Das zumindest könnte man denken, wenn man die nachfolgende Notiz zu einer Insolvenzeröffnung liest.
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Komödie Dresden UG (haftungsbeschränkt), Handelsplatz 4, 04319 Leipzig,Amtsgericht Leipzig , HRB 26571 vertreten durch den Geschäftsführer Stefan Schepnitz geb. 21.04.1960, Am Steinberg 5, 01326 Dresden
– wurde am 22.04.2014 um 11:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalter ist:
Rechtsanwalt Prof. Dr. Lucas F. Flöther, Nikolaistraße 3-5, 04109 Leipzig, Telefax: 0341 65220111 Email geschäftlich: leipzig@floether-wissing.de Telefon geschäftlich: 0341 652200
Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 22.05.2014 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das schriftliche Verfahren wurde angeordnet.
Anträge und Stellungnahmen zur Beschlussfassung über
– die Beibehaltung des bisherigen oder Wahl eines neuen Verwalters oder Treuhänders gemäß § 57 InsO
– die Wahl eines Gläubigerausschusses gemäß § 68 InsO
– den Fortgang des Verfahrens, hierbei insbesondere die Entscheidung über die Betriebsfortführung gemäß § 157 InsO, Vorgaben zur Rechnungslegung des Insolvenzverwalters gemäß § 66 InsO und zur Verwahrung der Wertgegenstände durch den Insolvenzverwalter gemäß § 149 InsO
– die Genehmigung von Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO
– eine Unterhaltsgewährung an die Schuldnerin aus der Insolvenzmasse gemäß § 100 Abs. 1, 101 Abs. 1 InsO
– die Beauftragung eines Insolvenzplanes gemäß § 218 InsO
– ggf. Anordnung oder Aufhebung der Eigenverwaltung gemäß §§ 271, 272 InsO
sind schriftlich bis zum 20.06.2014 beim
Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig
unter Angabe des Aktenzeichens einzureichen.
Die Prüfung der angemeldeten Forderungen erfolgt im schriftlichen Verfahren. Bis zum 20.06.2014 kann der Feststellung schriftlich widersprochen werden.
Nach Ablauf der gesetzten Frist trägt das Insolvenzgericht das Ergebnis in die Tabelle ein bzw. wird über die Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens entschieden.
Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.
404 IN 3087/13 Amtsgericht Leipzig, Insolvenzgericht, 28.04.2014
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