Beitragsverrechnung stammt. Bei Teilnahme an einem Gruppenversicherungsvertrag werden der Schlussüberschussanteilsatz um 0,02 (0,06) Prozentpunkte (bei der fondsgebundenen Überschussbeteiligung jedoch um 0,05 (0,1) Prozentpunkte) und der Satz für die Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven um 0,03 (0,04) Prozentpunkte gekürzt. Zu kürzende Sätze werden in keinem Fall weiter als auf 0 Prozent herabgesetzt. Ab Tarifwerk 2015 kann bei fondsgebundener Überschussbeteiligung ein zusätzlicher Schlussüberschussanteil gewährt werden. Die Höhe des zusätzlichen Schlussüberschussanteils richtet sich nach den zugrunde liegenden Anlageformen, aus denen sich das Anteildeckungskapital zusammensetzt. Für jede Anlageform wird der Satz für den zusätzlichen Schlussüberschussanteil individuell festgelegt. Diese Sätze sind in Abschnitt 13 aufgeführt. Ist eine Anlageform in der dortigen Auflistung nicht explizit genannt, beträgt der entsprechende Satz 0 Prozent.
2 Bei den Tarifen 2 und 2v ist die Beitragszahlungsdauer bis zum voraussichtlichen Ablauftermin maßgebend.

1.2 GenerationenDepot

1.2.1 Laufender Überschussanteil

Tarifwerk Zinsüberschussanteil Risikoüberschussanteil
2018 2017 2015 2% (2,25%) abzüglich Rechnungszins 40%
2013 0,25% (0,5%) 40%
2012 0,25% (0,5%) Männer Frauen
45% 40%

Reduktion des Zinsüberschussanteils

Versicherungsbeginn Reduktion für das … überschussberechtigte Jahr um … Prozentpunkte
1. 2. 3. 4. 5.
ab 01.01.2017 0,8 0,8 0,8 0,8 0,8
(1,05) (1,05) (1,05) (1,05) (1,05)
01.01.2016-01.12.2016 0,45 0,45 0,45 0,45 0,45
(0,7) (0,7) (0,7) (0,7) (0,7)
01.05.2015-01.12.2015 0,45 0,45 0,45 0,45 0,45
(0,7) (0,7) (0,7) (0,7) (0,7)
01.01.2015-01.04.2015 0,45 0,45 0,45 0,45 0
(0,7) (0,7) (0,7) (0,7)
01.08.2013-01.12.2014 0,25 0,25 0,25 0,25 0
(0,5) (0,5) (0,5) (0,5)
bis 01.07.2013 0,25 0,25 0,25 0,25 0
(0,5) (0,5) (0,5) (0,4)

Laufender Überschussanteil:

Zinsüberschussanteil in Prozent des durchschnittlichen Deckungskapitals, mit dem Rechnungszins auf den Beginn des Versicherungsjahres abgezinst

Risikoüberschussanteil in Prozent desjenigen Teils des Beitrags, der zur Abdeckung des Todesfallrisikos dient. Der Risikoüberschuss ist begrenzt auf höchstens 5 /12 Promille des im Monat der Zuteilung unter Todesfallrisiko stehenden Kapitals.

Ein Verwaltungskostenüberschussanteil wird nicht gewährt.

Der Risikoüberschussanteil wird jeweils zu Beginn eines Versicherungsmonats, der Zinsüberschussanteil jeweils am Ende des Versicherungsjahres zugeteilt.

Verwendungsmöglichkeiten für den laufenden Überschussanteil:

Bonus

1.2.2 Schlussüberschussanteil, Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven

Tarifwerk Schlussüberschussanteil1 Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven
Einmalbeitrag Bonus Einmalbeitrag Bonus
2018 2017 2015 0,12% (0,24%) 0,12% (0,24%) 0,18% (0,16%) 0,18% (0,16%)
2013 2012 0,04% (0%) 0,04% (0%) 0,06% (0%) 0,06% (0%)

1 Bei Versicherungen gegen Einmalbeitrag wird der angegebene Satz für den Schlussüberschussanteil während der ersten zwölf Jahre bei Versicherungsbeginnen bis 1. Juli 2013 um 0,35 Prozentpunkte und bei Versicherungsbeginnen ab 1. August 2013 bis 1. Dezember 2014 um 0,3 Prozentpunkte erhöht, bei Versicherungsbeginnen ab 1. Mai 2015 bis 1. Dezember 2015 um 0,11 Prozentpunkte und bei Versicherungsbeginnen ab 1. Januar 2016 bis 1. September 2018 um 0,1 Prozentpunkte vermindert, bei Versicherungsbeginnen ab 1. Oktober 2018 bis 1. September 2019 um 0,1 Prozentpunkte erhöht und bei Versicherungsbeginnen ab 1. Oktober 2019 um 0,2 Prozentpunkte vermindert.

2. Risikoversicherungen, Restkreditversicherungen, Bildungskreditversicherungen und Bauspar-Risikoversicherungen

Die angegebenen Überschussanteilsätze gelten für das im Kalenderjahr 2020 beginnende Versicherungsjahr.

2.1 Risikoversicherung als Basisschutz

Tarifwerk Risikoüberschussanteil Kostenüberschussanteil1
Nichtraucher Raucher Nichtraucher Raucher
2018 33% 31% 0,35‰ 0,35‰

1 Der Satz für den Kostenüberschussanteil reduziert sich bei einer Versicherungsdauer von neun Jahren auf 80 Prozent, bei acht Jahren auf 60 Prozent, bei sieben Jahren auf 40 Prozent und bei sechs Jahren auf 20 Prozent des genannten Werts. Bei Versicherungsdauern von bis zu fünf Jahren entfällt der Kostenüberschussanteil.

Überschussverwendung und Bemessungsgrößen:

Beitragsverrechnung (Sofortgewinn): Risikoüberschussanteil in Prozent des bei jährlicher Zahlungsweise zu entrichtenden Jahresbeitrags, ohne jährlich anfallende Kosten und gegebenenfalls ohne Risiko- und sonstige Zuschläge, und Kostenüberschussanteil in Promille der aktuellen Versicherungssumme

Es werden weder ein Schlussüberschussanteil noch eine Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven gewährt.

2.2 Risikoversicherung – mit Ausnahme der Risikoversicherung zur staatlich förderfähigen Rentenversicherung (BasisRente)

Todesfallbonus1 Nichtraucher Raucher
TarifWerk Endalter
2019 35% 32%
Versicherungssumme Versicherungssumme
bis 80.000
ab 100.000
bis 80.000
ab 100.000
2018 44% 71% 26% 46%
2017 bis 40 54% 86% 33% 56%
2015
2013 ab 41 43% 70% 25% 45%

1 Ab Tarifwerk 2019 ist die Überschussverwendung Todesfallbonus nur noch für Einmalbeiträge möglich.

Beitragsverrechnung Risikoüberschussanteil Kostenüberschussanteil2
TarifWerk Nichtraucher Raucher Nichtraucher Raucher
2019 30% 28% 0,24‰ 0,24‰

2 Der Satz für den Kostenüberschussanteil reduziert sich bei einer Versicherungsdauer von neun Jahren auf 80 Prozent, bei acht Jahren auf 60 Prozent, bei sieben Jahren auf 40 Prozent und bei sechs Jahren auf 20 Prozent des genannten Werts. Bei Versicherungsdauern von bis zu fünf Jahren entfällt der Kostenüberschussanteil. Der Satz für den Kostenüberschussanteil gilt gegebenenfalls auch für jede dynamische Erhöhung.

Beitragsverrechnung Nichtraucher Raucher
TarifWerk Endalter Versicherungssumme Versicherungssumme
bis 80.000
ab 100.000
bis 80.000
ab 100.000
2018 31% 42% 21% 32%
2017 bis 40 35% 46% 24% 35%
2015
2013 ab 41 30% 41% 20% 31%

Bei Versicherungen auf verbundene Leben (Tarife RUv, Rknv, Rkpv, Rfkv, Rfknv und Rfkpv) gilt der niedrigere der Sätze, die für die versicherte und für die mitversicherte Person getrennt ermittelt werden.

Die Überschusssätze für Versicherungssummen zwischen 80.000 Euro und 100.000 Euro werden durch lineare Interpolation ermittelt.

Tarifwerk Todesfallbonus Beitragsverrechnung
2012 30% 23%

Überschussverwendung und Bemessungsgrößen:

Todesfallbonus in Prozent der jeweiligen Todesfallsumme

Beitragsverrechnung (Sofortgewinn) bis zum Tarifwerk 2018: in Prozent des bei jährlicher Zahlungsweise zu entrichtenden Jahresbeitrags, ohne Stückkosten und gegebenenfalls ohne Risiko- und sonstige Zuschläge. Eine Beitragsverrechnung ist nur möglich wenn die Beitragszahlungsdauer mit der Versicherungsdauer übereinstimmt. Ausnahme: Tarife Rfk, Rfkv.

Beitragsverrechnung (Sofortgewinn) ab dem Tarifwerk 2019: Risikoüberschussanteil in Prozent des bei jährlicher Zahlungsweise zu entrichtenden Jahresbeitrags, ohne jährlich anfallende Kosten und gegebenenfalls ohne nach versicherungsmathematischen Grundsätzen aufgeteilte Kosten aus einer beitragsfreien Zeit sowie gegebenenfalls ohne Risiko- und sonstige Zuschläge, und Kostenüberschussanteil in Promille der (durchschnittlichen) Versicherungssumme. Beitragsverrechnung ist nur möglich, wenn die Beitragszahlungsdauer mit der Versicherungsdauer übereinstimmt. Ausnahme: Tarife Rfkn, Rfkp, Rfknv und Rfkpv.

Es werden weder ein Schlussüberschussanteil noch eine Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven gewährt.

2.3 Risikoversicherung zur staatlich förderfähigen Rentenversicherung (BasisRente)

Tarifwerk Todesfallbonus Beitragsverrechnung
2017 115% 53%
2015
2013
2012 Männer Frauen Männer Frauen
125% 105% 55% 51%

Überschussverwendung und Bemessungsgrößen:

Todesfallbonus in Prozent der jeweiligen Todesfallsumme

Beitragsverrechnung (Sofortgewinn) in Prozent des bei jährlicher Zahlungsweise zu entrichtenden Jahresbeitrags, ohne Stückkosten und gegebenenfalls ohne Risiko- und sonstige Zuschläge. Eine Beitragsverrechnung ist nur möglich, wenn die Beitragszahlungsdauer bis zum Beginn der Phase, ab der die Versicherungssumme fällt, vereinbart ist.

Es werden weder ein Schlussüberschussanteil noch eine Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven gewährt.

2.4 Restkreditversicherung, Bildungskreditversicherung

Tarifwerk Restkreditversicherung1 Bildungskreditversicherung
2017 50%
2015
2013 55% 50%
2012 Männer Frauen Partnervers. 50%
60% 50% 55%

1 Restkreditversicherungen der Formen KreditSchutz und KreditSchutz Plus des Tarifwerks 2013 sind nicht am Überschuss beteiligt.

Überschussverwendung und Bemessungsgrößen:

Todesfallbonus in Prozent der jeweiligen Todesfallsumme

Es werden weder ein Schlussüberschussanteil noch eine Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven gewährt.

2.5 Bauspar-Risikoversicherung

fakultative Bauspar-Risikoversicherung integrierte Risikolebensversicherung
20% 45%

Überschussverwendung und Bemessungsgrößen:

Beitragsverrechnung (Sofortgewinn) in Prozent des Bruttobeitrags

Es werden weder ein Schlussüberschussanteil noch eine Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven gewährt.

3. Einzel-Rentenversicherungen und Gruppen-Rentenversicherungen

3.1 Rentenversicherung

3.1.1 Laufender Überschussanteil

Tarifwerk vor Beginn der Rentenzahlung während des Rentenbezugs
Zinsüberschussanteil Zinsüberschussanteil
2018 2% 2,25%
2017
2015
(2,25%) abzüglich Rechnungszins (2,6%) abzüglich Rechnungszins
2013 2012 0,25% 0,5%
(0,5%) (0,85%)

Reduktion des Zinsüberschussanteils vor Beginn der Rentenzahlung bei Versicherungen gegen Einmalbeitrag und bei Zuzahlungen

Versicherungsbeginn Reduktion für das … überschussberechtigte Jahr um … Prozentpunkte1
1. 2. 3. 4. 5.
ab 01.01.2017 0,8 0,8 0,8 0,8 0,8
(1,05) (1,05) (1,05) (1,05) (1,05)
01.01.2016-01.12.2016 0,45 0,45 0,45 0,45 0,45
(0,7) (0,7) (0,7) (0,7) (0,7)
01.05.2015-01.12.2015 0,45 0,45 0,45 0,45 0,45
(0,7) (0,7) (0,7) (0,7) (0,7)
01.01.2015-01.04.2015 0,45 0,45 0,45 0,45 0
(0,7) (0,7) (0,7) (0,7)
01.08.2013-01.12.2014 0,25 0,25 0,25 0,25 0
(0,5) (0,5) (0,5) (0,5)
bis 01.07.2013 0,25 0,25 0,25 0,25 0
(0,5) (0,5) (0,5) (0,4)

1 Bei Gruppenversicherungen nach Sondertarifen bei Tarifwerk 2012 mit Versicherungsbeginnen bis 1. September 2013 wird der Zinsüberschussanteil nicht reduziert.

Laufender Überschussanteil:

vor Beginn der Rentenzahlung: bis Tarifwerk 2013 und beim Erlebensfallbonus:

Zinsüberschussanteil in Prozent des Deckungskapitals, um ein Jahr mit dem Rechnungszins abgezinst

ab Tarifwerk 2015: Zinsüberschussanteil in Prozent des durchschnittlichen Deckungskapitals, um ein Jahr mit dem Rechnungszins abgezinst

während des Rentenbezugs:

Zinsüberschussanteil in Prozent des Deckungskapitals

Ein Risiko- oder Verwaltungskostenüberschussanteil wird nicht gewährt.

Der laufende Überschussanteil wird am Ende des Versicherungsjahres zugeteilt.

Verwendungsmöglichkeiten für den laufenden Überschussanteil:

vor Beginn der Rentenzahlung: 2 Erlebensfallbonus oder fondsgebundene Überschussbeteiligung

während des Rentenbezugs: Bonusrente oder Überschussrente

2 Bei Rückdeckungsversicherungen als Direktzusage zusätzlich: Barauszahlung (ab Tarifwerk 2013 mit Versicherungsbeginnen ab 1. Januar 2014), Beitragsverrechnung (ab Tarifwerk 2015 mit Versicherungsbeginnen ab 1. Januar 2016).

3.1.2 Schlussüberschussanteil, Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven

Tarifwerk Schlussüberschussanteil1
bei einer Beitragszahlungsdauer von2 beitragspflichtig Einmalbeitrag, Erlebensfallbonus
2018 0,16% 0,12%
2017 (0,3%) (0,24%)
2015 bis zu 0,08% 0,12%
12 Jahren (0,18%) (0,24%)
mehr als 0,16% 0,12%
12 Jahren (0,3%) (0,24%)
2013 0,12% 0%
2012 (0,24%)
Tarifwerk Schlussüberschussanteil1 Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven1
Zuzahlung fondsgeb. Überschussbeteiligung beitragspflichtig
2018 0,12% 0,2% 0,24%
2017 (0,24%) (0,2%)
2015 0,12% 0,2% 0,12%
(0,24%)
0,12% 0,2% 0,24%
(0,24%) (0,2%)
2013 0% 0% 0,18%
2012 (0,16%)
Tarifwerk Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven1
Einmalbeitrag, Erlebensfallbonus Zuzahlung
2018 0,18% 0,18%
2017 (0,16%) (0,16%)
2015 0,18% 0,18%
(0,16%) (0,16%)
0,18% 0,18%
(0,16%) (0,16%)
2013 0% 0%
2012

1 Bei Versicherungen gegen Einmalbeitrag (nicht bei Gruppenversicherungen nach Sondertarifen bei Tarifwerk 2012) wird der angegebene Satz für den Schlussüberschussanteil während der ersten zwölf Jahre bei Versicherungsbeginnen bis 1. Juli 2013 um 0,35 Prozentpunkte und bei Versicherungsbeginnen ab 1. August 2013 bis 1. Dezember 2014 um 0,3 Prozentpunkte erhöht. Bei Versicherungen gegen Einmalbeitrag und bei Zuzahlungen wird der angegebene Satz für den Schlussüberschussanteil während der ersten zwölf Jahre bei Versicherungsbeginnen ab 1. Mai 2015 bis 1. Juli 2015 um 0,11 Prozentpunkte, bei Versicherungsbeginnen ab 1. August 2015 bis 1. Dezember 2015 um 0,21 Prozentpunkte und bei Versicherungsbeginnen ab 1. Januar 2016 bis 1. September 2018 um 0,1 Prozentpunkte vermindert, bei Versicherungsbeginnen ab 1. Oktober 2018 bis 1. September 2019 um 0,1 Prozentpunkte erhöht und bei Versicherungsbeginnen ab 1 Oktober 2019 um 0,2 Prozentpunkte vermindert. Bei Barauszahlung und Beitragsverrechnung entfallen der Schlussüberschussanteil und die Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven. Zudem entfallen der Schlussüberschussanteil und die Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven für den Teil des Erlebensfallbonus, der gegebenenfalls aus der Beitragsverrechnung stammt. Bei Teilnahme an einem Gruppenversicherungsvertrag werden der Schlussüberschussanteilsatz um 0,02 (0,06) Prozentpunkte (bei der fondsgebundenen Überschussbeteiligung jedoch um 0,05 (0,1) Prozentpunkte) und der Satz für die Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven um 0,03 (0,04) Prozentpunkte gekürzt. Zu kürzende Sätze werden in keinem Fall weiter als auf 0 Prozent herabgesetzt. Ab Tarifwerk 2015 kann bei fondsgebundener Überschussbeteiligung ein zusätzlicher Schlussüberschussanteil gewährt werden. Die Höhe des zusätzlichen Schlussüberschussanteils richtet sich nach den zugrunde liegenden Anlageformen, aus denen sich das Anteildeckungskapital zusammensetzt. Für jede Anlageform wird der Satz für den zusätzlichen Schlussüberschussanteil individuell festgelegt. Diese Sätze sind in Abschnitt 13 aufgeführt. Ist eine Anlageform in der dortigen Auflistung nicht explizit genannt, beträgt der entsprechende Satz 0 Prozent.
2 Maßgebend ist die Beitragszahlungsdauer bis zum voraussichtlichen Rentenbeginn.

3.2 Rentenversicherung mit Mindestrente (Rente Garant/Rente Plus, Tarif ARP)

3.2.1 Laufender Überschussanteil

Tarifwerk vor Beginn der Rentenzahlung während des Rentenbezugs
Zinsüberschussanteil zusätzlicher Überschussanteil1 Zinsüberschussanteil
2018 2% (2,25%) abzüglich Rechnungszins 2 0,1% 2,25% (2,6%) abzüglich Rechnungszins
2017
2015

1 Der zusätzliche Überschussanteil ergibt sich aus der veränderten Garantiezusage beim Tarif ARP.
2 Rechnungszins ist der jeweilige vertragseigene Rechnungszins für das Deckungskapital oder der Rechnungszins für das Deckungskapital des Erlebensfallbonus.

