Ich denke, wir sind uns einig, das Fragezeichen können wir weglassen, denn der unten angefügte Screenshot bestätigt unsere Aussage sicherlich. Auf dem zweiten Screenshot kann man zudem erkennen, wie lange es diese Genossenschaft bereits gibt. Auch hier werden wir beim Bundesamt für Justiz nachfragen, ob es tatsächlich rechtens ist, über einen derart langen Zeitraum eine Genossenschaft zu führen, ohne ordnungsgemäß Bilanzen einzureichen.
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