Startseite Interviews Kerstin Bontschev im Interview zum Anbieter volum-trader.com
Interviews

Kerstin Bontschev im Interview zum Anbieter volum-trader.com

styles66 (CC0), Pixabay
Teilen

Interviewer: Frau Bontschev, vielen Dank, dass Sie uns helfen, die rechtlichen Aspekte der Internetseite von Volume-Trader zu analysieren. Die Seite wirbt damit, dass sie die „größte Trading Community im deutschsprachigen Raum“ ist. Wie bewerten Sie solche Superlative aus rechtlicher Sicht?

Rechtsanwältin Kerstin Bontschev: Superlative wie „größte Trading Community“ können rechtlich problematisch sein, wenn sie nicht durch belegbare Fakten untermauert werden. Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) verbietet irreführende Werbung. Wenn Volume-Trader diese Aussage nicht durch nachweisbare Daten belegen kann, beispielsweise durch Mitgliederzahlen oder den Vergleich mit anderen Trading-Communities im DACH-Raum, könnte das als irreführende Werbung eingestuft werden. Es ist wichtig, dass solche Behauptungen fundiert sind und im Zweifelsfall belegt werden können.

Interviewer: Ein weiteres Versprechen auf der Webseite lautet: „Beim Trading benötigst du nur dich, einen Computer und Internet. Über Arbeitszeit, Arbeitsort und die Höhe des Verdienstes entscheidest DU.“ Welche rechtlichen Fallstricke könnten mit dieser Aussage verbunden sein?

Rechtsanwältin Kerstin Bontschev: Diese Aussage könnte zu unrealistischen Erwartungen führen, was problematisch ist. Es wird suggeriert, dass Trading eine einfache, flexible Tätigkeit ist, die jedem ermöglicht, Einkommen zu generieren, wenn er über einen Computer und Internet verfügt. In der Realität ist das jedoch weitaus komplexer. Trading erfordert Wissen, Erfahrung und eine hohe Risikobereitschaft. Es gibt keine Garantie, dass ein Trader durch diese Tätigkeit erfolgreich wird oder ein festes Einkommen generieren kann. Daher müsste diese Aussage mit einem deutlichen Risikohinweis versehen werden, der klarstellt, dass der Erfolg vom individuellen Können, den Marktbedingungen und weiteren Faktoren abhängt.

Interviewer: Die Webseite behauptet auch, dass man „mit geringem Aufwand und ohne Angst“ profitabel an der Börse Geld verdienen kann. Wie bewerten Sie diese Aussage aus rechtlicher Sicht?

Rechtsanwältin Kerstin Bontschev: Diese Aussage ist äußerst problematisch. Trading ist eine hochriskante Tätigkeit, und es gibt keine Strategie, die komplett risikofrei ist. Es ist nicht nur irreführend, sondern auch unverantwortlich, zu behaupten, dass man ohne Angst und mit geringem Aufwand Gewinne erzielen kann. Der Handel an den Finanzmärkten kann erhebliche Verluste verursachen, und das sollte auf jeder Webseite, die Trading-Angebote oder Schulungen anbietet, klar kommuniziert werden. Ein umfassender Risikohinweis, der die möglichen finanziellen Verluste erläutert, ist unerlässlich. Trading ist keinesfalls ein einfaches oder risikofreies Geschäft, und das muss den Nutzern deutlich gemacht werden.

Interviewer: Volume-Trader bietet ein „persönliches Mentoring“ und verspricht, dass es die Teilnehmer bis zum „professionellen und erfolgreichen Trader“ begleiten wird. Gibt es rechtliche Risiken bei solchen Versprechungen?

Rechtsanwältin Kerstin Bontschev: Ja, solche Versprechen können rechtlich riskant sein. Der Erfolg im Trading hängt von vielen Faktoren ab, die ein Mentoring-Programm nicht vollständig kontrollieren kann – dazu gehören Marktbedingungen, individuelle Fähigkeiten und die Risikobereitschaft des Traders. Wenn Volume-Trader behauptet, dass sie jemanden zu einem „professionellen und erfolgreichen Trader“ machen können, könnten Kunden dies als eine Art Erfolgsgarantie interpretieren. Solche Versprechungen müssen daher immer relativiert werden, und es sollte klar kommuniziert werden, dass der Erfolg nicht garantiert werden kann. Auch hier ist ein Haftungsausschluss entscheidend, um zu betonen, dass individuelle Ergebnisse variieren können und dass Verluste möglich sind.

Interviewer: Die Webseite bewirbt auch das „Volume-Trader Mentoring“ als das „wahrscheinlich persönlichste und umfassendste Trader-Mentoring in Deutschland“. Ist diese Art von Werbeaussage rechtlich unbedenklich?

