Nur 12 Beschwerden begründet? Dabei machen doch Kontenprüfer und Anwälte so einen Wind. Die Regierung winkt ab:
„Die Bundesregierung hat keine Anhaltspunkte für systematisches Fehlverhalten von Banken bei Zinsberechnungen für Guthaben oder Kredite. Dies teilt sie in ihrer Antwort (18/13167) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/13038) mit. Nach Angaben der Regierung gab es bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) von 2012 bis Ende Juni 2017 insgesamt 165 Beschwerden über Zinsberechnungen im Einlagengeschäft. Davon seien 14 begründet gewesen. Über Zinsberechnungen im Kreditgeschäft wurden in diesem Zeitraum 174 Beschwerden gezählt, von denen nach Angaben der Regierung zwölf Beschwerden begründet waren. Angesichts der niedrigen Zahlen sieht die Bundesregierung auch „keinen Bedarf für weitere Maßnahmen zur Stärkung der Aufsicht, weil es keine Anhaltspunkte für ein systematisches Fehlverhalten gibt“.
Entweder schlafen die Prüfer bei der BaFin oder die Banken arbeiten einfach vorbildlich.
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