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Katastrophenbilanz: Theatiner 1. Beteiligung AG (vormals: ADCURAM Group AG)

geralt (CC0), Pixabay
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Bei einem nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag von über 55 Millionen Euro darf man bei solch einer Bilanz sicherlich so eine Überschrift wählen.

Theatiner 1. Beteiligung AG (vormals: ADCURAM Group AG)

München

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020

Bilanz

Aktiva

31.12.2020
EUR
31.12.2019
EUR
A. Anlagevermögen 7.485.769,86 7.424.670,31
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 15.333,00 19.333,00
II. Finanzanlagen 7.470.436,86 7.405.337,31
B. Umlaufvermögen 25.731.751,33 36.403.345,38
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 25.554.861,31 32.387.528,89
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 15.264.634,29 1.956.055,77
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 176.890,02 4.015.816,49
C. Rechnungsabgrenzungsposten 25.870,28 28.674,89
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 55.974.711,77 48.958.397,56
Bilanzsumme, Summe Aktiva 89.218.103,24 92.815.088,14

Passiva

31.12.2020
EUR
31.12.2019
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 50.000,00 50.000,00
II. Bilanzverlust 56.024.711,77 49.008.397,56
davon Verlustvortrag 49.008.397,56 32.962.602,70
III. nicht gedeckter Fehlbetrag 55.974.711,77 48.958.397,56
B. Rückstellungen 3.022.110,00 13.215,00
C. Verbindlichkeiten 86.195.993,24 92.801.873,14
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 41.955.536,10 48.539.862,53
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 44.240.457,14 44.262.010,61
Bilanzsumme, Summe Passiva 89.218.103,24 92.815.088,14

Anhang

Theatiner 1. Beteiligung AG, München

Anhang für das Geschäftsjahr 2020

I. Allgemeine Hinweise

Die Gesellschaft hat ihren Sitz in München und ist im Handelsregister München unter HRB 215246 unter der Firma Theatiner 1. Beteiligung AG eingetragen.

Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des AktG und der Satzung aufgestellt. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 in Verbindung mit § 267a Abs. 3 Nr. 3 HGB.

Der Jahresabschluss ist nach Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt worden.

Die Gliederung der Bilanz entspricht dem § 266 HGB sowie §§ 150 ff. AktG.

Von den ihr eingeräumten Erleichterungen bei der Aufstellung der Bilanz gemäß § 274a HGB macht die Gesellschaft Gebrauch.

Die Aufstellung des Anhangs erfolgte unter teilweiser Inanspruchnahme der größen­abhängigen Erleichterungen gem. § 288 Abs. 1 HGB.

Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.

Das Eigenkapital der Gesellschaft ist zum Bilanzstichtag durch Verluste aufgebraucht. Die Bilanz zum 31. Dezember 2020 weist demzufolge einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe von EUR 55.974.711,77 aus. Der Vorstand geht aufgrund der aktuellen wirtschaftlichen Lage vom Fortbestand der Gesellschaft und einer künftigen Verbesserung der Ertragslage aus. Es liegt außerdem ein Rangrücktritt der Gesellschafter auf eine Darlehensverbindlichkeit der Gesellschaft über EUR 59.048.521,94 zuzüglich Zinsen vor.

Die Gesellschaft wurde in der Vergangenheit von ihrer Gesellschafterin mit ausreichend Liquidität ausgestattet, um den laufenden Geschäftsbetrieb zu finanzieren. Die Geschäftsführung geht davon aus, dass die Gesellschaft auch weiterhin mit ausreichend Liquidität ausgestattet wird. Sofern dies nicht erfolgt, wäre der Fortbestand der Gesellschaft gefährdet.

II.Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Der Jahresabschluss wurde unter Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB aufgestellt.

Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.

Die Bilanzgliederung wurde gegenüber dem Vorjahr nicht geändert.

Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterliegen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die Anteile an verbundenen Unternehmen werden mit Anschaffungskosten oder mit dem auf Dauer niedrigeren beizulegenden Wert des Bilanzstichtags angesetzt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert bzw. ihrem niedrigeren beizulegendem Wert am Bilanzstichtag bewertet.

Guthaben bei Kreditinstituten sind mit dem Nennwert angesetzt.

Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen geleistete Zahlungen für Aufwendungen in Folgejahren und sind zu Nennwerten bilanziert.

Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.

Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und wurden mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt.

Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen Zahlungseingänge für Erträge in Folgejahren.

III. Erläuterungen zur Bilanz

Das Grundkapital der Theatiner 1. Beteiligung AG stimmt mit den Angaben im Handelsregister überein und belief sich am 31. Dezember 2020 auf EUR 50.000,00. Es besteht aus 50.000 auf Inhaber lautende Stückaktien zu einem Nominalwert von je EUR 1,00.

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten ergeben sich aus der Bilanz.

In den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen und den sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter in Höhe von EUR 85.708.051,52 (Vorjahr: EUR 92.414.663,97) enthalten.

IV. Sonstige Angaben

Haftungsverhältnisse

Neben den in der Bilanz aufgeführten Verbindlichkeiten sind die folgenden Haftungsverhältnisse zu vermerken:

31.12.2020 31.12.2019
EUR EUR
Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten 9.650.000,00 13.650.000,00
  davon gegenüber verbundenen Unternehmen 9.650.000,00 13.650.000,00
  gesichert durch: Anteile an verbundenen Unternehmen 9.650.000,00 13.650.000,00
9.650.000,00 13.650.000,00

Des Weiteren hat die Gesellschaft eine Garantie für Verbindlichkeiten eines verbundenen Unternehmens gegenüber Kreditinstituten in Höhe von EUR 2.000.000,00 abgegeben.

Vorstand, Aufsichtsrat

Dem Vorstand gehören bzw. gehörten an:

Michael Feldt, München
Henry Brickenkamp, Halle
Stefan Weiß, Stockdorf (bis 4. November 2020)
Dr. Philipp Gusinde, Gräfelfing

Die Vorstände sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer

Die Gesellschaft beschäftigte keine Arbeitnehmer.

Konzernzugehörigkeit

Die Theatiner 1. Beteiligung AG wird in den Konzernabschluss der ADCURAM Invest GmbH, München (kleinster und größter Kreis) einbezogen. Der Konzernabschluss der ADCURAM Invest GmbH wird nach den IFRS (International Financial Reporting Standards), wie sie in der EU anzuwenden sind, aufgestellt. Die Gesellschaft nimmt die Erleichterungsvorschrift gem. § 291 HGB, auf die Erstellung eines Konzernabschlusses und Konzernlageberichts zu verzichten, wahr.

München, 10. September 2021

Theatiner 1. Beteiligung AG
Vorstand

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 29.09.2021 festgestellt.

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