„Dieser Inhalt ist in Ihrem Land nicht verfügbar!“ Dieser Hinweis hat schon manche Nutzer von Streaming-Diensten genervt, wenn sie im Urlaub ihre Sportsendungen, Filme und Musik nicht nutzen konnten. In der EU ist das „Geoblocking“ ab dem 1. April Geschichte. Die Ländersperre fällt für „vorübergehende Aufenthalte“ weg.
Grundsätzlich regelt das Urheberrecht, dass Streaming-Inhalte nur in dem Land gezeigt werden dürfen, für das Anbieter wie Netflix, Sky Go, Amazon Prime oder Maxdome von den Rechteinhabern die Nutzungserlaubnis eingeholt haben. Künftig dürfen die Inhalte kostenpflichtiger Streaming-Dienste aber nicht mehr blockiert werden, wenn sich Nutzer nur vorübergehend im EU-Ausland aufhalten. Die Regeln im Überblick:
Streaming in der EU
Bereits im Mai 2017 hat das Europäische Parlament die sogenannte Portabilitätsverordnung verabschiedet. Sie ebnet nun ab dem 1. April den Weg für grenzenloses Streamen von Inhalten innerhalb der Europäischen Union (EU). Wer dagegen etwa Urlaub in den USA, der Schweiz oder der Türkei unternimmt, kann sein deutsches Abo dort nicht nutzen.
Zwar ändert sich durch die neuen EU-Regeln nicht das Urheberrecht. Doch nun gilt für kostenpflichtige Abos von Streaming-Diensten, dass bei vorübergehenden Aufenthalten im EU-Ausland die Datenübertragung als Nutzung im Wohnsitzland gilt. Das heißt: Musik, Serien, Filme oder Live-Übertragungen müssen im Netz so angeboten werden, wie sie für Abonnenten auch an ihrem Wohnsitz verfügbar wären. Allerdings: Was und welche Zeitspanne als „vorübergehender Aufenthalt“ gilt, legt die Verordnung nicht genau fest. Aber wer einen mehrwöchigen Urlaub oder ein Semester im EU-Ausland verbringt, kann dort auf das Streaming-Abo seines Heimatlandes zugreifen.
Überprüfung des Wohnsitzes
Um feststellen zu können, wo sich Nutzer aufhalten und wo sie tatsächlich zu Hause sind, können Anbieter von Online-Diensten bei Vertragsschluss oder Vertragsverlängerung die Kundendaten wie Wohnsitz, Kreditkartennummern oder IP-Adressen nutzen. Generell sind zwei Möglichkeiten pro Nutzer erlaubt, um dessen Wohnsitzmitgliedstaat zu prüfen. Hierzu können Anbieter auch die Vorlage eines gültigen Ausweisdokumentes verlangen. Wer bei dieser Prozedur nicht mehr als nötig von sich preisgeben möchte, sollte personenbezogene Daten schwärzen, die zu Prüfzwecken nicht erforderlich sind.
Keine zusätzlichen Kosten
Streaming-Anbieter dürfen für die Dienste-Nutzung im EU-Ausland keine zusätzlichen Gebühren erheben. Achtung: Beim Empfangen über das Mobilfunknetz können bei intensiver Nutzung aber Zusatzkosten für die Datenübertragung entstehen. Vor allem bei hochauflösenden Filmen sollten Sie daher Ihren Datenverbrauch im Blick behalten und die Grenzen von „Roam like at home“ nicht überschreiten.
Indem Sie über eine WLAN-Verbindung auf Inhalte zugreifen, können Sie Datenvolumen sparen. Beachten Sie dabei bitte einige Hinweise, um öffentliche WLAN-Netze sicher zu nutzen.
Regeln bei kostenfreien Diensten
Reine werbefinanzierte Dienste oder die Mediatheken der öffentlich-rechtlichen Rundfunksender müssen ihr Angebot für deutsche Kunden nicht zwangsläufig in allen Mitgliedsländern der EU zur Verfügung stellen. Die Anbieter können sich aber freiwillig der neuen Regelung anschließen. Sie sind dann ebenfalls dazu verpflichtet, den Dienst auch im EU-Ausland nicht weiter zu blockieren. Dies setzt wiederum voraus, dass sie den Wohnsitz der Nutzer überprüfen, etwa durch eine Registrierung und Authentifizierung. Zudem müssen sie ihre Nutzer darüber informieren.
Online-Angebote aus dem Ausland
Die neuen Regeln gelten nicht, wenn Sie auf günstigere oder umfangreichere Angebote eines Streaming-Dienstes in einem anderen Land zugreifen möchten. Möchten Sie sich etwa beim Service eines französischen Anbieters bedienen, kommen Sie nicht umhin, auch mit diesem in Frankreich einen Vertrag abzuschließen.
Quelle:VZBV
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