Bei Geschäften im Internet oder bei Abschlüssen am Telefon besteht ein zweiwöchiges Widerrufsrecht. Als Anschrift dafür genügt ein Postfach, entschied der BGH.Das ist ein gutes Urteil für die Verbraucher!Viele windige Unternehmen hatten versucht den Kunden mit der Benennung eines Postfaches auzutricksen „man habe das Schreiben nicht bekommen“ hiess es dann oft.
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