Home Allgemeines Keine süße Pralinen mehr? BaFin sagt Rückabwickeln bei Confiserie Burg Lauenstein GmbH
Allgemeines

Keine süße Pralinen mehr? BaFin sagt Rückabwickeln bei Confiserie Burg Lauenstein GmbH

Share
Share

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat der Confiserie Burg Lauenstein GmbH, Ludwigsstadt, mit Bescheid vom 16. Januar 2014 das Betreiben des Einlagengeschäfts untersagt und ihr aufgegeben, das ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft durch Rückzahlung der angenommenen Gelder unverzüglich abzuwickeln.

Die Confiserie Burg Lauenstein GmbH bot in Deutschland Genussscheine zur Zeichnung an. Auf der Grundlage der Genussschein-Bedingungen hat die Confiserie Burg Lauenstein GmbH Anlegergelder als Darlehen von den Genussschein-Zeichnern entgegengenommen. Mit der Annahme des Genussscheinkapitals betreibt die Gesellschaft das Einlagengeschäft ohne die nach § 32 KWG erforderliche Erlaubnis der BaFin. Sie ist verpflichtet, die Gelder unverzüglich und vollständig an die Kapitalgeber zurückzuzahlen.

Der Bescheid ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.

Das war das Angebot des Unternehmens:

http://www.kronachcreativ.de/download/pdf/040615_referat_luger_genussschein.pdf

Share
Written by
Die Redaktion -

Mitarbeiter der Redaktion sind kompetente Kollegen die seit 20 Jahren oder länger in der Branche sind. Wir verdienen kein Geld mit Anlegerschutz oder Ratings. Wir gehen unserem Beruf mit viel Freude nach, wissen aber auch das jede schlechte Nachricht in der Branche, ein Verkaufshindernis für uns ist. Helfen Sie uns schlechte Nachrichten zu vermeiden.Informieren Sie uns, wenn Sie etwas Neues und Wichtiges aus unserer Branche hören. Es sollte nachprüfbar sein für uns (Quellenangabe wenn möglich). Vielen Dank Die Redaktion

Leave a comment

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Related Articles
Allgemeines

ELARIS AG Aktienkursabsturz

Das zum Beginn einer neuen Woche, da kann man sich sicherlich einen...

Allgemeines

BaFin ermittelt gegen Capital Impact Corp. wegen unerlaubtem Angebot von Zazoon-Aktien

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt Anlegerinnen und Anleger vor Angeboten der...

Allgemeines

Vorläufige Insolvenzverwaltung für Verein zur Qualitätskontrolle am Bau e.V. angeordnet

Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen des „Verein zur Qualitätskontrolle am Bau e.V.“,...