Land Baden-Württemberg
Hinweis
auf die öffentliche Bekanntmachung
über die Erteilung der zweiten Abbaugenehmigung
für das Kernkraftwerk Philippsburg, Block 1 (KKP 1)
nach § 7 Absatz 3 des Atomgesetzes
Vom 11. August 2020
Die Erteilung der Genehmigung vom 30. Juli 2020 wird
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im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg vom 11. September 2020
sowie in den örtlichen Tageszeitungen
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Badische Neueste Nachrichten
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Rheinpfalz (Gesamt)
jeweils in einer der Ausgaben vom 14. September 2020 öffentlich bekannt gemacht.
Stuttgart, den 11. August 2020
3-4651.21-31.2
Ministerium
für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft
Baden-Württemberg
Im Auftrag
Wiesner
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