Bayern-Versicherung Lebensversicherung Aktiengesellschaft
München
Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 und Lagebericht Bayern-Versicherung Lebensversicherung Aktiengesellschaft München
Geschäftszahlen im Überblick 1
Bayern-Versicherung Lebensversicherung AG | 2019 | 2018 | 2017 | 2016 | 2015 | |
Versicherungsbestand: Anzahl der Verträge | Tsd. | 1.924 | 1.889 | 1.876 | 1.862 | 1.856 |
Versicherungssumme | Mio. € | 59.882,5 | 56.365,2 | 53.905,4 | 51.590,0 | 49.590,2 |
Gebuchte Bruttobeiträge | Mio. € | 2.853,4 | 2.737,5 | 2.721,9 | 2.693,1 | 2.649,7 |
Aufwendungen für Versicherungsfälle brutto | Mio. € | -2.224,7 | -2.246,2 | -1.982,6 | -2.264,4 | -2.369,7 |
Verwaltungskostensatz brutto (in % der gebuchten Bruttobeiträge) | % | 1,4 | 1,4 | 1,4 | 1,4 | 1,6 |
Nettoergebnis aus Kapitalanlagen * | Mio. € | 829,4 | 764,6 | 1.118,1 | 779,3 | 1.055,4 |
Nettoverzinsung * | % | 3,0 | 2,9 | 4,4 | 3,2 | 4,5 |
Laufende Durchschnittsverzinsung (nach Verbandsformel) * | % | 2,3 | 2,1 | 3,7 | 2,6 | 3,2 |
Zuführungen zur Rückstellung für Beitragsrückerstattung (RfB) | Mio. € | -129,0 | -119,0 | -173,0 | -63,5 | -142,1 |
Rohüberschuss nach Steuern | Mio. € | 143,0 | 133,0 | 239,3 | 105,5 | 174,6 |
Kapitalanlagen * | Mio. € | 27.758,5 | 26.638,9 | 25.838,1 | 24.631,1 | 23.784,0 |
Versicherungstechnische Rückstellungen brutto | Mio. € | 26.637,7 | 25.876,1 | 25.244,1 | 24.083,0 | 23.438,2 |
Eigenkapital | Mio. € | 330,4 | 385,4 | 385,4 | 330,4 | 305,9 |
Jahresüberschuss | Mio. € | 14,0 | 14,0 | 65,0 | 40,0 | 31,0 |
1 Seit dem Geschäftsjahr 2014 besteht ein Ergebnisabführungsvertrag zwischen der Bayern-Versicherung Lebensversicherung AG und der Versicherungskammer Bayern Versicherungsanstalt des öffentlichen Rechts sowie dem Genossenschaftsverband Bayern e. V. Der Ausweis von Rohüberschuss nach Steuern und Jahresüberschuss in diesem Überblick erfolgt vor Ergebnisabführung.
* Ohne fondsgebundene Lebensversicherung.
Gremien
Aufsichtsrat
Prof. Dr. Ulrich Reuter
Vorsitzender (seit 1. Mai 2019)
Landrat
Landkreis Aschaffenburg
Erster Verbandsvorsitzender Sparkassenverband Bayern
Dr. Ulrich Netzer
Vorsitzender (bis 30. April 2019)
Präsident
Sparkassenverband Bayern
(bis 30. April 2019)
Dr. Alexander Büchel
Stellvertretender Vorsitzender
Mitglied des Vorstands
Genossenschaftsverband Bayern e. V.
Günther Bolinius
Vorsitzender des Vorstands
Sparkasse Donnersberg
Norbert Bruckner
Mitarbeiter Aktuariat Markt, Lebensversicherung
Jana Degenhart
Stellvertretende Vorsitzende des Betriebsrats VKB
Reinhard Dirr
Mitglied des Vorstands
Sparkasse Ingolstadt Eichstätt
Achim Fertig
Mitarbeiter Produkte Umsysteme, Lebensversicherung
Manfred Göhring
Vorsitzender des Vorstands
Raiffeisenbank Altdorf-Feucht eG
Martin Hörberg
Bilanzaktuariat Leben
Hubert Kamml
Sprecher des Vorstands
Volksbank Raiffeisenbank Rosenheim-Chiemsee eG
Volkmar Kriesch
Vorsitzender des Konzernbetriebsrats
Dr. Ewald Maier
Vorsitzender des Vorstands
Sparkasse Forchheim
Stellvertretender Landesobmann der bayerischen Sparkassen
Alfons Maierthaler
Vorsitzender des Vorstands
Sparkasse Rosenheim-Bad Aibling
Johann Natzer
Vorsitzender des Vorstands
Sparkasse Donauwörth
(seit 20. März 2019)
Katja Oppenauer
Mitarbeiterin Betriebliche Altersvorsorge, Lebensversicherung
Walter Pache
Vorsitzender des Vorstands i. R.
Sparkasse Günzburg-Krumbach
(bis 20. März 2019)
Josef Pellkofer
Erster Bürgermeister der Stadt Dingolfing
(seit 1. Mai 2019)
Hans Jürgen Rohmer
Vorsitzender des Vorstands
Sparkasse Mittelfranken-Süd
Jürgen Schäfer
Vorsitzender des Vorstands
Sparkasse Aschaffenburg-Alzenau
Theo Schneidhuber
Mitglied des Vorstands
Sparkasse im Landkreis Cham
Johann Vötter
Mitarbeiter Services, Lebensversicherung
Josef Wagner
Vorsitzender des Vorstands
Sparkasse Regen-Viechtach
Vorstand
Dr. Frank Walthes
Vorsitzender
Controlling und Unternehmensplanung, Revision, Risikomanagement, Compliance, Personal, Datenschutz, Unternehmensrecht, BO-Governance, Öffentlichkeitsarbeit, Rückversicherung
Barbara Schick
Stellvertretende Vorsitzende
Komposit (Versicherungsbetrieb, Produktentwicklung, Mathematik, Maklervertrieb, Technisches Risikomanagement)
(bis 13. November 2019)
Konzernkoordination Kompositversichererung (Versicherungsbetrieb, Schadenbearbeitung, Produktentwicklung, Mathematik, Controlling, Maklervertrieb, Technisches Risikomanagement, Versicherungsmathematische Funktion)
(seit 13. November 2019)
Dr. Harald Benzing
Krankenversicherung
(bis 31. Mai 2019)
Dr. Robert Heene
Versicherungsbetrieb, Schaden-/Leistungsbearbeitung, Zahlungsverkehr
(bis 13. November 2019)
Koordination Kunden- und Vertriebsservice – COO, Versicherungsbetrieb, Leistungsbearbeitung, Zahlungsverkehr, Produktentwicklung, Mathematik, Versicherungsmathematische Funktion, Controlling (Leben)
(seit 13. November 2019)
Klaus G. Leyh
Vertrieb, Marketing
Isabella Pfaller
Rechnungswesen, Kapitalanlage und -verwaltung, Unternehmenssteuern
Dr. Ralph Seitz
Lebensversicherung (Versicherungsbetrieb, Produktentwicklung, Mathematik)
(bis 13. November 2019)
Dr. Stephan Spieleder
Informationstechnologie, Digitalisierung, Projektmanagement, Interne Beratung, Allgemeine Services
Lagebericht
Geschäft und Rahmenbedingungen
Geschäft
Die Bayern-Versicherung Lebensversicherung AG, München, gegründet im Jahr 1922, ist als einer der führenden Lebensversicherer in den Geschäftsgebieten Bayern und Pfalz tätig und zählt zu den zehn größten Lebensversicherern in Deutschland (Stand: 2018). Das Unternehmen bietet umfassende Lösungen zur privaten, betrieblichen und geförderten Altersvorsorge an. Mit bedarfsgerechten und flexiblen Produkten zur Absicherung von Lebensrisiken bietet es für die Kunden der Bayern-Versicherung Lebensversicherung diverse Möglichkeiten zur Einkommensabsicherung sowie zum Aufbau und zur Übertragung des Vermögens. Zusätzlich können die Kunden das Pflegerisiko absichern und Vorsorge für ihre Hinterbliebenen treffen.
Entwicklung der Gesamtwirtschaft
Die Entwicklung der Weltwirtschaft hat sich im Jahr 2019 deutlich verlangsamt. Dies resultierte vor allem aus einer spürbar schwächeren Entwicklung in der Industrie. Unsicherheiten im Zusammenhang mit den anhaltenden Handelskonflikten belasteten den Welthandel und bremsten die Investitionsbereitschaft. Im Euroraum hatte die konjunkturelle Dynamik bereits im Jahr 2018 an Schwung verloren und blieb im Jahr 2019 verhalten, trotz der weiteren Lockerung der expansiven Geldpolitik durch die Europäische Zentralbank.
Die deutsche Wirtschaft verzeichnete in den Jahren 2014 bis 2018 mit jährlichen Wachstumsraten zwischen 1,5 und 2,5 Prozent einen anhaltenden Aufschwung. Im Jahr 2019 wuchs das deutsche Bruttoinlandsprodukt nach ersten Berechnungen des Statistischen Bundesamts (Destatis) mit 0,6 (1,5) Prozent spürbar schwächer.
Hierzu führte insbesondere die Schwäche der Industrie, wohingegen die Wirtschaftsleistung im Bereich der Dienstleistungen und beim Baugewerbe stieg. Aus dem Außenhandel kamen schwächere Impulse. Dennoch nahmen die deutschen Exporte weiter zu, allerdings nicht mehr so stark wie in den Vorjahren.
Der Arbeitsmarkt und die Binnennachfrage stellen sich weiterhin solide dar. Die privaten Konsumausgaben stiegen preisbereinigt um 1,6 (1,3) Prozent, die staatlichen Konsumausgaben erhöhten sich um 2,5 (1,4) Prozent. Die Sparquote aller privaten Haushalte lag gemäß Statistischem Bundesamt mit 10,9 (11,0) Prozent etwa auf dem Vorjahresniveau.
Zu der günstigen wirtschaftlichen Lage der privaten Haushalte, auf die ein Großteil der Versicherungsnachfrage in Deutschland entfällt, trugen insbesondere der weitere Beschäftigungsaufbau sowie das Lohnwachstum bei. Die Anzahl der Erwerbstätigen erreichte mit rund 45,3 (44,9) Mio. Personen einen neuen Höchststand. Einen etwas dämpfenden Effekt auf das Wachstum der verfügbaren Einkommen hatte der Anstieg der Verbraucherpreise um 1,4 (1,8) Prozentpunkte.
Entwicklung des Kapitalmarkts
Im Umfeld abkühlender Konjunktur in Europa, expansiver Geldpolitik und niedriger Inflationsraten sind die Renditen für sichere Anlagen weiter gefallen. In Deutschland fielen die Renditen für zehnjährige Staatsanleihen im Spätsommer auf den Wert von -70 Basispunkten und konnten sich gegen Jahresende wieder auf -20 Basispunkte erholen. Auch vergleichbare amerikanische Anleihen erlitten bis August einen deutlichen Renditeverlust von 2,7 Prozent auf 1,5 Prozent, bevor sie sich wieder auf 1,9 Prozent Ende Dezember erholen konnten.
Die Wechselkursschwankungen des Euro zum US-Dollar waren trotz der hohen politischen Unsicherheitsfaktoren und der nach wie vor bestehenden Zinsdifferenz recht gering. Der Wert des Euro pendelte im Jahr 2019 in einer Spanne zwischen 1,09 USD und 1,15 USD und gab während des Gesamtjahres leicht nach (von 1,15 USD auf 1,12 USD).
Die wieder expansivere Notenbankpolitik, Hoffnung auf eine konjunkturelle Stabilisierung und der Mangel an Anlagealternativen bewirkten im Gesamtjahr 2019 eine äußerst positive Entwicklung der Aktienmärkte. Sowohl der deutsche Aktienmarkt (z. B. Dax) als auch viele internationale Aktienindizes konnten Gewinne von 25 Prozent oder sogar mehr erzielen. Die großen US-Aktienindizes (wie S&P 500, Dow Jones oder Nasdaq) konnten am Ende des Jahres sogar neue historische Höchststände erreichen.
Branchenentwicklung
Die deutsche Versicherungswirtschaft befindet sich in einer Zeit großer Transformation und sieht sich vielfältigen Herausforderungen gegenüber. Beispiele hierfür sind geänderte Kundenerwartungen, ein zunehmender Wettbewerbsdruck durch die demografische Entwicklung, die Digitalisierung und neue Marktteilnehmer, technische Entwicklungen, neue, oft agile Zusammenarbeitsformen sowie kundenzentrierte Ökosysteme.
Zentrale Herausforderung für die Versicherer ist die seit Jahren anhaltende Niedrigzinsphase, die sich im Jahr 2019 mit Negativzinsen sogar noch verschärft hat. Die heutige und zukünftige Aufgabe ist, eine ausgewogene Anlagestrategie zwischen Risiko und Rendite zu verfolgen, um die Ertragsanforderung der Kompositversicherer sowie die passivseitigen Verpflichtungen der Personenversicherer langfristig zu erfüllen. Bislang beweist die Branche erfolgreich, dass sie mit ihrer auf Sicherheit und Stabilität ausgerichteten Kapitalanlage auch in schwierigen Zeiten ein verlässlicher Partner für die Bürger bei der Absicherung der Risiken aus der Sach- und Personenversicherung bleibt.
Neben dem Zinsumfeld werden die Versicherer durch die sich kontinuierlich ändernden und wachsenden Anforderungen der gesetzlichen und regulatorischen Vorgaben gefordert. Die hohe Regulierungsintensität bindet viele Kapazitäten.
Die Digitalisierung trifft in der Versicherungswirtschaft mit ihren neuen technischen Möglichkeiten auf gewachsene Systemlandschaften und konventionelle Unternehmenskulturen. Die digitale Transformation betrifft dabei alle Bereiche des Versicherungsgeschäfts und wird die Branche wesentlich verändern – sowohl im Kunden- und Vertriebskontakt als auch in den internen Arbeitsprozessen. Zwar bindet sie aktuell viele Kapazitäten und erfordert hohe Zukunftsinvestitionen, bietet aber auch große Chancen zur Erschließung neuer Geschäftsmöglichkeiten und zur effizienteren Gestaltung von bestehenden Geschäftsprozessen.
Insgesamt verzeichnete die deutsche Versicherungswirtschaft im Jahr 2019 in einem schwierigen und anspruchsvollen Markt eine positive Geschäftsentwicklung. Die Beitragseinnahmen zeigten eine deutlich positive Entwicklung. Hierzu trug insbesondere die Nachfrage nach Lebensversicherungen mit neuen Garantieformen sowie die Entwicklung des Einmalbeitragsgeschäfts in der Lebensversicherung bei. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) geht in einer vorläufigen Schätzung (Jahresmedienkonferenz am 29. Januar 2020, GDV) von einem Beitragswachstum in Höhe von insgesamt 6,7 (2,2) Prozent aus.
Die Lebensversicherung (einschließlich Pensionskassen und Pensionsfonds) erzielte im Geschäftsjahr 2019 mit 11,3 (1,5) Prozent eine deutlich höhere Wachstumsrate der Beitragseinnahmen als im Vorjahr. Dabei entwickelten sich die Einmalbeiträge mit einer Steigerung von 37,1 (4,9) Prozent sehr positiv. Die laufenden Beiträge zeigten einen leichten Anstieg um 0,1 (0,1) Prozent.
Die zentrale Herausforderung für die Lebensversicherung bleibt weiterhin das Niedrigzinsumfeld. Diesem begegnen die Unternehmen mit einer verstärkten Investition in alternativen Anlagen wie Infrastrukturprojekte, aber auch durch die Entwicklung und den Vertrieb neuer Produkte mit reduzierten Garantien und erhöhten Renditechancen sowie von Produkten mit Risikovorsorge. Knapp 60 Prozent des Neugeschäfts (Anteil am APE 1) entfielen im Jahr 2019 nach vorläufigen Zahlen des GDV bereits auf Produkte mit modifizierten Garantien.
Der Wunsch in der Bevölkerung nach einer verlässlichen Absicherung des Vorsorgeniveaus im Alter zeigt sich in dem weiterhin hohen Anteil der Rentenversicherung am Neugeschäft in der Lebensversicherung. Den hohen Stellenwert der Lebensversicherung als langfristig ausgerichtete Vorsorge sowie die Kundenzufriedenheit und hohe Beratungsqualität in der Lebensversicherung verdeutlicht die anhaltend geringe Stornoquote, die bereits seit dem Jahr 2015 unter 3 Prozent des mittleren Jahresbestands liegt.
1 APE = Annual Premium Equivalent; Summe der laufenden Prämien aus Lebensversicherungen plus ein Zehntel der Einmalbeiträge.
Geschäftsentwicklung und Ergebnis
Das Beitragswachstum der Bayern-Versicherung Lebensversicherung lag im Geschäftsjahr 2019 bei 4,2 (0,6) Prozent und damit leicht über dem erwarteten Beitragsanstieg. Das höhere Wachstum ist auf eine über der Planung liegende Steigerung der Einmalbeiträge zurückzuführen, die sich auf 8,2 (3,5) Prozent belief. Maßgeblich war die starke Nachfrage nach kapitalmarktorientierten Versicherungen, die inzwischen ca. 60 Prozent der Einmalbeiträge umfasst. Der Anteil klassischer Versicherungen wurde weiter verringert, um die Produkttransformation von den klassischen Versicherungen hin zu Verträgen mit niedrigeren und alternativen Garantien zu forcieren. Die Einnahmen aus laufenden Beiträgen erreichten erwartungsgemäß das Vorjahresniveau.
Der Verwaltungskostensatz der Bayern-Versicherung Lebensversicherung konnte mit 1,4 Prozent auf dem niedrigen Stand des Vorjahres gehalten werden und lag wie in der Vergangenheit deutlich unter dem Marktniveau. Die Abschlusskostenquote konnte auf 4,5 (4,7) Prozent gesenkt werden.
Das Nettoergebnis aus Kapitalanlagen 1 fiel mit 829,4 (764,6) Mio. Euro deutlich höher als im Vorjahr und als geplant aus. Ursächlich ist im Wesentlichen der auf 215,9 (114,6) Mio. Euro gestiegene Reservierungsbedarf im Rahmen der Zinszusatzreserve. Die Zunahme des Reservierungsaufwands ist vor allem auf das historisch niedrige Zinsniveau am Kapitalmarkt zurückzuführen.
Wie erwartet lag der Jahresüberschuss vor Ergebnisabführung der Bayern-Versicherung Lebensversicherung im Geschäftsjahr 2019 mit 14,0 Mio. Euro auf Vorjahresniveau. Er wurde letztmalig gemäß dem Ergebnisabführungsvertrag an die Anteilseigner abgeführt. Der Vertrag wurde zum Jahresende 2019 beendet. In diesem Zusammenhang wurden 55 Mio. Euro den Gewinnrücklagen entnommen und ebenfalls den Anteilseignern zugeführt.
1 Ohne fondsgebundene Lebensversicherung.
Ertragslage
Beiträge
Die gebuchten Bruttobeiträge lagen mit 2,85 (2,74) Mrd. Euro deutlich über dem Vorjahresniveau. Ursächlich war der Anstieg des Neugeschäfts gegen Einmalbeitragszahlung. Auf laufende Beiträge entfielen wie im Vorjahr 1,34 Mrd. Euro, auf Einmalbeiträge 1,51 (1,40) Mrd. Euro.
Zusammen mit den Beiträgen aus der Rückstellung für Beitragsrückerstattung (RfB) beliefen sich die gesamten Beitragseinnahmen brutto auf 2,91 (2,78) Mrd. Euro.
Neugeschäft
Die Anzahl der neu abgeschlossenen Verträge konnte auf 216.185 (181.910) gesteigert werden. Die erzielte Beitragssumme, die Beitragseinnahmen über die gesamte Laufzeit der Verträge, lag mit 4,47 (3,81) Mrd. Euro deutlich über dem Vorjahresniveau. Die Versicherungssumme stieg auf 8,72 (7,19) Mrd. Euro.
Der gesamte Neubeitrag lag mit 1,63 (1,50) Mrd. Euro deutlich über dem Vorjahresergebnis. Grund dafür war die starke Nachfrage nach kapitalmarktorientierten Versicherungen. Die Neubeiträge gegen Einmalzahlung stiegen auf 1,51 (1,40) Mrd. Euro. Dabei trug erneut die Produktfamilie Rente WachstumGarant mit einem Drittel des gesamten Einmalbeitrags wesentlich zum Erfolg der seit Jahren laufenden Produkttransformation in Richtung solvenzschonender Produkte bei. Die Neubeiträge gegen laufende Beitragszahlung stiegen auf 118,5 (98,1) Mio. Euro.
Abgänge
Bei den Beitragsabgängen in Höhe von 114,3 (129,4) Mio. Euro entfielen 59,4 (74,4) Mio. Euro auf Abläufe und 54,9 (55,0) Mio. Euro auf Rückkäufe, Umwandlungen in beitragsfreie Versicherungen, sonstigen vorzeitigen Abgang sowie auf Abgänge durch Tod, Heirat oder Berufsunfähigkeit von Versicherungsnehmern.
Die Stornoquote nach Beiträgen lag wie im Vorjahr bei 3,5 Prozent. Sie enthält neben Rückkäufen auch Beitragsfreistellungen von Verträgen ohne Kündigung.
Bestand
Der Bestand lag mit 1.924.360 (1.888.743) Verträgen leicht über dem Vorjahresniveau. Die Versicherungssumme der Verträge im Bestand stieg auf 59,88 (56,37) Mrd. Euro.
Versicherungsleistungen
Die Aufwendungen für Versicherungsfälle (brutto) gingen leicht auf 2,22 (2,25) Mrd. Euro zurück.
Die gesamten ausgezahlten Leistungen an Versicherungsnehmer beliefen sich auf 2,36 (2,37) Mrd. Euro. Sie setzten sich zusammen aus den Aufwendungen für Versicherungsfälle (brutto), bereinigt um die Summe aus der Veränderung der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle (brutto) und Regulierungsaufwendungen in Höhe von 22,1 (24,8) Mio. Euro, sowie den ausgezahlten Gewinnanteilen und Beteiligungen an den Bewertungsreserven in Höhe von 154,2 (148,5) Mio. Euro.
Kosten
Der Verwaltungskostensatz der Bayern-Versicherung Lebensversicherung lag unverändert bei 1,4 Prozent und damit weiterhin deutlich unter Marktniveau. Die Abschlusskostenquote konnte auf 4,5 (4,7) Prozent gesenkt werden.
Ergebnis aus Kapitalanlagen 1
Das Nettoergebnis aus Kapitalanlagen belief sich auf 829,4 (764,6) Mio. Euro.
Die Erträge aus Kapitalanlagen in Höhe von 898,4 (901,4) Mio. Euro setzten sich im Wesentlichen aus laufenden Erträgen in Höhe von 687,7 (607,2) Mio. Euro, Zuschreibungen auf Kapitalanlagen in Höhe von 14,3 (8,4) Mio. Euro und Abgangsgewinnen in Höhe von 195,1 (282,9) Mio. Euro zusammen.
Die laufenden Erträge aus Kapitalanlagen sind im Wesentlichen aufgrund von höheren Ausschüttungen aus Investmentanteilen in Höhe von 133,9 (54,8) Mio. Euro gestiegen. Die Erträge aus zinstragenden Kapitalanlagen im Direktbestand sind auf vergleichbarem Niveau wie im Vorjahr.
Die Gewinne aus dem Abgang von Kapitalanlagen in Höhe von 195,1 (282,9) Mio. Euro setzten sich im Wesentlichen aus Gewinnen aus der Sacheinlage von Immobilien in eine Immobilien-Kommanditgesellschaft in Höhe von 144,9 (0) Mio. Euro sowie der Realisierung von Anteilen an Investmentvermögen in Höhe von 27,7 (2,6) Mio. Euro, von Schuldscheinforderungen und Darlehen in Höhe von 11,7 (60,8) Mio. Euro und von Namensschuldverschreibungen in Höhe von 7,7 (159,5) Mio. Euro zusammen.
Die Aufwendungen für Kapitalanlagen beliefen sich auf 68,6 (135,7) Mio. Euro. Dies ist überwiegend auf niedrigere Abschreibungen auf Kapitalanlagen in Höhe von 22,1 (50,7) Mio. Euro und auf niedrigere Verluste aus dem Abgang von Kapitalanlagen in Höhe von 5,4 (38,1) Mio. Euro zurückzuführen.
Die Nettoverzinsung erreichte 3,0 (2,9) Prozent. Die laufende Durchschnittsverzinsung, die nach der vom GDV empfohlenen Methode berechnet wurde, lag bei 2,3 (2,1) Prozent.
1 Das Nettoergebnis, die Nettoverzinsung und die lfd. Durchschnittsverzinsung beinhalten nicht die Vermögensgegenstände, Erträge und Aufwendungen von Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Inhabern von Lebensversicherungspolicen.
Jahresüberschuss und Ergebnisabführungsvertrag
Der Rohüberschuss nach Steuern belief sich auf 143,0 (133,0) Mio. Euro. Die Zuführung zur Zinszusatzreserve als Teil der Deckungsrückstellung in Höhe von 215,9 (114,6) Mio. Euro ist dabei bereits berücksichtigt. Die deutliche Zunahme des Reservierungsaufwands ist vor allem auf das historisch niedrige Zinsniveau am Kapitalmarkt zurückzuführen. Der Referenzzinssatz sank auf 1,92 (2,09) Prozent.
Vom Rohüberschuss führte die Bayern-Versicherung Lebensversicherung 129,0 (119,0) Mio. Euro der Reserve für künftige Überschussbeteiligungen der Kunden (RfB) zu. Gleichzeitig wurden der RfB 176,5 (160,0) Mio. Euro entnommen und den Versicherungsnehmern als Überschussbeteiligung gutgeschrieben oder ausgezahlt. Am Jahresende belief sich die RfB auf 1,23 (1,28) Mrd. Euro. Durch die zum Bilanzstichtag vorgenommene Reservierung der laufenden Überschussanteile und der Schlussüberschussanteile für das Folgejahr ist die Überschussbeteiligung des Jahres 2020 für die Kunden bereits gesichert.
Der Jahresüberschuss vor Ergebnisabführung lag wie im Vorjahr bei 14,0 Mio. Euro. Es wurde gemäß dem Ergebnisabführungsvertrag an die Anteilseigner abgeführt. Der Vertrag wurde zum Jahresende 2019 beendet.
Überschussbeteiligung
Die Bayern-Versicherung Lebensversicherung zeigt sich im weiterhin niedrigen Zinsumfeld robust und verlässlich. Die Kunden erhalten auch im Jahr 2020 eine Verzinsung, die andere gängige Kapitalanlagen mit vergleichbarer Sicherheit deutlich übertrifft. Für Neuverträge der neuen klassischen Rentenversicherung gegen laufende Beitragszahlung PrivatRente Garant beträgt die Gesamtverzinsung im Jahr 2020 2,6 Prozent. Diese setzt sich aus der laufenden Verzinsung in Höhe von 2,1 Prozent sowie den Schlussüberschüssen inklusive Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven in Höhe von 0,5 Prozent zusammen.
Finanzlage
Liquidität
Die zur jederzeitigen Erfüllung der laufenden Zahlungsverpflichtungen notwendige Liquidität wird durch eine mehrjährige Liquiditätsplanung sichergestellt. Diese Liquiditätsplanung berücksichtigt Einzahlungen, die im Wesentlichen aus Beiträgen, Erträgen aus und Rückzahlungen von Kapitalanlagen stammen. Sie werden mit den Auszahlungen, die vorwiegend aus Versicherungsleistungen, Reinvestitionen in Kapitalanlagen sowie laufenden Ausgaben des Versicherungsbetriebs und Investitionen bestehen, zusammengeführt.
Die für das Versicherungsgeschäft wesentliche Investitionstätigkeit findet im Rahmen der Kapitalanlagen statt. Durch die vorschüssigen laufenden Beitragseinnahmen und die Rückflüsse aus den Kapitalanlagen fließen permanent liquide Mittel zu. Diese werden – neben den laufenden Auszahlungen für Leistungen an die Kunden -wiederum in Kapitalanlagen investiert, um die Erfüllung der zukünftigen Verpflichtungen stets gewährleisten zu können.
Investitionen
Investitionszweck im Hinblick auf die freien Mittel der Bayern-Versicherung Lebensversicherung ist eine optimierte Kapitalanlage. Entsprechend dem Grundsatz der unternehmerischen Vorsicht sind sämtliche Vermögenswerte dabei so anzulegen, dass Sicherheit, Qualität, Liquidität und Rentabilität des Portfolios als Ganzen sichergestellt sind.
Investitionsschwerpunkte waren im Geschäftsjahr 2019 Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere in Höhe von 1.558,6 Mio. Euro, Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldforderungen in Höhe von 604,3 Mio. Euro, Anteile an Investmentvermögen in Höhe von 600,3 Mio. Euro und Anteile an verbundenen Unternehmen in Höhe von 348,4 Mio. Euro. Die Zugänge bei Anteilen an verbundenen Unternehmen entfallen überwiegend auf Immobilienbeteiligungen, davon sind 220,0 Mio. Euro auf eine Sacheinlage von Immobilien in eine Immobilien-Kommanditgesellschaft zurückzuführen.
Die Abgänge in Höhe von insgesamt 2.569,8 Mio. Euro entfallen im Wesentlichen auf Schuldscheinforderungen-und -Darlehen mit einem Betrag in Höhe von 1.163,9 Mio. Euro, auf Anteile an Investmentvermögen mit einem Betrag von 537,2 Mio. Euro und auf Namensschuldverschreibungen mit einem Betrag in Höhe von 322,2 Mio. Euro.
Kapitalstruktur
Die Kapitalstruktur der Bayern-Versicherung Lebensversicherung stellte sich zum Bilanzstichtag wie folgt dar:
Aktiva
Geschäftsjahr | Vorjahr | |||
Mio. € | % | Mio. € | % | |
Kapitalanlagen | 27.758,5 | 92,3 | 26.638,9 | 92,7 |
Übrige Aktiva | 2.323,0 | 7,7 | 2.098,1 | 7,3 |
Gesamt | 30.081,5 | 100,0 | 28.737,0 | 100,0 |
Passiva | Geschäftsjahr | Vorjahr | ||
Mio. € | % | Mio. € | % | |
Eigenkapital | 330,4 | 1,1 | 385,4 | 1,3 |
Versicherungstechnische Rückstellungen | 26.580,5 | 88,4 | 25.825,8 | 89,9 |
Übrige Passiva | 3.170,6 | 10,5 | 2.525,8 | 8,8 |
Gesamt | 30.081,5 | 100,0 | 28.737,0 | 100,0 |
Den versicherungstechnischen Rückstellungen in Höhe von 26.580,5 (25.825,8) Mio. Euro standen Kapitalanlagen in Höhe von 27.758,5 (26.638,9) Mio. Euro gegenüber.
Vermögenslage
Eigenkapital
Das Eigenkapital entwickelte sich im Vergleich zum Vorjahr wie folgt:
Eigenkapital | Geschäftsjahr | Vorjahr | ||
Mio. € | % | Mio. € | % | |
Eingefordertes Kapital | 25,6 | 7,7 | 25,6 | 6,6 |
Kapitalrücklage | 74,4 | 22,5 | 74,4 | 19,3 |
Gewinnrücklagen | 230,4 | 69,8 | 285,4 | 74,1 |
Gesamt | 330,4 | 100,0 | 385,4 | 100,0 |
Kapitalanlagen
Der Bestand der Kapitalanlagen der Bayern-Versicherung Lebensversicherung erhöhte sich im Geschäftsjahr um 4,2 Prozent auf 27.758,5 (26.638,9) Mio. Euro.
Diese Bestandsveränderung resultierte im Wesentlichen aus Zugängen (inkl. Amortisationen) in Höhe von 3.678,4 (4.803,7) Mio. Euro und Abgängen (inkl. Amortisationen) in Höhe von 2.569,8 (3.935,2) Mio. Euro.
Investitionsschwerpunkte waren im Geschäftsjahr 2019 Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere in Höhe von 1.558,6 Mio. Euro, Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldforderungen in Höhe von 604,3 Mio. Euro, Anteile an Investmentvermögen in Höhe von 600,3 Mio. Euro und Anteile an verbundenen Unternehmen in Höhe von 348,4 Mio. Euro. Die Zugänge bei Anteilen an verbundenen Unternehmen entfallen überwiegend auf Immobilienbeteiligungen, davon sind 220,0 Mio. Euro auf eine Sacheinlage von Immobilien in eine Immobilien-Kommanditgesellschaft zurückzuführen.
Die Kapitalanlagen setzten sich zum Bilanzstichtag wie folgt zusammen:
Kapitalanlagen | Geschäftsjahr | Vorjahr | ||
Mio. € | % | Mio. € | % | |
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 607,5 | 2,2 | 539,8 | 2,0 |
Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen | 1.173,9 | 4,2 | 853,6 | 3,2 |
Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere | 9.900,0 | 35,7 | 9.795,1 | 36,8 |
Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere | 3.793,5 | 13,7 | 2.442,2 | 9,2 |
Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldforderungen | 2.196,7 | 7,9 | 1.714,8 | 6,4 |
Sonstige Ausleihungen | 10.086,9 | 36,3 | 11.223,4 | 42,1 |
Einlagen bei Kreditinstituten | 0,0 | 0,0 | 70,0 | 0,3 |
Gesamt | 27.758,5 | 100,0 | 26.638,9 | 100,0 |
Die Bewertungsreserven beliefen sich auf 4.562,3 (2.383,1) Mio. Euro und lagen bei 16,4 (8,9) Prozent des Buchwerts der Kapitalanlagen.
Versicherungstechnische Rückstellungen
Die versicherungstechnischen Rückstellungen setzten sich zum Bilanzstichtag wie folgt zusammen:
Versicherungstechnische Rückstellungen | Geschäftsjahr | Vorjahr | ||
Mio. € | % | Mio. € | % | |
Beitragsüberträge | 65,8 | 0,2 | 78,5 | 0,3 |
Deckungsrückstellung | 25.185,9 | 94,8 | 24.376,0 | 94,3 |
Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle | 96,8 | 0,4 | 91,7 | 0,4 |
Rückstellung für erfolgsabhängige und erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattung | 1.232,0 | 4,6 | 1.279,6 | 5,0 |
Gesamt | 26.580,5 | 100,0 | 25.825,8 | 100,0 |
Die Veränderung der Versicherungstechnischen Rückstellungen im Geschäftsjahr 2019 ist im Wesentlichen auf den Anstieg der Deckungsrückstellung zurückzuführen. Die Summe der von den Kunden geleisteten Sparbeiträge, der rechnungsmäßigen Zinsen auf die Eingangsrückstellung und die Sparbeiträge sowie die Zuführung zur sogenannten Zinszusatzreserve überstiegen die Ablauf-, Renten- und Stornoleistungen, was den Anstieg der Deckungsrückstellung im Wesentlichen erklärt.
Zusammenfassende Aussage zur wirtschaftlichen Lage
Der Vorstand der Bayern-Versicherung Lebensversicherung bewertet die geschäftliche Entwicklung vor dem Hintergrund des gesamtwirtschaftlichen und branchenspezifischen Umfelds zum Zeitpunkt der Aufstellung des Lageberichts insgesamt als positiv. Das Unternehmen verfügt über eine stabile Eigenmittelausstattung sowie über eine zur jederzeitigen Erfüllung der laufenden Zahlungsverpflichtungen notwendige Liquidität. Die vorhandenen Eigenmittel übersteigen die gesetzlich vorgeschriebenen Solvabilitätsanforderungen. Das Beitragswachstum fiel etwas höher als geplant aus. Das Nettoergebnis aus Kapitalanlagen fiel aufgrund des zinsinduzierten höheren Reservierungsbedarfs für die Zinszusatzreserve deutlich höher als im Vorjahr und als erwartet aus. Der Jahresüberschuss vor Ergebnisabführung lag wie geplant mit 14 Mio. Euro auf Vorjahresniveau. Er wurde letztmalig gemäß dem Ergebnisabführungsvertrag an die Anteilseigner abgeführt. Der Vertrag wurde zum Jahresende 2019 beendet. In diesem Zusammenhang wurden 55 Mio. Euro den Gewinnrücklagen entnommen und ebenfalls den Anteilseignern zugeführt.
Dienstleistungen und Ausgliederungen
Die Bayerische Landesbrandversicherung AG übernahm mit verschiedenen Dienstleistungs- und Ausgliederungsverträgen Aufgaben aus den Querschnittsbereichen (z. B. Recht, Steuern, Datenschutz, Compliance, Revision, Planung und Controlling, IT-Management, Marketing, Kapitalanlagemanagement, Personalmanagement, Rechnungswesen, Risikomanagement, Verkaufsmanagement, Vertriebspartner- und Kundenmanagement sowie weitere Verwaltungsaufgaben) für verschiedene Unternehmen des Konzerns Versicherungskammer, darunter auch die Bayern-Versicherung Lebensversicherung.
Die Rückversicherungsaktivitäten werden von der Versicherungskammer Bayern Konzern-Rückversicherung AG wahrgenommen.
Die Bayern-Versicherung Lebensversicherung stellt der Öffentliche Lebensversicherung Berlin Brandenburg AG und der SAARLAND Lebensversicherung AG Dienstleistungen aus Prozessen, wie z. B. Produktentwicklung und – management, Konzernstrategie und Unternehmensentwicklung, Versicherungsmathematische Funktionen etc., zur Verfügung.
Die Verwaltung der konzernweiten Pensionskasse (Pensionskasse Konzern Versicherungskammer Bayern VVaG) ist organisatorisch bei der Bayern-Versicherung Lebensversicherung angesiedelt.
Die Funktionen Betrieb, Schaden und Leistung sowie der Zahlungsverkehr für die Sparten Leben, Kranken und Komposit für den Privatkundenbereich sind im Ressort Kunden- und Vertriebsservice organisatorisch zusammengefasst. Die Bayerischer Versicherungsverband VersicherungsAG übernahm mit Dienstleistungs- und Ausgliederungsverträgen die Aufgaben.
Sämtliche Aufgaben im Bereich elektronische Datenverarbeitung und zur Vereinheitlichung der konzerninternen EDV-Technik bzw. IT-Infrastruktur und Leistungen im Bereich EDV-Technik werden von der VKBit Betrieb GmbH für die zum Konzern Versicherungskammer gehörenden Unternehmen erbracht.
Personal- und Sozialbericht
Der Konzern Versicherungskammer hat sich zum Ziel gesetzt, in allen Geschäftsgebieten für seine Kunden erste Wahl zu sein.
Der Konzern Versicherungskammer fordert und fördert engagierte Mitarbeiter 1 und unterstützt sie durch fachliche und persönliche Entwicklungsmöglichkeiten. Ziel der betrieblichen Aus- und Weiterbildung ist es, den Bedarf an qualifizierten Fach- und Führungskräften durch die Förderung und Entwicklung eigener Mitarbeiter zu decken. Ein größerer Anteil der Führungskräftepositionen für die erste und zweite Führungsebene kann mit eigenem Nachwuchs besetzt werden. Zur Sicherstellung der Qualität des Führungskräftenachwuchses gibt es für beide Führungsebenen ein mehrmonatiges Programm zur Auswahl und Entwicklung. Um eine erfolgreiche und zielorientierte Weiterbildung der Mitarbeiter zu gewährleisten, werden Personalentwicklungsmaßnahmen grundsätzlich von einer Bedarfsklärung, Bewertung und Transfersicherung begleitet. Das Gesamtkonzept der Personalentwicklung setzt sich aus individuellen Entwicklungsmaßnahmen zusammen. Der Konzern Versicherungskammer fördert darüber hinaus verschiedene berufsbegleitende Weiterbildungsmaßnahmen.
Um seine Marktposition zu festigen, bildet der Konzern Versicherungskammer sogenannte Navigatoren mit fundierten Kenntnissen in operativer Exzellenz im Unternehmen aus. Diese Mitarbeiter fördern als methodische Partner der jeweiligen Abteilungen eine kundenorientierte und effiziente Arbeitsweise. Diese Prinzipien der kundenzentrierten Arbeit werden dadurch Schritt für Schritt auf das ganze Unternehmen ausgeweitet.
Der Konzern Versicherungskammer bietet darüber hinaus jährlich einer hohen Anzahl von geeigneten Bewerbern einen Ausbildungsplatz an. Neben dem Berufseinstieg über die klassische Ausbildung zum Kaufmann für Versicherungen und Finanzen bzw. zum Fachinformatiker legt der Konzern Versicherungskammer seit dem Jahr 1998 regelmäßig für Hochschul- und Fachhochschulabsolventen duale Studiengänge und für Hochschulabsolventen Traineeprogramme auf.
Das Führungsverständnis folgt seit vielen Jahren der Konzernstrategie und den „Konzerngrundsätzen zur Führung und Zusammenarbeit“. Zielvereinbarungen und Leistungsbeurteilungen sind ein fester Bestandteil der täglichen Arbeit. Mitarbeiter der zweiten Führungsebene oder solche mit einem übertariflich dotierten Arbeitsvertrag erhalten eine variable Vergütung, die an den Konzernzielen und der individuellen Leistung der Mitarbeiter ausgerichtet ist.
Der Konzern Versicherungskammer bietet verschiedene Arbeitszeitmodelle an, die die Interessen der Mitarbeiter mit den betrieblichen Erfordernissen in Einklang bringen. Neben der Möglichkeit zur Teilzeitarbeit oder zum Jobsharing in Führungspositionen gibt es auch die Option des mobilen Arbeitens.
Der Konzern Versicherungskammer fördert die Gesundheit seiner Mitarbeiter mit einem professionellen und ganzheitlichen Konzept. Ziel ist es, die Beschäftigten in ihren mentalen, physischen und professionellen Reserven zu stärken sowie ihr Wohlbefinden und ihre Leistungsfähigkeit zu fördern. Dies wird durch eine systematische Förderung der betrieblichen Gesundheit und durch Maßnahmen zur Stärkung der Eigenverantwortung der Mitarbeiter für ihre Gesundheit erreicht.
Betriebliches Gesundheitsmanagement umfasst als ganzheitliche Strategie Planung, Koordination, Durchführung und Kontrolle aller Maßnahmen, die sowohl zur individuellen Gesundheit des einzelnen Mitarbeiters als auch zu einer „gesunden Organisation“ beitragen. Im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements bietet der Konzern Versicherungskammer seinen Beschäftigten deshalb ein umfassendes und vielfältiges Programm an. Zu den Angeboten zählen unter anderem Vorträge und Seminare zu unterschiedlichen Gesundheitsthemen wie „Gesunde Arbeit“, „Umgang mit digitalem Dauerstress“ usw., Empfehlungen für die gesundheitsbewusste Arbeitsgestaltung und für die bewegte Pause, Sport- und Entspannungsprogramme im Sportverein und im Fitnessstudio (VKBFit), Beiträge in der Gesundheits-Community des Social Intranets, gesunde Ernährung, eine konzerneigene Fitness-App und vieles mehr.
Der Konzern Versicherungskammer verfolgt eine familienbewusste Personalpolitik und hat diese im Rahmen mehrerer Auditierungsphasen durch die berufundfamilie Service GmbH verstärkt auf alle Konzernunternehmen in der Region ausgeweitet. Das Unternehmen fördert auf diese Weise seit vielen Jahren die Verbundenheit der Mitarbeiter mit dem Unternehmen und positioniert sich im Wettbewerb um qualifizierte Fachkräfte und Spezialisten als attraktiver Arbeitgeber. Im Geschäftsjahr 2019 erhielt der Konzern Versicherungskammer nunmehr das dauerhafte Zertifikat.
Im April des Jahres 2015 beschloss der Deutsche Bundestag das Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst. Die Auswirkungen auf die vom Gesetzgeber geforderten Quoten auf Unternehmensebene sind je nach Geschäftsfeld, Größe der Gesellschaft und Art der Dienstleistungsbeziehungen im Konzern Versicherungskammer unterschiedlich deutlich erkennbar.
Der Vorstand legte als Zielgrößen einen Frauenanteil von 30,0 Prozent in der ersten und in Höhe von 16,7 Prozent in der zweiten Führungsebene unterhalb des Vorstands fest. Die angestrebten Zielgrößen sollen bis zum 30. Juni 2022 erreicht werden.
Der Konzern Versicherungskammer bietet seinen Mitarbeitern die Möglichkeit einer überwiegend arbeitgeberfinanzierten betrieblichen Altersversorgung über eine Unterstützungskasse.
Die Vertretung der Arbeitnehmer des Unternehmens nahm der jeweilige Betriebsrat der einzelnen Konzernstandorte wahr; die Interessen der Leitenden Angestellten vertrat der gemeinsame Sprecherausschuss für die Unternehmen des Konzerns Versicherungskammer. Der Vorstand dankt diesen Gremien für die gute Zusammenarbeit.
Für die in den konsolidierten Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen waren im Jahr 2019 durchschnittlich 6.690 (6.577) Mitarbeiter tätig; davon waren 3.991 (3.945) Vollzeitangestellte, 1.545 (1.511) Teilzeitangestellte, 882 (832) angestellte Außendienstmitarbeiter und 272 (289) Auszubildende. Die steigende Mitarbeiteranzahl gegenüber dem Jahr 2018 resultiert vor allem aus dem Insourcing der Mitarbeiter der Tochtergesellschaft Combitel GmbH sowie einem Zubau im angestellten Außendienst.
Die Bayern-Versicherung Lebensversicherung beschäftigte im Geschäftsjahr 2019 durchschnittlich 640 (648) Mitarbeiter im angestellten Innen- und Außendienst.
Der Vorstand dankt allen Mitarbeitern herzlich für die geleistete Arbeit und ihr großes Engagement im Geschäftsjahr 2019.
1 Im Folgenden wird zur Vereinfachung ausschließlich die männliche Form verwendet; inbegriffen sind selbstverständlich alle Mitarbeiter jedes Geschlechts.
Chancen- und Risikobericht
Chancen durch Unternehmenspolitik
Chancen durch Vertriebspräsenz
Durch den flächendeckenden Multikanalvertrieb mit Sparkassen, Agenturen und Genossenschaftsbanken wird eine hohe regionale Präsenz in Bayern und in der Pfalz sichergestellt. Mit unseren Partnern werden langfristige Verträge geschlossen, um eine höchstmögliche Integration bei exzellenter Produkt- und Servicequalität zu erreichen. Die Zusammenarbeit erfolgt jeweils im Rahmen der strategischen Ausrichtung des Partners und unter Eingliederung in den jeweiligen Marktauftritt.
Mit bedarfsorientierten Angebotskonzepten, mit einer intensiven Vertriebsunterstützung sowie mit dem weiteren Ausbau des Service wird das Unternehmen auch in Zukunft seine Marktposition festigen. Die breit diversifizierten Vertriebskanäle bieten in einem sich stark ändernden Marktumfeld nachhaltige Wachstumschancen und werden sich positiv auf die künftige Entwicklung des Unternehmens auswirken.
Chancen durch Produkte
Im Rahmen einer jährlich aktualisierten und weiterentwickelten Markt- und Produktstrategie werden wesentliche Faktoren und regulatorische Rahmenbedingungen mit Einfluss auf das zukünftige Produktportfolio und auf vertriebliche Aktivitäten identifiziert. Daraus entsteht jeweils das konkrete Zielbild für das Folgejahr. Darüber hinaus wird das Zukunftsmodell Lebensversicherung perspektivisch fortgeschrieben. Die Bayern-Versicherung Lebensversicherung führt auch im Jahr 2020 die Transformation weiter und fokussiert gleichzeitig den Neugeschäftsmix mit einer Steigerung des Biometrieanteils sowie über den Verkauf von Renten- und Kapitalprodukten mit Ertragschancen bei höherer Kapitalmarktorientierung. Um diese Zielsetzungen zu unterstützen wird, wie zuletzt im April 2019 erfolgt, die Modernisierung der Biometrieprodukte im Bereich der Einkommenssicherung – sowohl privat als auch in der betrieblichen Altersversorgung (bAV) – fortgesetzt. Nach den bereits etablierten Produktlinien zur Nutzung der Chancen des Kapitalmarkts für aufgeschobene Renten steht dazu als Alternative zur rein klassisch kalkulierten eine investmentorientierte Rentenphase auf der Agenda.
Auf die im September 2019 bereitgestellten, neuen Risikolebensversicherungen für den Todesfall folgte zum Jahreswechsel auf das Jahr 2020 mit der SofortRente Invest eine investmentorientierte Sofortrente gegen Einmalbeitrag. Ebenfalls zum Jahreswechsel unterstreicht die Sofort RiesterRente den Anspruch der Bayern-Versicherung Lebensversicherung, für ihre Kunden und Vertriebspartner als Problemlöser in Riesterfragen zu dienen – hier speziell für den gesetzlich vorgesehenen Anbieterwechsel zum Rentenbeginn.
Das gesamte Biometriegeschäft wird zudem durch das im Oktober 2019 im Konzern Versicherungskammer eingeführte Beratungstool RiCo (RisikoCockpit) positiv gefördert. RiCo ist das neue digitale Beratungstool für den Vertrieb von biometrischen Produkten und navigiert Berater und Kunden fallabschließend durch die Gesundheitsprüfung der Berufsunfähigkeits-, Risikolebensversicherungen und PflegeRente. Dank seiner dynamischen Programmierung fragt RiCo nur das, was zur Entscheidung nötig ist und führt in der überwiegenden Anzahl der Fälle zu einem Votum. Dies erleichtert den gesamten Prüfungsprozess und die Dauer der Policierung verkürzt sich in aller Regel – ein gutes Beispiel dafür, wie Digitalisierung den Beratungsalltag erleichtert.
Zusätzlich zur vertrieblichen Begleitung der Produktauslieferungen werden mit zielgruppenspezifischen Konzepten, Bestandskampagnen und neuen produktbezogenen Vermarktungsansätzen für private und staatlich geförderte Produkte inklusive der betrieblichen Altersversorgung langfristige Absicherungen gegen laufende Beiträge unterstützt – ergänzt um Altersvorsorgelösungen gegen Einmalbeiträge.
Chancen durch Engagements und Kooperationen
Der Konzern Versicherungskammer betreibt zukunftsträchtige Engagements und Kooperationen. Dabei werden Chancen identifiziert, die nachhaltige Wettbewerbsvorteile schaffen können. Durch Sponsoring ausgewählter, langjähriger Partner in den Bereichen Sicherheit und Soziales wird der Konzern Versicherungskammer seiner sozialen Verantwortung gerecht und die Verwurzelung in der Region nachhaltig gestärkt.