Reduktion des laufenden Überschussanteils bei Versicherungen gegen Einmalbeitrag und bei Zuzahlungen

Versicherungsbeginn/ Erhöhungszeitpunkte Reduktion für das … überschussberechtigte Jahr um … Prozentpunkte1
1. 2. 3. 4. 5.
ab 01.01.2017 1,05 1,05 1,05 1,05 1,05
01.01.2016-01.12.2016 1,25 1,25 1,25 1,25 1,25
01.05.2015-01.12.2015 1,55 1,55 1,55 1,55 1,55
01.01.2015-01.04.2015 1,55 1,55 1,55 1,55 0

1 Der laufende Überschussanteil (Summe aus Zinsüberschussanteil und zusätzlichem Überschussanteil) wird jedoch nur so weit reduziert, dass im Tarifwerk 2015 mindestens ein Wert in Höhe von 0,3 Prozent bzw. ab Tarifwerk 2017 mindestens ein Wert in Höhe von 0,55 (0,3) Prozent verbleibt.

Laufender Überschussanteil:

vor Beginn der Rentenzahlung:

Zinsüberschussanteil und zusätzlicher Überschussanteil in Prozent des durchschnittlichen Deckungskapitals; das Deckungskapital wird auf den Beginn des Versicherungsjahres mit dem anfänglichen Höchstrechnungszins des Tarifwerks abgezinst, bis das Deckungskapital die Summe der gezahlten Beiträge erreicht, sodann mit einem vertragseigenen Rechnungszins, der so festgelegt ist, dass das Deckungskapital ohne Berücksichtigung der Überschussbeteiligung der Summe der gezahlten Beiträge entspricht Zinsüberschussanteil beim Erlebensfallbonus in Prozent des Deckungskapitals, um ein Jahr abgezinst mit dem Rechnungszins

während des Rentenbezugs:

Zinsüberschussanteil in Prozent des Deckungskapitals

Ein Risiko- oder Verwaltungskostenüberschussanteil wird nicht gewährt.

Der laufende Überschussanteil wird am Ende des Versicherungsjahres zugeteilt.

Verwendungsmöglichkeiten für den laufenden Überschussanteil:

vor Beginn der Rentenzahlung: Erlebensfallbonus oder fondsgebundene Überschussbeteiligung

während des Rentenbezugs: Bonusrente oder Überschussrente

3.2.2 Schlussüberschussanteil, Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven

Tarifwerk Schlussüberschussanteil12 bei einer Beitragszahlungsdauer von3 Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven1 beitragspflichtig
2018 0,26%
2017 (0,4%)
2015 bis zu 0,18%
12 Jahren (0,28%)
mehr als 0,26%
12 Jahren (0,4%)
Tarifwerk Einmalbeitrag, Erlebensfallbonus
2018 0,22%
2017 (0,34%)
2015 0,22%
(0,34%)
0,22%
(0,34%)
Tarifwerk Zuzahlung fondsgeb. Überschussbeteiligung beitragspflichtig
2018 0,22% 0,2% 0,24%
2017 (0,34%) (0,2%)
2015 0,22% 0,2% 0,12%
(0,34%)
0,22% 0,2% 0,24%
(0,34%) (0,2%)
Tarifwerk Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven1
Einmalbeitrag, Erlebensfallbonus Zuzahlung
2018 0,18% 0,18%
2017 (0,16%) (0,16%)
2015 0,18% 0,18%
(0,16%) (0,16%)
0,18% 0,18%
(0,16%) (0,16%)

1 Bei Versicherungen gegen Einmalbeitrag und für Zuzahlungen wird der angegebene Satz für den Schlussüberschussanteil während der ersten zwölf Jahre bei Versicherungsbeginnen bzw. Erhöhungszeitpunkten ab 1. Mai 2015 bis 1. Juli 2015 um 0,11 Prozentpunkte, bei Versicherungsbeginnen bzw. Erhöhungszeitpunkten ab 1. August 2015 bis 1. Dezember 2015 um 0,21 Prozentpunkte und bei Versicherungsbeginnen bzw. Erhöhungszeitpunkten ab 1. Januar 2016 bis 1. September 2018 um 0,1 Prozentpunkte vermindert, bei Versicherungsbeginnen ab 1. Oktober 2018 bis 1. September 2019 um 0,1 Prozentpunkte erhöht und bei Versicherungsbeginnen ab 1. Oktober 2019 um 0,2 Prozentpunkte vermindert. Bei Teilnahme an einem Gruppenversicherungsvertrag werden der Schlussüberschussanteilsatz um 0,02 (0,06) Prozentpunkte (bei der fondsgebundenen Überschussbeteiligung jedoch um 0,05 (0,1) Prozentpunkte) und der Satz für die Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven um 0,03 (0,04) Prozentpunkte gekürzt. Zu kürzende Sätze werden in keinem Fall weiter als auf 0 Prozent herabgesetzt. Ab Tarifwerk 2015 kann bei fondsgebundener Überschussbeteiligung ein zusätzlicher Schlussüberschussanteil gewährt werden. Die Höhe des zusätzlichen Schlussüberschussanteils richtet sich nach den zugrunde liegenden Anlageformen, aus denen sich das Anteildeckungskapital zusammensetzt. Für jede Anlageform wird der Satz für den zusätzlichen Schlussüberschussanteil individuell festgelegt. Diese Sätze sind in Abschnitt 13 aufgeführt. Ist eine Anlageform in der dortigen Auflistung nicht explizit genannt, beträgt der entsprechende Satz 0 Prozent.
2 Darin enthalten ist ein zusätzlicher Schlussüberschussanteil in Höhe von 0,1 Prozentpunkten, der sich aus der veränderten Garantiezusage beim Tarif ARP ergibt.
3 Maßgebend ist die Beitragszahlungsdauer bis zum voraussichtlichen Rentenbeginn.

3.3 Rentenversicherung mit Todesfallleistung (Tarif AR2)

3.3.1 Laufender Überschussanteil

Tarifwerk vor Beginn der Rentenzahlung während des Rentenbezugs
Zinsüberschussanteil Risikoüberschussanteil Zinsüberschussanteil
2013 0,25% (0,5%) 5% 0,5% (0,85%)
2012 0,25% (0,5%) 0% 0,5% (0,85%)

Reduktion des Zinsüberschussanteils vor Beginn der Rentenzahlung bei Versicherungen gegen Einmalbeitrag und bei Zuzahlungen

Versicherungsbeginn Reduktion für das … überschussberechtigte Jahr um … Prozentpunkte1
1. 2. 3. 4.
ab 01.01.2015 0,7 0,7 0,7 0,7
01.08.2013-01.12.2014 0,25 (0,5) 0,25 (0,5) 0,25 (0,5) 0,25 (0,5)
bis 01.07.2013 0,25 (0,5) 0,25 (0,5) 0,25 (0,5) 0,25 (0,4)

1 Bei Gruppenversicherungen nach Sondertarifen bei Tarifwerk 2012 mit Versicherungsbeginnen bis 1. September 2013 wird der Zinsüberschussanteil nicht reduziert.

Laufender Überschussanteil:

vor Beginn der Rentenzahlung:

Zinsüberschussanteil in Prozent des Deckungskapitals, um ein Jahr mit dem Rechnungszins abgezinst.

Risikoüberschussanteil in Prozent desjenigen Teils des Beitrags, der zur Abdeckung des Todesfallrisikos dient, gegebenenfalls ohne Risiko- und sonstige Zuschläge. Der Risikoüberschussanteil ist begrenzt auf höchstens 5 Promille des unter Todesfallrisiko stehenden Kapitals.

während des Rentenbezugs:

Zinsüberschussanteil in Prozent des Deckungskapitals

Ein Verwaltungskostenüberschussanteil wird nicht gewährt.

Der laufende Überschussanteil wird am Ende des Versicherungsjahres zugeteilt.

Verwendungsmöglichkeiten für den laufenden Überschussanteil:

vor Beginn der Rentenzahlung: Erlebensfallbonus oder fondsgebundene Überschussbeteiligung

während des Rentenbezugs: Bonusrente oder Überschussrente

3.3.2 Schlussüberschussanteil, Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven

Tarifwerk Schlussüberschussanteil1 Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven1
beitragspflichtig Einmalbeitrag, Erlebensfallbonus Zuzahlung beitragspflichtig Einmalbeitrag, Erlebensfallbonus Zuzahlung
2013 0,12% 0% 0% 0,18% 0% 0%
2012 (0,24%) (0,16%)

1 Bei Versicherungen gegen Einmalbeitrag (nicht bei Gruppenversicherungen nach Sondertarifen bei Tarifwerk 2012 mit Versicherungsbeginnen bis 1. September 2013) wird der angegebene Satz für den Schlussüberschussanteil während der ersten zwölf Jahre bei Versicherungsbeginnen bis 1. Juli 2013 um 0,35 Prozentpunkte und bei Versicherungsbeginnen ab 1. August 2013 bis 1. Dezember 2014 um 0,3 Prozentpunkte erhöht. Für die Versicherungsjahre, die in den Jahren 2014 bis 2018 endeten, wird bei Versicherungsbeginnen ab 1. August 2013 bis 1. Dezember 2014 der Satz für den Schlussüberschussanteil um 0,3 Prozentpunkte erhöht. Bei Beitragsverrechnung entfallen der Schlussüberschussanteil und die Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven. Bei Teilnahme an einem Gruppenversicherungsvertrag werden der Schlussüberschussanteilsatz um 0,02 (0,06) Prozentpunkte und der Satz für die Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven um 0,03 (0,04) Prozentpunkte gekürzt. Zu kürzende Sätze werden in keinem Fall weiter als auf 0 Prozent herabgesetzt.

3.4 Staatlich förderfähige Rentenversicherung (BasisRente)

3.4.1 Laufender Überschussanteil

Tarifwerk vor Beginn der Rentenzahlung während des Rentenbezugs
Zinsüberschussanteil Zinsüberschussanteil
2018 2% 2,25%
2017
2016
2015
(2,25%) abzüglich Rechnungszins (2,6%) abzüglich Rechnungszins
2013 0,25% 0,5%
2012
(0,5%) (0,85%)

Laufender Überschussanteil:

vor Beginn der Rentenzahlung:

bis Tarifwerk 2013 und beim Erlebensfallbonus: Zinsüberschussanteil in Prozent des Deckungskapitals, um ein Jahr mit dem Rechnungszins abgezinst

ab Tarifwerk 2015: Zinsüberschussanteil in Prozent des durchschnittlichen Deckungskapitals, um ein Jahr mit dem Rechnungszins abgezinst

während des Rentenbezugs:

Zinsüberschussanteil in Prozent des Deckungskapitals

Ein Risiko- oder Verwaltungskostenüberschussanteil wird nicht gewährt.

Der laufende Überschussanteil wird am Ende des Versicherungsjahres zugeteilt.

Verwendungsmöglichkeiten für den laufenden Überschussanteil:

vor Beginn der Rentenzahlung: Erlebensfallbonus oder fondsgebundene Überschussbeteiligung

während des Rentenbezugs: Bonusrente oder Überschussrente

3.4.2 Schlussüberschussanteil, Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven

Tarifwerk Schlussüberschussanteil1
bei einer Beitragszahlungsdauer von …2 beitragspflichtig Einmalbeitrag, Erlebensfallbonus
2018 0,16% 0,12%
2017 (0,3%) (0,24%)
2016 bis zu 0,08% 0,12%
2015 12 Jahren (0,18%) (0,24%)
mehr als 0,16% 0,12%
12 Jahren (0,3%) (0,24%)
2013 0 12% 0%
2012 (0,24%)
Tarifwerk Schlussüberschussanteil1 Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven1
Zuzahlung fondsgeb. Überschussbeteiligung beitragspflichtig
2018 0,16% 0,2% 0,24%
2017 (0,3%) (0,2%)
2016 0,16% 0,2% 0,12%
2015 (0,18%)
0,16% 0,2% 0,24%
(0,18%) (0,2%)
2013 0% 0% 0,18%
2012 (0,16%)
Tarifwerk Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven1
Einmalbeitrag, Erlebensfallbonus Zuzahlung
2018 0,18% 0,24%
2017 (0,16%) (0,2%)
2016 0,18% 0,24%
2015 (0,16%) (0,12%)
0,18% 0,24%
(0,16%) (0,12%)
2013 0% 0%
2012

1 Ab Tarifwerk 2015 kann bei fondsgebundener Überschussbeteiligung ein zusätzlicher Schlussüberschussanteil gewährt werden. Die Höhe des zusätzlichen Schlussüberschussanteils richtet sich nach den zugrunde liegenden Anlageformen, aus denen sich das Anteildeckungskapital zusammensetzt. Für jede Anlageform wird der Satz für den zusätzlichen Schlussüberschussanteil individuell festgelegt. Diese Sätze sind in Abschnitt 13 aufgeführt. Ist eine Anlageform in der dortigen Auflistung nicht explizit genannt, beträgt der entsprechende Satz 0 Prozent.
2 Maßgebend ist die Beitragszahlungsdauer bis zum voraussichtlichen Rentenbeginn.

3.5 Staatlich förderfähige Rentenversicherung mit Mindestrente (BasisRente Garant/RentePlus als BasisRente)

3.5.1 Laufender Überschussanteil

Tarifwerk vor Beginn der Rentenzahlung während des Rentenbezugs
Zinsüberschussanteil zusätzlicher Überschussanteil1 Zinsüberschussanteil
2018 2% 0,1% 2,25%
2017
2016
(2,25%) abzüglich Rechnungszins 2 (2,6%) abzüglich Rechnungszins

1 Der zusätzliche Überschussanteil ergibt sich aus der veränderten Garantiezusage bei der staatlich förderfähigen Rentenversicherung mit Mindestrente.
2 Rechnungszins ist der jeweilige vertragseigene Rechnungszins für das Deckungskapital oder der Rechnungszins für das Deckungskapital des Erlebensfallbonus.

Laufender Überschussanteil:

vor Beginn der Rentenzahlung:

Zinsüberschussanteil und zusätzlicher Überschussanteil in Prozent des durchschnittlichen Deckungskapitals; das Deckungskapital wird auf den Beginn des Versicherungsjahres mit dem anfänglichen Höchstrechnungszins des Tarifwerks abgezinst, bis das Deckungskapital die Summe der gezahlten Beiträge erreicht, sodann mit einem vertragseigenen Rechnungszins, der so festgelegt ist, dass das Deckungskapital ohne Berücksichtigung der Überschussbeteiligung der Summe der gezahlten Beiträge entspricht

Zinsüberschussanteil beim Erlebensfallbonus in Prozent des Deckungskapitals, um ein Jahr mit dem Rechnungszins abgezinst

während des Rentenbezugs:

Zinsüberschussanteil in Prozent des Deckungskapitals

Ein Risiko- oder Verwaltungskostenüberschussanteil wird nicht gewährt.

Der laufende Überschussanteil wird am Ende des Versicherungsjahres zugeteilt.

Verwendungsmöglichkeiten für den laufenden Überschussanteil:

vor Beginn der Rentenzahlung: Erlebensfallbonus oder fondsgebundene Überschussbeteiligung

während des Rentenbezugs: Bonusrente oder Überschussrente

3.5.2 Schlussüberschussanteil, Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven

Tarifwerk Schlussüberschussanteil1,2
bei einer Beitragszahlungsdauer von3 beitragspflichtig Einmalbeitrag, Erlebensfallbonus Zuzahlung
2018 0,26% 0,22% 0,26%
2017 (0,4%) (0,34%) (0,34%)
2016 bis zu 0,18% 0,22% 0,26%
12 Jahren (0,28%) (0,34%) (0,34%)
mehr als 0,26% 0,22% 0,26%
12 Jahren (0,4%) (0,34%) (0,34%)
Tarifwerk Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven1
fondsgeb. Überschussbeteiligung beitragspflichtig
2018 0,2% 0,24%
2017 (0,2%)
2016 0,2% 0,12%
0,2% 0,24%
(0,2%)
Tarifwerk Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven1
Einmalbeitrag, Erlebensfallbonus Zuzahlung
2018 0,18% 0,24%
2017 (0,16%) (0,16%)
2016 0,18% 0,24%
(0,16%) (0,16%)
0,18% 0,24%
(0,16%) (0,16%)

1 Ab Tarifwerk 2016 kann bei fondsgebundener Überschussbeteiligung ein zusätzlicher Schlussüberschussanteil gewährt werden. Die Höhe des zusätzlichen Schlussüberschussanteils richtet sich nach den zugrunde liegenden Anlageformen, aus denen sich das Anteildeckungskapital zusammensetzt. Für jede Anlageform wird der Satz für den zusätzlichen Schlussüberschussanteil individuell festgelegt. Diese Sätze sind in Abschnitt 13 aufgeführt. Ist eine Anlageform in der dortigen Auflistung nicht explizit genannt, beträgt der entsprechende Satz 0 Prozent.
2 Darin enthalten ist ein zusätzlicher Schlussüberschussanteil in Höhe von 0,1 Prozentpunkten, der sich aus der veränderten Garantiezusage bei der staatlich förderfähigen Rentenversicherung mit Mindestrente ergibt.
3 Maßgebend ist die Beitragszahlungsdauer bis zum voraussichtlichen Rentenbeginn.

3.6 Rentenversicherung mit Mindestleistung (Tarif ARD)

3.6.1 Laufender Überschussanteil

Tarifwerk vor Beginn der Rentenzahlung während des Rentenbezugs
Zinsüberschussanteil Verwaltungskostenüberschussanteil Zinsüberschussanteil
2018 2% (2,25%) abzüglich Rechnungszins 0% 2,25% (2,6%) abzüglich Rechnungszins
2017
2015
2013 0,25% 0,02% 0,5%
2012 (0,5%) (0,03%) (0,85%)

Laufender Überschussanteil:

vor Beginn der Rentenzahlung:

Zinsüberschussanteil in Prozent des Garantiedeckungskapitals

Verwaltungskostenüberschussanteil in Prozent des Fondsguthabens

während des Rentenbezugs:

Zinsüberschussanteil in Prozent des Deckungskapitals

Vor Beginn der Rentenzahlung werden jeweils am Ende eines Versicherungsmonats der Zinsüberschussanteil entsprechend dem in der Tabelle angegebenen jährlichen Zinssatz und der Verwaltungskostenüberschussanteil zugeteilt.

Während des Rentenbezugs wird der laufende Überschussanteil am Ende des Versicherungsjahres zugeteilt.

