Ein gutes Urteil für die Verbraucher.
eBay Kunden können nicht haftbar gemacht werden, wenn jemand unter ihrem Namen Angebote beim Online-Auktionshaus einstellt. Das hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe in einem Urteil entschieden. Danach muss es sich der Inhaber eines eBay-Kontos nicht zurechnen lassen, wenn jemand ohne sein Wissen sein Konto für eine Internet-Auktion nutzt. Das gelte auch dann, wenn er die Zugangsdaten nicht sorgfältig aufbewahrt hatte (Az. VIII ZR 289/09).
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