Nun hatten wir in der Redaktion gehofft, das wir das „leidige“ Thema Aurimentum in diesem Jahr endlich abschließen könnten und zwar, indem wir die Hinterlegung der fehlenden und fälligen Bilanzen des Unternehmens R&R Consulting GmbH vermelden können.
Diese Hoffnung in unserer Redaktion resultierte auch aus den Antworten der Hamburger Rechtsanwaltskanzlei, die im Auftrag ihrer Mandanten die Hinterlegung de facto in den „nächsten Wochen“ angekündigt hatte. Auch wenn das natürlich ein dehnbarer Begriff ist, so sollte das doch nun endlich klappen mit den Bilanzen.
Eingeschaltet in den Vorgang hat sich nach Recherchen unserer Redaktion mittlerweile auch das Bundesamt für Justiz. Auch dort hat man wohl „Maßnahmen ergriffen“, um die Bilanzen nun endlich zu bekommen.
Nun nehmen wir diese eigentlich überflüssige Diskussion mit ins Jahr 2020. Dabei wäre die Beendigung doch so einfach und längst möglich gewesen. Nun, vielleicht schaffen wir das ja bis Ostern mit den Hinterlegungen der Bilanzen.
Die Bilanzen 2016 bis 2019 wird es nie geben. Das sagte mir jedenfalls die Herren Scherm und Fuchs. Wir lassen uns doch nicht von jedem banalen Internetblog terrorisieren, meinten Sie. Wie sieht dies die BaFin und die Staatsanwaltschaft Hof?
Liebe Redaktion,
die Hoffnung stirbt zuletzt. Doch der Fall Auimentum ist hoffnungslos.
R&R Consulting müsste nicht nur die Bilanzen 2016, 2017 und 2018 veröffentlichen. Dies müsste von einem Wirtschaftsprüfer uneingeschränkt testierte Bilanzen sein. Daa können die Herren Fuchs und Scherm aber nicht.
Die können nur mit Schacka-schacka-Vertrieb Pleiteunternehmen an die Wand fahren und dabei Anleger schädigen.