Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge können deutsche Behörden nicht verlangen, dass im EU-Ausland erbrachte Arbeiten nach den hierzulande geltenden Mindestlohnregelungen vergütet werden. Dies widerspricht der europäischen Dienstleistungsfreiheit, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) auf einen Vorlagenbeschluss der Vergabekammer Arnsberg (Sauerland)
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