Derzeit überprüft das Bundesarbeitsministerium turnusgemäß die Einkommensgrenzen für Sozialversicherungsbeiträge.
Wie ein Ministeriumssprecher am Samstag mitteilte, würde sich für die breite Masse gar nichts ändern. Mit steigenden Sozialbeiträgen müsse jedoch rechnen, wer jährlich mehr als 69.600 Euro verdiene. Die sogenannten Beitragsbemessungsgrenzen würden jedes Jahr im Herbst entsprechend der Lohnentwicklung vom Vorjahr neu bestimmt. Grundlage für die Festlegung sind klare, unveränderte gesetzliche Bestimmungen. Die Regierung habe daher keinen Entscheidungsspielraum.
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