Chancen durch externe Rahmenbedingungen
Chancen durch Digitalisierung
Veränderte Kundenanforderungen, rasanter technologischer Wandel und zunehmende Digitalisierung bringen der Versicherungsbranche neue Chancen, sie verschärfen aber auch die Wettbewerbssituation auf dem Versicherungsmarkt. Die digitale Transformation sowie neue, innovative Marktteilnehmer führen zu Veränderungen an den traditionellen Geschäftsmodellen der Branche. Der Konzern Versicherungskammer möchte diese Chancen proaktiv nutzen. Durch eine fokussierte Digitalisierungsagenda werden Vorteile für das Kerngeschäft wahrgenommen, neue Geschäftsmodelle entwickelt und innovative Ökosystem-Lösungen geschaffen.
Grundlegendes Ziel des Konzerns Versicherungskammer ist es, moderner Serviceversicherer zu sein, der die Digitalisierung als Chance für den Ausbau und die Intensivierung der Interaktion mit den Kunden begreift und gleichermaßen fest in seinen regionalen Wurzeln verankert bleibt.
In diesem Kontext legt der Konzern Versicherungskammer besonderen Wert darauf, den sich wandelnden Kommunikationsansprüchen der Kunden gerecht zu werden. Der Ausbau digitaler Kundenkontaktpunkte durch die Weiterentwicklung und Optimierung sprach- und textbasierter Chatbot-Technologien stand deshalb in diesem Jahr im Fokus. Mit dem Projekt „VKBrain PLUS“ gelang es dem Konzern Versicherungskammer beispielsweise, einen zukunftsfähigen Kommunikationskanal zu schaffen, in dem eine spezielle Schnittstelle zwischen dem digitalen Sprachassistenten Alexa und der internen Wissensdatenbank konzipiert und umgesetzt wurde. Durch das innovative Konzept wurde „VKBrain PLUS“ zudem mit dem „Knowledge Award 2019“ für die beste Umsetzung aktiver Wissensmanagement-Technologie ausgezeichnet.
Eine verbesserte digitale Unterstützung der Vertriebspartner zeigt sich in der fortschreitenden Entwicklung des „S-Versicherungsmanagers“. In Kooperation mit dem Start-up-Unternehmen CLARK ist es dem Konzern Versicherungskammer hierbei gelungen, Vertrieb und Kunden eine zeitgemäße Anwendung für digitales Versicherungsmanagement zur Verfügung zu stellen. Getreu dem Shared-Services-Ansatz sollen neben den Sparkassen in Zukunft auch andere öffentliche Versicherer von der Anwendung profitieren.
Zur Steigerung der Wiederanlagen wurde Mitte des Jahres 2019 ein innovativer und moderner Wiederanlageprozess als Testfeld gestartet. Kunden des Konzerns Versicherungskammer, deren Lebensversicherungsverträge kurz vor dem Ablauftermin stehen, erhalten ein personalisiertes Gratulationsschreiben. Über einen QR-Code bzw. eine URL-Adresse kann der Kunde ein auf ihn angepasstes Video zu seinem ablaufenden Vertrag ansehen und erhält eine auf ihn individuell zugeschnittene Produktempfehlung zur Wiederanlage. Das Interesse an Wiederanlage-Produkten konnte damit bereits in der Pilotphase gesteigert werden.
In Zusammenarbeit mit dem Schweizer Start-up vlot Ltd. testet der Konzern Versicherungskammer auf seiner Homepage eine algorithmusbasierte Bedarfsanalyse zur Absicherung des Todesfalls. Die neuartige Analyse bietet Kunden und Vertriebspartnern einen schnellen Überblick zu Versorgungslücken und Risikopotenzialen. Der ganzheitliche Ansatz umfasst auch die Berücksichtigung von staatlichen und arbeitgeberbezogenen Leistungen in der Analyse und lässt großes Cross-Selling-Potenzial erwarten.
Ein Novum im Geschäftsfeld Leben ist der RentenManager. Mit dessen Einführung wurde eine Anwendung etabliert, die Vertrieb und Kunden durch eine moderne und emotionale Ansprache dabei unterstützt, das Thema Altersvorsorge besser greifbar zu machen.
Eine wichtige Rolle nimmt der im Jahr 2017 vom Konzern Versicherungskammer in führender Rolle gegründete InsurTech Hub Munich e. V. ein. Durch die schnelle Entwicklung zur mittlerweile bedeutendsten europäischen Innovationsplattform im Bereich Versicherung erhält der Konzern Versicherungskammer Zugang zu einem weltweiten Netzwerk aus innovativen Start-up-Unternehmen. Die Beispiele der aus dem InsurTech Hub Munich entstandenen erfolgreichen Kooperationen sind vielfältig und adressieren eine Vielzahl von Handlungsfeldern entlang der Wertschöpfungskette.
Im Zuge der fortschreitenden Digitalisierung des Konzerns Versicherungskammer wurde im Jahr 2019 auch der Einsatz von Data Analytics und von Künstlicher Intelligenz (KI) vorangetrieben. Neben zahlreichen, erfolgreich umgesetzten Anwendungen im Bereich der Betrugsprävention wurden mithilfe von KI-basierten Prognosemodellen Fortschritte in der Früherkennung von Stornofällen erzielt. Dies brachte auch eine Verbesserung für die Personalbedarfsplanung im Geschäftsfeld Leben. Parallel zum Ausbau der Dateninfrastruktur und der Fähigkeiten im Bereich der Bild-, Text- und Spracherkennung wird an der Entwicklung modell- und datengetriebener Geschäftsentscheidungen gearbeitet. Die vorgenannten Maßnahmen werden vom internen Ausbildungsprogramm „Data Academy“ flankiert, welches zunächst für die Disziplin „Data Science“ gestartet wurde, um Predictive-Analytics-Fähigkeiten auch dezentral in den Fachbereichen auszuprägen.
Für das Jahr 2020 steht die Industrialisierung noch stärker im Fokus: Der Konzern Versicherungskammer wird nicht nur weitere Data-Analytics- und KI-Anwendungsfälle umsetzen, sondern konsequent den Weg hin zu einer industrialisierten Entwicklung und Verwertung von analytischen Modellen beschreiten.
Im Rahmen der größten Untersuchung zur Digitalisierung in deutschen Betrieben wurde dem Konzern Versicherungskammer das Deutschlandtest-Siegel „Digital Champion – Unternehmen mit Zukunft“ bereits zum zweiten Mal in Folge von Focus Money verliehen.
Chancen durch Mitarbeiter
Der demografische Wandel, fortschreitende Digitalisierung und sich wandelnde Kundenbedürfnisse verändern den Konzern Versicherungskammer. Diese Veränderungen werden proaktiv durch die Förderung vielfältiger Kompetenzen und die gezielte und langfristige Bindung qualifizierter Mitarbeiter und Nachwuchstalente an den Konzern Versicherungskammer positiv entwickelt.
Auch deshalb wird Diversity als Management-Führungsinstrument etabliert und in das Zielesystem des Konzerns Versicherungskammer aufgenommen. So wird die Diversity-Kultur im Konzern Versicherungskammer ein Instrument der Transformation und der permanente Prozess für nachhaltigen Erfolg untermauert. Diversity setzt auf die vielfältigen Erfahrungen, Perspektiven und Kompetenzen der Mitarbeiter, schafft ein von Respekt und Wertschätzung geprägtes, vorurteilsfreies Arbeitsumfeld und gibt Raum für kreatives Arbeiten.
Im Konzern Versicherungskammer engagieren sich Mitarbeiter und Führungskräfte zudem auf freiwilliger Basis und eigeninitiativ für die Entwicklung der konzernweiten Zusammenarbeit. Daraus entstehen Maßnahmen zu New-Work-Konzepten, zum generationen- und hierarchieübergreifenden Austausch sowie zur Förderung des gesellschaftlichen Engagements.
Auch die Förderung von Frauen in qualifizierten Fach- und Führungsfunktionen gehört zum Diversity-Programm, genauso wie die Vereinbarkeit individueller Lebensentwürfe mit den beruflichen Erfordernissen, beispielsweise mit dem Jobsharing von Führungskräften in Teilzeit.
Ebenso leistet die gezielte Förderung und Weiterentwicklung unterschiedlicher Talente einen nachhaltigen Wertbeitrag zum Unternehmenserfolg. Ein diskriminierungs- und vorurteilsfreies Arbeitsumfeld bildet dabei die Grundlage für eine respektvolle und wertschätzende Zusammenarbeit.
Zusammenfassung und Ausblick
Das Unternehmen sieht Chancen in der Stärkung seiner führenden Wettbewerbsposition im Geschäftsgebiet. Der Fokus liegt auf einer auf die Kundenbedürfnisse ausgerichteten Produktpalette, auf der Kosteneffizienz sowie auf der flächendeckenden Service- und Vertriebspräsenz als Versicherer der Regionen.
Durch den intensiven Dialog mit bestehenden und potenziellen Kunden im Rahmen zahlreicher Initiativen und Projekte, die Anpassung von Verkaufsprozessen sowie die umfassende Präsenz von Vertrieb und Service vor Ort ist das Unternehmen für zukünftige Wachstumsfelder regional gut positioniert.
Langfristig abgeschlossene Verträge mit Vertriebspartnern und eine hohe regionale Präsenz sichern eine hohe Servicequalität.
Die Chance, die digitale Transformation der Versicherungsbranche durch die Entwicklung zukunftsgerichteter Konzepte in verschiedenen Kooperationen und Projekten aktiv mitzugestalten, erkennt und nutzt das Unternehmen. So werden neue Kooperationen für die digitale Entwicklung unter anderem mit dem InsurTech Hub Munich oder dem Start-up-Unternehmen CLARK ausgebaut und der Einsatz von Data Analytics und Künstlicher Intelligenz (KI) wird weiter vorangetrieben.
Durch sein solides Anlageportfolio und sein systematisches Risikomanagement sichert das Unternehmen die aufsichtsrechtlichen Risikokapitalanforderungen nachhaltig.
Der Vorstand sieht das Erkennen und Wahrnehmen von Chancen als integralen Bestandteil des Managements. Elementar für eine effiziente Unternehmens- und Konzernsteuerung ist eine klare und transparente Strategie, die auf die langfristige Sicherung der Unternehmensexistenz abzielt, sowie deren entsprechende Umsetzung. Daher werden die Veränderungen der Rahmenbedingungen laufend beobachtet, um frühzeitig Chancen zu identifizieren und mit passenden Versicherungsprodukten flexibel darauf reagieren zu können.
Strukturen und Prozesse des Risikomanagements
Das Risikomanagement im Unternehmen ist darauf ausgerichtet, dass im Sinne des Gesetzes zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) sowie gemäß Abschnitt 3 §§ 26 ff. Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) gefährdende Entwicklungen und wesentliche Risiken frühzeitig erkannt und adäquate Gegenmaßnahmen ergriffen werden können. Es orientiert sich dabei konsequent an den Anforderungen des VAG sowie an den Anforderungen nach Solvency II.
Die Struktur des Unternehmens sorgt für eine Funktionstrennung zur Vermeidung von Interessenkonflikten sowie für eine eindeutige Zuordnung von Verantwortlichkeiten. Dabei wird eine Trennung zwischen dem Aufbau von Risikopositionen und deren Bewertung und Steuerung berücksichtigt.
Der Vorstand ist verantwortlich für die Durchführung und Weiterentwicklung des Risikomanagements. Er trifft hier gemäß § 91 Abs. 2 AktG geeignete Maßnahmen, damit der Fortbestand des Unternehmens gesichert ist und gefährdende Entwicklungen frühzeitig erkannt werden. Dabei wird er vom Unternehmens-Risikoausschuss unterstützt, der entsprechende Empfehlungen an den Vorstand des Unternehmens ausspricht.
Die Aufgabe der Risikomanagementfunktion wird im Konzern Versicherungskammer zentral von der Abteilung Konzernrisikocontrolling ausgeführt. Sie koordiniert die Risikomanagementaktivitäten auf allen Ebenen und in allen Geschäftsbereichen. Dabei wird sie von den dezentralen Risikocontrollingeinheiten unterstützt.
Das dezentrale Risikocontrolling des Unternehmens setzt sich aus dem Kapitalanlagecontrolling, dem Aktuariat Lebensversicherung sowie den dezentralen Controllingeinheiten zusammen.
Die Kombination aus dezentralen und zentralen Risikomanagementeinheiten ermöglicht, Risiken frühzeitig und flächendeckend zu identifizieren, einzuschätzen und vorausschauend zu steuern.
Die Risikostrategie des Unternehmens leitet sich aus der Geschäftsstrategie und der übergeordneten Risikostrategie des Konzerns Versicherungskammer ab. Sie beschreibt Art und Umfang der wesentlichen Risiken des Unternehmens. Darüber hinaus wird der potenzielle Einfluss von Risiken auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage dargestellt sowie deren Handhabung festgelegt. Dabei bezieht das Unternehmen Risikoerwägungen und den Kapitalbedarf in den Management- und Entscheidungsfindungsprozess ein. Die Risikostrategie wird durch den Vorstand beschlossen und einmal jährlich im Aufsichtsrat erörtert. Die Risiko- und Ertragssituation des Unternehmens wird mithilfe eines konsistenten Ampel- und Limitsystems überwacht und gesteuert. Im Konzern Versicherungskammer wurden darüber hinaus Gremien (z. B. Risikoausschuss, Governance-Ausschuss, Modellkomitee) eingerichtet. Diese dienen der Empfehlung und Entscheidungsvorbereitung und gewährleisten die Förderung der Risikokultur sowie die Umsetzung konzernweiter Standards.
Im Zuge des Risikomanagementprozesses führt das Unternehmen einmal jährlich eine Risikoinventur durch. Der Fokus liegt dabei auf der Erfassung sämtlicher Risiken und Prozesse, die sich nachhaltig negativ auf die Finanz-, Vermögens- und Ertragslage des Unternehmens auswirken können.
Das Reporting über eingegangene Risiken, über die aktuelle Risikosituation und die Risikotragfähigkeit des Unternehmens erfolgt über die Risikomanagementfunktion.
Das Unternehmen führt mindestens einmal pro Jahr eine umfassende unternehmenseigene Risiko- und Solvabilitätsbeurteilung (ORSA) durch. Im Geschäftsjahr 2019 erfolgte dies turnusmäßig auf Basis des Stichtags 31. Dezember 2018. Eine anlassbezogene Beurteilung war im abgelaufenen Jahr nicht notwendig.
Risikoprofil
Risiken, die sich nachhaltig negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens auswirken, werden im Rahmen des Risikoprozesses identifiziert, analysiert, bewertet und durch die zuständigen Fachbereiche gesteuert.
Das Risikoprofil des Unternehmens wird insbesondere von Marktrisiken und von versicherungstechnischen Risiken dominiert.
Die Marktrisiken beschreiben die Unsicherheit der Kapitalanlage in Bezug auf die Veränderungen von Marktpreisen und -kursen sowie hinsichtlich der zwischen ihnen bestehenden Abhängigkeiten. Dies schließt beispielsweise das Aktien-, Spread-, Immobilien-, Zins- oder Wechselkursrisiko mit ein.
Die versicherungstechnischen Risiken spiegeln den Umstand wider, dass versicherte Leistungen im Lebensversicherungsgeschäft anders als erwartet auftreten können. Hierunter fallen insbesondere biometrische Risiken und Risiken aus dem geänderten Kundenverhalten.
Das Risikoprofil umfasst zudem Risiken aus dem Ausfall von Forderungen aus dem Versicherungsgeschäft (Gegenparteiausfallrisiko), operationelle Risiken aus menschlichem, technischem, prozessualem oder organisatorischem Versagen sowie Liquiditätsrisiken, strategische Risiken und Reputationsrisiken. Diese Risiken sind eher von untergeordneter Bedeutung.
Marktrisiko
Das Marktrisiko bemisst sich an der Ungewissheit in Bezug auf Veränderungen von Marktpreisen und -kursen (inklusive Zinsen, Aktienkursen und Devisenkursen) sowie über die Abhängigkeiten und ihre Volatilitätsniveaus. Es leitet sich direkt oder indirekt aus Schwankungen in der Höhe bzw. Volatilität der Marktpreise für die Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und Finanzinstrumente ab.
Die Kapitalanlagen des Unternehmens werden nach dem Prinzip der unternehmerischen Vorsicht angelegt. In einem Anlagekatalog sind zulässige Anlageklassen und Anlagegrundsätze enthalten. Dadurch wird sichergestellt, dass die Marktrisiken, die insbesondere aus der Anlagetätigkeit resultieren, quantifizierbar und beherrschbar sind. Im Rahmen der Anlageplanung werden diese Vorgaben präzisiert. Die Vorgaben sind im Wesentlichen die dauerhafte Bedeckung der Verpflichtungen durch Sicherungsvermögen sowie die Erzielung einer Mindestverzinsung sicherzustellen. Für die verabschiedete Anlageplanung wird die Erfüllbarkeit der Solvenzkapitalanforderungen validiert.
Das Unternehmen hat Asset-Liability-Management- (ALM) und Risikomanagementprozesse implementiert. Dabei werden mithilfe von Stresstests sowie Szenario- und Sensitivitätsanalysen die Risikotragfähigkeit und die Auswirkungen auf die HGB-Bilanz und die Solvabilitätsübersicht überprüft. Dieser Prozess dient dazu, konkrete Maßnahmen für die Steuerung der Kapitalanlagen zusammen mit den Verbindlichkeiten abzuleiten. Konkret werden z. B die Auswirkungen lang anhaltender Zinsniveaus, ein wesentlicher Schock an den Aktienmärkten sowie eine Verschlechterung der Bonität von Zinsträgern untersucht.
In den betrachteten Szenarien und im betrachteten Planungszeitraum ist das Unternehmen in der Lage, alle handelsrechtlichen Verpflichtungen zu erfüllen. Ebenso bleibt die Eigenmittelausstattung stets oberhalb der intern definierten Warnschwelle. Darüber hinaus werden mit Blick auf das Konzentrationsrisiko interne Limite für die Mischung und Streuung der Kapitalanlagen festgelegt und deren Einhaltung wird überwacht.
Zur Sicherstellung einer Mindestverzinsung nach HGB wird für alle Risikokategorien überprüft, ob mehr Risikobudget als notwendig verfügbar ist. Ist dies nicht der Fall, werden Entscheidungen zum notwendigen Handlungsbedarf im Planungszeitraum getroffen und die Planung entsprechend adjustiert. Für volatile Anlageklassen wie z. B. Aktien muss ein größeres Risikobudget zur Verfügung gestellt werden, sodass im Falle einer negativen Marktentwicklung die Erzielung der Mindestverzinsung nicht gefährdet wird.
Der überwiegende Teil der Kapitalanlagen des Unternehmens (etwa 85 Prozent bezüglich des Zeitwerts) ist in Zinsträger investiert und somit dem Zinsrisiko und dem Spreadrisiko ausgesetzt. Die Zinsträger entfallen im Wesentlichen auf Unternehmensanleihen (12.567,8 Mio. Euro) sowie auf Staatsanleihen (6.207,0 Mio. Euro) und Pfandbriefe / Covered Bonds (4.225,5 Mio. Euro).
Insbesondere im indirekten Bestand enthaltene Aktien, außerbörsliche Eigenkapitalinstrumente, Private Equity, Rohstoffe sowie zum Teil Anlageinstrumente mit Merkmalen von Aktien und Schuldverschreibungen unterliegen dem Aktienrisiko. Diese entsprechen etwa 6 Prozent des Zeitwerts der gesamten Kapitalanlagen des Unternehmens ohne fondsgebundene Lebensversicherung.
Das Immobilienrisiko betrifft sowohl direkt gehaltene Grundstücke und Bauten als auch Immobilienfonds und Immobilienbeteiligungen im indirekten Bestand. Der Zeitwert des Gesamtbestandes beläuft sich auf 2.250,1 Mio. Euro.
Alle wesentlichen Wechselkursrisiken aus Fremdwährungsinvestitionen sind abgesichert.
Zinsrisiko
Das Zinsrisiko entsteht in der Lebensversicherung dadurch, dass sich die Marktwertveränderungen aller zinssensitiven Vermögenswerte und Verbindlichkeiten nicht gegenläufig ausgleichen. Zudem besteht das Risiko, dass die Kapitalerträge nicht für die Finanzierung der vertraglich garantierten und im Rahmen der versicherungstechnischen Tarifierung berücksichtigten Zinszusagen ausreichen. Des Weiteren existieren keine ausreichend liquiden Kapitalmärkte, um die langfristigen Verpflichtungen der Lebensversicherungsverträge mit fristenkongruenten Vermögenswerten abzudecken. Hieraus resultiert ein Neu- und Wiederanlagerisiko.
Der Lebensversicherungsbestand des Unternehmens besteht zum überwiegenden Teil aus Verträgen mit einer garantierten Verzinsung für einen Teil der Versichertenguthaben. Beim Neugeschäft steuert das Unternehmen jedoch bei Altersvorsorgeprodukten seit einigen Jahren auf einen veränderten, weniger auf Zinsrisiken konzentrierten Mix im Neuzugang hin. Die Garantiezusage ab Vertragsbeginn beschränkt sich im Allgemeinen auf die eingezahlten Beiträge oder auch nur auf einen Teil davon sowie auf eine Mindestrente bei Rentenversicherungen. Bei Hybridprodukten führt die Verwendung eines Umschichtungsalgorithmus dazu, dass ein großer Teil des Guthabens in Fonds statt in klassischem Sicherungsvermögen angelegt wird.
Die garantierten Verzinsungen der Sparanteile gelten beim überwiegenden Teil des Bestands für die gesamte Vertragsdauer und hängen von der Rechnungszinsgeneration zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ab. Sie liegen zwischen 4 Prozent und 0,5 Prozent. Davon nicht betroffen sind die oben erwähnten, für den Neuzugang offenen Produkte mit flexiblen Garantiezusagen.
Die Absenkung des durchschnittlichen Rechnungszinses des Versicherungsbestands vermindert das Risiko der Zinsgarantie und wird im Wesentlichen durch drei Effekte beeinflusst: das Neugeschäft mit abgesenktem Garantiezins sowie Produkten mit flexiblen Garantiezusagen, Bestandsabgänge mit hohem Garantiezins und eine Zinszusatzreserve gemäß den gesetzlichen Vorgaben (Deckungsrückstellungsverordnung) für den Neubestand sowie eine Zinsverstärkung gemäß genehmigtem Geschäftsplan für den Altbestand. Damit beim weiteren Aufbau der Zinszusatzreserve und bei ihrer Auflösung die finanziellen Mittel effektiv zur Absicherung der Zinsgarantie genutzt werden können wurde die Deckungsrückstellungsverordnung im Jahr 2018 geändert. Die Ermittlung des Referenzzinses, der für die Berechnung der Zinszusatzreserve maßgeblich ist, wurde dahingehend angepasst, dass die Veränderung des Referenzzinses gegenüber dem Vorjahr begrenzt wird (Korridormethode). Im Niedrigzinsumfeld wird mit der neuen Regelung erreicht, dass der weitere Aufbau der Zinszusatzreserve und ihre anschließende Auflösung in kleineren Schritten erfolgt.
Durch langfristige Kapitalanlagen und bestehende Sicherheitsmittel ist das Unternehmen in der Lage, auch niedrige Kapitalmarktzinsen abzufedern und somit die Verpflichtungen gegenüber seinen Kunden sicherzustellen.
Unterstellt man im Bereich der Zinsträger zum Bilanzstichtag eine Verschiebung der Zinskurve um einen Prozentpunkt nach oben, führt dies zu einer Verminderung des Zeitwerts um 2.768,8 Mio. Euro. Da die Bewertungsreserven höher sind als der beschriebene Rückgang, ist die Risikotragfähigkeit aus Sicht des Unternehmens gegeben.
Spreadrisiko
Das Spreadrisiko ergibt sich aus dem Volumen und der Art der festverzinslichen Wertpapiere, der Bonität der Emittenten sowie der zugrunde liegenden Duration. Die Volatilität der Credit-Spreads gegenüber dem risikolosen Zins und die daraus resultierenden Veränderungen der Marktwerte der Kapitalanlagen stellen das Spreadrisiko dar.
Die Kreditqualität des Bestands an Zinsträgern zeigt sich daran, dass zum Stichtag 93 Prozent der Zinsträger mit einer Bonitätsbeurteilung im Investmentgrade-Bereich bewertet wurden.
Die Aufteilung nach Bonitätsstufen stellt sich im Unternehmen für den jeweiligen Kapitalanlagebestand (Gesamtbestand ohne Berücksichtigung der fondsgebundenen Lebensversicherung) an Zinsträgern nach Zeitwerten wie folgt dar:
Anteile der Bonitätsstufen in Prozent |
||||
Zinsträger | AAA/AA | A/BBB | BB/B | CCC/D/NR |
Staatsanleihen und – darlehen | 90,0 | 6,6 | 3,3 | 0,1 |
Unternehmensanleihen | 21,1 | 65,9 | 12,0 | 1,0 |
Pfandbriefe/Covered Bonds | 98,3 | 1,7 | 0,0 | 0,0 |
Sonstige Zinsträger | 10,4 | 84,8 | 0,6 | 4,2 |
Gesamtbestand | 47,1 | 45,4 | 6,4 | 1,1 |
Die Diversifikation der Kapitalanlage wird durch die Einhaltung der internen Vorgaben bezüglich Mischung und Streuung sichergestellt. Die Exponierung in Spreadrisiken von indirekt gehaltenen Zinsträgern wird durch die externen Asset-Manager überwacht. Bei Identifikation von negativen Entwicklungen werden entsprechende Handlungsmaßnahmen umgesetzt.
Aktienrisiko
Das Aktienrisiko umfasst die Schwankungen an Aktien- und Finanzmärkten (Beteiligungen, Private Equity, Hedgefonds, Aktienfonds, Rohstoffe und andere alternative Kapitalanlagen).
Der Bestand an Aktien und mit Aktienrisiko behafteten Investitionen beträgt etwa 7 Prozent des Kapitalanlagebestands. Aufgrund der Volatilität dieser Anlageklasse hat das Aktienrisiko Relevanz für das Unternehmen.
Zur Minderung des Aktienrisikos sowie zur Verbesserung des Risiko-Ertrags-Verhältnisses der Aktienanlagen werden systematische Risikosteuerungsstrategien eingesetzt. Im Rahmen der Anlageplanung werden Zielquoten sowie zulässige Bandbreiten für die Aktienanlagen festgelegt. Die operative Steuerung erfolgt mittels Derivaten, d. h. Futures und Optionen (jeweils Long- und Shortpositionen) auf Aktienindizes entsprechend dem zugrunde liegenden Aktienbestand.
Ein unterstelltes Szenario mit einem Rückgang der Aktienkurse um 30 Prozent und der Beteiligungszeitwerte um 15 Prozent würde zu einer Verminderung der Zeitwerte um 467,8 Mio. Euro führen. Da die Bewertungsreserven höher sind als der beschriebene Rückgang, ist die Risikotragfähigkeit aus Sicht des Unternehmens gegeben.
Immobilienrisiko
Das Immobilienrisiko beschreibt die Gefahr eines Marktwertrückgangs für Immobilien. Für die Bestimmung wird die Volatilität am Immobilienmarkt betrachtet und die Risikohöhe festgestellt. Die wesentlichen Kenngrößen werden jährlich ermittelt und analysiert.
Das Immobilienrisiko wird durch laufende Überwachung und ein aktives Portfoliomanagement gemindert.
Wechselkursrisiko
Das Wechselkursrisiko beschreibt das aus zukünftigen Wechselkursentwicklungen resultierende Risiko hinsichtlich des beizulegenden Zeitwerts oder der künftigen Zahlungsströme eines monetären Finanzinstruments.
Das Wechselkursrisiko wird durch den Einsatz von Derivaten (Devisentermingeschäften) gemindert. Dabei werden Fremdwährungspositionen in wesentlichen Teilportfolios abgesichert. Das nicht abgesicherte Fremdwährungsrisiko ist auf Gesamtportfolioebene von untergeordneter Bedeutung.
Werden zur Absicherung des Wechselkursrisikos in der Direktanlage in Fremdwährung getätigte Geschäfte mit Devisentermingeschäften gesichert, wird die ökonomische Sicherungsbeziehung durch Bildung von Bewertungseinheiten im Rahmen von Macro Hedges bilanziell nachvollzogen. Abgesichert werden jeweils nahezu 100 Prozent des Buchwerts der Investition in Fremdwährung. Infolge der betragskongruenten Sicherung ist von einer gegenläufigen Wertänderung von Grundgeschäft und Sicherungsinstrument auszugehen.
Konzentrationsrisiko
Die Kapitalanlage des Unternehmens muss sowohl zwischen den als auch innerhalb der Anlageklassen ein Mindestmaß an Diversifikation aufweisen, um eine übermäßige Anlagekonzentration und die damit einhergehende Kumulierung von Risiken in den Portfolios zu vermeiden. Die Mischung der Vermögensanlagen soll durch einen Risikoausgleich zwischen den verschiedenen Anlagen anlagetypische Risiken begrenzen und so die Sicherheit des gesamten Bestands mit herstellen. Es gilt der Grundsatz, dass eine einzelne Anlageklasse nicht überwiegen darf.
Unter Streuung ist die zur Risikodiversifikation gebotene Verteilung der Anlagen aller Arten auf verschiedene Schuldner bzw. bei Immobilien auf verschiedene Objekte zu verstehen. Die Quoten werden risikoorientiert aus der Bonität der jeweiligen Schuldner(-gruppe) abgeleitet.
Es werden Limite in Bezug auf Anlageart, Emittenten und regionale Konzentrationen in internen Leit- und Richtlinien festgelegt und deren Einhaltung wird laufend überwacht. Das Konzentrationsrisiko wird dadurch gemindert und ist dementsprechend auf Gesamtportfolioebene von untergeordneter Bedeutung.
Versicherungstechnisches Risiko aus der Lebensversicherung
Das versicherungstechnische Risikoprofil des Unternehmens ist insbesondere durch das biometrische Risiko, das Kosten- und das Stornorisiko geprägt.
Biometrisches Risiko
Unter biometrischen Risiken werden in diesem Zusammenhang insbesondere Langlebigkeit, Sterblichkeit und Invalidisierung verstanden.
Die Rechnungsgrundlagen zu den biometrischen Risiken werden zur Berechnung von Prämien und Rückstellungen bereits zu Vertragsbeginn festgelegt, unterliegen durch die Langfristigkeit der Verträge allerdings einem deutlichen Trend- und Änderungsrisiko.
Im Rahmen der HGB-Bilanzierung werden Rechnungsgrundlagen verwendet, die durch adäquate Sicherheitszuschläge dem Irrtums-, Zufalls- und Änderungsrisiko angemessen Rechnung tragen und so die Risiken minimieren.
Werden diese Sicherheitszuschläge nicht benötigt, generieren sie Überschüsse, die den gesetzlichen Regelungen entsprechend größtenteils an die Versicherungsnehmer weitergegeben werden. Eine Veränderung der Risikoerwartung kann durch eine Anpassung der künftigen Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer gedämpft werden. Wenn beispielsweise die Sterblichkeit bei Risikoversicherungen höher ist als erwartet, werden mehr Leistungen fällig. Durch eine mögliche Reduzierung der Überschussbeteiligung können dennoch ausreichend Mittel bereitgestellt werden, um die Leistungen zu bezahlen (Risikodämpfung).
Durch aktuarielle Analysen und Bewertungen wird die Angemessenheit der Kalkulation überprüft. Die Erfüllbarkeit aller Leistungsverpflichtungen wird durch die Bildung einer Deckungsrückstellung gesichert. Diese wird auf Basis offizieller Renten-, Sterbe- und Invaliditätstafeln sowie der Empfehlungen der Deutschen Aktuarvereinigung e. V. (DAV) sowie mithilfe der Expertise von Rückversicherern für das unternehmensspezifische Kundenportfolio berechnet.
Aufgrund der zu erwartenden höheren Lebenserwartung wurde gemäß den Empfehlungen der DAV für den Bestand an Rentenversicherungen zum 31. Dezember 2019, der nicht auf Basis der Sterbetafel DAV 2004 R kalkuliert wird, wie bereits in den Vorjahren eine zusätzliche Zuführung zur Deckungsrückstellung vorgenommen. Neuere Erkenntnisse zur Sterblichkeitsentwicklung oder eine weitere von der DAV empfohlene Stärkung der Sicherheitsmargen können zu erneuten Zuführungen zur Deckungsrückstellung führen und damit das zukünftige Ergebnis belasten.
Kostenrisiko
Das Kostenrisiko spiegelt die negative Abweichung der tatsächlichen von den erwarteten Kosten wider. Durch Analysen der Abschluss- und Verwaltungskosten, durch Zerlegung des Rohüberschusses nach Ergebnisquellen sowie durch eine laufende Beobachtung der Kostenentwicklung werden Ursachen für Veränderungen und deren Trends überwacht und es wird eine entsprechende Gegensteuerung sichergestellt.
Um rechtzeitig Maßnahmen zur Kostenreduktion ergreifen zu können, werden Entwicklungen im Versicherungsumfeld kritisch beobachtet.
Stornorisiko
Das Stornorisiko beschreibt die unerwartete Kündigung von Lebensversicherungsverträgen und wird bei der Berechnung der Deckungsrückstellung berücksichtigt, indem die Deckungsrückstellung jedes einzelnen Versicherungsvertrags mit Rückkaufsrecht mindestens so hoch angesetzt wird wie der jeweilige vertraglich oder gesetzlich garantierte Rückkaufswert. Eine zusätzliche Belastung ergäbe sich bei einem raschen Zinsanstieg. Bei vorzeitiger Vertragsbeendigung wären die Versicherungsnehmer nach geltendem Recht nicht an den gegebenenfalls entstandenen stillen Lasten zu beteiligen, sodass diese Verluste bei Verkauf der entsprechenden Kapitalanlagen vollständig von dem Unternehmen zu tragen wären.
Eine vorausschauende Liquiditätssteuerung trägt zur Risikominderung und -steuerung bei, sodass ungeplante Realisierungen von Verlusten bei der Veräußerung von Kapitalanlagen vermieden werden können. Bei der Ermittlung der Zinszusatzreserve (Neubestand), der Zinsverstärkung (Altbestand) sowie der Auffüllbeträge bei anwartschaftlichen Rentenversicherungen werden bei Versicherungsverträgen, bei denen das Recht auf Rückkauf gesetzlich oder vertraglich vereinbart ist, unternehmensindividuelle Stornowahrscheinlichkeiten berücksichtigt. Die Herleitung der Stornowahrscheinlichkeiten wird nach objektiven Gesichtspunkten bestimmt und aus vergangenheitsbezogenen Daten abgeleitet sowie nach Produktgruppen getrennt festgelegt. Die in den verwendeten Stornoannahmen enthaltenen Sicherheitsniveaus werden jährlich überprüft.
Gegenparteiausfallrisiko
Das Gegenparteiausfallrisiko bezeichnet das Risiko von Verlusten aufgrund von unerwarteten Ausfällen oder Verschlechterungen der Bonität von Banken, Rückversicherern, Versicherungsnehmern und Versicherungsvermittlern.
Die fälligen Ansprüche gegenüber Versicherungsnehmern und -vermittlern beliefen sich zum Bilanzstichtag auf 18,2 Mio. Euro. Davon entfielen auf Forderungen, die älter als 90 Tage waren, 3,1 Mio. Euro.
Zur Risikovorsorge wurden die in der Bilanz ausgewiesenen fälligen Forderungen gegenüber Kunden und Vermittlern um Pauschalwertberichtigungen in Höhe von 0,07 Mio. Euro vermindert. Diesem Risiko wurde mit Bonitätsprüfungen bei der Annahme bzw. im Bestand mit getroffenen Maßnahmen im Mahnverfahren begegnet.
Die durchschnittliche Ausfallquote der Forderungen aus dem Versicherungsgeschäft der vergangenen drei Jahre belief sich auf 0,9 Prozent.
Der Vertrieb von Versicherungsprodukten durch Vermittler ist für das Unternehmen von entscheidender Bedeutung für den wirtschaftlichen Erfolg. Um das Forderungsausfallrisiko gegenüber Vermittlern gering zu halten, kommt der Auswahl sowie der laufenden Überprüfung der Vermittler eine besondere Aufmerksamkeit zu.
Liquiditätsrisiko
Das Liquiditätsrisiko bezeichnet das Risiko, dass ein Unternehmen aufgrund von mangelnder Liquidität bzw. Fungibilität von Assets nicht in der Lage ist, seinen finanziellen Verpflichtungen bei Fälligkeit nachzukommen.
Bei der Bewertung und Steuerung des Liquiditätsrisikos sind die zu erwartenden Zahlungsströme aller relevanten Aktiv- und Passivposten zu berücksichtigen. Das Liquiditätsmanagement des Unternehmens ist darauf ausgerichtet, allen finanziellen Verpflichtungen jederzeit und dauerhaft nachkommen zu können.
Dies geschieht insbesondere durch die Planung und Überwachung aller zu erwartenden Zahlungsströme aus dem Kapitalanlagebereich und der Versicherungstechnik.
Im Rahmen der Finanzplanung werden, abgeleitet aus der Mittelfristplanung der Geschäftszahlen und einer Langfristsimulation der Zahlungsströme der Aktiv- und Passivseite, die unterjährigen, mittelfristigen und langfristigen Zahlungsströme sowie die notwendige Liquidität ermittelt.
Die Planung unterliegt regelmäßigen Analysen der Soll-Ist-Abweichung und wird turnusmäßig aktualisiert. Unter einer angemessenen Reserve für Liquiditätsengpässe wird das Vorhandensein ausreichender liquider Vermögenswerte verstanden, die zur Bedienung von kurzfristig schwankenden Zahlungsverpflichtungen vorzuhalten sind.
Aufgrund der für den gesamten Planungszeitraum prognostizierten jährlichen Liquiditätsüberschüsse und der hohen Fungibilität der Wertpapierbestände ist gewährleistet, dass sämtliche Verbindlichkeiten, insbesondere gegenüber allen Versicherungsnehmern, jederzeit erfüllt werden können. Die strategische Asset-Allocation gibt Mindestanforderungen an die Liquidität von einzelnen Assetklassen vor.
Operationelles Risiko
Das operationelle Risiko bezeichnet das Risiko von Verlusten, die durch menschliches, technisches, prozessuales oder organisatorisches Versagen hervorgerufen werden. Darüber hinaus werden Risiken aufgrund von externen Einflüssen berücksichtigt.
Das operationelle Risiko umfasst insbesondere Risiken in den Bereichen IT, Personal, Recht sowie Betrugsfälle, jedoch nicht strategische oder Reputationsrisiken.
Zur Strukturierung der operationellen Risiken verwendet das Unternehmen die Kategorisierung des Operational Risk Insurance Consortium (ORIC).
Zum Schutz gegen den Ausfall von Datenverarbeitungssystemen sowie zur Gewährleistung der Datensicherheit hat das Unternehmen zahlreiche technische und organisatorische Maßnahmen zur Risikominimierung getroffen. Dazu zählen ständige Sicherheits- und Qualitätsprüfungen durch interne und externe Spezialisten. Diese gewährleisten eine kontinuierliche Anpassung an die technische Weiterentwicklung und wirken somit risikominimierend in Bezug auf potenzielle technische Bedrohungen. Regelmäßig getestete Notfallkonzepte können im Bedarfsfall abgerufen werden und beschränken damit gezielt das Risiko aus möglichen DV-technischen Störungen oder Ausfällen.
Personalrisiken können aus Fluktuation, Kapazitätsengpässen, Motivationsverlust bei Mitarbeitern und ähnlichen Ursachen resultieren. Um sie zu minimieren, kommen im Unternehmen neben der strategischen Personalplanung insbesondere Maßnahmen wie regelmäßige Mitarbeitergespräche, personelle Förderungs- und Fortbildungsprogramme, flexible Arbeitszeitgestaltung oder betriebliches Gesundheitsmanagement zum Einsatz.
Rechtliche Risiken können sich aus gesetzlichen oder vertraglichen Rahmenbedingungen sowie deren Änderungen ergeben. Dies umfasst zivil- und handelsrechtliche sowie bilanz- und steuerrechtliche Risiken. Neue Regelungen und Gesetzesentwürfe werden durch die juristischen Abteilungen des Unternehmens laufend beobachtet, um frühzeitig im Sinne einer Risikominimierung für das Unternehmen reagieren zu können.
Aktuell beinhaltet dies die Diskussion der Politik über einen möglichen Provisionsdeckel in der Lebensversicherung. Dieser kann – je nach Ausgestaltung – einen erheblichen Einfluss auf die Versorgung der Bevölkerung mit qualitativ hochwertiger Beratung nehmen. In der Folge könnten sich das Neugeschäft der Lebensversicherer und damit auch deren Beitragseinnahmen rückläufig entwickeln.
Unter dem Betrugsrisiko werden alle internen und externen Betrugsfälle durch Mitarbeiter, Dienstleister oder Kunden zum Nachteil des Unternehmens erfasst. Dieses Risiko wird durch umfangreiche Überwachungs-, Sicherheits- und Regulierungsmaßnahmen beschränkt. Der Bereich Compliance sowie die Geldwäschefunktion tragen unter anderem dazu bei, potenziell auftretende Betrugsrisiken frühzeitig zu identifizieren und zu vermeiden.
Das umfassende und ursachenbezogene Risikomanagement des Unternehmens sowie ein effizientes Internes Kontrollsystem (IKS) vermindern diese Risiken. Durch laufende Überwachung der Einhaltung von Gesetzen sowie durch die Vorgabe von externen und internen Richtlinien werden die operationellen Risiken zusätzlich reduziert.
Das Business-Continuity-Management des Unternehmens ist darauf ausgerichtet, dass kritische Geschäftsfunktionen und -prozesse auch bei schwerwiegenden Störungen oder Katastrophen in Bezug auf ihre vorgegebenen Kernaufgaben mit den erforderlichen Qualitäts- und Zeitvorgaben erfüllt werden können.
Strategisches Risiko
Das strategische Risiko spiegelt sich darin wider, dass strategische Geschäftsentscheidungen oder ihre unzureichende Umsetzung negative Folgen für die gegenwärtige oder zukünftige Geschäftsentwicklung eines Versicherers haben können. Zum strategischen Risiko zählt auch das Risiko, das sich daraus ergibt, dass Geschäftsentscheidungen einem geänderten Wirtschaftsumfeld nicht angepasst werden. Das strategische Risiko tritt in der Regel im Zusammenhang mit anderen Risiken auf.
Das Unternehmen überprüft jährlich seine Risikostrategie und passt die Prozesse und Strukturen im Bedarfsfall an.
Reputationsrisiko
Das Reputationsrisiko ist jenes Risiko, das sich aufgrund einer möglichen Beschädigung des Rufs des Unternehmens infolge einer negativen Wahrnehmung in der Öffentlichkeit ergibt. Für die Reputation des Unternehmens ist jeder Kontakt der Mitarbeiter, der Führungskräfte und der Vorstandsmitglieder zu Kunden, Vertriebspartnern, Eigentümern sowie zur gesamten Öffentlichkeit wichtig.
Die Analyse des Risikos wird anhand eines Szenarioansatzes in Zusammenarbeit zwischen dem Konzernrisikocontrolling und der verantwortlichen Hauptabteilung Unternehmenskommunikation durchgeführt. Hier wird unterstellt, dass negative Ereignisse, die von der Presse oder den sozialen Medien aufgegriffen werden, zu einem Neugeschäftsrückgang führen könnten.
Als Instrument zur Risikominderung wird ein umfangreicher und bewährter situativer Maßnahmenkatalog berücksichtigt. Zur Sicherung der Reputation des Unternehmens sind in der Aufbau- und Ablauforganisation zahlreiche Prozesse und Aktivitäten verankert, wie beispielsweise die Einberufung eines Krisenstabs. In den für die jeweilige Situation einberufenen Arbeitsgruppen werden alle weiteren Maßnahmen und Aktivitäten festgelegt, um das Reputationsrisiko präventiv und reaktiv zu minimieren. Der Bereich Compliance trägt innerhalb des Konzerns Versicherungskammer unter anderem dazu bei, potenziell auftretende Reputationsrisiken aufgrund von Rechtsverstößen frühzeitig zu identifizieren und zu vermeiden.
Zudem hat sich der Konzern Versicherungskammer zur Einhaltung des GDV-Verhaltenskodexes zur optimalen Beratung und Betreuung der Kunden sowohl durch die Unternehmen als auch durch die Vertriebspartner des Konzerns Versicherungskammer durch regelmäßige Schulungen verpflichtet. Einen weiteren reputationsrelevanten Mehrwert für die Kunden liefert der Konzern Versicherungskammer durch den Beitritt zum Code of Conduct, der Verhaltensregeln für den Umgang mit Kundendaten in der Versicherungswirtschaft beinhaltet.
Im Rahmen des laufenden Risikomanagementprozesses wird das Reputationsrisiko regelmäßig überprüft.
Zusammenfassung und Ausblick
Das Unternehmen verfügt über ein Risikomanagementsystem, das es ermöglicht, bestehende und absehbare Risiken rechtzeitig zu erkennen, zu bewerten und zu steuern. Tritt eines der vorgenannten Risiken über die getroffenen Risikominderungsmaßnahmen hinaus ein, kann dies nach der Verlustausgleichsfähigkeit der versicherungstechnischen Rückstellungen zu einer ergebniswirksamen Belastung für das Unternehmen führen.
Aus heutiger Sicht liegen jedoch keine Erkenntnisse über mögliche Risiken oder Gefahren vor, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden. Die aktuelle Diskussion über die Einführung eines Provisionsdeckels in der Lebensversicherung wird laufend beobachtet und analysiert.
Im Geschäftsjahr konnte die Qualität des Risikomanagements innerhalb des Unternehmens erneut nachhaltig gesteigert werden. Durch die stetige Weiterentwicklung und Anpassung aller wesentlichen Prozesse, Systeme und Verfahren ist das Unternehmen auf die sich ändernden internen und externen Rahmenbedingungen und ihre Auswirkungen auf die Risikolage vorbereitet.
Insbesondere wurden die Risikostrategie und die Risikosteuerung weiterentwickelt. Dies erfolgte beispielsweise im Zuge der weiteren Verfeinerung des ORSA-Prozesses oder des Asset-Liability-Managements.
Die rechtlichen Anforderungen an das Risikomanagement der Versicherer wurden in den letzten Jahren deutlich verändert. Das Unternehmen setzt die Anforderungen nach Solvency II um und hat die dazu notwendigen Strukturen und Prozesse im Unternehmen etabliert.
Die gemäß Solvency II geforderte Kapitalausstattung ist gegeben. Dies bestätigen die im vergangenen Jahr durchgeführten Berechnungen nach Solvency II. Nähere Informationen zur Solvabilität werden im Bericht über die Solvabilität und Finanzlage (SFCR) enthalten sein.
Das Unternehmen nutzt die vom Gesetzgeber vorgesehenen Übergangsmaßnahmen, auch wenn diese derzeit nicht benötigt werden. Es hat frühzeitig damit begonnen, seine Geschäftspolitik und Produkte den geänderten aufsichtsrechtlichen Anforderungen anzupassen. Das Unternehmen hat die Übergangsmaßnahmen beantragt, um die Übergangsphase von 16 Jahren aktiv und im Sinne des Kunden gestalten zu können.
Prognosebericht
Gesamtwirtschaftliche Entwicklung
Die konjunkturelle Dynamik der Weltwirtschaft wird sich im Jahr 2020 voraussichtlich weiterhin verhalten darstellen. Im Euroraum ist nach Einschätzung des Sachverständigenrats der Bundesregierung (Jahresgutachten 2019/2020, November 2019) mit einer Wachstumsrate von 1,1 Prozent zu rechnen.
Für Deutschland liegt die erwartete Steigerung des Bruttoinlandsprodukts bei 0,9 Prozent (kalenderbereinigt: 0,5 Prozent). Zu dem anhaltend schwachen Wachstum wird insbesondere die Industrieschwäche führen. Zudem sind die Aussichten für den Welthandel und die für Deutschland bedeutende Automobilbranche verhalten.
Eine wichtige Stütze bleibt weiterhin der private Konsum. Zwar wird ein weiterer Anstieg der Verbraucherpreise erwartet, jedoch führen die günstige Beschäftigungslage auf dem deutschen Arbeitsmarkt und Lohnsteigerungen zu höheren Haushaltseinkommen und steigenden privaten Konsumausgaben. Daneben bleiben auch die Geld- und die Fiskalpolitik auf absehbare Zeit weiterhin expansiv ausgerichtet.
Branchenentwicklung
Ein Großteil der Versicherungsnachfrage in Deutschland entfällt auf die privaten Haushalte. Deren Lage stellt sich aufgrund der guten Einkommens- und Arbeitsmarktperspektiven weiterhin günstig dar. Gleichwohl ist aufgrund der schwächer erwarteten konjunkturellen Entwicklung ein etwas geringeres Beitragswachstum zu erwarten. Die deutsche Versicherungswirtschaft dürfte daher nach dem starken Plus im Jahr 2019 im Geschäftsjahr 2020 ein geringeres Beitragswachstum in Höhe von rund 1,5 bis 2 Prozent gegenüber dem Geschäftsjahr 2019 zeigen (Jahresmedienkonferenz am 29. Januar 2020, GDV).
Die Lebensversicherung wird im anhaltenden Niedrigzinsumfeld auch in Zukunft eine Verzinsung über der Rendite von vergleichbaren Kapitalmarktprodukten bieten. Zudem bleiben die Alleinstellungsmerkmale der Lebens- und Rentenversicherung unvermindert bestehen: sicherer Vermögensaufbau, eine lebenslange und verlässliche Rente und die Absicherung biometrischer Risiken. Somit wird die Lebensversicherung ihre tragende Rolle in der Altersvorsorge weiter behaupten.
Der Anstieg der verfügbaren Einkommen wird zusätzliche Absicherungen im Bereich der privaten Altersvorsorge ermöglichen.
