Nun, jeder der unser Portal kennt, weiss, dass wir nicht nur „austeilen“, sondern auch „einstecken“ können. Mit uns kann man sich immer in der Sache auseinandersetzen, bis zu einem Punkt, an dem wir dann auch sagen: „Hier ist nun Schluss“.
Natürlich laufen wir dann nicht sofort zu Gericht, sondern teilen dem Unternehmen das dann selber auch über unseren Rechtsanwalt mit. Wir geben dem Unternehmen dann vorgerichtlich die Möglichkeit, die Rechtsverletzung zu beseitigen. Das haben wir auch im Vorgang KBW getan, leider jedoch ohne die erforderliche Einsicht beim Unternehmen KBW AG aus Zürich.
Dann gehen wir natürlich auch vor Gericht, um unser Recht durchzusetzen. Nachdem das Landgericht Leipzig unserer Argumentation gefolgt ist, und unserem Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung dann stattgegeben hat, haben wir auch dann noch versucht, „dies nicht an die große öffentliche Glocke“ zu hängen, sondern haben dem Unternehmen die Gelegenheit gegeben, das mit der Zustellung der Einstweiligen Verfügung und der weiteren Regelungen dazu auf dem kleinen Dienstweg zu erledigen.
Auch hier kam keinerlei Reaktion von Seiten des Unternehmens. Das passt leider in unser Bild vom Unternehmen KBW AG, denn seriös ist anders.
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