Rechtsanwältin Kerstin Bontschev: Aussagen wie „wahrscheinlich persönlichstes und umfassendstes Trader-Mentoring“ sind subjektive Meinungen, die in der Regel als zulässige Werbung gelten, solange sie nicht als objektive Tatsachen dargestellt werden. Dennoch sollte Volume-Trader vorsichtig sein, da solche Aussagen potenziell als irreführend angesehen werden könnten, wenn sie den Eindruck erwecken, dass kein anderes Programm in Deutschland vergleichbar ist. Solche Superlative sollten immer mit Vorsicht verwendet und idealerweise durch konkrete Beispiele oder Kundenbewertungen gestützt werden, um zu verhindern, dass Kunden falsche Erwartungen entwickeln.

Interviewer: Volume-Trader spricht davon, dass man „mehr Freiheit, mehr Zeit und mehr Geld“ durch Trading erlangen kann. Was sind die rechtlichen Risiken solcher Aussagen?

Rechtsanwältin Kerstin Bontschev: Diese Aussagen bergen das Risiko, dass sie als übermäßig optimistisch oder gar irreführend wahrgenommen werden könnten. Sie vermitteln den Eindruck, dass jeder, der an den Schulungen teilnimmt, diese Vorteile genießen wird. In der Realität ist das nicht immer der Fall, da der Handel mit Finanzinstrumenten, insbesondere mit Hebelprodukten wie CFDs, immer mit einem hohen Risiko verbunden ist. Um solchen rechtlichen Risiken zu entgehen, muss klar hervorgehoben werden, dass es keine Erfolgsgarantie gibt und dass auch Verluste eintreten können. Es wäre empfehlenswert, diese Aussagen zu relativieren und auf die Risiken hinzuweisen, die mit dem Trading einhergehen.

Interviewer: Die Seite spricht davon, dass „fast alles, was du brauchst, um ein erfolgreicher Trader zu sein, bereits in dir steckt“. Wie bewerten Sie diese Formulierung?

Rechtsanwältin Kerstin Bontschev: Diese Formulierung ist stark emotional und motivierend, aber auch irreführend, wenn sie nicht weiter erläutert wird. Sie suggeriert, dass jeder von Natur aus das Potenzial hat, erfolgreich zu traden, was nicht der Realität entspricht. Trading erfordert spezifisches Wissen, Disziplin und viel Erfahrung, und nicht jeder hat die Fähigkeiten oder die Risikobereitschaft, die nötig sind, um langfristig erfolgreich zu sein. Es ist wichtig, dass Volume-Trader die Bedeutung von Ausbildung und Erfahrung betont und klarstellt, dass der Erfolg nicht selbstverständlich ist.

Interviewer: Zum Abschluss, Frau Bontschev, welche allgemeinen rechtlichen Empfehlungen würden Sie Volume-Trader geben, um rechtliche Probleme zu vermeiden?

Rechtsanwältin Kerstin Bontschev: Volume-Trader sollte sicherstellen, dass alle Werbeaussagen klar und präzise sind und keine übertriebenen Erwartungen wecken. Es ist entscheidend, dass Risikohinweise prominent platziert werden, insbesondere bei Aussagen über Freiheit, Einkommen und Trading-Erfolge. Zudem sollte das Unternehmen vermeiden, Erfolgsgarantien oder übermäßig optimistische Prognosen zu machen, die nicht durch konkrete Daten belegt werden können. Ein umfassender Haftungsausschluss und eine transparente Kommunikation über die Risiken des Tradings sind unerlässlich, um rechtliche Probleme zu vermeiden.

Interviewer: Vielen Dank für Ihre wertvollen Einblicke, Frau Bontschev!

Das Interview hebt die rechtlichen Risiken hervor, die mit überzogenen Werbeversprechen, Erfolgsaussagen und dem Fehlen von ausreichenden Risikohinweisen verbunden sind. Besonders in der Trading-Branche ist eine klare, transparente Kommunikation und die Betonung der Risiken entscheidend, um rechtliche Probleme zu vermeiden.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Interviews

Interview mit Rechtsanwalt Jens Reime: „Ein System, das Missbrauch geradezu einlädt“

Interviewer: Herr Reime, im Fall der „WSW“ und ihres Gründers Frank-Peter Evertz...

Interviews

Interview mit Rechtsanwältin Kerstin Bontschev: „Sicher am Finanzmarkt – Betrugsmaschen erkennen“

Redaktion: Frau Bontschev, immer wieder werden Anleger Opfer von Betrugsmaschen. Was sind...

Interviews

Interview mit Rechtsanwalt Jens Reime über Betrugsmaschen bei WhatsApp-Beta-Einladungen

Frage: Herr Reime, wie bewerten Sie die aktuelle Betrugsmasche, bei der Nutzern...