Der Totalverlust ihres investierten Geldes wird für die Anleger der ESP European SunPower Verwaltungs GmbH immer wahrscheinlicher. Nachdem das Insolvenzverfahren am 6. Februar 2017 am Amtsgericht Schweinfurt eröffnet worden war, hat der Insolvenzverwalter Ende März angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt. Das bedeutet, dass für die Gläubiger vermutlich nichts zu holen ist und besonders nicht für die Anleger, da ihre Forderungen ohnehin nachrangig sind und hinter denen aller anderen Gläubiger zurückstehen müssen. Aus der Insolvenzmasse ist somit wohl dann kein Geld für die Anleger zu erwarten.
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