Italien hat beschlossen, gegen Laborlebensmittel vorzugehen. Gestern verabschiedete der Senat in Rom einen Gesetzesentwurf, der die Herstellung und den Verkauf synthetischer Nahrungsmittel verbietet. Das Gesetz sieht ein Verbot des Verkaufs, der Herstellung für den Export und der Einfuhr von Lebensmitteln vor, die aus Zellkulturen stammen. Der Gesetzesentwurf muss noch von der Abgeordnetenkammer genehmigt werden.
Verstöße gegen das Verbot sollen mit Geldstrafen zwischen 10.000 und 60.000 Euro geahndet werden, und die betreffenden Waren können beschlagnahmt werden. Synthetische Lebensmittel sollen ähnlich wie Fleisch aussehen und schmecken, ohne dass dafür Tiere getötet werden müssen.
Die Rechtsregierung in Rom unter Premierministerin Giorgia Meloni legt großen Wert auf die Unterstützung der heimischen Lebensmittelproduktion. Das Landwirtschaftsministerium wurde daher in „Ministerium für die Ernährungssouveränität“ umbenannt.
Das Kabinett unterstützt auch den Vorschlag des Kulturministers Gennaro Sangiuliano, die italienische Küche als immaterielles UNESCO-Weltkulturerbe anzuerkennen. Die Bewerbung wird nun vom Außenministerium in Rom an die UNESCO weitergeleitet. Der Bewertungsprozess soll spätestens im Dezember 2025 abgeschlossen sein.
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