Verwendungsmöglichkeiten für den laufenden Überschussanteil:

vor Beginn der Rentenzahlung: Bonus oder fondsgebundene Überschussbeteiligung

während des Rentenbezugs: Bonusrente oder Überschussrente

3.6.2 Schlussüberschussanteil, Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven

Tarifwerk Schlussüberschussanteil1 Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven1
beitragspflichtig Bonus fondsgeb. Überschussbet. beitragspflichtig Bonus
2018 0,16% 0,12% 0,2% 0,24% 0,18%
2017
2015
(0,3%) (0,24%) (0,2%) (0,16%)
2013 0,12% 0,12% 0,18% 0,18%
2012 (0,24%) (0,24%) 0% (0,16%) (0,16%)

1 Bei Teilnahme an einem Gruppenversicherungsvertrag werden – bei Tarifwerken 2015, 2017 und 2018 die Sätze für den Schlussüberschussanteil (beitragspflichtig und Bonus) um jeweils 0,04 (0,06) Prozentpunkte und für den Schlussüberschussanteil (fondsgebundene Überschussbeteiligung) um 0,1 Prozentpunkte sowie für die Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven (beitragspflichtig und Bonus) um jeweils 0,06 (0,04) Prozentpunkte erhöht. – bei Tarifwerken 2012 und 2013 die Sätze für den Schlussüberschussanteil (beitragspflichtig und Bonus) um jeweils 0,04 (0,06) Prozentpunkte sowie für die Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven (beitragspflichtig und Bonus) um jeweils 0,06 (0,04) Prozentpunkte erhöht. Ab Tarifwerk 2015 kann bei fondsgebundener Überschussbeteiligung ein zusätzlicher Schlussüberschussanteil gewährt werden. Die Höhe des zusätzlichen Schlussüberschussanteils richtet sich nach den zugrunde liegenden Anlageformen, aus denen sich das Anteildeckungskapital zusammensetzt. Für jede Anlageform wird der Satz für den zusätzlichen Schlussüberschussanteil individuell festgelegt. Diese Sätze sind in Abschnitt 13 aufgeführt. Ist eine Anlageform in der dortigen Auflistung nicht explizit genannt, beträgt der entsprechende Satz 0 Prozent.

4. Selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherungen und selbstständige Gruppen-Berufsunfähigkeitsversicherungen

4.1 Berufsunfähigkeitsversicherung – mit Ausnahme der Berufsunfähigkeitsversicherung Plus

4.1.1 Während der Anwartschaft

Tarifwerk laufender Überschussanteil für die Berufsklasse
A++ A+ A B++ B+ B
2019 37% 32% 32% 33% 34% 31%
2018 35% 28% 29% 29% 29%
2017
2016
2015 38% 34% 25% 25%
2013
2012
Tarifwerk laufender Überschussanteil für die Berufsklasse
C++ C+ C D++ D+ D
2019 33% 30% 31% 30% 29% 29%
2018 29% 29% 28%
2017
2016
2015 25% 25%
2013
2012
Tarifwerk Bonus im Falle der Berufsunfähigkeit für die Berufsklasse
A++ A+ A B++ B+ B
2019 59% 47% 47% 49% 52% 45%
2018 53% 38% 40% 40% 40%
2017
2016
2015 61% 51% 33% 33%
2013
2012
Tarifwerk Bonus im Falle der Berufsunfähigkeit für die Berufsklasse
C++ C+ C D++ D+ D
2019 49% 43% 45% 43% 41% 41%
2018 40% 40% 38%
2017
2016
2015 33% 33%
2013
2012

Laufender Überschussanteil, sofern nicht der Bonus im Falle der Berufsunfähigkeit gewählt ist:

in Prozent des bei jährlicher Zahlungsweise zu entrichtenden Jahresbeitrags, ohne Stückkosten und gegebenenfalls Risiko- und sonstige Zuschläge

Bonus im Falle der Berufsunfähigkeit:

in Prozent der vereinbarten Barrente. Die Bonusrente wird bei Eintritt des Leistungsfalls zur sofortigen Erhöhung der vereinbarten Barrente verwendet.

Verwendungsmöglichkeiten für den laufenden Überschussanteil:

Beitragsverrechnung (Sofortgewinn), Erlebensfallbonus oder fondsgebundene Überschussbeteiligung

Tarifwerk Zinsüberschussanteil auf das Deckungskapital des Erlebensfallbonus
2019 1,5%
2018
2017
2016 (1,75%)
2015
2013 0,25%
2012 (0,5%)

Beim Erlebensfallbonus bemisst sich der Zinsüberschussanteil in Prozent des Deckungskapitals des Erlebensfallbonus, um ein Jahr mit dem Rechnungszins abgezinst.

Tarifwerk Schlussüberschussanteil
2019 0%
2018 6% (0%)
2017
2016
2015 3% (0%)
2013
2012

Es wird keine Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven gewährt.

4.1.2 Während des Rentenbezugs

Tarifwerk Zinsüberschussanteil
2019 1,1%
2018 (1,35%)
2017
2016 0,75%
2015 (1%)
2013 0,25%
2012 (0,5%)

Laufender Überschussanteil:

Zinsüberschussanteil in Prozent des Deckungskapitals

Eine Zuteilung erfolgt erstmals am Ende des ersten Rentenbezugsjahres.

Verwendungsmöglichkeiten für den laufenden Überschussanteil:

Bonusrente

4.2 Berufsunfähigkeitsversicherung Plus

4.2.1 Während der Anwartschaft

Tarifwerk laufender Überschussanteil für die Berufsklasse
A++ A+ A B++ B+ B
2019 33% 29% 29% 30% 31% 28%
2018 24% 24% 25% 25% 25%
2017
2016
Tarifwerk laufender Überschussanteil für die Berufsklasse
C++ C+ C D++ D+ D
2019 30% 27% 28% 27% 26% 26%
2018 25% 25% 24%
2017
2016
Tarifwerk Bonus im Falle der Berufsunfähigkeit für die Berufsklasse
A++ A+ A B++ B+ B
2019 49% 40% 40% 42% 44% 38%
2018 31% 31% 33% 33% 33%
2017
2016
Tarifwerk Bonus im Falle der Berufsunfähigkeit für die Berufsklasse
C++ C+ C D++ D+ D
2019 42% 36% 38% 36% 35% 35%
2018 33% 33% 31%
2017
2016

Laufender Überschussanteil, sofern nicht der Bonus im Falle der Berufsunfähigkeit gewählt ist:

in Prozent des bei jährlicher Zahlungsweise zu entrichtenden Jahresbeitrags, ohne Stückkosten und gegebenenfalls Risiko- und sonstige Zuschläge

Bonus im Falle der Berufsunfähigkeit:

in Prozent der vereinbarten Barrente. Die Bonusrente wird bei Eintritt des Leistungsfalls zur sofortigen Erhöhung der vereinbarten Barrente verwendet.

Verwendungsmöglichkeiten für den laufenden Überschussanteil:

Beitragsverrechnung (Sofortgewinn), Erlebensfallbonus oder fondsgebundene Überschussbeteiligung

Tarifwerk Zinsüberschussanteil auf das Deckungskapital des Erlebensfallbonus
2019 1,5%
2018
2017 (1,75%)
2016

Beim Erlebensfallbonus bemisst sich der Zinsüberschussanteil in Prozent des Deckungskapitals des Erlebensfallbonus, um ein Jahr mit dem Rechnungszins abgezinst.

Tarifwerk Schlussüberschussanteil
2019 0%
2018 6% (0%)
2017
2016

Es wird keine Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven gewährt.

4.2.2 Während des Rentenbezugs

Tarifwerk Zinsüberschussanteil
2019 1,1%
2018
2017 (1,35%)
2016 0,75%
(1%)

Laufender Überschussanteil:

Zinsüberschussanteil in Prozent des Deckungskapitals

Eine Zuteilung erfolgt erstmals am Ende des ersten Rentenbezugsjahres.

Verwendungsmöglichkeiten für den laufenden Überschussanteil:

Bonusrente

5. Selbstständige Erwerbsunfähigkeitsversicherungen und selbstständige Gruppen-Erwerbsunfähigkeitsversicherungen

5.1 Während der Anwartschaft

Tarifwerk laufender Überschussanteil für die Berufsklasse
A B C D
2019 19% 20% 21% 21%
2018
2017
2016
2015 26% 24% 24% 24%
2013
2012
Tarifwerk Bonus im Falle der Erwerbsunfähigkeit für die Berufsklasse
A B C D
2019 23% 25% 26% 26%
2018
2017
2016
2015 35% 31% 31% 31%
2013
2012

Laufender Überschussanteil, sofern nicht der Bonus im Falle der Erwerbsunfähigkeit gewählt ist:

in Prozent des bei jährlicher Zahlungsweise zu entrichtenden Jahresbeitrags, ohne Stückkosten und gegebenenfalls Risiko- und sonstige Zuschläge

Bonus im Falle der Erwerbsunfähigkeit:

in Prozent der vereinbarten Barrente. Die Bonusrente wird bei Eintritt des Leistungsfalls zur sofortigen Erhöhung der vereinbarten Barrente verwendet.

Verwendungsmöglichkeiten für den laufenden Überschussanteil:

Beitragsverrechnung (Sofortgewinn) oder Erlebensfallbonus

Tarifwerk Zinsüberschussanteil auf das Deckungskapital des Erlebensfallbonus
2019 1,5%
2018
2017
2016 (1,75%)
2015
2013 0,25%
2012 (0,5%)

Beim Erlebensfallbonus bemisst sich der Zinsüberschussanteil in Prozent des Deckungskapitals des Erlebensfallbonus, um ein Jahr mit dem Rechnungszins abgezinst.

Es werden weder ein Schlussüberschussanteil noch eine Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven gewährt.

5.2 Während des Rentenbezugs

Tarifwerk Zinsüberschussanteil
2019 1,1% (1,35%)
2018
2017
2016 0,75%
2015 (1%)
2013 0,25%
2012 (0,5%)

Laufender Überschussanteil

Zinsüberschussanteil in Prozent des Deckungskapitals

Eine Zuteilung erfolgt erstmals am Ende des ersten Rentenbezugsjahres.

Verwendungsmöglichkeiten für den laufenden Überschussanteil:

Bonusrente

6. Fondsgebundene Lebens- und Rentenversicherungen

6.1 Rentenversicherung mit oder ohne variable Mindestleistung (Rente FlexVario/FlexVorsorge Vario, Rente WachstumGarant, MitarbeiterRente und Versicherungskammer Schatzbrief)

6.1.1 Laufender Überschussanteil

Tarifwerk vor Beginn der Rentenzahlung während des Rentenbezugs
Zinsüberschussanteil Verwaltungskostenüberschussanteil Risikoüberschussanteil Zinsüberschussanteil
beitragspflichtig beitragsfrei Zuzahlung
2018 1,1% 0,008% 0% 0% 40% 2,25% (2,6%) abzüglich Rechnungszins
2017 (1,35%) (0,009%)
2016 0,75% 0,008% 0% 0% 2,25% (2,6%) abzüglich Rechnungszins
2015 (1%) (0,009%)
2013 0,25% 0,008% 0% 0% 0,5%
2012 (0,5%) (0,009%) (0,85%)
2011 0% 0% (0,009%) 0% 0% 0% (0,35%)

Reduktion des laufenden Überschussanteils bei Versicherungen gegen Einmalbeitrag

Versicherungsbeginn Reduktion für das … überschussberechtigte Jahr um … Prozentpunkte
1. 2. 3. 4. 5.
ab 01.01.2017 0,8 (1,05) 0,8 (1,05) 0,8 (1,05) 0,8 (1,05) 0,8 (1,05)

Reduktion des laufenden Überschussanteils bei Zuzahlungen

Versicherungsbeginn Erhöhungszeitpunkte Reduktion für das … überschussberechtigte Jahr um … Prozentpunkte
1. 2. 3. 4. 5.
ab 01.01.2018 ab 01.03.2020 0,8 0,8 0,8 0,8 0,8

Laufender Überschussanteil:

vor Beginn der Rentenzahlung:

Zinsüberschussanteil in Prozent des durchschnittlichen Sicherungskapitals, mit dem Rechnungszins auf den Beginn des Versicherungsjahres abgezinst

Verwaltungskostenüberschussanteil in Prozent des gesamten Deckungskapitals

Risikoüberschussanteil in Prozent des Risikobeitrags zur Abdeckung des Todesfallrisikos, der dem Deckungskapital monatlich entnommen wird, gegebenenfalls ohne Risiko- und sonstige Zuschläge (nur falls tariflich ein Risikobeitrag vorgesehen ist). Der Risikoüberschussanteil ist begrenzt auf höchstens 5 /12 Promille des im Monat der Zuteilung unter Todesfallrisiko stehenden Kapitals.

während des Rentenbezugs:

Zinsüberschussanteil in Prozent des Deckungskapitals

Ein Verwaltungskostenüberschussanteil während des Rentenbezugs wird nicht gewährt.

Vor Beginn der Rentenzahlung wird der Zinsüberschussanteil jeweils zum Ende des Versicherungsjahres zugeteilt und der Verwaltungskosten- und Risikoüberschussanteil jeweils zu Beginn eines jeden Versicherungsmonats. Während des Rentenbezugs wird der Zinsüberschussanteil am Ende des Versicherungsjahres zugeteilt.

Verwendungsmöglichkeiten für den laufenden Überschussanteil während des Rentenbezugs:

Bonusrente oder Überschussrente

6.1.2 Schlussüberschussanteil, Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven

Tarifwerk Kostenschlussüberschussanteil
auf das Sicherungskapital auf das Anteildeckungskapital1
2018 0,3% 0,2% 3
2017
2016 (0,4%) 2
2015
2013 0,2% 0,1% 3
2012 (0,3%) 2
2011 0,05% 0,1% 3
(0,3%) 2

1 Anteildeckungskapital zuzüglich Überschussdeckungskapital.
2 Bei Versicherungen gegen Einmalbeitrag wird der angegebene Satz für den Schlussüberschussanteil während der ersten zwölf Jahre bei Versicherungsbeginnen ab 1. Januar 2017 bis 1. September 2018 um 0,1 Prozentpunkte vermindert, bei Versicherungsbeginnen ab 1. Oktober 2018 bis 1. September 2019 um 0,1 Prozentpunkte erhöht und bei Versicherungsbeginnen ab 1. Oktober 2019 um 0,2 Prozentpunkte vermindert. Für Zuzahlungen wird der angegebene Satz für den Schlussüberschussanteil während der ersten zwölf Jahre bei Versicherungen mit Versicherungsbeginnen ab 1. Januar 2018 bei Erhöhungszeitpunkten ab 1. März 2020 um 0,2 Prozentpunkte vermindert.
3 Die Wartezeit beträgt fünf Jahre. Es kann ein zusätzlicher Kostenschlussüberschussanteil gewährt werden. Die Höhe des zusätzlichen Kostenschlussüberschussanteils richtet sich nach den zugrunde liegenden Anlageformen, aus denen sich das Anteildeckungskapital zuzüglich des Überschussdeckungskapitals zusammensetzt. Für jede Anlageform wird der Satz für den zusätzlichen Kostenschlussüberschussanteil individuell festgelegt. Diese Sätze sind in Abschnitt 13 aufgeführt. Ist eine Anlageform in der dortigen Auflistung nicht explizit genannt, beträgt der entsprechende Satz 0 Prozent.

Eine Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven wird nicht gewährt.

6.2 Staatlich förderfähige Rentenversicherung mit oder ohne variable Mindestleistung (BasisRente FlexVario/FlexVorsorge Vario als BasisRente und BasisRente WachstumGarant) und staatlich förderfähige Rentenversicherung mit Mindestleistung (ZulagenRente)

6.2.1 Laufender Überschussanteil

Tarifwerk vor Beginn der Rentenzahlung während des Rentenbezugs
Zinsüberschussanteil Verwaltungskostenüberschussanteil Zinsüberschussanteil
beitragspflichtig beitragsfrei Zuzahlung
2018 1,1% 0,008% 0% 0% 2,25% (2,6%)
2017 (1,35%) (0,009%) abzüglich Rechnungszins
2016 0,75% 0,008% 0% 0% 2,25% (2,6%)
2015 (1%) (0,009%) abzüglich Rechnungszins
2013 0,25% 0,008% 0% 0% 0,5%
2012 (0,5%) (0,009%) (0,85%)
2011 0% 0% (0,009%) 0% 0% 0% (0,35%)

Laufender Überschussanteil:

vor Beginn der Rentenzahlung:

Zinsüberschussanteil in Prozent des durchschnittlichen Sicherungskapitals, mit dem Rechnungszins auf den Beginn des Versicherungsjahres abgezinst

Verwaltungskostenüberschussanteil in Prozent des gesamten Deckungskapitals

während des Rentenbezugs:

Zinsüberschussanteil in Prozent des Deckungskapitals

Ein Verwaltungskostenüberschussanteil während des Rentenbezugs wird nicht gewährt.

Vor Beginn der Rentenzahlung wird der Zinsüberschussanteil jeweils zum Ende des Versicherungsjahres zugeteilt und der Verwaltungskostenüberschussanteil jeweils zu Beginn eines jeden Versicherungsmonats. Während des Rentenbezugs wird der Zinsüberschussanteil am Ende des Versicherungsjahres zugeteilt.

Verwendungsmöglichkeiten für den laufenden Überschussanteil während des Rentenbezugs:

Bonusrente oder Überschussrente

6.2.2 Schlussüberschussanteil, Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven

Tarifwerk Kostenschlussüberschussanteil
auf das Sicherungskapital auf das Anteildeckungskapital1
2018 0,3% 0,2% 2
2017
2016 (0,4%)
2015
2013 0,2% 0,1% 2
2012 (0,3%)
2011 0,05% 0,1% 2
(0,3%)

1 Anteildeckungskapital zuzüglich Überschussdeckungskapital.
2 Die Wartezeit beträgt fünf Jahre. Es kann ein zusätzlicher Kostenschlussüberschussanteil gewährt werden. Die Höhe des zusätzlichen Kostenschlussüberschussanteils richtet sich nach den zugrunde liegenden Anlageformen, aus denen sich das Anteildeckungskapital zuzüglich des Überschussdeckungskapitals zusammensetzt. Für jede Anlageform wird der Satz für den zusätzlichen Kostenschlussüberschussanteil individuell festgelegt. Diese Sätze sind in Abschnitt 13 aufgeführt. Ist eine Anlageform in der dortigen Auflistung nicht explizit genannt, beträgt der entsprechende Satz 0 Prozent.

Eine Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven wird nicht gewährt.

6.3 Zertifikatgebundene Rentenversicherung

Tarifwerk Zinsüberschussanteil Verwaltungskostenüberschussanteil
während der Wartephase während der Fondsphase
2017 0% 0,017%
2015
2013 0,009%
2012

Laufender Überschussanteil:

während der Wartephase:

Zinsüberschussanteil in Prozent des Deckungskapitals

während der Fondsphase:

Verwaltungskostenüberschussanteil in Prozent des Deckungskapitals

Während der Wartephase wird der Zinsüberschussanteil jeweils am Ende eines Versicherungsmonats entsprechend dem angegebenen jährlichen Zinssatz zugeteilt. Während der Fondsphase wird der Verwaltungskostenüberschussanteil zu Beginn eines Monats zugeteilt und vermindert die monatlich dem Deckungskapital zu entnehmenden Verwaltungskosten.

Es werden weder ein Schlussüberschussanteil noch eine Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven gewährt.

6.4 Fondsgebundene Rentenversicherung mit sofort beginnender Rentenzahlung

6.4.1 Laufender Überschussanteil

Tarifwerk Zinsüberschussanteil Zusätzlicher fondsabhängiger Überschussanteil
2018 2,25% abzüglich Rechnungszins 0%

Laufender Überschussanteil:

Zinsüberschussanteil in Prozent des durchschnittlichen Sicherungskapitals, mit dem Rechnungszins auf den Beginn des Versicherungsjahres abgezinst

Zusätzlicher fondsabhängiger Überschussanteil in Prozent des durchschnittlichen Anteildeckungskapitals

Ein Verwaltungskostenüberschussanteil wird nicht gewährt.

