Startseite Allgemeines Kein Sterbegeld laut Grundgesetz
Allgemeines

Kein Sterbegeld laut Grundgesetz

Teilen

Das Bundesverfassungsgericht veröffentlichte heute einen Beschluss, nachdem die stufenweise Abschaffung des Sterbegeldes für Angestellte des öffentlichen Dienstes mit dem Grundgesetz vereinbar.

Als die VBL (Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder) in finanzielle Schieflage geriet, wurde die Satzung geändert. Dabei wurde auch das Sterbegeld ab dem Jahr 2002 stufenweise abgeschafft, seit 2008 entfällt es ganz. Hiergegen klagte ein 1937 geborener Rentner, weil es sich um eine unzulässige rückwirkende Änderung handele.

Das Bundesverfassungsgericht nahm die Beschwerde einstimmig per Kammerbeschluss nicht an. Der stufenweise Wegfall des Sterbegeldes habe außerdem der finanziellen Konsolidierung gedient und sei deshalb erforderlich gewesen.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Friedrich Merz gehen SIE doch den Weg des konstruktiven Misstrauensvotums/Die Mehrheit würden Sie doch bekommen

Wie funktioniert ein konstruktives Misstrauensvotum im Bundestag? Das konstruktive Misstrauensvotum ist ein...

Allgemeines

Bericht: Vorläufige Insolvenzverwaltung über WKK GmbH & Co. KG angeordnet

Das Amtsgericht Frankfurt (Oder) hat im Rahmen des Insolvenzeröffnungsverfahrens über das Vermögen...

Allgemeines

Bericht: Vorläufige Insolvenzverwaltung über CG Dudenstraße II GmbH & Co. KG angeordnet

Das Amtsgericht Leipzig hat im Rahmen des Insolvenzeröffnungsverfahrens über das Vermögen der...

Allgemeines

Kritische Analyse des PEH-Berichts Q3 2024: Ein Einblick in Risiken und Strategien

Der PEH-Halbjahresbericht 2024 zeigt eine komplexe Finanzstruktur und Strategien der Private Equity...