Das verfestigte Niedrig- bzw. Nullzinsumfeld stellt insbesondere für die Lebensversicherer mit ihrer auf Sicherheit und Ertrag ausgerichteten Kapitalanlage eine große Herausforderung dar. Die Unternehmen reagieren auf die Zinssituation und die steigenden regulatorischen Belastungen mit der Entwicklung neuer Lebensversicherungsprodukte, die alternative Garantiemodelle mit besseren Renditechancen bieten. Der Anteil der sogenannten „Neuen Klassik“ wie auch der kapitalmarktorientierten Produktkonzepte mit Garantien an den Neuabschlüssen wird im kommenden Jahr weiter steigen.
Insgesamt ist bei den Lebensversicherern im Jahr 2020 eine spürbar schwächere Geschäftsentwicklung als im abgelaufenen Geschäftsjahr zu erwarten. Dabei wird mit Einmalbeitragseingängen auf anhaltend hohem Niveau, jedoch deutlich geringerem Wachstum im Vergleich zum Vorjahr gerechnet.
Unternehmensentwicklung 1
Für das Jahr 2020 plant die Bayern-Versicherung Lebensversicherung mit gebuchten Bruttobeiträgen auf Vorjahresniveau. Dabei erwartet sie steigende Einmalbeiträge und einen ablaufbedingten Rückgang der laufenden gebuchten Beiträge.
Dem anhaltend schwierigen Kapitalmarktumfeld begegnet die Bayern-Versicherung Lebensversicherung mit vorausschauenden Risikovorsorgemaßnahmen und einer kontinuierlichen Anpassung des Produktportfolios.
Die Kapitalanlagestrategie der Bayern-Versicherung Lebensversicherung ist auf langfristige Sicherheit, Stabilität und nachhaltige Ertragskraft ausgerichtet. Die Neu- und Wiederanlage erfolgt vorwiegend in Unternehmensanleihen und Infrastrukturanlagen mit Investmentgrade-Qualität sowie Investitionen im Immobilienbereich. Die nachhaltige Kapitalanlagestrategie garantiert zusammen mit der Zinszusatzreserve weiterhin die dauerhafte Erfüllbarkeit der Verpflichtungen gegenüber den Kunden.
Die Bayern-Versicherung Lebensversicherung geht im Geschäftsjahr 2020 weiter von einem anhaltenden Niedrigzinsumfeld aus. Für das Jahr 2020 rechnet das Unternehmen mit einem moderaten Mehraufwand für den Aufbau der Zinszusatzreserve und plant daher mit einem höheren Nettoergebnis aus Kapitalanlagen. Der Jahresüberschuss wird in Höhe von 10 Mio. Euro erwartet.
1 Die bedeutsamsten zur Unternehmenssteuerung herangezogenen Leistungsindikatoren der Bayern-Versicherung Lebensversicherung sind die gebuchten Bruttobeiträge (laufende Beiträge, Einmalbeiträge), das Kapitalanlageergebnis sowie der Jahresüberschuss.
Vorbehalt bei Zukunftsaussagen
Der vorliegende Prognosebericht enthält Einschätzungen für die künftige Entwicklung des Unternehmens, die auf Basis von Planungen, Prognosen und der vorsichtigen Abwägung aller bekannten Chancen und Risiken gemacht werden können. Aufgrund unbekannter Risiken, Ungewissheiten und Unsicherheiten handelt es sich um Annahmen, die so nicht eintreten oder nicht vollständig eintreffen müssen. Die Gesellschaft kann für die getroffenen Prognosen keine Haftung übernehmen und verpflichtet sich gleichzeitig nicht, diese an die tatsächlich eintretenden Einflüsse anzupassen oder zu aktualisieren.
Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289f HGB
Im April 2015 beschloss der Deutsche Bundestag das Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst.
Durch eine daraus resultierende Änderung des AktG ist die Gesellschaft verpflichtet, Zielgrößen für den Frauenanteil im Aufsichtsrat und im Vorstand sowie in den beiden obersten Führungsebenen unterhalb des Vorstands festzulegen.
Der Aufsichtsrat legte als Zielgröße einen Frauenanteil in Höhe von 9,5 Prozent im Aufsichtsrat und in Höhe von 12,5 Prozent im Vorstand fest.
Der Vorstand legte als Zielgröße einen Frauenanteil in Höhe von 30,0 Prozent in der ersten und in Höhe von 18,2 Prozent in der zweiten Führungsebene unterhalb des Vorstands fest.
Die von Aufsichtsrat und Vorstand angestrebten Zielgrößen konnten bis zum 30. Juni 2017 weitestgehend erreicht werden. Lediglich in der zweiten Führungsebene wurde die Zielgröße mangels geeigneter Bewerberinnen bei der Besetzung von einzelnen Funktionen um -1,5 Prozentpunkte knapp verfehlt.
Nach Ablauf dieser ersten Zielerreichungsfrist legte die Gesellschaft neue Zielgrößen fest.
Der Aufsichtsrat legte als Zielgröße einen Frauenanteil in Höhe von 9,5 Prozent im Aufsichtsrat und in Höhe von 12,5 Prozent im Vorstand fest.
Der Vorstand legte als Zielgröße einen Frauenanteil in Höhe von 30,0 Prozent in der ersten und in Höhe von 16,7 Prozent in der zweiten Führungsebene unterhalb des Vorstands fest.
Die von Aufsichtsrat und Vorstand angestrebten Zielgrößen sollen bis zum 30. Juni 2022 erreicht werden.
Definitionen
Abschlusskostenquote (brutto)
Die Abschlusskostenquote (brutto) ist das Verhältnis der Abschlussaufwendungen (brutto) zur Beitragssumme des Neugeschäfts.
Brutto/Netto
„Brutto“ bedeutet vor Abzug der Rückversicherungsanteile und „netto“ nach Abzug der Rückversicherungsanteile, auch „für eigene Rechnung“ genannt.
Laufende Durchschnittsverzinsung nach Verbandsformel
Die laufende Durchschnittsverzinsung beinhaltet die laufenden Erträge aus Kapitalanlagen abzüglich der laufenden Aufwendungen für Kapitalanlagen und setzt diese ins Verhältnis zum mittleren Bestand der Kapitalanlagen am 1. Januar und am 31. Dezember des jeweiligen Geschäftsjahres.
Nettoverzinsung
Die Nettoverzinsung beinhaltet alle Erträge aus Kapitalanlagen abzüglich aller Aufwendungen für Kapitalanlagen und setzt diese ins Verhältnis zum mittleren Bestand der Kapitalanlagen am 1. Januar und am 31. Dezember des jeweiligen Geschäftsjahres.
Rohüberschuss
Der Rohüberschuss ist das Jahresergebnis nach Steuern zuzüglich der Brutto-Aufwendungen für die erfolgsabhängige Rückstellung für Beitragsrückerstattung und zuzüglich der im Geschäftsjahr gewährten Direktgutschriften.
Stornoquote
Die Stornoquote gibt das Verhältnis der vorzeitig abgehenden Versicherungsverträge zum mittleren Bestand der Versicherungsverträge an.
Verwaltungskostenquote (brutto)
Die Verwaltungskostenquote (brutto) ist das Verhältnis der Aufwendungen für die Verwaltung von Versicherungsverträgen (brutto) zu den verdienten Beiträgen (brutto).
Verwaltungskostensatz (brutto)
Der Verwaltungskostensatz (brutto) ist das Verhältnis der Aufwendungen für die Verwaltung von Versicherungsverträgen (brutto) zu den gebuchten Beiträgen (brutto).
Versicherungszweige und Versicherungsarten
Hauptversicherung (Einzel- und Kollektivversicherung)
Kapitalbildende Lebensversicherung
Vermögensbildungsversicherung
Risikoversicherung
Rentenversicherung
Rentenversicherung nach § 1 AltZertG
Berufsunfähigkeitsversicherung
Erwerbsunfähigkeitsversicherung
Fondsgebundene Lebensversicherung
Fondsgebundene Rentenversicherung
Fondsgebundene Pflegeversicherung
Fondsgebundene Rentenversicherung nach § 1 AltZertG
Restkreditversicherung
Saldenversicherung
Zusatzversicherung
Risiko-Zusatzversicherung
Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung
Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherung
Unfall-Zusatzversicherung
Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherung
Kapitalisierungsgeschäft
Anlage zum Lagebericht
Bewegung und Struktur des Versicherungsbestands im Geschäftsjahr 2019
Gesamtes selbst abgeschlossenes Versicherungsgeschäft | ||||
(nur Hauptversicherungen) | (Haupt- und Zusatzversicherungen) | (nur Hauptversicherungen) | ||
A. Bewegung des Bestands an selbst abgeschlossenen Lebensversicherungen | Anzahl der Versicherungen | Lfd. Beitrag für ein Jahr in Tsd.€ |
Einmalbeitrag in Tsd. € |
Versicherungssumme bzw. 12fache Jahresrente in Tsd. € |
I. Bestand am Anfang des Geschäftsjahres | 1.888.743 | 1.373.146 | 56.365.167 | |
II. Zugang während des Geschäftsjahres | ||||
1. Neuzugang | ||||
a) eingelöste Versicherungsscheine | 216.185 | 94.342 | 1.416.312 | 8.109.694 |
b) Erhöhung der Versicherungssummen (ohne Pos. 2) | 0 | 24.135 | 97.497 | 613.386 |
2 Erhöhung der Versicherungssummen durch Überschussanteile | 0 | 0 | 0 | 8.792 |
3. Übriger Zugang | 7.835 | 2.399 | 0 | 105.083 |
4. Gesamter Zugang | 224.020 | 120.876 | 1.513.809 | 8.836.955 |
III. Abgang während des Geschäftsjahres | ||||
1. Tod, Berufsunfähigkeit etc. | 9.474 | 4.130 | 215.102 | |
2. Ablauf der Versicherung/Beitragszahlung | 80.671 | 59.415 | 2.712.919 | |
3. Rückkauf und Umwandlung in beitragsfreie Versicherungen | 89.034 | 47.580 | 2.177.475 | |
4. Sonstiger vorzeitiger Abgang | 1.378 | 734 | 130.751 | |
5. Übriger Abgang | 7.847 | 2.459 | 83.327 | |
6. Gesamter Abgang | 188.403 | 114.318 | 5.319.574 | |
IV. Bestand am Ende des Geschäftsjahres | 1.924.360 | 59.882.548 |
Einzelversicherungen | ||
Kapitalversicherungen (einschl. Vermögensbildungsversicherungen) ohne Risikoversicherungen und sonstige Lebensversicherungen | ||
A. Bewegung des Bestands an selbst abgeschlossenen Lebensversicherungen | Anzahl der Versicherungen | Lfd. Beitrag für ein Jahr in Tsd.€ |
I. Bestand am Anfang des Geschäftsjahres | 462.782 | 397.998 |
II. Zugang während des Geschäftsjahres | ||
1. Neuzugang | ||
a) eingelöste Versicherungsscheine | 5.206 | 1.796 |
b) Erhöhung der Versicherungssummen (ohne Pos. 2) | 0 | 9.503 |
2 Erhöhung der Versicherungssummen durch Überschussanteile | 0 | 0 |
3. Übriger Zugang | 724 | 289 |
4. Gesamter Zugang | 5.930 | 11.588 |
III. Abgang während des Geschäftsjahres | ||
1. Tod, Berufsunfähigkeit etc. | 2.813 | 1.120 |
2. Ablauf der Versicherung/Beitragszahlung | 26.764 | 31.718 |
3. Rückkauf und Umwandlung in beitragsfreie Versicherungen | 7.361 | 7.115 |
4. Sonstiger vorzeitiger Abgang | 36 | 10 |
5. Übriger Abgang | 18 | 264 |
6. Gesamter Abgang | 36.993 | 40.226 |
IV. Bestand am Ende des Geschäftsjahres | 431.720 | 369.360 |
Einzelversicherungen | ||||||
Risikoversicherungen | Rentenversicherungen (einschl. Berufsunfähigkeits- und Pflegerentenversicherungen) ohne sonstige Lebensversicherungen | Sonstige Lebensversicherungen | ||||
A. Bewegung des Bestands an selbst abgeschlossenen Lebensversicherungen | Anzahl der Versicherungen | Lfd. Beitrag für ein Jahr in Tsd.€ |
Anzahl der Versicherungen | Lfd. Beitrag für ein Jahr in Tsd.€ |
Anzahl der Versicherungen | Lfd. Beitrag für ein Jahr in Tsd.€ |
I. Bestand am Anfang des Geschäftsjahres | 93.576 | 45.179 | 647.621 | 577.283 | 467.301 | 216.957 |
II. Zugang während des Geschäftsjahres | ||||||
1. Neuzugang | ||||||
a) eingelöste Versicherungsscheine | 10.436 | 5.278 | 13.463 | 14.428 | 181.550 | 67.989 |
b) Erhöhung der Versicherungssummen (ohne Pos. 2) | 0 | 379 | 0 | 8.673 | 0 | 4.933 |
2 Erhöhung der Versicherungssummen durch Überschussanteile | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
3. Übriger Zugang | 16 | 14 | 2.653 | 925 | 4.331 | 1.040 |
4. Gesamter Zugang | 10.452 | 5.670 | 16.116 | 24.026 | 185.881 | 73.962 |
III. Abgang während des Geschäftsjahres | ||||||
1. Tod, Berufsunfähigkeit etc. | 141 | 75 | 4.104 | 2.545 | 1.126 | 258 |
2. Ablauf der Versicherung/Beitragszahlung | 4.356 | 2.148 | 14.251 | 21.676 | 17.890 | 914 |
3. Rückkauf und Umwandlung in beitragsfreie Versicherungen | 1.943 | 1.402 | 10.710 | 16.162 | 66.009 | 16.533 |
4. Sonstiger vorzeitiger Abgang | 335 | 119 | 728 | 558 | 225 | 38 |
5. Übriger Abgang | 9 | 59 | 74 | 217 | 1.388 | 1.036 |
6. Gesamter Abgang | 6.783 | 3.804 | 29.867 | 41.157 | 86.638 | 18.779 |
IV. Bestand am Ende des Geschäftsjahres | 97.244 | 47.045 | 633.870 | 560.152 | 566.543 | 272.140 |
Kollektivversicherungen | ||
A. Bewegung des Bestands an selbst abgeschlossenen Lebensversicherungen | Anzahl der Versicherungen | Lfd. Beitrag für ein Jahr in Tsd.€ |
I. Bestand am Anfang des Geschäftsjahres | 217.464 | 135.729 |
II. Zugang während des Geschäftsjahres | ||
1. Neuzugang | ||
a) eingelöste Versicherungsscheine | 5.530 | 4.851 |
b) Erhöhung der Versicherungssummen (ohne Pos. 2) | 0 | 647 |
2 Erhöhung der Versicherungssummen durch Überschussanteile | 0 | 0 |
3. Übriger Zugang | 111 | 131 |
4. Gesamter Zugang | 5.641 | 5.630 |
III. Abgang während des Geschäftsjahres | ||
1. Tod, Berufsunfähigkeit etc. | 1.290 | 131 |
2. Ablauf der Versicherung/Beitragszahlung | 17.410 | 2.959 |
3. Rückkauf und Umwandlung in beitragsfreie Versicherungen | 3.010 | 6.368 |
4. Sonstiger vorzeitiger Abgang | 54 | 9 |
5. Übriger Abgang | 6.359 | 884 |
6. Gesamter Abgang | 28.122 | 10.352 |
IV. Bestand am Ende des Geschäftsjahres | 194.983 | 131.006 |
B. Struktur des Bestands an selbst abgeschlossenen Lebensversicherungen (ohne Zusatzversicherungen) | Anzahl der Versicherungen | Versicherungssumme bzw. 12fache Jahresrente in Tsd. € |
Anzahl der Versicherungen | Versicherungssumme in Tsd. € |
I. Bestand am Anfang des Geschäftsjahres | 1.888.743 | 56.365.167 | 462.782 | 12.218.106 |
(davon beitragsfrei) | (754.601) | (12.853.548) | (108.265) | (1.860.467) |
II. Bestand am Ende des Geschäftsjahres | 1.924.360 | 59.882.548 | 431.720 | 11.403.695 |
(davon beitragsfrei) | (785.371) | (14.061.322) | (102.260) | (1.780.851) |
B. Struktur des Bestands an selbst abgeschlossenen Lebensversicherungen (ohne Zusatzversicherungen) | Anzahl der Versicherungen | Versicherungssumme in Tsd. € |
I. Bestand am Anfang des Geschäftsjahres | 93.576 | 10.176.594 |
(davon beitragsfrei) | (13.313) | (255.435) |
II. Bestand am Ende des Geschäftsjahres | 97.244 | 11.241.119 |
(davon beitragsfrei) | (13.813) | (278.697) |
B. Struktur des Bestands an selbst abgeschlossenen Lebensversicherungen (ohne Zusatzversicherungen) | Anzahl der Versicherungen | 12fache Jahresrente in Tsd. € |
Anzahl der Versicherungen | Versicherungssumme in Tsd. € |
I. Bestand am Anfang des Geschäftsjahres | 647.621 | 19.345.124 | 467.301 | 10.637.381 |
(davon beitragsfrei) | (260.051) | (4.347.603) | (295.162) | (5.098.911) |
II. Bestand am Ende des Geschäftsjahres | 633.870 | 19.875.294 | 566.543 | 13.416.927 |
(davon beitragsfrei) | (254.933) | (4.283.419) | (347.708) | (6.355.756) |
B. Struktur des Bestands an selbst abgeschlossenen Lebensversicherungen (ohne Zusatzversicherungen) | Anzahl der Versicherungen | Versicherungssumme bzw. 12fache Jahresrente in Tsd. € |
I. Bestand am Anfang des Geschäftsjahres | 217.464 | 3.987.962 |
(davon beitragsfrei) | (77.809) | (1.291.133) |
II. Bestand am Ende des Geschäftsjahres | 194.983 | 3.945.513 |
(davon beitragsfrei) | (66.656) | (1.362.599) |
C. Struktur des Bestands an selbst abgeschlossenen Zusatzversicherungen | Zusatzversicherungen insgesamt | Unfall-Zusatzversicherungen | ||
Anzahl der Versicherungen | Versicherungssumme bzw. 12fache Jahresrente in Tsd. € |
Anzahl der Versicherungen | Versicherungssumme in Tsd. € |
|
I. Bestand am Anfang des Geschäftsjahres | 314.849 | 23.098.969 | 63.216 | 2.375.201 |
II. Bestand am Ende des Geschäftsjahres | 298.430 | 22.373.669 | 56.470 | 2.149.087 |
D. Bestand an in Rückdeckung übernommenen Lebensversicherungen | ||||
I. Versicherungssumme am Anfang des Geschäftsjahres | ||||
II. Versicherungssumme am Ende des Geschäftsjahres |
C. Struktur des Bestands an selbst abgeschlossenen Zusatzversicherungen | Berufsunfähigkeits- oder Invaliditäts-Zusatzversicherungen | |
Anzahl der Versicherungen | 12fache Jahresrente in Tsd. € |
|
I. Bestand am Anfang des Geschäftsjahres | 224.810 | 19.905.651 |
II. Bestand am Ende des Geschäftsjahres | 215.942 | 19.445.431 |
D. Bestand an in Rückdeckung übernommenen Lebensversicherungen | ||
I. Versicherungssumme am Anfang des Geschäftsjahres | ||
II. Versicherungssumme am Ende des Geschäftsjahres |
C. Struktur des Bestands an selbst abgeschlossenen Zusatzversicherungen | Risiko- und Zeitrenten-Zusatzversicherungen | Sonstige Zusatzversicherungen | ||
Anzahl der Versicherungen | Versicherungssumme bzw. 12fache Jahresrente in Tsd. € |
Anzahl der Versicherungen | Versicherungssumme bzw. 12fache Jahresrente in Tsd. € |
|
I. Bestand am Anfang des Geschäftsjahres | 25.127 | 762.537 | 1.696 | 55.579 |
II. Bestand am Ende des Geschäftsjahres | 23.026 | 705.135 | 2.992 | 74.016 |
D. Bestand an in Rückdeckung übernommenen Lebensversicherungen | ||||
I. Versicherungssumme am Anfang des Geschäftsjahres | ||||
II. Versicherungssumme am Ende des Geschäftsjahres |
Jahresabschluss
Bilanz zum 31. Dezember 2019
Aktivseite
in € | Geschäftsjahr | Vorjahr | |||
A. Kapitalanlagen | |||||
I. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 607.516.662 | 539.778.523 | |||
II. Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen | |||||
1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 1.000.381.143 | 673.560.934 | |||
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 3.830.059 | 4.647.917 | |||
3. Beteiligungen | 169.670.061 | 175.400.159 | |||
1.173.881.263 | 853.609.010 | ||||
III. Sonstige Kapitalanlagen | |||||
1. Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere | 9.899.967.492 | 9.795.053.616 | |||
2. Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere | 3.793.539.773 | 2.442.181.382 | |||
3. Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldforderungen | 2.196.665.015 | 1.714.793.320 | |||
4. Sonstige Ausleihungen | |||||
a) Namensschuldverschreibungen | 6.202.311.618 | 6.262.264.267 | |||
b) Schuldscheinforderungen und Darlehen | 3.697.408.596 | 4.769.367.783 | |||
c) Darlehen und Vorauszahlungen auf Versicherungsscheine | 28.513.361 | 32.708.987 | |||
d) übrige Ausleihungen | 158.702.809 | 159.134.097 | |||
10.086.936.384 | 11.223.475.134 | ||||
5. Einlagen bei Kreditinstituten | 0 | 70.000.000 | |||
6. Andere Kapitalanlagen | 51 | 51 | |||
25.977.108.715 | 25.245.503.503 | ||||
27.758.506.640 | 26.638.891.036 | ||||
B. Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Inhabern von Lebensversicherungspolicen | 1.942.968.219 | 1.509.198.447 | |||
C. Forderungen | |||||
I. Forderungen aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft an: | |||||
1. Versicherungsnehmer | |||||
a) fällige Ansprüche | 14.714.915 | 22.495.852 | |||
b) noch nicht fällige Ansprüche | 35.132.923 | 50.029.971 | |||
49.847.838 | 72.525.823 | ||||
2. Versicherungsvermittler | 3.452.404 | 11.484.136 | |||
davon: an verbundene Unternehmen: 482.781 (1.236.970) € | |||||
53.300.242 | 84.009.959 | ||||
II. Sonstige Forderungen | 40.578.574 | 29.462.194 | |||
davon: an verbundene Unternehmen: 7.532.855 (8.234.565) € | |||||
davon: an Beteiligungsunternehmen: 211.250 (211.250) € | |||||
93.878.816 | 113.472.153 | ||||
D. Sonstige Vermögensgegenstände | |||||
I. Laufende Guthaben bei Kreditinstituten, Schecks und Kassenbestand | 48.186.829 | 91.519.370 | |||
II. Andere Vermögensgegenstände | 15.469.814 | 150.275.007 | |||
63.656.643 | 241.794.377 | ||||
E. Rechnungsabgrenzungsposten | |||||
I. Abgegrenzte Zinsen und Mieten | 222.256.670 | 233.666.619 | |||
II. Sonstige Rechnungsabgrenzungsposten | 211.564 | 19.732 | |||
222.468.234 | 233.686.351 | ||||
Summe der Aktiva | 30.081.478.552 | 28.737.042.364 |
Ich bestätige hiermit entsprechend § 128 Abs. 5 VAG, dass die im Vermögensverzeichnis aufgeführten Vermögensanlagen den gesetzlichen und aufsichtsbehördlichen Anforderungen gemäß angelegt und vorschriftsmäßig sichergestellt sind.
München, den 18. Februar 2020
Der Treuhänder
Pöschl
Passivseite
in € | Geschäftsjahr | Vorjahr | ||
A. Eigenkapital | ||||
I. Eingefordertes Kapital | ||||
Gezeichnetes Kapital | 102.280.000 | 102.280.000 | ||
abzüglich nicht eingeforderter ausstehender Einlagen | -76.693.782 | -76.693.782 | ||
25.586.218 | 25.586.218 | |||
II. Kapitalrücklage | 74.444.098 | 74.444.098 | ||
III. Gewinnrücklagen | ||||
1. andere Gewinnrücklagen | 230.328.587 | 285.328.587 | ||
230.328.587 | 285.328.587 | |||
IV. Bilanzgewinn | 0 | 0 | ||
330.358.903 | 385.358.903 | |||
B. Nachrangige Verbindlichkeiten | 300.000.000 | 300.000.000 | ||
C. Versicherungstechnische Rückstellungen | ||||
I. Beitragsüberträge | 65.716.688 | 78.449.232 | ||
II. Deckungsrückstellung | ||||
1. Bruttobetrag | 25.242.845.699 | 24.426.116.549 | ||
2. davon ab: Anteil für das in Rückdeckung gegebene Versicherungsgeschäft | -56.921.947 | -50.113.635 | ||
25.185.923.752 | 24.376.002.914 | |||
III. Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle | ||||
1. Bruttobetrag | 97.126.693 | 91.917.569 | ||
2. davon ab: Anteil für das in Rückdeckung gegebene Versicherungsgeschäft | -327.542 | -168.898 | ||
96.799.151 | 91.748.671 | |||
IV. Rückstellung für erfolgsabhängige und erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattung | 1.232.049.897 | 1.279.573.429 | ||
26.580.489.488 | 25.825.774.246 | |||
D. Versicherungstechnische Rückstellungen im Bereich der Lebensversicherung, soweit das Anlagerisiko von den Versicherungsnehmern getragen wird | ||||
I. Deckungsrückstellung | 1.919.133.310 | 1.489.581.758 | ||
II. Übrige versicherungstechnische Rückstellungen | 23.834.909 | 19.616.689 | ||
1.942.968.219 | 1.509.198.447 | |||
E. Andere Rückstellungen | ||||
I. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen | 70.708.353 | 58.911.268 | ||
II. Steuerrückstellungen | 53.737.865 | 88.861.347 | ||
III. Sonstige Rückstellungen | 40.313.605 | 29.429.929 | ||
164.759.823 | 177.202.544 | |||
F. Depotverbindlichkeiten aus dem in Rückdeckung gegebenen Versicherungsgeschäft | 57.249.489 | 50.282.532 | ||
G. Andere Verbindlichkeiten | ||||
I. Verbindlichkeiten aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft gegenüber: | ||||
1. Versicherungsnehmern | 426.737.904 | 407.986.668 | ||
2. Versicherungsvermittlern | 1.345.511 | 1.181.460 | ||
428.083.415 | 409.168.128 | |||
II. Abrechnungsverbindlichkeiten aus dem Rückversicherungsgeschäft | 5.768.069 | 5.158.855 | ||
davon: gegenüber verbundenen Unternehmen: 2.287.959 (2.575.498) € | ||||
III. Sonstige Verbindlichkeiten | 271.545.052 | 74.472.335 | ||
davon: gegenüber verbundenen Unternehmen: 213.779.547 (30.623.497) € | ||||
davon: gegenüber Beteiligungsunternehmen: 1.196.261 (10.356.886) € | ||||
davon: aus Steuern: 1.996.501 (2.046.302) € | ||||
705.396.536 | 488.799.318 | |||
H. Rechnungsabgrenzungsposten | 256.094 | 426.374 | ||
Summe der Passiva | 30.081.478.552 | 28.737.042.364 |
Es wird bestätigt, dass die in der Bilanz unter den Posten C. II. und D. I. der Passiva eingestellte Deckungsrückstellung unter Beachtung des § 341f HGB sowie unter Beachtung der auf Grund des § 88 Abs. 3 VAG erlassenen Rechtsverordnung berechnet worden ist; für den Altbestand im Sinne des § 336 VAG und des Artikels 16 § 2 Satz 2 des Dritten Durchführungsgesetzes/EWG zum VAG ist die Deckungsrückstellung nach dem zuletzt am 21. Januar 2020 genehmigten Geschäftsplan berechnet worden.
München, den 17. Februar 2020
Der Verantwortliche Aktuar
Ortlieb
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2019
Posten in € |
Geschäftsjahr | Vorjahr | ||
I. Versicherungstechnische Rechnung | ||||
1. Verdiente Beiträge für eigene Rechnung | ||||
a) Gebuchte Bruttobeiträge | 2.853.388.899 | 2.737.502.483 | ||
b) Abgegebene Rückversicherungsbeiträge | -76.908.773 | -68.023.380 | ||
2.776.480.126 | 2.669.479.103 | |||
c) Veränderung der Bruttobeitragsüberträge | 12.732.544 | 14.376.277 | ||
12.732.544 | 14.376.277 | |||
2.789.212.670 | 2.683.855.380 | |||
2. Beiträge aus der Brutto-Rückstellung für Beitragsrückerstattung | 57.622.808 | 45.271.226 | ||
3. Erträge aus Kapitalanlagen | ||||
a) Erträge aus Beteiligungen | 54.283.519 | 57.352.705 | ||
davon: aus verbundenen Unternehmen: 29.220.190 (32.119.467) € | ||||
b) Erträge aus anderen Kapitalanlagen | ||||
davon: aus verbundenen Unternehmen: 8.292.271 (8.113.723) € | ||||
aa) Erträge aus Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 50.937.858 | 47.453.282 | ||
bb) Erträge aus anderen Kapitalanlagen | 581.049.542 | 502.542.269 | ||
631.987.400 | 549.995.551 | |||
c) Erträge aus Zuschreibungen | 14.294.644 | 8.359.246 | ||
d) Gewinne aus dem Abgang von Kapitalanlagen | 195.109.826 | 282.930.992 | ||
e) Erträge aus Gewinngemeinschaften, Gewinnabführungs- und Teilgewinnabführungsverträgen | 2.770.492 | 2.807.336 | ||
898.445.881 | 901.445.830 | |||
4. Nicht realisierte Gewinne aus Kapitalanlagen | 178.084.918 | 43.684.000 | ||
5. Sonstige versicherungstechnische Erträge für eigene Rechnung | 14.061.341 | 7.388.370 | ||
6. Aufwendungen für Versicherungsfälle für eigene Rechnung | ||||
a) Zahlungen für Versicherungsfälle | ||||
aa) Bruttobetrag | -2.219.498.512 | -2.238.417.802 | ||
bb) Anteil der Rückversicherer | 14.379.195 | 11.973.861 | ||
-2.205.119.317 | -2.226.443.941 | |||
b) Veränderung der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle | ||||
aa) Bruttobetrag | -5.209.124 | -7.805.210 | ||
bb) Anteil der Rückversicherer | 158.644 | -58.928 | ||
-5.050.480 | -7.864.138 | |||
-2.210.169.797 | -2.234.308.079 | |||
7. Veränderung der übrigen versicherungstechnischen Netto-Rückstellungen | ||||
a) Deckungsrückstellung | ||||
aa) Bruttobetrag | -1.246.280.702 | -799.793.484 | ||
bb) Anteil der Rückversicherer | 6.808.313 | 7.188.708 | ||
-1.239.472.389 | -792.604.776 | |||
b) Sonstige versicherungstechnische Netto-Rückstellungen | -4.218.220 | 3.562.249 | ||
-1.243.690.609 | -789.042.527 | |||
8. Aufwendungen für erfolgsabhängige und erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattungen für eigene Rechnung | -128.990.778 | -119.035.000 | ||
9. Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb für eigene Rechnung | ||||
a) Abschlussaufwendungen | -203.128.788 | -179.903.679 | ||
b) Verwaltungsaufwendungen | -40.596.723 | -39.031.721 | ||
-243.725.511 | -218.935.400 | |||
c) davon ab: erhaltene Provisionen und Gewinnbeteiligungen aus dem in Rückdeckung gegebenen Versicherungsgeschäft | 49.646.750 | 43.684.689 | ||
-194.078.761 | -175.250.711 | |||
10. Aufwendungen für Kapitalanlagen | ||||
a) Aufwendungen für die Verwaltung von Kapitalanlagen, Zinsaufwendungen und sonstige Aufwendungen für die Kapitalanlagen | -41.075.047 | -46.836.593 | ||
b) Abschreibungen auf Kapitalanlagen | -22.087.114 | -50.746.015 | ||
c) Verluste aus dem Abgang von Kapitalanlagen | -5.390.117 | -38.142.763 | ||
d) Aufwendungen aus Verlustübernahme | -44.612 | -15.682 | ||
-68.596.890 | -135.741.053 | |||
11. Nicht realisierte Verluste aus Kapitalanlagen | -11.342.959 | -111.650.585 | ||
12. Sonstige versicherungstechnische Aufwendungen für eigene Rechnung | -25.221.273 | -21.922.799 | ||
13. Versicherungstechnisches Ergebnis für eigene Rechnung | 55.336.551 | 94.694.052 | ||
II. Nichtversicherungstechnische Rechnung | ||||
1. Sonstige Erträge | 70.053.492 | 89.810.852 | ||
davon: aus der Währungsumrechnung: 6.302.763 (3.626.901) € | ||||
2. Sonstige Aufwendungen | -89.916.954 | -93.809.105 | ||
davon: aus der Währungsumrechnung: -997.083 (-6.664.621) € | ||||
-19.863.462 | -3.998.253 | |||
3. Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit | 35.473.089 | 90.695.799 | ||
4. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | -20.009.048 | -75.230.255 | ||
5. Sonstige Steuern | -1.464.041 | -1.465.544 | ||
-21.473.089 | -76.695.799 | |||
6. Aufgrund einer Gewinngemeinschaft, eines Gewinnabführungs- oder eines Teilgewinnabführungsvertrages abgeführte Gewinne | -69.000.000 | -14.000.000 | ||
-69.000.000 | -14.000.000 | |||
7. Jahresfehlbetrag / Jahresüberschuss | -55.000.000 | 0 | ||
8. Entnahmen aus Gewinnrücklagen | ||||
a) aus anderen Gewinnrücklagen | 55.000.000 | 0 | ||
55.000.000 | 0 | |||
9. Bilanzgewinn | 0 | 0 |
Anhang
Angabe zur Identifikation
Die Bayern-Versicherung Lebensversicherung Aktiengesellschaft mit Firmensitz in der Maximilianstraße 53, 80538 München, wird im Handelsregister beim Amtsgericht München unter der Handelsregisternummer HRB 123660 geführt.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Rechnungslegungsvorschriften
Der Jahresabschluss wurde nach den Bestimmungen des HGB, des AktG und des VAG in Verbindung mit der Verordnung über die Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen (RechVersV) in der aktuellen Fassung erstellt.
Zur Verbesserung der Übersichtlichkeit wurden die Einzelposten des Jahresabschlusses grundsätzlich in vollen Eurobeträgen ausgewiesen. Durch kaufmännische Rundungen können sich bei der Addition der Einzelwerte Abweichungen zu den andernorts angegebenen Summen und Werten ergeben.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken wurden gemäß § 341b Abs. 1 HGB nach den für das Anlagevermögen geltenden Vorschriften zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Gemäß § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB sind Abschreibungen außerplanmäßig bei einer voraussichtlich dauernden Wertminderung auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorzunehmen (gemildertes Niederstwertprinzip).
Anteile an verbundenen Unternehmen, Ausleihungen an verbundene Unternehmen und Beteiligungen wurden gemäß § 341b Abs. 1 HGB nach den für das Anlagevermögen geltenden Vorschriften zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Gemäß § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB werden Abschreibungen außerplanmäßig bei einer voraussichtlich dauernden Wertminderung auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen (gemildertes Niederstwertprinzip).
Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere wurden grundsätzlich gemäß § 341b Abs. 2 Halbsatz 2 HGB nach den für das Anlagevermögen geltenden Vorschriften zu fortgeführten Anschaffungskosten bzw. bei dauernder Wertminderung mit dem niedrigeren beizulegenden Wert (gemildertes Niederstwertprinzip) bewertet, sofern diese dauerhaft dem Geschäftsbetrieb dienen. Sofern diese Kapitalanlagen dem Umlaufvermögen zugeordnet sind, wurde gemäß § 341b Abs. 2 Halbsatz 1 HGB zu Anschaffungskosten bzw. zum niedrigeren Börsen- oder Marktwert am Bilanzstichtag (strenges Niederstwertprinzip) bewertet.
Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere wurden grundsätzlich gemäß § 341b Abs. 2 Halbsatz 2 HGB nach den für das Anlagevermögen geltenden Vorschriften zu fortgeführten Anschaffungskosten bzw. bei dauernder Wertminderung mit dem niedrigeren Wert (gemildertes Niederstwertprinzip) bewertet, da diese dauerhaft dem Geschäftsbetrieb dienen. Sofern diese Kapitalanlagen dem Umlaufvermögen zugeordnet sind, wurde gemäß § 341b Abs. 2 Halbsatz 1 HGB zu Anschaffungskosten bzw. zum niedrigeren Börsen- oder Marktwert am Bilanzstichtag (strenges Niederstwertprinzip) bewertet. Die Amortisation der Differenz zwischen Anschaffungskosten und Rückzahlungsbetrag erfolgte unter Anwendung der Effektivzinsmethode nach § 341c Abs. 3 HGB über die Restlaufzeit.
Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldforderungen wurden gemäß § 341b Abs. 1 HGB nach den für das Anlagevermögen geltenden Vorschriften zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Gemäß § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB sind Abschreibungen außerplanmäßig bei einer voraussichtlich dauernden Wertminderung auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorzunehmen (gemildertes Niederstwertprinzip).
Namensschuldverschreibungen, Schuldscheinforderungen und Darlehen, Darlehen und Vorauszahlungen auf Versicherungsscheine sowie übrige Ausleihungen wurden gemäß § 341b Abs. 1 HGB nach den für das Anlagevermögen geltenden Vorschriften zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Bei Namensschuldverschreibungen wurde das Wahlrecht der Nennwertbilanzierung gemäß § 341c Abs. 1 HGB nicht angewendet. Die Amortisation der Differenz zwischen Anschaffungskosten und Rückzahlungsbetrag erfolgte unter Anwendung der Effektivzinsmethode nach § 341c Abs. 3 HGB über die Restlaufzeit.
Andere Kapitalanlagen wurden gemäß § 341b Abs. 1 HGB nach den für das Anlagevermögen geltenden Vorschriften zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.
Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Inhabern von Lebensversicherungspolicen (fondsgebundene Versicherungen) wurden gemäß § 341d HGB i. V. m. § 56 RechVersV mit dem Zeitwert (Rücknahmewert) bewertet.
Wertaufholungsgebot und Zuschreibungen
Das Wertaufholungsgebot gemäß § 253 Abs. 5 HGB wurde beachtet.
Währungsumrechnung
Auf fremde Währung lautende Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen wurden gemäß § 256a Satz 1 HGB zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet. Bei Restlaufzeiten von einem Jahr oder weniger wurden gemäß § 256a Satz 2 HGB die §§ 253 Abs. 1 Satz 1 und 252 Abs. 1 Nr. 4 Halbsatz 2 HGB nicht angewendet.
Sicherungsgeschäfte
Devisentermingeschäfte sind entsprechend ihrer Zweckbestimmung Sicherungsgeschäfte und werden mit den gesicherten Geschäften zu Bewertungseinheiten gemäß § 254 HGB zusammengefasst. Zum Bilanzstichtag wurde für den wirksamen Teil der Bewertungseinheit die Einfrierungsmethode angewendet. Für den ineffektiven Teil wurde eine Drohverlustrückstellung in entsprechender Höhe gebildet.
Forderungen aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft sowie Sonstige Forderungen wurden grundsätzlich zum Nennwert, vermindert um etwaige Wertberichtigungen, angesetzt.
Wegen des allgemeinen Zahlungsausfallrisikos wurden bei den Forderungen aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft Pauschalwertberichtigungen nach den Erfahrungswerten der Vorjahre gebildet.
Die künftigen, die anfänglichen Abschlussaufwendungen deckenden Beitragsteile wurden – außer bei den fondsgebundenen Rentenversicherungen – im Rahmen der Zillmerung bzw. auf der Grundlage einer mit dem Versicherungsnehmer vertraglich vereinbarten wirtschaftlichen Ausgliederung aktiviert. Das Prinzip der bilanziellen Vorsicht wurde beachtet (Pauschalwertberichtigung).
Laufende Guthaben bei Kreditinstituten, Schecks und Kassenbestand sowie andere Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nennwert, vermindert um etwaige Währungsschwankungen, angesetzt.
Die unter den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesenen Beträge entfallen auf das aktuelle Geschäftsjahr und waren am Bilanzstichtag noch nicht fällig. Sie wurden mit Nominalbeträgen angesetzt.
Die Beitragsüberträge wurden für jeden Vertrag einzeln berechnet – entsprechend dem jeweiligen Beginn des Versicherungsjahres und der Zahlungsweise. Hinsichtlich der nicht übertragungsfähigen Beitragsteile wurden die steuerlichen Bestimmungen beachtet.
Die Deckungsrückstellung für das selbst abgeschlossene Versicherungsgeschäft – mit Ausnahme der fondsgebundenen Lebens- und Rentenversicherungen – einschließlich der darin enthaltenen Überschussbeteiligung sowie die Forderungen an Versicherungsnehmer wurden für jede Versicherung einzelvertraglich, prospektiv und mit implizit angesetzten Kosten berechnet.
Die Berechnungen für den Altbestand i. S. d. § 336 VAG und des Artikels 16 § 2 Satz 2 des Dritten Durchführungsgesetzes/EWG zum VAG inklusive der Berechnungen der Auffüllungsbeträge für Rentenversicherungen bzw. die Kontrollberechnungen zur Prüfung der Angemessenheit der gebildeten Rückstellungen bei Versicherungen mit Berufsunfähigkeitsrisiko erfolgten nach den der Aufsichtsbehörde vorliegenden Geschäftsplänen.
Für die nach dem 31. Dezember 1994 abgeschlossenen Versicherungsverträge, bei denen bei unverändertem Verfahren der Risikoeinschätzung die Prämien und Leistungen mit den dem Altbestand zuzuordnenden Versicherungsverträgen übereinstimmen, wurde die Deckungsrückstellung einschließlich der darin enthaltenen Überschussbeteiligung wie beim Altbestand berechnet.
Die Deckungsrückstellung für den Neubestand wurde nach den Grundsätzen bestimmt, die der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gemäß § 143 VAG mitgeteilt wurden. Dabei wurden die seit dem Jahr 2005 ergangenen BGH-Urteile zu den Mindestrückkaufswerten und Stornoabzügen in der Lebensversicherung berücksichtigt.
Die Deckungsrückstellung jeder Versicherung wurde mindestens in Höhe des vertraglich oder gesetzlich garantierten Rückkaufswerts angesetzt.
Für die wesentlichen Teilbestände des Versicherungsbestands wurden folgende Zinssätze (angegeben sind der Rechnungszins und gegebenenfalls zusätzlich der Referenzzins) und Ausscheideordnungen für die Berechnung der Deckungsrückstellung verwendet:
Versicherungsbestand | Zinssätze | Ausscheideordnung |
Kapitalversicherungen | ||
Tarifwerk 1968 | 3,00 %/1,92 % | Sterbetafel 1960/1962 |
Tarifwerk 1987 | 3,50 %/1,92 % | Sterbetafel 1986 für Männer bzw. Frauen |
Tarifwerk 1996 | 4,00 %/1,92 % | DAV 1994T für Männer bzw. Frauen |
Tarifwerk 2000 | 3,25 %/1,92 % | DAV 1994T für Männer bzw. Frauen |
Tarifwerk 2004 | 2,75 %/1,92 % | DAV 1994T für Männer bzw. Frauen |
Tarifwerk 2007/2008 | 2,25 %/1,92 % | DAV 1994T für Männer bzw. Frauen |
Tarifwerk 2009 | 2,25 %/1,92 % | DAV 2008T für Männer bzw. Frauen |
Tarifwerk 2012 | 1,75 % | DAV 2008T für Männer bzw. Frauen |
Tarifwerk 2013 | 1,75 % | Unternehmenseigene Mischtafel, abgeleitet aus DAV 2008T (Unisex) |
Tarifwerk 2015 | 1,25 % | Unternehmenseigene Mischtafel, abgeleitet aus DAV 2008T (Unisex) |
Tarifwerk 2017/2018 | 0,90 % | Unternehmenseigene Mischtafel, abgeleitet aus DAV 2008T (Unisex) |
Rentenversicherungen | ||
Tarifwerk 1957 | 3,00 %/1,92 % | Sterbetafel 1949/1951 |
Tarifwerk 1987 | 3,50 %/1,92 % | Sterbetafel 1987R für Männer bzw. Frauen |
Tarifwerk 1996 | 4,00 %/1,92 | DAV 1994R für Männer bzw. Frauen |
Tarifwerk 2000 inklusive nach §1 AltZertG | 3,25 °%/1,92 | DAV 1994R für Männer bzw. Frauen |
Tarifwerk 2004 inklusive nach §1 AltZertG | 2,75 °%/1,92 | DAV 1994R für Männer bzw. Frauen |
Tarifwerk 2005 inklusive nach §1 AltZertG | 2,75 °%/1,92 | DAV 2004R für Männer bzw. Frauen |
Tarifwerk 2007-2011 | 2,25 %/1,92 | DAV 2004R für Männer bzw. Frauen |
Tarifwerk 2012 | 1,75 | DAV 2004R Für Männer bzw. Frauen |
Tarifwerk 2013 | 1,75 | Unternehmenseigene Mischtafel, abgeleitet aus DAV 2004R (Unisex) |
Tarifwerk 2015 inklusive nach §1 AltZertG | 1,25 % | Unternehmenseigene Mischtafel, abgeleitet aus DAV 2004R (Unisex) |
Tarifwerk 2017/2018 inklusive nach §1 AltZertG | 0,90 | Unternehmenseigene Mischtafel, abgeleitet aus DAV 2004R (Unisex) |
nach §1 AltZertG | ||
Tarifwerk 2006 | 2,75 °%/1,92 | DAV 2004R für Frauen (Unisex) |
Tarifwerk 2007-2009 | 2,25 °%/1,92 | Unternehmenseigene Mischtafel, abgeleitet aus DAV 2004R (Unisex) |
Tarifwerk 2012 | 1,75 | Unternehmenseigene Mischtafel, abgeleitet aus DAV 2004R (Unisex) |
Für Risikoversicherungen wurden seit der Einführung des Tarifwerks 2013 besondere unternehmenseigene Ausscheideordnungen verwendet; bei den Tarifwerken davor wurden Rechnungsgrundlagen der Kapitalversicherungen benutzt.
Die Auffüllungsbeträge für Rentenversicherungen des Alt- und Neubestands, die nicht auf Basis der Sterbetafel DAV 2004 R kalkuliert wurden, wurden mit der von der DAV vorgeschlagenen Interpolation der Deckungsrückstellung auf Basis der Sterbetafeln DAV 2004 R-Bestand und DAV 2004 R-B20 berechnet.
Zusätzlich wurden bei den Berechnungen der Auffüllungsbeträge bei anwartschaftlichen Rentenversicherungen des Alt- und Neubestands Kapitalabfindungs- und Stornowahrscheinlichkeiten berücksichtigt.
Für Versicherungen mit Berufsunfähigkeitsrisiko und Versicherungsbeginn vor dem 1. Januar 2012, die nicht auf der Basis der von der DAV entwickelten neuen biometrischen Rechnungsgrundlagen (DAV-Tafeln 1997) für das Berufsunfähigkeitsrisiko kalkuliert wurden, wurde der Auffüllungsbetrag auf der Grundlage der den unternehmensindividuellen Verhältnissen angepassten DAV-Tafeln 1997 ermittelt. Bei Verträgen mit Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeitsrisiko und Beginn ab 1. Januar 2012 wurden unternehmenseigene Tafeln verwendet.
Bei Verträgen der fondsgebundenen Pflegerentenversicherung wurden unternehmenseigene Tafeln verwendet.
Zur Berechnung der Bonus- und Verwaltungskostenrückstellungen wurden die gleichen Ausscheideordnungen wie bei der zugehörigen Hauptversicherung angewendet. Bei beitragsfreien Versicherungen war eine gemäß bzw. entsprechend dem Geschäftsplan berechnete Verwaltungskostenrückstellung in der Deckungsrückstellung enthalten.
Für Versicherungen, deren Rechnungszins über dem gemäß § 5 Abs. 3 DeckRV (Deckungsrückstellungsverordnung in der Fassung vom 10. Oktober 2018 unter erstmaliger Anwendung der sogenannten „Korridormethode“) bestimmten Referenzzins in Höhe von 1,92 Prozent lag, wurde gemäß § 5 Abs. 4 DeckRV die Bilanzdeckungsrückstellung durch eine einzelvertragliche zusätzliche Rückstellung (Zinszusatzreserve) erhöht. Bei der Ermittlung der Zinszusatzreserve (im Neubestand) sowie der Zinsverstärkung (im Altbestand) wurden bei Versicherungsverträgen, bei denen das Recht auf Kapitalwahl oder Rückkauf gesetzlich oder vertraglich vereinbart ist, unternehmensindividuelle und teilbestandsabhängige Kapitalwahl- und Stornowahrscheinlichkeiten berücksichtigt. Darüber hinaus wurde bei Kapitalversicherungen und Risikoversicherungen mit Gesundheitsprüfung vor dem Tarifwerk 2009 die Sterbetafel DAV 2008 T verwendet.
Einzelversicherungen des Altbestands im Sinne des § 336 VAG und des Artikels 16 § 2 Satz 2 des Dritten Durchführungsgesetzes/EWG zum VAG wurden im Wesentlichen mit 35 Promille der Versicherungssumme oder der zehnfachen Jahresrente gezillmert. Einzelversicherungen im Neubestand wurden im Wesentlichen mit 40 Promille bzw. ab dem Jahr 2015 mit 25 Promille der Beitragssumme gezillmert. Gruppenversicherungen nach den Sondertarifen wurden im Altbestand im Wesentlichen mit 20 Promille der Versicherungssumme, im Neubestand mit maximal 24 Promille der Beitragssumme gezillmert.
Die aufsichtsrechtlich zulässigen Höchstzillmersätze wurden nicht überschritten.
Für das in Rückdeckung gegebene Versicherungsgeschäft entsprachen die Anteile des Rückversicherers den Rückversicherungsverträgen.
Eine Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle wurde für jeden bis zum Abschlussstichtag eingetretenen und bis zum Zeitpunkt der Bestandsfeststellung bekannt gewordenen und noch nicht abgewickelten Versicherungsfall einzeln in Höhe der zu erwartenden Leistung angesetzt.
Für jeden Versicherungsfall, der bis zum Abschlussstichtag eingetreten war, jedoch erst nach der Bestandsfeststellung bekannt wurde, wurde in Höhe der unter Risiko stehenden Summe eine Spätschadenrückstellung gebildet. Dabei wurde die Versicherungsleistung abzüglich vorhandener Deckungsrückstellungen und Beitragsüberträge zurückgestellt. Die nach Abschluss der Einzelerfassung noch zu erwartenden Versicherungsfälle wurden aufgrund von Erfahrungswerten durch eine pauschale Ergänzung der Spätschadenrückstellung berücksichtigt.