Der laufende Überschussanteil wird am Ende des Versicherungsjahres zugeteilt.

Es werden weder ein Schlussüberschussanteil noch eine Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven gewährt.

6.5 Fondsgebundene Lebensversicherung mit Mindestleistung (VermögensDepot Chance)

6.5.1 Laufender Überschussanteil

Tarifwerk Zinsüberschussanteil Verwaltungskostenüberschussanteil Risikoüberschussanteil
2018 1,5% (1,75%) 0% 40%
2017

Reduktion des laufenden Überschussanteils bei Versicherungen gegen Einmalbeitrag

Versicherungsbeginn Reduktion für das … überschussberechtigte Jahr um … Prozentpunkte
1. 2. 3. 4. 5.
ab 01.08.2017 0,8 (1,05) 0,8 (1,05) 0,8 (1,05) 0,8 (1,05) 0,8 (1,05)

Laufender Überschussanteil:

Zinsüberschussanteil in Prozent des durchschnittlichen Sicherungskapitals, mit dem Rechnungszins auf den Beginn des Versicherungsjahres abgezinst

Verwaltungskostenüberschussanteil in Prozent des gesamten Deckungskapitals

Risikoüberschussanteil in Prozent des Risikobeitrags zur Abdeckung des Todesfallrisikos, der dem Deckungskapital monatlich entnommen wird, gegebenenfalls ohne Risiko- und sonstige Zuschläge. Der Risikoüberschussanteil ist begrenzt auf höchstens 5 /12 Promille des im Monat der Zuteilung unter Todesfallrisiko stehenden Kapitals.

Der Zinsüberschussanteil wird jeweils zum Ende des Versicherungsjahres zugeteilt und der Verwaltungskosten- und Risikoüberschussanteil jeweils zu Beginn eines jeden Versicherungsmonats.

6.5.2 Schlussüberschussanteil, Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven

Tarifwerk Kostenschlussüberschussanteil
auf das Sicherungskapital auf das Anteildeckungskapital1
2018 0,3% (0,4%) 2 0,2% 3
2017

1 Anteildeckungskapital zuzüglich Überschussdeckungskapital.
2 Der angegebene Satz für den Schlussüberschussanteil wird während der ersten zwölf Jahre bei Versicherungsbeginnen ab 1. August 2017 bis 1. September 2018 um 0,1 Prozentpunkte vermindert, bei Versicherungsbeginnen ab 1. Oktober 2018 bis 1. September 2019 um 0,1 Prozentpunkte erhöht und bei Versicherungsbeginnen ab 1. Oktober 2019 um 0,2 Prozentpunkte vermindert.
3 Die Wartezeit beträgt zwei Jahre. Es kann ein zusätzlicher Kostenschlussüberschussanteil gewährt werden. Die Höhe des zusätzlichen Kostenschlussüberschussanteils richtet sich nach den zugrunde liegenden Anlageformen, aus denen sich das Anteildeckungskapital zuzüglich des Überschussdeckungskapitals zusammensetzt. Für jede Anlageform wird der Satz für den zusätzlichen Kostenschlussüberschussanteil individuell festgelegt. Diese Sätze sind in Abschnitt 13 aufgeführt. Ist eine Anlageform in der dortigen Auflistung nicht explizit genannt, beträgt der entsprechende Satz 0 Prozent.

Eine Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven wird nicht gewährt.

6.6 Fondsgebundene kapitalbildende Lebensversicherung auf den Todesfall (GenerationenDepot Invest)

6.6.1 Laufender Überschussanteil

Tarifwerk Zinsüberschussanteil Verwaltungskostenüberschussanteil Risikoüberschussanteil
2018 1,25% (1,5%) 0% 40%

Reduktion des laufenden Überschussanteils bei Versicherungen gegen Einmalbeitrag

Versicherungsbeginn Reduktion für das … überschussberechtigte Jahr um … Prozentpunkte
1. 2. 3. 4. 5.
ab 01.01.2019 0,8 (1,05) 0,8 (1,05) 0,8 (1,05) 0,8 (1,05) 0,8 (1,05)

Laufender Überschussanteil:

Zinsüberschussanteil in Prozent des durchschnittlichen Sicherungskapitals, mit dem Rechnungszins auf den Beginn des Versicherungsjahres abgezinst

Verwaltungskostenüberschussanteil in Prozent des gesamten Deckungskapitals

Risikoüberschussanteil in Prozent des Risikobeitrags zur Abdeckung des Todesfallrisikos, der dem Deckungskapital monatlich entnommen wird, gegebenenfalls ohne Risiko- und sonstige Zuschläge. Der Risikoüberschussanteil ist begrenzt auf höchstens 5 /12 Promille des im Monat der Zuteilung unter Todesfallrisiko stehenden Kapitals.

Der Zinsüberschussanteil wird jeweils zum Ende des Versicherungsjahres zugeteilt und der Verwaltungskosten- und Risikoüberschussanteil jeweils zu Beginn eines jeden Versicherungsmonats.

6.6.2 Schlussüberschussanteil, Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven

Tarifwerk Kostenschlussüberschussanteil
auf das Sicherungskapital auf das Anteildeckungskapital1
2018 0,3% (0,4%) 2 0,2% 3

1 Anteildeckungskapital zuzüglich Überschussdeckungskapital.
2 Bei Versicherungen gegen Einmalbeitrag wird der angegebene Satz für den Schlussüberschussanteil während der ersten zwölf Jahre bei Versicherungsbeginnen ab 1. Januar 2019 bis 1. September 2019 um 0,1 Prozentpunkte erhöht und bei Versicherungsbeginnen ab 1. Oktober 2019 um 0,2 Prozentpunkte vermindert.
3 Die Wartezeit beträgt fünf Jahre. Es kann ein zusätzlicher Kostenschlussüberschussanteil gewährt werden. Die Höhe des zusätzlichen Kostenschlussüberschussanteils richtet sich nach den zugrunde liegenden Anlageformen, aus denen sich das Anteildeckungskapital zuzüglich des Überschussdeckungskapitals zusammensetzt. Für jede Anlageform wird der Satz für den zusätzlichen Kostenschlussüberschussanteil individuell festgelegt. Diese Sätze sind in Abschnitt 13 aufgeführt. Ist eine Anlageform in der dortigen Auflistung nicht explizit genannt, beträgt der entsprechende Satz 0 Prozent.

Eine Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven wird nicht gewährt.

6.7 Fondsgebundene Pflegerentenversicherung und fondsgebundene Pflegerentenversicherung mit leistungsfreier Zeit (PflegeRente VermögensSchutz)

6.7.1 Laufender Überschussanteil

Tarifwerk anwartschaftlicher Teil
Zinsüberschussanteil
2018 2% (2,25%) abzüglich Rechnungszins
Tarifwerk anwartschaftlicher Teil
Verwaltungskostenüberschussanteil
2018 0%
Tarifwerk anwartschaftlicher Teil leistungspflichtiger Teil
Risikoüberschussanteil Pflege Risikoüberschussanteil Tod Zinsüberschussanteil
2018 10% 5% 2% (2,25%) abzüglich Rechnungszins

Laufender Überschussanteil:

anwartschaftlicher Teil:

Zinsüberschussanteil in Prozent des durchschnittlichen Sicherungskapitals, mit dem Rechnungszins auf den Beginn des Versicherungsjahres abgezinst

Verwaltungskostenüberschussanteil in Prozent des gesamten anwartschaftlichen Deckungskapitals

Risikoüberschussanteil in Prozent des Risikobeitrags zur Abdeckung des Pflegefallrisikos, der dem Deckungskapital monatlich entnommen wird, gegebenenfalls ohne Risiko- und sonstige Zuschläge

Risikoüberschussanteil in Prozent des Risikobeitrags zur Abdeckung des Todesfallrisikos, der dem Deckungskapital monatlich entnommen wird, gegebenenfalls ohne Risiko- und sonstige Zuschläge. Der Risikoüberschussanteil ist begrenzt auf höchstens 5 /12 Promille des im Monat der Zuteilung unter Todesfallrisiko stehenden Kapitals.

leistungspflichtiger Teil:

Zinsüberschussanteil in Prozent des Deckungskapitals für die laufende Pflegerente

Ein Verwaltungskostenüberschussanteil wird für den leistungspflichtigen Teil nicht gewährt.

Für den anwartschaftlichen Teil wird der Zinsüberschussanteil jeweils zum Ende des Versicherungsjahres zugeteilt und der Verwaltungskostenüberschussanteil und die Risikoüberschussanteile jeweils zu Beginn eines jeden Versicherungsmonats. Für den leistungspflichtigen Teil wird der Zinsüberschussanteil am Ende des Versicherungsjahres zugeteilt.

Verwendungsmöglichkeiten für den laufenden Überschussanteil:

anwartschaftlicher Teil: Überschussdeckungskapital mit Pflegefallmehrleistung

leistungspflichtiger Teil: Bonusrente

6.7.2 Schlussüberschussanteil, Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven

Tarifwerk Kostenschlussüberschussanteil
auf das Sicherungskapital auf das Überschussdeckungskapital auf das Anteildeckungskapital
2018 0,3% (0,4%) 0,3% (0,4%) 0,2% 1

1 Die Wartezeit beträgt fünf Jahre. Es kann ein zusätzlicher Kostenschlussüberschussanteil gewährt werden. Die Höhe des zusätzlichen Kostenschlussüberschussanteils richtet sich nach den zugrunde liegenden Anlageformen, aus denen sich das Anteildeckungskapital zusammensetzt. Für jede Anlageform wird der Satz für den zusätzlichen Kostenschlussüberschussanteil individuell festgelegt. Diese Sätze sind in Abschnitt 13 aufgeführt. Ist eine Anlageform in der dortigen Auflistung nicht explizit genannt, beträgt der entsprechende Satz 0 Prozent.

Eine Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven wird nicht gewährt.

6.7.3 Pflegefallmehrleistung

Tarifwerk Pflegefallmehrleistung
Eintrittsalter versicherte Pflegerente ab …
Pflegegrad 2 Pflegegrad 3 Pflegegrad 4
2018 bis 45 25% 20% 15%
von 46 bis 55 25% 20% 15%
von 56 bis 65 15% 10% 5%
ab 66 5% 0% 0%

Pflegefallmehrleistung in Prozent der garantierten Pflegerente oder des Erhöhungsbetrags der garantierten Pflegerente bei Einstufung in einen höheren Pflegegrad

7. Fondsgebundene Rentenversicherungen als Altersvorsorgevertrag

7.1 Fondsgebundene Rentenversicherung als Altersvorsorgevertrag (PrämienRente Invest)

Tarifwerk Zinsüberschussanteil Verwaltungskostenüberschussanteil
2015 0,75% (1%) 0,02%
2012 0,25% (0,5%) 0,02%

Laufender Überschussanteil:

Zinsüberschussanteil in Prozent des Garantiedeckungskapitals

Verwaltungskostenüberschussanteil in Prozent des Fondsguthabens

Jeweils am Ende eines Versicherungsmonats werden der Zinsüberschussanteil entsprechend dem in der Tabelle angegebenen jährlichen Zinssatz und der Verwaltungskostenüberschussanteil zugeteilt.

Es werden weder ein Schlussüberschussanteil noch eine Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven gewährt.

7.2 Rentenversicherung mit Mindestleistung als Altersvorsorgevertrag (RiesterRente FlexVario)

7.2.1 Laufender Überschussanteil

Tarifwerk vor Beginn der Rentenzahlung während des Rentenbezugs
Zinsüberschussanteil Verwaltungskostenüberschussanteil Zinsüberschussanteil
beitragspflichtig beitragsfrei Zuzahlung
2017 1,1% (1,35%) 0,008% (0,009%) 0% 0% 2,25% (2,6%) abzüglich Rechnungszins

Laufender Überschussanteil:

vor Beginn der Rentenzahlung:

Zinsüberschussanteil in Prozent des durchschnittlichen Sicherungskapitals, mit dem Rechnungszins auf den Beginn des Versicherungsjahres abgezinst

Verwaltungskostenüberschussanteil in Prozent des gesamten Deckungskapitals

während des Rentenbezugs:

Zinsüberschussanteil in Prozent des Deckungskapitals

Ein Verwaltungskostenüberschussanteil während des Rentenbezugs wird nicht gewährt.

Vor Beginn der Rentenzahlung wird der Zinsüberschussanteil jeweils zum Ende des Versicherungsjahres zugeteilt und der Verwaltungskostenüberschussanteil jeweils zu Beginn eines jeden Versicherungsmonats. Während des Rentenbezugs wird der Zinsüberschussanteil am Ende des Versicherungsjahres zugeteilt.

Verwendungsmöglichkeiten für den laufenden Überschussanteil während des Rentenbezugs:

Bonusrente oder Überschussrente

7.2.2 Schlussüberschussanteil, Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven

Tarifwerk Kostenschlussüberschussanteil
auf das Sicherungskapital auf das Anteildeckungskapital1
2017 0,3% (0,4%) 0,2% 2

1 Anteildeckungskapital zuzüglich Überschussdeckungskapital.
2 Die Wartezeit beträgt fünf Jahre. Es kann ein zusätzlicher Kostenschlussüberschussanteil gewährt werden. Die Höhe des zusätzlichen Kostenschlussüberschussanteils richtet sich nach den zugrunde liegenden Anlageformen, aus denen sich das Anteildeckungskapital zuzüglich des Überschussdeckungskapitals zusammensetzt. Für jede Anlageform wird der Satz für den zusätzlichen Kostenschlussüberschussanteil individuell festgelegt. Diese Sätze sind in Abschnitt 13 aufgeführt. Ist eine Anlageform in der dortigen Auflistung nicht explizit genannt, beträgt der entsprechende Satz 0 Prozent.

Eine Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven wird nicht gewährt.

8. Einzel-Rentenversicherungen als Altersvorsorgevertrag

8.1 Laufender Überschussanteil

Tarifwerk vor Beginn der Rentenzahlung während des Rentenbezugs
Zinsüberschussanteil Zinsüberschussanteil
2017 2,25% (2,6%) abzüglich Rechnungszins
2015 2% (2,25%) abzüglich Rechnungszins 2,25% (2,6%) abzüglich Rechnungszins
2012 0,25% (0,5%) 0,5% (0,85%)

Laufender Überschussanteil:

vor Beginn der Rentenzahlung:

Zinsüberschussanteil in Prozent des gemittelten Deckungskapitals, um ein Jahr mit dem Rechnungszins abgezinst Zinsüberschussanteil beim Erlebensfallbonus in Prozent des Deckungskapitals, um ein Jahr mit dem Rechnungszins abgezinst

während des Rentenbezugs:

Zinsüberschussanteil in Prozent des Deckungskapitals

Ein Verwaltungskostenüberschussanteil wird nicht gewährt.

Der laufende Überschussanteil wird am Ende des Versicherungsjahres zugeteilt.

Verwendungsmöglichkeiten für den laufenden Überschussanteil:

vor Beginn der Rentenzahlung: Erlebensfallbonus oder fondsgebundene Überschussbeteiligung

während des Rentenbezugs: Bonusrente oder Überschussrente

8.2 Schlussüberschussanteil, Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven

Tarifwerk Schlussüberschussanteil1 Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven
beitragspflichtig Einmalbeitrag Erlebensfallbonus fondsgeb. Überschussbet. beitragspflichtig Erlebensfallbonus
2015 0,08% 0,08% 0,08% 0,2% 0,12% 0,12%
(0,18%) (0,24%) (0,24%) (0,16%)
2012 0% (0,06%) 0% 0% 0% (0,04%) 0%
Tarifwerk Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven
Einmalbeitrag
2015 0,12%
(0,16%)
2012 0%

1 Ab Tarifwerk 2015 kann bei fondsgebundener Überschussbeteiligung ein zusätzlicher Schlussüberschussanteil gewährt werden. Die Höhe des zusätzlichen Schlussüberschussanteils richtet sich nach den zugrunde liegenden Anlageformen, aus denen sich das Anteildeckungskapital zusammensetzt. Für jede Anlageform wird der Satz für den zusätzlichen Schlussüberschussanteil individuell festgelegt. Diese Sätze sind in Abschnitt 13 aufgeführt. Ist eine Anlageform in der dortigen Auflistung nicht explizit genannt, beträgt der entsprechende Satz 0 Prozent.

9. Kapitalisierungsgeschäfte

9.1 ZuwachsPlus

Die Verzinsung des Kapitalisierungsguthabens nach ZuwachsPlus wird monatlich festgelegt. Der Zinssatz ist für drei Monate bindend.

Es werden weder ein Schlussüberschussanteil noch eine Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven gewährt.

9.2 Wertkonto Plus

Tarifwerk Zinsüberschussanteil
2017 2% (2,25%)
2015 abzüglich Rechnungszins
2012 0,25% (0,5%)

Laufender Überschussanteil:

Zinsüberschussanteil in Prozent des Garantiedeckungskapitals

Jeweils am Ende eines Versicherungsmonats wird der Zinsüberschussanteil entsprechend dem in der Tabelle angegebenen jährlichen Zinssatz zugeteilt.

Verwendungsmöglichkeiten für den laufenden Überschussanteil:

Bonus oder fondsgebundene Überschussbeteiligung

Es werden weder ein Schlussüberschussanteil noch eine Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven gewährt.

10. Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen

10.1 Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung – mit Ausnahme der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung zur Rentenversicherung mit Mindestleistung

10.1.1 Während der Anwartschaft

TarifWerk laufender Überschussanteil für die Berufsklasse
A++ A+ A B++ B+ B
2019 27% 27% 27% 27% 27% 27%
2018 25% 25% 26% 26% 26%
2017
2016
2015 32% 30% 24% 24%
2013
2012
TarifWerk laufender Überschussanteil für die Berufsklasse
C++ C+ C D++ D+ D
2019 27% 27% 27% 27% 27% 27%
2018 26% 26% 25%
2017
2016
2015 8% 24% 24%
2013
2012
Tarifwerk Bonus im Falle der Berufsunfähigkeit für die Berufsklasse
A++ A+ A B++ B+ B
2019 36% 36% 36% 36% 36% 36%
2018 33% 33% 35% 35% 35%
2017
2016
2015 47% 42% 31% 31%
2013
2012
Tarifwerk Bonus im Falle der Berufsunfähigkeit für die Berufsklasse
C++ C+ C D++ D+ D
2019 36% 36% 36% 36% 36% 36%
2018 35% 35% 33%
2017
2016
2015 9% 31% 31%
2013
2012

Bei Einmalbeiträgen ist nur der Bonus im Falle der Berufsunfähigkeit möglich.

Laufender Überschussanteil, sofern nicht der Bonus im Falle der Berufsunfähigkeit gewählt ist:

in Prozent des bei jährlicher Zahlungsweise zu entrichtenden Jahresbeitrags, gegebenenfalls ohne Risiko- und sonstige Zuschläge

Bonus im Falle der Berufsunfähigkeit:

in Prozent der vereinbarten Barrente und der Rente zur Beitragsbefreiung. Die Bonusrente wird bei Eintritt der Berufsunfähigkeit zur sofortigen Erhöhung der vereinbarten Barrente verwendet. Bei der Rente zur Beitragsbefreiung wird der Bonus im Falle der Berufsunfähigkeit für einen Erlebensfallbonus verwendet.

