Startseite Allgemeines Kauf von „gebrauchten Lebensversicherungen“
Allgemeines

Kauf von „gebrauchten Lebensversicherungen“

Teilen

Nach Erkenntnissen der BaFin sind am Markt verstärkt Unternehmen tätig, die Verbrauchern zum Zweck der Geldanlage anbieten, ihnen ihre Vermögensanlagen, insbesondere ihre Lebens- oder private Rentenversicherung („gebrauchte Lebensversicherung“), abzukaufen.

Dabei wird der Kaufpreis von dem Unternehmen – jedenfalls zu einem Teil – einbehalten und soll zu einem späteren Zeitpunkt, regelmäßig verzinst und in Raten, ausgezahlt werden.
Je nach Geschäftsmodell soll der einbehaltene Betrag auch für den Verbraucher angelegt werden. In den der BaFin bekannten Fällen handelt es sich bei den als Käufer auftretenden Unternehmen nicht um Unternehmen, die von der BaFin beaufsichtigt werden.

Die BaFin weist darauf hin, dass solche Unternehmen, anders als Versicherungsunternehmen, keiner Solvenzaufsicht durch die BaFin unterliegen, das heißt keiner Aufsicht zur Sicherstellung der dauernden Erfüllbarkeit der mit den Kunden geschlossenen Verträge.

Versicherungs- und Finanzbote

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Sterbekasse Geesthacht von 1923 VVaG, SOLIDAR Versicherungsgemeinschaft Sterbegeldversicherung VVaG

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Bekanntmachung über eine Bestandsübertragung Vom 17. Dezember 2024 Die Bundesanstalt...

Allgemeines

Microsoft vs. Datenschutz: Die EU ringt mit der digitalen Abhängigkeit

In Brüssel könnte man meinen, die EU-Kommission stecke mitten in einer Tragikomödie:...

Allgemeines

Kaliforniens Versicherungswesen in der Krise: Eine Lösung, die Hausbesitzer teuer zu stehen kommt

Kalifornien befindet sich mitten in einer Versicherungs-Krise, die besonders Hausbesitzer in Regionen...