Journalisten, Journalistinnen sowie Aktivisten und Aktivistinnen in Europa können sich auf einen gestärkten Schutz vor Einschüchterungsklagen freuen. In einem nächtlichen Durchbruch haben Unterhändler der EU-Länder und des Europaparlaments einen Gesetzesentwurf beschlossen, der darauf abzielt, missbräuchliche Klagen, die Enthüllungen über Korruption und Umweltverschmutzung unterbinden sollen, wirksam zu bekämpfen.
Im Fokus stehen dabei sogenannte SLAPP-Klagen („Strategic Lawsuits against Public Participation“), die oft von Lobbygruppen und einflussreichen Akteuren eingereicht werden. Diese Gruppen versuchen, Journalisten sowie Menschenrechts- und Umweltaktivisten durch Klagen wegen Verleumdung zum Schweigen zu bringen, wenn diese Missstände an die Öffentlichkeit bringen.
Der neue Gesetzesentwurf ermöglicht es den Opfern solcher Einschüchterungsklagen, diese schneller und effektiver juristisch abzuwehren. Das Europaparlament hat sich zudem dafür eingesetzt, dass diffamierten Journalisten und Aktivisten Entschädigungen zustehen. Für die Urheber der Einschüchterungsklagen sind „abschreckende Strafen“ vorgesehen.
EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen zeigte sich erfreut über die Einigung und betonte, dass sie „all jene schützen“ werde, „die unangenehme Wahrheiten aufdecken“. Die Organisation Reporter ohne Grenzen (RSF) begrüßt das Vorhaben als „wichtigen Schritt nach vorn“, kritisiert jedoch, dass die Gesetzesvorlage nur grenzüberschreitende Fälle abdeckt, was den Anwendungsbereich einschränkt. Die neue Richtlinie bedarf noch der finalen Zustimmung der Mitgliedsländer und des Europarlaments, um in Kraft zu treten.
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