Im Fall der drei in einer bayrischen Pension mit Armbrustpfeilen getöteten Menschen geht die Staatsanwaltschaft von Tötung auf Verlangen beziehungsweise Suizid aus.
Es gebe weiterhin keine Hinweise darauf, dass eine vierte Person an dem Geschehen beteiligt gewesen sein könnte, sagte heute ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Passau.
Unklar ist nach wie vor, wie die zwei in einer Wohnung im niedersächsischen Wittingen tot gefundenen Frauen ums Leben kamen – und wie die Fälle genau zusammenhängen.
Kommentar hinterlassen