Keine Insolvenz mangels Masse: BSP Investment UG (haftungsbeschränkt)

Published On: Mittwoch, 19.06.2024By Tags:

Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 96 IN 55/24

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Register des Amtsgerichts Bonn unter HRB 27306 eingetragenen BSP Investment UG (haftungsbeschränkt), Palmersheimer Str. 16, 53881 Euskirchen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ivaylo Tsakov, Palmersheimer Str. 16, 53881 Euskirchen

Geschäftszweig: Immobilieninvestitionen und artverwandte Geschäfte

ist am 18.06.2024, um 10:19 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dirk-Henning Tönnesmann, Eichendorffstr. 8, 53879 Euskirchen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

96 IN 55/24
Amtsgericht Bonn, 18.06.2024

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