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Kernkraftwerk Philippsburg, Block 1 (KKP 1)

slightly_different (CC0), Pixabay
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Land Baden-Württemberg

Hinweis
auf die öffentliche Bekanntmachung
über die Erteilung der zweiten Abbaugenehmigung
für das Kernkraftwerk Philippsburg, Block 1 (KKP 1)
nach § 7 Absatz 3 des Atomgesetzes

Vom 11. August 2020

Die Erteilung der Genehmigung vom 30. Juli 2020 wird

im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg vom 11. September 2020

sowie in den örtlichen Tageszeitungen

Badische Neueste Nachrichten
Rheinpfalz (Gesamt)

jeweils in einer der Ausgaben vom 14. September 2020 öffentlich bekannt gemacht.

Stuttgart, den 11. August 2020

3-4651.21-31.2

Ministerium
für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft
Baden-Württemberg

Im Auftrag
Wiesner

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