Verwendungsmöglichkeiten für den laufenden Überschussanteil:

Beitragsverrechnung (Sofortgewinn) oder Erlebensfallbonus

Tarifwerk Zinsüberschussanteil auf das Deckungskapital des Erlebensfallbonus
2019 1,5%
2018
2017
2016
(1,75%)
2013 0,25%
2012
(0,5%)

Beim Erlebensfallbonus bemisst sich der Zinsüberschussanteil in Prozent des Deckungskapitals des Erlebensfallbonus, um ein Jahr mit dem Rechnungszins abgezinst.

Tarifwerk Schlussüberschussanteil
2019 0%
2018 3%
2017
2016
(0%)
2015 2%
2013
2012
(0%)

Es wird keine Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven gewährt.

10.1.2 Während des Rentenbezugs

Tarifwerk Zinsüberschussanteil
2019 1,1%
2018
2017
(1,35%)
2016 0,75%
2015
(1%)
2013 0,25%
2012
(0,5%)

Laufender Überschussanteil:

Zinsüberschussanteil in Prozent des Deckungskapitals

Eine Zuteilung erfolgt erstmals am Ende des ersten Rentenbezugsjahres.

Verwendungsmöglichkeit für den laufenden Überschussanteil:

Bonusrente. Bei der Rente zur Beitragsbefreiung wird die Bonusrente für einen Erlebensfallbonus verwendet. Die Höhe des Zinsüberschussanteilsatzes für den Erlebensfallbonus richtet sich nach der Tabelle im Abschnitt 10.1.1.

10.2 Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung zur Rentenversicherung mit Mindestleistung

10.2.1 Während der Anwartschaft

Tarifwerk laufender Überschussanteil für die Berufsklasse
A++ A+ A B++ B+ B
2019 27% 27% 27% 27% 27% 27%
2018 25% 25% 26% 26% 26%
2017
2016
2015 32% 30% 24% 24%
2013
2012
Tarifwerk laufender Überschussanteil für die Berufsklasse
C++ C+ C D++ D+ D
2019 27% 27% 27% 27% 27% 27%
2018 26% 26% 25%
2017
2016
2015 8% 24% 24%
2013
2012

Laufender Überschussanteil:

in Prozent des Risikobeitrags zur Absicherung des Berufsunfähigkeitsrisikos, der dem Garantiedeckungskapital der Hauptversicherung monatlich entnommen wird, gegebenenfalls ohne Risiko- und sonstige Zuschläge

Die laufenden Überschussanteile werden jeweils am Ende eines Versicherungsmonats zugeteilt und dem Überschussguthaben der Hauptversicherung gemäß dem dort vereinbarten Überschusssystem zugeführt.

Es werden weder ein Schlussüberschussanteil noch eine Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven gewährt.

10.2.2 Während des Rentenbezugs

Tarifwerk laufender Überschussanteil
2019 1,1% (1,35%)
2018
2017
2016 0,75% (1%)
2015
2013 0,25% (0,5%)
2012

Laufender Überschussanteil:

in Prozent des Deckungskapitals

Eine Zuteilung erfolgt erstmals am Ende des ersten Rentenbezugsjahres.

Verwendungsmöglichkeit für den laufenden Überschussanteil:

Bonusrente. Die Bonusrente der Beitragsbefreiung wird dem Überschussguthaben der Hauptversicherung gemäß dem dort vereinbarten Überschusssystem zugeführt.

11. Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherungen

11.1 Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherung – mit Ausnahme der Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherung zur Rentenversicherung mit Mindestleistung

11.1.1 Während der Anwartschaft

Tarifwerk laufender Überschussanteil für die Berufsklasse
A B C D
2019 19% 20% 21% 21%
2018
2017
2016
2015 24% 22% 22% 22%
2013
2012
Tarifwerk Bonus im Falle der Erwerbsunfähigkeit für die Berufsklasse
A B C D
2019 23% 25% 26% 26%
2018
2017
2016
2015 31% 28% 28% 28%
2013
2012

Bei Einmalbeiträgen ist nur der Bonus im Falle der Erwerbsunfähigkeit möglich.

Laufender Überschussanteil, sofern nicht der Bonus im Falle der Erwerbsunfähigkeit gewählt ist:

in Prozent des bei jährlicher Zahlungsweise zu entrichtenden Jahresbeitrags, gegebenenfalls ohne Risiko- und sonstige Zuschläge

Bonus im Falle der Berufsunfähigkeit:

in Prozent der vereinbarten Barrente und der Rente zur Beitragsbefreiung. Die Bonusrente wird bei Eintritt der Erwerbsunfähigkeit zur sofortigen Erhöhung der vereinbarten Barrente verwendet. Bei der Rente zur Beitragsbefreiung wird der Bonus im Falle der Erwerbsunfähigkeit für einen Erlebensfallbonus verwendet.

Verwendungsmöglichkeiten für den laufenden Überschussanteil:

Beitragsverrechnung (Sofortgewinn) oder Erlebensfallbonus

Tarifwerk Zinsüberschussanteil auf das Deckungskapital des Erlebensfallbonus
2019 1,5%
2018
2017
2016
2015 (1,75%)
2013 0,25%
2012
(0,5%)

Beim Erlebensfallbonus bemisst sich der Zinsüberschussanteil in Prozent des Deckungskapitals des Erlebensfallbonus, um ein Jahr mit dem Rechnungszins abgezinst.

Es werden weder ein Schlussüberschussanteil noch eine Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven gewährt.

11.1.2 Während des Rentenbezugs

Tarifwerk Zinsüberschussanteil
2019 1,1%
2018
2017
(1,35%)
2016 0,75%
2015
(1%)
2013 0,25%
2012
(0,5%)

Laufender Überschussanteil:

Zinsüberschussanteil in Prozent des Deckungskapitals

Eine Zuteilung erfolgt erstmals am Ende des ersten Rentenbezugsjahres.

Verwendungsmöglichkeit für den laufenden Überschussanteil:

Bonusrente. Bei der Rente zur Beitragsbefreiung wird die Bonusrente für einen Erlebensfallbonus verwendet. Die Höhe des Zinsüberschussanteilsatzes für den Erlebensfallbonus richtet sich nach der Tabelle im Abschnitt 11.1.1.

11.2 Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherung zur Rentenversicherung mit Mindestleistung

11.2.1 Während der Anwartschaft

Tarifwerk laufender Überschussanteil für die Berufsklasse
A B C D
2019 19% 20% 21% 21%
2018
2017
2016
2015 24% 22% 22% 22%
2013
2012

Laufender Überschussanteil:

in Prozent des Risikobeitrags zur Absicherung des Erwerbsunfähigkeitsrisikos, der dem Garantiedeckungskapital der Hauptversicherung monatlich entnommen wird, gegebenenfalls ohne Risiko- und sonstige Zuschläge

Die laufenden Überschussanteile werden jeweils am Ende eines Versicherungsmonats zugeteilt und dem Überschussguthaben der Hauptversicherung gemäß dem dort vereinbarten Überschusssystem zugeführt.

Es werden weder ein Schlussüberschussanteil noch eine Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven gewährt.

11.2.2 Während des Rentenbezugs

Tarifwerk laufender Überschussanteil
2019 1,1%
2018
2017
(1,35%)
2016 0,75%
2015
(1%)
2013 0,25%
2012
(0,5%)

Laufender Überschussanteil:

in Prozent des Deckungskapitals

Eine Zuteilung erfolgt erstmals am Ende des ersten Rentenbezugsjahres.

Verwendungsmöglichkeit für den laufenden Überschussanteil:

Bonusrente. Die Bonusrente der Beitragsbefreiung wird dem Überschussguthaben der Hauptversicherung gemäß dem dort vereinbarten Überschusssystem zugeführt.

12. Risiko-Zusatzversicherungen

Die angegebenen Überschussanteilsätze gelten für das im Kalenderjahr 2020 beginnende Versicherungsjahr.

Beitragsverrechnung Risikoüberschussanteil Kostenüberschussanteil
Tarifwerk Nichtraucher Raucher Nichtraucher Raucher
2019 30% 28% 0‰ 0‰

Überschussverwendung und Bemessungsgrößen:

Beitragsverrechnung (Sofortgewinn): Risikoüberschussanteil in Prozent des bei jährlicher Zahlungsweise zu entrichtenden Jahresbeitrags, ohne jährlich anfallende Kosten und gegebenenfalls ohne nach versicherungsmathematischen Grundsätzen aufgeteilte Kosten aus einer beitragsfreien Zeit sowie gegebenenfalls ohne Risiko- und sonstige Zuschläge, und Kostenüberschussanteil in Promille der (durchschnittlichen) Versicherungssumme.

Es werden weder ein Schlussüberschussanteil noch eine Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven gewährt.

Bis einschließlich Tarifwerk 2018 sind Risiko-Zusatzversicherungen wie selbstständige Risikoversicherungen am Überschuss beteiligt (siehe Abschnitt 2.2). Bis einschließlich Tarifwerk 2013 kann dabei jedoch nur das Überschusssystem Todesfallbonus gewählt werden.

13. Zusätzliche Schlussüberschussbeteiligung bei fondsgebundenen Lebens- und Rentenversicherungen und bei fondsgebundener Überschussbeteiligung

Ein zusätzlicher Schlussüberschussanteil kann bei Verträgen gewährt werden, die zu den Überschussverbänden

Rentenversicherung mit oder ohne variable Mindestleistung (Rente FlexVario/FlexVorsorge Vario, Rente WachstumGarant und MitarbeiterRente),

staatlich förderfähige Rentenversicherung mit oder ohne variable Mindestleistung (BasisRente FlexVario/FlexVorsorge Vario als BasisRente und BasisRente Wachstu mGarant) und staatlich förderfähige Rentenversicherung mit Mindestleistung (ZulagenRente),

Rentenversicherung mit Mindestleistung als Altersvorsorgevertrag (RiesterRente FlexVario),

fondsgebundene Lebensversicherung mit Mindestleistung (VermögensDepot Chance),

fondsgebundene kapitalbildende Lebensversicherung auf den Todesfall (GenerationenDepot Invest),

fondsgebundene Pflegerentenversicherung und fondsgebundene Pflegerentenversicherungen mit leistungsfreier Zeit (PflegeRente VermögensSchutz)

gehören sowie bei fondsgebundener Überschussbeteiligung.

Bezugsgröße für den zusätzlichen Kostenschlussüberschussanteil ist bei den genannten Überschussverbänden die Bezugsgröße für den Kostenschlussüberschussanteil (siehe Abschnitte 6.1.2, 6.2.2, 6.4.2, 6.5.2, 6.6.2 und 7.2.2).

Bezugsgröße für den zusätzlichen Schlussüberschussanteil ist bei fondsgebundener Überschussbeteiligung das jeweilige Anteildeckungskapital.

Die Höhe des zusätzlichen (Kosten-)Schlussüberschussanteils richtet sich nach den zugrunde liegenden Anlageformen, aus denen sich die jeweilige Bezugsgröße zusammensetzt. Für jede Anlageform wird der Satz für den zusätzlichen (Kosten-)Schlussüberschussanteil individuell festgelegt.

Die Sätze für den zusätzlichen (Kosten-)Schlussüberschussanteil sind im Folgenden aufgeführt. Ist eine Anlageform in der nachfolgenden Auflistung nicht explizit genannt, beträgt der entsprechende Satz 0 Prozent.

Anlageform ISIN zusätzlicher Schlussüberschussanteil
Best-INVEST 100 DE0005319826 0%
(0,02%)
Deka-BasisAnlage A20 DE000DK2CFP1 0,08%
Deka-BasisAnlage A40 DE000DK2CFQ9 0,16%
Deka-BasisAnlage A60 DE000DK2CFR7 0,28%
Deka-BasisAnlage A100 DE000DK2CFT3 0,40%
Deka-EuropaBond TF DE0009771980 0 %
(0,21%)
DekaStruktur: V Chance LU0278675532 0,16%
(0,35%)
DekaStruktur: V ChancePlus LU0278675706 0,24%
(0,44%)
DekaStruktur: V Ertrag LU0278674642 0%
(0,02%)
DekaStruktur: V ErtragPlus LU0278675029 0%
(0,1%)
DekaStruktur: V Wachstum LU0278675292 0,08%
(0,22%)
Deka-ZielGarant 2022-2025 LU0287948946 0%
(0,12%)
Deka-ZielGarant 2026-2029 LU0287949084 0%
(0,12%)
Deka-ZielGarant 2030-2033 LU0287949324 0%
(0,12%)
Deka-ZielGarant 2034-2037 LU0287949837 0%
(0,12%)
Deka-ZielGarant 2038-2041 LU0287949910 0%
(0,12%)
Deka-ZielGarant 2042-2045 LU0287950256 0%
(0,13%)
Deka-ZielGarant 2046-2049 LU0287950413 0%
(0,15%)
Deka-ZielGarant 2050-2053 LU0287950686 0%
(0,15%)
Fidelity Funds – America Fund A-EUR LU0069450822 0,28%
(0,08%)
Fidelity Funds – Asia Focus Fund A-EUR LU0069452877 0,28%
(0,08%)
Fidelity Funds – Emerging Europe, Middle East & Africa Fund A-ACC-EUR LU0303816705 0,28%
(0,08%)
Fidelity Funds – Emerging Markets Fund A-EUR LU0307839646 0,28%
(0,08%)
Fidelity Funds – European Dividend Fund A-ACC-EUR LU0353647737 0,28%
(0,08%)
Fidelity Funds – European Fund A-ACC-EUR LU0238202427 0,28%
(0,08%)
Fidelity Funds – European Smaller Companies Fund A-EUR LU0061175625 0,28%
(0,08%)
Fidelity Funds – FPS Growth Fund A (EUR) LU0056886475 0%
(0,28%)
Fidelity Funds – Glob. Multi As. Tact. Def. Fund A-ACC-EUR LU0393653166 0,13 %
(0,16%)
Fidelity Funds – Japan Fund A-EUR LU0069452018 0,28%
(0,08%)
Fidelity Funds – SMART Global Defensive Fund A-EUR LU0056886558 0,13%
(0,28%)
Flossbach von Storch Multi Asset – Balanced – R LU0323578145 0,16%
Franklin Euro High Yield Fund A (Ydis) EUR LU0109395268 0,2%
(0,12%)
Indexorientierte Kapitalanlage (IOK) 0,6%
InvestmentKonzept 0,4%
JPM Emerging Markets Equity A (acc) EUR LU0217576759 0,28%
Keppler-Global Value-INVEST DE000A0JKNP9 0,08%
LINGOHR-EUROPA-SYSTEMATIC-INVEST DE0005320097 0,11%
LINGOHR-SYSTEMATIC-INVEST DE0009774794 0,11%
ROK Chance 0,4%
ROK Klassik 0,32%
ROK Plus 0,4%
Templeton Asian Growth Fund A (acc) EUR LU0229940001 0,51 %
(0,28%)
Templeton Eastern Europe Fund A (acc) EUR LU0078277505 0,63%
(0,28%)
Templeton Emerging Markets Bond Fund A (Qdis) EUR LU0152984307 0,34%
(0,28%)
Templeton Emerging Markets Fund N (acc) EUR LU0188151921 0,66%
(0,68%)
Templeton European Fund A (acc) EUR LU0139292543 0,34%
(0,28%)
Templeton Global Total Return Fund N (acc) EUR-H1 LU0294221253 0,46%
(0,6%)
Templeton Latin America Fund A (Ydis) EUR LU0260865158 0,54%
(0,28%)
TopPortfolio-INVEST DE0009774943 0,16%

II. Überschussverteilung für die Tarifwerke 1996 bis 2009

1. Einzel-Kapitalversicherungen und Gruppen-Kapitalversicherungen

1.1 Kapitalversicherung – mit Ausnahme des GenerationenDepots

1.1.1 Laufender Überschussanteil

Tarifwerk Zinsüberschussanteil Risikoüberschussanteil
Kapitalversicherung mit Gesundheitsprüfung Kapitalversicherung ohne Gesundheitsprüfung (Tarif 1oG)
Männer Frauen
2009 0% 0% 45% 40%
2008
2007
2004 0% 0%
2000
1996

Laufender Überschussanteil:

Zinsüberschussanteil in Prozent des Deckungskapitals, um ein Jahr mit dem Rechnungszins abgezinst

Risikoüberschussanteil in Prozent desjenigen Teils des Beitrags, der zur Abdeckung des Todesfallrisikos dient, gegebenenfalls ohne Risiko- und sonstige Zuschläge. Der Risikoüberschuss ist begrenzt auf höchstens 5 Promille des unter Todesfallrisiko stehenden Kapitals.

Ein Verwaltungskostenüberschussanteil wird nicht gewährt.

Der laufende Überschussanteil wird am Ende des Versicherungsjahres zugeteilt.

Verwendungsmöglichkeiten für den laufenden Überschussanteil:

Tarifwerk Erlebensfallbonus verzinsliche Ansammlung Bonussumme fondsgebundene Überschussbeteiligung Beitragsverrechnung
2009 x x
2008
2007
2004 x x x x
2000
1996 x x

Eine fondsgebundene Überschussbeteiligung ist nur für Verträge mit Versicherungsbeginn ab 1. Januar 2002 möglich.

Bei Versicherungen gegen Einmalbeitrag der Tarifwerke 2000 und 2004 ist nur Bonussumme oder fondsgebundene Überschussbeteiligung möglich.

Bei Vermögensbildungsversicherungen bis zum Tarifwerk 2004 sind Beitragsverrechnung und Bonussumme nicht möglich.

Wird bei Versicherungen mit Zuzahlungsrecht die Versicherungsdauer durch Zuzahlungen abgekürzt, so wird zum vorgezogenen Ablauf der Barwert des Erlebensfallbonus oder der Barwert der Bonussumme fällig.