Die Rückstellung für Abläufe und die bis zur Bestandsfeststellung durchgeführten Rückkäufe, bei denen die Fälligkeit vor dem Abschlussstichtag lag, die aber bis dahin noch nicht ausbezahlt werden konnten, wurde für jeden Versicherungsvertrag einzeln ermittelt; der Wert entsprach dem Betrag, den der Versicherungsnehmer aus der Deckungsrückstellung erhält.
Die Rückstellung für Regulierungsaufwendungen wurde entsprechend dem BMF-Erlass vom 2. Februar 1973 berechnet.
Der Schlussüberschussanteilfonds innerhalb der Rückstellung für Beitragsrückerstattung (RfB) wird prospektiv und einzelvertraglich berechnet. Der Schlussüberschussanteilfonds setzt sich zusammen aus den Rückstellungen für Schlussüberschüsse und für die Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven.
Für den Altbestand im Sinne des § 336 VAG und des Artikels 16 § 2 Satz 2 des Dritten Durchführungsgesetzes/EWG zum VAG wurde der Schlussüberschussanteilfonds nach dem der Aufsichtsbehörde vorliegenden Geschäftsplan berechnet. Für die nach dem 31. Dezember 1994 abgeschlossenen Versicherungsverträge, bei denen bei unverändertem Verfahren der Risikoeinschätzung die Prämien und Leistungen mit den dem Altbestand zuzuordnenden Versicherungsverträgen übereinstimmen, wurde der Schlussüberschussanteilfonds wie beim Altbestand berechnet. Für den Neubestand wurde der Schlussüberschussanteilfonds entsprechend § 28 Abs. 7 RechVersV i.V.m. § 28 Abs. 7e RechVersV als versicherungsmathematischer Barwert des ratierlichen Teils der bei Ablauf vorgesehenen Schlussüberschussanteile berechnet. Der Diskontierungszinssatz unter Berücksichtigung von Storno und Tod belief sich auf 1,70 Prozent.
Die Deckungsrückstellung von Lebensversicherungen, soweit das Anlagerisiko von den Versicherungsnehmern getragen wird (fondsgebundene Lebens- und Rentenversicherungen), sowie die übrige versicherungstechnische Rückstellung der fondsgebundenen Überschussanteile wurden nach der retrospektiven Methode aus dem Rücknahmepreis für eine Anteilseinheit und der Gesamtzahl der Anteilseinheiten zum Bewertungsstichtag ermittelt. Die Anteilseinheiten wurden am Bewertungsstichtag zum Zeitwert bewertet. Werden bei fondsgebundenen Versicherungen Garantien abgegeben, wird gegebenenfalls eine zusätzliche prospektive Deckungsrückstellung gebildet.
Die Pensionsrückstellungen wurden gemäß § 253 HGB ermittelt und nach versicherungsmathematischen Grundsätzen berechnet. Die Bewertung der Versorgungsverpflichtungen erfolgt nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Method). Hierbei werden sowohl die am Stichtag bekannten Renten und erworbenen Anwartschaften als auch die künftig zu erwartenden Steigerungen von Gehältern und Renten bei der Bewertung berücksichtigt. Für die biometrischen Annahmen wurden erstmals die neuen, im Jahr 2018 veröffentlichten Heubeck-Richttafeln RT 2018 G im Jahresabschluss 2019 angewendet.
Die folgenden versicherungsmathematischen Annahmen wurden – jeweils bezogen auf das Jahresende und mit wirtschaftlicher Wirkung für das Folgejahr – getroffen. Weiter wurde gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, die Pensionsrückstellungen mit dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre von 2,71 Prozent (3,21 Prozent) zu bewerten, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Zudem wurde die jährliche Steigerungsrate für Gehälter einheitlich mit 2,75 Prozent und für Renten mit 2,00 Prozent unverändert angesetzt. Weiter wurde von einer Fluktuation von 2,00 Prozent bei Frauen und 1,90 Prozent bei Männern ausgegangen. Die Sterbewahrscheinlichkeit für den Gesamtbestand auf 80 Prozent der Grundwerte aus den Heubeck-Richttafeln RT 2018 G zu senken wurde unverändert beibehalten.
Die Bewertungen der Rückstellungen für Altersteilzeit- und Jubiläumsverpflichtungen erfolgten nach versicherungsmathematischen Grundsätzen. Die biometrischen Rechnungsgrundlagen wurden den Heubeck – Richttafeln RT 2018 G entnommen. Die Bewertung dieser Verpflichtungen erfolgte im Wesentlichen analog zu den Pensionszusagen und auf Basis der gleichen Rechnungsannahmen (mit Ausnahme des Rechnungszinses). Der Ausweis erfolgte unter den sonstigen Rückstellungen.
Die Rückstellungen für Altersteilzeit wurden mit einem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre von 0,72 Prozent (0,98 Prozent) bewertet, der sich bei einer pauschal angenommenen Restlaufzeit von drei Jahren ergibt. Auf die Anwendung der abgesenkten Sterblichkeit von 80 Prozent der Grundwerte wurde für die Altersteilzeitverpflichtung abgesehen, da hier die Auswirkungen gering sind.
Für die Bewertung der Jubiläumsverpflichtungen wurde ein durchschnittlicher Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre von 1,47 Prozent (1,81 Prozent) verwendet. Für die Abzinsung wurde pauschal eine angenommene Restlaufzeit von neun Jahren unterstellt.
Die Pensionsrückstellungen sowie die Altersteilzeitrückstellungen wurden mit Vermögensgegenständen, die ausschließlich der Erfüllung dieser Schuld dienen und dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind, gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB verrechnet.
Die Steuerrückstellungen sowie alle übrigen Sonstigen Rückstellungen wurden gemäß § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden gemäß § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Jahre abgezinst.
Depotverbindlichkeiten aus dem in Rückdeckung gegebenen Versicherungsgeschäft, Verbindlichkeiten aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft, Abrechnungsverbindlichkeiten aus dem Rückversicherungsgeschäft, Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sowie sonstige Verbindlichkeiten und nachrangige Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.
Depotverbindlichkeiten aus dem in Rückdeckung gegebenen Versicherungsgeschäft entsprachen dem bar deponierten Anteil der Rückversicherer an den versicherungstechnischen Rückstellungen.
Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach § 250 Abs. 2 HGB bilanziert.
Aktive und passive latente Steuern wurden für die Unterschiede in den Wertansätzen zwischen Handels- und Steuerbilanz sowie für steuerliche Verlustvorträge angesetzt.
Die Bewertung temporärer bzw. quasitemporärer Differenzen sowie der steuerlichen Verlustvorträge erfolgte mit dem für das Geschäftsjahr geltenden kombinierten Steuersatz für Körperschaftsteuer (KSt inklusive SolZ) und Gewerbesteuer (GewSt) von 32,3 (32,2) Prozent.
Die passiven latenten Steuern entstanden hauptsächlich aus der unterschiedlichen Bewertung von Grundstücken und sonstigen Ausleihungen. Die mit den passiven latenten Steuern zu saldierenden aktiven latenten Steuern beruhten im Wesentlichen auf Bewertungsunterschieden bei den Kapitalanlagen, den Pensionsrückstellungen und den sonstigen Rückstellungen.
Für den Aktivüberhang wurden entsprechend dem Wahlrecht des § 274 HGB im Berichtsjahr keine latenten Steuern bilanziert. Verlustvorträge wurden nur insoweit berücksichtigt, wie sie innerhalb der nächsten fünf Jahre verrechenbar sind.
Sonstiges
In der Bilanz wurden die Abzugsbeträge mit einem Minuszeichen dargestellt. Aufwände wurden in der Gewinn- und Verlustrechnung mit einem Minuszeichen und Erträge ohne Vorzeichen dargestellt.
Der Begriff „Beteiligungsunternehmen“ wurde gleichbedeutend für die Formulierung „Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht“ verwendet.
Entwicklung der Kapitalanlagen im Geschäftsjahr 2019
Aktivposten | Bilanzwerte Vorjahr Tsd. € |
Zugänge Tsd. € |
Umbuchungen Tsd. € |
Abgänge Tsd. € |
Zuschreibungen Tsd. € |
Abschreibungen Tsd. € |
A.I. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 539.779 | 163.591 | 0 | -83.002 | 0 | -12.851 |
A.II. Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen | ||||||
1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 673.561 | 348.394 | -17.552 | -13.031 | 9.009 | 0 |
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 4.648 | 0 | 0 | -818 | 0 | 0 |
3. Beteiligungen | 175.400 | 44.514 | 17.552 | -71.662 | 7.847 | -3.981 |
4. Summe A.II. | 853.609 | 392.908 | 0 | -85.511 | 16.856 | -3.981 |
A.III. Sonstige Kapitalanlagen | ||||||
1. Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere | 9.795.054 | 600.322 | 36.902 | -537.222 | 6.876 | -1.965 |
2. Inhaberschuldverschreibungen und andere | ||||||
festverzinsliche Wertpapiere | 2.442.181 | 1.558.623 | -36.902 | -170.365 | 3 | 0 |
3. Hypotheken-, Grundschuld- und | ||||||
Rentenschuldforderungen | 1.714.793 | 604.317 | 0 | -122.445 | 800 | -800 |
4. Sonstige Ausleihungen | ||||||
a) Namensschuldverschreibungen | 6.262.264 | 262.219 | 0 | -322.171 | 0 | 0 |
b) Schuldscheinforderungen und Darlehen | 4.769.368 | 91.939 | 0 | -1.163.898 | 0 | 0 |
c) Darlehen und Vorauszahlungen auf Versicherungsscheine | 32.709 | 4.463 | 0 | -8.659 | 0 | 0 |
d) übrige Ausleihungen | 159.134 | 2 | 0 | -6.500 | 8.557 | -2.490 |
5. Einlagen bei Kreditinstituten | 70.000 | 0 | 0 | -70.000 | 0 | 0 |
6. Andere Kapitalanlagen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
6. Summe A.III. | 25.245.503 | 3.121.884 | 0 | -2.401.259 | 16.236 | -5.255 |
Insgesamt | 26.638.891 | 3.678.382 | 0 | -2.569.771 | 33.092 | -22.087 |
Aktivposten | Bilanzwerte Geschäftsjahr Tsd. € |
A.I. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 607.517 |
A.II. Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen | |
1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 1.000.381 |
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 3.830 |
3. Beteiligungen | 169.670 |
4. Summe A.II. | 1.173.881 |
A.III. Sonstige Kapitalanlagen | |
1. Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere | 9.899.967 |
2. Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere | 3.793.540 |
3. Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldforderungen | 2.196.665 |
4. Sonstige Ausleihungen | |
a) Namensschuldverschreibungen | 6.202.312 |
b) Schuldscheinforderungen und Darlehen | 3.697.409 |
c) Darlehen und Vorauszahlungen auf Versicherungsscheine | 28.513 |
d) übrige Ausleihungen | 158.703 |
5. Einlagen bei Kreditinstituten | 0 |
6. Andere Kapitalanlagen | 0 |
6. Summe A.III. | 25.977.109 |
Insgesamt | 27.758.507 |
Erläuterungen zur Bilanz
Aktiva
A. Kapitalanlagen
Zeitwert der Kapitalanlagen gemäß § 54 RechVersV | Geschäftsjahr | Vorjahr | ||
Buchwerte Tsd. € |
Zeitwerte Tsd. € |
Buchwerte Tsd. € |
Zeitwerte Tsd. € |
|
A. Kapitalanlagen | ||||
I. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | ||||
607.517 | 1.375.570 | 539.779 | 1.244.320 | |
II. Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen | ||||
1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 1.000.381 | 1.071.157 | 673.561 | 740.003 |
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 3.830 | 3.939 | 4.648 | 4.756 |
3. Beteiligungen | 169.670 | 190.872 | 175.400 | 200.125 |
1.173.881 | 1.265.968 | 853.609 | 944.884 | |
III. Sonstige Kapitalanlagen | ||||
1. Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere | 9.899.967 | 10.648.323 | 9.795.054 | 9.568.176 |
2. Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere | 3.793.540 | 4.444.425 | 2.442.181 | 2.584.789 |
3. Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldforderungen | 2.196.665 | 2.343.534 | 1.714.793 | 1.784.034 |
4. Sonstige Ausleihungen | ||||
a) Namensschuldverschreibungen | 6.202.312 | 7.606.059 | 6.262.264 | 7.256.474 |
b) Schuldscheinforderungen und Darlehen | 3.697.409 | 4.443.631 | 4.769.368 | 5.372.508 |
c) Darlehen und Vorauszahlungen auf Versicherungsscheine | 28.513 | 28.513 | 32.709 | 32.709 |
d) übrige Ausleihungen | 158.703 | 164.830 | 159.134 | 164.095 |
10.086.937 | 12.243.033 | 11.223.475 | 12.825.786 | |
5. Einlagen bei Kreditinstituten | 0 | 0 | 70.000 | 70.000 |
6. Andere Kapitalanlagen | 0 | 0 | 0 | 0 |
25.977.109 | 29.679.315 | 25.245.503 | 26.832.785 | |
27.758.507 | 32.320.853 | 26.638.891 | 29.021.989 | |
Bewertungsreserven zum Bilanzstichtag | 4.562.346 | 2.383.098 |
Die Bewertungsreserven beliefen sich auf 4.562.346 (2.383.098) Tsd. Euro und lagen bei 16,4 (8,9) Prozent des Buchwerts der Kapitalanlagen.
Auf Kapitalanlagen wurden im Geschäftsjahr Abschreibungen gemäß § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB in Höhe von 7.270 (26.158) Tsd. Euro vorgenommen.
Zum Bilanzstichtag wurde bei Anteilen an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen in Höhe eines Buchwerts von 2.500 Tsd. Euro (Zeitwert: 2.384 Tsd. Euro) für Infrastrukturbeteiligungen von einer Abschreibung abgesehen. Die langfristige Unternehmensplanung und die zugrundeliegenden Marktannahmen begründeten die Einschätzung einer vorübergehenden Wertminderung.
Zum Bilanzstichtag wurde bei Inhaberschuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren in Höhe eines Buchwerts von 203.704 Tsd. Euro (Zeitwert: 197.052 Tsd. Euro) sowie bei Hypothekenforderungen in Höhe eines Buchwerts von 79.728 Tsd. Euro (Zeitwert: 77.448 Tsd. Euro) und bei Sonstigen Ausleihungen in Höhe eines Buchwerts von 123.000 Tsd. Euro (Zeitwert: 121.419 Tsd. Euro) von einer Abschreibung auf den Zeitwert abgesehen, da die vorübergehende Wertminderung nicht auf eine Bonitätsverschlechterung zurückzuführen ist.
Bei den Zeitwerten der Anteile an verbundenen Unternehmen, Beteiligungen und Investmentanteilen sind im Berichtsjahr die Zeitwerte der Devisentermingeschäfte innerhalb der Bewertungseinheiten enthalten. Diese beliefen sich bei den Anteilen an verbundenen Unternehmen auf -3.152 Tsd. Euro, bei den Beteiligungen auf -3.448 Tsd. Euro und bei den Investmentanteilen auf -4.476 Tsd. Euro.
Werden zur Absicherung des Währungsrisikos in Fremdwährung getätigte Investitionen in geschlossenen und offenen Immobilienfonds mit Devisentermingeschäften gesichert, wird die ökonomische Sicherungsbeziehung durch Bildung von Bewertungseinheiten im Rahmen von Macro Hedges bilanziell nachvollzogen. Abgesichert wurden im Berichtsjahr jeweils nahezu 100 Prozent des Buchwerts in Fremdwährung der Investition. Infolge der betragskongruenten Sicherung ist von einer gegenläufigen Wertänderung des Grundgeschäfts und des Sicherungsinstruments auszugehen.
Die Währungssicherung wird dabei auf den jeweiligen Buchwert in Fremdwährung abgestellt; d. h., bei Kapitalabrufen wird gleichzeitig das Sicherungsvolumen aufgebaut, bei Kapitalrückführungen entsprechend abgebaut. Dies geschieht durch den Abschluss zusätzlicher bzw. gegenläufiger Devisentermingeschäfte. Es handelt sich um eine jährlich rollierende Absicherung.
Zur Effektivitätsmessung erfolgt eine Gegenüberstellung der Marktwertveränderungen der Devisentermingeschäfte und des Grundgeschäfts zum Geschäftsjahresende.
Zum 31. Dezember 2019 waren Investitionen in Höhe von 146.973 Tsd. US-Dollar und 110.648 Tsd. Kanadische Dollar abgesichert. Der Zeitwert der korrespondierenden Devisentermingeschäfte belief sich auf -11.076 Tsd. Euro.
In die Überschussbeteiligung einzubeziehende Kapitalanlagen:
Mio. € | |
zu fortgeführten Anschaffungskosten | 5.021 |
zum beizulegenden Zeitwert | 5.847 |
Saldo | 826 |
Der Betrag der Bewertungsreserven, der rechnerisch zum Bilanzstichtag der Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer zuzuordnen ist, lag damit bei 3,0 (1,6) Prozent des Buchwerts der Kapitalanlagen. Die Ermittlung der maßgebenden Bewertungsreserven, die nach § 153 VVG in die Überschussbeteiligung einzubeziehen sind, wurde monatlich jeweils zum ersten auf den Monatsersten folgenden Werktag durchgeführt. Die Bewertungsreserven wurden dem Versicherungsvertrag nach einem verursachungsorientierten Verfahren zugeordnet. Bei der Beendigung des Vertrags wurde der für diesen Zeitpunkt zu ermittelnde Betrag zur Hälfte zugeteilt und an den Versicherungsnehmer ausgezahlt.
Die Zeitwerte wurden, abhängig von der jeweiligen Anlageart, nach folgenden branchenweit anerkannten Methoden ermittelt:
Der Zeitwert des Grundvermögens wurde anhand der Ertragswertmethode ermittelt. Für unbebaute Grundstücke kamen die Marktwerte, für Gebäude die Ertragswerte und für im Bau befindliche Objekte die kumulierten Herstellungskosten zum Ansatz. Sämtliche Grundstücksobjekte wurden zum Bilanzstichtag neu bewertet. Der Zeitwert von an der Börse notierten Eigenkapitalinstrumenten wurde mit dem letzten zum Bilanzstichtag verfügbaren Börsenkurs ermittelt. Der Zeitwert von nicht börsennotierten Eigenkapitalinstrumenten wurde mit dem Ertragswertverfahren oder anhand des Nettovermögenswerts ermittelt. Der Zeitwert von an der Börse notierten Wertpapieren wurde mit dem letzten zum Bilanzstichtag verfügbaren Börsenkurs bewertet. Sofern kein Börsenkurs vorhanden war, erfolgte die Bewertung von fondsgebundenen Kapitalanlagen zu dem von der Kapitalverwaltungsgesellschaft übermittelten Rücknahmepreis. Der Zeitwert von nicht börsennotierten Schuldtiteln wurde mit dem Discounted-Cashflow-Verfahren zum 31. Dezember 2019 unter Berücksichtigung der jeweiligen Bonitäts- und Liquiditätsabschläge ermittelt. Der Zeitwert der Hypothekendarlehen wurde anhand der aktuellen Swapkurve unter Einbeziehung von Bonitätsaufschlägen im Discounted-Cashflow-Verfahren ermittelt. Der Zeitwert von Ausleihungen an verbundene Unternehmen wurde mit dem Discounted-Cashflow-Verfahren ermittelt. Basis war die aktuelle Swapkurve unter Berücksichtigung von laufzeit- und emittentenabhängigen Bonitäts- und Liquiditätsspreads. Bei Darlehen und Vorauszahlungen auf Versicherungsscheine wurde der Nennwert angesetzt, der dem Zeitwert entspricht.
A. I. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken
Der Bilanzwert der überwiegend eigengenutzten Grundstücke belief sich auf 5 (5) Tsd. Euro.
A. II. Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen
Aufstellung des Anteilsbesitzes zum Bilanzstichtag gemäß § 285 Nr. 11 HGB | Anteil am Kapital % |
Eigenkapital Tsd. € |
Jahresergebnis Tsd. € |
|
AEW Value Investors Asia II Feeder L.P. | Luxemburg | 36,59 | 95.135 | 1.908 3 |
AEW Value Investors Asia III Parallel, L.P. | Luxemburg | 8,16 | 197.547 | -1.812 3 |
Asia Property Fund II GmbH & Co. KG | München | 10,59 | 15.851 | 52.723 3 |
Asia Property Fund III S.C.S. | Luxemburg | 8,61 | 320.888 | 27.176 3 |
AviaRent II S.C.A. SICAV-RAIF – Little Friends | Munsbach | 29,41 | 0 | 0 7 |
BayBG Bayerische Beteiligungsgesellschaft mbH | München | 6,80 | 237.213 | 4.370 2 |
Brazil Real Estate Opportunities Fund II -Distrito Federal (BrL), L.P. | Cayman Islands | 100,00 | 23.906 | 6.458 3 |
Brazil Real Estate Opportunities Fund II GmbH &Co. KG | München | 100,00 | 35.720 | -89 1 |
Brazil Real Estate Opportunities Fund II Luxco S.a.r.l. | Luxemburg | 8,85 | 0 | 0 7 |
BSÖ Beteiligungsgesellschaft mbH | München | 45,00 | 39.370 | 1.286 3 |
CBRE Europe Value Partners 2 SCSP SICAV-RAIF | Luxemburg | 6,66 | 200.599 | 29.808 4 |
DCVIM Deutschland GmbH & Co. geschlossene Investmentkommanditgesellschaft | Hamburg | 40,00 | 58.105 | -181 3 |
Deutsche Finance Individualstrukur Nr.1 GmbH & Co. KG | München | 100,00 | 70.040 | 3.869 4 |
Deutsche Finance Individualstrukur Nr.2 GmbH & Co. KG | München | 55,00 | 37.439 | -311 3 |
DF Deutsche Finance COMMERCIAL PARTNERS I GmbH & Co. KG | München | 50,00 | 3.437 | -28 4 |
GTIS US Property Income Partners S.C.S. | Luxemburg | 12,05 | 96.064 | 4.327 3 |
HSBC NF China Real Estate GmbH & Co. KG | Düsseldorf | 41,67 | 1.217 | 1.359 2 |
InfraRed NF China Real Estate Fund III L.P. | Guernsey | 13,51 | 51.597 | 1.251 3 |
InfraRed NF China Real Estate II GmbH & Co. KG | Düsseldorf | 100,00 | 3.652 | -43 2 |
InfraRed NF China Real Estate II L.P. | Guernsey | 20,82 | 86.502 | 7.047 3 |
L.T.D. Lübeckertordamm Entwicklungs-GmbH | München | 94,90 | 42.100 | 0 5, 6 |
LHI InfraImmo GmbH & Co. KG | Pullach i. Isartal | 44,87 | 8.791 | -70 5,8 |
Obelisk Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH | München | 100,00 | 1.011 | 0 3,6 |
PGIM Real Estate Asia Value Partners IV SCSP | Luxemburg | 13,17 | 0 | 0 7 |
Private Investment Fund Management S.a.r.l. | Luxemburg | 9,09 | 31 | 11 3 |
Private Investment Fund: A, S.C.Si.SICAV SIF | Luxemburg | 65,33 | 650.787 | 41.419 3 |
Private Investment Fund: C, S.C.Si.SICAV SIF | Luxemburg | 44,50 | 69.458 | 3.326 3 |
Protektor Lebensversicherungs AG | Berlin | 2,94 | 15.332 | 320 3 |
Schroder EuroLogistik Fonds GmbH & Co. KG | Frankfurt am Main | 6,54 | 13.538 | -656 3 |
Tishman Speyer Investment-Partners I GmbH & Co. Geschlossene Investmentkommanditgesellschaft | Frankfurt am Main | 36,99 | 102.016 | 348 3 |
TMW Asia Property Fund I GmbH & Co. KG | München | 3,84 | 17 | -2 3 |
U.S. Property Fund V GmbH & Co. KG | München | 13,95 | 156.861 | 22.186 2 |
United States Property Fund VI S.C.S. | Luxemburg | 6,88 | 66.895 | -1.344 2 |
Verband öffentlicher Versicherer K.d.ö.R. | Berlin und Düsseldorf | 7,47 | 77.766 | 2.148 3 |
VKB Immobilienmanagement I Verwaltung GmbH | München | 100,00 | 25 | -1 5,8 |
VKB Immobilienmanagement I GmbH Co. KG | München | 100,00 | 220.042 | -28 5,8 |
Wafra Residential Value Invest I, Inc. | Delaware | 17,39 | 170.052 | 1.373 3 |
1 Eigenkapital und Jahresergebnis aus dem Jahresabschluss zum 30. September 2017.
2 Eigenkapital und Jahresergebnis aus dem Jahresabschluss zum 30. September 2018.
3 Eigenkapital und Jahresergebnis aus dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2018.
4 Eigenkapital und Jahresergebnis aus dem Jahresabschluss zum 30. September 2019.
5 Eigenkapital und Jahresergebnis aus dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019.
6 Ergebnisabführungsvertrag.
7 Eigenkapital und Jahresergebnis lagen zum Bilanzstichtag nicht vor.
8 Rumpfgeschäftsjahr.
A. II. 1. Anteile an verbundenen Unternehmen
Die Zugänge bei den Anteilen an verbundenen Unternehmen setzten sich im Wesentlichen aus Zugängen von Immobilienbeteiligungen in Höhe von 269.783 Tsd. Euro und Private-Equity-Investments in Höhe von 76.111 Tsd. Euro zusammen. In den Zugängen von Immobilienbeteiligungen ist eine Sacheinlage von Immobilien in eine Immobilien-Kommanditgesellschaft in Höhe von 220.070 Tsd. Euro enthalten.
Die Zuschreibungen enthielten Währungskursgewinne in Höhe von 8.474 Tsd. Euro.
A. II. 3. Beteiligungen
Bei den Zugängen handelt es sich um Immobilienbeteiligungen in Höhe von 44.514 Tsd. Euro.
Die Zuschreibungen enthielten Währungskursgewinne in Höhe von 7.810 Tsd. Euro.
A. III. 1. Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere
Angaben zu den Investmentvermögen gemäß § 285 Nr. 26 HGB:
Anlageziele | Anteilswert Tsd. € |
Zeitwert Tsd. € |
Saldo Tsd. € |
Ausschüttungen Geschäftsjahr Tsd. € |
Aktien 1 | 995.000 | 1.045.460 | 50.459 | 14.446 |
Gemischt 1 | 8.263.145 | 8.791.112 | 527.966 | 99.689 |
Immobilien 2 | 115.253 | 134.597 | 19.344 | 3.245 |
Renten 1 | 1.408.887 | 1.539.103 | 130.216 | 15.040 |
Gesamt | 10.782.287 | 11.510.272 | 727.986 | 132.420 |
1 Börsentägliche Anteilsscheinrückgabe möglich.
2 Jederzeitige Anteilsscheinrückgabe unter Beachtung der marktüblichen Restriktionen hinsichtlich Liquidierbarkeit und Kündigung der zugrunde liegenden Vermögensgegenstände. Für Immobilienfonds gelten die besonderen Vorschriften des § 257 KAGB.
Die Tabelle enthält auch die Investmentanteile, die unter die Position B. Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Inhabern von Lebensversicherungspolicen fallen.
Angaben zur Widmung von Anteilen an Investmentvermögen:
Anteile an Investmentvermögen sind in Höhe eines Buchwerts von 8.504.584 (8.646.656) Tsd. Euro und eines korrespondieren Zeitwerts in Höhe von 9.121.561 (8.388.738) Tsd. Euro dem Anlagevermögen zugeordnet.
Die Zuschreibungen enthielten Währungskursgewinne in Höhe von 2.513 Tsd. Euro.
A. III. 2. Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere
Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere sind in Höhe eines Buchwerts von 3.768.641 (2.388.506) Tsd. Euro und eines korrespondierenden Zeitwerts in Höhe von 4.414.469 (2.537.481) Tsd. Euro dem Anlagevermögen zugeordnet.
A. III. 4. Sonstige Ausleihungen
Die übrigen Ausleihungen setzten sich zum Bilanzstichtag wie folgt zusammen:
Geschäftsjahr Tsd. € |
Vorjahr Tsd. € |
|
Namensgenussrechte | 91.345 | 91.843 |
Stille Beteiligungen | 67.288 | 67.231 |
Forderungen aus dem Verkauf von Hedgefonds-Zertifikaten | 70 | 60 |
Gesamt | 158.703 | 159.134 |
Auf Stille Beteiligungen wurden im Geschäftsjahr Abschreibungen in Höhe von 2.490 Tsd. Euro vorgenommen, die durch Bonitätsverschlechterung der Emittenten verursacht wurden. Zudem wurden Zuschreibungen auf Stille Beteiligungen in Höhe von 8.548 Tsd. Euro vorgenommen.
In den übrigen Ausleihungen wird ein Zeitwert in Höhe von 1.950 Tsd. Euro für einen bedingten zusätzlichen Kaufpreis ausgewiesen. Dieser Kaufpreis wurde zzgl. im Rahmen der Abwicklung der HETA Asset Resolution AG beim Umtausch von Schuldtiteln in Nullkuponanleihen beschlossen. Die Zahlung des bedingten Kaufpreises ist abhängig vom Liquidationsergebnis und erfolgt nach rechtskräftiger Beendigung der Abwicklung der HETA Asset Resolution AG.
B. Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Inhabern von Lebensversicherungspolicen
Anzahl der Anteileinheiten am 31. Dezember 2019 Anlagestock | Anteile | Bilanzwert € |
Amundi MSCI EM UCITS ETF | 33.909,62 | 151.298 |
AriDeka Fonds | 3.167,35 | 231.438 |
BGF-Japan Small & MidCap Opp. A2 | 2.273,96 | 146.988 |
BGF-US Basic Value Fund A2 | 4.015,17 | 338.118 |
BGF-World Gold N.A2 EUR | 25.588,77 | 766.384 |
BGF-World Mining Fund A2 EUR | 73.954,35 | 2.677.147 |
DEKA BK FFM 0% 2013/01.12.2025 | 9.025.664,65 | 9.992.313 |
DEKA DAX UCITS ETF | 30.016,09 | 3.606.874 |
Deka Div.Strategie CF | 33.220,96 | 5.599.725 |
Deka EURO STOXX 50(r) UCITIS ETF | 42.585,12 | 1.601.954 |
Deka Struktur: 2 Chance | 572.471,66 | 26.196.303 |
Deka Struktur: 2 ChancePlus | 570.338,52 | 30.399.043 |
Deka Struktur: 2 ErtragPlus | 53.463,92 | 2.344.928 |
Deka Struktur: 2 Wachstum | 253.369,28 | 10.119.569 |
Deka-BasisAnlage A100 | 108,92 | 19.737 |
Deka-BasisAnlage A20 | 1.325,29 | 139.513 |
Deka-BasisAnlage A40 | 1.567,09 | 172.568 |
Deka-BasisAnlage A60 | 3.506,78 | 414.782 |
Deka-Convergence Aktien | 8.919,31 | 1.722.140 |
Deka-Convergence Renten CF | 2.039,16 | 91.476 |
Deka-Corporate Bond Euro CF | 794,37 | 45.756 |
Deka-Digitale Kommunikation TF | 145,49 | 12.281 |
Deka-Euroland Balance CF | 20.523,40 | 1.188.921 |
Deka-Europa Bond TF | 57.166,93 | 2.452.461 |
Deka-Europa Nebenwerte | 4.453,33 | 382.809 |
Deka-Europa Select | 7.756,10 | 562.860 |
Deka-EuropaBond CF | 17,09 | 2.012 |
Deka-Immobilien Europa | 109.688,64 | 5.220.082 |
Deka-Nachhaltigkeit Aktien CF(A) | 1.213,43 | 229.618 |
Deka-Nachhaltigkeit Balance CF (A) | 787,39 | 90.234 |
Deka-Nachhaltigkeit Renten CF (A) | 5.751,58 | 762.256 |
Deka-Renten: Euro 1-3 CF Kl. A | 33,46 | 36.009 |
Deka-Technologie CF | 6.807,90 | 308.330 |
Deka-UmweltInvest CF | 2.850,41 | 427.361 |
Deka-VarioInvest | 208,54 | 13.557 |
Deka-ZielGarant 2018-2021 | 15.841,34 | 1.665.875 |
Deka-ZielGarant 2022-2025 | 24.034,57 | 2.648.850 |
Deka-ZielGarant 2026-2029 | 30.669,25 | 3.462.558 |
Deka-ZielGarant 2030-2033 | 15.553,37 | 1.707.916 |
Deka-ZielGarant 2034-2037 | 9.454,91 | 1.038.433 |
Deka-ZielGarant 2038-2041 | 6.437,72 | 704.094 |
Deka-ZielGarant 2042-2045 | 4.297,64 | 479.445 |
Deka-ZielGarant 2046-2049 | 3.642,09 | 434.210 |
Deka-ZielGarant 2050-2053 | 3.427,58 | 377.034 |
DekaFonds | 64.919,70 | 7.372.281 |
DekaLux-Geldmarkt: Euro | 323.723,05 | 15.386.880 |
DekaLux-Japan | 63,27 | 47.219 |
DekaLux-USA TF | 320,18 | 44.364 |
DekaLuxTeam – Emerging Markets | 3.597,00 | 537.355 |
DekaRent-international | 6.138,63 | 124.062 |
DekaSpezial | 3.763,96 | 1.501.369 |
DekaStruktur: 3 Chance | 241.192,77 | 13.928.883 |
DekaStruktur: 3 ChancePlus | 129.041,87 | 9.769.760 |
DekaStruktur: 3 ErtragPlus | 97.303,65 | 4.429.262 |
DekaStruktur: 3 Wachstum | 258.763,51 | 11.608.131 |
DekaStruktur: 4 Chance | 101.482,56 | 7.826.335 |
DekaStruktur: 4 ChancePlus | 105.721,95 | 12.244.716 |
DekaStruktur: 4 Ertrag | 12.339,79 | 547.887 |
DekaStruktur: 4 ErtragPlus | 27.174,44 | 1.277.199 |
DekaStruktur: 4 Wachstum | 81.534,33 | 4.150.097 |
DekaStruktur: V Chance | 126.158,33 | 13.819.383 |
DekaStruktur: V ChancePlus | 32.174,57 | 5.035.320 |
DekaStruktur: V Ertrag | 16.179,50 | 1.497.089 |
DekaStruktur: V ErtragPlus | 16.356,06 | 1.558.896 |
DekaStruktur: V Wachstum | 70.922,73 | 6.902.910 |
Dekatresor | 4.875,82 | 423.855 |
FF – Sustainable Eurozone Equity Fd | 132.602,84 | 2.478.347 |
Fidelity America Fd. Cl. A | 2.166,76 | 21.477 |
Fidelity Asia Focus Fd. | 118.429,82 | 1.081.975 |
Fidelity Em.Europe, Mid.A-Acc.EUR | 544,29 | 10.728 |
Fidelity Emerging Markets Fund A EUR | 512,34 | 8.136 |
Fidelity Euro Corp Bd A Acc. EUR | 39.470,29 | 1.304.888 |
Fidelity Europ. Div. A-Acc.EUR | 1.248,91 | 23.242 |
Fidelity Europ. Smaller Comp. Fd | 6.012,45 | 358.944 |
Fidelity European Growth A Fd. | 483.548,02 | 8.138.113 |
Fidelity European Multi Asset Income | 37.739,01 | 703.078 |
Fidelity Fds-Gl M.Ass.Tac.Def. | 143.324,70 | 2.085.374 |
Fidelity Japan Fd. Cl. A | 55.252,59 | 98.184 |
Fidelity SMART Global Defensive Fd (Fid.Fund SICAV | 289.844,78 | 3.805.662 |
Flossbach von Storch – Multi Asset – Balanced R | 4.308,79 | 711.467 |
Fr.Temp.Int.-Latin Am. Fd. A EUR | 604,76 | 33.159 |
Fr.Temp.Int.-T.Money Mkt. A (acc) | 4.088,65 | 4.041.790 |
Frankl. Mutual Beacon Fund | 1.062,37 | 85.139 |
Franklin Global Fundamental Strategies Fund | 361.841,32 | 4.703.937 |
Global Opportunities Funds | 773,12 | 47.609 |
Goldman Sachs Asia Equity Portfolio E (EUR) | 66.780,85 | 2.012.775 |
Goldman Sachs Funds SICAV – N11 Equity Portfolio | 10.875,12 | 116.364 |
IFM Aktienfonds Select | 44.400,58 | 4.879.179 |
Indexorientierte Kapitalanlage | 2.998.614,60 | 356.385.345 |
Investmentkonzept | 387.036,18 | 22.754.128 |
JPM – Europe Strategic Value Fund A (dist.) EUR | 346.439,43 | 5.563.817 |
JPM Emerging Markets Equity Fund | 8.168,46 | 181.585 |
Keppler-Emerging Markets-INVEST | 348,49 | 13.685 |
Keppler-Global Value-INVEST | 5.959,27 | 215.368 |
Liga-Pax-Aktien-Union | 3.028,13 | 123.275 |
Lingohr-Europa-Systematic-Invest | 12.627,87 | 910.091 |
Lingohr-Systematic-Invest | 1.882,07 | 227.505 |
Lyxor MSCI World UCITS ETF | 16.839,74 | 3.496.330 |
Lyxor New Energy UCITS ETF | 11.439,64 | 324.196 |
Multizins-INVEST | 11.010,46 | 351.784 |
Natixis Zertifikat GENO 12/2020 | 9.741.145,54 | 13.456.418 |
ROK Chance | 1.624.307,58 | 128.291.809 |
ROK Klassik | 15.552.576,51 | 124.725.443 |
ROK Plus | 80.327.433,29 | 522.288.971 |
RenditDeka | 12.552,11 | 310.665 |
S-BayRent Deka | 15.110,38 | 804.023 |
Sicherheitsoptimierte Kapitalanlage | 11.870,51 | 580.349 |
StarCapital-Corporate Bond-INVEST | 2.142,45 | 67.102 |
Swisscanto Equity Fund Sustainable | 16.934,01 | 3.036.099 |
TempI. Emerging Markets F. | 609,49 | 12.933 |
Templ. Eastern Europe Fund | 33.123,71 | 907.258 |
Templ. Emerging Markets Bond Fd | 21.226,93 | 227.340 |
Templ. Global Total Ret. F. | 2.047,66 | 35.916 |
Templeton Asian Growth F.Eur | 300,07 | 10.262 |
Templeton Euro High Yield Fund | 64.760,94 | 396.337 |
Templeton Global Bond A (acc) EUR | 332.173,75 | 8.895.613 |
Templeton Growth (Euro) Fund | 3.130.274,08 | 56.251.025 |
UniStrategie Ausgewogen | 31.114,56 | 2.051.383 |
UniStrategie Konservativ | 27.876,93 | 1.977.311 |
UniStrategie: Dynamisch | 62.377,68 | 3.530.577 |
Xtrackers Euro Stoxx 50 UCITS ETF | 10.840,06 | 599.790 |
Zertifikat Bayern LB 01/2025 | 36.131.884,07 | 46.404.179 |
Zertifikat Bayern LB 02/2024 | 40.846.718,15 | 55.469.843 |
Zertifikat Bayern LB 11/2024 | 47.773.434,11 | 65.497.378 |
Zertifikat BayernLB 02/2022 | 65.309.774,99 | 89.663.790 |
Zertifikat BayernLB 06/2022 | 29.462.432,09 | 40.575.661 |
Zertifikat BayernLB 07/2021 | 28.654.088,10 | 39.571.296 |
Zertifikat BayernLB 12/2020 | 49.959.649,03 | 69.014.259 |
Gesamt | 1.942.968.219 |
D. II. Andere Vermögensgegenstände
In den Anderen Vermögensgegenständen sind vorausgezahlte Versicherungsleistungen in Höhe von 101.382 (148.272.347) Euro enthalten.
Passiva
A. I. Eingefordertes Kapital
Das Gezeichnete Kapital beträgt 102.280.000 Euro. Es ist eingeteilt in 4.000.000 auf den Namen lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Wert von je 25,57 Euro. Diese können nur mit Zustimmung der Gesellschaft übertragen werden und auf diese ist ein Betrag in Höhe von 25.586.218 Euro einbezahlt.
Der Mehrheitsaktionär, die Versicherungskammer Bayern Versicherungsanstalt des öffentlichen Rechts, München, hat das Bestehen einer Beteiligung an der Gesellschaft gemäß § 20 Abs. 1 bzw. 4 AktG mitgeteilt.
A. III. Gewinnrücklagen
Stand Anfang Geschäftsjahr € |
Einstellung aus dem Vorjahresbilanzgewinn € |
Einstellung aus dem Jahresüberschuss € |
Entnahmen € |
Stand Ende Geschäftsjahr € |
|
andere Gewinnrücklagen | 285.328.587 | 0 | 0 | -55.000.000 | 230.328.587 |
Gewinnrücklagen | 285.328.587 | 0 | 0 | -55.000.000 | 230.328.587 |
Im Rahmen des Ergebnisabführungsvertrages mit der Versicherungskammer Bayern Versicherungsanstalt des öffentlichen Rechts sowie dem Genossenschaftsverband Bayern e. V. wurde die Bayern-Versicherung Lebensversicherung aufgefordert, die im Geschäftsjahr 2017 gebildete Gewinnrücklage in Höhe von 55,0 Mio. Euro aufzulösen.
B. Nachrangige Verbindlichkeiten
Bei den nachrangigen Verbindlichkeiten in Höhe von 300.000.000 Euro handelt es sich um drei konzerninterne Namensschuldverschreibungen gegenüber der Versicherungskammer Bayern Versicherungsanstalt des öffentlichen Rechts. (200.000.000 Euro), der Bayerischer Versicherungsverband VersicherungsAG (50.000.000 Euro) und der Versicherungskammer Bayern Konzern-Rückversicherung AG (50.000.000 Euro) mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren.
C. IV. Rückstellung für erfolgsabhängige und erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattung
€ | |
Stand: Anfang Geschäftsjahr | 1.279.573.429 |
Zuführungen | 128.990.778 |
Entnahmen | 176.514.310 |
Stand: Ende Geschäftsjahr | 1.232.049.897 |
Davon entfallen gemäß § 28 Abs. 8 RechVersV auf | € |
a) bereits festgelegte, aber noch nicht zugeteilte laufende Überschussanteile | 90.814.662 |
b) bereits festgelegte, aber noch nicht zugeteilte Schlussüberschussanteile | 32.650.194 |
c) bereits festgelegte, aber noch nicht zugeteilte Beträge für die Mindestbeteiligung an Bewertungsreserven | 22.353.942 |
d) bereits festgelegte, aber noch nicht zugeteilte Beträge zur Beteiligung an Bewertungsreserven, jedoch ohne Beträge nach Buchstabe c) | 3.298.986 |
e) den Teil des Schlussüberschussanteilfonds, der für die Finanzierung von Schlussüberschussanteilen zurückgestellt wird, jedoch ohne Beträge nach Buchstabe b) | 303.282.638 |
f) den Teil des Schlussüberschussanteilfonds, der für die Finanzierung der Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven zurückgestellt wird, jedoch ohne Beträge nach Buchstabe c) | 215.149.343 |
g) den ungebundenen Teil | 564.500.132 |
Die RfB umfasst die für die Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer angesammelten Beträge. Bei der Entnahme handelt es sich um die Überschussanteile für die Versicherungsnehmer, von denen im Geschäftsjahr 124.587.510 Euro ausgezahlt oder verrechnet und 51.926.800 Euro zur verzinslichen Ansammlung bzw. als Bonus gutgeschrieben wurden.
Der Überschussverteilungsplan mit den einzelnen Überschussanteilsätzen ist auf den Seiten 65-125 angegeben.
E. I. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen
Geschäftsjahr € |
Vorjahr € |
|
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen | 70.708.353 | 58.911.268 |
Gesamt | 70.708.353 | 58.911.268 |
Die Anschaffungskosten der mit den Pensionsrückstellungen zu verrechnenden Vermögensgegenstände entsprachen dem Zeitwert und beliefen sich auf 1.797.921 Euro. Der Zeitwert umfasste bei Rückdeckungsversicherungen das Deckungskapital des Versicherungsvertrags zuzüglich unwiderruflich zugeteilter Überschussanteile. Die entsprechenden Vermögensgegenstände wurden mit dem Erfüllungsbetrag für die Pensionsrückstellungen in Höhe von 72.506.274 Euro verrechnet.
Aus der Abzinsung der Rückstellungen für Pensionen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre (2,71 Prozent) ergibt sich im Vergleich zur Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre (1,97 Prozent) ein Unterschiedsbetrag in Höhe von 13.109.279 Euro. Dieser Unterschiedsbetrag ist für die Ausschüttung gesperrt. Diese Ausschüttungssperre führt nicht zu einer Abführungssperre, wenn ein Ergebnisabführungsvertrag vorliegt.
E. III. Sonstige Rückstellungen
Geschäftsjahr € |
Vorjahr € |
|
Provisionszahlungen | 21.402.997 | 18.507.872 |
Drohende Verluste | 6.503.582 | 751.384 |
Ausstehende Rechnungen | 4.583.937 | 2.456.934 |
Jubiläumszuwendungen | 1.313.701 | 1.290.203 |
Archivierung | 870.300 | 1.180.331 |
Altersteilzeit | 692.945 | 423.651 |
Sonstige | 4.946.144 | 4.819.555 |
Gesamt | 40.313.605 | 29.429.929 |
Die Anschaffungskosten der mit den Altersteilzeitrückstellungen zu verrechnenden Vermögensgegenstände beliefen sich auf 696.025 Euro und entsprachen dem Zeitwert. Die entsprechenden Vermögensgegenstände wurden mit dem Erfüllungsbetrag für die Altersteilzeitverpflichtungen in Höhe von 1.388.970 Euro verrechnet. Im Zuge der Verrechnung wurden Erträge in Höhe von 7.060 Euro mit Aufwendungen in Höhe von 10.544 Euro verrechnet.
G. Andere Verbindlichkeiten
Von den Verbindlichkeiten aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft gegenüber Versicherungsnehmern waren 344.075.015 Euro Teil der verzinslichen Ansammlung. Davon hatten 100.272.995 Euro eine Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren. Des Weiteren waren in den Sonstigen Verbindlichkeiten 1.284.892 Euro enthalten, die mit einer Grundschuld pfandrechtlich gesichert sind. Von diesen pfandrechtlich gesicherten Verbindlichkeiten hatten 1.210.665 Euro eine Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren.
Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen
Auf Kapitalanlagen mit einem Nennwert von 541.901 Tsd. Euro bestanden nicht eingeforderte Einzahlungsverpflichtungen in Höhe von 358.706 Tsd. Euro.
Es bestanden sonstige finanzielle Verpflichtungen aus zugesagten Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldforderungen, die zum Bilanzstichtag noch nicht ausgezahlt worden waren, in Höhe von 328.476 Tsd. Euro.
Die Bayern-Versicherung Lebensversicherung ist gemäß § 221 ff. VAG Mitglied des Sicherungsfonds für Lebensversicherer. Dieser erhebt jährlich Beiträge bis maximal 0,2 Promille der Summe der versicherungstechnischen Nettorückstellungen, bis ein Sicherungsvermögen von 1 Promille der Summe der versicherungstechnischen Nettorückstellungen aufgebaut ist.
Das Vermögen des Sicherungsfonds hat den vom Gesetzgeber vorgegebenen Umfang mittlerweile erreicht. Nach den Regelungen der Verordnung über die Finanzierung des Sicherungsfonds für die Lebensversicherer erfolgt jedoch weiterhin jedes Jahr eine Beitragserhebung, um die aktuelle Höhe des Sicherungsvermögens zu beziffern und die daraus resultierende Soll-Beteiligung der Mitglieder festzustellen. Für die Bayern-Versicherung Lebensversicherung können daraus zukünftig Verpflichtungen entstehen.
Der Sicherungsfonds kann darüber hinaus Sonderbeiträge in Höhe von weiteren 1 Promille der Summe der versicherungstechnischen Nettorückstellungen erheben, dies entspricht einer Verpflichtung von 22.092.460 Euro.
Die Gesellschaft hat sich zudem verpflichtet, dem Sicherungsfonds oder alternativ der Protektor Lebensversicherungs-AG finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen, sofern die Mittel des Sicherungsfonds bei einem Sanierungsfall nicht ausreichen. Diese Verpflichtung beträgt 1 Prozent der Summe der versicherungstechnischen Nettorückstellungen unter Anrechnung der zu diesem Zeitpunkt bereits an den Sicherungsfonds geleisteten Jahres- und Sonderbeiträge. Unter Berücksichtigung der bisher gezahlten Beiträge lag die Gesamtverpflichtung zum Bilanzstichtag bei 199.569.608 Euro.
Die Bayern-Versicherung Lebensversicherung ist Gründungsmitglied der Versorgungsausgleichskasse Pensionskasse VVaG. Die Gründungsmitglieder sind satzungsgemäß verpflichtet, auf Anforderung des VVaG zusätzliche Gründungsstockmittel zum Zweck der Erfüllung der Solvabilitätsvorschriften zur Verfügung zu stellen.
Derzeit ist kein Sachverhalt bekannt, der eine Inanspruchnahme einer Haftungszusage erwarten lässt.
Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen beliefen sich insgesamt auf 1.262.519 Euro, davon 903.636 Euro gegenüber verbundenen Unternehmen. Sie bestanden aus Miet- und Leasingverpflichtungen.
Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
I. 1. a) Gebuchte Bruttobeiträge
Geschäftsjahr € |
Vorjahr € |
|
Versicherungsarten | ||
Einzelversicherungen | 2.343.685.286 | 2.290.051.915 |
Kollektivversicherungen | 509.703.613 | 447.450.568 |
Selbst abgeschlossenes Versicherungsgeschäft | 2.853.388.899 | 2.737.502.483 |
Zahlungsweise | ||
Laufende Beiträge | 1.339.580.402 | 1.338.445.165 |
Einmalbeiträge | 1.513.808.497 | 1.399.057.318 |
Selbst abgeschlossenes Versicherungsgeschäft | 2.853.388.899 | 2.737.502.483 |
Vertragsarten | ||
Verträge ohne Gewinnbeteiligung | 90.270.039 | 74.731.749 |
Verträge mit Gewinnbeteiligung | 1.597.526.078 | 1.756.327.580 |
Verträge, bei denen das Anlagerisiko von den Versicherungsnehmern getragen wird | 1.165.592.782 | 906.443.154 |
Selbst abgeschlossenes Versicherungsgeschäft | 2.853.388.899 | 2.737.502.483 |
Rückversicherungssaldo
Anteil der Rückversicherer an | Geschäftsjahr € |
Vorjahr € |
den verdienten Beiträgen | -76.908.773 | -68.023.380 |
den Bruttoaufwendungen für Versicherungsfälle | 14.537.839 | 11.914.933 |
den Bruttoaufwendungen für den Versicherungsbetrieb | 49.646.750 | 43.684.689 |
der Veränderung der Deckungsrückstellung | 6.808.313 | 7.188.708 |
Selbst abgeschlossenes Versicherungsgeschäft | -5.915.871 | -5.235.050 |
II. 2. Sonstige Aufwendungen
In diesem Posten sind Aufwendungen aus der Aufzinsung der Sonstigen Rückstellungen in Höhe von 39.917 Euro enthalten.
Sonstige Angaben
Anzahl der Mitarbeiter
Bei der Bayern-Versicherung Lebensversicherung waren im Jahr 2019 durchschnittlich 640 Mitarbeiter beschäftigt.
Mitarbeiter | Geschäftsjahr | Vorjahr |
Innendienst-Vollzeitmitarbeiter | 211 | 211 |
Innendienst-Teilzeitmitarbeiter | 88 | 92 |
Angestellte Außendienstmitarbeiter | 125 | 124 |
Auszubildende | 216 | 221 |
Gesamt | 640 | 648 |
Provisionen und sonstige Bezüge der Versicherungsvertreter, Personalaufwendungen
Geschäftsjahr Tsd. € |
Vorjahr Tsd. € |
|
1. Provisionen jeglicher Art der Versicherungsvertreter i. S. d. § 92 HGB für das selbst abgeschlossene Versicherungsgeschäft | -136.717 | -115.229 |
2. Sonstige Bezüge der Versicherungsvertreter i. S. d. § 92 HGB | -2.581 | -2.506 |
3. Löhne und Gehälter | -35.113 | -33.791 |
4. Soziale Abgaben und Aufwendungen für Unterstützung | -5.573 | -5.374 |
5. Aufwendungen für Altersversorgung | -12.829 | -15.592 |
6. Aufwendungen insgesamt | -192.813 | -172.492 |
Gesamthonorar Abschlussprüfer
Geschäftsjahr € |
Vorjahr € |
|
Abschlussprüfungsleistungen | -299.291 | -309.098 |
Andere Bestätigungsleistungen | -1.000 | -1.000 |
Steuerberatungsleistungen | -8.925 | 0 |
Gesamt | -309.216 | -310.098 |
Die Abschlussprüfungsleistungen umfassten die Jahresabschlussprüfung und die Prüfung der Solvabilitätsübersicht. Es wurden Andere Bestätigungsleistungen für die Beitragsmeldung an den Sicherungsfonds für die Lebensversicherer gemäß § 7 Abs. 5 SichLVFinV sowie Sonstige Leistungen für die gutachterliche Stellungnahme zu Umstrukturierung von Fonds erbracht.
Gremien
Die Mitglieder des Aufsichtsrats und des Vorstands sind im Kapitel „Gremien“ vor dem Lagebericht aufgeführt.
Die Bezüge des Vorstands lagen bei 1.544.229 Euro. Die Zahlungen an frühere Vorstandsmitglieder und deren Hinterbliebene beliefen sich im Geschäftsjahr auf 527.798 Euro. Für Pensionsverpflichtungen gegenüber früheren Vorstandsmitgliedern und deren Hinterbliebene wurden insgesamt 2.349.478 Euro zurückgestellt. Für die Mitglieder des Aufsichtsrats wurden 282.169 Euro, für Beiratsmitglieder 77.115 Euro aufgewendet.
In den Hypothekenforderungen sind Kredite an Mitglieder des Aufsichtsrats mit 153.388 Euro (Tilgungen im Geschäftsjahr: 0 Euro) mit einem Zinssatz in Höhe von 4,15 Prozent enthalten. Die Laufzeit beträgt zehn Jahre. Sie wurden zu marktüblichen Bedingungen ausgereicht.
Konzernzugehörigkeit
Die Bayern-Versicherung Lebensversicherung gehört zum Konzern Versicherungskammer. Die Versicherungskammer Bayern Versicherungsanstalt des öffentlichen Rechts, München, stellt als Mutterunternehmen den Konzernabschluss für den größten und den kleinsten Kreis von Unternehmen auf und wird die Bayern-Versicherung Lebensversicherung in den Konzernabschluss einbeziehen.
Der nach § 291 Abs. 1 HGB befreiende Konzernabschluss und Konzernlagebericht der Versicherungskammer Bayern Versicherungsanstalt des öffentlichen Rechts, München, wird im Bundesanzeiger bekannt gemacht.
Der Konzernabschluss ist außerdem am Firmensitz der Versicherungskammer Bayern Versicherungsanstalt des öffentlichen Rechts, Maximilianstraße 53, 80530 München, erhältlich und steht auf www.vkb.de zur Verfügung.
Nachtragsbericht
Wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag lagen nicht vor.
Überschussverteilung 2020
Überschussverteilung 2020
Für das Kalenderjahr 2020 wird die auf den folgenden Seiten dargestellte Überschussverteilung festgelegt. Im Kalenderjahr 2019 galten die gleichen Überschussanteilsätze, falls nicht in Klammern andere Werte angegeben wurden.
Bei wachsenden Versicherungen (W-Tarifen) werden – außer bei fondsgebundenen Lebens- und Rentenversicherungen, Rentenversicherungen mit Mindestrente (Rente Garant/Rente Plus), staatlich förderfähigen Rentenversicherungen mit Mindestrente (BasisRente Garant/RentePlus als BasisRente), Rentenversicherungen als Altersvorsorgevertrag, fondsgebundenen Rentenversicherungen als Altersvorsorgevertrag, Rentenversicherungen mit Mindestleistung (Tarif ARD) und Risikoversicherungen – die einzelnen Erhöhungen bei der Überschussbeteiligung wie selbstständige Versicherungen behandelt.
Bei Versicherungen gegen Einmalbeitrag (einschließlich Zuzahlungen) mit in den ersten Jahren reduzierter laufender Überschussbeteiligung können die Überschussanteilsätze (laufender Überschussanteil, Schlussüberschussanteil) auch unterjährig neu festgelegt werden.
Laufende Überschussbeteiligung
Die Festlegung der laufenden Überschussanteile gilt bei Zuteilung gemäß Beitragsfälligkeit für das im Kalenderjahr 2020 beginnende und bei Zuteilung zum Ende des Versicherungsjahres für das im Kalenderjahr 2020 endende Versicherungsjahr.
Eine Direktgutschrift wird nicht durchgeführt.
Die laufenden Überschussanteile setzen sich – sofern im Folgenden nicht anders beschrieben – in der Regel aus einem Risikoüberschussanteil, einem Zinsüberschussanteil und einem Kostenüberschussanteil mit jeweils unterschiedlichen Anteilsätzen und Bezugsgrößen zusammen. Die angegebenen Sätze sind dabei jeweils als Überschussanteilsätze vor Abzug von Kosten zu verstehen.
Die laufenden Überschussanteile können, abhängig vom jeweiligen Tarif, folgendermaßen verwendet werden:
Verzinsliche Ansammlung
Die laufenden Überschussanteile werden dem Überschussguthaben gutgeschrieben und verzinslich angesammelt.
Fondsgebundene Überschussbeteiligung
Die laufenden Überschussanteile werden in Anteile des InvestmentKonzepts oder des gewählten Fonds umgerechnet.
Todesfallbonus
Bei Tod der versicherten Person wird ein Todesfallbonus in der für das betreffende Versicherungsjahr deklarierten Höhe fällig und zur Erhöhung der versicherten Leistung verwendet.
Bonussumme
Die laufenden Überschussanteile werden für eine zusätzliche Versicherungssumme (Bonussumme) verwendet, die gleichzeitig mit der vertraglich vereinbarten Versicherungssumme fällig wird. Die Bonussumme ist überschussberechtigt.
Beitragsverrechnung
Der laufende Überschussanteil wird mit den Beiträgen des Folgejahres, beim Sofortgewinn mit den Beiträgen ab Versicherungsbeginn verrechnet.
Erlebensfallbonus 1
Die laufenden Überschussanteile werden als Einmalbeitrag für einen beitragsfreien Erlebensfallbonus verwendet, der bei Ablauf der Versicherung (bei Rentenversicherungen bei Beginn der Rentenzahlung oder bei Auszahlung der Kapitalabfindung) ausgezahlt oder zur Erhöhung der versicherten Leistung verwendet wird. Der Erlebensfallbonus ist überschussberechtigt.
Bonusrente
Die laufenden Überschussanteile werden für eine zusätzliche beitragsfreie Rente (Bonusrente) verwendet, die zusammen mit der vereinbarten Rente fällig wird. Die Bonusrente ist überschussberechtigt.
Überschussrente
Die laufenden Überschussanteile werden teils für eine vom Alter abhängige Überschussrente, teils für eine zusätzliche beitragsfreie Rente (Bonusrente) verwendet. Die Bonusrente wird bei der Überschussrente angerechnet. Für die Überschussrente wird ein Prozentsatz, der auf die vereinbarte Rente angewendet wird, vertragsindividuell durch eine Hochrechnung so ermittelt, dass die Überschussrente mit den aktuell für den Zinsüberschuss deklarierten Überschusssätzen finanziert werden kann und die Bonusrente diese Überschussrente spätestens beim 100. Lebensjahr erreicht oder übersteigt.
Zusätzliche Rente im Rahmen einer fondsgebundenen Rentenversicherung
Die laufenden Überschussanteile werden dem Deckungskapital zugeführt. Aus einem Teil der laufenden Überschussanteile wird eine zusätzliche Rente berechnet, die zusammen mit der vereinbarten Rente fällig wird.
Bonus im Falle der Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit
Die mit Eintritt des Leistungsfalls zuzuteilenden Überschussanteile werden zur sofortigen Erhöhung der Versicherungsleistungen (Bonus im Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsfall) verwendet.
Bonus
Die laufenden Überschussanteile werden einem mit dem Rechnungszins verzinsten Überschussguthaben zugeführt. Der Bonus ist überschussberechtigt.
1 Für die im Erlebensfallbonus angelegten Überschussanteile betragen bei den Tarifwerken 2007, 2008, 2009, 2012 und 2013 die Verwaltungskosten für jedes Jahr der Vertragsdauer 1,5 Promille der erreichten Erlebensfallsumme.
Schlussüberschussbeteiligung
Die Schlussüberschussanteile werden fällig bei Ablauf der Versicherung (bei Rentenversicherungen zu Beginn der Rentenzahlung oder bei Auszahlung der Kapitalabfindung, bei fondsgebundenen Pflegerentenversicherungen zu Beginn einer Pflegerentenzahlung oder bei Höherstufung in einen höheren Pflegegrad). Bei Vertragsbeendigung durch Tod oder Kündigung wird ein nach versicherungsmathematischen Grundsätzen reduzierter Schlussüberschussanteil fällig.
Die Schlussüberschussanteilsätze werden jeweils nur für Fälligkeiten im Kalenderjahr 2020 verbindlich festgelegt. Die auf den folgenden Seiten angegebenen Schlussüberschussanteilsätze gelten – sofern im Folgenden nicht anders beschrieben – nur für das überschussberechtigte Versicherungsjahr, das im Jahr 2020 endet. Die Schlussüberschussanteilsätze für Versicherungsjahre, die vor dem Jahr 2020 endeten, ergeben sich aus den Geschäftsberichten der jeweiligen Jahre. Wenn Schlussüberschussanteilsätze für bereits abgelaufene Jahre neu festgelegt werden, ändern sich dadurch die bis einschließlich des Jahres 2019 rechnerisch vorläufig zugeordneten Schlussüberschussanteile. Wurde bis einschließlich 2019 eine rechnerisch vorläufig zugeordnete Mindestbeteiligung festgelegt, so wird diese mit den ebenfalls rechnerisch vorläufig zugeordneten Schlussüberschussanteilen zusammengelegt. Von diesem Gesamtbetrag entfallen 40 Prozent auf die Schlussüberschussbeteiligung.
Ob und in welchem Umfang Schlussüberschussanteile für spätere Fälligkeiten festgelegt werden, wird in den Geschäftsberichten der jeweiligen Jahre veröffentlicht. Hierbei können die Schlussüberschussanteilsätze auch für bereits abgelaufene Jahre jeweils neu festgelegt werden. Die endgültige Höhe der Schlussüberschussanteile steht daher erst nach der Festlegung für das Jahr der Vertragsbeendigung oder des Rentenübergangs fest.
Eine Schlussüberschussbeteiligung ist für Verträge gegen Einmalbeitrag, für Verträge in der beitragsfreien Zeit und für Zuzahlungen derzeit nur dann vorgesehen, wenn sie bei der Aufstellung der Überschussanteilsätze explizit aufgeführt ist. Rentenversicherungen mit sofort beginnender Rentenzahlung erhalten keine Schlussüberschussbeteiligung.
Schlussüberschussanteile ab Tarifwerk 2011
Bezugsgröße für den Schlussüberschussanteil ist – sofern auf den folgenden Seiten nicht anders beschrieben – die Bemessungsgröße für den Zinsüberschussanteil. Die Schlussüberschussanteile werden mit Ausnahme von Berufsunfähigkeitsversicherungen mit einem Zinssatz in Höhe von 2,10 (2,45) Prozent p. a. verzinst. Dieser Zinssatz gilt nur für das überschussberechtigte Versicherungsjahr, das im Jahr 2020 endet. Die Zinssätze für Versicherungsjahre, die vor dem Jahr 2020 endeten, ergeben sich aus den Geschäftsberichten der jeweiligen Jahre. Bei zukünftigen Festlegungen können diese Sätze auch für bereits abgelaufene Jahre jeweils neu deklariert werden. Weitere Einzelheiten enthalten die Versicherungsbedingungen.
Schlussüberschussanteile der Tarifwerke 2009 und älter
Bei Vertragsbeendigung durch Kündigung erfolgt eine Schlussüberschussbeteiligung nur dann, wenn ein Drittel der Versicherungsdauer (bei Rentenversicherungen ein Drittel der Zeit bis zum vereinbarten Rentenbeginn), bei Vereinbarung einer Abrufphase ein Drittel der Zeit bis zu deren Beginn, oder das zehnte Versicherungsjahr abgelaufen ist.
Bezugsgrößen für den Schlussüberschussanteil sind – sofern auf den folgenden Seiten nicht anders beschrieben – bei Versicherungen mit laufender Beitragszahlung
― |
die beitragspflichtige Anfangstodesfallsumme bei Kapitalversicherungen, beim Tarif 4Lk die beitragspflichtige Erlebensfallsumme; |
― |
die vereinbarte beitragspflichtige Kapitalabfindung zum vereinbarten Rentenbeginn bei Rentenversicherungen; |
― |
das beitragspflichtige Deckungskapital zum vereinbarten Rentenbeginn bei staatlich förderfähigen Rentenversicherungen (BasisRente) und bei Rentenversicherungen als Altersvorsorgevertrag; |
― |
der bei jährlicher Zahlungsweise zu entrichtende Jahresbeitrag, ohne Stückkosten und gegebenenfalls ohne Risiko- und sonstige Zuschläge, bei Berufsunfähigkeitsversicherungen in der Anwartschaft; |
― |
der bei jährlicher Zahlungsweise zu entrichtende Jahresbeitrag, ohne Stückkosten und gegebenenfalls ohne Risiko- und sonstige Zuschläge, bei Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen in der Anwartschaft sowie die ab Versicherungsbeginn bis zum Zuteilungszeitpunkt vollständig beitragspflichtig zurückgelegten Versicherungsjahre. Bei Tarifen mit vereinbarter Abrufphase gelten die angegebenen Bezugsgrößen zu Beginn der Abrufphase sowie die bis dahin vollständig beitragspflichtig zurückgelegten Versicherungsjahre. Während einer vereinbarten Abrufphase werden weitere Schlussüberschussanteile nur gewährt, sofern und solange in dieser Zeit Beiträge gezahlt werden; es gelten die angegebenen Bezugsgrößen am Ende des jeweiligen Jahres der Abrufphase. |
Bezugsgrößen für den Schlussüberschussanteil sind – sofern auf den folgenden Seiten nicht anders beschrieben – bei Versicherungen gegen Einmalbeitrag
― |
die Anfangstodesfallsumme bei Kapitalversicherungen; |
― |
die vereinbarte Kapitalabfindung zum vereinbarten Rentenbeginn bei Rentenversicherungen; |
― |
das Deckungskapital zum vereinbarten Rentenbeginn bei staatlich förderfähigen Rentenversicherungen (BasisRente) sowie die ab Versicherungsbeginn bis zum Zuteilungszeitpunkt vollständig zurückgelegten Versicherungsjahre. Bei Tarifen mit vereinbarter Abrufphase gelten die angegebenen Bezugsgrößen zu Beginn der Abrufphase sowie die bis dahin vollständig zurückgelegten Versicherungsjahre. Während einer vereinbarten Abrufphase werden keine Schlussüberschussanteile gewährt. |
Bewertungsreserven und Mindestbeteiligung
1 Beteiligung an den Bewertungsreserven
Soweit einem Versicherungsvertrag 1 nach § 153 VVG eine Beteiligung an den Bewertungsreserven zusteht, wird das Verfahren zur Zuteilung der Bewertungsreserven verbindlich für das Jahr 2020 festgelegt.
1.1 Zuordnung der Bewertungsreserven
Die Bewertungsreserven werden dem Versicherungsvertrag nach einem verursachungsorientierten Verfahren jährlich zum Bilanzstichtag rechnerisch (§ 153 Abs. 3 VVG) zugeordnet.
Dazu wird der Wert der Summe aus dem konventionellen Deckungskapital, soweit es positiv ist, und aus den bereits zugeteilten nicht fondsgebundenen Überschussguthaben des Vertrags am Bilanzstichtag zuzüglich der entsprechenden Werte zu den vorangegangenen Bilanzstichtagen bestimmt. Bei Renten- und Kapitalversicherungen werden zusätzlich die Beitragsüberträge berücksichtigt. Dieser für den Vertrag ermittelte Wert wird zu dem entsprechenden Wert aller berechtigten Verträge ins Verhältnis gesetzt (Verteilungsschlüssel). Während des Rentenbezugs werden bei der Ermittlung des Verteilungsschlüssels nur die Deckungskapitalien seit Rentenbeginn berücksichtigt, wobei dieser Verteilungsschlüssel noch mit dem Quotienten aus der aktuellen garantierten Rente (bei Fälligkeit einer Todesfallleistung im Rentenbezug aus dem Barwert der Todesfallleistung) und der Deckungsrückstellung des vorangegangenen Bilanzstichtags multipliziert wird.
Der so zum Bilanzstichtag ermittelte Verteilungsschlüssel gibt den individuellen Anteil der Bewertungsreserven des Vertrags im Verhältnis zur Gesamtheit aller berechtigten Verträge wieder und gilt jeweils für einen Zeitraum von zwölf Monaten. Der Zeitraum beginnt am 1. Januar des Folgejahres nach 12 Uhr mittags und endet am 1. Januar des nachfolgenden Jahres um 12 Uhr mittags. Welcher Verteilungsschlüssel gilt, hängt vom Zeitpunkt des Beginns der Rentenzahlung, der Auszahlung der Kapitalabfindung, des Wirksamwerdens der Kündigung, des Todesfalls oder des Berufsunfähigkeit/Erwerbsunfähigkeits-Leistungsfalls ab.
1.2 Zuteilung der Bewertungsreserven
Kapital-, Risiko-, Risiko-Zusatz- und Restkreditversicherungen
Bewertungsreserven werden bei Ablauf der (Zusatz-)Versicherung oder bei Beendigung der (Zusatz-)Versicherung vor Ablauf durch Tod der versicherten Person oder Kündigung (Zuteilungszeitpunkte) zugeteilt.
Rentenversicherungen
Bewertungsreserven werden bei Beginn der Rentenzahlung oder Auszahlung der Kapitalabfindung sowie bei Beendigung des Vertrags vor Beginn der Rentenzahlung durch Tod oder Kündigung (Zuteilungszeitpunkte) zugeteilt.
Nach Beginn der Rentenzahlung erfolgt die Zuteilung zum Ende des Versicherungsjahres, wenn die versicherte Person diesen Zuteilungszeitpunkt erlebt, erstmals am Ende des ersten Rentenbezugsjahres. Darüber hinaus erfolgt eine Zuteilung bei Beendigung des Vertrags, sofern dann eine Versicherungsleistung fällig wird.
Selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherungen und Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen sowie selbstständige Erwerbsunfähigkeitsversicherungen und Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherungen Bewertungsreserven werden bei Eintritt des Leistungsfalls und im leistungsfreien Zustand bei Ablauf und bei Beendigung der (Zusatz-)Versicherung durch Tod oder Kündigung (Zuteilungszeitpunkte) zugeteilt.
Nach Eintritt des Leistungsfalls erfolgt die Zuteilung zum Ende des Versicherungsjahres, wenn die versicherte Person diesen Zuteilungszeitpunkt erlebt, erstmals am Ende des ersten Rentenbezugsjahres.
Fondsgebundene Pflegerentenversicherungen
Bewertungsreserven werden für den anwartschaftlichen Teil bei Eintritt des Leistungsfalls und bei Höherstufung in einen höheren Pflegegrad sowie, solange ein anwartschaftlicher Teil besteht, bei Beendigung der Versicherung durch Tod oder Kündigung (Zuteilungszeitpunkte) zugeteilt.
Nach Eintritt des Leistungsfalls erfolgt die Zuteilung für den leistungspflichtigen Teil zum Ende des Versicherungsjahres, wenn die versicherte Person diesen Zuteilungszeitpunkt erlebt, erstmals am Ende des ersten Rentenbezugsjahres.
Zuteilung der Bewertungsreserven
Für die Zuteilung wird der Betrag der maßgebenden Bewertungsreserven für den Zuteilungszeitpunkt gemäß den untenstehenden Regelungen ermittelt. Dieser wird gemäß dem ermittelten Verteilungsschlüssel zur Hälfte dem Vertrag zugeteilt und zur Erhöhung der Versicherungsleistungen oder des Rückkaufswerts verwendet. Die Wertermittlung der maßgebenden Bewertungsreserven wird monatlich jeweils zum ersten auf den Monatsersten folgenden Werktag durchgeführt.
Ablauf der Versicherung (bei Rentenversicherungen Beendigung der Aufschubzeit)
Bei Ablauf der Versicherung oder bei Beendigung der Aufschubzeit bei Rentenversicherungen wird der Betrag der Bewertungsreserven für den Monat vor Ablauf der (Zusatz-)Versicherung bzw. vor Beendigung der Aufschubzeit ermittelt.
Rentenbezug (Rentenversicherungen, selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherungen und Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen, selbstständige Erwerbsunfähigkeitsversicherungen und Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherungen, fondsgebundene Pflegerentenversicherungen):
Während des Rentenbezugs wird der Betrag der Bewertungsreserven jeweils für den Monat vor dem Jahrestag der Versicherung ermittelt.
Tod der versicherten Person, Eintritt des Leistungsfalls bei Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherungen sowie Eintritt des Leistungsfalls sowie Höherstufung in einen höheren Pflegegrad bei fondsgebundenen Pflegerentenversicherungen.
Erfolgt die Meldung über den Tod der versicherten Person oder den Leistungsfall bei Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit sowie Pflegebedürftigkeit bis zum 15. eines Monats, wird der Betrag der Bewertungsreserven für den Monat vor der Meldung ermittelt. Erfolgt die Meldung nach dem 15. des Monats, wird der Betrag der Bewertungsreserven für den Monat der Meldung ermittelt.
Kündigung
Geht eine Kündigung bis zum 27. des Monats vor dem Wirksamwerden der Kündigung zu, wird der Betrag der Bewertungsreserven für den Monat vor dem Wirksamwerden der Kündigung ermittelt. Geht die Kündigung nach dem 27. des betreffenden Monats ein, wird der Betrag der Bewertungsreserven für den Monat des Wirksamwerdens der Kündigung ermittelt.
Der rechnerische Betrag der Bewertungsreserven kann sich vor dem Zuteilungszeitpunkt der Höhe nach jederzeit ändern, starken Schwankungen unterliegen oder sogar ganz entfallen. Nur der zum Zuteilungszeitpunkt ermittelte Betrag der Bewertungsreserven ist maßgeblich für die dem Vertrag tatsächlich zustehende Beteiligung an den Bewertungsreserven.
2 Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven
Die Höhe der maßgebenden Bewertungsreserven kann im Zeitablauf großen Schwankungen unterliegen. Um diese Schwankungen auszugleichen, kann für den Vertrag, über den gesetzlichen Anspruch hinaus, eine Mindestbeteiligung zum Zuteilungszeitpunkt der Bewertungsreserven vorgesehen werden.
Die Mindestbeteiligung wird bei Tod der versicherten Person vor Ablauf der (Zusatz-)Versicherung, bei Rentenversicherungen vor Beginn der Rentenzahlung oder bei Kündigung nach versicherungsmathematischen Grundsätzen reduziert.
Die Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven wird jeweils nur für Zuteilungszeitpunkte im Kalenderjahr 2020 verbindlich festgelegt. Die im Folgenden angegebenen Sätze für die Mindestbeteiligung gelten – sofern im Folgenden nicht anders beschrieben – nur für das im Jahr 2020 endende Versicherungsjahr. Die Sätze für Versicherungsjahre, die vor dem Jahr 2020 enden, ergeben sich aus den Geschäftsberichten der jeweiligen Jahre. Wenn die Sätze für die Mindestbeteiligung für bereits abgelaufene Jahre neu festgelegt werden, ändert sich dadurch die bis einschließlich des Jahres 2019 rechnerisch vorläufig zugeordnete Mindestbeteiligung. Wurde bis einschließlich 2019 eine rechnerisch vorläufig zugeordnete Mindestbeteiligung festgelegt, so wird diese mit den ebenfalls rechnerisch vorläufig zugeordneten Schlussüberschussanteilen zusammengelegt. Von diesem Gesamtbetrag entfallen 60 Prozent auf die Mindestbeteiligung.
Ob und in welchem Umfang eine Mindestbeteiligung für spätere Zuteilungszeitpunkte festgelegt wird, wird in den Geschäftsberichten der jeweiligen Jahre veröffentlicht. Hierbei können die Sätze für die Mindestbeteiligung auch für bereits abgelaufene Jahre jeweils neu festgelegt werden. Die endgültige Höhe der Sätze für die Mindestbeteiligung steht daher erst nach der Festlegung für das Jahr der Vertragsbeendigung oder des Rentenübergangs fest.
Sofern eine Mindestbeteiligung deklariert ist, reduziert sich der auszuzahlende Betrag um die tatsächlich zur Auszahlung kommenden Bewertungsreserven. Sofern zum Zuteilungszeitpunkt der für den Vertrag tatsächlich ermittelte Betrag der Beteiligung an den Bewertungsreserven höher ist als der Betrag, der dem Vertrag als Mindestbeteiligung zusteht, entfällt die Mindestbeteiligung und der höhere tatsächliche Wert der auf den Vertrag entfallenden Bewertungsreserven wird gewährt.
Eine Mindestbeteiligung ist derzeit nur vorgesehen, soweit sie im Folgenden explizit aufgeführt ist. Rentenversicherungen mit sofort beginnender Rentenzahlung erhalten keine Mindestbeteiligung.
Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven ab Tarifwerk 2011
Die Bezugsgrößen für die Mindestbeteiligung entsprechen denjenigen für die Schlussüberschussanteile. Ebenso gelten die bei der Schlussüberschussbeteiligung beschriebenen Regelungen.
Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven der Tarifwerke 2009 und älter
Bei Vertragsbeendigung durch Kündigung erfolgt eine Mindestbeteiligung nur dann, wenn ein Drittel der Versicherungsdauer (bei Rentenversicherungen ein Drittel der Zeit bis zum vereinbarten Rentenbeginn), bei Vereinbarung einer Abrufphase ein Drittel der Zeit bis zu deren Beginn, oder das zehnte Versicherungsjahr abgelaufen ist.
Die Bezugsgrößen für die Mindestbeteiligung entsprechen denjenigen für die Schlussüberschussanteile. Ebenso gelten die bei der Schlussüberschussbeteiligung beschriebenen Regelungen.
1 Hinsichtlich der Bewertungsreserven wird das Kapitalisierungsprodukt WertKonto Plus wie eine Kapitalversicherung behandelt.
Überschussverteilung für die Tarifwerke ab 2011
1. Einzel-Kapitalversicherungen und Gruppen-Kapitalversicherungen
1.1 Kapitalversicherung – mit Ausnahme des GenerationenDepots
1.1.1 Laufender Überschussanteil
Tarifwerk | Zinsüberschussanteil | Risikoüberschussanteil | |||
Kapitalversicherung mit Gesundheitsprüfung | Kapitalversicherung ohne Gesundheitsprüfung (Tarif 1oG) | ||||
2018 2017 2015 | 2% (2,25%) abzüglich Rechnungszins | 5% | 40% | ||
2013 | 0,25% (0,5%) | 5% | 40% | ||
2012 | 0,25% (0,5%) | 0% | Männer | Frauen | |
45% | 40% |
Reduktion des Zinsüberschussanteils bei Versicherung gegen Einmalbeitrag und bei Zuzahlungen
Versicherungsbeginn | Reduktion für das … überschussberechtigte Jahr um … Prozentpunkte1 | ||||
1. | 2. | 3. | 4. | 5. | |
ab 01.01.2017 | 0,8 | 0,8 | 0,8 | 0,8 | 0,8 |
(1,05) | (1,05) | (1,05) | (1,05) | (1,05) | |
01.01.2016-01.12.2016 | 0,45 | 0,45 | 0,45 | 0,45 | 0,45 |
(0,7) | (0,7) | (0,7) | (0,7) | (0,7) | |
01.05.2015-01.12.2015 | 0,45 | 0,45 | 0,45 | 0,45 | 0,45 |
(0,7) | (0,7) | (0,7) | (0,7) | (0,7) | |
01.01.2015-01.04.2015 | 0,45 | 0,45 | 0,45 | 0,45 | 0 |
(0,7) | (0,7) | (0,7) | (0,7) | ||
01.08.2013-01.12.2014 | 0,25 | 0,25 | 0,25 | 0,25 | 0 |
(0,5) | (0,5) | (0,5) | (0,5) | ||
bis 01.07.2013 | 0,25 | 0,25 | 0,25 | 0,25 | 0 |
(0,5) | (0,5) | (0,5) | (0,4) |
1 Bei Gruppenversicherungen nach Sondertarifen bei Tarifwerk 2012 wird der Zinsüberschussanteil nicht reduziert.
Laufender Überschussanteil:
― |
bis zum TarifWerk 2013 und beim Erlebensfallbonus: Zinsüberschussanteil in Prozent des Deckungskapitals, um ein Jahr mit dem Rechnungszins abgezinst |
ab dem Tarifwerk 2015: Zinsüberschussanteil in Prozent des durchschnittlichen Deckungskapitals, um ein Jahr mit dem Rechnungszins abgezinst
― |
Risikoüberschussanteil in Prozent desjenigen Teils des Beitrags, der zur Abdeckung des Todesfallrisikos dient, gegebenenfalls ohne Risiko- und sonstige Zuschläge. Der Risikoüberschussanteil ist begrenzt auf höchstens 5 Promille des unter Todesfallrisiko stehenden Kapitals. |
Ein Verwaltungskostenüberschussanteil wird nicht gewährt.
Der laufende Überschussanteil wird am Ende des Versicherungsjahres zugeteilt.
Verwendungsmöglichkeiten für den laufenden Überschussanteil: 2
― |
Erlebensfallbonus oder fondsgebundene Überschussbeteiligung. Wird bei Versicherungen mit Zuzahlungsrecht die Versicherungsdauer durch Zuzahlungen abgekürzt, so wird zum vorgezogenen Ablauf das Deckungskapital des Erlebensfallbonus fällig. |
2 Bei Rückdeckungsversicherungen als Direktzusage zusätzlich: Barauszahlung (ab Tarifwerk 2013 mit Versicherungsbeginnen ab 1. Januar 2014), Beitragsverrechnung (ab Tarifwerk 2015 mit Versicherungsbeginnen ab 1. Januar 2016).
1.1.2 Schlussüberschussanteil, Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven
Tarifwerk | Schlussüberschussanteil1 | |||
bei einer Beitragszahlungsdauer von | beitragspflichtig | Einmalbeitrag, Erlebensfallbonus | Zuzahlung | |
2018 | 0,16% | 0,12% | 0,12% | |
2017 | (0,3%) | (0,24%) | (0,24%) | |
2015 | bis zu | 0,08% | 0,12% | 0,12% |
12 Jahren | (0,18%) | (0,24)% | (0,24%) | |
mehr als | 0,16% | 0,12% | 0,12% | |
12 Jahren | (0,3%) | (0,24)% | (0,24%) | |
2013 | 0,12% | 0% | 0% | |
2012 | (0,24%) |
Tarifwerk | Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven1 | |
fondsgeb. Überschussbeteiligung | beitragspflichtig | |
2018 | 0,2% | 0,24% |
2017 | (0,2%) | |
2015 | 0,2% | 0,12% |
0,2% | 0,24% | |
(0,2%) | ||
2013 | 0% | 0,18% |
2012 | (0,16%) |
Tarifwerk | Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven1 | |
Einmalbeitrag, Erlebensfallbonus | Zuzahlung | |
2018 | 0,18% | 0,18% |
2017 | (0,16%) | (0,16%) |
2015 | 0,18% | 0,18% |
(0,16%) | (0,16%) | |
0,18% | 0,18% | |
(0,16%) | (0,16%) | |
2013 | 0% | 0% |
2012 |
1 Bei Versicherungen gegen Einmalbeitrag (nicht bei Gruppenversicherungen nach Sondertarifen bei Tarifwerk 2012) wird der angegebene Satz für den Schlussüberschussanteil während der ersten zwölf Jahre bei Versicherungsbeginnen bis 1. Juli 2013 um 0,35 Prozentpunkte und bei Versicherungsbeginnen ab 1. August 2013 bis 1. Dezember 2014 um 0,3 Prozentpunkte erhöht. Bei Versicherungen gegen Einmalbeitrag und bei Zuzahlungen wird der angegebene Satz für den Schlussüberschussanteil während der ersten zwölf Jahre bei Versicherungsbeginnen ab 1. Mai 2015 bis 1. Juli 2015 um 0,11 Prozentpunkte, bei Versicherungsbeginnen ab 1. August 2015 bis 1. Dezember 2015 um 0,21 Prozentpunkte und bei Versicherungsbeginnen ab 1. Januar 2016 bis 1. September 2018 um 0,1 Prozentpunkte vermindert, bei Versicherungsbeginnen ab 1. Oktober 2018 bis 1. September 2019 um 0,1 Prozentpunkte erhöht und bei Versicherungsbeginnen ab 1. Oktober 2019 um 0,2 Prozentpunkte vermindert. Wird bei Versicherungen mit Zuzahlungsrecht die Versicherungsdauer durch Zuzahlungen abgekürzt, so werden zum vorgezogenen Ablauf ein nach versicherungsmathematischen Grundsätzen reduzierter Schlussüberschussanteil sowie eine ebenso reduzierte Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven fällig. Bei Barauszahlung, Beitragsverrechnung und bei Vermögensbildungsversicherungen entfallen der Schlussüberschussanteil und die Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven. Zudem entfallen der Schlussüberschussanteil und die Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven für den Teil des Erlebensfallbonus, der gegebenenfalls aus Beitragsverrechnung stammt. Bei Teilnahme an einem Gruppenversicherungsvertrag werden der Schlussüberschussanteilsatz um 0,02 (0,06) Prozentpunkte (bei der fondsgebundenen Überschussbeteiligung jedoch um 0,05 (0,1) Prozentpunkte) und der Satz für die Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven um 0,03 (0,04) Prozentpunkte gekürzt. Zu kürzende Sätze werden in keinem Fall weiter als auf 0 Prozent herabgesetzt. Ab Tarifwerk 2015 kann bei fondsgebundener Überschussbeteiligung ein zusätzlicher Schlussüberschussanteil gewährt werden. Die Höhe des zusätzlichen Schlussüberschussanteils richtet sich nach den zugrunde liegenden Anlageformen, aus denen sich das Anteildeckungskapital zusammensetzt. Für jede Anlageform wird der Satz für den zusätzlichen Schlussüberschussanteil individuell festgelegt. Diese Sätze sind in Abschnitt 13 aufgeführt. Ist eine Anlageform in der dortigen Auflistung nicht explizit genannt, beträgt der entsprechende Satz 0 Prozent.
2 Bei den Tarifen 2 und 2v ist die Beitragszahlungsdauer bis zum voraussichtlichen Ablauftermin maßgebend.
1.2 GenerationenDepot
1.2.1 Laufender Überschussanteil
Tarifwerk | Zinsüberschussanteil | Risikoüberschussanteil | ||
2018 2017 2015 | 2% (2,25%) abzüglich Rechnungszins | 40% | ||
2013 | 0,25% (0,5%) | 40% | ||
2012 | 0,25% (0,5%) | Männer | Frauen | |
45% | 40% |
Reduktion des Zinsüberschussanteils
Versicherungsbeginn | Reduktion für das … überschussberechtigte Jahr um … Prozentpunkte | ||||
1. | 2. | 3. | 4. | 5. | |
ab 01.01.2017 | 0,8 | 0,8 | 0,8 | 0,8 | 0,8 |
(1,05) | (1,05) | (1,05) | (1,05) | (1,05) | |
01.01.2016-01.12.2016 | 0,45 | 0,45 | 0,45 | 0,45 | 0,45 |
(0,7) | (0,7) | (0,7) | (0,7) | (0,7) | |
01.05.2015-01.12.2015 | 0,45 | 0,45 | 0,45 | 0,45 | 0,45 |
(0,7) | (0,7) | (0,7) | (0,7) | (0,7) | |
01.01.2015-01.04.2015 | 0,45 | 0,45 | 0,45 | 0,45 | 0 |
(0,7) | (0,7) | (0,7) | (0,7) | ||
01.08.2013-01.12.2014 | 0,25 | 0,25 | 0,25 | 0,25 | 0 |
(0,5) | (0,5) | (0,5) | (0,5) | ||
bis 01.07.2013 | 0,25 | 0,25 | 0,25 | 0,25 | 0 |
(0,5) | (0,5) | (0,5) | (0,4) |
Laufender Überschussanteil:
― |
Zinsüberschussanteil in Prozent des durchschnittlichen Deckungskapitals, mit dem Rechnungszins auf den Beginn des Versicherungsjahres abgezinst |
― |
Risikoüberschussanteil in Prozent desjenigen Teils des Beitrags, der zur Abdeckung des Todesfallrisikos dient. Der Risikoüberschuss ist begrenzt auf höchstens 5 /12 Promille des im Monat der Zuteilung unter Todesfallrisiko stehenden Kapitals. |
Ein Verwaltungskostenüberschussanteil wird nicht gewährt.
Der Risikoüberschussanteil wird jeweils zu Beginn eines Versicherungsmonats, der Zinsüberschussanteil jeweils am Ende des Versicherungsjahres zugeteilt.
Verwendungsmöglichkeiten für den laufenden Überschussanteil:
― |
Bonus |
1.2.2 Schlussüberschussanteil, Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven
Tarifwerk | Schlussüberschussanteil1 | Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven | ||
Einmalbeitrag | Bonus | Einmalbeitrag | Bonus | |
2018 2017 2015 | 0,12% (0,24%) | 0,12% (0,24%) | 0,18% (0,16%) | 0,18% (0,16%) |
2013 2012 | 0,04% (0%) | 0,04% (0%) | 0,06% (0%) | 0,06% (0%) |
1 Bei Versicherungen gegen Einmalbeitrag wird der angegebene Satz für den Schlussüberschussanteil während der ersten zwölf Jahre bei Versicherungsbeginnen bis 1. Juli 2013 um 0,35 Prozentpunkte und bei Versicherungsbeginnen ab 1. August 2013 bis 1. Dezember 2014 um 0,3 Prozentpunkte erhöht, bei Versicherungsbeginnen ab 1. Mai 2015 bis 1. Dezember 2015 um 0,11 Prozentpunkte und bei Versicherungsbeginnen ab 1. Januar 2016 bis 1. September 2018 um 0,1 Prozentpunkte vermindert, bei Versicherungsbeginnen ab 1. Oktober 2018 bis 1. September 2019 um 0,1 Prozentpunkte erhöht und bei Versicherungsbeginnen ab 1. Oktober 2019 um 0,2 Prozentpunkte vermindert.
2. Risikoversicherungen, Restkreditversicherungen, Bildungskreditversicherungen und Bauspar-Risikoversicherungen
Die angegebenen Überschussanteilsätze gelten für das im Kalenderjahr 2020 beginnende Versicherungsjahr.
2.1 Risikoversicherung als Basisschutz
Tarifwerk | Risikoüberschussanteil | Kostenüberschussanteil1 | ||
Nichtraucher | Raucher | Nichtraucher | Raucher | |
2018 | 33% | 31% | 0,35‰ | 0,35‰ |
1 Der Satz für den Kostenüberschussanteil reduziert sich bei einer Versicherungsdauer von neun Jahren auf 80 Prozent, bei acht Jahren auf 60 Prozent, bei sieben Jahren auf 40 Prozent und bei sechs Jahren auf 20 Prozent des genannten Werts. Bei Versicherungsdauern von bis zu fünf Jahren entfällt der Kostenüberschussanteil.
Überschussverwendung und Bemessungsgrößen:
― |
Beitragsverrechnung (Sofortgewinn): Risikoüberschussanteil in Prozent des bei jährlicher Zahlungsweise zu entrichtenden Jahresbeitrags, ohne jährlich anfallende Kosten und gegebenenfalls ohne Risiko- und sonstige Zuschläge, und Kostenüberschussanteil in Promille der aktuellen Versicherungssumme |
Es werden weder ein Schlussüberschussanteil noch eine Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven gewährt.
2.2 Risikoversicherung – mit Ausnahme der Risikoversicherung zur staatlich förderfähigen Rentenversicherung (BasisRente)
Todesfallbonus1 | Nichtraucher | Raucher | |||
TarifWerk | Endalter | ||||
2019 | 35% | 32% | |||
Versicherungssumme | Versicherungssumme | ||||
bis 80.000 € |
ab 100.000 € |
bis 80.000 € |
ab 100.000 € |
||
2018 | 44% | 71% | 26% | 46% | |
2017 | bis 40 | 54% | 86% | 33% | 56% |
2015 | |||||
2013 | ab 41 | 43% | 70% | 25% | 45% |
1 Ab Tarifwerk 2019 ist die Überschussverwendung Todesfallbonus nur noch für Einmalbeiträge möglich.
Beitragsverrechnung | Risikoüberschussanteil | Kostenüberschussanteil2 | ||
TarifWerk | Nichtraucher | Raucher | Nichtraucher | Raucher |
2019 | 30% | 28% | 0,24‰ | 0,24‰ |
2 Der Satz für den Kostenüberschussanteil reduziert sich bei einer Versicherungsdauer von neun Jahren auf 80 Prozent, bei acht Jahren auf 60 Prozent, bei sieben Jahren auf 40 Prozent und bei sechs Jahren auf 20 Prozent des genannten Werts. Bei Versicherungsdauern von bis zu fünf Jahren entfällt der Kostenüberschussanteil. Der Satz für den Kostenüberschussanteil gilt gegebenenfalls auch für jede dynamische Erhöhung.
Beitragsverrechnung | Nichtraucher | Raucher | |||
TarifWerk | Endalter | Versicherungssumme | Versicherungssumme | ||
bis 80.000 € |
ab 100.000 € |
bis 80.000 € |
ab 100.000 € |
||
2018 | 31% | 42% | 21% | 32% | |
2017 | bis 40 | 35% | 46% | 24% | 35% |
2015 | |||||
2013 | ab 41 | 30% | 41% | 20% | 31% |
Bei Versicherungen auf verbundene Leben (Tarife RUv, Rknv, Rkpv, Rfkv, Rfknv und Rfkpv) gilt der niedrigere der Sätze, die für die versicherte und für die mitversicherte Person getrennt ermittelt werden.
Die Überschusssätze für Versicherungssummen zwischen 80.000 Euro und 100.000 Euro werden durch lineare Interpolation ermittelt.
Tarifwerk | Todesfallbonus | Beitragsverrechnung |
2012 | 30% | 23% |
Überschussverwendung und Bemessungsgrößen:
― |
Todesfallbonus in Prozent der jeweiligen Todesfallsumme |
― |
Beitragsverrechnung (Sofortgewinn) bis zum Tarifwerk 2018: in Prozent des bei jährlicher Zahlungsweise zu entrichtenden Jahresbeitrags, ohne Stückkosten und gegebenenfalls ohne Risiko- und sonstige Zuschläge. Eine Beitragsverrechnung ist nur möglich wenn die Beitragszahlungsdauer mit der Versicherungsdauer übereinstimmt. Ausnahme: Tarife Rfk, Rfkv. |
― |
Beitragsverrechnung (Sofortgewinn) ab dem Tarifwerk 2019: Risikoüberschussanteil in Prozent des bei jährlicher Zahlungsweise zu entrichtenden Jahresbeitrags, ohne jährlich anfallende Kosten und gegebenenfalls ohne nach versicherungsmathematischen Grundsätzen aufgeteilte Kosten aus einer beitragsfreien Zeit sowie gegebenenfalls ohne Risiko- und sonstige Zuschläge, und Kostenüberschussanteil in Promille der (durchschnittlichen) Versicherungssumme. Beitragsverrechnung ist nur möglich, wenn die Beitragszahlungsdauer mit der Versicherungsdauer übereinstimmt. Ausnahme: Tarife Rfkn, Rfkp, Rfknv und Rfkpv. |
Es werden weder ein Schlussüberschussanteil noch eine Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven gewährt.
2.3 Risikoversicherung zur staatlich förderfähigen Rentenversicherung (BasisRente)
Tarifwerk | Todesfallbonus | Beitragsverrechnung | ||
2017 | 115% | 53% | ||
2015 | ||||
2013 | ||||
2012 | Männer | Frauen | Männer | Frauen |
125% | 105% | 55% | 51% |
Überschussverwendung und Bemessungsgrößen:
― |
Todesfallbonus in Prozent der jeweiligen Todesfallsumme |
― |
Beitragsverrechnung (Sofortgewinn) in Prozent des bei jährlicher Zahlungsweise zu entrichtenden Jahresbeitrags, ohne Stückkosten und gegebenenfalls ohne Risiko- und sonstige Zuschläge. Eine Beitragsverrechnung ist nur möglich, wenn die Beitragszahlungsdauer bis zum Beginn der Phase, ab der die Versicherungssumme fällt, vereinbart ist. |
Es werden weder ein Schlussüberschussanteil noch eine Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven gewährt.
2.4 Restkreditversicherung, Bildungskreditversicherung
Tarifwerk | Restkreditversicherung1 | Bildungskreditversicherung | ||
2017 | – | 50% | ||
2015 | ||||
2013 | 55% | 50% | ||
2012 | Männer | Frauen | Partnervers. | 50% |
60% | 50% | 55% |
1 Restkreditversicherungen der Formen KreditSchutz und KreditSchutz Plus des Tarifwerks 2013 sind nicht am Überschuss beteiligt.
Überschussverwendung und Bemessungsgrößen:
― |
Todesfallbonus in Prozent der jeweiligen Todesfallsumme |
Es werden weder ein Schlussüberschussanteil noch eine Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven gewährt.
2.5 Bauspar-Risikoversicherung
fakultative Bauspar-Risikoversicherung | integrierte Risikolebensversicherung |
20% | 45% |
Überschussverwendung und Bemessungsgrößen:
― |
Beitragsverrechnung (Sofortgewinn) in Prozent des Bruttobeitrags |
Es werden weder ein Schlussüberschussanteil noch eine Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven gewährt.
3. Einzel-Rentenversicherungen und Gruppen-Rentenversicherungen
3.1 Rentenversicherung
3.1.1 Laufender Überschussanteil
Tarifwerk | vor Beginn der Rentenzahlung | während des Rentenbezugs |
Zinsüberschussanteil | Zinsüberschussanteil | |
2018 | 2% | 2,25% |
2017 | ||
2015 | ||
(2,25%) abzüglich Rechnungszins | (2,6%) abzüglich Rechnungszins | |
2013 2012 | 0,25% | 0,5% |
(0,5%) | (0,85%) |
Reduktion des Zinsüberschussanteils vor Beginn der Rentenzahlung bei Versicherungen gegen Einmalbeitrag und bei Zuzahlungen
Versicherungsbeginn | Reduktion für das … überschussberechtigte Jahr um … Prozentpunkte1 | ||||
1. | 2. | 3. | 4. | 5. | |
ab 01.01.2017 | 0,8 | 0,8 | 0,8 | 0,8 | 0,8 |
(1,05) | (1,05) | (1,05) | (1,05) | (1,05) | |
01.01.2016-01.12.2016 | 0,45 | 0,45 | 0,45 | 0,45 | 0,45 |
(0,7) | (0,7) | (0,7) | (0,7) | (0,7) | |
01.05.2015-01.12.2015 | 0,45 | 0,45 | 0,45 | 0,45 | 0,45 |
(0,7) | (0,7) | (0,7) | (0,7) | (0,7) | |
01.01.2015-01.04.2015 | 0,45 | 0,45 | 0,45 | 0,45 | 0 |
(0,7) | (0,7) | (0,7) | (0,7) | ||
01.08.2013-01.12.2014 | 0,25 | 0,25 | 0,25 | 0,25 | 0 |
(0,5) | (0,5) | (0,5) | (0,5) | ||
bis 01.07.2013 | 0,25 | 0,25 | 0,25 | 0,25 | 0 |
(0,5) | (0,5) | (0,5) | (0,4) |
1 Bei Gruppenversicherungen nach Sondertarifen bei Tarifwerk 2012 mit Versicherungsbeginnen bis 1. September 2013 wird der Zinsüberschussanteil nicht reduziert.
