Das Bundesverfassungsgericht veröffentlichte heute einen Beschluss, nachdem die stufenweise Abschaffung des Sterbegeldes für Angestellte des öffentlichen Dienstes mit dem Grundgesetz vereinbar.
Als die VBL (Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder) in finanzielle Schieflage geriet, wurde die Satzung geändert. Dabei wurde auch das Sterbegeld ab dem Jahr 2002 stufenweise abgeschafft, seit 2008 entfällt es ganz. Hiergegen klagte ein 1937 geborener Rentner, weil es sich um eine unzulässige rückwirkende Änderung handele.
Das Bundesverfassungsgericht nahm die Beschwerde einstimmig per Kammerbeschluss nicht an. Der stufenweise Wegfall des Sterbegeldes habe außerdem der finanziellen Konsolidierung gedient und sei deshalb erforderlich gewesen.
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