Die Bemühungen um eine neue EU-Richtlinie, die die Rechte von Plattformarbeitenden stärken sollte, sind erneut gescheitert. Trotz eines vorherigen Kompromisses mit dem Europäischen Parlament erreichte die Initiative im Rat der EU-Mitgliedsstaaten nicht die erforderliche Mehrheit, wie die belgische EU-Ratspräsidentschaft über den Kurznachrichtendienst X bekannt gab. Dies ist der zweite Fehlschlag der Richtlinie, nachdem sie bereits im Dezember an einer Blockade einiger Länder, angeführt von Frankreich, scheiterte. Zuletzt äußerte auch das deutsche Finanzministerium Bedenken und plädierte für eine Enthaltung Deutschlands.
Die Richtlinie zielte darauf ab, die weitverbreitete Scheinselbstständigkeit unter Plattformarbeiterinnen und -arbeitern, wie Essenslieferanten und Taxifahrern, die ihre Dienste über Onlineplattformen anbieten, einzudämmen. Sie sollte Kriterien festlegen, anhand derer ein Arbeitsverhältnis als Festanstellung eingestuft werden könnte, falls bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Damit wäre die Beweislast umgekehrt worden, und Unternehmen hätten nachweisen müssen, dass keine Scheinselbstständigkeit vorliegt.
Zudem forderte die Richtlinie Transparenz darüber, wie Algorithmen in den Unternehmen Entscheidungen treffen. Automatisierte Entscheidungen, etwa hinsichtlich Kündigungen, sollten verboten werden, um die Rechte der Arbeitenden zu schützen.
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