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Kein Ende – Dekorgold-Prozess – 34. Verhandlungstag

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Gepflegte Langeweile herrschte in Berlin bei dem „Dekorgold-Prozess“ in der großen Strafkammer des Landgerichts Berlin am 13.12.2016. Es war der 34. Verhandlungstag und noch ist kein Ende in Sicht.

Bekanntlich hatten 6.700 Vertragspartner der BWF-Stiftung Gold von 2011 bis 2015 erworben. Bei einer Razzia Anfang 2015 wurde neben echtem Gold im Tresor auch Falschgold gefunden: Dekor-Gold, d.h. ein Metallkern mit einer Goldummantelung, die echt wirkt. Der Hauptangeklagte Saik hatte bereits im Sommer gestanden, dass er das falsche Gold gekauft und die Buchhaltung entsprechend frisiert hatte. Das sei aber nur aus Deko-Gründen gewesen. Er rechnete damit, dass die Millionen, die er in die Mine der Firma Yamamoto bzw. in die Firma direkt gesteckt habe, ab 2016/2017 riesige Goldmengen für die Anleger gebracht hätten. Ob das Gericht das glaubt? Der Chef und Eigentümer der Yamamoto AG muss als Schweizer Staatsbürger nicht vor einem deutschen Gericht erscheinen. Bereits vor Monaten hatte das Landgericht Berlin angekündigt, den Zeugen zu bitten, zum Prozess zu erscheinen. Warten wir es mal ab.

Ohne sichtbare Regung verfolgten die Angeklagten und sonstigen Prozessbeteiligten die Schilderungen einer robusten Maklerin aus Wandlitz, die elf Kunden BWF-Produkte vermittelt hatte. Sie ist ein „alter Hase“ in dem Bereich und schon seit 1992 tätig. Irgendwann war der Maklerin über den Maklerpool das Produkt über den Weg gelaufen. Sie fand die Provision von ungefähr 6,5% ansprechend und prüfte das Konzept auf Schlüssigkeit, weil sie schon zuvor „Pferde vor der Apotheke kotzen“ sah und deshalb entsprechend vorsichtig agierte, sagte sie. Das Konzept fand die Maklerin schlüssig und kaufmännisch okay. Auch bei der Tresorbesichtigung sei ihr nichts aufgefallen. Sie habe auch die Fünf-Kilogramm-Goldbarren (die wohl falsch sind) in der Hand gehabt. Drei ihrer langjährigen Kunden verklagten sie nach der Pleitenummer und sie musste ca. 80 TE Schadenersatz zahlen. Dabei war nicht ganz klar, ob sie aus Rücksicht auf die Kundenbeziehung die Kunden schadlos halten wollte oder tatsächlich verurteilt worden war. Am Ende hatte sie ungefähr das Doppelte an Provision an Kunden gezahlt.

Nach der obligatorischen Mittagspause ging es weiter mit einem Anleger, der 380.000 Euro im Feuer hat. Dieser weitere Zeuge, dessen Anlagevermittler seinen Erbteil angelegt habe, kam ausführlich zu Wort. Absolute Sicherheit wäre für den Zeugen das Allerwichtigste, wie er laufend betonte. Er sei sogar Trauzeuge bei seinem Anlagevermittler gewesen, jetzt aber sein erbitterter Feind. Tag und Nacht, so der Zeuge, würde er an die Stiftung BWF denken, weil er so enttäuscht sei. Die allgemeinen Bedingungen habe er nicht gelesen und sich auch nicht für die kaufmännischen Hintergründe interessiert. Die mögliche Tresorbesichtigung hatte er auch nicht wahrgenommen. Der Anleger berichtete, er würde jetzt den Anlagevermittler mit Hilfe einer Bremer Kanzlei – Sommerberg – verklagen. Den Anwalt Knüfer aus Konstanz wollte er nicht nehmen, weil dieser ausdrücklich nicht gegen die Vertriebsmitarbeiter vorgehen würde.

Die Frau des Goldhändlers Saik ist immer noch in Untersuchungshaft, obwohl ihre Anwälte vor einigen Wochen aufgrund der schlechten Gesundheit und des mangelnden Tatverdachts ihre vorzeitige Entlassung beantragt hatten. Am Donnerstag sollen weitere Zeugen gehört werden.
Spannend wird es wohl erst dann, wenn Herr Papakostas als Chef der Yamamoto AG erscheint oder Verantwortliche der Aufsichtsbehörde BaFin. Mehrere Zeugen, die Geld verloren hatten, zeigten sich vor Gericht fassungslos, dass die Aufsichtsbehörde seit Februar 2012 dem Treiben der BWF-Stiftung in Berlin zugesehen, aber nichts für die Anleger veranlasst hatte. Anders als die Staatsanwaltschaft Berlin und die BaFin wusste keiner der Vermittler und Kunden von Geldwäsche-Verdachtsanzeigen oder gar den Vorstrafen des Goldhändlers Saik. Hier saßen die Behörden auf Geheimwissen. Weder die Maklerin noch der Geldanleger, die heute aussagten, hatten den Hauch einer Ahnung.

6 Kommentare

  • diesen Anlegerschutzanwalt betrachte ich , zumindestens moralisch, als Mittäter.Sas Gericht wird herausfinden müssen, inwieweit eine juristische Mittäterschaft nachweisbar ist. Wer noch hofft von seiner Anlage etwas zu sehen, ist ein Optimist sondergleichen.

  • Ich kann die Schuldzuweisung Richtung BAFin sehr gut nachvollziehen, denn als Aufsichtsbehörde ist es deren Aufgabe, durch rechtzeitige Intervention die Anleger vor betrügerischen Investitionen zu schützen. Gerade wenn es sich herausstellt, dass man denn schon in 2012 skeptisch war, hätte man doch auch viele Anleger und auch Anlagevermittler vor Ungemach schützen können. Eigentlich ist die BAFin m.E. wg. Versäumnissen für Verluste haftbar zu machen.

    • Seit wann ist „Skepsis“ eine Rechtsgrundlage, auf derer man von Seiten der Aufsicht und / oder Strafverfolgung aktiv werden kann? Gibt es da § oder Durchführungsverordnungen zum Thema „Skepsis“?

      • Genehmigungen für Einlagengeschäfte nach dem Kreditwesengesetz (KWG) lagen nicht vor, so dass der Verdacht einer Straftat nach KWG bestand. Das war auch schon 2012 der Fall. Aber darüber brauchen wir kein neues Fass mehr aufmachen, sind inzwischen doch olle Kamellen.

        • Da bemüht sich DIEBEWERTUNG, über den BWF-Prozess zu berichten und dann wird das mit „olle Kamellen“ herabgewürdigt? Unfair.

          Genauso unfair, „Skepsis und Verdachtsmomente“ zu behaupten – ohne Nachweis – und daraus eine Mitschuld unbeteiligter Dritter abzuleiten.

  • Verstehe gar nicht, was immer die Schuldzuweisung Richtung Staatsanwaltschaft und BAFin soll. Weder Staatsanwaltschaft noch BAFin sind dafür da, Strafanzeigen und Vorstrafen hinauszuposaunen.

    Verursacht haben die Schieflage die Angeklagten.

    Und gerade Dr. TS (der vemeintlich ach so gute Anlegerschutzanwalt aus Berlin) fühlt sich sichtlich unwohl – nach den Hinweisen der Zeugen, dass seine Einlassungen eine Seriösität vermittelt haben, die sich als Luftnummer erwiesen.

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