Kluge Entscheidung, denn der Flurschaden, der bis zum heutigen Tage bereits für viele der Beteiligten bereits angerichtet ist, lässt sich kaum wiedergutmachen. Es kann eigentlich nur noch weiterer Schaden vermieden werden. Möglich, dass genau das auch die Gesellschafter der Unister Holding GmbH jetzt gedacht haben und zu einem klugen Schachzug angesetzt haben. Man redet wohl miteinander und findet eine Lösung, die alle Seiten wohl akzeptieren können. In der LVZ kann man dazu nachlesen: Die Rücknahme des Einberufungsverlangens sei ein „weiterer Schritt in Richtung einer Ausräumung der Differenzen im Vertrauen auf den Einigungswillen aller Seiten“, hieß es in der Mitteilung. „Daniel Kirchhof bleibt somit Aufsichtsratsvorsitzender der Travel24.com AG.“ Im Mai hatte Unister als größter Anteilseigner von Travel24 noch beantragt, Kirchhof abzuwählen. Travel24 gehört zu 74,8 Prozent der Leipziger Unister Holding.“
Möglich, dass hier auch der neue Gesellschafter der Unister Holding GmbH einmal Klartext geredet hat und dem ganzen schädlichen Spiel ein Ende gemacht hat. Mit Steffen Göpel hat man sich aus unserer Sicht einen erfahrenen und klugen Unternehmer ins Haus geholt. Dass Steffen Göpel mit der ganzen Unruhe in einem Unternehmen, an dem er beteiligt ist, wenig Interesse hat, dürfte klar sein. Hat er hier seinen Einfluss ausgeübt, dann sollten ihm die anderen Gesellschafter „dafür dankbar sein“. Hoffen wir, dass es in den nächsten Wochen weitere gute Nachrichten zum Unternehmen Unister gibt. Auch in einem weiteren Punkt konnte Steffen Göpel vom Unternehmen GRK einen Punktsieg erlangen. Im Landgericht Leipzig wurde gestern entschieden, dass die zum GRK-Konzern gehörende Firma Opus 30 künftig zu allen Gesellschafterversammlungen des Leipziger Reise-Riesen Unister-Holding eingeladen werden muss. Das hatte der Geschäftsführer von Unister wohl bisher anders gesehen.
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