Freistaat Bayern
Hinweis
auf die öffentliche Bekanntmachung
über die Erteilung einer ersten Genehmigung
zur Stilllegung und zum Abbau
des Kernkraftwerks Isar 2 (KKI 2)
Gemäß § 17 Absatz 1 in Verbindung mit § 4 Absatz 1 der Atomrechtlichen Verfahrensverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Februar 1995 (BGBl. I S. 180), die zuletzt durch Artikel 2 Absatz 5 des Gesetzes vom 4. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 344) geändert worden ist, wird auf Folgendes hingewiesen:
Die Erteilung einer ersten Genehmigung nach § 7 Absatz 3 des Atomgesetzes zur Stilllegung und zum Abbau des Kernkraftwerks Isar 2 in Essenbach, Landkreis Landshut, wird im Landshuter Wochenblatt (Ausgabe vom 18. Mai 2024) sowie im Bayerischen Staatsanzeiger und in der Landshuter Zeitung (Ausgaben jeweils vom 17. Mai 2024) öffentlich bekannt gemacht und der Genehmigungsbescheid wird auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz unter https://www.stmuv.bayern.de/themen/reaktorsicherheit/stilllegung_abbau/in_stilllegung_abbau.htm veröffentlicht.
München, den 11. April 2024
U8811.12-2019/105-46
Bayerisches Staatsministerium
für Umwelt und Verbraucherschutz
Im Auftrag
Kohler
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