1.1.2 Schlussüberschussanteil, Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven

Tarifwerk Schlussüberschussanteil1 Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven1
beitragspflichtig Einmalbeitrag beitragspflichtig Einmalbeitrag
2009 0,2% 0% 0,3% 0%
(1,8%o) (1,2%)
2008 0,6^ 0% 0,9% 0%
2007
(2,4%) (1,6%)
2004 0% 0% 0% 0%
2000
1996

1 Bei Versicherungen gegen Einmalbeitrag (ohne Gruppenversicherungen nach den Sondertarifen) mit Versicherungsbeginnen ab 1. Januar 2011 bis 1. Januar 2012 wird der angegebene Satz für den Schlussüberschussanteil während der ersten zwölf Jahre um 3,5 Promillepunkte erhöht. Für den Tarif 1oG der Tarifwerke 2007 und 2008 gelten die Sätze des Tarifwerks 2009. Bei beitragspflichtigen Versicherungen ab Tarifwerk 2004 mit einer Grundversicherungssumme ab 250.000 Euro wird der Schlussüberschussanteil um 0 (1) Promillepunkte erhöht. Bei beitragspflichtigen Versicherungen ab Tarifwerk 2007 mit einer Grundversicherungssumme ab 250.000 Euro wird der Schlussüberschussanteil um 1 (0) Promillepunkte erhöht. Diese Erhöhung gilt nur für die Grundversicherungssumme, nicht für Erhöhungen aus W-Tarifen. Wird bei Versicherungen mit Zuzahlungsrecht die Versicherungsdauer durch Zuzahlungen abgekürzt, so werden zum vorgezogenen Ablauf ein nach versicherungsmathematischen Grundsätzen reduzierter Schlussüberschussanteil sowie eine ebenso reduzierte Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven fällig. Bei Versicherungen auf den Heiratsfall werden bei Heirat oder bei Tod des mitversicherten Kindes ein nach versicherungsmathematischen Grundsätzen reduzierter Schlussüberschussanteil sowie eine ebenso reduzierte Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven fällig. Bei Beitragsverrechnung und bei Vermögensbildungsversicherungen entfallen der Schlussüberschussanteil und die Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven. Bei Teilnahme an einem Gruppenversicherungsvertrag werden der Schlussüberschussanteilsatz um 0,2 (0,6) Promillepunkte und der Satz für die Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven um 0,3 (0,4) Promillepunkte gekürzt. Zu kürzende Sätze werden in keinem Fall weiter als auf 0 Promille herabgesetzt. Für alle vor 2020 endenden Versicherungsjahre betragen die Sätze für den Schlussüberschussanteil und die Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven für Tarifwerk 2000 jeweils 71 % der bisher geltenden Sätze.

1.2 GenerationenDepot

1.2.1 Laufender Überschussanteil

Tarifwerk Zinsüberschussanteil Risikoüberschussanteil
Männer Frauen
2009 0% 45% 40%

Laufender Überschussanteil:

Zinsüberschussanteil in Prozent des durchschnittlichen Deckungskapitals, mit dem Rechnungszins auf den Beginn des Versicherungsjahres abgezinst

Risikoüberschussanteil in Prozent desjenigen Teils des Beitrags, der zur Abdeckung des Todesfallrisikos dient. Der Risikoüberschuss ist begrenzt auf höchstens 5 /12 Promille des im Monat der Zuteilung unter Todesfallrisiko stehenden Kapitals.

Ein Verwaltungskostenüberschussanteil wird nicht gewährt.

Der Risikoüberschussanteil wird jeweils zu Beginn eines Versicherungsmonats, der Zinsüberschussanteil jeweils am Ende des Versicherungsjahres zugeteilt.

Verwendungsmöglichkeiten für den laufenden Überschussanteil:

Bonus

1.2.2 Schlussüberschussanteil, Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven

Tarifwerk Schlussüberschussanteil1 Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven1
Einmalbeitrag Bonus Einmalbeitrag Bonus
2009 0% 0% 0% 0%

1 Bezugsgröße ist das durchschnittliche Deckungskapital, mit dem Rechnungszins auf den Beginn des Versicherungsjahres abgezinst. Bei Versicherungen gegen Einmalbeitrag mit Versicherungsbeginnen ab 1. Januar 2011 bis 1. Januar 2012 wird der angegebene Satz für den Schlussüberschussanteil während der ersten zwölf Jahre um 0,35 Prozentpunkte erhöht. Die Schlussüberschussanteile und die Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven werden mit einem Zinssatz in Höhe von 2,1 (2,45) Prozent p. a. verzinst. Dieser Zinssatz gilt nur für das überschussberechtigte Versicherungsjahr, das im Jahr 2020 endet. Die Zinssätze für Versicherungsjahre, die vor dem Jahr 2020 enden, ergeben sich aus den Geschäftsberichten der jeweiligen Jahre. Bei zukünftigen Festlegungen kann dieser Zinssatz auch für bereits abgelaufene Jahre jeweils neu deklariert werden.

2. Risikoversicherungen, Restkreditversicherungen, Bildungskreditversicherungen und Bauspar-Risikoversicherungen

Die angegebenen Überschussanteilsätze gelten für das im Kalenderjahr 2020 beginnende Versicherungsjahr.

2.1 Risikoversicherung – mit Ausnahme der Risikoversicherung zur staatlich förderfähigen Rentenversicherung (BasisRente)

Tarifwerk Todesfallbonus Beitragsverrechnung
Männer Frauen Partnervers. Männer Frauen Partnervers.
2009 30% 30% 30% 23% 23% 23%
2008 125% 105% 115% 55% 51% 53%
2007 140% 120% 130% 58% 54% 56%
2004
2000
1996 140% 120% 130%

Überschussverwendung und Bemessungsgrößen:

Todesfallbonus in Prozent der jeweiligen Todesfallsumme

Beitragsverrechnung (Sofortgewinn) in Prozent des bei jährlicher Zahlungsweise zu entrichtenden Jahresbeitrags, ohne Stückkosten und gegebenenfalls ohne Risiko- und sonstige Zuschläge. Eine Beitragsverrechnung ist nur möglich bei den Tarifen, bei denen die Beitragszahlungsdauer mit der Versicherungsdauer übereinstimmt. Ausnahme: Tarife Rfk, Rfkv.

Es werden weder ein Schlussüberschussanteil noch eine Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven gewährt.

2.2 Risikoversicherung zur staatlich förderfähigen Rentenversicherung (BasisRente)

Tarifwerk Todesfallbonus Beitragsverrechnung
Männer Frauen Männer Frauen
2009 125% 105% 55% 51%

Überschussverwendung und Bemessungsgrößen:

Todesfallbonus in Prozent der jeweiligen Todesfallsumme

Beitragsverrechnung (Sofortgewinn) in Prozent des bei jährlicher Zahlungsweise zu entrichtenden Jahresbeitrags, ohne Stückkosten und gegebenenfalls ohne Risiko- und sonstige Zuschläge. Eine Beitragsverrechnung ist nur möglich, wenn die Beitragszahlungsdauer bis zum Beginn der Phase, ab der die Versicherungssumme fällt, vereinbart ist.

Es werden weder ein Schlussüberschussanteil noch eine Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven gewährt.

2.3 Restkreditversicherung, Bildungskreditversicherung

Tarifwerk Restkreditversicherung Bildungskreditversicherung
Männer Frauen Partnervers. Männer Frauen
2011 60% 50% 55% 50% 50%
2009
2008

Überschussverwendung und Bemessungsgrößen:

Todesfallbonus in Prozent der jeweiligen Todesfallsumme

Es werden weder ein Schlussüberschussanteil noch eine Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven gewährt.

2.4 Bauspar-Risikoversicherung

fakultative Bauspar-Risikoversicherung integrierte Risi kolebensversicherung
20% 45%

Überschussverwendung und Bemessungsgrößen:

Beitragsverrechnung (Sofortgewinn) in Prozent des Bruttobeitrags

Es werden weder ein Schlussüberschussanteil noch eine Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven gewährt.

3. Einzel-Rentenversicherungen und Gruppen-Rentenversicherungen

3.1 Rentenversicherung

3.1.1 Laufender Überschussanteil

Tarifwerk vor Beginn der Rentenzahlung während des Rentenbezugs
Zinsüberschussanteil Zinsüberschussanteil
2008 0% 0%
2007
(0,35%)
2005 0% 0%
2004
2000
1996

Laufender Überschussanteil:

vor Beginn der Rentenzahlung:

Zinsüberschussanteil in Prozent des Deckungskapitals, um ein Jahr mit dem Rechnungszins abgezinst

während des Rentenbezugs:

Zinsüberschussanteil in Prozent des Deckungskapitals

Ein Risiko- oder Verwaltungskostenüberschussanteil wird nicht gewährt.

Der laufende Überschussanteil wird am Ende des Versicherungsjahres zugeteilt.

Verwendungsmöglichkeiten für den laufenden Überschussanteil:

Tarifwerk vor Beginn der Rentenzahlung während des Rentenbezugs
Erlebensfallbonus verzinsliche Ansammlung Bonusrente fondsgeb. Überschussbet. Bonusrente Überschussrente
2008 x x x x
2007
2005 x x x x
2004
2000 x x x x x
1996 x x x

Eine fondsgebundene Überschussbeteiligung ist möglich für Verträge mit Versicherungsbeginn ab 1. Januar 2002.

Bei Einmalbeitragsversicherungen des Tarifwerks 2000 ist eine verzinsliche Ansammlung nicht möglich.

3.1.2 Schlussüberschussanteil, Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven

Tarifwerk Schlussüberschussanteil1 Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven1
beitragspflichtig Einmalbeitrag beitragspflichtig Einmalbeitrag
2008 0,2% 0% 0,3% 0‰
2007
(1,80‰) (1,20‰)
2005 0‰ 0‰ 0‰ 0‰
2004
2000
1996

1 Bei Versicherungen gegen Einmalbeitrag (ohne Gruppenversicherungen nach Sondertarifen) mit Versicherungsbeginnen ab 1. Januar 2011 bis 1. Januar 2012 wird der angegebene Satz für den Schlussüberschussanteil während der ersten zwölf Jahre um 3,5 Promillepunkte erhöht. Bei beitragspflichtigen Versicherungen ab Tarifwerk 2007 mit einer beitragspflichtigen Kapitalabfindung (ohne die Kapitalabfindung aus einer Witwen-/Witwerrenten-Zusatzversicherung) ab 250.000 Euro wird der Schlussüberschussanteil um 1 Promillepunkt erhöht. Bei beitragspflichtigen Versicherungen des Tarifwerks 2005 mit einer beitragspflichtigen Kapitalabfindung (ohne die Kapitalabfindung aus einer Witwen-/Witwerrenten-Zusatzversicherung) ab 250.000 Euro wird der Schlussüberschussanteil um 0 (1) Promillepunkte erhöht. Diese Erhöhungen gelten nur für die beitragspflichtige Kapitalabfindung (ohne die Kapitalabfindung aus einer Witwen-/Witwerrenten-Zusatzversicherung) der Grundversicherung, nicht für Erhöhungen aus W-Tarifen. Bei Beitragsverrechnung entfallen der Schlussüberschussanteil und die Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven. Bei Teilnahme an einem Gruppenversicherungsvertrag werden ab dem Tarifwerk 2007 der Schlussüberschussanteilsatz um 0,2 (0,6) Promillepunkte und der Satz für die Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven um 0,3 (0,4) Promillepunkte gekürzt. Zu kürzende Sätze werden in keinem Fall weiter als auf 0 Promille herabgesetzt. Für alle vor 2020 endenden Versicherungsjahre betragen die Sätze für den Schlussüberschussanteil und die Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven für Tarifwerk 2000 jeweils 0 % der bisher geltenden Sätze.

3.2 Rentenversicherung mit Todesfallleistung (Tarif AR2)

3.2.1 Laufender Überschussanteil

Tarifwerk vor Beginn der Rentenzahlung während des Rentenbezugs
Zinsüberschussanteil Risikoüberschussanteil Zinsüberschussanteil
2009 0% 0% 0%
2008
2007
(0,35%)

Laufender Überschussanteil:

vor Beginn der Rentenzahlung:

Zinsüberschussanteil in Prozent des Deckungskapitals, um ein Jahr mit dem Rechnungszins abgezinst

Risikoüberschussanteil in Prozent desjenigen Teils des Beitrags, der zur Abdeckung des Todesfallrisikos dient, gegebenenfalls ohne Risiko- und sonstige Zuschläge. Der Risikoüberschussanteil ist begrenzt auf höchstens 5 Promille des unter Todesfallrisiko stehenden Kapitals.

während des Rentenbezugs:

Zinsüberschussanteil in Prozent des Deckungskapitals

Ein Verwaltungskostenüberschussanteil wird nicht gewährt.

Der laufende Überschussanteil wird am Ende des Versicherungsjahres zugeteilt.

Verwendungsmöglichkeiten für den laufenden Überschussanteil:

Tarifwerk vor Beginn der Rentenzahlung während des Rentenbezugs
Erlebensfallbonus fondsgebundene Überschussbeteiligung Bonusrente Überschussrente
2009 x x x x
2008
2007

3.2.2 Schlussüberschussanteil, Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven

Tarifwerk Schlussüberschussanteil1 Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven1
beitragspflichtig Einmalbeitrag beitragspflichtig Einmalbeitrag
2009 0,2% 0‰ 0,3‰ 0‰
(1,8‰) (1,2‰)
2008 0,6‰ 0‰ 0,9‰ 0‰
2007
(2,4‰) (1,6‰)

1 Bei Versicherungen gegen Einmalbeitrag (ohne Gruppenversicherungen nach Sondertarifen gegen Einmalbeitrag) mit Versicherungsbeginnen ab 1. Januar 2011 bis 1. Januar 2012 wird der angegebene Satz für den Schlussüberschussanteil während der ersten zwölf Jahre um 3,5 Promillepunkte erhöht. Bei beitragspflichtigen Versicherungen mit einer beitragspflichtigen Kapitalabfindung (ohne die Kapitalabfindung aus einer Witwen-/Witwerrenten-Zusatzversicherung) ab 250.000 Euro wird der Schlussüberschussanteil um 1 Promillepunkt erhöht. Diese Erhöhung gilt nur für die beitragspflichtige Kapitalabfindung (ohne die Kapitalabfindung aus einer Witwen-/Witwerrenten-Zusatzversicherung) der Grundversicherung, nicht für Erhöhungen aus W-Tarifen. Bei Beitragsverrechnung entfallen der Schlussüberschussanteil und die Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven. Bei Teilnahme an einem Gruppenversicherungsvertrag wird der Schlussüberschussanteil um 0,2 (0,6) Promillepunkte und die Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven um 0,3 (0,4) Promillepunkte gekürzt. Zu kürzende Sätze werden in keinem Fall weiter als auf 0 Promille herabgesetzt.

3.3 Staatlich förderfähige Rentenversicherung (BasisRente)

3.3.1 Laufender Überschussanteil

Tarifwerk vor Beginn der Rentenzahlung während des Rentenbezugs
Zinsüberschussanteil Zinsüberschussanteil
2008 0% 0%
2007
(0,35%)
2005 0% 0%

Laufender Überschussanteil:

vor Beginn der Rentenzahlung:

Zinsüberschussanteil in Prozent des Deckungskapitals, um ein Jahr mit dem Rechnungszins abgezinst

während des Rentenbezugs:

Zinsüberschussanteil in Prozent des Deckungskapitals

Ein Risiko- oder Verwaltungskostenüberschussanteil wird nicht gewährt.

Der laufende Überschussanteil wird am Ende des Versicherungsjahres zugeteilt.

Verwendungsmöglichkeiten für den laufenden Überschussanteil:

Tarifwerk vor Beginn der Rentenzahlung während des Rentenbezugs
Erlebensfallbonus Bonusrente Bonusrente Überschussrente
2008 x x x
2007
2005 x x x

3.3.2 Schlussüberschussanteil, Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven

Tarifwerk Schlussüberschussanteil1 Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven1
beitragspflichtig Einmalbeitrag beitragspflichtig Einmalbeitrag
2008 0,2% 0‰ 0,3‰ 0‰
2007
(1,8‰) (1,2‰)
2005 0‰ 0‰ 0‰ 0‰

1 Bei Tarifwerk 2005 werden bei Tod weder ein Schlussüberschussanteil noch eine Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven und ab Tarifwerk 2007 – unter bestimmten Voraussetzungen – ein nach versicherungsmathematischen Grundsätzen reduzierter Schlussüberschussanteil sowie eine ebenso reduzierte Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven fällig.

3.4 Rentenversicherung mit Mindestleistung (Tarif ARD)

Tarifwerk vor Beginn der Rentenzahlung während des Rentenbezugs
Zinsüberschussanteil Verwaltungskostenüberschussanteil Zinsüberschussanteil
2008 0% 0,01%
(0,04%)
0%
(0,35%)
2007
2005 0% 0%
(0,04%)
0%

Laufender Überschussanteil:

vor Beginn der Rentenzahlung:

Zinsüberschussanteil in Prozent des Garantiedeckungskapitals

Verwaltungskostenüberschussanteil in Prozent des Garantiedeckungskapitals und des Überschussguthabens

während des Rentenbezugs:

Zinsüberschussanteil in Prozent des Deckungskapitals

Ein Verwaltungskostenüberschussanteil während des Rentenbezugs wird nicht gewährt.

Vor Beginn der Rentenzahlung werden der Zinsüberschussanteil entsprechend dem in der Tabelle angegebenen jährlichen Zinssatz und der Verwaltungskostenüberschussanteil jeweils am Ende eines Versicherungsmonats zugeteilt.

Während des Rentenbezugs wird der laufende Überschussanteil am Ende des Versicherungsjahres zugeteilt.

Verwendungsmöglichkeiten für den laufenden Überschussanteil:

vor Beginn der Rentenzahlung: Bonus oder fondsgebundene Überschussbeteiligung

während des Rentenbezugs: Bonusrente oder Überschussrente

Es werden weder ein Schlussüberschussanteil noch eine Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven gewährt.

4. Selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherungen

4.1 Während der Anwartschaft

Tarifwerk Berufsklassen laufender Überschussanteil Bonus im Falle der Berufsunfähigkeit
Männer Frauen Männer Frauen
2008 1 50% 40% 100% 67%
2007 2 40% 30% 67% 43%
2004 3, E 15% 5% 18% 6%
2000 4 15% 5% 18% 6%
1996 10% 10%
Tarifwerk Schlussüberschussanteil1
2008 5%
2007
2004 1%
(5%)
2000 0%
(5%)
1996 6%
(15%)

1 Bei Eintritt der Berufsunfähigkeit oder Beginn der Karenzzeit fällt der Schlussüberschussanteil weg. Für alle vor 2020 endenden Versicherungsjahre betragen die Sätze für den Schlussüberschussanteil und die Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven für Tarifwerk 1996 jeweils 83% und für Tarifwerk 2000 jeweils 81 % der bisher geltenden Sätze.

Laufender Überschussanteil, sofern nicht der Bonus im Falle der Berufsunfähigkeit gewählt ist:

in Prozent des bei jährlicher Zahlungsweise zu entrichtenden Jahresbeitrags, ohne Stückkosten und gegebenenfalls Risiko- und sonstige Zuschläge

Bonus im Falle der Berufsunfähigkeit:

in Prozent der vereinbarten Barrente. Die Bonusrente wird bei Eintritt des Leistungsfalls zur sofortigen Erhöhung der vereinbarten Barrente verwendet.

Verwendungsmöglichkeiten für den laufenden Überschussanteil:

Tarifwerk Erlebensfallbonus verzinsliche Ansammlung Beitragsverrechnung (Sofortgewinn) fondsgeb. Überschussbeteiligung1
2008 x x x
2007 x x
2004 x x
2000
1996

1 Eine fondsgebundene Überschussbeteiligung ist möglich ab 1. Januar 2009.

Tarifwerk Zinsüberschussanteil auf das Deckungskapital des Erlebensfallbonus
2008 0%
2007

Beim Erlebensfallbonus bemisst sich der Zinsüberschussanteil in Prozent des Deckungskapitals des Erlebensfallbonus, um ein Jahr mit dem Rechnungszins abgezinst.

Eine Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven wird nicht gewährt.

