Schaut man sich diese Bilanz an, dann darf man hier sicherlich sagen, „die sind bilanziell überschuldet“, aber eine bilanzielle Überschuldung ist nicht mit einer Überschuldung im insolvenzrechtlichen Sinne gleichzusetzen. Trotzdem wäre ich immer mit einer Zusammenarbeit dann vorsichtig, wenn ich solch eine Bilanz sehe.
ALGEBO Wirtschaftsberatungsgesellschaft mbHNürnbergJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021Bilanz
AnhangA. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbHG aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 276, 288 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die Gliederungsvorschriften der §§ 266 ff. HGB wurden beachtet. B. Angaben zur Identifikation der Gesellschaft
C. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bilanzierungsmethoden Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Bewertungsmethoden Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens (going concern) ausgegangen. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Die immateriellen Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen (bei einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von grundsätzlich drei Jahren), bewertet. Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibung vermindert. Geringwertige Wirtschaftsgüter bis zu einem Wert von EUR 800,00 werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben; ihr sofortiger Abgang wird unterstellt. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nominalwert angesetzt. Bei diesen Posten wird allen erkennbaren Einzelrisiken und grundsätzlich dem allgemeinen Kreditrisiko durch angemessene Abschläge Rechnung getragen. Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten werden in Euro ausgewiesen. Die Umrechnung von Geschäftsvorfällen in fremder Währung erfolgte bei den Forderungen mit dem Geldkurs am Entstehungstag bzw. mit dem niedrigeren Kurs am Abschlussstichtag sowie bei den Verbindlichkeiten mit dem Briefkurs am Entstehungstag bzw. dem höheren Kurs am Abschlussstichtag. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen. Der Ansatz erfolgte mit dem Erfüllungsbetrag. Verbindlichkeiten sind zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Erläuterungen zur Bilanz Nachfolgend werden die in der Bilanz zusammengefassten Posten gesondert erläutert. Soweit nichts anderes vermerkt ist, sind die Werte in TEUR angegeben. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Vermögensgegenstände gegenüber dem Gesellschaftergeschäftsführer betragen TEUR 0 (Vorjahr TEUR 0). Eigenkapital Der Verlustvortrag beträgt Euro 61.578,65 (Vorjahr Euro 105.142,28). Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie die sonstigen Verbindlichkeiten haben in Höhe von TEUR 589 eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie die sonstigen Verbindlichkeiten haben in Höhe von TEUR 189 eine Restlaufzeit von über einem Jahr bis zu fünf Jahren. Die Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschaftergeschäftsführer betragen TEUR 0 (Vorjahr TEUR 0). Erläuterungen zur GuV Der Aufwand aus Währungsumrechnung beträgt Euro 27,45 (Vorjahr Euro 83,18). D. Sonstige Pflichtangaben Durchschnittliche Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer Angaben über die Geschäftsführung E. Ergebnisverwendung Es wird von der Schutzklausel des § 288 Abs. 1 HGB Gebrauch gemacht. Nürnberg, den 23. Dezember 2022 Korbinian Dangel – Geschäftsführer sonstige Berichtsbestandteilegez. Korbinian Dangel – Geschäftsführer Angaben zur Feststellung: |
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RB 31670: ALGEBO Wirtschaftsberatungsgesellschaft mbH,
Nürnberg, Am Schwedengraben 6, 90455 Nürnberg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 08.02.2008, zuletzt geändert am 07.08.2014. Die Gesellschafterversammlung vom 05.02.2015 hat die Änderung der §§ 1 (Firma, bisher ‚ALGEBO GmbH‚, und Sitz, bisher Rödental, Amtsgericht Coburg HRB 5432 ) sowie 2 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung beschlossen. Geschäftsanschrift:
Am Schwedengraben 6, 90455 Nürnberg. Gegenstand des Unternehmens: Die Beteiligung an Unternehmen, Wirtschaftsberatung, An- und Verkauf von Waren aller Art, Vermittlung von Werkvertragsleistungen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Leitner, Anton Max-Emanuel, Puchheim, *01.03.1995, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Ihre Informationen sind veraltet und damit falsch und irreführend. Ich fordere Sie auf diesen Artikel umgehend zu löschen, sollte dieser nicht bis 20.11.2024 gelöscht sein werde ich unsere Strafrechts- und Zivilrechtsanwälte beauftragen gegen Sie entsprechende Verfahren einzuleiten.
Korbinian Dangel
Geschäftsführender Gesellschafter
ALGEBO Wirtschaftsberatungsgesellschaft mbH
Antwort der Redaktion:
Wissen Sie Herr Dangel, nicht drohen machen, aber ganz ehrlich, vielleicht kennen Sie ja auch nicht die Bilanzen die Sie hinterlegt haben im Unternehmensregister. Da würde ich einmal Einsicht nehmen. Sie sollten sich auch einmal ausgiebig über das Strafrecht informieren, ob es da nicht möglicherweise sogar für uns einen Ansatz geben könnte mal die Justiz zu bitten Ihren Äußerungen einmal nachzugehen, aber das lassen wir dann mal unseren Rechtsanwalt machen.
Redaktion
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