Laufender Überschussanteil:
― |
vor Beginn der Rentenzahlung: bis Tarifwerk 2013 und beim Erlebensfallbonus: Zinsüberschussanteil in Prozent des Deckungskapitals, um ein Jahr mit dem Rechnungszins abgezinst ab Tarifwerk 2015: Zinsüberschussanteil in Prozent des durchschnittlichen Deckungskapitals, um ein Jahr mit dem Rechnungszins abgezinst |
― |
während des Rentenbezugs: Zinsüberschussanteil in Prozent des Deckungskapitals |
Ein Risiko- oder Verwaltungskostenüberschussanteil wird nicht gewährt.
Der laufende Überschussanteil wird am Ende des Versicherungsjahres zugeteilt.
Verwendungsmöglichkeiten für den laufenden Überschussanteil:
― |
vor Beginn der Rentenzahlung: 2 Erlebensfallbonus oder fondsgebundene Überschussbeteiligung |
― |
während des Rentenbezugs: Bonusrente oder Überschussrente |
2 Bei Rückdeckungsversicherungen als Direktzusage zusätzlich: Barauszahlung (ab Tarifwerk 2013 mit Versicherungsbeginnen ab 1. Januar 2014), Beitragsverrechnung (ab Tarifwerk 2015 mit Versicherungsbeginnen ab 1. Januar 2016).
3.1.2 Schlussüberschussanteil, Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven
Tarifwerk | Schlussüberschussanteil1 | ||
bei einer Beitragszahlungsdauer von2 | beitragspflichtig | Einmalbeitrag, Erlebensfallbonus | |
2018 | 0,16% | 0,12% | |
2017 | (0,3%) | (0,24%) | |
2015 | bis zu | 0,08% | 0,12% |
12 Jahren | (0,18%) | (0,24%) | |
mehr als | 0,16% | 0,12% | |
12 Jahren | (0,3%) | (0,24%) | |
2013 | 0,12% | 0% | |
2012 | (0,24%) |
Tarifwerk | Schlussüberschussanteil1 | Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven1 | |
Zuzahlung | fondsgeb. Überschussbeteiligung | beitragspflichtig | |
2018 | 0,12% | 0,2% | 0,24% |
2017 | (0,24%) | (0,2%) | |
2015 | 0,12% | 0,2% | 0,12% |
(0,24%) | |||
0,12% | 0,2% | 0,24% | |
(0,24%) | (0,2%) | ||
2013 | 0% | 0% | 0,18% |
2012 | (0,16%) |
Tarifwerk | Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven1 | |
Einmalbeitrag, Erlebensfallbonus | Zuzahlung | |
2018 | 0,18% | 0,18% |
2017 | (0,16%) | (0,16%) |
2015 | 0,18% | 0,18% |
(0,16%) | (0,16%) | |
0,18% | 0,18% | |
(0,16%) | (0,16%) | |
2013 | 0% | 0% |
2012 |
1 Bei Versicherungen gegen Einmalbeitrag (nicht bei Gruppenversicherungen nach Sondertarifen bei Tarifwerk 2012) wird der angegebene Satz für den Schlussüberschussanteil während der ersten zwölf Jahre bei Versicherungsbeginnen bis 1. Juli 2013 um 0,35 Prozentpunkte und bei Versicherungsbeginnen ab 1. August 2013 bis 1. Dezember 2014 um 0,3 Prozentpunkte erhöht. Bei Versicherungen gegen Einmalbeitrag und bei Zuzahlungen wird der angegebene Satz für den Schlussüberschussanteil während der ersten zwölf Jahre bei Versicherungsbeginnen ab 1. Mai 2015 bis 1. Juli 2015 um 0,11 Prozentpunkte, bei Versicherungsbeginnen ab 1. August 2015 bis 1. Dezember 2015 um 0,21 Prozentpunkte und bei Versicherungsbeginnen ab 1. Januar 2016 bis 1. September 2018 um 0,1 Prozentpunkte vermindert, bei Versicherungsbeginnen ab 1. Oktober 2018 bis 1. September 2019 um 0,1 Prozentpunkte erhöht und bei Versicherungsbeginnen ab 1 Oktober 2019 um 0,2 Prozentpunkte vermindert. Bei Barauszahlung und Beitragsverrechnung entfallen der Schlussüberschussanteil und die Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven. Zudem entfallen der Schlussüberschussanteil und die Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven für den Teil des Erlebensfallbonus, der gegebenenfalls aus der Beitragsverrechnung stammt. Bei Teilnahme an einem Gruppenversicherungsvertrag werden der Schlussüberschussanteilsatz um 0,02 (0,06) Prozentpunkte (bei der fondsgebundenen Überschussbeteiligung jedoch um 0,05 (0,1) Prozentpunkte) und der Satz für die Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven um 0,03 (0,04) Prozentpunkte gekürzt. Zu kürzende Sätze werden in keinem Fall weiter als auf 0 Prozent herabgesetzt. Ab Tarifwerk 2015 kann bei fondsgebundener Überschussbeteiligung ein zusätzlicher Schlussüberschussanteil gewährt werden. Die Höhe des zusätzlichen Schlussüberschussanteils richtet sich nach den zugrunde liegenden Anlageformen, aus denen sich das Anteildeckungskapital zusammensetzt. Für jede Anlageform wird der Satz für den zusätzlichen Schlussüberschussanteil individuell festgelegt. Diese Sätze sind in Abschnitt 13 aufgeführt. Ist eine Anlageform in der dortigen Auflistung nicht explizit genannt, beträgt der entsprechende Satz 0 Prozent.
2 Maßgebend ist die Beitragszahlungsdauer bis zum voraussichtlichen Rentenbeginn.
3.2 Rentenversicherung mit Mindestrente (Rente Garant/Rente Plus, Tarif ARP)
3.2.1 Laufender Überschussanteil
Tarifwerk | vor Beginn der Rentenzahlung | während des Rentenbezugs | |
Zinsüberschussanteil | zusätzlicher Überschussanteil1 | Zinsüberschussanteil | |
2018 | 2% (2,25%) abzüglich Rechnungszins 2 | 0,1% | 2,25% (2,6%) abzüglich Rechnungszins |
2017 | |||
2015 |
1 Der zusätzliche Überschussanteil ergibt sich aus der veränderten Garantiezusage beim Tarif ARP.
2 Rechnungszins ist der jeweilige vertragseigene Rechnungszins für das Deckungskapital oder der Rechnungszins für das Deckungskapital des Erlebensfallbonus.
Reduktion des laufenden Überschussanteils bei Versicherungen gegen Einmalbeitrag und bei Zuzahlungen
Versicherungsbeginn/ Erhöhungszeitpunkte | Reduktion für das … überschussberechtigte Jahr um … Prozentpunkte1 | ||||
1. | 2. | 3. | 4. | 5. | |
ab 01.01.2017 | 1,05 | 1,05 | 1,05 | 1,05 | 1,05 |
01.01.2016-01.12.2016 | 1,25 | 1,25 | 1,25 | 1,25 | 1,25 |
01.05.2015-01.12.2015 | 1,55 | 1,55 | 1,55 | 1,55 | 1,55 |
01.01.2015-01.04.2015 | 1,55 | 1,55 | 1,55 | 1,55 | 0 |
1 Der laufende Überschussanteil (Summe aus Zinsüberschussanteil und zusätzlichem Überschussanteil) wird jedoch nur so weit reduziert, dass im Tarifwerk 2015 mindestens ein Wert in Höhe von 0,3 Prozent bzw. ab Tarifwerk 2017 mindestens ein Wert in Höhe von 0,55 (0,3) Prozent verbleibt.
Laufender Überschussanteil:
― |
vor Beginn der Rentenzahlung: Zinsüberschussanteil und zusätzlicher Überschussanteil in Prozent des durchschnittlichen Deckungskapitals; das Deckungskapital wird auf den Beginn des Versicherungsjahres mit dem anfänglichen Höchstrechnungszins des Tarifwerks abgezinst, bis das Deckungskapital die Summe der gezahlten Beiträge erreicht, sodann mit einem vertragseigenen Rechnungszins, der so festgelegt ist, dass das Deckungskapital ohne Berücksichtigung der Überschussbeteiligung der Summe der gezahlten Beiträge entspricht Zinsüberschussanteil beim Erlebensfallbonus in Prozent des Deckungskapitals, um ein Jahr abgezinst mit dem Rechnungszins |
― |
während des Rentenbezugs: Zinsüberschussanteil in Prozent des Deckungskapitals |
Ein Risiko- oder Verwaltungskostenüberschussanteil wird nicht gewährt.
Der laufende Überschussanteil wird am Ende des Versicherungsjahres zugeteilt.
Verwendungsmöglichkeiten für den laufenden Überschussanteil:
― |
vor Beginn der Rentenzahlung: Erlebensfallbonus oder fondsgebundene Überschussbeteiligung |
― |
während des Rentenbezugs: Bonusrente oder Überschussrente |
3.2.2 Schlussüberschussanteil, Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven
Tarifwerk | Schlussüberschussanteil1 ‚2 bei einer Beitragszahlungsdauer von3 | Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven1 beitragspflichtig |
2018 | 0,26% | |
2017 | (0,4%) | |
2015 | bis zu | 0,18% |
12 Jahren | (0,28%) | |
mehr als | 0,26% | |
12 Jahren | (0,4%) |
Tarifwerk | Einmalbeitrag, Erlebensfallbonus |
2018 | 0,22% |
2017 | (0,34%) |
2015 | 0,22% |
(0,34%) | |
0,22% | |
(0,34%) |
Tarifwerk | Zuzahlung | fondsgeb. Überschussbeteiligung | beitragspflichtig |
2018 | 0,22% | 0,2% | 0,24% |
2017 | (0,34%) | (0,2%) | |
2015 | 0,22% | 0,2% | 0,12% |
(0,34%) | |||
0,22% | 0,2% | 0,24% | |
(0,34%) | (0,2%) |
Tarifwerk | Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven1 | |
Einmalbeitrag, Erlebensfallbonus | Zuzahlung | |
2018 | 0,18% | 0,18% |
2017 | (0,16%) | (0,16%) |
2015 | 0,18% | 0,18% |
(0,16%) | (0,16%) | |
0,18% | 0,18% | |
(0,16%) | (0,16%) |
1 Bei Versicherungen gegen Einmalbeitrag und für Zuzahlungen wird der angegebene Satz für den Schlussüberschussanteil während der ersten zwölf Jahre bei Versicherungsbeginnen bzw. Erhöhungszeitpunkten ab 1. Mai 2015 bis 1. Juli 2015 um 0,11 Prozentpunkte, bei Versicherungsbeginnen bzw. Erhöhungszeitpunkten ab 1. August 2015 bis 1. Dezember 2015 um 0,21 Prozentpunkte und bei Versicherungsbeginnen bzw. Erhöhungszeitpunkten ab 1. Januar 2016 bis 1. September 2018 um 0,1 Prozentpunkte vermindert, bei Versicherungsbeginnen ab 1. Oktober 2018 bis 1. September 2019 um 0,1 Prozentpunkte erhöht und bei Versicherungsbeginnen ab 1. Oktober 2019 um 0,2 Prozentpunkte vermindert. Bei Teilnahme an einem Gruppenversicherungsvertrag werden der Schlussüberschussanteilsatz um 0,02 (0,06) Prozentpunkte (bei der fondsgebundenen Überschussbeteiligung jedoch um 0,05 (0,1) Prozentpunkte) und der Satz für die Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven um 0,03 (0,04) Prozentpunkte gekürzt. Zu kürzende Sätze werden in keinem Fall weiter als auf 0 Prozent herabgesetzt. Ab Tarifwerk 2015 kann bei fondsgebundener Überschussbeteiligung ein zusätzlicher Schlussüberschussanteil gewährt werden. Die Höhe des zusätzlichen Schlussüberschussanteils richtet sich nach den zugrunde liegenden Anlageformen, aus denen sich das Anteildeckungskapital zusammensetzt. Für jede Anlageform wird der Satz für den zusätzlichen Schlussüberschussanteil individuell festgelegt. Diese Sätze sind in Abschnitt 13 aufgeführt. Ist eine Anlageform in der dortigen Auflistung nicht explizit genannt, beträgt der entsprechende Satz 0 Prozent.
2 Darin enthalten ist ein zusätzlicher Schlussüberschussanteil in Höhe von 0,1 Prozentpunkten, der sich aus der veränderten Garantiezusage beim Tarif ARP ergibt.
3 Maßgebend ist die Beitragszahlungsdauer bis zum voraussichtlichen Rentenbeginn.
3.3 Rentenversicherung mit Todesfallleistung (Tarif AR2)
3.3.1 Laufender Überschussanteil
Tarifwerk | vor Beginn der Rentenzahlung | während des Rentenbezugs | |
Zinsüberschussanteil | Risikoüberschussanteil | Zinsüberschussanteil | |
2013 | 0,25% (0,5%) | 5% | 0,5% (0,85%) |
2012 | 0,25% (0,5%) | 0% | 0,5% (0,85%) |
Reduktion des Zinsüberschussanteils vor Beginn der Rentenzahlung bei Versicherungen gegen Einmalbeitrag und bei Zuzahlungen
Versicherungsbeginn | Reduktion für das … überschussberechtigte Jahr um … Prozentpunkte1 | |||
1. | 2. | 3. | 4. | |
ab 01.01.2015 | 0,7 | 0,7 | 0,7 | 0,7 |
01.08.2013-01.12.2014 | 0,25 (0,5) | 0,25 (0,5) | 0,25 (0,5) | 0,25 (0,5) |
bis 01.07.2013 | 0,25 (0,5) | 0,25 (0,5) | 0,25 (0,5) | 0,25 (0,4) |
1 Bei Gruppenversicherungen nach Sondertarifen bei Tarifwerk 2012 mit Versicherungsbeginnen bis 1. September 2013 wird der Zinsüberschussanteil nicht reduziert.
Laufender Überschussanteil:
― |
vor Beginn der Rentenzahlung: Zinsüberschussanteil in Prozent des Deckungskapitals, um ein Jahr mit dem Rechnungszins abgezinst. Risikoüberschussanteil in Prozent desjenigen Teils des Beitrags, der zur Abdeckung des Todesfallrisikos dient, gegebenenfalls ohne Risiko- und sonstige Zuschläge. Der Risikoüberschussanteil ist begrenzt auf höchstens 5 Promille des unter Todesfallrisiko stehenden Kapitals. |
― |
während des Rentenbezugs: Zinsüberschussanteil in Prozent des Deckungskapitals |
Ein Verwaltungskostenüberschussanteil wird nicht gewährt.
Der laufende Überschussanteil wird am Ende des Versicherungsjahres zugeteilt.
Verwendungsmöglichkeiten für den laufenden Überschussanteil:
― |
vor Beginn der Rentenzahlung: Erlebensfallbonus oder fondsgebundene Überschussbeteiligung |
― |
während des Rentenbezugs: Bonusrente oder Überschussrente |
3.3.2 Schlussüberschussanteil, Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven
Tarifwerk | Schlussüberschussanteil1 | Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven1 | ||||
beitragspflichtig | Einmalbeitrag, Erlebensfallbonus | Zuzahlung | beitragspflichtig | Einmalbeitrag, Erlebensfallbonus | Zuzahlung | |
2013 | 0,12% | 0% | 0% | 0,18% | 0% | 0% |
2012 | (0,24%) | (0,16%) |
1 Bei Versicherungen gegen Einmalbeitrag (nicht bei Gruppenversicherungen nach Sondertarifen bei Tarifwerk 2012 mit Versicherungsbeginnen bis 1. September 2013) wird der angegebene Satz für den Schlussüberschussanteil während der ersten zwölf Jahre bei Versicherungsbeginnen bis 1. Juli 2013 um 0,35 Prozentpunkte und bei Versicherungsbeginnen ab 1. August 2013 bis 1. Dezember 2014 um 0,3 Prozentpunkte erhöht. Für die Versicherungsjahre, die in den Jahren 2014 bis 2018 endeten, wird bei Versicherungsbeginnen ab 1. August 2013 bis 1. Dezember 2014 der Satz für den Schlussüberschussanteil um 0,3 Prozentpunkte erhöht. Bei Beitragsverrechnung entfallen der Schlussüberschussanteil und die Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven. Bei Teilnahme an einem Gruppenversicherungsvertrag werden der Schlussüberschussanteilsatz um 0,02 (0,06) Prozentpunkte und der Satz für die Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven um 0,03 (0,04) Prozentpunkte gekürzt. Zu kürzende Sätze werden in keinem Fall weiter als auf 0 Prozent herabgesetzt.
3.4 Staatlich förderfähige Rentenversicherung (BasisRente)
3.4.1 Laufender Überschussanteil
Tarifwerk | vor Beginn der Rentenzahlung | während des Rentenbezugs |
Zinsüberschussanteil | Zinsüberschussanteil | |
2018 | 2% | 2,25% |
2017 | ||
2016 | ||
2015 | ||
(2,25%) abzüglich Rechnungszins | (2,6%) abzüglich Rechnungszins | |
2013 | 0,25% | 0,5% |
2012 | ||
(0,5%) | (0,85%) |
Laufender Überschussanteil:
― |
vor Beginn der Rentenzahlung: bis Tarifwerk 2013 und beim Erlebensfallbonus: Zinsüberschussanteil in Prozent des Deckungskapitals, um ein Jahr mit dem Rechnungszins abgezinst ab Tarifwerk 2015: Zinsüberschussanteil in Prozent des durchschnittlichen Deckungskapitals, um ein Jahr mit dem Rechnungszins abgezinst |
― |
während des Rentenbezugs: Zinsüberschussanteil in Prozent des Deckungskapitals |
Ein Risiko- oder Verwaltungskostenüberschussanteil wird nicht gewährt.
Der laufende Überschussanteil wird am Ende des Versicherungsjahres zugeteilt.
Verwendungsmöglichkeiten für den laufenden Überschussanteil:
― |
vor Beginn der Rentenzahlung: Erlebensfallbonus oder fondsgebundene Überschussbeteiligung |
― |
während des Rentenbezugs: Bonusrente oder Überschussrente |
3.4.2 Schlussüberschussanteil, Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven
Tarifwerk | Schlussüberschussanteil1 | ||
bei einer Beitragszahlungsdauer von …2 | beitragspflichtig | Einmalbeitrag, Erlebensfallbonus | |
2018 | 0,16% | 0,12% | |
2017 | (0,3%) | (0,24%) | |
2016 | bis zu | 0,08% | 0,12% |
2015 | 12 Jahren | (0,18%) | (0,24%) |
mehr als | 0,16% | 0,12% | |
12 Jahren | (0,3%) | (0,24%) | |
2013 | 0 12% | 0% | |
2012 | (0,24%) |
Tarifwerk | Schlussüberschussanteil1 | Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven1 | |
Zuzahlung | fondsgeb. Überschussbeteiligung | beitragspflichtig | |
2018 | 0,16% | 0,2% | 0,24% |
2017 | (0,3%) | (0,2%) | |
2016 | 0,16% | 0,2% | 0,12% |
2015 | (0,18%) | ||
0,16% | 0,2% | 0,24% | |
(0,18%) | (0,2%) | ||
2013 | 0% | 0% | 0,18% |
2012 | (0,16%) |
Tarifwerk | Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven1 | |
Einmalbeitrag, Erlebensfallbonus | Zuzahlung | |
2018 | 0,18% | 0,24% |
2017 | (0,16%) | (0,2%) |
2016 | 0,18% | 0,24% |
2015 | (0,16%) | (0,12%) |
0,18% | 0,24% | |
(0,16%) | (0,12%) | |
2013 | 0% | 0% |
2012 |
1 Ab Tarifwerk 2015 kann bei fondsgebundener Überschussbeteiligung ein zusätzlicher Schlussüberschussanteil gewährt werden. Die Höhe des zusätzlichen Schlussüberschussanteils richtet sich nach den zugrunde liegenden Anlageformen, aus denen sich das Anteildeckungskapital zusammensetzt. Für jede Anlageform wird der Satz für den zusätzlichen Schlussüberschussanteil individuell festgelegt. Diese Sätze sind in Abschnitt 13 aufgeführt. Ist eine Anlageform in der dortigen Auflistung nicht explizit genannt, beträgt der entsprechende Satz 0 Prozent.
2 Maßgebend ist die Beitragszahlungsdauer bis zum voraussichtlichen Rentenbeginn.
3.5 Staatlich förderfähige Rentenversicherung mit Mindestrente (BasisRente Garant/RentePlus als BasisRente)
3.5.1 Laufender Überschussanteil
Tarifwerk | vor Beginn der Rentenzahlung | während des Rentenbezugs | |
Zinsüberschussanteil | zusätzlicher Überschussanteil1 | Zinsüberschussanteil | |
2018 | 2% | 0,1% | 2,25% |
2017 | |||
2016 | |||
(2,25%) abzüglich Rechnungszins 2 | (2,6%) abzüglich Rechnungszins |
1 Der zusätzliche Überschussanteil ergibt sich aus der veränderten Garantiezusage bei der staatlich förderfähigen Rentenversicherung mit Mindestrente.
2 Rechnungszins ist der jeweilige vertragseigene Rechnungszins für das Deckungskapital oder der Rechnungszins für das Deckungskapital des Erlebensfallbonus.
Laufender Überschussanteil:
― |
vor Beginn der Rentenzahlung: Zinsüberschussanteil und zusätzlicher Überschussanteil in Prozent des durchschnittlichen Deckungskapitals; das Deckungskapital wird auf den Beginn des Versicherungsjahres mit dem anfänglichen Höchstrechnungszins des Tarifwerks abgezinst, bis das Deckungskapital die Summe der gezahlten Beiträge erreicht, sodann mit einem vertragseigenen Rechnungszins, der so festgelegt ist, dass das Deckungskapital ohne Berücksichtigung der Überschussbeteiligung der Summe der gezahlten Beiträge entspricht Zinsüberschussanteil beim Erlebensfallbonus in Prozent des Deckungskapitals, um ein Jahr mit dem Rechnungszins abgezinst |
― |
während des Rentenbezugs: Zinsüberschussanteil in Prozent des Deckungskapitals |
Ein Risiko- oder Verwaltungskostenüberschussanteil wird nicht gewährt.
Der laufende Überschussanteil wird am Ende des Versicherungsjahres zugeteilt.
Verwendungsmöglichkeiten für den laufenden Überschussanteil:
― |
vor Beginn der Rentenzahlung: Erlebensfallbonus oder fondsgebundene Überschussbeteiligung |
― |
während des Rentenbezugs: Bonusrente oder Überschussrente |
3.5.2 Schlussüberschussanteil, Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven
Tarifwerk | Schlussüberschussanteil1,2 | |||
bei einer Beitragszahlungsdauer von3 | beitragspflichtig | Einmalbeitrag, Erlebensfallbonus | Zuzahlung | |
2018 | 0,26% | 0,22% | 0,26% | |
2017 | (0,4%) | (0,34%) | (0,34%) | |
2016 | bis zu | 0,18% | 0,22% | 0,26% |
12 Jahren | (0,28%) | (0,34%) | (0,34%) | |
mehr als | 0,26% | 0,22% | 0,26% | |
12 Jahren | (0,4%) | (0,34%) | (0,34%) |
Tarifwerk | Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven1 | |
fondsgeb. Überschussbeteiligung | beitragspflichtig | |
2018 | 0,2% | 0,24% |
2017 | (0,2%) | |
2016 | 0,2% | 0,12% |
0,2% | 0,24% | |
(0,2%) |
Tarifwerk | Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven1 | |
Einmalbeitrag, Erlebensfallbonus | Zuzahlung | |
2018 | 0,18% | 0,24% |
2017 | (0,16%) | (0,16%) |
2016 | 0,18% | 0,24% |
(0,16%) | (0,16%) | |
0,18% | 0,24% | |
(0,16%) | (0,16%) |
1 Ab Tarifwerk 2016 kann bei fondsgebundener Überschussbeteiligung ein zusätzlicher Schlussüberschussanteil gewährt werden. Die Höhe des zusätzlichen Schlussüberschussanteils richtet sich nach den zugrunde liegenden Anlageformen, aus denen sich das Anteildeckungskapital zusammensetzt. Für jede Anlageform wird der Satz für den zusätzlichen Schlussüberschussanteil individuell festgelegt. Diese Sätze sind in Abschnitt 13 aufgeführt. Ist eine Anlageform in der dortigen Auflistung nicht explizit genannt, beträgt der entsprechende Satz 0 Prozent.
2 Darin enthalten ist ein zusätzlicher Schlussüberschussanteil in Höhe von 0,1 Prozentpunkten, der sich aus der veränderten Garantiezusage bei der staatlich förderfähigen Rentenversicherung mit Mindestrente ergibt.
3 Maßgebend ist die Beitragszahlungsdauer bis zum voraussichtlichen Rentenbeginn.
3.6 Rentenversicherung mit Mindestleistung (Tarif ARD)
3.6.1 Laufender Überschussanteil
Tarifwerk | vor Beginn der Rentenzahlung | während des Rentenbezugs | |
Zinsüberschussanteil | Verwaltungskostenüberschussanteil | Zinsüberschussanteil | |
2018 | 2% (2,25%) abzüglich Rechnungszins | 0% | 2,25% (2,6%) abzüglich Rechnungszins |
2017 | |||
2015 | |||
2013 | 0,25% | 0,02% | 0,5% |
2012 | (0,5%) | (0,03%) | (0,85%) |
Laufender Überschussanteil:
― |
vor Beginn der Rentenzahlung: Zinsüberschussanteil in Prozent des Garantiedeckungskapitals Verwaltungskostenüberschussanteil in Prozent des Fondsguthabens |
― |
während des Rentenbezugs: Zinsüberschussanteil in Prozent des Deckungskapitals |
Vor Beginn der Rentenzahlung werden jeweils am Ende eines Versicherungsmonats der Zinsüberschussanteil entsprechend dem in der Tabelle angegebenen jährlichen Zinssatz und der Verwaltungskostenüberschussanteil zugeteilt.
Während des Rentenbezugs wird der laufende Überschussanteil am Ende des Versicherungsjahres zugeteilt.
Verwendungsmöglichkeiten für den laufenden Überschussanteil:
― |
vor Beginn der Rentenzahlung: Bonus oder fondsgebundene Überschussbeteiligung |
― |
während des Rentenbezugs: Bonusrente oder Überschussrente |
3.6.2 Schlussüberschussanteil, Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven
Tarifwerk | Schlussüberschussanteil1 | Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven1 | |||
beitragspflichtig | Bonus | fondsgeb. Überschussbet. | beitragspflichtig | Bonus | |
2018 | 0,16% | 0,12% | 0,2% | 0,24% | 0,18% |
2017 | |||||
2015 | |||||
(0,3%) | (0,24%) | (0,2%) | (0,16%) | ||
2013 | 0,12% | 0,12% | 0,18% | 0,18% | |
2012 | (0,24%) | (0,24%) | 0% | (0,16%) | (0,16%) |
1 Bei Teilnahme an einem Gruppenversicherungsvertrag werden – bei Tarifwerken 2015, 2017 und 2018 die Sätze für den Schlussüberschussanteil (beitragspflichtig und Bonus) um jeweils 0,04 (0,06) Prozentpunkte und für den Schlussüberschussanteil (fondsgebundene Überschussbeteiligung) um 0,1 Prozentpunkte sowie für die Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven (beitragspflichtig und Bonus) um jeweils 0,06 (0,04) Prozentpunkte erhöht. – bei Tarifwerken 2012 und 2013 die Sätze für den Schlussüberschussanteil (beitragspflichtig und Bonus) um jeweils 0,04 (0,06) Prozentpunkte sowie für die Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven (beitragspflichtig und Bonus) um jeweils 0,06 (0,04) Prozentpunkte erhöht. Ab Tarifwerk 2015 kann bei fondsgebundener Überschussbeteiligung ein zusätzlicher Schlussüberschussanteil gewährt werden. Die Höhe des zusätzlichen Schlussüberschussanteils richtet sich nach den zugrunde liegenden Anlageformen, aus denen sich das Anteildeckungskapital zusammensetzt. Für jede Anlageform wird der Satz für den zusätzlichen Schlussüberschussanteil individuell festgelegt. Diese Sätze sind in Abschnitt 13 aufgeführt. Ist eine Anlageform in der dortigen Auflistung nicht explizit genannt, beträgt der entsprechende Satz 0 Prozent.
4. Selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherungen und selbstständige Gruppen-Berufsunfähigkeitsversicherungen
4.1 Berufsunfähigkeitsversicherung – mit Ausnahme der Berufsunfähigkeitsversicherung Plus
4.1.1 Während der Anwartschaft
Tarifwerk | laufender Überschussanteil für die Berufsklasse | |||||
A++ | A+ | A | B++ | B+ | B | |
2019 | 37% | 32% | 32% | 33% | 34% | 31% |
2018 | 35% | 28% | 29% | – | 29% | 29% |
2017 | ||||||
2016 | ||||||
2015 | – | 38% | 34% | – | 25% | 25% |
2013 | ||||||
2012 |
Tarifwerk | laufender Überschussanteil für die Berufsklasse | |||||
C++ | C+ | C | D++ | D+ | D | |
2019 | 33% | 30% | 31% | 30% | 29% | 29% |
2018 | – | 29% | 29% | – | – | 28% |
2017 | ||||||
2016 | ||||||
2015 | – | – | 25% | – | – | 25% |
2013 | ||||||
2012 |
Tarifwerk | Bonus im Falle der Berufsunfähigkeit für die Berufsklasse | |||||
A++ | A+ | A | B++ | B+ | B | |
2019 | 59% | 47% | 47% | 49% | 52% | 45% |
2018 | 53% | 38% | 40% | – | 40% | 40% |
2017 | ||||||
2016 | ||||||
2015 | – | 61% | 51% | – | 33% | 33% |
2013 | ||||||
2012 |
Tarifwerk | Bonus im Falle der Berufsunfähigkeit für die Berufsklasse | |||||
C++ | C+ | C | D++ | D+ | D | |
2019 | 49% | 43% | 45% | 43% | 41% | 41% |
2018 | – | 40% | 40% | – | – | 38% |
2017 | ||||||
2016 | ||||||
2015 | – | – | 33% | – | – | 33% |
2013 | ||||||
2012 |
Laufender Überschussanteil, sofern nicht der Bonus im Falle der Berufsunfähigkeit gewählt ist:
― |
in Prozent des bei jährlicher Zahlungsweise zu entrichtenden Jahresbeitrags, ohne Stückkosten und gegebenenfalls Risiko- und sonstige Zuschläge |
Bonus im Falle der Berufsunfähigkeit:
― |
in Prozent der vereinbarten Barrente. Die Bonusrente wird bei Eintritt des Leistungsfalls zur sofortigen Erhöhung der vereinbarten Barrente verwendet. |
Verwendungsmöglichkeiten für den laufenden Überschussanteil:
― |
Beitragsverrechnung (Sofortgewinn), Erlebensfallbonus oder fondsgebundene Überschussbeteiligung |
Tarifwerk | Zinsüberschussanteil auf das Deckungskapital des Erlebensfallbonus |
2019 | 1,5% |
2018 | |
2017 | |
2016 | (1,75%) |
2015 | |
2013 | 0,25% |
2012 | (0,5%) |
Beim Erlebensfallbonus bemisst sich der Zinsüberschussanteil in Prozent des Deckungskapitals des Erlebensfallbonus, um ein Jahr mit dem Rechnungszins abgezinst.
Tarifwerk | Schlussüberschussanteil |
2019 | 0% |
2018 | 6% (0%) |
2017 | |
2016 | |
2015 | 3% (0%) |
2013 | |
2012 |
Es wird keine Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven gewährt.
4.1.2 Während des Rentenbezugs
Tarifwerk | Zinsüberschussanteil |
2019 | 1,1% |
2018 | (1,35%) |
2017 | |
2016 | 0,75% |
2015 | (1%) |
2013 | 0,25% |
2012 | (0,5%) |
Laufender Überschussanteil:
― |
Zinsüberschussanteil in Prozent des Deckungskapitals |
Eine Zuteilung erfolgt erstmals am Ende des ersten Rentenbezugsjahres.
Verwendungsmöglichkeiten für den laufenden Überschussanteil:
― |
Bonusrente |
4.2 Berufsunfähigkeitsversicherung Plus
4.2.1 Während der Anwartschaft
Tarifwerk | laufender Überschussanteil für die Berufsklasse | |||||
A++ | A+ | A | B++ | B+ | B | |
2019 | 33% | 29% | 29% | 30% | 31% | 28% |
2018 | 24% | 24% | 25% | – | 25% | 25% |
2017 | ||||||
2016 |
Tarifwerk | laufender Überschussanteil für die Berufsklasse | |||||
C++ | C+ | C | D++ | D+ | D | |
2019 | 30% | 27% | 28% | 27% | 26% | 26% |
2018 | – | 25% | 25% | – | – | 24% |
2017 | ||||||
2016 |
Tarifwerk | Bonus im Falle der Berufsunfähigkeit für die Berufsklasse | |||||
A++ | A+ | A | B++ | B+ | B | |
2019 | 49% | 40% | 40% | 42% | 44% | 38% |
2018 | 31% | 31% | 33% | – | 33% | 33% |
2017 | ||||||
2016 |
Tarifwerk | Bonus im Falle der Berufsunfähigkeit für die Berufsklasse | |||||
C++ | C+ | C | D++ | D+ | D | |
2019 | 42% | 36% | 38% | 36% | 35% | 35% |
2018 | – | 33% | 33% | – | – | 31% |
2017 | ||||||
2016 |
Laufender Überschussanteil, sofern nicht der Bonus im Falle der Berufsunfähigkeit gewählt ist:
― |
in Prozent des bei jährlicher Zahlungsweise zu entrichtenden Jahresbeitrags, ohne Stückkosten und gegebenenfalls Risiko- und sonstige Zuschläge |
Bonus im Falle der Berufsunfähigkeit:
― |
in Prozent der vereinbarten Barrente. Die Bonusrente wird bei Eintritt des Leistungsfalls zur sofortigen Erhöhung der vereinbarten Barrente verwendet. |
Verwendungsmöglichkeiten für den laufenden Überschussanteil:
― |
Beitragsverrechnung (Sofortgewinn), Erlebensfallbonus oder fondsgebundene Überschussbeteiligung |
Tarifwerk | Zinsüberschussanteil auf das Deckungskapital des Erlebensfallbonus |
2019 | 1,5% |
2018 | |
2017 | (1,75%) |
2016 |
Beim Erlebensfallbonus bemisst sich der Zinsüberschussanteil in Prozent des Deckungskapitals des Erlebensfallbonus, um ein Jahr mit dem Rechnungszins abgezinst.
Tarifwerk | Schlussüberschussanteil |
2019 | 0% |
2018 | 6% (0%) |
2017 | |
2016 |
Es wird keine Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven gewährt.
4.2.2 Während des Rentenbezugs
Tarifwerk | Zinsüberschussanteil |
2019 | 1,1% |
2018 | |
2017 | (1,35%) |
2016 | 0,75% |
(1%) |
Laufender Überschussanteil:
― |
Zinsüberschussanteil in Prozent des Deckungskapitals |
Eine Zuteilung erfolgt erstmals am Ende des ersten Rentenbezugsjahres.
Verwendungsmöglichkeiten für den laufenden Überschussanteil:
― |
Bonusrente |
5. Selbstständige Erwerbsunfähigkeitsversicherungen und selbstständige Gruppen-Erwerbsunfähigkeitsversicherungen
5.1 Während der Anwartschaft
Tarifwerk | laufender Überschussanteil für die Berufsklasse | |||
A | B | C | D | |
2019 | 19% | 20% | 21% | 21% |
2018 | ||||
2017 | ||||
2016 | ||||
2015 | 26% | 24% | 24% | 24% |
2013 | ||||
2012 |
Tarifwerk | Bonus im Falle der Erwerbsunfähigkeit für die Berufsklasse | |||
A | B | C | D | |
2019 | 23% | 25% | 26% | 26% |
2018 | ||||
2017 | ||||
2016 | ||||
2015 | 35% | 31% | 31% | 31% |
2013 | ||||
2012 |
Laufender Überschussanteil, sofern nicht der Bonus im Falle der Erwerbsunfähigkeit gewählt ist:
― |
in Prozent des bei jährlicher Zahlungsweise zu entrichtenden Jahresbeitrags, ohne Stückkosten und gegebenenfalls Risiko- und sonstige Zuschläge |
Bonus im Falle der Erwerbsunfähigkeit:
― |
in Prozent der vereinbarten Barrente. Die Bonusrente wird bei Eintritt des Leistungsfalls zur sofortigen Erhöhung der vereinbarten Barrente verwendet. |
Verwendungsmöglichkeiten für den laufenden Überschussanteil:
― |
Beitragsverrechnung (Sofortgewinn) oder Erlebensfallbonus |
Tarifwerk | Zinsüberschussanteil auf das Deckungskapital des Erlebensfallbonus |
2019 | 1,5% |
2018 | |
2017 | |
2016 | (1,75%) |
2015 | |
2013 | 0,25% |
2012 | (0,5%) |
Beim Erlebensfallbonus bemisst sich der Zinsüberschussanteil in Prozent des Deckungskapitals des Erlebensfallbonus, um ein Jahr mit dem Rechnungszins abgezinst.
Es werden weder ein Schlussüberschussanteil noch eine Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven gewährt.
5.2 Während des Rentenbezugs
Tarifwerk | Zinsüberschussanteil |
2019 | 1,1% (1,35%) |
2018 | |
2017 | |
2016 | 0,75% |
2015 | (1%) |
2013 | 0,25% |
2012 | (0,5%) |
Laufender Überschussanteil
― |
Zinsüberschussanteil in Prozent des Deckungskapitals |
Eine Zuteilung erfolgt erstmals am Ende des ersten Rentenbezugsjahres.
Verwendungsmöglichkeiten für den laufenden Überschussanteil:
― |
Bonusrente |
6. Fondsgebundene Lebens- und Rentenversicherungen
6.1 Rentenversicherung mit oder ohne variable Mindestleistung (Rente FlexVario/FlexVorsorge Vario, Rente WachstumGarant, MitarbeiterRente und Versicherungskammer Schatzbrief)
6.1.1 Laufender Überschussanteil
Tarifwerk | vor Beginn der Rentenzahlung | während des Rentenbezugs | ||||
Zinsüberschussanteil | Verwaltungskostenüberschussanteil | Risikoüberschussanteil | Zinsüberschussanteil | |||
beitragspflichtig | beitragsfrei | Zuzahlung | ||||
2018 | 1,1% | 0,008% | 0% | 0% | 40% | 2,25% (2,6%) abzüglich Rechnungszins |
2017 | (1,35%) | (0,009%) | ||||
2016 | 0,75% | 0,008% | 0% | 0% | – | 2,25% (2,6%) abzüglich Rechnungszins |
2015 | (1%) | (0,009%) | ||||
2013 | 0,25% | 0,008% | 0% | 0% | 0,5% | |
2012 | (0,5%) | (0,009%) | (0,85%) | |||
2011 | 0% | 0% (0,009%) | 0% | 0% | – | 0% (0,35%) |
Reduktion des laufenden Überschussanteils bei Versicherungen gegen Einmalbeitrag
Versicherungsbeginn | Reduktion für das … überschussberechtigte Jahr um … Prozentpunkte | ||||
1. | 2. | 3. | 4. | 5. | |
ab 01.01.2017 | 0,8 (1,05) | 0,8 (1,05) | 0,8 (1,05) | 0,8 (1,05) | 0,8 (1,05) |
Reduktion des laufenden Überschussanteils bei Zuzahlungen
Versicherungsbeginn | Erhöhungszeitpunkte | Reduktion für das … überschussberechtigte Jahr um … Prozentpunkte | ||||
1. | 2. | 3. | 4. | 5. | ||
ab 01.01.2018 | ab 01.03.2020 | 0,8 | 0,8 | 0,8 | 0,8 | 0,8 |
Laufender Überschussanteil:
― |
vor Beginn der Rentenzahlung: Zinsüberschussanteil in Prozent des durchschnittlichen Sicherungskapitals, mit dem Rechnungszins auf den Beginn des Versicherungsjahres abgezinst Verwaltungskostenüberschussanteil in Prozent des gesamten Deckungskapitals |
Risikoüberschussanteil in Prozent des Risikobeitrags zur Abdeckung des Todesfallrisikos, der dem Deckungskapital monatlich entnommen wird, gegebenenfalls ohne Risiko- und sonstige Zuschläge (nur falls tariflich ein Risikobeitrag vorgesehen ist). Der Risikoüberschussanteil ist begrenzt auf höchstens 5 /12 Promille des im Monat der Zuteilung unter Todesfallrisiko stehenden Kapitals.
― |
während des Rentenbezugs: Zinsüberschussanteil in Prozent des Deckungskapitals |
Ein Verwaltungskostenüberschussanteil während des Rentenbezugs wird nicht gewährt.
Vor Beginn der Rentenzahlung wird der Zinsüberschussanteil jeweils zum Ende des Versicherungsjahres zugeteilt und der Verwaltungskosten- und Risikoüberschussanteil jeweils zu Beginn eines jeden Versicherungsmonats. Während des Rentenbezugs wird der Zinsüberschussanteil am Ende des Versicherungsjahres zugeteilt.
Verwendungsmöglichkeiten für den laufenden Überschussanteil während des Rentenbezugs:
― |
Bonusrente oder Überschussrente |
6.1.2 Schlussüberschussanteil, Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven
Tarifwerk | Kostenschlussüberschussanteil | |
auf das Sicherungskapital | auf das Anteildeckungskapital1 | |
2018 | 0,3% | 0,2% 3 |
2017 | ||
2016 | (0,4%) 2 | |
2015 | ||
2013 | 0,2% | 0,1% 3 |
2012 | (0,3%) 2 | |
2011 | 0,05% | 0,1% 3 |
(0,3%) 2 |
1 Anteildeckungskapital zuzüglich Überschussdeckungskapital.
2 Bei Versicherungen gegen Einmalbeitrag wird der angegebene Satz für den Schlussüberschussanteil während der ersten zwölf Jahre bei Versicherungsbeginnen ab 1. Januar 2017 bis 1. September 2018 um 0,1 Prozentpunkte vermindert, bei Versicherungsbeginnen ab 1. Oktober 2018 bis 1. September 2019 um 0,1 Prozentpunkte erhöht und bei Versicherungsbeginnen ab 1. Oktober 2019 um 0,2 Prozentpunkte vermindert. Für Zuzahlungen wird der angegebene Satz für den Schlussüberschussanteil während der ersten zwölf Jahre bei Versicherungen mit Versicherungsbeginnen ab 1. Januar 2018 bei Erhöhungszeitpunkten ab 1. März 2020 um 0,2 Prozentpunkte vermindert.
3 Die Wartezeit beträgt fünf Jahre. Es kann ein zusätzlicher Kostenschlussüberschussanteil gewährt werden. Die Höhe des zusätzlichen Kostenschlussüberschussanteils richtet sich nach den zugrunde liegenden Anlageformen, aus denen sich das Anteildeckungskapital zuzüglich des Überschussdeckungskapitals zusammensetzt. Für jede Anlageform wird der Satz für den zusätzlichen Kostenschlussüberschussanteil individuell festgelegt. Diese Sätze sind in Abschnitt 13 aufgeführt. Ist eine Anlageform in der dortigen Auflistung nicht explizit genannt, beträgt der entsprechende Satz 0 Prozent.
Eine Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven wird nicht gewährt.
6.2 Staatlich förderfähige Rentenversicherung mit oder ohne variable Mindestleistung (BasisRente FlexVario/FlexVorsorge Vario als BasisRente und BasisRente WachstumGarant) und staatlich förderfähige Rentenversicherung mit Mindestleistung (ZulagenRente)
6.2.1 Laufender Überschussanteil
Tarifwerk | vor Beginn der Rentenzahlung | während des Rentenbezugs | |||
Zinsüberschussanteil | Verwaltungskostenüberschussanteil | Zinsüberschussanteil | |||
beitragspflichtig | beitragsfrei | Zuzahlung | |||
2018 | 1,1% | 0,008% | 0% | 0% | 2,25% (2,6%) |
2017 | (1,35%) | (0,009%) | abzüglich Rechnungszins | ||
2016 | 0,75% | 0,008% | 0% | 0% | 2,25% (2,6%) |
2015 | (1%) | (0,009%) | abzüglich Rechnungszins | ||
2013 | 0,25% | 0,008% | 0% | 0% | 0,5% |
2012 | (0,5%) | (0,009%) | (0,85%) | ||
2011 | 0% | 0% (0,009%) | 0% | 0% | 0% (0,35%) |
Laufender Überschussanteil:
― |
vor Beginn der Rentenzahlung: Zinsüberschussanteil in Prozent des durchschnittlichen Sicherungskapitals, mit dem Rechnungszins auf den Beginn des Versicherungsjahres abgezinst |
Verwaltungskostenüberschussanteil in Prozent des gesamten Deckungskapitals
― |
während des Rentenbezugs: Zinsüberschussanteil in Prozent des Deckungskapitals |
Ein Verwaltungskostenüberschussanteil während des Rentenbezugs wird nicht gewährt.
Vor Beginn der Rentenzahlung wird der Zinsüberschussanteil jeweils zum Ende des Versicherungsjahres zugeteilt und der Verwaltungskostenüberschussanteil jeweils zu Beginn eines jeden Versicherungsmonats. Während des Rentenbezugs wird der Zinsüberschussanteil am Ende des Versicherungsjahres zugeteilt.
Verwendungsmöglichkeiten für den laufenden Überschussanteil während des Rentenbezugs:
― |
Bonusrente oder Überschussrente |
6.2.2 Schlussüberschussanteil, Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven
Tarifwerk | Kostenschlussüberschussanteil | |
auf das Sicherungskapital | auf das Anteildeckungskapital1 | |
2018 | 0,3% | 0,2% 2 |
2017 | ||
2016 | (0,4%) | |
2015 | ||
2013 | 0,2% | 0,1% 2 |
2012 | (0,3%) | |
2011 | 0,05% | 0,1% 2 |
(0,3%) |
1 Anteildeckungskapital zuzüglich Überschussdeckungskapital.
2 Die Wartezeit beträgt fünf Jahre. Es kann ein zusätzlicher Kostenschlussüberschussanteil gewährt werden. Die Höhe des zusätzlichen Kostenschlussüberschussanteils richtet sich nach den zugrunde liegenden Anlageformen, aus denen sich das Anteildeckungskapital zuzüglich des Überschussdeckungskapitals zusammensetzt. Für jede Anlageform wird der Satz für den zusätzlichen Kostenschlussüberschussanteil individuell festgelegt. Diese Sätze sind in Abschnitt 13 aufgeführt. Ist eine Anlageform in der dortigen Auflistung nicht explizit genannt, beträgt der entsprechende Satz 0 Prozent.
Eine Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven wird nicht gewährt.
6.3 Zertifikatgebundene Rentenversicherung
Tarifwerk | Zinsüberschussanteil | Verwaltungskostenüberschussanteil |
während der Wartephase | während der Fondsphase | |
2017 | 0% | 0,017% |
2015 | ||
2013 | 0,009% | |
2012 |
Laufender Überschussanteil:
― |
während der Wartephase: Zinsüberschussanteil in Prozent des Deckungskapitals |
― |
während der Fondsphase: Verwaltungskostenüberschussanteil in Prozent des Deckungskapitals |
Während der Wartephase wird der Zinsüberschussanteil jeweils am Ende eines Versicherungsmonats entsprechend dem angegebenen jährlichen Zinssatz zugeteilt. Während der Fondsphase wird der Verwaltungskostenüberschussanteil zu Beginn eines Monats zugeteilt und vermindert die monatlich dem Deckungskapital zu entnehmenden Verwaltungskosten.
Es werden weder ein Schlussüberschussanteil noch eine Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven gewährt.
6.4 Fondsgebundene Rentenversicherung mit sofort beginnender Rentenzahlung
6.4.1 Laufender Überschussanteil
Tarifwerk | Zinsüberschussanteil | Zusätzlicher fondsabhängiger Überschussanteil |
2018 | 2,25% abzüglich Rechnungszins | 0% |
Laufender Überschussanteil:
― |
Zinsüberschussanteil in Prozent des durchschnittlichen Sicherungskapitals, mit dem Rechnungszins auf den Beginn des Versicherungsjahres abgezinst |
― |
Zusätzlicher fondsabhängiger Überschussanteil in Prozent des durchschnittlichen Anteildeckungskapitals |
Ein Verwaltungskostenüberschussanteil wird nicht gewährt.
Der laufende Überschussanteil wird am Ende des Versicherungsjahres zugeteilt.
Es werden weder ein Schlussüberschussanteil noch eine Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven gewährt.
6.5 Fondsgebundene Lebensversicherung mit Mindestleistung (VermögensDepot Chance)
6.5.1 Laufender Überschussanteil
Tarifwerk | Zinsüberschussanteil | Verwaltungskostenüberschussanteil | Risikoüberschussanteil |
2018 | 1,5% (1,75%) | 0% | 40% |
2017 |
Reduktion des laufenden Überschussanteils bei Versicherungen gegen Einmalbeitrag
Versicherungsbeginn | Reduktion für das … überschussberechtigte Jahr um … Prozentpunkte | ||||
1. | 2. | 3. | 4. | 5. | |
ab 01.08.2017 | 0,8 (1,05) | 0,8 (1,05) | 0,8 (1,05) | 0,8 (1,05) | 0,8 (1,05) |
Laufender Überschussanteil:
Zinsüberschussanteil in Prozent des durchschnittlichen Sicherungskapitals, mit dem Rechnungszins auf den Beginn des Versicherungsjahres abgezinst
Verwaltungskostenüberschussanteil in Prozent des gesamten Deckungskapitals
Risikoüberschussanteil in Prozent des Risikobeitrags zur Abdeckung des Todesfallrisikos, der dem Deckungskapital monatlich entnommen wird, gegebenenfalls ohne Risiko- und sonstige Zuschläge. Der Risikoüberschussanteil ist begrenzt auf höchstens 5 /12 Promille des im Monat der Zuteilung unter Todesfallrisiko stehenden Kapitals.
Der Zinsüberschussanteil wird jeweils zum Ende des Versicherungsjahres zugeteilt und der Verwaltungskosten- und Risikoüberschussanteil jeweils zu Beginn eines jeden Versicherungsmonats.
6.5.2 Schlussüberschussanteil, Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven
Tarifwerk | Kostenschlussüberschussanteil | |
auf das Sicherungskapital | auf das Anteildeckungskapital1 | |
2018 | 0,3% (0,4%) 2 | 0,2% 3 |
2017 |
1 Anteildeckungskapital zuzüglich Überschussdeckungskapital.
2 Der angegebene Satz für den Schlussüberschussanteil wird während der ersten zwölf Jahre bei Versicherungsbeginnen ab 1. August 2017 bis 1. September 2018 um 0,1 Prozentpunkte vermindert, bei Versicherungsbeginnen ab 1. Oktober 2018 bis 1. September 2019 um 0,1 Prozentpunkte erhöht und bei Versicherungsbeginnen ab 1. Oktober 2019 um 0,2 Prozentpunkte vermindert.
3 Die Wartezeit beträgt zwei Jahre. Es kann ein zusätzlicher Kostenschlussüberschussanteil gewährt werden. Die Höhe des zusätzlichen Kostenschlussüberschussanteils richtet sich nach den zugrunde liegenden Anlageformen, aus denen sich das Anteildeckungskapital zuzüglich des Überschussdeckungskapitals zusammensetzt. Für jede Anlageform wird der Satz für den zusätzlichen Kostenschlussüberschussanteil individuell festgelegt. Diese Sätze sind in Abschnitt 13 aufgeführt. Ist eine Anlageform in der dortigen Auflistung nicht explizit genannt, beträgt der entsprechende Satz 0 Prozent.
Eine Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven wird nicht gewährt.
6.6 Fondsgebundene kapitalbildende Lebensversicherung auf den Todesfall (GenerationenDepot Invest)
6.6.1 Laufender Überschussanteil
Tarifwerk | Zinsüberschussanteil | Verwaltungskostenüberschussanteil | Risikoüberschussanteil |
2018 | 1,25% (1,5%) | 0% | 40% |
Reduktion des laufenden Überschussanteils bei Versicherungen gegen Einmalbeitrag
Versicherungsbeginn | Reduktion für das … überschussberechtigte Jahr um … Prozentpunkte | ||||
1. | 2. | 3. | 4. | 5. | |
ab 01.01.2019 | 0,8 (1,05) | 0,8 (1,05) | 0,8 (1,05) | 0,8 (1,05) | 0,8 (1,05) |
Laufender Überschussanteil:
Zinsüberschussanteil in Prozent des durchschnittlichen Sicherungskapitals, mit dem Rechnungszins auf den Beginn des Versicherungsjahres abgezinst
Verwaltungskostenüberschussanteil in Prozent des gesamten Deckungskapitals
Risikoüberschussanteil in Prozent des Risikobeitrags zur Abdeckung des Todesfallrisikos, der dem Deckungskapital monatlich entnommen wird, gegebenenfalls ohne Risiko- und sonstige Zuschläge. Der Risikoüberschussanteil ist begrenzt auf höchstens 5 /12 Promille des im Monat der Zuteilung unter Todesfallrisiko stehenden Kapitals.
Der Zinsüberschussanteil wird jeweils zum Ende des Versicherungsjahres zugeteilt und der Verwaltungskosten- und Risikoüberschussanteil jeweils zu Beginn eines jeden Versicherungsmonats.
6.6.2 Schlussüberschussanteil, Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven
Tarifwerk | Kostenschlussüberschussanteil | |
auf das Sicherungskapital | auf das Anteildeckungskapital1 | |
2018 | 0,3% (0,4%) 2 | 0,2% 3 |
1 Anteildeckungskapital zuzüglich Überschussdeckungskapital.
2 Bei Versicherungen gegen Einmalbeitrag wird der angegebene Satz für den Schlussüberschussanteil während der ersten zwölf Jahre bei Versicherungsbeginnen ab 1. Januar 2019 bis 1. September 2019 um 0,1 Prozentpunkte erhöht und bei Versicherungsbeginnen ab 1. Oktober 2019 um 0,2 Prozentpunkte vermindert.
3 Die Wartezeit beträgt fünf Jahre. Es kann ein zusätzlicher Kostenschlussüberschussanteil gewährt werden. Die Höhe des zusätzlichen Kostenschlussüberschussanteils richtet sich nach den zugrunde liegenden Anlageformen, aus denen sich das Anteildeckungskapital zuzüglich des Überschussdeckungskapitals zusammensetzt. Für jede Anlageform wird der Satz für den zusätzlichen Kostenschlussüberschussanteil individuell festgelegt. Diese Sätze sind in Abschnitt 13 aufgeführt. Ist eine Anlageform in der dortigen Auflistung nicht explizit genannt, beträgt der entsprechende Satz 0 Prozent.
Eine Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven wird nicht gewährt.
6.7 Fondsgebundene Pflegerentenversicherung und fondsgebundene Pflegerentenversicherung mit leistungsfreier Zeit (PflegeRente VermögensSchutz)
6.7.1 Laufender Überschussanteil
Tarifwerk | anwartschaftlicher Teil |
Zinsüberschussanteil | |
2018 | 2% (2,25%) abzüglich Rechnungszins |
Tarifwerk | anwartschaftlicher Teil |
Verwaltungskostenüberschussanteil | |
2018 | 0% |
Tarifwerk | anwartschaftlicher Teil | leistungspflichtiger Teil | |
Risikoüberschussanteil Pflege | Risikoüberschussanteil Tod | Zinsüberschussanteil | |
2018 | 10% | 5% | 2% (2,25%) abzüglich Rechnungszins |
Laufender Überschussanteil:
― |
anwartschaftlicher Teil: Zinsüberschussanteil in Prozent des durchschnittlichen Sicherungskapitals, mit dem Rechnungszins auf den Beginn des Versicherungsjahres abgezinst Verwaltungskostenüberschussanteil in Prozent des gesamten anwartschaftlichen Deckungskapitals Risikoüberschussanteil in Prozent des Risikobeitrags zur Abdeckung des Pflegefallrisikos, der dem Deckungskapital monatlich entnommen wird, gegebenenfalls ohne Risiko- und sonstige Zuschläge Risikoüberschussanteil in Prozent des Risikobeitrags zur Abdeckung des Todesfallrisikos, der dem Deckungskapital monatlich entnommen wird, gegebenenfalls ohne Risiko- und sonstige Zuschläge. Der Risikoüberschussanteil ist begrenzt auf höchstens 5 /12 Promille des im Monat der Zuteilung unter Todesfallrisiko stehenden Kapitals. |
― |
leistungspflichtiger Teil: Zinsüberschussanteil in Prozent des Deckungskapitals für die laufende Pflegerente |
Ein Verwaltungskostenüberschussanteil wird für den leistungspflichtigen Teil nicht gewährt.
Für den anwartschaftlichen Teil wird der Zinsüberschussanteil jeweils zum Ende des Versicherungsjahres zugeteilt und der Verwaltungskostenüberschussanteil und die Risikoüberschussanteile jeweils zu Beginn eines jeden Versicherungsmonats. Für den leistungspflichtigen Teil wird der Zinsüberschussanteil am Ende des Versicherungsjahres zugeteilt.
Verwendungsmöglichkeiten für den laufenden Überschussanteil:
― |
anwartschaftlicher Teil: Überschussdeckungskapital mit Pflegefallmehrleistung |
― |
leistungspflichtiger Teil: Bonusrente |
6.7.2 Schlussüberschussanteil, Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven
Tarifwerk | Kostenschlussüberschussanteil | ||
auf das Sicherungskapital | auf das Überschussdeckungskapital | auf das Anteildeckungskapital | |
2018 | 0,3% (0,4%) | 0,3% (0,4%) | 0,2% 1 |
1 Die Wartezeit beträgt fünf Jahre. Es kann ein zusätzlicher Kostenschlussüberschussanteil gewährt werden. Die Höhe des zusätzlichen Kostenschlussüberschussanteils richtet sich nach den zugrunde liegenden Anlageformen, aus denen sich das Anteildeckungskapital zusammensetzt. Für jede Anlageform wird der Satz für den zusätzlichen Kostenschlussüberschussanteil individuell festgelegt. Diese Sätze sind in Abschnitt 13 aufgeführt. Ist eine Anlageform in der dortigen Auflistung nicht explizit genannt, beträgt der entsprechende Satz 0 Prozent.
Eine Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven wird nicht gewährt.
6.7.3 Pflegefallmehrleistung
Tarifwerk | Pflegefallmehrleistung | |||
Eintrittsalter | versicherte Pflegerente ab … | |||
Pflegegrad 2 | Pflegegrad 3 | Pflegegrad 4 | ||
2018 | bis 45 | 25% | 20% | 15% |
von 46 bis 55 | 25% | 20% | 15% | |
von 56 bis 65 | 15% | 10% | 5% | |
ab 66 | 5% | 0% | 0% |
Pflegefallmehrleistung in Prozent der garantierten Pflegerente oder des Erhöhungsbetrags der garantierten Pflegerente bei Einstufung in einen höheren Pflegegrad
7. Fondsgebundene Rentenversicherungen als Altersvorsorgevertrag
7.1 Fondsgebundene Rentenversicherung als Altersvorsorgevertrag (PrämienRente Invest)
Tarifwerk | Zinsüberschussanteil | Verwaltungskostenüberschussanteil |
2015 | 0,75% (1%) | 0,02% |
2012 | 0,25% (0,5%) | 0,02% |
Laufender Überschussanteil:
― |
Zinsüberschussanteil in Prozent des Garantiedeckungskapitals |
― |
Verwaltungskostenüberschussanteil in Prozent des Fondsguthabens |
Jeweils am Ende eines Versicherungsmonats werden der Zinsüberschussanteil entsprechend dem in der Tabelle angegebenen jährlichen Zinssatz und der Verwaltungskostenüberschussanteil zugeteilt.
Es werden weder ein Schlussüberschussanteil noch eine Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven gewährt.
7.2 Rentenversicherung mit Mindestleistung als Altersvorsorgevertrag (RiesterRente FlexVario)
7.2.1 Laufender Überschussanteil
Tarifwerk | vor Beginn der Rentenzahlung | während des Rentenbezugs | |||
Zinsüberschussanteil | Verwaltungskostenüberschussanteil | Zinsüberschussanteil | |||
beitragspflichtig | beitragsfrei | Zuzahlung | |||
2017 | 1,1% (1,35%) | 0,008% (0,009%) | 0% | 0% | 2,25% (2,6%) abzüglich Rechnungszins |
Laufender Überschussanteil:
― |
vor Beginn der Rentenzahlung: Zinsüberschussanteil in Prozent des durchschnittlichen Sicherungskapitals, mit dem Rechnungszins auf den Beginn des Versicherungsjahres abgezinst Verwaltungskostenüberschussanteil in Prozent des gesamten Deckungskapitals |
― |
während des Rentenbezugs: Zinsüberschussanteil in Prozent des Deckungskapitals |
Ein Verwaltungskostenüberschussanteil während des Rentenbezugs wird nicht gewährt.
Vor Beginn der Rentenzahlung wird der Zinsüberschussanteil jeweils zum Ende des Versicherungsjahres zugeteilt und der Verwaltungskostenüberschussanteil jeweils zu Beginn eines jeden Versicherungsmonats. Während des Rentenbezugs wird der Zinsüberschussanteil am Ende des Versicherungsjahres zugeteilt.
Verwendungsmöglichkeiten für den laufenden Überschussanteil während des Rentenbezugs:
― |
Bonusrente oder Überschussrente |
7.2.2 Schlussüberschussanteil, Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven
Tarifwerk | Kostenschlussüberschussanteil | |
auf das Sicherungskapital | auf das Anteildeckungskapital1 | |
2017 | 0,3% (0,4%) | 0,2% 2 |
1 Anteildeckungskapital zuzüglich Überschussdeckungskapital.
2 Die Wartezeit beträgt fünf Jahre. Es kann ein zusätzlicher Kostenschlussüberschussanteil gewährt werden. Die Höhe des zusätzlichen Kostenschlussüberschussanteils richtet sich nach den zugrunde liegenden Anlageformen, aus denen sich das Anteildeckungskapital zuzüglich des Überschussdeckungskapitals zusammensetzt. Für jede Anlageform wird der Satz für den zusätzlichen Kostenschlussüberschussanteil individuell festgelegt. Diese Sätze sind in Abschnitt 13 aufgeführt. Ist eine Anlageform in der dortigen Auflistung nicht explizit genannt, beträgt der entsprechende Satz 0 Prozent.
Eine Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven wird nicht gewährt.
8. Einzel-Rentenversicherungen als Altersvorsorgevertrag
8.1 Laufender Überschussanteil
Tarifwerk | vor Beginn der Rentenzahlung | während des Rentenbezugs |
Zinsüberschussanteil | Zinsüberschussanteil | |
2017 | – | 2,25% (2,6%) abzüglich Rechnungszins |
2015 | 2% (2,25%) abzüglich Rechnungszins | 2,25% (2,6%) abzüglich Rechnungszins |
2012 | 0,25% (0,5%) | 0,5% (0,85%) |
Laufender Überschussanteil:
― |
vor Beginn der Rentenzahlung: Zinsüberschussanteil in Prozent des gemittelten Deckungskapitals, um ein Jahr mit dem Rechnungszins abgezinst Zinsüberschussanteil beim Erlebensfallbonus in Prozent des Deckungskapitals, um ein Jahr mit dem Rechnungszins abgezinst |
― |
während des Rentenbezugs: Zinsüberschussanteil in Prozent des Deckungskapitals |
Ein Verwaltungskostenüberschussanteil wird nicht gewährt.
Der laufende Überschussanteil wird am Ende des Versicherungsjahres zugeteilt.
Verwendungsmöglichkeiten für den laufenden Überschussanteil:
― |
vor Beginn der Rentenzahlung: Erlebensfallbonus oder fondsgebundene Überschussbeteiligung |
― |
während des Rentenbezugs: Bonusrente oder Überschussrente |
8.2 Schlussüberschussanteil, Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven
Tarifwerk | Schlussüberschussanteil1 | Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven | ||||
beitragspflichtig | Einmalbeitrag | Erlebensfallbonus | fondsgeb. Überschussbet. | beitragspflichtig | Erlebensfallbonus | |
2015 | 0,08% | 0,08% | 0,08% | 0,2% | 0,12% | 0,12% |
(0,18%) | (0,24%) | (0,24%) | (0,16%) | |||
2012 | 0% (0,06%) | 0% | 0% | – | 0% (0,04%) | 0% |
Tarifwerk | Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven |
Einmalbeitrag | |
2015 | 0,12% |
(0,16%) | |
2012 | 0% |
1 Ab Tarifwerk 2015 kann bei fondsgebundener Überschussbeteiligung ein zusätzlicher Schlussüberschussanteil gewährt werden. Die Höhe des zusätzlichen Schlussüberschussanteils richtet sich nach den zugrunde liegenden Anlageformen, aus denen sich das Anteildeckungskapital zusammensetzt. Für jede Anlageform wird der Satz für den zusätzlichen Schlussüberschussanteil individuell festgelegt. Diese Sätze sind in Abschnitt 13 aufgeführt. Ist eine Anlageform in der dortigen Auflistung nicht explizit genannt, beträgt der entsprechende Satz 0 Prozent.
9. Kapitalisierungsgeschäfte
9.1 ZuwachsPlus
Die Verzinsung des Kapitalisierungsguthabens nach ZuwachsPlus wird monatlich festgelegt. Der Zinssatz ist für drei Monate bindend.
Es werden weder ein Schlussüberschussanteil noch eine Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven gewährt.
9.2 Wertkonto Plus
Tarifwerk | Zinsüberschussanteil |
2017 | 2% (2,25%) |
2015 | abzüglich Rechnungszins |
2012 | 0,25% (0,5%) |
Laufender Überschussanteil:
― |
Zinsüberschussanteil in Prozent des Garantiedeckungskapitals |
Jeweils am Ende eines Versicherungsmonats wird der Zinsüberschussanteil entsprechend dem in der Tabelle angegebenen jährlichen Zinssatz zugeteilt.
Verwendungsmöglichkeiten für den laufenden Überschussanteil:
― |
Bonus oder fondsgebundene Überschussbeteiligung |
Es werden weder ein Schlussüberschussanteil noch eine Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven gewährt.
10. Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen
10.1 Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung – mit Ausnahme der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung zur Rentenversicherung mit Mindestleistung
10.1.1 Während der Anwartschaft
TarifWerk | laufender Überschussanteil für die Berufsklasse | |||||
A++ | A+ | A | B++ | B+ | B | |
2019 | 27% | 27% | 27% | 27% | 27% | 27% |
2018 | 25% | 25% | 26% | – | 26% | 26% |
2017 | ||||||
2016 | ||||||
2015 | – | 32% | 30% | – | 24% | 24% |
2013 | ||||||
2012 |
TarifWerk | laufender Überschussanteil für die Berufsklasse | |||||
C++ | C+ | C | D++ | D+ | D | |
2019 | 27% | 27% | 27% | 27% | 27% | 27% |
2018 | – | 26% | 26% | – | – | 25% |
2017 | ||||||
2016 | ||||||
2015 | – | 8% | 24% | – | – | 24% |
2013 | ||||||
2012 |
Tarifwerk | Bonus im Falle der Berufsunfähigkeit für die Berufsklasse | |||||
A++ | A+ | A | B++ | B+ | B | |
2019 | 36% | 36% | 36% | 36% | 36% | 36% |
2018 | 33% | 33% | 35% | 35% | 35% | |
2017 | ||||||
2016 | ||||||
2015 | 47% | 42% | 31% | 31% | ||
2013 | ||||||
2012 |
Tarifwerk | Bonus im Falle der Berufsunfähigkeit für die Berufsklasse | |||||
C++ | C+ | C | D++ | D+ | D | |
2019 | 36% | 36% | 36% | 36% | 36% | 36% |
2018 | 35% | 35% | 33% | |||
2017 | ||||||
2016 | ||||||
2015 | 9% | 31% | 31% | |||
2013 | ||||||
2012 |
Bei Einmalbeiträgen ist nur der Bonus im Falle der Berufsunfähigkeit möglich.
Laufender Überschussanteil, sofern nicht der Bonus im Falle der Berufsunfähigkeit gewählt ist:
― |
in Prozent des bei jährlicher Zahlungsweise zu entrichtenden Jahresbeitrags, gegebenenfalls ohne Risiko- und sonstige Zuschläge |
Bonus im Falle der Berufsunfähigkeit:
― |
in Prozent der vereinbarten Barrente und der Rente zur Beitragsbefreiung. Die Bonusrente wird bei Eintritt der Berufsunfähigkeit zur sofortigen Erhöhung der vereinbarten Barrente verwendet. Bei der Rente zur Beitragsbefreiung wird der Bonus im Falle der Berufsunfähigkeit für einen Erlebensfallbonus verwendet. |
Verwendungsmöglichkeiten für den laufenden Überschussanteil:
― |
Beitragsverrechnung (Sofortgewinn) oder Erlebensfallbonus |
Tarifwerk | Zinsüberschussanteil auf das Deckungskapital des Erlebensfallbonus |
2019 | 1,5% |
2018 | |
2017 | |
2016 | |
(1,75%) | |
2013 | 0,25% |
2012 | |
(0,5%) |
Beim Erlebensfallbonus bemisst sich der Zinsüberschussanteil in Prozent des Deckungskapitals des Erlebensfallbonus, um ein Jahr mit dem Rechnungszins abgezinst.
Tarifwerk | Schlussüberschussanteil |
2019 | 0% |
2018 | 3% |
2017 | |
2016 | |
(0%) | |
2015 | 2% |
2013 | |
2012 | |
(0%) |
Es wird keine Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven gewährt.
10.1.2 Während des Rentenbezugs
Tarifwerk | Zinsüberschussanteil |
2019 | 1,1% |
2018 | |
2017 | |
(1,35%) | |
2016 | 0,75% |
2015 | |
(1%) | |
2013 | 0,25% |
2012 | |
(0,5%) |
Laufender Überschussanteil:
― |
Zinsüberschussanteil in Prozent des Deckungskapitals |
Eine Zuteilung erfolgt erstmals am Ende des ersten Rentenbezugsjahres.
Verwendungsmöglichkeit für den laufenden Überschussanteil:
― |
Bonusrente. Bei der Rente zur Beitragsbefreiung wird die Bonusrente für einen Erlebensfallbonus verwendet. Die Höhe des Zinsüberschussanteilsatzes für den Erlebensfallbonus richtet sich nach der Tabelle im Abschnitt 10.1.1. |
10.2 Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung zur Rentenversicherung mit Mindestleistung
10.2.1 Während der Anwartschaft
Tarifwerk | laufender Überschussanteil für die Berufsklasse | |||||
A++ | A+ | A | B++ | B+ | B | |
2019 | 27% | 27% | 27% | 27% | 27% | 27% |
2018 | 25% | 25% | 26% | – | 26% | 26% |
2017 | ||||||
2016 | ||||||
2015 | – | 32% | 30% | – | 24% | 24% |
2013 | ||||||
2012 |
Tarifwerk | laufender Überschussanteil für die Berufsklasse | |||||
C++ | C+ | C | D++ | D+ | D | |
2019 | 27% | 27% | 27% | 27% | 27% | 27% |
2018 | – | 26% | 26% | – | – | 25% |
2017 | ||||||
2016 | ||||||
2015 | – | 8% | 24% | – | – | 24% |
2013 | ||||||
2012 |
Laufender Überschussanteil:
― |
in Prozent des Risikobeitrags zur Absicherung des Berufsunfähigkeitsrisikos, der dem Garantiedeckungskapital der Hauptversicherung monatlich entnommen wird, gegebenenfalls ohne Risiko- und sonstige Zuschläge |
Die laufenden Überschussanteile werden jeweils am Ende eines Versicherungsmonats zugeteilt und dem Überschussguthaben der Hauptversicherung gemäß dem dort vereinbarten Überschusssystem zugeführt.
Es werden weder ein Schlussüberschussanteil noch eine Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven gewährt.
10.2.2 Während des Rentenbezugs
Tarifwerk | laufender Überschussanteil |
2019 | 1,1% (1,35%) |
2018 | |
2017 | |
2016 | 0,75% (1%) |
2015 | |
2013 | 0,25% (0,5%) |
2012 |
Laufender Überschussanteil:
― |
in Prozent des Deckungskapitals |
Eine Zuteilung erfolgt erstmals am Ende des ersten Rentenbezugsjahres.
Verwendungsmöglichkeit für den laufenden Überschussanteil:
― |
Bonusrente. Die Bonusrente der Beitragsbefreiung wird dem Überschussguthaben der Hauptversicherung gemäß dem dort vereinbarten Überschusssystem zugeführt. |
11. Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherungen
11.1 Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherung – mit Ausnahme der Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherung zur Rentenversicherung mit Mindestleistung
11.1.1 Während der Anwartschaft
Tarifwerk | laufender Überschussanteil für die Berufsklasse | |||
A | B | C | D | |
2019 | 19% | 20% | 21% | 21% |
2018 | ||||
2017 | ||||
2016 | ||||
2015 | 24% | 22% | 22% | 22% |
2013 | ||||
2012 |
Tarifwerk | Bonus im Falle der Erwerbsunfähigkeit für die Berufsklasse | |||
A | B | C | D | |
2019 | 23% | 25% | 26% | 26% |
2018 | ||||
2017 | ||||
2016 | ||||
2015 | 31% | 28% | 28% | 28% |
2013 | ||||
2012 |
Bei Einmalbeiträgen ist nur der Bonus im Falle der Erwerbsunfähigkeit möglich.
Laufender Überschussanteil, sofern nicht der Bonus im Falle der Erwerbsunfähigkeit gewählt ist:
― |
in Prozent des bei jährlicher Zahlungsweise zu entrichtenden Jahresbeitrags, gegebenenfalls ohne Risiko- und sonstige Zuschläge |
Bonus im Falle der Berufsunfähigkeit:
― |
in Prozent der vereinbarten Barrente und der Rente zur Beitragsbefreiung. Die Bonusrente wird bei Eintritt der Erwerbsunfähigkeit zur sofortigen Erhöhung der vereinbarten Barrente verwendet. Bei der Rente zur Beitragsbefreiung wird der Bonus im Falle der Erwerbsunfähigkeit für einen Erlebensfallbonus verwendet. |
Verwendungsmöglichkeiten für den laufenden Überschussanteil:
― |
Beitragsverrechnung (Sofortgewinn) oder Erlebensfallbonus |
Tarifwerk | Zinsüberschussanteil auf das Deckungskapital des Erlebensfallbonus |
2019 | 1,5% |
2018 | |
2017 | |
2016 | |
2015 | (1,75%) |
2013 | 0,25% |
2012 | |
(0,5%) |
Beim Erlebensfallbonus bemisst sich der Zinsüberschussanteil in Prozent des Deckungskapitals des Erlebensfallbonus, um ein Jahr mit dem Rechnungszins abgezinst.
Es werden weder ein Schlussüberschussanteil noch eine Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven gewährt.
11.1.2 Während des Rentenbezugs
Tarifwerk | Zinsüberschussanteil |
2019 | 1,1% |
2018 | |
2017 | |
(1,35%) | |
2016 | 0,75% |
2015 | |
(1%) | |
2013 | 0,25% |
2012 | |
(0,5%) |
Laufender Überschussanteil:
― |
Zinsüberschussanteil in Prozent des Deckungskapitals |
Eine Zuteilung erfolgt erstmals am Ende des ersten Rentenbezugsjahres.
Verwendungsmöglichkeit für den laufenden Überschussanteil:
― |
Bonusrente. Bei der Rente zur Beitragsbefreiung wird die Bonusrente für einen Erlebensfallbonus verwendet. Die Höhe des Zinsüberschussanteilsatzes für den Erlebensfallbonus richtet sich nach der Tabelle im Abschnitt 11.1.1. |
11.2 Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherung zur Rentenversicherung mit Mindestleistung
11.2.1 Während der Anwartschaft
Tarifwerk | laufender Überschussanteil für die Berufsklasse | |||
A | B | C | D | |
2019 | 19% | 20% | 21% | 21% |
2018 | ||||
2017 | ||||
2016 | ||||
2015 | 24% | 22% | 22% | 22% |
2013 | ||||
2012 |
Laufender Überschussanteil:
― |
in Prozent des Risikobeitrags zur Absicherung des Erwerbsunfähigkeitsrisikos, der dem Garantiedeckungskapital der Hauptversicherung monatlich entnommen wird, gegebenenfalls ohne Risiko- und sonstige Zuschläge |
Die laufenden Überschussanteile werden jeweils am Ende eines Versicherungsmonats zugeteilt und dem Überschussguthaben der Hauptversicherung gemäß dem dort vereinbarten Überschusssystem zugeführt.
Es werden weder ein Schlussüberschussanteil noch eine Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven gewährt.
11.2.2 Während des Rentenbezugs
Tarifwerk | laufender Überschussanteil |
2019 | 1,1% |
2018 | |
2017 | |
(1,35%) | |
2016 | 0,75% |
2015 | |
(1%) | |
2013 | 0,25% |
2012 | |
(0,5%) |
Laufender Überschussanteil:
― |
in Prozent des Deckungskapitals |
Eine Zuteilung erfolgt erstmals am Ende des ersten Rentenbezugsjahres.
Verwendungsmöglichkeit für den laufenden Überschussanteil:
― |
Bonusrente. Die Bonusrente der Beitragsbefreiung wird dem Überschussguthaben der Hauptversicherung gemäß dem dort vereinbarten Überschusssystem zugeführt. |
12. Risiko-Zusatzversicherungen
Die angegebenen Überschussanteilsätze gelten für das im Kalenderjahr 2020 beginnende Versicherungsjahr.
Beitragsverrechnung | Risikoüberschussanteil | Kostenüberschussanteil | ||
Tarifwerk | Nichtraucher | Raucher | Nichtraucher | Raucher |
2019 | 30% | 28% | 0‰ | 0‰ |
Überschussverwendung und Bemessungsgrößen:
Beitragsverrechnung (Sofortgewinn): Risikoüberschussanteil in Prozent des bei jährlicher Zahlungsweise zu entrichtenden Jahresbeitrags, ohne jährlich anfallende Kosten und gegebenenfalls ohne nach versicherungsmathematischen Grundsätzen aufgeteilte Kosten aus einer beitragsfreien Zeit sowie gegebenenfalls ohne Risiko- und sonstige Zuschläge, und Kostenüberschussanteil in Promille der (durchschnittlichen) Versicherungssumme.
Es werden weder ein Schlussüberschussanteil noch eine Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven gewährt.
Bis einschließlich Tarifwerk 2018 sind Risiko-Zusatzversicherungen wie selbstständige Risikoversicherungen am Überschuss beteiligt (siehe Abschnitt 2.2). Bis einschließlich Tarifwerk 2013 kann dabei jedoch nur das Überschusssystem Todesfallbonus gewählt werden.
13. Zusätzliche Schlussüberschussbeteiligung bei fondsgebundenen Lebens- und Rentenversicherungen und bei fondsgebundener Überschussbeteiligung
Ein zusätzlicher Schlussüberschussanteil kann bei Verträgen gewährt werden, die zu den Überschussverbänden
― |
Rentenversicherung mit oder ohne variable Mindestleistung (Rente FlexVario/FlexVorsorge Vario, Rente WachstumGarant und MitarbeiterRente), |
― |
staatlich förderfähige Rentenversicherung mit oder ohne variable Mindestleistung (BasisRente FlexVario/FlexVorsorge Vario als BasisRente und BasisRente Wachstu mGarant) und staatlich förderfähige Rentenversicherung mit Mindestleistung (ZulagenRente), |
― |
Rentenversicherung mit Mindestleistung als Altersvorsorgevertrag (RiesterRente FlexVario), |
― |
fondsgebundene Lebensversicherung mit Mindestleistung (VermögensDepot Chance), |
― |
fondsgebundene kapitalbildende Lebensversicherung auf den Todesfall (GenerationenDepot Invest), |
― |
fondsgebundene Pflegerentenversicherung und fondsgebundene Pflegerentenversicherungen mit leistungsfreier Zeit (PflegeRente VermögensSchutz) |
gehören sowie bei fondsgebundener Überschussbeteiligung.
Bezugsgröße für den zusätzlichen Kostenschlussüberschussanteil ist bei den genannten Überschussverbänden die Bezugsgröße für den Kostenschlussüberschussanteil (siehe Abschnitte 6.1.2, 6.2.2, 6.4.2, 6.5.2, 6.6.2 und 7.2.2).
Bezugsgröße für den zusätzlichen Schlussüberschussanteil ist bei fondsgebundener Überschussbeteiligung das jeweilige Anteildeckungskapital.
Die Höhe des zusätzlichen (Kosten-)Schlussüberschussanteils richtet sich nach den zugrunde liegenden Anlageformen, aus denen sich die jeweilige Bezugsgröße zusammensetzt. Für jede Anlageform wird der Satz für den zusätzlichen (Kosten-)Schlussüberschussanteil individuell festgelegt.
Die Sätze für den zusätzlichen (Kosten-)Schlussüberschussanteil sind im Folgenden aufgeführt. Ist eine Anlageform in der nachfolgenden Auflistung nicht explizit genannt, beträgt der entsprechende Satz 0 Prozent.
Anlageform | ISIN | zusätzlicher Schlussüberschussanteil |
Best-INVEST 100 | DE0005319826 | 0% |
(0,02%) | ||
Deka-BasisAnlage A20 | DE000DK2CFP1 | 0,08% |
Deka-BasisAnlage A40 | DE000DK2CFQ9 | 0,16% |
Deka-BasisAnlage A60 | DE000DK2CFR7 | 0,28% |
Deka-BasisAnlage A100 | DE000DK2CFT3 | 0,40% |
Deka-EuropaBond TF | DE0009771980 | 0 % |
(0,21%) | ||
DekaStruktur: V Chance | LU0278675532 | 0,16% |
(0,35%) | ||
DekaStruktur: V ChancePlus | LU0278675706 | 0,24% |
(0,44%) | ||
DekaStruktur: V Ertrag | LU0278674642 | 0% |
(0,02%) | ||
DekaStruktur: V ErtragPlus | LU0278675029 | 0% |
(0,1%) | ||
DekaStruktur: V Wachstum | LU0278675292 | 0,08% |
(0,22%) | ||
Deka-ZielGarant 2022-2025 | LU0287948946 | 0% |
(0,12%) | ||
Deka-ZielGarant 2026-2029 | LU0287949084 | 0% |
(0,12%) | ||
Deka-ZielGarant 2030-2033 | LU0287949324 | 0% |
(0,12%) | ||
Deka-ZielGarant 2034-2037 | LU0287949837 | 0% |
(0,12%) | ||
Deka-ZielGarant 2038-2041 | LU0287949910 | 0% |
(0,12%) | ||
Deka-ZielGarant 2042-2045 | LU0287950256 | 0% |
(0,13%) | ||
Deka-ZielGarant 2046-2049 | LU0287950413 | 0% |
(0,15%) | ||
Deka-ZielGarant 2050-2053 | LU0287950686 | 0% |
(0,15%) | ||
Fidelity Funds – America Fund A-EUR | LU0069450822 | 0,28% |
(0,08%) | ||
Fidelity Funds – Asia Focus Fund A-EUR | LU0069452877 | 0,28% |
(0,08%) | ||
Fidelity Funds – Emerging Europe, Middle East & Africa Fund A-ACC-EUR | LU0303816705 | 0,28% |
(0,08%) | ||
Fidelity Funds – Emerging Markets Fund A-EUR | LU0307839646 | 0,28% |
(0,08%) | ||
Fidelity Funds – European Dividend Fund A-ACC-EUR | LU0353647737 | 0,28% |
(0,08%) | ||
Fidelity Funds – European Fund A-ACC-EUR | LU0238202427 | 0,28% |
(0,08%) | ||
Fidelity Funds – European Smaller Companies Fund A-EUR | LU0061175625 | 0,28% |
(0,08%) | ||
Fidelity Funds – FPS Growth Fund A (EUR) | LU0056886475 | 0% |
(0,28%) | ||
Fidelity Funds – Glob. Multi As. Tact. Def. Fund A-ACC-EUR | LU0393653166 | 0,13 % |
(0,16%) | ||
Fidelity Funds – Japan Fund A-EUR | LU0069452018 | 0,28% |
(0,08%) | ||
Fidelity Funds – SMART Global Defensive Fund A-EUR | LU0056886558 | 0,13% |
(0,28%) | ||
Flossbach von Storch Multi Asset – Balanced – R | LU0323578145 | 0,16% |
Franklin Euro High Yield Fund A (Ydis) EUR | LU0109395268 | 0,2% |
(0,12%) | ||
Indexorientierte Kapitalanlage (IOK) | 0,6% | |
InvestmentKonzept | 0,4% | |
JPM Emerging Markets Equity A (acc) EUR | LU0217576759 | 0,28% |
Keppler-Global Value-INVEST | DE000A0JKNP9 | 0,08% |
LINGOHR-EUROPA-SYSTEMATIC-INVEST | DE0005320097 | 0,11% |
LINGOHR-SYSTEMATIC-INVEST | DE0009774794 | 0,11% |
ROK Chance | 0,4% | |
ROK Klassik | 0,32% | |
ROK Plus | 0,4% | |
Templeton Asian Growth Fund A (acc) EUR | LU0229940001 | 0,51 % |
(0,28%) | ||
Templeton Eastern Europe Fund A (acc) EUR | LU0078277505 | 0,63% |
(0,28%) | ||
Templeton Emerging Markets Bond Fund A (Qdis) EUR | LU0152984307 | 0,34% |
(0,28%) | ||
Templeton Emerging Markets Fund N (acc) EUR | LU0188151921 | 0,66% |
(0,68%) | ||
Templeton European Fund A (acc) EUR | LU0139292543 | 0,34% |
(0,28%) | ||
Templeton Global Total Return Fund N (acc) EUR-H1 | LU0294221253 | 0,46% |
(0,6%) | ||
Templeton Latin America Fund A (Ydis) EUR | LU0260865158 | 0,54% |
(0,28%) | ||
TopPortfolio-INVEST | DE0009774943 | 0,16% |
II. Überschussverteilung für die Tarifwerke 1996 bis 2009
1. Einzel-Kapitalversicherungen und Gruppen-Kapitalversicherungen
1.1 Kapitalversicherung – mit Ausnahme des GenerationenDepots
1.1.1 Laufender Überschussanteil
Tarifwerk | Zinsüberschussanteil | Risikoüberschussanteil | ||
Kapitalversicherung mit Gesundheitsprüfung | Kapitalversicherung ohne Gesundheitsprüfung (Tarif 1oG) | |||
Männer | Frauen | |||
2009 | 0% | 0% | 45% | 40% |
2008 | ||||
2007 | ||||
2004 | 0% | 0% | – | – |
2000 | ||||
1996 |
Laufender Überschussanteil:
― |
Zinsüberschussanteil in Prozent des Deckungskapitals, um ein Jahr mit dem Rechnungszins abgezinst |
― |
Risikoüberschussanteil in Prozent desjenigen Teils des Beitrags, der zur Abdeckung des Todesfallrisikos dient, gegebenenfalls ohne Risiko- und sonstige Zuschläge. Der Risikoüberschuss ist begrenzt auf höchstens 5 Promille des unter Todesfallrisiko stehenden Kapitals. |
Ein Verwaltungskostenüberschussanteil wird nicht gewährt.
Der laufende Überschussanteil wird am Ende des Versicherungsjahres zugeteilt.
Verwendungsmöglichkeiten für den laufenden Überschussanteil:
Tarifwerk | Erlebensfallbonus | verzinsliche Ansammlung | Bonussumme | fondsgebundene Überschussbeteiligung | Beitragsverrechnung |
2009 | x | x | |||
2008 | |||||
2007 | |||||
2004 | x | x | x | x | |
2000 | |||||
1996 | x | x |
― |
Eine fondsgebundene Überschussbeteiligung ist nur für Verträge mit Versicherungsbeginn ab 1. Januar 2002 möglich. |
― |
Bei Versicherungen gegen Einmalbeitrag der Tarifwerke 2000 und 2004 ist nur Bonussumme oder fondsgebundene Überschussbeteiligung möglich. |
― |
Bei Vermögensbildungsversicherungen bis zum Tarifwerk 2004 sind Beitragsverrechnung und Bonussumme nicht möglich. |
― |
Wird bei Versicherungen mit Zuzahlungsrecht die Versicherungsdauer durch Zuzahlungen abgekürzt, so wird zum vorgezogenen Ablauf der Barwert des Erlebensfallbonus oder der Barwert der Bonussumme fällig. |
1.1.2 Schlussüberschussanteil, Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven
Tarifwerk | Schlussüberschussanteil1 | Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven1 | ||
beitragspflichtig | Einmalbeitrag | beitragspflichtig | Einmalbeitrag | |
2009 | 0,2% | 0% | 0,3% | 0% |
(1,8%o) | (1,2%) | |||
2008 | 0,6^ | 0% | 0,9% | 0% |
2007 | ||||
(2,4%) | (1,6%) | |||
2004 | 0% | 0% | 0% | 0% |
2000 | ||||
1996 |
1 Bei Versicherungen gegen Einmalbeitrag (ohne Gruppenversicherungen nach den Sondertarifen) mit Versicherungsbeginnen ab 1. Januar 2011 bis 1. Januar 2012 wird der angegebene Satz für den Schlussüberschussanteil während der ersten zwölf Jahre um 3,5 Promillepunkte erhöht. Für den Tarif 1oG der Tarifwerke 2007 und 2008 gelten die Sätze des Tarifwerks 2009. Bei beitragspflichtigen Versicherungen ab Tarifwerk 2004 mit einer Grundversicherungssumme ab 250.000 Euro wird der Schlussüberschussanteil um 0 (1) Promillepunkte erhöht. Bei beitragspflichtigen Versicherungen ab Tarifwerk 2007 mit einer Grundversicherungssumme ab 250.000 Euro wird der Schlussüberschussanteil um 1 (0) Promillepunkte erhöht. Diese Erhöhung gilt nur für die Grundversicherungssumme, nicht für Erhöhungen aus W-Tarifen. Wird bei Versicherungen mit Zuzahlungsrecht die Versicherungsdauer durch Zuzahlungen abgekürzt, so werden zum vorgezogenen Ablauf ein nach versicherungsmathematischen Grundsätzen reduzierter Schlussüberschussanteil sowie eine ebenso reduzierte Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven fällig. Bei Versicherungen auf den Heiratsfall werden bei Heirat oder bei Tod des mitversicherten Kindes ein nach versicherungsmathematischen Grundsätzen reduzierter Schlussüberschussanteil sowie eine ebenso reduzierte Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven fällig. Bei Beitragsverrechnung und bei Vermögensbildungsversicherungen entfallen der Schlussüberschussanteil und die Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven. Bei Teilnahme an einem Gruppenversicherungsvertrag werden der Schlussüberschussanteilsatz um 0,2 (0,6) Promillepunkte und der Satz für die Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven um 0,3 (0,4) Promillepunkte gekürzt. Zu kürzende Sätze werden in keinem Fall weiter als auf 0 Promille herabgesetzt. Für alle vor 2020 endenden Versicherungsjahre betragen die Sätze für den Schlussüberschussanteil und die Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven für Tarifwerk 2000 jeweils 71 % der bisher geltenden Sätze.
1.2 GenerationenDepot
1.2.1 Laufender Überschussanteil
Tarifwerk | Zinsüberschussanteil | Risikoüberschussanteil | |
Männer | Frauen | ||
2009 | 0% | 45% | 40% |
Laufender Überschussanteil:
― |
Zinsüberschussanteil in Prozent des durchschnittlichen Deckungskapitals, mit dem Rechnungszins auf den Beginn des Versicherungsjahres abgezinst |
― |
Risikoüberschussanteil in Prozent desjenigen Teils des Beitrags, der zur Abdeckung des Todesfallrisikos dient. Der Risikoüberschuss ist begrenzt auf höchstens 5 /12 Promille des im Monat der Zuteilung unter Todesfallrisiko stehenden Kapitals. |
Ein Verwaltungskostenüberschussanteil wird nicht gewährt.
Der Risikoüberschussanteil wird jeweils zu Beginn eines Versicherungsmonats, der Zinsüberschussanteil jeweils am Ende des Versicherungsjahres zugeteilt.
Verwendungsmöglichkeiten für den laufenden Überschussanteil:
― |
Bonus |
1.2.2 Schlussüberschussanteil, Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven
Tarifwerk | Schlussüberschussanteil1 | Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven1 | ||
Einmalbeitrag | Bonus | Einmalbeitrag | Bonus | |
2009 | 0% | 0% | 0% | 0% |
1 Bezugsgröße ist das durchschnittliche Deckungskapital, mit dem Rechnungszins auf den Beginn des Versicherungsjahres abgezinst. Bei Versicherungen gegen Einmalbeitrag mit Versicherungsbeginnen ab 1. Januar 2011 bis 1. Januar 2012 wird der angegebene Satz für den Schlussüberschussanteil während der ersten zwölf Jahre um 0,35 Prozentpunkte erhöht. Die Schlussüberschussanteile und die Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven werden mit einem Zinssatz in Höhe von 2,1 (2,45) Prozent p. a. verzinst. Dieser Zinssatz gilt nur für das überschussberechtigte Versicherungsjahr, das im Jahr 2020 endet. Die Zinssätze für Versicherungsjahre, die vor dem Jahr 2020 enden, ergeben sich aus den Geschäftsberichten der jeweiligen Jahre. Bei zukünftigen Festlegungen kann dieser Zinssatz auch für bereits abgelaufene Jahre jeweils neu deklariert werden.
2. Risikoversicherungen, Restkreditversicherungen, Bildungskreditversicherungen und Bauspar-Risikoversicherungen
Die angegebenen Überschussanteilsätze gelten für das im Kalenderjahr 2020 beginnende Versicherungsjahr.
2.1 Risikoversicherung – mit Ausnahme der Risikoversicherung zur staatlich förderfähigen Rentenversicherung (BasisRente)
Tarifwerk | Todesfallbonus | Beitragsverrechnung | ||||
Männer | Frauen | Partnervers. | Männer | Frauen | Partnervers. | |
2009 | 30% | 30% | 30% | 23% | 23% | 23% |
2008 | 125% | 105% | 115% | 55% | 51% | 53% |
2007 | 140% | 120% | 130% | 58% | 54% | 56% |
2004 | ||||||
2000 | ||||||
1996 | 140% | 120% | 130% | – | – | – |
Überschussverwendung und Bemessungsgrößen:
― |
Todesfallbonus in Prozent der jeweiligen Todesfallsumme |
― |
Beitragsverrechnung (Sofortgewinn) in Prozent des bei jährlicher Zahlungsweise zu entrichtenden Jahresbeitrags, ohne Stückkosten und gegebenenfalls ohne Risiko- und sonstige Zuschläge. Eine Beitragsverrechnung ist nur möglich bei den Tarifen, bei denen die Beitragszahlungsdauer mit der Versicherungsdauer übereinstimmt. Ausnahme: Tarife Rfk, Rfkv. |
Es werden weder ein Schlussüberschussanteil noch eine Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven gewährt.
2.2 Risikoversicherung zur staatlich förderfähigen Rentenversicherung (BasisRente)
Tarifwerk | Todesfallbonus | Beitragsverrechnung | ||
Männer | Frauen | Männer | Frauen | |
2009 | 125% | 105% | 55% | 51% |
Überschussverwendung und Bemessungsgrößen:
― |
Todesfallbonus in Prozent der jeweiligen Todesfallsumme |
― |
Beitragsverrechnung (Sofortgewinn) in Prozent des bei jährlicher Zahlungsweise zu entrichtenden Jahresbeitrags, ohne Stückkosten und gegebenenfalls ohne Risiko- und sonstige Zuschläge. Eine Beitragsverrechnung ist nur möglich, wenn die Beitragszahlungsdauer bis zum Beginn der Phase, ab der die Versicherungssumme fällt, vereinbart ist. |
Es werden weder ein Schlussüberschussanteil noch eine Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven gewährt.
2.3 Restkreditversicherung, Bildungskreditversicherung
Tarifwerk | Restkreditversicherung | Bildungskreditversicherung | |||
Männer | Frauen | Partnervers. | Männer | Frauen | |
2011 | 60% | 50% | 55% | 50% | 50% |
2009 | |||||
2008 |
Überschussverwendung und Bemessungsgrößen:
― |
Todesfallbonus in Prozent der jeweiligen Todesfallsumme |
Es werden weder ein Schlussüberschussanteil noch eine Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven gewährt.
2.4 Bauspar-Risikoversicherung
fakultative Bauspar-Risikoversicherung | integrierte Risi kolebensversicherung |
20% | 45% |
Überschussverwendung und Bemessungsgrößen:
― |
Beitragsverrechnung (Sofortgewinn) in Prozent des Bruttobeitrags |
Es werden weder ein Schlussüberschussanteil noch eine Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven gewährt.
3. Einzel-Rentenversicherungen und Gruppen-Rentenversicherungen
3.1 Rentenversicherung
3.1.1 Laufender Überschussanteil
Tarifwerk | vor Beginn der Rentenzahlung | während des Rentenbezugs |
Zinsüberschussanteil | Zinsüberschussanteil | |
2008 | 0% | 0% |
2007 | ||
(0,35%) | ||
2005 | 0% | 0% |
2004 | ||
2000 | ||
1996 |
Laufender Überschussanteil:
― |
vor Beginn der Rentenzahlung: Zinsüberschussanteil in Prozent des Deckungskapitals, um ein Jahr mit dem Rechnungszins abgezinst |
― |
während des Rentenbezugs: Zinsüberschussanteil in Prozent des Deckungskapitals |
Ein Risiko- oder Verwaltungskostenüberschussanteil wird nicht gewährt.
Der laufende Überschussanteil wird am Ende des Versicherungsjahres zugeteilt.
Verwendungsmöglichkeiten für den laufenden Überschussanteil:
Tarifwerk | vor Beginn der Rentenzahlung | während des Rentenbezugs | ||||
Erlebensfallbonus | verzinsliche Ansammlung | Bonusrente | fondsgeb. Überschussbet. | Bonusrente | Überschussrente | |
2008 | x | x | x | x | ||
2007 | ||||||
2005 | x | x | x | x | ||
2004 | ||||||
2000 | x | x | x | x | x | |
1996 | x | x | x |
― |
Eine fondsgebundene Überschussbeteiligung ist möglich für Verträge mit Versicherungsbeginn ab 1. Januar 2002. |
― |
Bei Einmalbeitragsversicherungen des Tarifwerks 2000 ist eine verzinsliche Ansammlung nicht möglich. |
3.1.2 Schlussüberschussanteil, Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven
Tarifwerk | Schlussüberschussanteil1 | Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven1 | ||
beitragspflichtig | Einmalbeitrag | beitragspflichtig | Einmalbeitrag | |
2008 | 0,2% | 0% | 0,3% | 0‰ |
2007 | ||||
(1,80‰) | (1,20‰) | |||
2005 | 0‰ | 0‰ | 0‰ | 0‰ |
2004 | ||||
2000 | ||||
1996 |
1 Bei Versicherungen gegen Einmalbeitrag (ohne Gruppenversicherungen nach Sondertarifen) mit Versicherungsbeginnen ab 1. Januar 2011 bis 1. Januar 2012 wird der angegebene Satz für den Schlussüberschussanteil während der ersten zwölf Jahre um 3,5 Promillepunkte erhöht. Bei beitragspflichtigen Versicherungen ab Tarifwerk 2007 mit einer beitragspflichtigen Kapitalabfindung (ohne die Kapitalabfindung aus einer Witwen-/Witwerrenten-Zusatzversicherung) ab 250.000 Euro wird der Schlussüberschussanteil um 1 Promillepunkt erhöht. Bei beitragspflichtigen Versicherungen des Tarifwerks 2005 mit einer beitragspflichtigen Kapitalabfindung (ohne die Kapitalabfindung aus einer Witwen-/Witwerrenten-Zusatzversicherung) ab 250.000 Euro wird der Schlussüberschussanteil um 0 (1) Promillepunkte erhöht. Diese Erhöhungen gelten nur für die beitragspflichtige Kapitalabfindung (ohne die Kapitalabfindung aus einer Witwen-/Witwerrenten-Zusatzversicherung) der Grundversicherung, nicht für Erhöhungen aus W-Tarifen. Bei Beitragsverrechnung entfallen der Schlussüberschussanteil und die Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven. Bei Teilnahme an einem Gruppenversicherungsvertrag werden ab dem Tarifwerk 2007 der Schlussüberschussanteilsatz um 0,2 (0,6) Promillepunkte und der Satz für die Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven um 0,3 (0,4) Promillepunkte gekürzt. Zu kürzende Sätze werden in keinem Fall weiter als auf 0 Promille herabgesetzt. Für alle vor 2020 endenden Versicherungsjahre betragen die Sätze für den Schlussüberschussanteil und die Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven für Tarifwerk 2000 jeweils 0 % der bisher geltenden Sätze.
