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Keine Insolvenz mangels Masse: KWF-Kanzlei für Wirtschaft- und Finanzdienste GmbH

geralt (CC0), Pixabay
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In dem Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der KWF-Kanzlei für Wirtschaft- und Finanzdienste GmbH, Löhrrondell 10, 56068 Koblenz (AG Koblenz, HRB 25773),
vertreten durch:
Rolf Bohn, (Geschäftsführer),

Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwalt Georg Brenner, c/o Rechtsanwälte Martini Mogg Vogt PartGmbB, Joseph-Schumpeter-Allee 23, 53227 Bonn, hat das Amtsgericht Koblenz heute, am 15.06.2023 um 08:45 Uhr mit sofortiger Wirkung gemäß § 25 InsO beschlossen: Der Antrag wird kostenpflichtig abgewiesen, da keine die Kosten des Verfahrens deckende Masse vorhanden ist und ein zur Kostendeckung ausreichender Betrag nicht gemäß §§ 26 Abs. 1 InsO, 91 ZPO vorgeschossen worden ist. Das allgemeine Veräußerungsverbot vom 04.04.2023 wird aufgehoben. Die Einstellung aller anderweitiger Vollstreckungsmaßnahmen vom 04.04.2023 wird aufgehoben.
56068 Koblenz, 15.06.2023
Das Amtsgericht – Abt. 21
21 IN 66/23

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