Bericht über das Insolvenzantragsverfahren der ALWO Immobilien Invest I GmbH
Aktenzeichen: 90 IN 17/24
Antragsteller:
ALWO Immobilien Invest I GmbH
Geschäftsführung: Friedrich-Ebert-Straße 35, 61476 Kronberg im Taunus
Registergericht: Amtsgericht Königstein, HRB 10177
Entscheidung des Gerichts
Das Amtsgericht Königstein im Taunus hat am 22.05.2024 den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der ALWO Immobilien Invest I GmbH mangels Masse abgewiesen. Dies bedeutet, dass das vorhandene Vermögen der Gesellschaft nicht ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Entscheidung können sowohl die Antragstellerin als auch jede Person, die durch die Entscheidung in ihren Rechten beeinträchtigt wird, innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde einlegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung oder Verkündung der Entscheidung. Bei einer öffentlichen Bekanntmachung beginnt die Frist zwei Tage nach der Veröffentlichung.
Die Beschwerde ist beim Amtsgericht Königstein im Taunus, Insolvenzgericht, Burgweg 9, 61462 Königstein im Taunus einzulegen. Sie kann schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Eingang der Beschwerde bei dem genannten Gericht. Die Beschwerde muss von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten unterzeichnet sein und die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung, dass Beschwerde eingelegt wird, enthalten. Soweit nur Teile der Entscheidung angefochten werden sollen, ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen sechs Monaten Beschwerde eingelegt werden, sofern der Wert des Beschwerdegegenstands 200 Euro übersteigt. Diese Beschwerde muss ebenfalls beim Amtsgericht Königstein im Taunus eingereicht werden.
Schlussfolgerung
Das Amtsgericht Königstein im Taunus hat aufgrund unzureichender Masse den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens der ALWO Immobilien Invest I GmbH abgewiesen. Betroffene Parteien haben die Möglichkeit, diese Entscheidung innerhalb einer zweiwöchigen Frist anzufechten. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
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