4.2 Während des Rentenbezugs

Tarifwerk Zinsüberschussanteil
2008 2007 2004 2000 1996 0%

Laufender Überschussanteil:

Zinsüberschussanteil in Prozent des Deckungskapitals

Eine Zuteilung erfolgt erstmals am Ende des ersten Rentenbezugsjahres.

Verwendungsmöglichkeiten für den laufenden Überschussanteil:

Bonusrente

5. Fondsgebundene Lebens- und Rentenversicherungen

5.1 Fondsgebundene Lebensversicherung

Tarifwerk Risikoüberschussanteil Verwaltungskostenüberschussanteil
Männer Frauen
2000 45% 40% 2%

Laufender Überschussanteil:

Risikoüberschussanteil in Prozent desjenigen Teils des Beitrags, der zur Abdeckung des Todesfallrisikos dient, gegebenenfalls ohne Risiko- und sonstige Zuschläge. Der Risikoüberschussanteil ist begrenzt auf höchstens 5 /12 Promille des im Monat der Zuteilung unter Todesfallrisiko stehenden Kapitals.

Verwaltungskostenüberschussanteil in Prozent des zwölften Teils des Jahresbeitrags.

Die Überschussanteile werden zu Beginn eines jeden Versicherungsmonats zugeteilt.

Es werden weder ein Schlussüberschussanteil noch eine Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven gewährt.

5.2 Fondsgebundene Lebensversicherung mit Rentenoption

Tarifwerk Risikoüberschussanteil Verwaltungskostenüberschussanteil
Männer Frauen auf den Beitrag auf das Fondsdeckungskapital
2000 45% 40% 2% 0,025%

Laufender Überschussanteil:

Risikoüberschussanteil in Prozent desjenigen Teils des Beitrags, der zur Abdeckung des Todesfallrisikos dient, gegebenenfalls ohne Risiko- und sonstige Zuschläge. Der Risikoüberschussanteil ist begrenzt auf höchstens 5 /12 Promille des im Monat der Zuteilung unter Todesfallrisiko stehenden Kapitals.

Verwaltungskostenüberschussanteil in Prozent des zwölften Teils des Jahresbeitrags und in Prozent des Fondsdeckungskapitals

Die Überschussanteile werden zu Beginn eines jeden Versicherungsmonats zugeteilt.

Es werden weder ein Schlussüberschussanteil noch eine Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven gewährt.

5.3 Fondsgebundene Rentenversicherung

Tarifwerk Risikoüberschussanteil Verwaltungskostenüberschussanteil
Männer Frauen auf den Beitrag auf das Fondsdeckungskapital
beitragspflichtig beitragsfrei
2009 0% 0% 0% 0,025% 0%
2008 45% 40% 0% 0,025% 0%
2007 45% 40% 2% 0,025% 0,025%
2005

Laufender Überschussanteil:

Risikoüberschussanteil in Prozent desjenigen Teils des Beitrags, der zur Abdeckung des Todesfallrisikos dient, gegebenenfalls ohne Risiko- und sonstige Zuschläge. Der Risikoüberschussanteil ist begrenzt auf höchstens 5 /12 Promille des im Monat der Zuteilung unter Todesfallrisiko stehenden Kapitals.

Verwaltungskostenüberschussanteil in Prozent des zwölften Teils des Jahresbeitrags und in Prozent des Fondsdeckungskapitals. Auf Einmalbeiträge und Zuzahlungen wird kein beitragsbezogener Verwaltungskostenüberschussanteil gewährt.

Die Überschussanteile werden zu Beginn eines jeden Versicherungsmonats zugeteilt.

Es werden weder ein Schlussüberschussanteil noch eine Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven gewährt.

5.4 Staatlich förderfähige fondsgebundene Rentenversicherung (BasisRente Invest)

Tarifwerk Verwaltungskostenüberschussanteil
auf den Beitrag auf das Fondsdeckungskapital
beitragspflichtig beitragsfrei
2008 0% 0,025% 0%

Laufender Überschussanteil:

Verwaltungskostenüberschussanteil in Prozent des zwölften Teils des Jahresbeitrags und in Prozent des Fondsdeckungskapitals. Auf Einmalbeiträge und Zuzahlungen wird kein beitragsbezogener Verwaltungskostenüberschussanteil gewährt.

Der Verwaltungskostenüberschussanteil wird zu Beginn eines jeden Versicherungsmonats zugeteilt.

Es werden weder ein Schlussüberschussanteil noch eine Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven gewährt.

5.5 Rentenversicherung mit variabler Mindestleistung (FlexVorsorge Plus)

Tarifwerk Zinsüberschussanteil Verwaltungskostenüberschussanteil
auf den Beitrag auf das Fondsdeckungskapital1
beitragspflichtig Einmalbeitrag, Zuzahlung beitragspflichtig beitragsfrei
2009 0% 0% 0% 0% 0%
2008
(0,025%)
2007 0% 2% 0% 0% 0%
(0,025%) (0,025%)

1 Auf das Garantiedeckungskapital beträgt der Verwaltungskostenüberschussanteil bei Tarifwerk 2008 und 2009 bei beitragspflichtigen Versicherungen 0 % (0,025 %) und bei beitragsfreien Versicherungen 0 %. Auf das Garantiedeckungskapital beträgt der Verwaltungskostenüberschussanteil bei Tarifwerk 2007 0 % (0,025 %).

Laufender Überschussanteil:

Zinsüberschussanteil in Prozent des gemittelten Garantiedeckungskapitals, mit dem Rechnungszins auf den Beginn des Versicherungsjahres abgezinst

Verwaltungskostenüberschussanteil in Prozent des zwölften Teils des Jahresbeitrags und des Deckungskapitals. Auf Einmalbeiträge und Zuzahlungen wird kein beitragsbezogener Verwaltungskostenüberschussanteil gewährt.

Der Zinsüberschussanteil wird jährlich zum Ende des Versicherungsjahres zugeteilt. Der Verwaltungskostenüberschussanteil wird zu Beginn eines jeden Versicherungsmonats zugeteilt.

Es werden weder ein Schlussüberschussanteil noch eine Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven gewährt.

5.6 Zertifikatgebundene Rentenversicherung

Tarifwerk Verwaltungskostenüberschussanteil während der Fondsphase
2008 0,009%

Laufender Überschussanteil:

während der Fondsphase:

Verwaltungskostenüberschussanteil in Prozent des Deckungskapitals

Während der Fondsphase wird der Verwaltungskostenüberschussanteil zu Beginn eines Monats zugeteilt und vermindert die monatlich dem Deckungskapital zu entnehmenden Verwaltungskosten.

Es werden weder ein Schlussüberschussanteil noch eine Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven gewährt.

6. Fondsgebundene Rentenversicherungen als Altersvorsorgevertrag

Tarifwerk Zinsüberschussanteil Verwaltungskostenüberschussanteil
2008 0% 0,01%
2007
(0,03%)
2006 0% 0%
2004
2000

Laufender Überschussanteil:

Zinsüberschussanteil in Prozent des Garantiedeckungskapitals

Verwaltungskostenüberschussanteil in Prozent des Fondsguthabens

Jeweils am Ende eines Versicherungsmonats werden der Zinsüberschussanteil entsprechend dem in der Tabelle angegebenen jährlichen Zinssatz und der Verwaltungskostenüberschussanteil zugeteilt.

Es werden weder ein Schlussüberschussanteil noch eine Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven gewährt.

7. Einzel-Rentenversicherungen als Altersvorsorgevertrag

7.1 Laufender Überschussanteil

Tarifwerk vor Beginn der Rentenzahlung während des Rentenbezugs
Zinsüberschussanteil Zinsüberschussanteil
2008 0% 0%
2007
(0,35%)
2006 0% 0%
2005
2004
2000

Laufender Überschussanteil:

vor Beginn der Rentenzahlung:

Zinsüberschussanteil in Prozent des gemittelten Deckungskapitals, um ein Jahr mit dem Rechnungszins abgezinst

während des Rentenbezugs:

Zinsüberschussanteil in Prozent des Deckungskapitals

Ein Verwaltungskostenüberschussanteil wird nicht gewährt.

Der laufende Überschussanteil wird am Ende des Versicherungsjahres zugeteilt.

Verwendungsmöglichkeiten für den laufenden Überschussanteil:

Tarifwerk vor Beginn der Rentenzahlung während des Rentenbezugs
Erlebensfallbonus verzinsliche Ansammlung fondsgebundene Überschussbeteiligung Bonusrente Überschussrente
2008 x x x x
2007
2006 x x x x
2005
2004
2000

7.2 Schlussüberschussanteil, Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven

Tarifwerk Schlussüberschussanteil1 Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven1
2008 0‰ 0‰
2007
(0,6‰) (0,4‰)
2006 0‰ 0‰
2005
(1,8‰) (1,2‰)
2004 0‰ 0‰
2000

1 Bis einschließlich Tarifwerk 2006 ist die Bezugsgröße die vereinbarte beitragspflichtige Jahresrente; bei Tarifen mit flexiblem Abruf ist die maßgebende Größe die vereinbarte beitragspflichtige Jahresrente zu Beginn der Abrufphase und während der Abrufphase die vereinbarte Jahresrente zum Ende des Versicherungsjahres. Für alle vor 2020 endenden Versicherungsjahre betragen die Sätze für den Schlussüberschussanteil und die Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven für Tarifwerk 2000 jeweils 0 % der bisher geltenden Sätze.

8. Kapitalisierungsgeschäfte

8.1 ZuwachsPlus

Die Verzinsung des Kapitalisierungsguthabens nach ZuwachsPlus wird monatlich festgelegt. Der Zinssatz ist für drei Monate bindend.

Es werden weder ein Schlussüberschussanteil noch eine Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven gewährt.

8.2 Wertkonto Plus

Tarifwerk Zinsüberschussanteil
2008 0%
2007

Laufender Überschussanteil:

Zinsüberschussanteil in Prozent des Garantiedeckungskapitals

Jeweils am Ende eines Versicherungsmonats wird der Zinsüberschussanteil entsprechend dem in der Tabelle angegebenen jährlichen Zinssatz zugeteilt.

Verwendungsmöglichkeiten für den laufenden Überschussanteil:

Bonus oder fondsgebundene Überschussbeteiligung

Es werden weder ein Schlussüberschussanteil noch eine Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven gewährt.

9. Zusatzversicherungen

9.1 Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung – mit Ausnahme der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung zur Rentenversicherung mit Mindestleistung

9.1.1 Während der Anwartschaft

TarifWerk Berufsklassen laufender Überschussanteil Bonus im Falle der Berufsunfähigkeit
Männer Frauen Männer Frauen
2009 1 50% 40% 100% 67%
2008 2 40% 30% 67% 43%
2004 3, E 15% 5% 18% 6%
2000 4 15% 5% 18% 6%
1996 10% 10% 10% 10%
Tarifwerk Schlussüberschussanteil1
2009 15%
2008
2007
2004 11%
(15%)
2000 9%
(15%)
1996 6%
(15%)

1 Der Schlussüberschussanteil wird bei Einmalbeitragsversicherungen ab Tarifwerk 2000 gewährt. Bei Tod und Kündigung wird bei einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung zum Tarif ARS1 bei Tarifwerk 2005 kein Schlussüberschussanteil fällig. Bei Eintritt der Berufsunfähigkeit oder Beginn der Karenzzeit fällt der Schlussüberschuss weg. Bei Risiko-Umtauschversicherungen in Verbindung mit einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung wird auch bei Umtausch ein Schlussüberschussanteil in derselben Höhe wie bei Kündigung fällig. Für alle vor 2020 endenden Versicherungsjahre betragen die Sätze für den Schlussüberschussanteil und die Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven für Tarifwerk 1996 jeweils 60% und für Tarifwerk 2000 jeweils 84 % der bisher geltenden Sätze.

Bei Einmalbeiträgen ist nur der Bonus im Falle der Berufsunfähigkeit möglich. Ab Tarifwerk 2000 kann der Bonus im Falle der Berufsunfähigkeit auch bei laufender Beitragszahlung gewählt werden.

Laufender Überschussanteil, sofern nicht der Bonus im Falle der Berufsunfähigkeit gewählt ist:

in Prozent des bei jährlicher Zahlungsweise zu entrichtenden Jahresbeitrags, gegebenenfalls ohne Risiko- und sonstige Zuschläge

Bonus im Falle der Berufsunfähigkeit:

in Prozent der vereinbarten Barrente und der Rente zur Beitragsbefreiung. Die Bonusrente wird bei Eintritt der Berufsunfähigkeit zur sofortigen Erhöhung der vereinbarten Barrente verwendet. Bei der Rente zur Beitragsbefreiung wird der Bonus im Falle der Berufsunfähigkeit bis Tarifwerk 2004 verzinslich angesammelt und bei fondsgebundenen Lebens- und Rentenversicherungen in Fonds angelegt; ab Tarifwerk 2007 wird er für einen Erlebensfallbonus verwendet.

Verwendungsmöglichkeiten für den laufenden Überschussanteil:

Tarifwerk Erlebensfallbonus verzinsliche Ansammlung Beitragsverrechnung (Sofortgewinn) fondsgebundene Überschussbeteiligung1
2009 x x
2008
2007
2004 x x x
2000
1996

1 Bei fondsgebundenen Lebens- und Rentenversicherungen.

Tarifwerk Zinsüberschussanteil auf das Deckungskapital des Erlebensfallbonus
2009 0%
2008
2007

Beim Erlebensfallbonus bemisst sich der Zinsüberschussanteil in Prozent des Deckungskapitals des Erlebensfallbonus, um ein Jahr mit dem Rechnungszins abgezinst.

Eine Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven wird nicht gewährt.

9.1.2 Während des Rentenbezugs

Tarifwerk Zinsüberschussanteil
2009 0%
2008
2007
2004
2000
1996

Laufender Überschussanteil:

Zinsüberschussanteil in Prozent des Deckungskapitals

Eine Zuteilung erfolgt erstmals am Ende des ersten Rentenbezugsjahres.

Verwendungsmöglichkeit für den laufenden Überschussanteil:

Bonusrente. Bei der Rente zur Beitragsbefreiung wird die Bonusrente bis Tarifwerk 2004 verzinslich angesammelt und bei den fondsgebundenen Lebens- und Rentenversicherungen in Fonds angelegt; ab dem Tarifwerk 2007 wird sie für einen Erlebensfallbonus verwendet. Die Höhe des Zinsüberschussanteilsatzes für den Erlebensfallbonus richtet sich nach der Tabelle im Abschnitt 9.1.1.

9.2 Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung zur Rentenversicherung mit Mindestleistung

9.2.1 Während der Anwartschaft

Tarifwerk Berufsklassen laufender Überschussanteil
Männer Frauen
2009 1 50% 40%
2008
2007
2005
2 40% 30%
3, E 15% 5%
4 15% 5%

Laufender Überschussanteil:

in Prozent des Risikobeitrags zur Absicherung des Berufsunfähigkeitsrisikos, der dem Garantiedeckungskapital der Hauptversicherung monatlich entnommen wird, gegebenenfalls ohne Risiko- und sonstige Zuschläge

Die laufenden Überschussanteile werden jeweils am Ende eines Versicherungsmonats zugeteilt und dem Überschussguthaben der Hauptversicherung gemäß dem dort vereinbarten Überschusssystem zugeführt.

Es werden weder ein Schlussüberschussanteil noch eine Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven gewährt.

9.2.2 Während des Rentenbezugs

Tarifwerk laufender Überschussanteil
2009 0%
2008
2007
2005

Laufender Überschussanteil:

in Prozent des Deckungskapitals

Eine Zuteilung erfolgt erstmals am Ende des ersten Rentenbezugsjahres.

Verwendungsmöglichkeit für den laufenden Überschussanteil:

Bonusrente. Die Bonusrente der Beitragsbefreiung wird dem Überschussguthaben der Hauptversicherung gemäß dem dort vereinbarten Überschusssystem zugeführt.

9.3 Risiko-Zusatzversicherung

Risiko-Zusatzversicherungen sind wie selbstständige Risikoversicherungen mit dem Überschusssystem Todesfallbonus am Überschuss beteiligt.

10. Ansammlungszinssatz

Bei Versicherungen mit verzinslicher Ansammlung wird das angesammelte Überschussguthaben mit 2 (2,25) Prozent p. a. verzinst.

III. Überschussverteilung für die Tarifwerke 1987 und älter

1. Einzel-Kapitalversicherungen nach Großlebenstarifen, GruppenKapitalversicherungen nach den Sondertarifen

1.1 Laufender Überschussanteil

Tarifwerk Zinsüberschussanteil Risikoüberschussanteil Verwaltungskostenüberschussanteil
Männer/ Partnervers. Frauen
1987 0% 0% 0% 0%
1968 0% 5% 15% 0%

Laufender Überschussanteil:

Zinsüberschussanteil in Prozent des Deckungskapitals, um ein Jahr mit dem Rechnungszins abgezinst, das auch eventuell geleistete Zuzahlungen zur Abkürzung der Versicherungsdauer berücksichtigt

Risikoüberschussanteil in Prozent des rechnungsmäßigen Teils des Beitrags, der zur Abdeckung des Todesfallrisikos dient, gegebenenfalls ohne Risiko- und sonstige Zuschläge. Der Risikoüberschussanteil ist begrenzt auf höchstens 6,5 Promille des unter Todesfallrisiko stehenden Kapitals.

Verwaltungskostenüberschussanteil in Promille der beitragspflichtigen Anfangstodesfallversicherungssumme. Er wird nur für beitragspflichtige Jahre gewährt.

Der laufende Überschussanteil wird am Ende des Versicherungsjahres zugeteilt.

Verwendungsmöglichkeiten für den laufenden Überschussanteil (nach Abzug des erforderlichen Betrags für die unter 1.3 genannte Sonderleistung im Todesfall):

Tarifwerk verzinsliche Ansammlung Bonussumme1 Beitragsverrechnung
1987 x x x
1968 x x x

1 Wird bei Versicherungen mit Zuzahlungsrecht die Versicherungsdauer durch Zuzahlungen abgekürzt, so wird zum vorgezogenen Ablauf der Barwert der Bonussumme fällig.

1.2 Schlussüberschussanteil, Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven

Tarifwerk Schlussüberschussanteil1 Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven1
1987 0% 0%
1968 0% 0%

1 Schlussüberschussanteile und Mindestbeteiligung nur bei Versicherungen mit laufender Beitragszahlung; für die Bemessung gilt jedes ab dem dritten Versicherungsjahr beitragspflichtig zurückgelegte volle Versicherungsjahr. Für die im Rahmen der Tarifkonsolidierung in die Tarifwerke 1968 und 1987 überführten Tarife gilt jedes ab dem Jahr 2009 beitragspflichtig zurückgelegte volle Versicherungsjahr. Wird beim Tarif mit Zuzahlungsrecht die Versicherungsdauer durch Zuzahlungen abgekürzt, so werden zum vorgezogenen Ablauf ein nach versicherungsmathematischen Grundsätzen reduzierter Schlussüberschussanteil sowie eine ebenso reduzierte Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven fällig. Bei Versicherungen auf den Heiratsfall werden bei Heirat oder bei Tod des mitversicherten Kindes ein nach versicherungsmathematischen Grundsätzen reduzierter Schlussüberschussanteil sowie eine ebenso reduzierte Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven fällig. Bei Verträgen mit abgekürzter Beitragszahlungsdauer werden die in der Tabelle aufgeführten Sätze in Abhängigkeit von der Versicherungsdauer erhöht.