3.2 Rentenversicherung mit Todesfallleistung (Tarif AR2)
3.2.1 Laufender Überschussanteil
Tarifwerk | vor Beginn der Rentenzahlung | während des Rentenbezugs | |
Zinsüberschussanteil | Risikoüberschussanteil | Zinsüberschussanteil | |
2009 | 0% | 0% | 0% |
2008 | |||
2007 | |||
(0,35%) |
Laufender Überschussanteil:
― |
vor Beginn der Rentenzahlung: Zinsüberschussanteil in Prozent des Deckungskapitals, um ein Jahr mit dem Rechnungszins abgezinst Risikoüberschussanteil in Prozent desjenigen Teils des Beitrags, der zur Abdeckung des Todesfallrisikos dient, gegebenenfalls ohne Risiko- und sonstige Zuschläge. Der Risikoüberschussanteil ist begrenzt auf höchstens 5 Promille des unter Todesfallrisiko stehenden Kapitals. |
― |
während des Rentenbezugs: Zinsüberschussanteil in Prozent des Deckungskapitals |
Ein Verwaltungskostenüberschussanteil wird nicht gewährt.
Der laufende Überschussanteil wird am Ende des Versicherungsjahres zugeteilt.
Verwendungsmöglichkeiten für den laufenden Überschussanteil:
Tarifwerk | vor Beginn der Rentenzahlung | während des Rentenbezugs | ||
Erlebensfallbonus | fondsgebundene Überschussbeteiligung | Bonusrente | Überschussrente | |
2009 | x | x | x | x |
2008 | ||||
2007 |
3.2.2 Schlussüberschussanteil, Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven
Tarifwerk | Schlussüberschussanteil1 | Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven1 | ||
beitragspflichtig | Einmalbeitrag | beitragspflichtig | Einmalbeitrag | |
2009 | 0,2% | 0‰ | 0,3‰ | 0‰ |
(1,8‰) | (1,2‰) | |||
2008 | 0,6‰ | 0‰ | 0,9‰ | 0‰ |
2007 | ||||
(2,4‰) | (1,6‰) |
1 Bei Versicherungen gegen Einmalbeitrag (ohne Gruppenversicherungen nach Sondertarifen gegen Einmalbeitrag) mit Versicherungsbeginnen ab 1. Januar 2011 bis 1. Januar 2012 wird der angegebene Satz für den Schlussüberschussanteil während der ersten zwölf Jahre um 3,5 Promillepunkte erhöht. Bei beitragspflichtigen Versicherungen mit einer beitragspflichtigen Kapitalabfindung (ohne die Kapitalabfindung aus einer Witwen-/Witwerrenten-Zusatzversicherung) ab 250.000 Euro wird der Schlussüberschussanteil um 1 Promillepunkt erhöht. Diese Erhöhung gilt nur für die beitragspflichtige Kapitalabfindung (ohne die Kapitalabfindung aus einer Witwen-/Witwerrenten-Zusatzversicherung) der Grundversicherung, nicht für Erhöhungen aus W-Tarifen. Bei Beitragsverrechnung entfallen der Schlussüberschussanteil und die Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven. Bei Teilnahme an einem Gruppenversicherungsvertrag wird der Schlussüberschussanteil um 0,2 (0,6) Promillepunkte und die Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven um 0,3 (0,4) Promillepunkte gekürzt. Zu kürzende Sätze werden in keinem Fall weiter als auf 0 Promille herabgesetzt.
3.3 Staatlich förderfähige Rentenversicherung (BasisRente)
3.3.1 Laufender Überschussanteil
Tarifwerk | vor Beginn der Rentenzahlung | während des Rentenbezugs |
Zinsüberschussanteil | Zinsüberschussanteil | |
2008 | 0% | 0% |
2007 | ||
(0,35%) | ||
2005 | 0% | 0% |
Laufender Überschussanteil:
― |
vor Beginn der Rentenzahlung: Zinsüberschussanteil in Prozent des Deckungskapitals, um ein Jahr mit dem Rechnungszins abgezinst |
― |
während des Rentenbezugs: Zinsüberschussanteil in Prozent des Deckungskapitals |
Ein Risiko- oder Verwaltungskostenüberschussanteil wird nicht gewährt.
Der laufende Überschussanteil wird am Ende des Versicherungsjahres zugeteilt.
Verwendungsmöglichkeiten für den laufenden Überschussanteil:
Tarifwerk | vor Beginn der Rentenzahlung | während des Rentenbezugs | ||
Erlebensfallbonus | Bonusrente | Bonusrente | Überschussrente | |
2008 | x | x | x | |
2007 | ||||
2005 | x | x | x |
3.3.2 Schlussüberschussanteil, Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven
Tarifwerk | Schlussüberschussanteil1 | Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven1 | ||
beitragspflichtig | Einmalbeitrag | beitragspflichtig | Einmalbeitrag | |
2008 | 0,2% | 0‰ | 0,3‰ | 0‰ |
2007 | ||||
(1,8‰) | (1,2‰) | |||
2005 | 0‰ | 0‰ | 0‰ | 0‰ |
1 Bei Tarifwerk 2005 werden bei Tod weder ein Schlussüberschussanteil noch eine Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven und ab Tarifwerk 2007 – unter bestimmten Voraussetzungen – ein nach versicherungsmathematischen Grundsätzen reduzierter Schlussüberschussanteil sowie eine ebenso reduzierte Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven fällig.
3.4 Rentenversicherung mit Mindestleistung (Tarif ARD)
Tarifwerk | vor Beginn der Rentenzahlung | während des Rentenbezugs | |
Zinsüberschussanteil | Verwaltungskostenüberschussanteil | Zinsüberschussanteil | |
2008 | 0% | 0,01% (0,04%) |
0% (0,35%) |
2007 | |||
2005 | 0% | 0% (0,04%) |
0% |
Laufender Überschussanteil:
― |
vor Beginn der Rentenzahlung: Zinsüberschussanteil in Prozent des Garantiedeckungskapitals Verwaltungskostenüberschussanteil in Prozent des Garantiedeckungskapitals und des Überschussguthabens |
― |
während des Rentenbezugs: Zinsüberschussanteil in Prozent des Deckungskapitals |
Ein Verwaltungskostenüberschussanteil während des Rentenbezugs wird nicht gewährt.
Vor Beginn der Rentenzahlung werden der Zinsüberschussanteil entsprechend dem in der Tabelle angegebenen jährlichen Zinssatz und der Verwaltungskostenüberschussanteil jeweils am Ende eines Versicherungsmonats zugeteilt.
Während des Rentenbezugs wird der laufende Überschussanteil am Ende des Versicherungsjahres zugeteilt.
Verwendungsmöglichkeiten für den laufenden Überschussanteil:
― |
vor Beginn der Rentenzahlung: Bonus oder fondsgebundene Überschussbeteiligung |
― |
während des Rentenbezugs: Bonusrente oder Überschussrente |
Es werden weder ein Schlussüberschussanteil noch eine Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven gewährt.
4. Selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherungen
4.1 Während der Anwartschaft
Tarifwerk | Berufsklassen | laufender Überschussanteil | Bonus im Falle der Berufsunfähigkeit | ||
Männer | Frauen | Männer | Frauen | ||
2008 | 1 | 50% | 40% | 100% | 67% |
2007 | 2 | 40% | 30% | 67% | 43% |
2004 | 3, E | 15% | 5% | 18% | 6% |
2000 | 4 | 15% | 5% | 18% | 6% |
1996 | – | 10% | 10% | – | – |
Tarifwerk | Schlussüberschussanteil1 |
2008 | 5% |
2007 | |
2004 | 1% |
(5%) | |
2000 | 0% |
(5%) | |
1996 | 6% |
(15%) |
1 Bei Eintritt der Berufsunfähigkeit oder Beginn der Karenzzeit fällt der Schlussüberschussanteil weg. Für alle vor 2020 endenden Versicherungsjahre betragen die Sätze für den Schlussüberschussanteil und die Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven für Tarifwerk 1996 jeweils 83% und für Tarifwerk 2000 jeweils 81 % der bisher geltenden Sätze.
Laufender Überschussanteil, sofern nicht der Bonus im Falle der Berufsunfähigkeit gewählt ist:
― |
in Prozent des bei jährlicher Zahlungsweise zu entrichtenden Jahresbeitrags, ohne Stückkosten und gegebenenfalls Risiko- und sonstige Zuschläge |
Bonus im Falle der Berufsunfähigkeit:
― |
in Prozent der vereinbarten Barrente. Die Bonusrente wird bei Eintritt des Leistungsfalls zur sofortigen Erhöhung der vereinbarten Barrente verwendet. |
Verwendungsmöglichkeiten für den laufenden Überschussanteil:
Tarifwerk | Erlebensfallbonus | verzinsliche Ansammlung | Beitragsverrechnung (Sofortgewinn) | fondsgeb. Überschussbeteiligung1 |
2008 | x | x | x | |
2007 | x | x | ||
2004 | x | x | ||
2000 | ||||
1996 |
1 Eine fondsgebundene Überschussbeteiligung ist möglich ab 1. Januar 2009.
Tarifwerk | Zinsüberschussanteil auf das Deckungskapital des Erlebensfallbonus |
2008 | 0% |
2007 |
Beim Erlebensfallbonus bemisst sich der Zinsüberschussanteil in Prozent des Deckungskapitals des Erlebensfallbonus, um ein Jahr mit dem Rechnungszins abgezinst.
Eine Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven wird nicht gewährt.
4.2 Während des Rentenbezugs
Tarifwerk | Zinsüberschussanteil |
2008 2007 2004 2000 1996 | 0% |
Laufender Überschussanteil:
― |
Zinsüberschussanteil in Prozent des Deckungskapitals |
Eine Zuteilung erfolgt erstmals am Ende des ersten Rentenbezugsjahres.
Verwendungsmöglichkeiten für den laufenden Überschussanteil:
― |
Bonusrente |
5. Fondsgebundene Lebens- und Rentenversicherungen
5.1 Fondsgebundene Lebensversicherung
Tarifwerk | Risikoüberschussanteil | Verwaltungskostenüberschussanteil | |
Männer | Frauen | ||
2000 | 45% | 40% | 2% |
Laufender Überschussanteil:
― |
Risikoüberschussanteil in Prozent desjenigen Teils des Beitrags, der zur Abdeckung des Todesfallrisikos dient, gegebenenfalls ohne Risiko- und sonstige Zuschläge. Der Risikoüberschussanteil ist begrenzt auf höchstens 5 /12 Promille des im Monat der Zuteilung unter Todesfallrisiko stehenden Kapitals. |
― |
Verwaltungskostenüberschussanteil in Prozent des zwölften Teils des Jahresbeitrags. |
Die Überschussanteile werden zu Beginn eines jeden Versicherungsmonats zugeteilt.
Es werden weder ein Schlussüberschussanteil noch eine Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven gewährt.
5.2 Fondsgebundene Lebensversicherung mit Rentenoption
Tarifwerk | Risikoüberschussanteil | Verwaltungskostenüberschussanteil | ||
Männer | Frauen | auf den Beitrag | auf das Fondsdeckungskapital | |
2000 | 45% | 40% | 2% | 0,025% |
Laufender Überschussanteil:
― |
Risikoüberschussanteil in Prozent desjenigen Teils des Beitrags, der zur Abdeckung des Todesfallrisikos dient, gegebenenfalls ohne Risiko- und sonstige Zuschläge. Der Risikoüberschussanteil ist begrenzt auf höchstens 5 /12 Promille des im Monat der Zuteilung unter Todesfallrisiko stehenden Kapitals. |
― |
Verwaltungskostenüberschussanteil in Prozent des zwölften Teils des Jahresbeitrags und in Prozent des Fondsdeckungskapitals |
Die Überschussanteile werden zu Beginn eines jeden Versicherungsmonats zugeteilt.
Es werden weder ein Schlussüberschussanteil noch eine Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven gewährt.
5.3 Fondsgebundene Rentenversicherung
Tarifwerk | Risikoüberschussanteil | Verwaltungskostenüberschussanteil | |||
Männer | Frauen | auf den Beitrag | auf das Fondsdeckungskapital | ||
beitragspflichtig | beitragsfrei | ||||
2009 | 0% | 0% | 0% | 0,025% | 0% |
2008 | 45% | 40% | 0% | 0,025% | 0% |
2007 | 45% | 40% | 2% | 0,025% | 0,025% |
2005 |
Laufender Überschussanteil:
― |
Risikoüberschussanteil in Prozent desjenigen Teils des Beitrags, der zur Abdeckung des Todesfallrisikos dient, gegebenenfalls ohne Risiko- und sonstige Zuschläge. Der Risikoüberschussanteil ist begrenzt auf höchstens 5 /12 Promille des im Monat der Zuteilung unter Todesfallrisiko stehenden Kapitals. |
― |
Verwaltungskostenüberschussanteil in Prozent des zwölften Teils des Jahresbeitrags und in Prozent des Fondsdeckungskapitals. Auf Einmalbeiträge und Zuzahlungen wird kein beitragsbezogener Verwaltungskostenüberschussanteil gewährt. |
Die Überschussanteile werden zu Beginn eines jeden Versicherungsmonats zugeteilt.
Es werden weder ein Schlussüberschussanteil noch eine Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven gewährt.
5.4 Staatlich förderfähige fondsgebundene Rentenversicherung (BasisRente Invest)
Tarifwerk | Verwaltungskostenüberschussanteil | ||
auf den Beitrag | auf das Fondsdeckungskapital | ||
beitragspflichtig | beitragsfrei | ||
2008 | 0% | 0,025% | 0% |
Laufender Überschussanteil:
― |
Verwaltungskostenüberschussanteil in Prozent des zwölften Teils des Jahresbeitrags und in Prozent des Fondsdeckungskapitals. Auf Einmalbeiträge und Zuzahlungen wird kein beitragsbezogener Verwaltungskostenüberschussanteil gewährt. |
Der Verwaltungskostenüberschussanteil wird zu Beginn eines jeden Versicherungsmonats zugeteilt.
Es werden weder ein Schlussüberschussanteil noch eine Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven gewährt.
5.5 Rentenversicherung mit variabler Mindestleistung (FlexVorsorge Plus)
Tarifwerk | Zinsüberschussanteil | Verwaltungskostenüberschussanteil | |||
auf den Beitrag | auf das Fondsdeckungskapital1 | ||||
beitragspflichtig | Einmalbeitrag, Zuzahlung | beitragspflichtig | beitragsfrei | ||
2009 | 0% | 0% | 0% | 0% | 0% |
2008 | |||||
(0,025%) | |||||
2007 | 0% | 2% | 0% | 0% | 0% |
(0,025%) | (0,025%) |
1 Auf das Garantiedeckungskapital beträgt der Verwaltungskostenüberschussanteil bei Tarifwerk 2008 und 2009 bei beitragspflichtigen Versicherungen 0 % (0,025 %) und bei beitragsfreien Versicherungen 0 %. Auf das Garantiedeckungskapital beträgt der Verwaltungskostenüberschussanteil bei Tarifwerk 2007 0 % (0,025 %).
Laufender Überschussanteil:
― |
Zinsüberschussanteil in Prozent des gemittelten Garantiedeckungskapitals, mit dem Rechnungszins auf den Beginn des Versicherungsjahres abgezinst |
― |
Verwaltungskostenüberschussanteil in Prozent des zwölften Teils des Jahresbeitrags und des Deckungskapitals. Auf Einmalbeiträge und Zuzahlungen wird kein beitragsbezogener Verwaltungskostenüberschussanteil gewährt. |
Der Zinsüberschussanteil wird jährlich zum Ende des Versicherungsjahres zugeteilt. Der Verwaltungskostenüberschussanteil wird zu Beginn eines jeden Versicherungsmonats zugeteilt.
Es werden weder ein Schlussüberschussanteil noch eine Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven gewährt.
5.6 Zertifikatgebundene Rentenversicherung
Tarifwerk | Verwaltungskostenüberschussanteil während der Fondsphase |
2008 | 0,009% |
Laufender Überschussanteil:
― |
während der Fondsphase: Verwaltungskostenüberschussanteil in Prozent des Deckungskapitals |
Während der Fondsphase wird der Verwaltungskostenüberschussanteil zu Beginn eines Monats zugeteilt und vermindert die monatlich dem Deckungskapital zu entnehmenden Verwaltungskosten.
Es werden weder ein Schlussüberschussanteil noch eine Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven gewährt.
6. Fondsgebundene Rentenversicherungen als Altersvorsorgevertrag
Tarifwerk | Zinsüberschussanteil | Verwaltungskostenüberschussanteil |
2008 | 0% | 0,01% |
2007 | ||
(0,03%) | ||
2006 | 0% | 0% |
2004 | ||
2000 |
Laufender Überschussanteil:
― |
Zinsüberschussanteil in Prozent des Garantiedeckungskapitals |
― |
Verwaltungskostenüberschussanteil in Prozent des Fondsguthabens |
Jeweils am Ende eines Versicherungsmonats werden der Zinsüberschussanteil entsprechend dem in der Tabelle angegebenen jährlichen Zinssatz und der Verwaltungskostenüberschussanteil zugeteilt.
Es werden weder ein Schlussüberschussanteil noch eine Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven gewährt.
7. Einzel-Rentenversicherungen als Altersvorsorgevertrag
7.1 Laufender Überschussanteil
Tarifwerk | vor Beginn der Rentenzahlung | während des Rentenbezugs |
Zinsüberschussanteil | Zinsüberschussanteil | |
2008 | 0% | 0% |
2007 | ||
(0,35%) | ||
2006 | 0% | 0% |
2005 | ||
2004 | ||
2000 |
Laufender Überschussanteil:
― |
vor Beginn der Rentenzahlung: Zinsüberschussanteil in Prozent des gemittelten Deckungskapitals, um ein Jahr mit dem Rechnungszins abgezinst |
― |
während des Rentenbezugs: Zinsüberschussanteil in Prozent des Deckungskapitals |
Ein Verwaltungskostenüberschussanteil wird nicht gewährt.
Der laufende Überschussanteil wird am Ende des Versicherungsjahres zugeteilt.
Verwendungsmöglichkeiten für den laufenden Überschussanteil:
Tarifwerk | vor Beginn der Rentenzahlung | während des Rentenbezugs | |||
Erlebensfallbonus | verzinsliche Ansammlung | fondsgebundene Überschussbeteiligung | Bonusrente | Überschussrente | |
2008 | x | x | x | x | |
2007 | |||||
2006 | x | x | x | x | |
2005 | |||||
2004 | |||||
2000 |
7.2 Schlussüberschussanteil, Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven
Tarifwerk | Schlussüberschussanteil1 | Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven1 |
2008 | 0‰ | 0‰ |
2007 | ||
(0,6‰) | (0,4‰) | |
2006 | 0‰ | 0‰ |
2005 | ||
(1,8‰) | (1,2‰) | |
2004 | 0‰ | 0‰ |
2000 |
1 Bis einschließlich Tarifwerk 2006 ist die Bezugsgröße die vereinbarte beitragspflichtige Jahresrente; bei Tarifen mit flexiblem Abruf ist die maßgebende Größe die vereinbarte beitragspflichtige Jahresrente zu Beginn der Abrufphase und während der Abrufphase die vereinbarte Jahresrente zum Ende des Versicherungsjahres. Für alle vor 2020 endenden Versicherungsjahre betragen die Sätze für den Schlussüberschussanteil und die Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven für Tarifwerk 2000 jeweils 0 % der bisher geltenden Sätze.
8. Kapitalisierungsgeschäfte
8.1 ZuwachsPlus
Die Verzinsung des Kapitalisierungsguthabens nach ZuwachsPlus wird monatlich festgelegt. Der Zinssatz ist für drei Monate bindend.
Es werden weder ein Schlussüberschussanteil noch eine Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven gewährt.
8.2 Wertkonto Plus
Tarifwerk | Zinsüberschussanteil |
2008 | 0% |
2007 |
Laufender Überschussanteil:
― |
Zinsüberschussanteil in Prozent des Garantiedeckungskapitals |
Jeweils am Ende eines Versicherungsmonats wird der Zinsüberschussanteil entsprechend dem in der Tabelle angegebenen jährlichen Zinssatz zugeteilt.
Verwendungsmöglichkeiten für den laufenden Überschussanteil:
― |
Bonus oder fondsgebundene Überschussbeteiligung |
Es werden weder ein Schlussüberschussanteil noch eine Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven gewährt.
9. Zusatzversicherungen
9.1 Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung – mit Ausnahme der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung zur Rentenversicherung mit Mindestleistung
9.1.1 Während der Anwartschaft
TarifWerk | Berufsklassen | laufender Überschussanteil | Bonus im Falle der Berufsunfähigkeit | ||
Männer | Frauen | Männer | Frauen | ||
2009 | 1 | 50% | 40% | 100% | 67% |
2008 | 2 | 40% | 30% | 67% | 43% |
2004 | 3, E | 15% | 5% | 18% | 6% |
2000 | 4 | 15% | 5% | 18% | 6% |
1996 | – | 10% | 10% | 10% | 10% |
Tarifwerk | Schlussüberschussanteil1 |
2009 | 15% |
2008 | |
2007 | |
2004 | 11% |
(15%) | |
2000 | 9% |
(15%) | |
1996 | 6% |
(15%) |
1 Der Schlussüberschussanteil wird bei Einmalbeitragsversicherungen ab Tarifwerk 2000 gewährt. Bei Tod und Kündigung wird bei einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung zum Tarif ARS1 bei Tarifwerk 2005 kein Schlussüberschussanteil fällig. Bei Eintritt der Berufsunfähigkeit oder Beginn der Karenzzeit fällt der Schlussüberschuss weg. Bei Risiko-Umtauschversicherungen in Verbindung mit einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung wird auch bei Umtausch ein Schlussüberschussanteil in derselben Höhe wie bei Kündigung fällig. Für alle vor 2020 endenden Versicherungsjahre betragen die Sätze für den Schlussüberschussanteil und die Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven für Tarifwerk 1996 jeweils 60% und für Tarifwerk 2000 jeweils 84 % der bisher geltenden Sätze.
Bei Einmalbeiträgen ist nur der Bonus im Falle der Berufsunfähigkeit möglich. Ab Tarifwerk 2000 kann der Bonus im Falle der Berufsunfähigkeit auch bei laufender Beitragszahlung gewählt werden.
Laufender Überschussanteil, sofern nicht der Bonus im Falle der Berufsunfähigkeit gewählt ist:
― |
in Prozent des bei jährlicher Zahlungsweise zu entrichtenden Jahresbeitrags, gegebenenfalls ohne Risiko- und sonstige Zuschläge |
Bonus im Falle der Berufsunfähigkeit:
― |
in Prozent der vereinbarten Barrente und der Rente zur Beitragsbefreiung. Die Bonusrente wird bei Eintritt der Berufsunfähigkeit zur sofortigen Erhöhung der vereinbarten Barrente verwendet. Bei der Rente zur Beitragsbefreiung wird der Bonus im Falle der Berufsunfähigkeit bis Tarifwerk 2004 verzinslich angesammelt und bei fondsgebundenen Lebens- und Rentenversicherungen in Fonds angelegt; ab Tarifwerk 2007 wird er für einen Erlebensfallbonus verwendet. |
Verwendungsmöglichkeiten für den laufenden Überschussanteil:
Tarifwerk | Erlebensfallbonus | verzinsliche Ansammlung | Beitragsverrechnung (Sofortgewinn) | fondsgebundene Überschussbeteiligung1 |
2009 | x | x | ||
2008 | ||||
2007 | ||||
2004 | x | x | x | |
2000 | ||||
1996 |
1 Bei fondsgebundenen Lebens- und Rentenversicherungen.
Tarifwerk | Zinsüberschussanteil auf das Deckungskapital des Erlebensfallbonus |
2009 | 0% |
2008 | |
2007 |
Beim Erlebensfallbonus bemisst sich der Zinsüberschussanteil in Prozent des Deckungskapitals des Erlebensfallbonus, um ein Jahr mit dem Rechnungszins abgezinst.
Eine Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven wird nicht gewährt.
9.1.2 Während des Rentenbezugs
Tarifwerk | Zinsüberschussanteil |
2009 | 0% |
2008 | |
2007 | |
2004 | |
2000 | |
1996 |
Laufender Überschussanteil:
― |
Zinsüberschussanteil in Prozent des Deckungskapitals |
Eine Zuteilung erfolgt erstmals am Ende des ersten Rentenbezugsjahres.
Verwendungsmöglichkeit für den laufenden Überschussanteil:
― |
Bonusrente. Bei der Rente zur Beitragsbefreiung wird die Bonusrente bis Tarifwerk 2004 verzinslich angesammelt und bei den fondsgebundenen Lebens- und Rentenversicherungen in Fonds angelegt; ab dem Tarifwerk 2007 wird sie für einen Erlebensfallbonus verwendet. Die Höhe des Zinsüberschussanteilsatzes für den Erlebensfallbonus richtet sich nach der Tabelle im Abschnitt 9.1.1. |
9.2 Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung zur Rentenversicherung mit Mindestleistung
9.2.1 Während der Anwartschaft
Tarifwerk | Berufsklassen | laufender Überschussanteil | |
Männer | Frauen | ||
2009 | 1 | 50% | 40% |
2008 | |||
2007 | |||
2005 | |||
2 | 40% | 30% | |
3, E | 15% | 5% | |
4 | 15% | 5% |
Laufender Überschussanteil:
― |
in Prozent des Risikobeitrags zur Absicherung des Berufsunfähigkeitsrisikos, der dem Garantiedeckungskapital der Hauptversicherung monatlich entnommen wird, gegebenenfalls ohne Risiko- und sonstige Zuschläge |
Die laufenden Überschussanteile werden jeweils am Ende eines Versicherungsmonats zugeteilt und dem Überschussguthaben der Hauptversicherung gemäß dem dort vereinbarten Überschusssystem zugeführt.
Es werden weder ein Schlussüberschussanteil noch eine Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven gewährt.
9.2.2 Während des Rentenbezugs
Tarifwerk | laufender Überschussanteil |
2009 | 0% |
2008 | |
2007 | |
2005 |
Laufender Überschussanteil:
― |
in Prozent des Deckungskapitals |
Eine Zuteilung erfolgt erstmals am Ende des ersten Rentenbezugsjahres.
Verwendungsmöglichkeit für den laufenden Überschussanteil:
― |
Bonusrente. Die Bonusrente der Beitragsbefreiung wird dem Überschussguthaben der Hauptversicherung gemäß dem dort vereinbarten Überschusssystem zugeführt. |
9.3 Risiko-Zusatzversicherung
Risiko-Zusatzversicherungen sind wie selbstständige Risikoversicherungen mit dem Überschusssystem Todesfallbonus am Überschuss beteiligt.
10. Ansammlungszinssatz
Bei Versicherungen mit verzinslicher Ansammlung wird das angesammelte Überschussguthaben mit 2 (2,25) Prozent p. a. verzinst.
III. Überschussverteilung für die Tarifwerke 1987 und älter
1. Einzel-Kapitalversicherungen nach Großlebenstarifen, GruppenKapitalversicherungen nach den Sondertarifen
1.1 Laufender Überschussanteil
Tarifwerk | Zinsüberschussanteil | Risikoüberschussanteil | Verwaltungskostenüberschussanteil | |
Männer/ Partnervers. | Frauen | |||
1987 | 0% | 0% | 0% | 0% |
1968 | 0% | 5% | 15% | 0% |
Laufender Überschussanteil:
― |
Zinsüberschussanteil in Prozent des Deckungskapitals, um ein Jahr mit dem Rechnungszins abgezinst, das auch eventuell geleistete Zuzahlungen zur Abkürzung der Versicherungsdauer berücksichtigt |
― |
Risikoüberschussanteil in Prozent des rechnungsmäßigen Teils des Beitrags, der zur Abdeckung des Todesfallrisikos dient, gegebenenfalls ohne Risiko- und sonstige Zuschläge. Der Risikoüberschussanteil ist begrenzt auf höchstens 6,5 Promille des unter Todesfallrisiko stehenden Kapitals. |
― |
Verwaltungskostenüberschussanteil in Promille der beitragspflichtigen Anfangstodesfallversicherungssumme. Er wird nur für beitragspflichtige Jahre gewährt. |
Der laufende Überschussanteil wird am Ende des Versicherungsjahres zugeteilt.
Verwendungsmöglichkeiten für den laufenden Überschussanteil (nach Abzug des erforderlichen Betrags für die unter 1.3 genannte Sonderleistung im Todesfall):
Tarifwerk | verzinsliche Ansammlung | Bonussumme1 | Beitragsverrechnung |
1987 | x | x | x |
1968 | x | x | x |
1 Wird bei Versicherungen mit Zuzahlungsrecht die Versicherungsdauer durch Zuzahlungen abgekürzt, so wird zum vorgezogenen Ablauf der Barwert der Bonussumme fällig.
1.2 Schlussüberschussanteil, Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven
Tarifwerk | Schlussüberschussanteil1 | Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven1 |
1987 | 0% | 0% |
1968 | 0% | 0% |
1 Schlussüberschussanteile und Mindestbeteiligung nur bei Versicherungen mit laufender Beitragszahlung; für die Bemessung gilt jedes ab dem dritten Versicherungsjahr beitragspflichtig zurückgelegte volle Versicherungsjahr. Für die im Rahmen der Tarifkonsolidierung in die Tarifwerke 1968 und 1987 überführten Tarife gilt jedes ab dem Jahr 2009 beitragspflichtig zurückgelegte volle Versicherungsjahr. Wird beim Tarif mit Zuzahlungsrecht die Versicherungsdauer durch Zuzahlungen abgekürzt, so werden zum vorgezogenen Ablauf ein nach versicherungsmathematischen Grundsätzen reduzierter Schlussüberschussanteil sowie eine ebenso reduzierte Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven fällig. Bei Versicherungen auf den Heiratsfall werden bei Heirat oder bei Tod des mitversicherten Kindes ein nach versicherungsmathematischen Grundsätzen reduzierter Schlussüberschussanteil sowie eine ebenso reduzierte Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven fällig. Bei Verträgen mit abgekürzter Beitragszahlungsdauer werden die in der Tabelle aufgeführten Sätze in Abhängigkeit von der Versicherungsdauer erhöht.
1.3 Sonderleistung im Todesfall
Eine Sonderleistung im Todesfall wird nicht gezahlt.
2. Risikoversicherungen
Tarifwerk 1987
Für das im Kalenderjahr 2020 beginnende Versicherungsjahr wird ein Todesfallüberschussanteil in Höhe von 66 2 /3 Prozent der jeweiligen Todesfallsumme gezahlt.
Tarifwerk 1968
Versicherungen mit laufender Beitragszahlung erhalten bei Tod, Ablauf, Kündigung oder Umtausch für jedes überschussberechtigte Beitragsjahr einen Schlussüberschussanteil in Prozent des Jahreszahlbeitrags, gegebenenfalls ohne Risiko- und sonstige Zuschläge.
Die nachstehende Tabelle gilt nur für das überschussberechtigte Versicherungsjahr, das im Kalenderjahr 2020 beginnt. Die Schlussüberschussanteilsätze für Versicherungsjahre, die vor dem Jahr 2020 begonnen haben, ergeben sich aus den Geschäftsberichten der jeweiligen Jahre.
Beitragsjahr | Schlussüberschussanteil | |
von… | Männer | Frauen |
1 bis 5 | 40% | 50% |
6 bis 10 | 55% | 80% |
11 bis 15 | 70% | 100% |
16 bis 20 | 90% | 150% |
21 bis 25 | 120% | 200% |
26 bis 30 | 160% | 300% |
31 bis 35 | 200% | 400% |
Im Falle des Barbezugs wird anstelle der Schlussüberschussanteile ein jährlicher Barüberschussanteil gezahlt. Für das im Kalenderjahr 2020 beginnende Beitragsjahr beträgt er bei Männern 35 Prozent und bei Frauen 45 Prozent.
Eine Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven wird nicht gewährt.
3. Bayerische Landesfeuerwehrunterstützungskasse
Tarifwerk | Tarif 1 | Tarif 2 |
Todesfallbonus | Zinsüberschussanteil | |
1987 | 100% | 0% |
Überschussverwendung und Bemessungsgrößen:
― |
Todesfallbonus für das im Kalenderjahr beginnende Versicherungsjahr in Prozent der jeweiligen Todesfallsumme |
― |
Zinsüberschussanteil in Prozent des Deckungskapitals, um ein Jahr mit dem Rechnungszins abgezinst. Der Zinsüberschussanteil wird am Ende des Versicherungsjahres zugeteilt und verzinslich angesammelt. |
Es werden weder ein Schlussüberschussanteil noch eine Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven gewährt.
4. Rentenversicherungen
4.1 Laufender Überschussanteil
Tarifwerk | vor Beginn der Rentenzahlung | während des Rentenbezugs |
Zinsüberschussanteil | Zinsüberschussanteil | |
1987 | 0% | 0% |
vor 1987 | 0% | 0% |
Laufender Überschussanteil:
― |
vor Beginn der Rentenzahlung: Zinsüberschussanteil in Prozent des Deckungskapitals, um ein Jahr mit dem Rechnungszins abgezinst |
― |
während des Rentenbezugs: Zinsüberschussanteil in Prozent des Deckungskapitals |
Der laufende Überschussanteil wird am Ende des Versicherungsjahres zugeteilt.
Verwendungsmöglichkeiten für den laufenden Überschussanteil:
Tarifwerk | vor Beginn der Rentenzahlung | während des Rentenbezugs | |||
verzinsliche Ansammlung | Beitragsverrechnung | Bonusrente | Überschussrente | Barbezug | |
1987 | x | x | x | x | x |
vor 1987 | x | x | x | x | x |
4.2 Schlussüberschussanteil, Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven
Tarifwerk | Schlussüberschussanteil | Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven |
1987 | 0% | 0% |
vor 1987 | 0% | 0% |
5. Selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherungen
5.1 Laufender Überschussanteil
Tarifwerk | während der Anwartschaft | während des Rentenbezugs |
1987 | 15% | 0% |
1968 | – | 0% |
Laufender Überschussanteil:
― |
während der Anwartschaft: in Prozent des bei jährlicher Zahlungsweise zu entrichtenden Jahresbeitrags, ohne Stückkosten und gegebenenfalls ohne Risiko- und sonstige Zuschläge |
― |
während des Rentenbezugs: Zinsüberschussanteil in Prozent des Deckungskapitals. Eine Zuteilung erfolgt erstmals am Ende des ersten Rentenbezugsjahres. |
Verwendungsmöglichkeiten für den laufenden Überschussanteil:
Tarifwerk | während der Anwartschaft | während des Rentenbezugs | |
verzinsliche Ansammlung | Beitragsverrechnung (Sofortgewinn) | Bonusrente | |
1987 | x | x | x |
1968 | – | – | x |
Bei Versicherungen des Tarifwerks 1968 mit Beginn der Rentenzahlung vor dem 1. Januar 1995 wird – sofern die Bonusrente nicht gewählt wurde – eine Überschussrente in Höhe von 0 Prozent (6 Prozent) der Barrente gezahlt.
5.2 Schlussüberschussanteil, Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven
Tarifwerk | Eintrittsalter | Schlussüberschussanteil1 | |
Männer | Frauen | ||
1987 | ab 15 | 20% | 20% |
1968 | 15 – 44 | 55% | 55% |
ab 45 | 40% | 55% |
1 Bei Eintritt der Berufsunfähigkeit wird ein nach versicherungsmathematischen Grundsätzen reduzierter Schlussüberschussanteil fällig, sofern ein Drittel der Versicherungsdauer oder das zehnte Versicherungsjahr abgelaufen ist. Bei Tarifen, bei denen die Versicherungsdauer gegenüber der Leistungsdauer abgekürzt ist, fällt der Schlussüberschussanteil bei Eintritt der Berufsunfähigkeit weg.
Eine Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven wird nicht gewährt.
6. Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen
6.1 Laufender Überschussanteil
Tarifwerk | während der Anwartschaft | während des Rentenbezugs |
1987 | 15% | 0% |
1968 | – | 0% |
Laufender Überschussanteil:
― |
während der Anwartschaft: in Prozent des bei jährlicher Zahlungsweise zu entrichtenden Jahresbeitrags, ohne Stückkosten und gegebenenfalls ohne Risiko- und sonstige Zuschläge |
― |
während des Rentenbezugs: Zinsüberschussanteil in Prozent des Deckungskapitals. Eine Zuteilung erfolgt erstmals am Ende des ersten Rentenbezugsjahres. |
Verwendungsmöglichkeiten für den laufenden Überschussanteil:
Tarifwerk | während der Anwartschaft | während des Rentenbezugs | |
verzinsliche Ansammlung | Beitragsverrechnung (Sofortgewinn) | Bonusrente | |
1987 | x | x | x |
1968 | – | – | x |
Bei der Rente zur Beitragsbefreiung wird während des Rentenbezugs die Bonusrente verzinslich angesammelt.
6.2 Schlussüberschussanteil, Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven
Tarifwerk | Eintrittsalter | Schlussüberschussanteil1 | |
beitragspflichtig | Einmalbeitrag, vorzeitig beitragsfrei gestellt2 | ||
1987 | ab 15 | 4% | 0% |
(15%) | |||
15 – 32 | 39% | 0% | |
(50%) | |||
Männer | 33 – 46 | 0% | 0% |
(25%) | |||
1968 | ab 47 | 0% | 0% |
15 – 38 | 60% | 0% | |
(50%) | |||
Frauen | 39 – 51 | 9% | 0% |
(25%) | |||
ab 52 | 0% | 0% |
1 Bei Eintritt der Berufsunfähigkeit wird ein nach versicherungsmathematischen Grundsätzen reduzierter Schlussüberschussanteil fällig, sofern ein Drittel der Versicherungsdauer oder das zehnte Versicherungsjahr abgelaufen ist. Bei Risiko-Umtauschversicherungen in Verbindung mit einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung wird auch bei Umtausch ein Schlussüberschussanteil in derselben Höhe wie bei Kündigung fällig. Bei Tarifen, bei denen die Versicherungsdauer gegenüber der Leistungsdauer abgekürzt ist, fällt der Schlussüberschussanteil bei Eintritt der Berufsunfähigkeit weg.
2 Bei vorzeitig beitragsfrei gestellten Versicherungen ist die Bemessungsgröße das Deckungskapital zu Beginn der beitragsfreien Zeit, bei Versicherungen gegen Einmalbeitrag der Einmalbeitrag, ohne Stückkosten und gegebenenfalls ohne Risiko- und sonstige Zuschläge.
Eine Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven wird nicht gewährt.
7. Risiko-Zusatzversicherungen
Risiko-Zusatzversicherungen sind wie selbstständige Risikoversicherungen am Überschuss beteiligt.
8. Ansammlungszinssatz
Bei Versicherungen mit verzinslicher Ansammlung wird das angesammelte Überschussguthaben mit dem jeweiligen Rechnungszins verzinst.
Verwendung des Bilanzgewinns 2019
im Rahmen der Hauptversammlung vom 19. März 2020 wurde folgender Beschluss gefasst:
Die Hauptversammlung nimmt den vorliegenden Jahresabschluss 2019 mit dem Lagebericht des Vorstands und dem Bericht des Aufsichtsrats ohne Einwendungen zur Kenntnis.
Die Ergebnisabführung richtet sich nach dem Gewinnabführungsvertrag. Für das Geschäftsjahr 2019 werden nach der Hauptversammlung am 19. März 2020 69.000.000 Euro an die Gesellschafter ausbezahlt.
München, den 19. März 2020
München, den 21. Februar 2020
Bayern-Versicherung Lebensversicherung Aktiengesellschaft
Der Vorstand
Dr. Walthes
Schick
Dr. Heene
Leyh
Pfaller
Dr. Spieleder
Unter der Bedingung, dass der Aufsichtsrat dem Beschluss der gesetzlichen Vertreter zustimmt, vom Gesamtüberschuss EUR 128.990.778 der Rückstellung für Beitragsrückerstattung zuzuweisen, erteilen wir den nachfolgenden Bestätigungsvermerk: 1
1 Sollte die Voraussetzung für den bedingten Zusatz im Zeitpunkt der Offenlegung noch bestehen, ist dieser als Bestandteil des Bestätigungsvermerks mit zu veröffentlichen.
Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers
An die Bayern-Versicherung Lebensversicherung Aktiengesellschaft, München
Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss der Bayern-Versicherung Lebensversicherung Aktiengesellschaft, München – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2019 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Bayern-Versicherung Lebensversicherung Aktiengesellschaft, München für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 geprüft. Die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB (Angaben zur Frauenquote), die in Abschnitt „Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289f HGB“ des Lageberichts enthalten ist, haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
― |
entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Versicherungsunternehmen geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2019 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 und |
― |
vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der oben genannten Erklärung zur Unternehmensführung. |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Grundlage für unsere Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden „EU-APrVO“) unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Art. 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Art. 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Bewertung der Deckungsrückstellung – brutto – Hinsichtlich der angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze verweisen wir auf die Erläuterungen im Anhang der Gesellschaft im Abschnitt Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Deckungsrückstellung. Risikoangaben finden sich im Chancen- und Risikobericht als Teil des Lageberichts der Gesellschaft im Abschnitt Versicherungstechnisches Risiko aus der Lebensversicherung.
DAS RISIKO FÜR DEN ABSCHLUSS
Die Gesellschaft weist in ihrem Jahresabschluss eine Deckungsrückstellung für die Lebensversicherung in Höhe von EUR 25.242,8 Mio. (rd. 84 % der Bilanzsumme) aus. Die Deckungsrückstellung für fondsgebundene Versicherungsverträge ist darin nicht enthalten.
Die Deckungsrückstellung ergibt sich grundsätzlich als Summe der einzelvertraglich ermittelten Deckungsrückstellungen. Die Bewertungen der Deckungsrückstellungen erfolgen prospektiv und leiten sich gemäß § 341f HGB aus den Barwerten der zukünftigen Leistungen abzüglich der zukünftigen Beiträge ab. Die einzelnen Deckungsrückstellungen werden tarifabhängig aus einer Vielzahl von maschinellen und manuellen Berechnungsschritten ermittelt.
Dabei sind aufsichtsrechtliche und handelsrechtliche Vorschriften zu beachten. Dazu gehören insbesondere Regelungen zu biometrischen Größen, Kostenannahmen sowie Zinsannahmen einschließlich der Regelungen zur zinsinduzierten Nachreservierung (Zinszusatzreserve bzw. Zinsverstärkung). Die Verwendung dieser Annahmen ist teilweise ermessensbehaftet.
Das Risiko für über- oder unterbewertete einzelvertraglichen Deckungsrückstellung besteht insoweit in einer inkonsistenten, nicht korrekten Verwendung oder Anpassung der Berechnungsparameter.
UNSERE VORGEHENSWEISE IN DER PRÜFUNG
Bei der Prüfung der Deckungsrückstellung haben wir als Teil des Prüfungsteams eigene Aktuare eingesetzt und im Wesentlichen folgende Prüfungshandlungen durchgeführt:
― |
Wir haben uns davon überzeugt, dass die in den Bestandsführungssystemen erfassten Versicherungsverträge vollständig in die Deckungsrückstellung eingeflossen sind. Hierbei stützen wir uns auf die von der Gesellschaft eingerichteten Kontrollen, und prüften, ob sie von ihrer Funktionsweise geeignet sind und durchgeführt werden. Dabei haben wir im Rahmen von Abstimmungen zwischen den Bestandsführungssystemen, Statistiksystemen und dem Hauptbuch ermittelt, ob die Verfahren zur Übertragung der Werte fehlerfrei arbeiten. |
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Zur Sicherstellung der Genauigkeit der einzelvertraglichen Deckungsrückstellungen haben wir für einen jährlich wechselnden bewusst ausgewählten Teilbestand die Deckungsrückstellungen mit eigenen EDVProgrammen berechnet und mit den von der Gesellschaft ermittelten Werten verglichen. |
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Hinsichtlich der innerhalb der Deckungsrückstellung zu bildenden Zinszusatzreserve für den Neubestand haben wir die von der Gesellschaft getroffenen Annahmen zum Referenzzins und zu den jeweils angesetzten Kostenmargen, Storno- und Kapitalabfindungswahrscheinlichkeiten auf ihre Angemessenheit überprüft. |
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Wir haben uns davon überzeugt, dass die von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht genehmigten Geschäftspläne für den Altbestand angewendet wurden. Zur Ermittlung der zinsinduzierten Reservestärkung (Zinsverstärkung) im Altbestand wurde der gleiche Referenzzins herangezogen wie im Neubestand (1,92 %). |
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Wir haben geprüft, ob die von der Deutschen Aktuarvereinigung (DAV) als allgemeingültig herausgegebenen Tafeln bzw. die individuell angepassten Tafeln sachgerecht angewendet wurden. Dabei haben wir uns mithilfe der internen Gewinnzerlegung davon überzeugt, dass keine dauerhaft negativen Risikoergebnisse vorgelegen haben. |
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Außerdem gleichen wir die Entwicklungen der einzelnen Teilbestände der Deckungsrückstellung mit eigenen Fortschreibungen der Deckungsrückstellungen ab, die wir sowohl in einer Zeitreihe als auch für das aktuelle Geschäftsjahr insgesamt ermittelt haben. |
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Ergänzend werten wir den Bericht des Verantwortlichen Aktuars aus; insbesondere überzeugen wir uns davon, dass der Bericht keine Aussagen enthält, die im Widerspruch zu unseren Prüfungsergebnissen stehen. |
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Weiterhin wurde die Deckungsrückstellung, welche der Gesellschaft seitens der Konsortialführer gemeldet wurde, abgestimmt. |
UNSERE SCHLUSSFOLGERUNGEN
Die verwendeten Methoden zur Bewertung der Deckungsrückstellung sind sachgerecht und stehen im Einklang mit den handels- und aufsichtsrechtlichen Vorschriften. Die Berechnungsparameter sind angemessen abgeleitet und verwendet worden.
Sonstige Informationen
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB (Angaben zur Frauenquote), die im Abschnitt „Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289f HGB“ des Lageberichts enthalten ist.
Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
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wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zu den inhaltlich geprüften Lageberichtsangaben oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder |
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anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. |
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Versicherungsunternehmen geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus:
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identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
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gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. |
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beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
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ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
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beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt, |
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beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens. |
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führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.
Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen
Übrige Angaben gemäß Art. 10 EU-APrVO
Wir wurden in der Aufsichtsratssitzung am 20. März 2019 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 1. August 2019 vom Aufsichtsratsvorsitzenden beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 1994 als Abschlussprüfer der Gesellschaft tätig.
Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Art. 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.
Wir haben folgende Leistungen, die nicht vollumfänglich im Jahresabschluss oder im Lagebericht angegeben wurden, zusätzlich zur Abschlussprüfung für das geprüfte Unternehmen bzw. für die von diesem beherrschten Unternehmen erbracht:
Neben der Prüfung des Jahresabschlusses und der Solvabilitätsübersicht sowie der Beitragsmeldung an den Sicherungsfonds für die Lebensversicherer gemäß § 7 Abs. 5 SichLVFinV der Bayern-Versicherung Lebensversicherung AG haben wir Jahresabschlussprüfungen bei Tochterunternehmen durchgeführt.
Ferner wurden Steuerberatungsleistungen im Zusammenhang mit der Umstrukturierung eines Fonds und sonstige Leistungen in Form von rechnungslegungsbezogener Beratung, einer Analyse eines bestehenden Konzernprozesses sowie zu gesetzlichen und regulatorischen Anforderungen zur IT-Infrastruktur erbracht.
Verantwortliche Wirtschaftsprüferin
Die für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüferin ist Stefanie Abt.
München, den 2. März 2020
KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Abt, Wirtschaftsprüferin
Hildebrandt, Wirtschaftsprüfer
Bericht des Aufsichtsrats
Wir haben die Geschäftsführung des Vorstands aufgrund regelmäßiger Berichte fortlaufend überwacht und uns in mehreren Sitzungen über die Geschäftslage unterrichtet.
Den Jahresabschluss, den Lagebericht und den Vorschlag für die Verwendung des Bilanzgewinns haben wir geprüft; Beanstandungen ergaben sich nicht. Wir schließen uns dem Ergebnis der Abschlussprüfung durch die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, an. Sie hat dem vorgelegten Jahresabschluss und Lagebericht für das Geschäftsjahr 2019 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss billigen wir. Er ist damit festgestellt.
Dem Aufsichtsrat hat der Bericht des Verantwortlichen Aktuars über die wesentlichen Ergebnisse seines Erläuterungsberichts zur versicherungsmathematischen Bestätigung vorgelegen, der in der Aufsichtsratssitzung eingehend erörtert worden ist. Der Beurteilung des Verantwortlichen Aktuars schließen wir uns an. Nach dem abschließenden Ergebnis unserer Prüfung sind gegen den Erläuterungsbericht keine Einwendungen zu erheben.
Mit Wirkung zum Ablauf der Hauptversammlung am 20.03.2019 ist Herr Walter Pache aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden. Mit Wirkung zum Ablauf des 30.04.2019 ist Herr Dr. Ulrich Netzer aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden. Der Aufsichtsrat hat den ausgeschiedenen Mitgliedern für ihre Tätigkeit im Gremium seinen Dank ausgesprochen.
Mit Wirkung zum Ablauf der Hauptversammlung am 20.03.2019 wurde Herr Johann Natzer in den Aufsichtsrat gewählt. Mit Wirkung zum 01.05.2019 wurde Herr Josef Pellkofer in den Aufsichtsrat gewählt.
München, 19. März 2020
Für den Aufsichtsrat
Prof. Dr. Reuter
Dr. Büchel
Bolinius
Bruckner
Degenhart
Dirr
Fertig
Göhring
Hörberg
Kamml
Kriesch
Dr. Maier
Maierthaler
Natzer
Oppenauer
Pellkofer
Rohmer
Schäfer
Schneidhuber
Vötter
Wagner
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