Durch diese Veröffentlichung wird das Thema BWF Stiftung und Bund Deutscher Treuhandstiftungen nach vielen Wochen wieder einmal neu „befruchtet“. Einer der „Erfinder“ des BWF Konzeptes, die Rechtsanwaltsgesellschaft, die ja nach außen jedem Vertriebler der BWF bekannt sein dürfte, hat Insolvenz angemeldet. Zu dem Thema hatten wir ja vor einigen Wochen noch einen Artikel zum BDT veröffentlicht. Auf Grund dieser Veröffentlichung hatte der BDT dann seine Webseite vom Netz genommen. Natürlich wird jetzt trotzdem zu klären sein, inwieweit die Gesellschafter dann persönlich in der Haftung sein könnten, auch wenn die Gesellschaft erst mal in Insolvenz ist.
Von wegen nichts Neues! Was bedeutet das für die BWF-Anleger? Welche Gründe könnte diese Insolvenzanmeldung haben? Will da jemand sein Geld in Sicherheit bringen oder hat der „BWF-Skandal“ dem Unternehmen „den Hals gebrochen“? Fragen, Fragen, Fragen – einmal mehr Anstöße für zahlreiche Mutmaßungen!