1.3 Sonderleistung im Todesfall

Eine Sonderleistung im Todesfall wird nicht gezahlt.

2. Risikoversicherungen

Tarifwerk 1987

Für das im Kalenderjahr 2020 beginnende Versicherungsjahr wird ein Todesfallüberschussanteil in Höhe von 66 2 /3 Prozent der jeweiligen Todesfallsumme gezahlt.

Tarifwerk 1968

Versicherungen mit laufender Beitragszahlung erhalten bei Tod, Ablauf, Kündigung oder Umtausch für jedes überschussberechtigte Beitragsjahr einen Schlussüberschussanteil in Prozent des Jahreszahlbeitrags, gegebenenfalls ohne Risiko- und sonstige Zuschläge.

Die nachstehende Tabelle gilt nur für das überschussberechtigte Versicherungsjahr, das im Kalenderjahr 2020 beginnt. Die Schlussüberschussanteilsätze für Versicherungsjahre, die vor dem Jahr 2020 begonnen haben, ergeben sich aus den Geschäftsberichten der jeweiligen Jahre.

Beitragsjahr Schlussüberschussanteil
von… Männer Frauen
1 bis 5 40% 50%
6 bis 10 55% 80%
11 bis 15 70% 100%
16 bis 20 90% 150%
21 bis 25 120% 200%
26 bis 30 160% 300%
31 bis 35 200% 400%

Im Falle des Barbezugs wird anstelle der Schlussüberschussanteile ein jährlicher Barüberschussanteil gezahlt. Für das im Kalenderjahr 2020 beginnende Beitragsjahr beträgt er bei Männern 35 Prozent und bei Frauen 45 Prozent.

Eine Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven wird nicht gewährt.

3. Bayerische Landesfeuerwehrunterstützungskasse

Tarifwerk Tarif 1 Tarif 2
Todesfallbonus Zinsüberschussanteil
1987 100% 0%

Überschussverwendung und Bemessungsgrößen:

Todesfallbonus für das im Kalenderjahr beginnende Versicherungsjahr in Prozent der jeweiligen Todesfallsumme

Zinsüberschussanteil in Prozent des Deckungskapitals, um ein Jahr mit dem Rechnungszins abgezinst. Der Zinsüberschussanteil wird am Ende des Versicherungsjahres zugeteilt und verzinslich angesammelt.

Es werden weder ein Schlussüberschussanteil noch eine Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven gewährt.

4. Rentenversicherungen

4.1 Laufender Überschussanteil

Tarifwerk vor Beginn der Rentenzahlung während des Rentenbezugs
Zinsüberschussanteil Zinsüberschussanteil
1987 0% 0%
vor 1987 0% 0%

Laufender Überschussanteil:

vor Beginn der Rentenzahlung:

Zinsüberschussanteil in Prozent des Deckungskapitals, um ein Jahr mit dem Rechnungszins abgezinst

während des Rentenbezugs:

Zinsüberschussanteil in Prozent des Deckungskapitals

Der laufende Überschussanteil wird am Ende des Versicherungsjahres zugeteilt.

Verwendungsmöglichkeiten für den laufenden Überschussanteil:

Tarifwerk vor Beginn der Rentenzahlung während des Rentenbezugs
verzinsliche Ansammlung Beitragsverrechnung Bonusrente Überschussrente Barbezug
1987 x x x x x
vor 1987 x x x x x

4.2 Schlussüberschussanteil, Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven

Tarifwerk Schlussüberschussanteil Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven
1987 0% 0%
vor 1987 0% 0%

5. Selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherungen

5.1 Laufender Überschussanteil

Tarifwerk während der Anwartschaft während des Rentenbezugs
1987 15% 0%
1968 0%

Laufender Überschussanteil:

während der Anwartschaft:

in Prozent des bei jährlicher Zahlungsweise zu entrichtenden Jahresbeitrags, ohne Stückkosten und gegebenenfalls ohne Risiko- und sonstige Zuschläge

während des Rentenbezugs:

Zinsüberschussanteil in Prozent des Deckungskapitals. Eine Zuteilung erfolgt erstmals am Ende des ersten Rentenbezugsjahres.

Verwendungsmöglichkeiten für den laufenden Überschussanteil:

Tarifwerk während der Anwartschaft während des Rentenbezugs
verzinsliche Ansammlung Beitragsverrechnung (Sofortgewinn) Bonusrente
1987 x x x
1968 x

Bei Versicherungen des Tarifwerks 1968 mit Beginn der Rentenzahlung vor dem 1. Januar 1995 wird – sofern die Bonusrente nicht gewählt wurde – eine Überschussrente in Höhe von 0 Prozent (6 Prozent) der Barrente gezahlt.

5.2 Schlussüberschussanteil, Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven

Tarifwerk Eintrittsalter Schlussüberschussanteil1
Männer Frauen
1987 ab 15 20% 20%
1968 15 – 44 55% 55%
ab 45 40% 55%

1 Bei Eintritt der Berufsunfähigkeit wird ein nach versicherungsmathematischen Grundsätzen reduzierter Schlussüberschussanteil fällig, sofern ein Drittel der Versicherungsdauer oder das zehnte Versicherungsjahr abgelaufen ist. Bei Tarifen, bei denen die Versicherungsdauer gegenüber der Leistungsdauer abgekürzt ist, fällt der Schlussüberschussanteil bei Eintritt der Berufsunfähigkeit weg.

Eine Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven wird nicht gewährt.

6. Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen

6.1 Laufender Überschussanteil

Tarifwerk während der Anwartschaft während des Rentenbezugs
1987 15% 0%
1968 0%

Laufender Überschussanteil:

während der Anwartschaft:

in Prozent des bei jährlicher Zahlungsweise zu entrichtenden Jahresbeitrags, ohne Stückkosten und gegebenenfalls ohne Risiko- und sonstige Zuschläge

während des Rentenbezugs:

Zinsüberschussanteil in Prozent des Deckungskapitals. Eine Zuteilung erfolgt erstmals am Ende des ersten Rentenbezugsjahres.

Verwendungsmöglichkeiten für den laufenden Überschussanteil:

Tarifwerk während der Anwartschaft während des Rentenbezugs
verzinsliche Ansammlung Beitragsverrechnung (Sofortgewinn) Bonusrente
1987 x x x
1968 x

Bei der Rente zur Beitragsbefreiung wird während des Rentenbezugs die Bonusrente verzinslich angesammelt.

6.2 Schlussüberschussanteil, Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven

Tarifwerk Eintrittsalter Schlussüberschussanteil1
beitragspflichtig Einmalbeitrag, vorzeitig beitragsfrei gestellt2
1987 ab 15 4% 0%
(15%)
15 – 32 39% 0%
(50%)
Männer 33 – 46 0% 0%
(25%)
1968 ab 47 0% 0%
15 – 38 60% 0%
(50%)
Frauen 39 – 51 9% 0%
(25%)
ab 52 0% 0%

1 Bei Eintritt der Berufsunfähigkeit wird ein nach versicherungsmathematischen Grundsätzen reduzierter Schlussüberschussanteil fällig, sofern ein Drittel der Versicherungsdauer oder das zehnte Versicherungsjahr abgelaufen ist. Bei Risiko-Umtauschversicherungen in Verbindung mit einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung wird auch bei Umtausch ein Schlussüberschussanteil in derselben Höhe wie bei Kündigung fällig. Bei Tarifen, bei denen die Versicherungsdauer gegenüber der Leistungsdauer abgekürzt ist, fällt der Schlussüberschussanteil bei Eintritt der Berufsunfähigkeit weg.
2 Bei vorzeitig beitragsfrei gestellten Versicherungen ist die Bemessungsgröße das Deckungskapital zu Beginn der beitragsfreien Zeit, bei Versicherungen gegen Einmalbeitrag der Einmalbeitrag, ohne Stückkosten und gegebenenfalls ohne Risiko- und sonstige Zuschläge.

Eine Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven wird nicht gewährt.

7. Risiko-Zusatzversicherungen

Risiko-Zusatzversicherungen sind wie selbstständige Risikoversicherungen am Überschuss beteiligt.

8. Ansammlungszinssatz

Bei Versicherungen mit verzinslicher Ansammlung wird das angesammelte Überschussguthaben mit dem jeweiligen Rechnungszins verzinst.

Verwendung des Bilanzgewinns 2019

im Rahmen der Hauptversammlung vom 19. März 2020 wurde folgender Beschluss gefasst:

Die Hauptversammlung nimmt den vorliegenden Jahresabschluss 2019 mit dem Lagebericht des Vorstands und dem Bericht des Aufsichtsrats ohne Einwendungen zur Kenntnis.

Die Ergebnisabführung richtet sich nach dem Gewinnabführungsvertrag. Für das Geschäftsjahr 2019 werden nach der Hauptversammlung am 19. März 2020 69.000.000 Euro an die Gesellschafter ausbezahlt.

 

München, den 19. März 2020

 

München, den 21. Februar 2020

Bayern-Versicherung Lebensversicherung Aktiengesellschaft

Der Vorstand

Dr. Walthes

Schick

Dr. Heene

Leyh

Pfaller

Dr. Spieleder

Unter der Bedingung, dass der Aufsichtsrat dem Beschluss der gesetzlichen Vertreter zustimmt, vom Gesamtüberschuss EUR 128.990.778 der Rückstellung für Beitragsrückerstattung zuzuweisen, erteilen wir den nachfolgenden Bestätigungsvermerk: 1

1 Sollte die Voraussetzung für den bedingten Zusatz im Zeitpunkt der Offenlegung noch bestehen, ist dieser als Bestandteil des Bestätigungsvermerks mit zu veröffentlichen.

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Bayern-Versicherung Lebensversicherung Aktiengesellschaft, München

Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Bayern-Versicherung Lebensversicherung Aktiengesellschaft, München – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2019 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Bayern-Versicherung Lebensversicherung Aktiengesellschaft, München für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 geprüft. Die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB (Angaben zur Frauenquote), die in Abschnitt „Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289f HGB“ des Lageberichts enthalten ist, haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Versicherungsunternehmen geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2019 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der oben genannten Erklärung zur Unternehmensführung.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für unsere Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden „EU-APrVO“) unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Art. 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Art. 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Bewertung der Deckungsrückstellung – brutto – Hinsichtlich der angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze verweisen wir auf die Erläuterungen im Anhang der Gesellschaft im Abschnitt Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Deckungsrückstellung. Risikoangaben finden sich im Chancen- und Risikobericht als Teil des Lageberichts der Gesellschaft im Abschnitt Versicherungstechnisches Risiko aus der Lebensversicherung.

DAS RISIKO FÜR DEN ABSCHLUSS

Die Gesellschaft weist in ihrem Jahresabschluss eine Deckungsrückstellung für die Lebensversicherung in Höhe von EUR 25.242,8 Mio. (rd. 84 % der Bilanzsumme) aus. Die Deckungsrückstellung für fondsgebundene Versicherungsverträge ist darin nicht enthalten.

Die Deckungsrückstellung ergibt sich grundsätzlich als Summe der einzelvertraglich ermittelten Deckungsrückstellungen. Die Bewertungen der Deckungsrückstellungen erfolgen prospektiv und leiten sich gemäß § 341f HGB aus den Barwerten der zukünftigen Leistungen abzüglich der zukünftigen Beiträge ab. Die einzelnen Deckungsrückstellungen werden tarifabhängig aus einer Vielzahl von maschinellen und manuellen Berechnungsschritten ermittelt.

Dabei sind aufsichtsrechtliche und handelsrechtliche Vorschriften zu beachten. Dazu gehören insbesondere Regelungen zu biometrischen Größen, Kostenannahmen sowie Zinsannahmen einschließlich der Regelungen zur zinsinduzierten Nachreservierung (Zinszusatzreserve bzw. Zinsverstärkung). Die Verwendung dieser Annahmen ist teilweise ermessensbehaftet.

Das Risiko für über- oder unterbewertete einzelvertraglichen Deckungsrückstellung besteht insoweit in einer inkonsistenten, nicht korrekten Verwendung oder Anpassung der Berechnungsparameter.

UNSERE VORGEHENSWEISE IN DER PRÜFUNG

Bei der Prüfung der Deckungsrückstellung haben wir als Teil des Prüfungsteams eigene Aktuare eingesetzt und im Wesentlichen folgende Prüfungshandlungen durchgeführt:

Wir haben uns davon überzeugt, dass die in den Bestandsführungssystemen erfassten Versicherungsverträge vollständig in die Deckungsrückstellung eingeflossen sind. Hierbei stützen wir uns auf die von der Gesellschaft eingerichteten Kontrollen, und prüften, ob sie von ihrer Funktionsweise geeignet sind und durchgeführt werden. Dabei haben wir im Rahmen von Abstimmungen zwischen den Bestandsführungssystemen, Statistiksystemen und dem Hauptbuch ermittelt, ob die Verfahren zur Übertragung der Werte fehlerfrei arbeiten.

Zur Sicherstellung der Genauigkeit der einzelvertraglichen Deckungsrückstellungen haben wir für einen jährlich wechselnden bewusst ausgewählten Teilbestand die Deckungsrückstellungen mit eigenen EDVProgrammen berechnet und mit den von der Gesellschaft ermittelten Werten verglichen.

Hinsichtlich der innerhalb der Deckungsrückstellung zu bildenden Zinszusatzreserve für den Neubestand haben wir die von der Gesellschaft getroffenen Annahmen zum Referenzzins und zu den jeweils angesetzten Kostenmargen, Storno- und Kapitalabfindungswahrscheinlichkeiten auf ihre Angemessenheit überprüft.

Wir haben uns davon überzeugt, dass die von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht genehmigten Geschäftspläne für den Altbestand angewendet wurden. Zur Ermittlung der zinsinduzierten Reservestärkung (Zinsverstärkung) im Altbestand wurde der gleiche Referenzzins herangezogen wie im Neubestand (1,92 %).

Wir haben geprüft, ob die von der Deutschen Aktuarvereinigung (DAV) als allgemeingültig herausgegebenen Tafeln bzw. die individuell angepassten Tafeln sachgerecht angewendet wurden. Dabei haben wir uns mithilfe der internen Gewinnzerlegung davon überzeugt, dass keine dauerhaft negativen Risikoergebnisse vorgelegen haben.

Außerdem gleichen wir die Entwicklungen der einzelnen Teilbestände der Deckungsrückstellung mit eigenen Fortschreibungen der Deckungsrückstellungen ab, die wir sowohl in einer Zeitreihe als auch für das aktuelle Geschäftsjahr insgesamt ermittelt haben.

Ergänzend werten wir den Bericht des Verantwortlichen Aktuars aus; insbesondere überzeugen wir uns davon, dass der Bericht keine Aussagen enthält, die im Widerspruch zu unseren Prüfungsergebnissen stehen.

Weiterhin wurde die Deckungsrückstellung, welche der Gesellschaft seitens der Konsortialführer gemeldet wurde, abgestimmt.

UNSERE SCHLUSSFOLGERUNGEN

Die verwendeten Methoden zur Bewertung der Deckungsrückstellung sind sachgerecht und stehen im Einklang mit den handels- und aufsichtsrechtlichen Vorschriften. Die Berechnungsparameter sind angemessen abgeleitet und verwendet worden.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB (Angaben zur Frauenquote), die im Abschnitt „Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289f HGB“ des Lageberichts enthalten ist.

Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zu den inhaltlich geprüften Lageberichtsangaben oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder

anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Versicherungsunternehmen geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus:

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt,

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Übrige Angaben gemäß Art. 10 EU-APrVO

Wir wurden in der Aufsichtsratssitzung am 20. März 2019 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 1. August 2019 vom Aufsichtsratsvorsitzenden beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 1994 als Abschlussprüfer der Gesellschaft tätig.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Art. 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

Wir haben folgende Leistungen, die nicht vollumfänglich im Jahresabschluss oder im Lagebericht angegeben wurden, zusätzlich zur Abschlussprüfung für das geprüfte Unternehmen bzw. für die von diesem beherrschten Unternehmen erbracht:

Neben der Prüfung des Jahresabschlusses und der Solvabilitätsübersicht sowie der Beitragsmeldung an den Sicherungsfonds für die Lebensversicherer gemäß § 7 Abs. 5 SichLVFinV der Bayern-Versicherung Lebensversicherung AG haben wir Jahresabschlussprüfungen bei Tochterunternehmen durchgeführt.

Ferner wurden Steuerberatungsleistungen im Zusammenhang mit der Umstrukturierung eines Fonds und sonstige Leistungen in Form von rechnungslegungsbezogener Beratung, einer Analyse eines bestehenden Konzernprozesses sowie zu gesetzlichen und regulatorischen Anforderungen zur IT-Infrastruktur erbracht.

Verantwortliche Wirtschaftsprüferin

Die für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüferin ist Stefanie Abt.

 

München, den 2. März 2020

KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Abt, Wirtschaftsprüferin

Hildebrandt, Wirtschaftsprüfer

Bericht des Aufsichtsrats

Wir haben die Geschäftsführung des Vorstands aufgrund regelmäßiger Berichte fortlaufend überwacht und uns in mehreren Sitzungen über die Geschäftslage unterrichtet.

Den Jahresabschluss, den Lagebericht und den Vorschlag für die Verwendung des Bilanzgewinns haben wir geprüft; Beanstandungen ergaben sich nicht. Wir schließen uns dem Ergebnis der Abschlussprüfung durch die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, an. Sie hat dem vorgelegten Jahresabschluss und Lagebericht für das Geschäftsjahr 2019 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss billigen wir. Er ist damit festgestellt.

Dem Aufsichtsrat hat der Bericht des Verantwortlichen Aktuars über die wesentlichen Ergebnisse seines Erläuterungsberichts zur versicherungsmathematischen Bestätigung vorgelegen, der in der Aufsichtsratssitzung eingehend erörtert worden ist. Der Beurteilung des Verantwortlichen Aktuars schließen wir uns an. Nach dem abschließenden Ergebnis unserer Prüfung sind gegen den Erläuterungsbericht keine Einwendungen zu erheben.

Mit Wirkung zum Ablauf der Hauptversammlung am 20.03.2019 ist Herr Walter Pache aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden. Mit Wirkung zum Ablauf des 30.04.2019 ist Herr Dr. Ulrich Netzer aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden. Der Aufsichtsrat hat den ausgeschiedenen Mitgliedern für ihre Tätigkeit im Gremium seinen Dank ausgesprochen.

Mit Wirkung zum Ablauf der Hauptversammlung am 20.03.2019 wurde Herr Johann Natzer in den Aufsichtsrat gewählt. Mit Wirkung zum 01.05.2019 wurde Herr Josef Pellkofer in den Aufsichtsrat gewählt.

 

München, 19. März 2020

Für den Aufsichtsrat

Prof. Dr. Reuter

Dr. Büchel

Bolinius

Bruckner

Degenhart

Dirr

Fertig

Göhring

Hörberg

Kamml

Kriesch

Dr. Maier

Maierthaler

Natzer

Oppenauer

Pellkofer

Rohmer

Schäfer

Schneidhuber

Vötter

Wagner

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