Robert Habeck, Vizekanzler und Wirtschaftsminister, hat sich kürzlich in einem Interview zu Abschiebungen geäußert. Er vertritt die Ansicht, dass Terroristen, Gefährder und Mörder keinen Anspruch auf den Schutz des Landes haben, dessen Gesetze und Werte sie missachten.
Habeck betonte, dass solche Straftäter nach Verbüßung ihrer Haftstrafe abgeschoben werden sollten. Als konkretes Beispiel nannte er den Fall des Täters, der kürzlich einen Polizisten ermordet hatte. Der Vizekanzler erklärte, dass der Täter zunächst verurteilt und seine Strafe verbüßen müsse, danach aber abgeschoben werden könne und solle.
Die genaue Umsetzung solcher Abschiebungen liege in der Verantwortung des Bundesinnenministeriums unter der Leitung von Nancy Faeser (SPD). Habeck begrüßte, dass das Ministerium die Möglichkeiten und Voraussetzungen für derartige Abschiebungen prüft.
Die Äußerungen des Grünen-Politikers zu diesem sensiblen Thema zeigen, dass auch innerhalb seiner Partei, die sich traditionell für eine humanitäre Flüchtlingspolitik einsetzt, ein Umdenken stattfindet. Straftaten wie Terrorismus und Mord werden als so schwerwiegend eingestuft, dass die Täter ihr Aufenthaltsrecht verwirken und abgeschoben werden sollten.
Es bleibt abzuwarten, wie die Bundesregierung die Abschiebung von Straftätern in Zukunft handhaben wird und welche konkreten Maßnahmen das Bundesinnenministerium ergreifen wird, um die Sicherheit der Bevölkerung zu gewährleisten und gleichzeitig rechtsstaatliche Prinzipien zu wahren.
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