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Keine Bürgschaft aller Bundesländer für Schlecker

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Schlechte Nachricht für die von der Entlassung bedrohten Schlecker-Beschäftigten.

Eine Bürgschaft aller Bundesländer zugunsten von Schlecker-Transfergesellschaften wird es nicht geben. Lediglich drei Länder werden eine Mini-Bürgschaft übernehmen. Das ging aus Informationen hervor, die Kreise aus dem Landtagsfinanz- und Wirtschaftsausschusses in Stuttgart den Medien weitergaben. Die Drogeriekette wird somit nicht die Bürgschaften für den KfW-Kredit in voller Höhe von 70 Millionen Euro erhalten. Die von der Insolvenz betroffenen Mitarbeiter kämen demnach nur in Baden-Württemberg, Bayern und Nordrhein-Westfalen in Transfergesellschaften.

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