Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 91 IN 3/21
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 16359 eingetragenen KFC Uerdingen 05 Fußball GmbH, Dießemer Bruch 100A, 47805 Krefeld, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Nikolas Weinhart, Auf der Bochumer Landwehr 22, 44791 Bochum
Geschäftszweig: Fortführung des Betriebs der bisher durch den Krefelder Fußball-Club Uerdingen 05 e.V. (KFC Uerdingen 05 e.V.) unterhaltenen Fußballabteilung der 1. Herrenmannschaft
ist am 02.02.2021, um 09:10 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Claus-Peter Kruth, Kennedydamm 24, 40476 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
91 IN 3/21
Amtsgericht Krefeld, 02.02.2021
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