Befristete Arbeitsverträge dürfen mehrfach hintereinander verlängert werden, wenn es dafür einen sachlichen Grund gibt. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied heute in Luxemburg, solche wegen Vertretungsbedarfs befristeten Arbeitsverträge könnten auch dann erlaubt sein, wenn sich dieser Bedarf „als wiederkehrend oder sogar ständig erweist“.
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