Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat entschieden, dass das Auto-Kennzeichen „HH 1933“ durch die Kfz-Zulassungsbehörde eingezogen werden durfte, da es an die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft erinnert und daher sittenwidrig ist. Im zugrunde liegenden Fall hatte das Straßenverkehrsamt des Kreises Viersen das Kennzeichen „HH 1933“ zunächst als Wunschkennzeichen vergeben. Auf eine Bürgerbeschwerde zog es das Kennzeichen jedoch wieder ein. Dagegen wandte sich der Fahrzeughalter im Wege der Klage und eines Eilrechtschutzverfahrens.
Da so gut wie jede Formulierung und Abkürzung politisch unkorrekt gelesen werden kann, ist es spannend zu erfahren, wo die Grenzen sind….
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