Startseite Allgemeines Kein Aprilsscherz-hoffentlich!
Allgemeines

Kein Aprilsscherz-hoffentlich!

TheDigitalArtist (CC0), Pixabay
Teilen

Das Bundeskriminalamt (BKA) richtet zum 01.04.2020 die Abteilung „Cybercrime“ (CC) ein und vollzieht damit einen weiteren wichtigen Schritt, um Kompetenzen zur Bekämpfung dieses Phänomens zu bündeln und die erforderliche Spezialisierung seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in diesem Bereich voranzutreiben. Denn die Digitalisierung ist aus vielen Bereichen unseres Lebens nicht mehr wegzudenken. Eine Entwicklung, die sich leider auch Kriminelle zu Nutzen machen, um ihre Straftaten zu begehen – schnell und weltweit per Mausklick. Nicht selten werden sie dabei durch unterschiedliche rechtliche Regelungen in den Staaten aber auch fehlende informationstechnische Sicherungsmaßnahmen und digitale Kompetenzen begünstigt.

Das BKA blickt bei der Bekämpfung von Cyberkriminalität bereits auf eine langjährige Erfahrung zurück. Ihren Anfang nahm diese unter der Bezeichnung „Informations- und Kommunikationskriminalität“ in einem kleinen Arbeitsbereich des Referates für Wirtschaftskriminalität der damaligen Abteilung Organisierte und Allgemeine Kriminalität (OA) Mitte der 1990er Jahre.

Nach einem stetigen Zuwachs an Aufgaben und Personal entstand im Jahr 2013 die Gruppe „Cybercrime“, die mit über 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Abteilung Schwere und Organisierte Kriminalität (SO) aufgebaut wurde.

Diese Gruppe bildet nunmehr den personellen wie fachlichen Grundstein der neuen Abteilung, die in den nächsten Jahren schrittweise auf rund 280 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter anwachsen soll. Kriminalbeamte, Analysten und IT-Experten mit verschiedensten Spezialisierungen arbeiten hier Hand in Hand. Geleitet wird die Abteilung durch Carsten Meywirth, der nach seiner Verwendung als Stabsleiter der Abteilung Informationstechnik (IT) die Gruppe „Cybercrime“ vom November 2013 bis Mai 2016 leitete, bevor er für die Abteilung Zentrale Verwaltung für Baumaßnahmen, Liegenschaftsverwaltung und zentrale Services verantwortlich zeichnete.

Die neue Abteilung wird neben den klassischen Zentralstellenaufgaben wie der Koordinierung des internationalen Informationsaustausches zu diesem Phänomenbereich die Analysekompetenz des BKA, etwa bei neuen Cybercrime Phänomenen und digitalen Angriffsmustern, erweitern. Aber auch Ermittlungen gegen kriminelle Akteure, Netzwerke und Strukturen sollen hier verstärkt geführt werden.
Die Vernetzung auf nationaler wie internationaler polizeilicher Ebene wird dabei eine ebenso wichtige Rolle spielen wie die Kooperation mit unterschiedlichsten Akteuren aus anderen Behörden und der Wirtschaft.

Holger Münch, Präsident des Bundeskriminalamts, unterstreicht anlässlich der Arbeitsaufnahme der Abteilung CC: „Die Abhängigkeit unserer Gesellschaft von einer funktionsfähigen technischen Infrastruktur nimmt stetig zu. Zugleich haben Straftäter es noch immer vergleichsweise einfach, sich im Netz kriminelle Kompetenz einzukaufen, um ohne umfängliche technische Kenntnisse etwa die Webpräsenzen ganzer Unternehmen zu blockieren oder die Informationstechnik in Krankenhäusern und Verwaltungen anzugreifen. Hier gilt es für uns mit diesen Entwicklungen Schritt zu halten und unsere Kompetenzen stetig fortzuentwickeln, um Straftaten im digitalen Raum schnell analysieren, wirkungsvoll bekämpfen und die Täter ihrer realen Verantwortung zuführen zu können. Mit dem Aufbau der Abteilung CC schaffen wir hierfür eine wichtige Grundlage, die nun mit Leben gefüllt werden muss.“

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Warum stellt sich Friedrich Merz nicht als Gegenkandidat im Bundestag zur Wahl gegen Olaf Scholz, das wär doch die Lösunge

Die Idee, dass die CDU ihren eigenen Kanzlerkandidaten – in diesem Fall...

Allgemeines

Die USA werden deutsche Güter mit Sonderzöllen belegen, dann sollte Deutschland das auch tun!

Die USA exportieren eine Vielzahl von Produkten nach Deutschland, und die Handelsbeziehungen...

Allgemeines

Bekanntmachung nach § 18a Absatz 1a Satz 1 des Luftverkehrsgesetzes

Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung Bekanntmachung nach § 18a Absatz 1a Satz 1 des Luftverkehrsgesetzes Vom 7. Oktober...

Allgemeines

Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Verfahrensordnung: Änderung der Anlage VI zum 2. Kapitel

Bundesministerium für Gesundheit Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung...